1019/2026
Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zu "Tempo 30 auf der Rheinuferstraße, AN/0349/2026"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1019/2026 Freigabedatum 22.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zu "Tempo 30 auf der Rheinuferstraße, AN/0349/2026" Beschlussorgan Mobilitätsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt aus ih- rer Sitzung am 12.03.2026, TOP 5.2.6 (Anlage 2) zur Kenntnis. Alternative: Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt aus ih- rer Sitzung am 12.03.2026, TOP 5.2.6 (Anlage 2) zur Kenntnis, und bittet die Verwal- tung um Stellungnahme. Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Mobilitätsausschuss 16.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 12.03.2026 unter TOP 5.2.6 den Antrag „Tempo 30 auf der Rheinuferstraße“ B90/Die Grünen, AN/0349/2026, be- raten und folgenden Beschluss gefasst: Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren die Verwaltung zu beauftragen, 1. zu prüfen und darzustellen, ob auf der Rheinuferstraße zwischen Südbrü- cke und Zoobrücke die rechtlichen Voraussetzungen für eine streckenbezo- gene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vorliegen, 2. dabei insbesondere die Lärm- und Schadstoffbelastung, die verkehrsbe- dingten Infrastrukturschäden, die Unfalllage sowie die tatsächliche Einhal- tung des bestehenden Lkw-Durchfahrtsverbots (über 7,5 t) auszuwerten und in einer Gesamtabwägung darzustellen, 3. die Kontrolldichte und die festgestellten Verstöße gegen das Lkw-Durch- fahrtsverbot der letzten drei Jahre offenzulegen sowie darzustellen, welche zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen (z. B. stationäre Geschwindig- keitsüberwachung, verstärkte Schwerpunktkontrollen) rechtlich und organi- satorisch möglich sind, 4. darzulegen, ob und in welchem Umfang eine Geschwindigkeitsreduzierung zur Substanzerhaltung der Verkehrsinfrastruktur sowie zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Luftschadstoffen ge- eignet, erforderlich und verhältnismäßig ist, 5. dies auch mit Blick darauf, dass die Verwaltung dieser Tage erneut, aber bereits 2024 aufzeigte, dass sie nicht die Ressourcen hat, um die durch schwere Lkw verursachten Straßenschäden zu beheben, 6. der Bezirksvertretung und letztendlich den zuständigen Fachausschüssen einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen (6), Die Linke (3) und Volt (1) gegen CDU (3), SPD (3), FDP (1) und AfD (1) zu- gestimmt. Die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt wird gemäß § 38 Absatz 13 der Ge- schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Mobilitäts- ausschuss und dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vorgelegt. Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt. 3 Anlage Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertre- tung Innenstadt vom 12.03.2026
Anlage 2 - Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der BV 1 zu TOP 5.2.6
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Andrea Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 09.04.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.03.2026 öffentlich 5.2.6 Tempo 30 auf der Rheinuferstraße, Antrag B90/Die Grünen AN/0349/2026 Herr Goss, B90/Die Grünen, nimmt Bezug zu Pressemitteilungen aus denen hervor- gehe, dass überladene LKW für Straßenschäden verantwortlich gemacht würden. Die Fachverwaltung bestätige dies und habe deutlich gemacht, dass in der jetzigen Perso- nal- und Finanzsituation die Straßenschäden am Konrad-Adenauer-Ufer nicht beho- ben werden könnten. Daher wird eine Reduzierung des Tempos zum Schutz der Infra- struktur vorgeschlagen, zumal dort ein LKW-Durchfahrtsverbot bestehe, dass sich aber nur mit sehr hohem Aufwand kontrollieren lasse und nicht für LKW mit dem Ziel Niehler Hafen gelte. Er bittet die Fachverwaltung um Prüfung, ob der Bereich zwi- schen vom Malakoffturm bis zur Südbrücke nicht überbezirklich sei. Herr Bohl, CDU, führt aus, dass die Rheinuferstraße als Verlängerung des Militärrings von der Autobahn kommend eine der Hauptverkehrsadern in die Stadt sei. Der Niehler Hafen sei der zweitgrößte Binnenhafen Deutschlands, daher habe dies eine entspre- chende Relevanz. Die Strecke dorthin sei vom Transitverbot ausgenommen. Sofern Güter über den Wasserweg transportiert werden sollen, sei es wichtig, dass die Zu- fahrt nicht durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeschränkt werde. Er weist da- rauf hin, dass die HGK als Hauptanlieger im Hafen, im letzten Jahr 11,6 Mio. Gewinn- abführung an den Stadtwerkekonzern gezahlt und damit indirekt das KVB -Bike sub- ventioniert habe. Er rät daher von dem Beschluss ab. Frau Stolle, Die Linke, räumt ein, dass der Verkehr in einer kontinuierlich langsamen Form eher fließe als bei höherer Geschwindigkeit und Abbremsen. Herr Cremer, SPD, unterstreicht, dass es unterschiedliche Theorien zum Verkehrs- fluss gebe. Er teile die Sorge, dass bei Beschneidung der Hauptverkehrsachsen in die Stadt der Lieferverkehr nicht mehr gut laufe oder sich Ausweichstrecken suche, daher könne er dem Antrag nicht zustimmen. Frau Roggenbrodt, B90/Die Grünen, weist auf die Vorteile hin, wenn nur noch LKW mit dem Ziel Niehler Hafen die Rheinuferstraße befahren. Frau Gareis, Volt, bestätigt dass Tempo 30 den Verkehr fließender mache. Sie teilt mit, dass die StEB regelmäßig die Hochwasserschutzlippe zum Rheinufertunnel auf- grund von Schäden durch LKW erneuern müsse. Herr Nüsser, FDP, wendet ein, dass man beim Bundesamt für Logistik und Mobilität die Möglichkeiten von Durchfahrtskontrollen auf Autobahnen erfragen könnte. Er ver- stehe das Ziel, doch gebe es andere Möglichkeiten. Frau Werrmann, AfD, bestätigt die Theorie für Wohnstraßen, aber auf einer Hauptver- kehrsstraße sei Tempo 30 sogar stauanfällig. Herr Goss, B90/Die Grünen, erinnert an eine gemeinsame Überprüfung durch Polizei und Ordnungsamt in 2019. Bei der Kontrolle habe man festgestellt, dass über 2/3 der LKW nicht dort langfahren durften. Er wünsche sich auch eine digitale Lösung, dieses Recht müsse aber erst geschaffen werden. Es gebe auch keine Kennzeichnung der LKW, die den Niehler Hafen anfahren, dies sei nicht geregelt. Es könne auch zu einer zwangsweisen Einschränkung aufgrund der Schäden kommen. Er plädiert auch unter touristischen Aspekten an der Rheinpromenade für eine Reduzierung des Tempos. Der Zeitverlust sei minimal. Herr Bohl, CDU, erkennt die Problematik an, dass 2/3 der LKW nicht dort langfahren dürfen, die Lösung sei aber nicht Tempo 30. Er regt an die technischen Möglichkeiten zu erfragen. Die Ringe seien nicht mit dem Rheinufer vergleichbar. Mit der Maßnahme treffe man auch die PKW, die von der Autobahn in die Innenstadt fahren wollen und befürchtet einen Rückstau. Die Auswirkungen gingen über die Innenstadt hinaus auch in andere Bezirke. Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem Aus- schuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren die Verwaltung zu beauftra- gen, 1. zu prüfen und darzustellen, ob auf der Rheinuferstraße zwischen Südbrücke und Zoobrücke die rechtlichen Voraussetzungen für eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vorliegen, 2. dabei insbesondere die Lärm- und Schadstoffbelastung, die verkehrsbedingten Infrastrukturschäden, die Unfalllage sowie die tatsächliche Einhaltung des be- stehenden Lkw-Durchfahrtsverbots (über 7,5 t) auszuwerten und in einer Ge- samtabwägung darzustellen, 3. die Kontrolldichte und die festgestellten Verstöße gegen das Lkw -Durchfahrts- verbot der letzten drei Jahre offenzulegen sowie darzustellen, welche zusätzli- chen Überwachungsmaßnahmen (z. B. stationäre Geschwindigkeitsüberwa- chung, verstärkte Schwerpunktkontrollen) rechtlich und organisatorisch möglich sind, 4. darzulegen, ob und in welchem Umfang eine Geschwindigkeitsreduzierung zur Substanzerhaltung der Verkehrsinfrastruktur sowie zum Schutz der Wohnbe- völkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Luftschadstoffen geeignet, erfor- derlich und verhältnismäßig ist, 5. dies auch mit Blick darauf, dass die Verwaltung dieser Tage erneut, aber be- reits 2024 aufzeigte, dass sie nicht die Ressourcen hat, um die durch schwere Lkw verursachten Straßenschäden zu beheben, 6. der Bezirksvertretung und letztendlich den zuständigen Fachausschüssen ei- nen Entscheidungsvorschlag vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen (6), Die Linke (3) und Volt (1) gegen CDU (3), SPD (3), FDP (1) und AfD (1) zugestimmt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Zunächst wird der Mobilitätsausschuss um Entscheidung gebeten, ob der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt weiterverfolgt werden soll.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1019/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.04.2026
- Erstellt
- 09.04.2026 11:17