Mandari Insight

2788/2018

Beschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.11.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.12.2018, TOP 10.34

Anlage 1_Fortgeschriebenes ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Auszug Beschlussprotokoll SportA 15.11.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Finanzierungsübersicht

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5_Auszug Beschlussprotokoll BV Chorweiler

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Beschlussprotokoll BV Chorweiler 15.11.18

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

20015 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 2788/2018 
Freigabedatum 
14.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum 
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den So-
zialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ (Phase II) (siehe Anlage 1) auf der Grund-
lage  
 des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorla-
ge-Nr. 2899/2016), 
 des sozialraumspezifischen ISEKs „Blumenberg; Chorweiler und Seeberg-Nord“ (Phase I) 
(Ratsbeschluss 18.05.2017, Vorlage-Nr. 0743/2017)  
 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 
Sportausschuss 15.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018 
Integrationsrat 26.11.2018 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.11.2018 
Gesundheitsausschuss 27.11.2018 
Jugendhilfeausschuss 27.11.2018 
Wirtschaftsausschuss 06.12.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 
Verkehrsausschuss 11.12.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
 und des Entwicklungskonzeptes Chorweiler (Ratsbeschluss vom 11.07.2017, Vorlage-Nr. 
1070/2017). 
 
Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen aus dem fortge-
schriebenen ISEK des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maß-
nahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern auf-
grund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.  
 
2. Der Rat beschließt die Erweiterung des Finanzbudgets für das Programm „Starke Veedel – Star-
kes Köln“, welches im Rahmen des Leitkonzeptes in Höhe von 77,3 Mio. € beschlossen wurde 
(Vorlage-Nr. 2899/2016). Der beschlossene Finanzrahmen von 77,3 Mio. € ist um  für die zusätz-
lichen Maßnahmen aus dem fortgeschriebenen ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorwei-
ler und Seeberg-Nord“ zu erhöhen, sodass insgesamt 97,2 € im Zeitraum bis 2029 für das Pro-
gramm „Starke Veedel – Starkes Köln“ bereitgestellt werden.  
 
Für die Maßnahmen, die bis 2022 umgesetzt werden, sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis 
2022 zusätzlich 2,4 Mio. € aufzunehmen. Davon fällt im Haushaltsjahr 2019 ein Mehrbedarf in 
Höhe von 130.000 € an, der im Rahmen der Bewirtschaftung gedeckt werden kann. Der Mehrbe-
darf für die Haushaltsjahre 2020 - 2022 in Höhe von 2,3 Mio. € wird in den kommenden Haus-
haltsplananmeldungen bedarfsgerecht berücksichtigt.  
 
Der restliche Mehrbedarf in Höhe von 17,5 Mio. € fällt in den Jahren nach 2022 an und ist in den 
kommenden Haushaltsplananmeldungen zu berücksichtigen, sofern die haushaltsrechtlichen 
Rahmenbedingungen es zulassen. 
 
3. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum 
„Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- 
und Finanzierungsübersicht bis 2022 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwal-
tung mit vorbereitenden Maßnahmen, um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu 
klären. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisier-
ten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten 
der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden 
investiven Zahlungsermächtigungen betragen 2,4 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die bis 
2022 im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen. Die 
Kosten sind in der Haushaltsplanaufstellung 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 be-
rücksichtigt und werden über das vom Rat am 20.12.2016 beschlossene Finanzbudget für das 
Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Vorlage-Nr. 2899/2016) abgedeckt.  
4. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum 
„Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- 
und Finanzierungsübersicht ab 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwal-
tung mit vorbereitenden Maßnahmen um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu klä-
ren. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten 
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der 
jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden in-
vestiven Zahlungsermächtigungen betragen 17,5 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die  ab 
2023 im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen.  
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs für den Sozialraum „Blu-
menberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Star-
kes Köln“.  
B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs, 
die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirks-
vertretung Chorweiler vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mittei-
lung zu informieren.

3 
C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und 
Seeberg-Nord“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachaus-
schüsse und die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.  
 
