V/0111/2012/1
Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster
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Ergänzungsvorlage Beschluss
22142 Zeichen
V/0111/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernent für Planungs- und Baukoordination Betrifft Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster Beratungsfolge 21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 21.03.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung über den Abzug der britischen Stati o- nierungskräfte zur Kenntnis. 2. Der Rat stimmt der in der Anlage 1 der Vorlage dargestellten Organisations- und Arbeits- struktur als Grundlage für den konsensualen und kooperativen Konversionsprozess zu. 3. Der Rat stimmt der „Konversionsvereinbarung“ zwischen der Stadt Münster und der Bunde s- anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu (Anlage 2 der Vorlage). 4. Der Rat stimmt der Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises unter Beteiligung der Verwaltung zu, der den lt. Konversionsvereinbarung eingerichteten Lenkungskreis berät und unterstützt. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, 5.1 für die Bereiche der York -Kaserne in Gremmendorf und der Oxford -Kaserne in Gi e- venbeck unter frühzeitiger Einbindung der Bürgerschaft i m Rahmen eines dialogorie n- tierten Planungs- und Beteiligungsprozesses bis Ende 2012 räumliche Strukturkonzep- te für eine zivile Nachfolgenutzung den zuständigen parlamentarischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. 5.2 für die 18 Wohnstandorte der britis chen Stationierungskräfte im 3. Quartal 2012 ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept unter besonderer Berücksichtigung städt e- baulicher und wohnungsstrategischer Aspekte zur Beschlussfassung vorzulegen. Die interessierte Bürgerschaft und künftige n Nutzer werden nach der Beratung umfa s- send informiert. Ihre erneute Einbindung erfolgt im Rahmen der sukzessiven Erarbe i- Vorlagen-Nr.: V/0111/2012/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Thielen Ruf: 492-7075 E-Mail: ThielenS@stadt-muenster.de Datum: 16.03.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0111/2012/1 tung von konkreten Umsetzungs - und Handlungskonzepten bzw. im Rahmen von Pl a- nungsverfahren für die Einzelstandorte. 5.3 die finanziellen und perso nellen Grundlagen für eine interne und externe Begleitung und Unterstützung des Konversionsprozesses in den Jahren 2012 bis 2015 in der Form zu schaffen, dass 3,0 Ingenieur-Stellen im Bereich der Stadtplanung/Projektorganisation/ Öffentlich- keitsarbeit im D ezernat III/Amt 61 zeitlich befristet (01.05.2012 – 31.12.2015) be- reitgestellt werden. für die Vorbereitung, die Durchführung und die Moderation von Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung durch ein externes Büro Sachmittel in Höhe von insg esamt 130.000 € zur Verfügung gestellt werden. Die BImA und die Stadt werden im Rahmen weitergehender Vereinbarungen einve r- nehmliche Regelungen zur Kostenverteilung abschließen mit dem Ziel einer Entla s- tung der durch den Konversionsprozess in der Verwaltung entstehenden Kosten. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwic k- lung, Stadtplanung Zeile Auszahlungen 11 Personalaufwendungen 2012 2013 2014 2015 140.320 210.470 210.470 210.470 Üpl. in 2012; Zusätzliche Neuveran- schlagung 2013-2015 Zeile Auszahlungen 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2012 2013 2014 2015 25.000 40.000 40.000 25.000 Üpl. in 2012; Zusätzliche Neuveranschla- gung 2013-15 Summe aller Auszahlungen/Saldo 901.730 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Nachtragshaushalt 2012 und im Haushaltsplan-Entwurf 2013 ff. bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussau sführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigu n- gen bereitstellt. Den zur Finanzierung in 2012 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Vorübergehende Deckung: Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finan z- wirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“. Endgültige Deckung: I. Nachtragshaushaltsplan 2012“ Begründung: zu 1.: - 3 - V/0111/2012/1 Vergleichbar mit de m Stationierungskonzept der Bundeswehr in Deutschland besteht auch in Großbritannien das politische Ziel einer umfassenden Umstrukturierung des britischen Heeres. Infolge einer britischen Studie zur Überprüfung der Verteidigungs - und Sicherheitsstrategie s oll dieser Umstrukturierungsprozess nunmehr beschleunigt werden. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Umstationierung des britischen Militärs aus Deutschland früher als es noch in 2011 auf Seiten der Stadt Münster bekannt war und kommuniziert wurde (s. Ra tsvorlage V/0498/11) einge- leitet. Nach der bislang vorliegenden offiziellen Mitteilung vom 10. November 2011 sollte sowohl die York-Kaserne und die Oxford -Kaserne als auch die gegenwärtig noch belegten ca. 800 Wohnu n- gen Anfang 2014 an die Bundesanstalt fü r Immobilienaufgaben (BImA) zurückgegeben werden. Wie nunmehr am 24.02.2012 offiziell bekannt gegeben wurde, soll die York -Kaserne nun bereits im Spätsommer/Herbst dieses Jahres frei gezogen werden. Dies trifft – nach derzeitiger Planung der britischen Die nststellen – auch für Teile der Wohnstandorte zu, für deren Freizug allerdings noch ein entsprechendes Konzept durch die britischen Stationierungskräfte vorgelegt werden soll. Fest steht nun, dass sowohl die York -Kaserne als auch Teile der Wohnungen bis zu m 31.12.2012 an die BImA zurückgegeben werden Bei dem Standort der Oxford -Kaserne in Gievenbeck ändert sich die Zeitplanung (Freizug Ende 2013) nach den bisher vorliegenden Informationen nicht Das abschließende Konzept der Umstrukturierung der Bundeswehr in Münster liegt noch nicht vor. Sobald hierüber Einzelheiten bekannt werden, wird die Verwaltung die politischen Gremien umg e- hend informieren. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Umstationierung des britischen Militärs gegenüber den bisher vorliegenden Informationen ändert. zu 2.: Für eine funktionierende Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Stadt und BImA im Ra h- men des Konversionsprozesses sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten – „wer macht was?“ – sowie die Prozesse – „wie, wann, womit wird die Aufgabe erfüllt?“ – von entscheidender Bedeutung. Der Konversionsprozess mit seinen vielschichtigen Anforderungen und der Vielzahl an beteiligten Akteuren erfordert eine intensive Zusammenarbeit und konsensuales Handeln auf der Grundlage einer klaren Organisations- und Arbeitsstruktur (Anlage 1). Die verschiedenen, teilweise parallelen Arbeits- und Verfahrensschritte sowie die umfangreichen Beteiligungserfordernisse la s- sen sich im Rahmen der üblichen Verwaltungsabläufe nur begrenzt bewältigen ; daher sollen die Arbeitsstrukturen projektbezogen zuständigkeits- und institutionsübergreifend organisiert werden. Vor diesem Hintergrund wird in Münster auf der Leitungs - und Steuerungsebene ein Lenkung s- kreis Konversion eingerichtet. Der Lenkungskreis stellt u. a. die Kommunikationsebene zwischen Politik und Verwaltung dar und soll alle grundlegenden Fragen, die mit der Konversion verbunden sind, partnerschaftlich erörtern und im gegenseitigen Einvernehmen lösen sowie Strategiedisku s- sionen führen und Gr undsatzentscheidungen treffen. Neben dem Oberbürgermeister (Vorsitz) g e- hören dem Lenkungskreis zwei Vertreter/ -innen der BImA, der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft die Bezirksbürgermeisterin Müns- ter-West, der Bezirksbürgermeister Münster -Südost, der Stadtdirektor sowie der Dezernent für Planungs- und Baukoordination an. Bei Bedarf können weitere Personen