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1019/2026

Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zu "Tempo 30 auf der Rheinuferstraße, AN/0349/2026"

Beschlussvorlage Ausschuss 22.04.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 16.06.2026, TOP 2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der BV 1 zu TOP 5.2.6

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

3397 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1019/2026 
Freigabedatum 
22.04.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt zu "Tempo 30 auf der Rheinuferstraße, 
AN/0349/2026"  
Beschlussorgan 
Mobilitätsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt aus ih-
rer Sitzung am 12.03.2026, TOP 5.2.6 (Anlage 2) zur Kenntnis.  
 
 
Alternative:  
 
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt aus ih-
rer Sitzung am 12.03.2026, TOP 5.2.6 (Anlage 2) zur Kenntnis, und bittet die Verwal-
tung um Stellungnahme. 
 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 12.03.2026 unter TOP 5.2.6 
den Antrag „Tempo 30 auf der Rheinuferstraße“ B90/Die Grünen, AN/0349/2026, be-
raten und folgenden Beschluss gefasst: 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren die Verwaltung zu 
beauftragen, 
1. zu prüfen und darzustellen, ob auf der Rheinuferstraße zwischen Südbrü-
cke und Zoobrücke die rechtlichen Voraussetzungen für eine streckenbezo-
gene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vorliegen, 
2. dabei insbesondere die Lärm- und Schadstoffbelastung, die verkehrsbe-
dingten Infrastrukturschäden, die Unfalllage sowie die tatsächliche Einhal-
tung des bestehenden Lkw-Durchfahrtsverbots (über 7,5 t) auszuwerten 
und in einer Gesamtabwägung darzustellen, 
3. die Kontrolldichte und die festgestellten Verstöße gegen das Lkw-Durch-
fahrtsverbot der letzten drei Jahre offenzulegen sowie darzustellen, welche 
zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen (z. B. stationäre Geschwindig-
keitsüberwachung, verstärkte Schwerpunktkontrollen) rechtlich und organi-
satorisch möglich sind, 
4. darzulegen, ob und in welchem Umfang eine Geschwindigkeitsreduzierung 
zur Substanzerhaltung der Verkehrsinfrastruktur sowie zum Schutz der 
Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Luftschadstoffen ge-
eignet, erforderlich und verhältnismäßig ist, 
5. dies auch mit Blick darauf, dass die Verwaltung dieser Tage erneut, aber 
bereits 2024 aufzeigte, dass sie nicht die Ressourcen hat, um die durch 
schwere Lkw verursachten Straßenschäden zu beheben, 
6. der Bezirksvertretung und letztendlich den zuständigen Fachausschüssen 
einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen 
(6), Die Linke (3) und Volt (1) gegen CDU (3), SPD (3), FDP (1) und AfD (1) zu-
gestimmt. 
 
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt wird gemäß § 38 Absatz 13 der Ge-
schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Mobilitäts-
ausschuss und dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 
vorgelegt. Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt.

3 
Anlage 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertre-
tung Innenstadt vom 12.03.2026

Anlage 2 - Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der BV 1 zu TOP 5.2.6

5709 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Andrea Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 09.04.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 12.03.2026  
öffentlich 
5.2.6 Tempo 30 auf der Rheinuferstraße, Antrag B90/Die Grünen 
AN/0349/2026 
Herr Goss, B90/Die Grünen, nimmt Bezug zu Pressemitteilungen aus denen hervor-
gehe, dass überladene LKW für Straßenschäden verantwortlich gemacht würden. Die 
Fachverwaltung bestätige dies und habe deutlich gemacht, dass in der jetzigen Perso-
nal- und Finanzsituation die Straßenschäden am Konrad-Adenauer-Ufer nicht beho-
ben werden könnten. Daher wird eine Reduzierung des Tempos zum Schutz der Infra-
struktur vorgeschlagen, zumal dort ein LKW-Durchfahrtsverbot bestehe, dass sich 
aber nur mit sehr hohem Aufwand kontrollieren lasse und nicht für LKW mit dem Ziel 
Niehler Hafen gelte. Er bittet die Fachverwaltung um Prüfung, ob der Bereich zwi-
schen vom Malakoffturm bis zur Südbrücke nicht überbezirklich sei.  
 
Herr Bohl, CDU, führt aus, dass die Rheinuferstraße als Verlängerung des Militärrings 
von der Autobahn kommend eine der Hauptverkehrsadern in die Stadt sei. Der Niehler 
Hafen sei der zweitgrößte Binnenhafen Deutschlands, daher habe dies eine entspre-
chende Relevanz. Die Strecke dorthin sei vom Transitverbot ausgenommen. Sofern 
Güter über den Wasserweg transportiert werden sollen, sei es wichtig, dass die Zu-
fahrt nicht durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeschränkt werde. Er weist da-
rauf hin, dass die HGK als Hauptanlieger im Hafen, im letzten Jahr 11,6 Mio. Gewinn-
abführung an den Stadtwerkekonzern gezahlt und damit indirekt das KVB -Bike sub-
ventioniert habe. Er rät daher von dem Beschluss ab. 
 