Beschlussalternative: 
Der Rat erkennt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum 
„Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ sowie die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen 
nicht an.

4 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 50 % bis max. 85 %
      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  19,9 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 50 % bis max. 90 %
      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
1. Ausgangslage 
Vor dem Hintergrund zukünftiger Herausforderungen, die sich nicht zuletzt durch den demografischen 
und strukturellen Wandel für die Stadt Köln ergeben, hat sich die Stadtverwaltung seit Herbst 2014 
intensiv mit der neuen EU-Förderperiode 2014 - 2020 auseinandergesetzt und die Förderstrategie der 
Stadt Köln darauf ausgerichtet. Mit seinem Beschluss zum „Europa 2020 Handlungsprogramm: Köl-
ner Handlungserfordernisse“ hat der Stadtvorstand am 23.09.2014 die Aufforderungen verbunden, 
dass alle Dezernate und Ämter bereits im Vorfeld der zu erwartenden neuen Projektaufrufe des Lan-
des in die Vorbereitungen einsteigen und Projektideen entwickeln. Mit der Genehmigung der Operati-
onellen Programme zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zum Europäi-
schen Sozialfonds (ESF) des Landes Nordrhein-Westfalen ist durch die EU formal die neue Förderpe-
riode im Herbst 2014 gestartet. 
Auf Basis des Operationellen Programms erfolgte am 10.02.2015 der gemeinsame Aufruf „Starke 
Quartiere – starke Menschen“ des Landes NRW zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von 
Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung, der die Programme 
des EFRE, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (E-
LER) und des ESF bündelt. Das mit dem Förderaufruf verbundene Maßnahmenspektrum soll einen 
Beitrag zur Präventionsstrategie des Landes leisten.  
Grund- und damit Fördervoraussetzung, um Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitions-
fonds beantragen zu können, ist die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK). 
Köln hat sich mit seinem Konzept für den breiten Ansatz der sozialraumorientierten Stadtentwicklung 
entschieden und mit dem Leitkonzept (ISEK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammen-

5 
halten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln) die unterschiedlichen Handlungs-
felder des Aufrufs gemeinsam betrachtet. Das ISEK „Starke Veedel – Starkes Köln“ stellt dabei die elf 
Sozialräume, in denen die Stadt Köln mit dem Programm „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozial-
raumorientierung in Köln“ seit 2006 arbeitet, in den Vordergrund.  
Im Einzelnen handelt es sich dabei um die linksrheinischen Sozialräume: 
 Bickendorf, Westend und Ossendorf 
 Bilderstöckchen 
 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  
 Bocklemünd / Mengenich 
 Meschenich und Rondorf  
und um die rechtsrheinischen Sozialräume: 
 Buchheim und Buchforst1 
 Mülheim-Nord und Keupstraße  
 Höhenberg und Vingst 
 Humboldt / Gremberg und Kalk 
 Ostheim und Neubrück 
 Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
Mit der Vorlage-Nr. 2899/2016 hat der Rat das ISEK „Starke Veedel – Starkes Köln“ als zukunftswei-
sendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und die Verwaltung 
unter Nutzung möglicher Förderzugänge mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen beauf-
tragt. Das Leitkonzept wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) am 04.11.2016 
anerkannt. Auf Basis der Anerkennung und des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlage-Nr. 
2899/2016) können Fördermittel des ESF und EFRE beantragt werden. 
Parallel dazu möchte die Verwaltung weitere Fördermittel für die Finanzierung der Maßnahmen ein-
werben. Zentral ist dabei das Programm „Soziale Stadt“. Im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ 
können über Städtebaufördermittel investive Maßnahmen gefördert werden. Aufgrund der Anforde-
rungen der Städtebauförderung ist die Erarbeitung eines separaten sozialraumbezogenen ISEKs, das 
die Gegebenheiten des Raumes nach unterschiedlichen Kriterien betrachtet, Stärken und Schwächen 
herausarbeitet und daraus Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmen ableitet, erforderlich. 
Im Ergebnis bedeutet diese Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln, dass 
zusätzlich zu dem raumübergreifenden Leitkonzept insgesamt zehn separate sozialraumbezogene 
ISEKs erarbeitet werden. Aufgrund des erforderlichen Bearbeitungsaufwandes sieht die Verwaltung 
entsprechend des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlage-Nr. 2899/2016) ein gestaffeltes Verfah-
ren vor.   
2. Einordnung des ISEKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ 
in die Programmstruktur 
Der Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ liegt im nördlichen Stadtgebiet und zeigt 
eine heterogene Bebauungsstruktur. Prägend ist dabei insbesondere die Großwohnsiedlung der 
1970er Jahre mit einem hohen Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen und einer Sozialstruktur, 
die durch sozio-ökonomische Benachteiligung geprägt ist. In Teilen von Seeberg-Nord und Chorwei-
ler-Nord prägen Reihenhäuser das Siedlungsbild. Der Sozialraum grenzt im Norden an landwirt-
schaftlich genutzte Flächen.  
                                                 