zu bestimmten Fragestel- lungen hinzugezogen werden. Auf der Arbeitsebene bereitet die bereits in den vergangenen Jahren eingerichtete Arbeitsgruppe Konversion, bestehend aus Vertretern der BImA und der städtischen Planungs - und Liege n- schaftsverwaltung die Entscheidungen vor und koordiniert übergeordnet die laufende fachliche Arbeit. Gleichzeitig dient die Arbeitsgruppe dem regelmäßigen Informationsaustausch sowie dem frühzeitigen Erkennen und Reagieren auf mögliche Probleme. Die Arbeitsstruktur im Bereich der inhaltlich federführenden Planungsverwaltung ist projektbezogen in Arbeitsteams organisiert; diese gewährleisten eine effiziente inhaltliche Arbeit und ebenso eine konsens- wie zielorientierte Abwä- gung der unterschiedlichen Fachinteressen innerhalb der Verwaltung (Anlage 1). - 4 - V/0111/2012/1 Die koordinierende Projektleitung ist im Dezernat für Planung, Bau und Marke ting beim Dezernen- ten für Planungs - und Baukoordination angesiedelt. Dieser ist erster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Konversionsprozess. Unabhängig von den ohnehin zu treffenden kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen we r- den die politis chen Gremien kontinuierlich und regelmäßig über die Ergebnisse im Rahmen der Arbeits- und Entscheidungsprozesse informiert. zu 3.: Vor dem Hintergrund des in der Vergangenheit mehrmals angekündigten Abzugs der britischen Stationierungskräfte aus Münster hatte die Verwaltung mit der BImA in den vergangenen Jahren bereits kontinuierlich, in der Regel im halbjährlichen Turnus, Abstimmungsgespräche durchgeführt. Umso schneller haben BImA und Stadt auf die Bekanntgabe des konkreten Abzugstermins unmi t- telbar reagiert, indem bereits eine Woche später ein erstes Arbeitsgespräch zwischen Stadt und BImA stattfinden konnte. Hierbei wurden zunächst die weiteren Handlungs - und Arbeitsschritte abgestimmt und bekräftigt, dass der anstehende Konversionsprozess als gemeinsame Aufgabe zu betrachten ist. Basis hierfür stellt die Konversionsvereinbarung (Anlage 2) dar, die den Rahmen für eine koopera- tive und konsensorientierte Zusammenarbeit zwischen BImA und Stadt bilden soll. Schon zu B e- ginn der Konversion soll die Rahmenv ereinbarung den folgenden Entwicklungsprozess unterstü t- zen und vorstrukturieren. In Anbetracht der Komplexität der Konversionsvorhaben ist vorgesehen, Vereinbarungen im Laufe des Konversionsprozesses - unter erneuter Einbindung der politischen Gremien - sukzessive an die veränderten Anforderungen und die bereits erfolgten Arbeitsschritte anzupassen. In mehreren Stufen mit unterschiedlicher Konkretisierung und Verbindlichkeit soll die eher grobe Willenserklärung der vorliegenden Vereinbarung themenbezogen präzisiert werden. Zu 4.: Angesichts der Komplexität des anstehenden Konversionsprozesses der ehemals milit ä- risch genutzten Liegenschaften wird ein interfraktioneller Arbeitskreis „Konversion“ unter Beteiligung der Verwaltung der gebildet. Der Arbeitskrei s eine kontinuierliche Abstimmung und Transparenz zwischen Rat uns Verwaltung sicherstellen und den lt. Konversionsve r- einbarung eingerichteten Lenkungskreis beraten und unterstützen. zu 5.1: Nach ersten Ankündigungen eines bevorstehenden Abzugs der britischen Stationierungskräfte aus Münster hatte die Bezirksvertretung Münster-Südost im Jahr 2009 die Erarbeitung eines Rahme n- plans für die Stadtteile Gremmendorf und Angelmodde - West beantragt. Seit Anfang 2010 bearbeitet die Verwaltung – in intensiver Rückkopplung zum dafür eigens einge- richteten interfraktionellen Arbeitskreis und zur Bezirksvertretung Münster -Südost – diesen Rah- menplan. Über erreichte Zwischenstände der Erarbeitung des Rahmenplans hat die Verwaltung in der Si t- zung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 10.05.2011 und in der Sitzung des ASSVW am 19.05.2011 ausführlich berichtet. Am 06. Juli 2011 hat eine Informationsveranstaltung in der Eichendorff - Grundschule stattgefun- den, in der sich ca. 50 - 60 Bürgerinnen und Bürger über die Entw icklung eines Leitbildes und die weiter vorgesehenen Planungsschritte zum Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West in- formiert haben. - 5 - V/0111/2012/1 Im September haben die Bezirksvertretung Münster -Südost und der ASSVW auf der Grundl age der Vorlage V/0594/2011 „Rahmenplanung Gremmendorf / Angelmodde - West“ das Leitbild einer „Gartenstadt im Grünen“ sowie verschiedene Leitsätze für die weitere Stadtteilen twicklung von Gremmendorf und Ange lmodde - West sowie für das Gelände der York -Kaserne und die in den beiden Stadtteilen von britischen Stationierungskräften bislang noch genutzten Wohnquartiere b e- schlossen. (Informationen unter: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/rahmenplan_gremmendorf - angelmodde.html) Im Gegensatz zur York -Kaserne in Gremmendorf gibt es bei d er Oxford-Kaserne in Gieve nbeck noch keine offiziell durchgeführten Planungsschritte oder bereits beschlossenen Planungszi ele. Hier steht der Planungs - und Beteiligungsprozess noch am Anfang. Trotzdem soll auch für das Gelände der Oxford-Kaserne – ebenso wie für die York -Kaserne – bis Ende des Jahres 2012 ein räumliches Strukturkonzept für eine zivile Nachfolgenutzung unter frühzeitiger Beteiligung der Bü r- gerschaft im Rahmen eines dialogorientierten Planungs- und Beteiligungsprozesses erarbeitet und den zuständigen parlamentarischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. zu 5.2.: Die Stadtplanung hat die Arbeiten zur Bestandsaufnahme, Bestandsanalyse und Bestandsbewe r- tung der 18 im Stadtgebiet verteilten Wohnstandorte der britischen Stationierungskräfte seit Beginn des Jahres intensiviert. Auf Basis der bereits im Konversionsbericht 2011 (Vorlage V/0458/2011 an den Rat) benannten Zielrichtung der Erarbeitung von „Gebietspässen“ werden aktuell die Stärken und Schwächen s o- wie die Chancen und Restriktionen der Standorte herausgearbeitet – dies jeweils aus der Qua r- tiersperspektive selbst, dem Blickwinkel des engen und weiteren Wohnumfeldes, des Stadtteilb e- zuges sowie vor allem auch aus gesamtstädtischer Sicht. Ziel und Ergebnis für die politische Beratungskette September 2012 ist die Präsentation eines g e- samtstädtischen „Standorte-Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster“. Dieses soll als Grundlage für weiter zu konkretisierende, standortbezogene Umsetzungsstrategien, Konzeptschrit- te und Maßnahmen fungieren. Das zu erarbeitende Gesamtpaket wird für alle 18 Wohnstandorte die Charakteristik ihrer Lage und Einbettung in das Stadtteilumfeld ihrer städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten und des jeweiligen Quartiers selbst (Struktur und Größe, Anzahl der Wohneinheiten, Bautyp/en, Wohnungsgrößen, Zustand wo Informationen vorliegend, Wohnumfeldqualität, … ) herausarbeiten und jeweils standortbezogen Zielaussagen treffen zu den sinnvollen städtebaulichen Maßnahmen (Erh alt, An -/Ausbau, Nachverdic h- tung/Ergänzung, Abriss /Neubau), zu einem bedarfsgerechten und standort - wie stadtteilverträglichen künftigen Nutzungs - und Nutzerfocus, zur sich jeweilig anbietenden Vermarktungsform und ihren Rahmenbedingungen sowie zum Instrumenteneinsatz zur Absicherung der städtischen Zielrichtungen einschl. der g e- stalterischen Qualitätswahrung für Erhalt und Neubau. Es werden sich so auf der einen Seite Standorte herauskristallisieren, die sich für eine zeitnahe Wiedernutzung ohne wesentli che städtebauliche und sonstige städtische Anforderungen eigne n. Auf der anderen Seite bedarf die Mehrzahl der Standorte einer sorgfältigen Prüfung und Abw ä- gung der strukturell “richtigen“ und verträglichen Wiedernutzungsperspektive. Diese Stando