Mündliche Anfrage zu Gebührenerstattung
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1194/2023 vom 26.04.2023
Stand: Am 27.04.2023 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 26.04.2023 1194/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 27.04.2023 Mündliche Anfrage zu Gebührenerstattung Von der CDU-Fraktion – Frau Aengenvoort – wurde folgende mündliche Anfrage ge- stellt: Frau Aengenvoort äußert, dass im Herbst 2022 der Abfallrhythmus für die Biotonne geändert wurde (vorzeitige Umstellung der Leerung auf den Winterrhythmus). Sie fragt, ob dafür eine Erstattung der Gebühren stattgefunden habe. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Abrechnung der Biotonnen zwischen der Stadt Köln und der AWB GmbH erfolgt entspre- chend dem Vertrag auf der Grundlage der tatsächlich durchgeführten Entleerungen. Für die ausgefallenen Leerungen wurden im Rahmen der Schlussabrechnung 2022 auch kei- ne Kosten in Rechnung gestellt. Die entfallenden Logistikkosten haben ca. 500.000 € betra- gen. Diese werden den Gebührenzahler*innen im Rahmen der Nachkalkulation durch entspre- chende Ausgleichsbeträge wieder gutgeschrieben. Eine direkte Erstattung an die Gebührenzahler*innen wäre unwirtschaftlich, da die Kosten für den Verwaltungsaufwand die Erstattungen bei Weitem übersteigen würden. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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27.04.2023
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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