1 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozialräume 
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße zu einem Handlungsraum zusammengefasst. Er 
kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis 
2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden.

6 
Aufgrund der vorhandenen Herausforderungen und Handlungsbedarfe, den parallel verlaufenden 
Prozessen wie die „Nationalen Projekte des Städtebaus“ und dem Engagement der GAG Immobilien 
AG im Rahmen der Übernahme ehemals zwangsverwalteter Wohnbestände sowie dem besonderem 
Interesse des Landes, wurde für den Sozialraum ein zweistufiges Verfahren zur Quartierentwicklung 
ausgewählt.  
Die erste Stufe umfasst das ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ 
als Teil des Leitkonzeptes „Starke Veedel Starkes Köln“ (Phase I) (Ratsbeschluss vom 18.05.2017, 
Vorlage-Nr.  0743/2017). Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wurde das ISEK (Phase I) aner-
kannt. Erste Bewilligungen liegen bereits vor. Mit dem Land wurde vereinbart, dass zudem eine um-
fassendere Fortschreibung - das Entwicklungs- und Integrierte Stadtentwicklungskonzept (Phase II) - 
zur Anerkennung vorgelegt wird.   
Das hier vorgelegte fortgeschriebene ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und See-
berg-Nord“ (Phase II) baut auf dem Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ auf und benennt auf 
Basis des am 11.07.2017 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Entwicklungskonzepts mit dem Titel 
„Neuland entdecken- Aufbruch im Kölner Norden“ ein erweitertes Maßnahmenpaket für diesen Sozial-
raum.  
Die Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft NRW GmbH wurde mit der Erstellung des 
Entwicklungs- und Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Blumenberg, Chor-
weiler und Seeberg-Nord“ beauftragt. Das ISEK wurde in einem kooperativen Verfahren zwischen 
Stadt Köln und der GAG Immobilien AG unter Beteiligung weiterer Sozialraumakteure erarbeitet und 
zeigt eine umfassende und langfristig angelegte Quartiersentwicklungsstrategie für den Sozialraum 
auf.  
Das ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg -Nord“ umfasst eine detaillierte 
Betrachtung des Sozialraumes und geht auf dessen spezifischen Anforderungen ein. Es bildet daher 
ein für sic h stehendes Konzept. Ziel des ISEKs ist es, den Sozialraum „ Blumenberg, Chorweiler und 
Seeberg-Nord“ zu stärken, die Armut zu bekämpfen, den sozialen Zusammenhalt auszubauen, Pr ä-
ventionsansätze zu systematisieren und die Lebenssituation der in diesen Quart ieren lebenden Men-
schen nachhaltig zu verbessern. Erwartet werden auch positive Effekte auf die gesamtstädtische 
Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt in der Gesamtstadt. Dabei beinhaltet das ISEK für den 
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg -Nord“ auch das Ziel, strukturelle Verbesserungen 
bei der Entwicklung und Umsetzung integrierter Quartiersentwicklung als Strategie der Stadtentwic k-
lung zu erreichen. Dazu gehört die stärkere Entwicklung sozialraumorientierten Denkens in der Ve r-
waltung ebenso, wie die abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den in den Quartieren aktiven Ak t-
euren einerseits und die Abstimmung ihres Handels mit den Dienststellen der Stadt andererseits. 
Gleichzeitig wird die Bewohnerschaft von allen an der Programmumsetzung Beteili gten aktiv eing e-
bunden.  
Zu den bereits beschlossenen Maßnahmen der Phase I wurden im Rahmen des fortgeschriebenen 
ISEKs (Phase II) sechs weitere städtebauliche Maßnahmen von den städtischen Fachämtern, den 
Bürgerämtern und weiteren Akteuren erarbeitet und sind zur Umsetzung vorgesehen.  
Um eine ganzheitliche und langfristige Quartierentwicklungsstrategie zu gewährleisten, sind sowohl 
kurzfristige (bis 2019), mittelfristige (bis 2024) als auch langfristige Maßnahmen (bis 2029) für den 
Sozialraum vorgesehen. Die Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig, bauen aufeinander auf und tra-
gen als gebündeltes Maßnahmenpacket zur Zielerreichung bei.  
 