rte erfordern einen vertieften Bearbeitungsaufwand (z.B. Konzepte zu An - und Ausbauoptionen, zur - 6 - V/0111/2012/1 Stellplatzunterbringung, zur energetischen Sanierung, …) und zielgerichteten Instrumenteneinsatz (z.B. Wettbewerb, Nutzerwor kshop, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, …) und damit Zeit, um Qualitäten zu wahren und auszubauen sowie inhaltliche Maßgaben der Stadt Münster zu unte r- stützen und zu sichern. Über erste Zwischenergebnisse hierzu wird die Verwaltung in den Bezirksvertretungen und im Pla- nungsausschuss vor den Sommerferien aktiv berichten. Für Herbst 2012 ist beabsichtigt, die int e- ressierte Bürgerschaft stadtbezirks - bzw. stadtteilweise und ausführlich über das erarbeitete g e- samtstädtische Konzept zu informieren. Das gesamtstädtische Entwicklungskonzept für die Bri tenwohnungen stellt einen ersten wichtigen Bearbeitungsschritt dar. Für die Neunutzung der Wohnareale sind im Anschluss standortb ezogen und sukzessive noch Umsetzungs - und Handlungskonzepte zu präzisieren sowie ggf. Planung s- verfahren zu durchla ufen. In die se Konkretisierungsphasen werden die Bürgerinnen und Bürger sowie nach Möglichkeit auch die künftigen Neunutzer und Neubewohner der Areale soweit als möglich einbezogen. zu 5.3: Die in Zusammenhang mit der Konversion stehenden städtebaulichen Planungsl eistungen umfas- sen insbesondere folgende Bausteine: Erstellung von integrativen städtebaulichen Strukturkonzepten für die Kasernenstandorte und ihr Umfeld, Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe, Aufstellung von Bebauungsplänen, Erstellung von Gebietspässen und Standort-Entwicklungskonzepte für die Wohnquartiere, Durchführung einer prozessbegleitenden und dialogorientierten Bürgerbeteiligung. Eine zeitgerechte Vorbereitung und Erstellung aller im Zusammenhang mit der Konversion st e- henden städtebaulichen Planungsleistungen ist in Anbetracht der ausgeschöpften Ressourcen derzeit nicht sicher gestellt. Dies erklärt sich zum einen daraus, dass die Konversion in Anbetracht des enormen Potenzials für eine integrative zivile Nachnutzung de r Konversionsstandorte verbunden mit Chancen für eine die bestehenden Strukturen fördernden und stärkenden Stadt - bzw. Ortsentwicklung einen außero r- dentlich komplexen Aufwand an Planungs-, Öffentlichkeitsbeteiligungs- und Koordinierungsleistung in relativ kurzen Zeiträumen erfordert. Zum anderen erklärt sich der zusätzliche Personalbedarf mit den seit 2000 insgesamt eingespa r- ten oder aus Konsolidierungsgründen nicht besetzten rund 26 Stellen. In Anbetracht dieser Redu- zierung ist für die nun anstehenden, über die Regelaufgaben hinausgehenden sachlichen und zeit- lichen Anforderungen daher eine zeitlich befristete personelle Verstärkung im Dezernat III/Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in den Jahre n ab Mitte 2012 bis Ende 2015 (3 Ingenieurstellen; Aufwendungen: 140.320 € in 2012 bzw. 210.470 € jeweils 2013 bis 2015) una b- dingbar. Zur Qualifizierung einer kontinuierlichen und dialogorientierten Öffentlichkeitsarbeit empfiehlt sich die Unterstützung durch eine externe Moderation. Hiermit sin d in der Vergangenheit in mehreren Fällen gute Erfahrungen gemacht worden. Als Beispiele seien genannt die prozessbegleitende und zum Teil in Workshop -Charakter durchgeführte Bürgerbeteiligung anlässlich der Erstellung des Rahmenplanes Roxel oder das H afenforum mit seinen drei Groß - und vier Workshop - Veranstaltungen. - 7 - V/0111/2012/1 Für die externe Unterstützung der Vorbereitung und der Durchführung von Bürgerbeteiligungsve r- fahren sowie für externe Moderationsleistu ngen sind Mittel von insgesamt 130 .000 € für den Zei t- raum ab Mitte 2012 bis Ende 2015 angesetzt. Weiterer, derzeit noch nicht kalkulierbarer Mittelbedarf wird ggfs. für die Vorbereitung und Durc h- führung von städtebaulichen Wettbewerbsverfahren und / oder für städtebauliche Workshop - Verfahren entstehen. Hierzu wird die Verwaltung zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge unterbreiten und die erforderlichen Gremienbeschlüsse vorbereiten. Die Möglichkeiten einer Fö r- derung u.a. aus Städtebaufördermitteln werden in diesem Zusammenhang geprüft werden bzw. werden entsprechende Anträge vorbereitet. Antragslage: Gem. der Vorlage V/0458/2011 „Sachstandsbericht zur anstehenden Konversion der von den brit i- schen Stationierungskräften genutzten Standorte und Liegenschaften in Münster“ sowie des B e- schlusses des ASSVW am 15.09.2011 zur Vorlage V/0594/2011 „Rahmenplanung Gre mmendorf / Angelmodde – West | Leitbild, Leitsätze, weitere planerische Schritte“ sind hi nsichtlich weiterer Planungsschritte für eine zivile Nachfolgennutzung der von den Briten noc h genutzten Kaserne n- areale in Gremmendorf und Gievenbeck sowie der zurzeit noch genutzten 18 Wohnstandorte fo l- gende Anträge zu berücksichtigen: Antrag A -R/0032/2006 der SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 16.08.2006 „Abzug der britischen Streitkräf te aus Münster: Folgen mildern – Konversionschancen nutzen - Per- spektiven entwickeln“, Antrag A-R/0034/2006 der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 30.08.2006 „Konversion in Münster - nicht nur Verluste und Risiken, sondern auch Chancen für junge Familien mit Kindern“, Antrag A -S/0012/2006 der CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -Südost vom 14. September 2006 „Vorbereitung auf den absehbaren Abzug der britischen Soldaten und ihrer Familien aus Münster-Südost“, Antrag A-R/0032/2011 der SPD -Fraktion vom 11.04.2011 „Sozial, attraktiv, lebendig: Für ein kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Familienwohnungen“, Antrag A-R/0033/2011 der SPD -Fraktion vom 05.05.2011 "Sozial, ökologisch un d wirtschaft- lich vernünftig: Von britischen Militärflächen zu neuen Stadtquartieren in Gremmendorf und Gievenbeck", Antrag A -S/0016/2011 der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -Südost vom 17.06.2011 „Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzepts zur Nutzung der mit dem Abzug der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften“. In Vertretung Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: - 8 - V/0111/2012/1 1. Organisations- und Arbeitsstruktur für den Konversionsprozess 2. „Konversionsvereinbarung“ zwischen der Stadt Münster und der Bundesanstalt für Immobi- lienaufgaben (BImA)
Anlage 1
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Hauptvorlage V/0111/2012 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernent für Planungs- und Baukoordination
Vorlagen-Nr.:
V/0111/2012
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Thielen
Ruf:
Betrifft
Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster
Beratungsfolge
08.03.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
13.03.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung
21.03.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung über den Abzug der britischen Statio-
nierungskräfte zur Kenntnis.
2. Der Rat stimmt der in der Anlage 1 dargestellten Organisations- und Arbeitsstruktur als
Grundlage für den konsensualen und kooperativen Konversionsprozess zu.
3. Der Rat stimmt der „Konversionsvereinbarung“ zwischen der Stadt Münster und der Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu (Anlage 2).
4. Die Verwaltung wird beauftragt,
4.1 für die Bereiche der York-Kaserne in Gremmendorf und der Oxford-Kaserne in Gie-
venbeck unter frühzeitiger Einbindung der Bürgerschaft im Rahmen eines dialogorien-
tierten Planungs- und Beteiligungsprozesses bis Ende 2012 räumliche Strukturkonzep-
te für eine zivile Nachfolgenutzung den zuständigen parlamentarischen Gremien zur
Beschlussfassung vorzulegen.
