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Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Fraktion aus der Ratssitzung vom 26.10.2023 (AN/1868/2023) betreffend "Parkgebühren Carsharinganbieter 'Miles'"
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 3405/2023 vom 06.12.2023
Stand: Am 07.12.2023 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 06.12.2023 3405/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 26.10.2023 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Fraktion aus der Ratssitzung vom 26.10.2023 (AN/1868/2023) betreffend "Parkgebühren Carsharinganbieter 'Miles'" Die Fraktion Die Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie erfolgt die Abrechnung der Parkgebühren zwischen „Miles“ und der Stadt Köln?“ 2. „Werden andere Einnahmen durch “Miles” erzielt, bspw. Sondernutzungsgebühren? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Bitte aufgliedern nach Verbrennern und EMobi- len.“ 3. „Für den Fall, dass analog zu Berlin eine Abrechnung mittels eines automatischen Handyparksystems erfolgt: In welchem Verhältnis stehen die in Köln festgestellten Parkverstöße seitens „Miles“ und die von Miles entrichteten Parkgebühren bzw. sons- tige Einnahmen?“ Antwort der Verwaltung. Die Fragen 1-3 werden zusammen beantwortet. Die Carsharing FreeFloating-Fahrzeuge, zu denen auch die Fahrzeuge von Miles gehören, müssen in Köln wie alle anderen Fahrzeuge die geltenden Parkgebühren bezahlen. Die Park- gebühren werden durch einen Handyparkanbieter an die Stadt überwiesen. Fahrzeuge der Carsharing-Anbieter sind in Köln lediglich von der vor Ort geltenden Höchstparkdauer befreit. Darüber hinaus gibt es mit „Miles“ keine weiteren Vereinbarungen oder Sondernutzungsge- bühren. Bisher wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. gez. Reker
Beratungsverlauf
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