3. Finanzen 
Der Rat hat die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK „Starke Veedel – Starkes Köln: mitwirken, 
zusammenhalten, Zukunft gestalten“ aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 
rd. 77,3 Mio. € - vorbehaltlich der avisierten Förderzugänge - in seiner Sitzung am 20.12.2016 be-
schlossen (Vorlage-Nr. 2899/2016).

7 
Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungs-
ermächtigungen bis 2021 sind in der Haushaltsplanaufstellung 2018 inkl. mittelfristiger Finanzplanung 
bis 2021 berücksichtigt. Der darüber hinausgehende Bedarf für die Jahre 2021 ff wird in den zukünfti-
gen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.  
Über die Höhe der zu erwartenden Fördermittel kann derzeit noch keine qualifizierte Aussage getätigt 
werden. Die Förderquote des EFRE liegt bei maximal 50 % der Projektkosten. Der ESF fördert bei 
einer Förderantragstellung über einen freien Träger bis maximal 90 % und bei einer Förderantragstel-
lung über die Kommune bis zu maximal 80 % der projektbezogenen Personalkosten einschließlich 
der Arbeitsplatzkosten auf Grundlage von Pauschalen, jedoch keine projektbezogenen Sachkosten. 
Maßnahmen, die über die Städtebauförderung finanziert werden, weisen derzeit eine Förderquote 
von 70 % auf. Durch die Kofinanzierung der Städtebauförderung mit anderen Fördertöpfen, die - so-
fern die Voraussetzungen vorliegen - beantragt werden, kann z.B. für einzelne EFRE-kofinanzierte 
Maßnahmen eine Förderquote von bis zu 85 % erreicht werden. 
Für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ wurden in der ersten Stufe (ISEK 
Phase I) aus dem genannten Ansatz insgesamt 4,9 Mio. € zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen 
bewilligt. Gegenüber dem Beschluss zum ISEK Phase I haben sich Kostenveränderungen ergeben 
(siehe Mitteilung 2024/2018). Zusätzlich ergibt sich eine Kostenerhöhung bei der Maßnahme 2.3.3 
„Weserplatz“ um 400.000 €. Insgesamt liegt der Kostenrahmen für die Maßnahmen aus dem ISEK 
Phase I bei 5,4 Mio. €. Die Kostensteigerungen für die Maßnahmen der Phase I werden innerhalb des 
Gesamtbudgets berücksichtigt (Beschluss zum Leitkonzept 2899/2016). 
Weitere 19,9 Mio. € sind für den Sozialraum im Rahmen des fortgeschriebenen ISEKs (Phase II) vor-
gesehen. Die Finanzierung der Maßnahmen bis 2022 erfolgt aus Teilergebnisplan, bzw. Teilfinanz-
plan 0902, Stadtentwicklung. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligun-
gen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der 
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Für die Maßnahmen, die bis 2022 umgesetzt werden, sind 
in der  Haushaltsplanaufstellung 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zusätzlich zu den 
bisher berücksichtigten 4,9 Mio. € 2,4 € Mio. € aufgenommen. Der restliche Bedarf in Höhe von 17,5 
Mio. € fällt in den Jahren ab 2023 an und ist in den kommenden Haushaltsplanungen zu berücksichti-
gen, sofern die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen es zulassen.  
Eine Aufteilung nach konsumtiven oder investiven Inhalten ist derzeit noch nicht abschließend mög-
lich. Aufgrund des Planungsfortschrittes kann derzeit davon ausgegangen werden, dass es noch Ver-
schiebungen von den ergebniswirksamen Aufwendungen zu den investiven Auszahlungen geben 
wird. 
Die Mittel aus den Förderprogrammen der EU, dem ESF und dem EFRE, sind fristgebunden, Bewilli-
gungen sind nur bis zum Jahr 2020 möglich. Ein Teil der städtebaulichen Maßnahmen soll parallel 
dazu umgesetzt werden. Die Umsetzung größerer städtebaulicher Maßnahmen ist nach 2021 vorge-
sehen. Der integrierte Ansatz des Leitkonzeptes bedingt die Realisierung einer Vielzahl vernetzt wir-
kender Maßnahmen. Bei einer weiteren Verzögerung der Umsetzung sind die Gewährung von För-
dermitteln und damit die Umsetzung des ISEKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und 
Seeberg-Nord“ gefährdet.  
Jenseits der im Haushalt bereitgestellten Mittel stehen über die Projektkoordination hinaus keine Per-
sonalressourcen zur Verfügung. Rechtzeitig vor der Planung und Umsetzung ist die Durchführung 
Personalbedarfsbemessung erforderlich. Bis zu einem ausreichenden Zeitraum vor Beginn der Reali-
sierung muss das erforderliche Fachpersonal eingestellt werden.  
 