4.2 für die 18 Wohnstandorte der britischen Stationierungskräfte im 3. Quartal 2012 ein
gesamtstädtisches Entwicklungskonzept unter besonderer Berücksichtigung städte-
baulicher und wohnungsstrategischer Aspekte zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die interessierte Bürgerschaft und künftigen Nutzer werden nach der Beratung umfas-
send informiert. Ihre erneute Einbindung erfolgt im Rahmen der sukzessiven Erarbei-
492-7075
E-Mail:
ThielenS@stadt-muenster.de
Datum:
27.02.2012
V/0111/2012
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tung von konkreten Umsetzungs- und Handlungskonzepten bzw. im Rahmen von Pla-
nungsverfahren für die Einzelstandorte.
4.3 die finanziellen und personellen Grundlagen für eine interne und externe Begleitung
und Unterstützung des Konversionsprozesses in den Jahren 2012 bis 2015 in der
Form zu schaffen, dass
• 3,0 Ingenieur-Stellen im Bereich der Stadtplanung/Projektorganisation/ Öffentlich-
keitsarbeit im Dezernat III/Amt 61 zeitlich befristet (01.05.2012 – 31.12.2015) be-
reitgestellt werden.
• für die Vorbereitung, die Durchführung und die Moderation von Veranstaltungen zur
Bürgerbeteiligung durch ein externes Büro Sachmittel in Höhe von insgesamt
130.000 € zur Verfügung gestellt werden.
Die BImA und die Stadt werden im Rahmen weitergehender Vereinbarungen einver-
nehmliche Regelungen zur Kostenverteilung abschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung
Zeile
Auszahlungen
11 Personalaufwendungen 2012
2013
2014
2015
140.320
210.470
210.470
210.470
Üpl. in 2012;
Zusätzliche
Neuveran-
schlagung
2013-2015
Zeile
Auszahlungen
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2012
2013
2014
2015
25.000
40.000
40.000
25.000
Üpl. in 2012;
Zusätzliche
Neuveranschla-
gung 2013-15
Summe aller Auszahlungen/Saldo 901.730
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Nachtragshaushalt 2012 und im
Haushaltsplan-Entwurf 2013 ff. bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen
der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigun-
gen bereitstellt. Den zur Finanzierung in 2012 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen wird
nach § 83 GO NRW zugestimmt.
Vorübergehende Deckung
: Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1601 „Allgemeine Finanz-
wirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“.
Endgültige Deckung: I. Nachtragshaushaltsplan 2012“
Begründung:
zu 1.:
Vergleichbar mit dem Stationierungskonzept der Bundeswehr in Deutschland besteht auch in
Großbritannien das politische Ziel einer umfass enden Umstrukturierung des britischen Heeres.
Infolge einer britischen Studie zur Überprüfung der Verteidigungs- und Sicherheitsstrategie soll
V/0111/2012
- 3 -
dieser Umstrukturierungsprozess nunmehr besch leunigt werden. Vor diesem Hintergrund wurde
auch die Umstationierung des britischen Militärs aus Deutschland früher als es noch in 2011 auf
Seiten der Stadt Münster bekannt war und kommuniziert wurde (s. Ratsvorlage V/0498/11) einge-
leitet.
Nach der bislang vorliegenden offiziellen Mitteilung vom 10. November 2011 sollte sowohl die
York-Kaserne und die Oxford-Kaserne als auch die gegenwärtig noch belegten ca. 800 Wohnun-
gen Anfang 2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zurückgegeben werden.
Wie nunmehr am 24.02.2012 offiziell bekannt gegeben wurde, soll die York-Kaserne nun bereits
im Spätsommer/Herbst dieses Jahres frei gezogen werden. Dies trifft – nach derzeitiger Planung
der britischen Dienststellen – auch für Teile der Wohnstandorte zu, für deren Freizug allerdings
noch ein entsprechendes Konzept durch die britischen Stationierungskräfte vorgelegt werden soll.
Fest steht nun, dass sowohl die York-Kaserne als auch Teile der Wohnungen bis zum 31.12.2012
an die BImA zurückgegeben werden Bei dem Standort der Oxford-Kaserne in Gievenbeck ändert
sich die Zeitplanung (Freizug Ende 2013) nach den bisher vorliegenden Informationen nicht
Das abschließende Konzept der Umstrukturierung der Bundeswehr in Münster liegt noch nicht vor.
Sobald hierüber Einzelheiten bekannt werden, wird die Verwaltung die politischen Gremien umge-
hend informieren. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Umstationierung des britischen Militärs
gegenüber den bisher vorliegenden Informationen ändert.
zu 2.:
Für eine funktionierende Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Stadt und BImA im Rah-
men des Konversionsprozesses sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten – „wer macht
was?“ – sowie die Prozesse – „wie, wann, womit wird die Aufgabe erfüllt?“ – von entscheidender
Bedeutung. Der Konversionsprozess mit seinen vielschichtigen Anforderungen und der Vielzahl an
beteiligten Akteuren erfordert eine intensive Zusammenarbeit und konsensuales Handeln auf der
Grundlage einer klaren Organisations- und Arbeitsstruktur (Anlage 1). Die verschiedenen, teilweise
parallelen Arbeits- und Verfahrensschritte sowie die umfangreichen Beteiligungserfordernisse las-
sen sich im Rahmen der üblichen Verwaltungsabläufe nur begrenzt bewältigen; daher sollen die
Arbeitsstrukturen projektbezogen zuständigkeits- und institutionsübergreifend organisiert werden.
Vor diesem Hintergrund wird in Münster auf der Leitungs- und Steuerungsebene ein Lenkungs-
kreis Konversion eingerichtet. Der Lenkungskreis stellt u. a. die Kommunikationsebene zwischen
Politik und Verwaltung dar und soll alle grundlegenden Fragen, die mit der Konversion verbunden
sind, partnerschaftlich erörtern und im gegenseitigen Einvernehmen lösen sowie Strategiediskus-
sionen führen und Grundsatzentscheidungen treffen. Neben dem Oberbürgermeister (Vorsitz) ge-
hören dem Lenkungskreis zwei Vertreter/-innen der BImA, die Bezirksbürgermeisterin Münster-
West, der Bezirksbürgermeister Münster-Südost, der Stadtdirektor sowie der Dezernent für Pla-
nungs- und Baukoordination an. Bei Bedarf können weitere Personen zu bestimmten Fragestel-
lungen hinzugezogen werden.
Auf der Arbeitsebene bereitet die bereits in den vergangenen Jahren eingerichtete Arbeitsgruppe
Konversion, bestehend aus Vertretern der BImA und der städtischen Planungs- und Liegen-
schaftsverwaltung die Entscheidungen vor und koordiniert übergeordnet die laufende fachliche
Arbeit. Gleichzeitig dient die Arbeitsgruppe dem regelmäßigen Informationsaustausch sowie dem
frühzeitigen Erkennen und Reagieren auf mögliche Probleme. Die Arbeitsstruktur im Bereich der
inhaltlich federführenden Planungsverwaltung ist projektbezogen in Arbeitsteams organisiert; diese
gewährleisten eine effiziente inhaltliche Arbeit und ebenso eine konsens- wie zielorientierte Abwä-
gung der unterschiedlichen Fachinteressen innerhalb der Verwaltung (Anlage 1).
Die koordinierende Projektleitung ist im Dezernat für Planung, Bau und Marketing beim Dezernen-
ten für Planungs- und Baukoordination angesiedelt. Dieser ist erster Ansprechpartner bei allen
Fragen rund um den Konversionsprozess.
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Unabhängig von den ohnehin zu treffenden kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen wer-
den die politischen Gremien kontinuierlich und regelmäßig über die Ergebnisse im Rahmen der
Arbeits- und Entscheidungsprozesse informiert.
zu 3.:
Vor dem Hintergrund des in der Vergangenheit mehrmals angekündigten Abzugs der britischen
Stationierungskräfte aus Münster hatte die Verwaltung mit der BImA in den vergangenen Jahren
bereits kontinuierlich, in der Regel im halbjährlichen Turnus, Abstimmungsgespräche durchgeführt.