Frau Stolle, Die Linke, räumt ein, dass der Verkehr in einer kontinuierlich langsamen 
Form eher fließe als bei höherer Geschwindigkeit und Abbremsen.  
 
Herr Cremer, SPD, unterstreicht, dass es unterschiedliche Theorien zum Verkehrs-
fluss gebe. Er teile die Sorge, dass bei Beschneidung der Hauptverkehrsachsen in die 
Stadt der Lieferverkehr nicht mehr gut laufe oder sich Ausweichstrecken suche, daher 
könne er dem Antrag nicht zustimmen. 
 
Frau Roggenbrodt, B90/Die Grünen, weist auf die Vorteile hin, wenn nur noch LKW 
mit dem Ziel Niehler Hafen die Rheinuferstraße befahren.

Frau Gareis, Volt, bestätigt dass Tempo 30 den Verkehr fließender mache. Sie teilt 
mit, dass die StEB regelmäßig die Hochwasserschutzlippe zum Rheinufertunnel auf-
grund von Schäden durch LKW erneuern müsse. 
 
Herr Nüsser, FDP, wendet ein, dass man beim Bundesamt für Logistik und Mobilität 
die Möglichkeiten von Durchfahrtskontrollen auf Autobahnen erfragen könnte. Er ver-
stehe das Ziel, doch gebe es andere Möglichkeiten.  
 
Frau Werrmann, AfD, bestätigt die Theorie für Wohnstraßen, aber auf einer Hauptver-
kehrsstraße sei Tempo 30 sogar stauanfällig.  
 
Herr Goss, B90/Die Grünen, erinnert an eine gemeinsame Überprüfung durch Polizei 
und Ordnungsamt in 2019. Bei der Kontrolle habe man festgestellt, dass über 2/3 der 
LKW nicht dort langfahren durften. Er wünsche sich auch eine digitale Lösung, dieses 
Recht müsse aber erst geschaffen werden. Es gebe auch keine Kennzeichnung der 
LKW, die den Niehler Hafen anfahren, dies sei nicht geregelt. Es könne auch zu einer 
zwangsweisen Einschränkung aufgrund der Schäden kommen. Er plädiert auch unter 
touristischen Aspekten an der Rheinpromenade für eine Reduzierung des Tempos. 
Der Zeitverlust sei minimal.  
 
Herr Bohl, CDU, erkennt die Problematik an, dass 2/3 der LKW nicht dort langfahren 
dürfen, die Lösung sei aber nicht Tempo 30. Er regt an die technischen Möglichkeiten 
zu erfragen. Die Ringe seien nicht mit dem Rheinufer vergleichbar. Mit der Maßnahme 
treffe man auch die PKW, die von der Autobahn in die Innenstadt fahren wollen und 
befürchtet einen Rückstau. Die Auswirkungen gingen über die Innenstadt hinaus auch 
in andere Bezirke.  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem Aus-
schuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren die Verwaltung zu beauftra-
gen, 
1. zu prüfen und darzustellen, ob auf der Rheinuferstraße zwischen Südbrücke 
und Zoobrücke die rechtlichen Voraussetzungen für eine streckenbezogene 
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vorliegen, 
2. dabei insbesondere die Lärm- und Schadstoffbelastung, die verkehrsbedingten 
Infrastrukturschäden, die Unfalllage sowie die tatsächliche Einhaltung des be-
stehenden Lkw-Durchfahrtsverbots (über 7,5 t) auszuwerten und in einer Ge-
samtabwägung darzustellen, 
3. die Kontrolldichte und die festgestellten Verstöße gegen das Lkw -Durchfahrts-
verbot der letzten drei Jahre offenzulegen sowie darzustellen, welche zusätzli-
chen Überwachungsmaßnahmen (z. B. stationäre Geschwindigkeitsüberwa-
chung, verstärkte Schwerpunktkontrollen) rechtlich und organisatorisch möglich 
sind, 
4. darzulegen, ob und in welchem Umfang eine Geschwindigkeitsreduzierung zur 
Substanzerhaltung der Verkehrsinfrastruktur sowie zum Schutz der Wohnbe-
völkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Luftschadstoffen geeignet, erfor-
derlich und verhältnismäßig ist, 
5. dies auch mit Blick darauf, dass die Verwaltung dieser Tage erneut, aber be-
reits 2024 aufzeigte, dass sie nicht die Ressourcen hat, um die durch schwere 
Lkw verursachten Straßenschäden zu beheben,

6. der Bezirksvertretung und letztendlich den zuständigen Fachausschüssen ei-
nen Entscheidungsvorschlag vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen (6), Die 
Linke (3) und Volt (1) gegen CDU (3), SPD (3), FDP (1) und AfD (1) zugestimmt.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

590 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Zunächst wird der Mobilitätsausschuss um Entscheidung gebeten, ob der Beschluss der 
Bezirksvertretung Innenstadt weiterverfolgt werden soll.

Beratungsverlauf (2)

11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
16.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1019/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.04.2026
Erstellt
09.04.2026 11:17