Anlagen  
Anlage 0: Dringlichkeitsbegründung  
Anlage 1: Fortgeschriebenes ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ 
Anlage 2: Finanzierungsübersicht

Anlage 4_Auszug Beschlussprotokoll SportA 15.11.

5274 Zeichen

| &5

Die Oberbürgermeisterin EZ en
Geschäftsführung
Sportausschuss
Herr Willms
Telefon: (0221) 31203
Fax i (0221) 31244

E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de

Datum: 19.11.2018

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses
vom 15.11.2018

öffentlich
4.7 Beschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
2788/2018
Beschluss:

1. Der Rat beschließt das fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept
(ISEK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ (Phase
II) (siehe Anlage 1) auf der Grundlage

e des Leitkonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom
20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016),
e des sozialraumspezifischen ISEKs „Blumenberg; Chorweiler und Seeberg-
Nord“ (Phase |) (Ratsbeschluss 18.05.2017, Vorlage-Nr. 0743/2017)
e und des Entwicklungskonzeptes Chorweiler (Ratsbeschluss vom
11.07.2017, Vorlage-Nr. 1070/2017).
Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen
aus dem fortgeschriebenen ISEK des Programms „Starke Veedel - Starkes Köln“
und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstim-
mungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der
Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2. Der Rat beschließt die Erweiterung des Finanzbudgets für das Programm „Starke
Veedel — Starkes Köln“, welches im Rahmen des Leitkonzeptes in Höhe von 77,3
Mio. € beschlossen wurde (Vorlage-Nr. 2899/2016). Der beschlossene Finanz-
rahmen von 77,3 Mio. € ist um für die zusätzlichen Maßnahmen aus dem fortge-
schriebenen ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-
Nord“ zu erhöhen, sodass insgesamt 97,2 € im Zeitraum bis 2029 für das Pro-
gramm „Starke Veedel - Starkes Köln“ bereitgestellt werden.