Umso schneller haben BImA und Stadt auf die Bekanntgabe des konkreten Abzugstermins unmit-
telbar reagiert, indem bereits eine Woche später ein erstes Arbeitsgespräch zwischen Stadt und
BImA stattfinden konnte. Hierbei wurden zunächst die weiteren Handlungs- und Arbeitsschritte
abgestimmt und bekräftigt, dass der anstehende Konv ersionsprozess als gemeinsame Aufgabe zu
betrachten ist.
Basis hierfür stellt die Konversionsvereinbarung (Anlage 2) dar, die den Rahmen für eine koopera-
tive und konsensorientierte Zusammenarbeit zwischen BImA und Stadt bilden soll. Schon zu Be-
ginn der Konversion soll die Rahmenvereinbarung den folgenden Entwicklungsprozess unterstüt-
zen und vorstrukturieren. In Anbetracht der Komplexität der Konversionsvorhaben ist vorgesehen,
Vereinbarungen im Laufe des Konversionsprozesses - unter erneuter Einbindung der politischen
Gremien - sukzessive an die veränderten Anforderungen und die bereits erfolgten Arbeitsschritte
anzupassen. In mehreren Stufen mit unterschiedlicher Konkretisierung und Verbindlichkeit soll die
eher grobe Willenserklärung der vorliegenden Vereinbarung themenbezogen präzisiert werden.
zu 4.1:
Nach ersten Ankündigungen eines bevorstehenden Abzugs der britischen Stationierungskräfte aus
Münster hatte die Bezirksvertretung Münster-Sü dost im Jahr 2009 die Erarbeitung eines Rahmen-
plans für die Stadtteile Gremmendorf und Angelmodde - West beantragt.
Seit Anfang 2010 bearbeitet die Verwaltung – in intensiver Rückkopplung zum dafür eigens einge-
richteten interfraktionellen Arbeitskreis und zur Bezirksvertretung Münster-Südost – diesen Rah-
menplan.
Über erreichte Zwischenstände der Erarbeitung des Rahmenplans hat die Verwaltung in der Sit-
zung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 10.05.2011 und in der Sitzung des ASSVW am
19.05.2011 ausführlich berichtet.
Am 06. Juli 2011 hat eine Informationsveranstaltung in der Eichendorff - Grundschule stattgefun-
den, in der sich ca. 50 - 60 Bürgerinnen und Bürger über die Entwicklung eines Leitbildes und die
weiter vorgesehenen Planungsschritte zum Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West in-
formiert haben.
Im September haben die Bezirksvertretung Münster-Südost und der ASSVW auf der Grundlage
der Vorlage V/0594/2011 „Rahmenplanung Gremmendorf / Angelmodde - West“ das Leitbild einer
„Gartenstadt im Grünen“ sowie verschiedene Leitsätze für die weitere Stadtteilentwicklung von
Gremmendorf und Angelmodde - West sowie für das Gelände der York-Kaserne und die in den
beiden Stadtteilen von britischen Stationierungskräften bislang noch genutzten Wohnquartiere be-
schlossen.
(Informationen unter: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/rahmenplan_gremmendorf-
angelmodde.html)
Im Gegensatz zur York-Kaserne in Gremmendorf gibt es bei der Oxford-Kaserne in Gievenbeck
noch keine offiziell durchgeführten Planungsschri tte oder bereits beschlossenen Planungsziele.
Hier steht der Planungs- und Beteiligungsprozess noch am Anfang. Trotzdem soll auch für das
Gelände der Oxford-Kaserne – ebenso wie für die York-Kaserne – bis Ende des Jahres 2012 ein
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räumliches Strukturkonzept für eine zivile Nachfolgenutzung unter frühzeitiger Beteiligung der Bür-
gerschaft im Rahmen eines dialogorientierten Planungs- und Beteiligungsprozesses erarbeitet und
den zuständigen parlamentarischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
zu 4.2.:
Die Stadtplanung hat die Arbeiten zur Bestandsaufnahme, Bestandsanalyse und Bestandsbewer-
tung der 18 im Stadtgebiet verteilten Wohnstandorte der britischen Stationierungskräfte seit Beginn
des Jahres intensiviert.
Auf Basis der bereits im Konversionsbericht 2011 (Vorlage V/0458/2011 an den Rat) benannten
Zielrichtung der Erarbeitung von „Gebietspässen“ werden aktuell die Stärken und Schwächen so-
wie die Chancen und Restriktionen der Standorte herausgearbeitet – dies jeweils aus der Quar-
tiersperspektive selbst, dem Blickwinkel des engen und weiteren Wohnumfeldes, des Stadtteilbe-
zuges sowie vor allem auch aus gesamtstädtischer Sicht.
Ziel und Ergebnis für die politische Beratungskette September 2012 ist die Präsentation eines ge-
samtstädtischen „Standorte-Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster“. Dieses soll als
Grundlage für weiter zu konkretisierende, standortbezogene Umsetzungsstrategien, Konzeptschrit-
te und Maßnahmen fungieren.
Das zu erarbeitende Gesamtpaket wird für alle 18 Wohnstandorte die Charakteristik
ß ihrer Lage und Einbettung in das Stadtteilumfeld
ß ihrer städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten und
ß des jeweiligen Quartiers selbst (Struktur und Größe, Anzahl der Wohneinheiten, Bautyp/en,
Wohnungsgrößen, Zustand wo Informationen vorliegend, Wohnumfeldqualität, … )
herausarbeiten und jeweils standortbezogen Zielaussagen treffen
Ö zu den sinnvollen städtebaulichen Maßnahmen (Erhalt, An-/Ausbau, Nachverdich-
tung/Ergänzung, Abriss /Neubau),
Ö zu einem bedarfsgerechten und standort- wie stadtteilverträglichen künftigen Nutzungs-
und Nutzerfocus,
Ö zur sich jeweilig anbietenden Vermarktungsform und ihren Rahmenbedingungen sowie
Ö zum Instrumenteneinsatz zur Absicherung der städtischen Zielrichtungen einschl. der ge-
stalterischen Qualitätswahrung für Erhalt und Neubau.
Es werden sich so auf der einen Seite Standorte herauskristallisieren, die sich für eine zeitnahe
Wiedernutzung ohne wesentliche städtebauliche und sonstige städtische Anforderungen eignen.
Auf der anderen Seite bedarf die Mehrzahl der Standorte einer sorgfältigen Prüfung und Abwä-
gung der strukturell “richtigen“ und verträglichen Wiedernutzungsperspektive. Diese Standorte
erfordern einen vertieften Bearbeitungsaufwand (z.B. Konzepte zu An- und Ausbauoptionen, zur
Stellplatzunterbringung, zur energetischen Sanierung, …) und zielgerichteten Instrumenteneinsatz
(z.B. Wettbewerb, Nutzerworkshop, Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, …) und damit Zeit, um
Qualitäten zu wahren und auszubauen sowie inhaltliche Maßgaben der Stadt Münster zu unter-
stützen und zu sichern.
Über erste Zwischenergebnisse hierzu wird die Verwaltung in den Bezirksvertretungen und im Pla-
nungsausschuss vor den Sommerferien aktiv berichten. Für Herbst 2012 ist beabsichtigt, die inte-
ressierte Bürgerschaft stadtbezirks- bzw. stadtteilweise und ausführlich über das erarbeitete ge-
samtstädtische Konzept zu informieren.
Das gesamtstädtische Entwicklungskonzept für die Britenwohnungen stellt einen ersten wichtigen
Bearbeitungsschritt dar. Für die Neunutzung der Wohnareale sind im Anschluss standortbezogen
und sukzessive noch Umsetzungs- und Handlungskonzepte zu präzisieren sowie ggf. Planungs-
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verfahren zu durchlaufen. In diese Konkretisierungsphasen werden die Bürgerinnen und Bürger
sowie nach Möglichkeit auch die künftigen Neunutzer und Neubewohner der Areale soweit als
möglich einbezogen.
zu 4.3:
Die in Zusammenhang mit der Konversion stehenden städtebaulichen Planungsleistungen umfas-
sen insbesondere folgende Bausteine:
• Erstellung von integrativen städtebaulichen Strukturkonzepten für die Kasernenstandorte
und ihr Umfeld,
• Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe,
• Aufstellung von Bebauungsplänen,
• Erstellung von Gebietspässen und Standort- Entwicklungskonzepte für die Wohnquartiere,
• Durchführung einer prozessbegleitenden und dialogorientierten Bürgerbeteiligung.
Eine zeitgerechte Vorbereitung und Erstellung aller im Zusammenhang mit der Konversion ste-
henden städtebaulichen Planungsleistungen ist in Anbetracht der ausgeschöpften Ressourcen
derzeit nicht sicher gestellt.
Dies erklärt sich zum einen daraus, dass die Konversion in Anbetracht des enormen Potenzials für
eine integrative zivile Nachnutzung der Konversionsstandorte verbunden mit Chancen für eine die
bestehenden Strukturen fördernden und stärkenden Stadt- bzw. Ortsentwicklung einen außeror-
dentlich komplexen Aufwand an Planungs-, Öffentlichkeitsbeteiligungs- und Koordinierungsleistung
in relativ kurzen Zeiträumen erfordert.
Zum anderen erklärt sich der zusätzliche Personalbedarf mit den seit 2000 insgesamt eingespar-
ten oder aus Konsolidierungsgründen nicht besetzten rund 26 Stellen. In Anbetracht dieser Redu-
zierung ist für die nun anstehenden, über die Regelaufgaben hinausgehenden sachlichen und zeit-
lichen Anforderungen daher eine zeitlich befristete personelle Verstärkung im Dezernat III/Amt für
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in den Jahren ab Mitte 2012 bis Ende 2015 (3
Ingenieurstellen; Aufwendungen: 140.320 € in 2012 bzw. 210.470 € jeweils 2013 bis 2015) unab-
dingbar.
Zur Qualifizierung einer kontinuierlichen und dialogorientierten Öffentlichkeitsarbeit empfiehlt sich
die Unterstützung durch eine externe Moderation. Hiermit sind in der Vergangenheit in mehreren
Fällen gute Erfahrungen gemacht worden. Als Beispiele seien genannt die prozessbegleitende und
zum Teil in Workshop-Charakter durchgeführte Bürgerbeteiligung anlässlich der Erstellung des
Rahmenplanes Roxel oder das Hafenforum mit seinen drei Groß- und vier Workshop-
Veranstaltungen.
Für die externe Unterstützung der Vorbereitung und der Durchführung von Bürgerbeteiligungsver-
fahren sowie für externe Moderationsleistungen sind Mittel von insgesamt 130.000 € für den Zeit-
raum ab Mitte 2012 bis Ende 2015 angesetzt.
Weiterer, derzeit noch nicht kalkulierbarer Mittelbedarf wird ggfs. für die Vorbereitung und Durch-
führung von städtebaulichen Wettbewerbsverfahren und / oder für städtebauliche Workshop-
Verfahren entstehen. Hierzu wird die Verwaltung zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge
unterbreiten und die erforderlichen Gremienbeschlüsse vorbereiten. Die Möglichkeiten einer För-
derung u.a. aus Städtebaufördermitteln werden in diesem Zusammenhang geprüft werden bzw.
werden entsprechende Anträge vorbereitet.
Antragslage:
Gem. der Vorlage V/0458/2011 „Sachstandsbericht zur anstehenden Konversion der von den briti-
schen Stationierungskräften genutzten Standorte und Liegenschaften in Münster“ sowie des Be-
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schlusses des ASSVW am 15.09.2011 zur Vorlage V/0594/2011 „Rahmenplanung Gremmendorf /
Angelmodde – West | Leitbild, Leitsätze, weitere planerische Schritte“ sind hinsichtlich weiterer
Planungsschritte für eine zivile Nachfolgennutzung der von den Briten noch genutzten Kasernen-
areale in Gremmendorf und Gievenbeck sowie der zurzeit noch genutzten 18 Wohnstandorte fol-
gende Anträge zu berücksichtigen:
Antrag A-R/0032/2006 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 16.08.2006 „Abzug
der britischen Streitkräfte aus Münster: Folgen mildern – Konversionschancen nutzen - Per-
spektiven entwickeln“,
Antrag A-R/0034/2006 der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom
30.08.2006 „Konversion in Münster - nicht nur Verluste und Risiken, sondern auch Chancen
für junge Familien mit Kindern“,
Antrag A-S/0012/2006 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 14.
September 2006 „Vorbereitung auf den absehbaren Abzug der britischen Soldaten und ihrer
Familien aus Münster-Südost“,
Antrag A-R/0032/2011 der SPD-Fraktion vom 11.04.2011 „Sozial, attraktiv, lebendig: Für ein
kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Familienwohnungen“,
Antrag A-R/0033/2011 der SPD-Fraktion vom 05.05.2011 "Sozial, ökologisch und wirtschaft-
lich vernünftig: Von britischen Militärflächen zu neuen Stadtquartieren in Gremmendorf und
Gievenbeck",
Antrag A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom
17.06.2011 „Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzepts zur Nutzung der mit dem Abzug
der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften“.
In Vertretung
Gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
1. Organisations- und Arbeitsstruktur für den Konversionsprozess
2. „Konversionsvereinbarung“ zwischen der Stadt Münster und der Bundesanstalt für Immobi-
lienaufgaben (BImA)
Anlage 1 zur Vorlage V/0111/2012
Konversionspartnerschaft
zwischen der
Stadt Münster
und der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rahmenvereinbarung
Stand: 21.02.2012
Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Seite 2 von 7
Präambel
Durch den bevorstehenden Abzug der britischen Strei tkräfte aus Münster und die
Bundeswehrstrukturreform ist über die zivile Zukunf t von Liegenschaften zu entscheiden,
die im Eigentum des Bundes stehen.
Die Stadt Münster („Stadt“) und die Bundesanstalt f ür Immobilienaufgaben („Bundes-
anstalt“) sind sich einig, dass die Konversion der militärischen Liegenschaften eine
gemeinsame Aufgabe ist, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit sukzessive durch-
geführt werden soll.
Hierzu werden folgende Absprachen getroffen:
I. Konversionsflächen
Im Mittelpunkt der gemeinsamen Aktivitäten stehen d ie Konversion von rd. 76 ha Kaser-
nenflächen der britischen Streitkräfte (York-Kasern e in Gremmendorf und Oxford-Kaserne
in Gievenbeck) sowie die Integration von stadtweit rd. 800 bundeseigenen Wohnobjekten
in den Münsteraner Wohnungsmarkt.
Die Flächen, die die Bundeswehr frei geben wird, st ehen noch nicht abschließend fest,
werden jedoch zu gegebener Zeit in einem ergänzenden Nachtrag benannt.
Die Liegenschaften sind in den als Anlagen 1 - 3 beigefügten Lageplänen farblich markiert.
II. Zielsetzung
Gemeinsames Ziel von Stadt und Bundesanstalt ist ei ne zeitnahe zivile Nachnutzung der
Konversionsflächen. In dem anstehenden Prozess orie ntieren sich die Beteiligten an den
städtebaulichen und strukturpolitischen Zielen der Stadt sowie den Verwertungsinteressen
der Bundesanstalt.
Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Seite 3 von 7
die kommunalen struktur- und wohnungspolitischen s owie städtebaulichen Entwick-
lungsziele
eine werthaltige und langfristig nachhaltige Fläch enentwicklung
die enge Einbindung der Bürgerschaft in die Zielde finitionen und später folgenden
Planungsprozesse
die Wiedernutzbarmachung der Flächen, mögliche stä dtebauliche Optimierungen
(z.B. neues Bauen im Bestand) und Maßnahmen zur Innenentwicklung
das Gebot der wirtschaftlichen Verwertung
die Vermeidung von Verfall, Wertverlust und länger fristigem Leerstand
die Nachnutzung der vorhandenen, denkmal- oder erh altenswerten Bausubstanz
und Infrastruktur
die sukzessive Nachnutzung der frei werdenden Wohn ungen
Bundesanstalt und Stadt sind sich einig, die oben g enannten Zielsetzungen korrespondie-
rend mit dem fortschreitenden Konversions- und Plan ungsprozess durch weitergehende
Vereinbarungen für die Wohn- und Kasernenstandorte zu konkretisieren und anzupassen.
III. Zusammenarbeit
1.