Für die Maßnahmen, die bis 2022 umgesetzt werden, sind in der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 zusätzlich 2,4 Mio. € aufzunehmen. Davon fällt im Haus-
haltsjahr 2019 ein Mehrbedarf in Höhe von 130.000 € an, der im Rahmen der
Bewirtschaftung gedeckt werden kann. Der Mehrbedarf für die Haushaltsjahre

2020 - 2022 in Höhe von 2,3 Mio. € wird in den kommenden Haushaltsplanan-
meldungen bedarfsgerecht berücksichtigt.

Der restliche Mehrbedarf in Höhe von 17,5 Mio. € fällt in den Jahren nach 2022
an und ist in den kommenden Haushaltsplananmeldungen zu berücksichtigen, so-
fern die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen es zulassen.

3. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für
den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Ein-
zelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2022 hinter-
legt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maß-
nahmen, um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu klären. Die
Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50
% der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende
Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen
betragen 2,4 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die bis 2022 im Sozialraum
„Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen. Die Kos-
ten sind in der Haushaltsplanaufstellung 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung
bis 2022 berücksichtigt und werden über das vom Rat am 20.12.2016 beschlos-
sene Finanzbudget für das Leitkonzept „Starke Veedel - Starkes Köln“ (Vorlage-
Nr. 2899/2016) abgedeckt.

4. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für
den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Ein-
zelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht ab 2023 hinterlegt
sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maßnah-
men um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu klären. Die Umset-
zung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Ge-
samtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende Aufwand und
die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen betragen 17,5
Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die ab 2023 im Sozialraum „Blumen-
berg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs für den So-
zialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des Leitkon-
zeptes „Starke Veedel — Starkes Köln“.

B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des fortge-
schriebenen ISEKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-
Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und die
zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.

c

<

mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg,
Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorla-
ge, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Chorwei-
ler ohne Einschränkung zustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in die weiteren Beratungen verwiesen

Anlage 2_Finanzierungsübersicht

1818 Zeichen

Maßnahmenübersicht zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
Maßnahmen Priorität
Umsetzungs-
zeitraum
zuständig Summe Förderung
 Anfang - 
Ende*1 
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
1 3 1 Neubau der Kinder- und Jugendeinrichtung „Blu4Ju“
der Katholischen Jugendagentur Köln gGmbH (KJA)
mittel 51/1 1.540.000 €          SBF  2021-2022 
770.000 €     770.000 €      
2 3 5 Neugestaltung Turkuplatz hoch 61 5.500.000 €          SBF  2025-2027 1.500.000 €  2.000.000 €   2.000.000 €   
2 3 6 Umgestaltung des Rückgrats von Chorweiler
(Themse- bis Weserpromenade)
hoch 61 9.000.000 €          SBF  2025-2029 2.000.000 €  2.000.000 €   2.000.000 €   2.000.000 €   1.000.000 €   
2 3 7 Öffnung des Einkaufszentrums nach außen
(erweitertes Dialogverfahren)
mittel 15 120.000 €              SBF  2019-2020 40.000 €         80.000 €        
5 3 1 Evaluierung und Ideenwerkstatt zu den Potenzialflächen für den 
Wohnungsbau und gemischte Nutzungen im Sozialraumgebiet 
hoch 15 691.000 €              SBF  2019-2020 90.000 €         601.000 €      
6 3 1 Neugestaltung der S- und U-Bahnstation Chorweiler hoch 61/ 69 3.000.000 €           ÖPNV-
Förderung, ggf. 
SBF, Kooperation 
mit DB und KVB
 2023-2026 250.000 €     1.200.000 €          1.200.000 €   350.000 €      
19.851.000 €       130.000 €        681.000 €      770.000 €      770.000 €      250.000 €      1.200.000 €          4.700.000 €   4.350.000 €   4.000.000 €   2.000.000 €     1.000.000 €      
*1 Bei baulichen Maßnahmen ist mit "Beginn" der Baubeginn gemeint. 
2.351.000 €   17.500.000 €     
Anlage 2
Kosten bis 2022: Kosten ab 2023:
Öffentlicher Raum (Grün- und Freiflächen)
Früh ansetzende Hilfen
Wohnen 
Mobilität und Verkehr
Mittelbereitstellung
6
1
2
5