Stadt und Bundesanstalt arbeiten eng zusammen, um e ine bedarfsgerechte und wirt-
schaftlich sinnvolle Entwicklung und Organisation des Konversionsprozesses zu erreichen.
Dabei soll der Erfolg des Konversionsprozesses im Mittelpunkt des Verfahrens stehen.
2.
Die gegenseitige frühzeitige Information und der ge meinsame transparente Austausch
über Ziele, Strategien und Maßnahmen ist ein zentra les Anliegen der Beteiligten. Hierzu
pflegen Stadt und Bundesanstalt eine offene Informations- und Kommunikationskultur.
3.
Zur Erreichung der vorgenannten Ziele wird ein Lenkungskreis unter Vorsitz des Ober-
bürgermeisters der Stadt Münster, Herrn Markus Lewe , eingerichtet mit dem Ziel, den
Konversionsprozess zu fördern. Mitglieder des Lenkungskreises sind ferner
Herr Dr. Gerald Brummund (Leiter der Hauptstelle V erkauf der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund)
Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Seite 4 von 7
Herr Bernd Grotefeld (Leiter der Hauptstelle Portf oliomanagement der Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund)
Frau Elisabeth Westrup (Bezirksbürgermeisterin Wes t)
Herr Dr. Michael Klenner (Bezirksbürgermeister Süd ost)
Herr Hartwig Schultheiß (Stadtdirektor)
Herr Siegfried Thielen (Dezernent für Planungs- un d Baukoordination)
Zu bestimmten Fragestellungen können bei Bedarf wei tere Personen einvernehmlich in
den Lenkungskreis hinzugezogen werden.
Der Lenkungskreis soll alle grundlegenden Fragen, d ie mit der militärischen Konversion in
Münster verbunden sind, partnerschaftlich erörtern, gemeinsame Strategien entwickeln
und möglichst im gegenseitigen Einvernehmen lösen. Sofern Konfliktlagen auftreten,
sollen diese effektiv und gemeinsam behandelt und geklärt werden.
Darüber hinaus wird ein operativ tätiger Arbeitskreis Stadt/Bundesanstalt gebildet, in
dem der Konversionsprozess prozessual und inhaltlic h im Einzelnen durch regelmäßigen
Informationsaustausch und Abstimmungen gestaltet wird.
Als Ansprechpartner und koordinierende Projektleiter werden benannt:
Für die Stadt Münster
Herr Siegfried Thielen
Dezernent für Planungs- und Baukoordination
Tel: 0251 / 492-7075
E-Mail: ThielenS@stadt-muenster.de
Für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
bezüglich der Liegenschaften der britischen Streit kräfte
Herr Regierungsdirektor Bernd Grotefeld
– Hauptstelle Portfoliomanagement –
Tel: 0251 / 934-3586
E-Mail: bernd.grotefeld@bundesimmobilien.de
Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Seite 5 von 7
bezüglich der Liegenschaften der Bundeswehr
Herr Regierungsdirektor Norbert Stahl
– Hauptstelle Verkauf –
Tel. 0251 / 934-3068
E-Mail: norbert.stahl@bundesimmobilien.de
IV. Liegenschaftsvermarktung
Die Grundsätze der Liegenschaftsvermarktung werden möglichst einvernehmlich im Len-
kungskreis, die Ausgestaltung im Einzelnen (z.B. ko nkrete Verfahrensabläufe, aufgaben-
bezogene Arbeitsteilung, Planung, Kostenverteilung, etc.) im Arbeitskreis festgelegt.
Zwischennutzungen von Gebäuden oder Grundstücksfläc hen der Kasernenstandorte
werden im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen.
Weitere Vereinbarungen zur Liegenschaftsvermarktung der Wohn- und Kasernenstandorte
werden im Einzelnen im Laufe des Konversionsprozess es in Form von Nebenabreden zu
dieser Konversionsvereinbarung konkretisiert und angepasst.
V. Öffentlichkeitsarbeit
Die frühzeitige und abgestimmte Information und Ein bindung der Bürgerschaft und der
Medien sind wichtige Bestandteile im Verlauf des gesamten Konversionsprozesses. Daher
legen Bundesanstalt und Stadt Wert auf einen dialog orientierten Entwicklungsprozess mit
der Bürgerschaft der Stadt Münster. Bundesanstalt u nd Stadt einigen sich auf eine abge-
stimmte Öffentlichkeitsarbeit, u. a. im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Presse-
arbeit, Auftritten bei Messen sowie der Erstellung von Broschüren.
VI. Aufgaben- und Kostenverteilungen
Bundesanstalt und Stadt werden im Rahmen weitergehe nder Vereinbarungen
einvernehmliche Regelungen u. a. zu folgenden Aufga ben- und Kostenverteilungen
abschließen:
Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Seite 6 von 7
Grundlagenermittlung
Entwicklung grundsätzlicher Planungsaussagen zu st ädtebaulichen, freiraumplane-
rischen und verkehrlichen Zielen (z.B. durch Gutachten, Wettbewerbe)
Untersuchungen zur Umnutzung erhaltenswerter Bausu bstanz
Durchführung der Bauleitplanung
Öffentlichkeitsarbeit
Die grundsätzliche Wahrnehmung der Eigentümerfunktion der Bundesanstalt bis zum Wei-
terverkauf der Liegenschaft umfasst insbesondere au ch die Aufgaben der Kampfmittel-
sondierung und –räumung, sowie der Altlastenermittl ung und –sanierung im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben.
VII. Geltung
Die vereinbarte Kooperation zwischen Stadt und Bund esanstalt gilt bis zum Abschluss der
unter I. genannten Konversionsmaßnahmen in Münster.
Münster, den 23.03.2012
Für die Stadt Münster :
______________________________ ______________________________
Markus Lewe Hartwig Schultheiß
Oberbürgermeister Stadtdirektor
Für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben :
_______________________________ ______________________________
Dr. Gerald Brummund Bernd Grotefeld
Direktor bei der Bundesanstalt Regierungsdirektor
Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Seite 7 von 7
Anlagen
1. Übersichtsplan der York-Kaserne in Münster-Gremmendorf
2. Übersichtsplan der Oxford-Kaserne in Münster-Gievenbeck
3. Übersichtsplan der britischen Wohnliegenschaften in Münster
Anlage 1
Übersichtsplan der York-Kaserne in Münster-Gremmendorf
Anlage 2
Übersichtsplan der Oxford-Kaserne in Münster-Gievenbeck
Anlage 3
Übersichtsplan der brit. Wohnliegenschaften in Münster
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Anlage 2 - Anlagen 1-3 zur Konversionsvereinbarung
197 Zeichen
Anlage 1 Übersichtsplan der York-Kaserne in Münster-Gremmendorf Anlage 2 Übersichtsplan der Oxford-Kaserne in Münster-Gievenbeck Anlage 3 Übersichtsplan der brit. Wohnliegenschaften in Münster
Anlage 2
9103 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0111/2012/1
Konversionspartnerschaft
zwischen der
Stadt Münster
und der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rahmenvereinbarung
Stand: 09.03.2012
Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Seite 2 von 7
Präambel
Durch den bevorstehenden Abzug der britischen Strei tkräfte aus Münster und die
Bundeswehrstrukturreform ist über die zivile Zukunf t von Liegenschaften zu entscheiden,
die im Eigentum des Bundes stehen.
Die Stadt Münster („Stadt“) und die Bundesanstalt f ür Immobilienaufgaben („Bundes-
anstalt“) sind sich einig, dass die Konversion der militärischen Liegenschaften eine
gemeinsame Aufgabe ist, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit sukzessive durch-
geführt werden soll.
Hierzu werden folgende Absprachen getroffen:
I. Konversionsflächen
Im Mittelpunkt der gemeinsamen Aktivitäten stehen d ie Konversion von rd. 76 ha Kaser-
nenflächen der britischen Streitkräfte (York-Kasern e in Gremmendorf und Oxford-Kaserne
in Gievenbeck) sowie die Integration von stadtweit rd. 800 bundeseigenen Wohnobjekten
in den Münsteraner Wohnungsmarkt.
Die Flächen, die die Bundeswehr frei geben wird, st ehen noch nicht abschließend fest,
werden jedoch zu gegebener Zeit in einem ergänzenden Nachtrag benannt.
Die Liegenschaften sind in den als Anlagen 1 - 3 beigefügten Lageplänen farblich markiert.
II. Zielsetzung
Gemeinsames Ziel von Stadt und Bundesanstalt ist ei ne zeitnahe zivile Nachnutzung der
Konversionsflächen. In dem anstehenden Prozess orie ntieren sich die Beteiligten an den
städtebaulichen und strukturpolitischen Zielen der Stadt sowie den Verwertungsinteressen
der Bundesanstalt.
Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Seite 3 von 7
die kommunalen struktur- und wohnungspolitischen s owie städtebaulichen Entwick-
lungsziele
eine werthaltige und langfristig nachhaltige Fläch enentwicklung
die enge Einbindung der Bürgerschaft in die Zielde finitionen und später folgenden
Planungsprozesse
die Wiedernutzbarmachung der Flächen, mögliche stä dtebauliche Optimierungen
(z.B. neues Bauen im Bestand) und Maßnahmen zur Innenentwicklung
das Gebot der wirtschaftlichen Verwertung
die Vermeidung von Verfall, Wertverlust und länger fristigem Leerstand
die Nachnutzung der vorhandenen, denkmal- oder erh altenswerten Bausubstanz
und Infrastruktur
die sukzessive Nachnutzung der frei werdenden Wohn ungen
Bundesanstalt und Stadt sind sich einig, die oben g enannten Zielsetzungen korrespondie-
rend mit dem fortschreitenden Konversions- und Plan ungsprozess durch weitergehende
Vereinbarungen für die Wohn- und Kasernenstandorte zu konkretisieren und anzupassen.
III. Zusammenarbeit
1.
Stadt und Bundesanstalt arbeiten eng zusammen, um e ine bedarfsgerechte und wirt-
schaftlich sinnvolle Entwicklung und Organisation des Konversionsprozesses zu erreichen.
Dabei soll der Erfolg des Konversionsprozesses im Mittelpunkt des Verfahrens stehen.
2.
Die gegenseitige frühzeitige Information und der ge meinsame transparente Austausch
über Ziele, Strategien und Maßnahmen ist ein zentra les Anliegen der Beteiligten. Hierzu
pflegen Stadt und Bundesanstalt eine offene Informations- und Kommunikationskultur.
3.
Zur Erreichung der vorgenannten Ziele wird ein Lenkungskreis unter Vorsitz des Ober-
bürgermeisters der Stadt Münster, Herrn Markus Lewe , eingerichtet mit dem Ziel, den
Konversionsprozess zu fördern. Mitglieder des Lenkungskreises sind ferner
Herr Dr. Gerald Brummund (Leiter der Hauptstelle V erkauf der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund)
Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Seite 4 von 7
Herr Bernd Grotefeld (Leiter der Hauptstelle Portf oliomanagement der Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund)
Herr Thomas Fastermann (Vorsitzender des Ausschuss es für Stadtplanung, Stadt-
entwicklung, Verkehr u. Wirtschaft)
Frau Elisabeth Westrup (Bezirksbürgermeisterin Wes t)
Herr Dr. Michael Klenner (Bezirksbürgermeister Süd ost)
Herr Hartwig Schultheiß (Stadtdirektor)
Herr Siegfried Thielen (Dezernent für Planungs- un d Baukoordination)
Zu bestimmten Fragestellungen können bei Bedarf wei tere Personen einvernehmlich in
den Lenkungskreis hinzugezogen werden.
Der Lenkungskreis soll alle grundlegenden Fragen, d ie mit der militärischen Konversion in
Münster verbunden sind, partnerschaftlich erörtern, gemeinsame Strategien entwickeln
und möglichst im gegenseitigen Einvernehmen lösen. Sofern Konfliktlagen auftreten,
sollen diese effektiv und gemeinsam behandelt und geklärt werden.
Darüber hinaus wird ein operativ tätiger Arbeitskreis Stadt/Bundesanstalt gebildet, in
dem der Konversionsprozess prozessual und inhaltlic h im Einzelnen durch regelmäßigen
Informationsaustausch und Abstimmungen gestaltet wird.
Als Ansprechpartner und koordinierende Projektleiter werden benannt:
Für die Stadt Münster
Herr Siegfried Thielen
Dezernent für Planungs- und Baukoordination
Tel: 0251 / 492-7075
E-Mail: ThielenS@stadt-muenster.de
Für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
bezüglich der Liegenschaften der britischen Streit kräfte
Herr Regierungsdirektor Bernd Grotefeld
– Hauptstelle Portfoliomanagement –
Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Seite 5 von 7
Tel: 0251 / 934-3586
E-Mail: bernd.grotefeld@bundesimmobilien.de
bezüglich der Liegenschaften der Bundeswehr
Herr Regierungsdirektor Norbert Stahl
– Hauptstelle Verkauf –
Tel. 0251 / 934-3068
E-Mail: norbert.stahl@bundesimmobilien.de
IV. Liegenschaftsvermarktung
Die Grundsätze der Liegenschaftsvermarktung werden möglichst einvernehmlich im Len-
kungskreis, die Ausgestaltung im Einzelnen (z.B. ko nkrete Verfahrensabläufe, aufgaben-
bezogene Arbeitsteilung, Planung, Kostenverteilung, etc.) im Arbeitskreis festgelegt.
Zwischennutzungen von Gebäuden oder Grundstücksfläc hen der Kasernenstandorte
werden im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen.
Weitere Vereinbarungen zur Liegenschaftsvermarktung der Wohn- und Kasernenstandorte
werden im Einzelnen im Laufe des Konversionsprozess es in Form von Nebenabreden zu
dieser Konversionsvereinbarung konkretisiert und angepasst.
V. Öffentlichkeitsarbeit
Die frühzeitige und abgestimmte Information und Ein bindung der Bürgerschaft und der
Medien sind wichtige Bestandteile im Verlauf des gesamten Konversionsprozesses. Daher
legen Bundesanstalt und Stadt Wert auf einen dialog orientierten Entwicklungsprozess mit
der Bürgerschaft der Stadt Münster. Bundesanstalt u nd Stadt einigen sich auf eine abge-
stimmte Öffentlichkeitsarbeit, u. a. im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Presse-
arbeit, Auftritten bei Messen sowie der Erstellung von Broschüren.
VI. Aufgaben- und Kostenverteilungen
Bundesanstalt und Stadt werden im Rahmen weitergehe nder Vereinbarungen
einvernehmliche Regelungen u. a. zu folgenden Aufga ben- und Kostenverteilungen
abschließen:
Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Seite 6 von 7
Grundlagenermittlung
Entwicklung grundsätzlicher Planungsaussagen zu st ädtebaulichen, freiraumplane-
rischen und verkehrlichen Zielen (z.B. durch Gutachten, Wettbewerbe)
Untersuchungen zur Umnutzung erhaltenswerter Bausu bstanz
Durchführung der Bauleitplanung
Öffentlichkeitsarbeit
Die grundsätzliche Wahrnehmung der Eigentümerfunktion der Bundesanstalt bis zum Wei-
terverkauf der Liegenschaft umfasst insbesondere au ch die Aufgaben der Kampfmittel-
sondierung und –räumung, sowie der Altlastenermittl ung und –sanierung im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben.
VII. Geltung
Die vereinbarte Kooperation zwischen Stadt und Bund esanstalt gilt bis zum Abschluss der
unter I. genannten Konversionsmaßnahmen in Münster.
Münster, den 23.03.2012
Für die Stadt Münster :
______________________________ ______________________________
Markus Lewe Hartwig Schultheiß
Oberbürgermeister Stadtdirektor
Für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben :
_______________________________ ______________________________
Dr. Gerald Brummund Bernd Grotefeld
Konversionsvereinbarung Stadt Münster / Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Seite 7 von 7
Direktor bei der Bundesanstalt Regierungsdirektor
Anlagen
1. Übersichtsplan der York-Kaserne in Münster-Gremmendorf
2. Übersichtsplan der Oxford-Kaserne in Münster-Gievenbeck
3. Übersichtsplan der britischen Wohnliegenschaften in Münster
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0111/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37