Anlage 5_Auszug Beschlussprotokoll BV Chorweiler

5789 Zeichen

Anlage 5 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 07.12.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler  vom 06.12.2018  
öffentlich 
9.2.4 Beschluss des fortgeschriebenen Integrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum Blumenberg, 
Chorweiler und Seeberg-Nord 
2788/2018 
Beschluss zum Beschlussvorschlag: 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt das fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept 
(ISEK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ (Phase 
II) (siehe Anlage 1) auf der Grundlage  
 des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 
20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016), 
 des sozialraumspezifischen ISEKs „Blumenberg; Chorweiler und Seeberg-
Nord“ (Phase I) (Ratsbeschluss 18.05.2017, Vorlage-Nr. 0743/2017)  
 und des Entwicklungskonzeptes Chorweiler (Ratsbeschluss vom 
11.07.2017, Vorlage-Nr. 1070/2017). 
 
Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen 
aus dem fortgeschriebenen ISEK des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ 
und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren 
Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen 
der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.  
 
2. Der Rat beschließt die Erweiterung des Finanzbudgets für das Programm „Starke 
Veedel – Starkes Köln“, welches im Rahmen des Leitkonzeptes in Höhe von 77,3 
Mio. € beschlossen wurde (Vorlage-Nr. 2899/2016). Der beschlossene 
Finanzrahmen von 77,3 Mio. € ist um  für die zusätzlichen Maßnahmen aus dem 
fortgeschriebenen ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und 
Seeberg-Nord“ zu erhöhen, sodass insgesamt 97,2 € im Zeitraum bis 2029 für 
das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ bereitgestellt werden.

Für die Maßnahmen, die bis 2022 umgesetzt werden, sind in der mittelfristigen 
Finanzplanung bis 2022 zusätzlich 2,4 Mio. € aufzunehmen. Davon fällt im 
Haushaltsjahr 2019 ein Mehrbedarf in Höhe von 130.000 € an, der im Rahmen 
der Bewirtschaftung gedeckt werden kann. Der Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 
2020 - 2022 in Höhe von 2,3 Mio. € wird in den kommenden 
Haushaltsplananmeldungen bedarfsgerecht berücksichtigt.  
 
Der restliche Mehrbedarf in Höhe von 17,5 Mio. € fällt in den Jahren nach 2022 
an und ist in den kommenden Haushaltsplananmeldungen zu berücksichtigen, 
sofern die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen es zulassen. 
 
 
3. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für 
den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten 
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2022 
hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden 
Maßnahmen, um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu klären. Die 
Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den 
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 
% der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende 
Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen 
betragen 2,4 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die bis 2022 im Sozialraum 
„Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen. Die 
Kosten sind in der Haushaltsplanaufstellung 2019 inkl. mittelfristiger 
Finanzplanung bis 2022 berücksichtigt und werden über das vom Rat am 
20.12.2016 beschlossene Finanzbudget für das Leitkonzept „Starke Veedel – 
Starkes Köln“ (Vorlage-Nr. 2899/2016) abgedeckt.  
4. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für 
den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten 
Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht ab 2023 
hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden 
Maßnahmen um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu klären. Die 
Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den 
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 
% der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende 
Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen 
betragen 17,5 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die  ab 2023 im 
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden 
sollen.  
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs für den 
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des 
Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.  
B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des 
fortgeschriebenen ISEKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und 
Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen 
und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.  
C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg,

Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige 
Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung 
Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen. 
Zusatzbeschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert ein Stadtentwicklungskonzept für den 
gesamten Stadtbezirk Chorweiler wo entsprechend alle Stadtteile mit eingebunden 
werden. 
Abstimmungsergebnis zum Beschluss über den Beschlussvorschlag:  
 
Einstimmig beschlossen 
 
Abstimmungsergebnis zum Zusatzbeschluss: 
 
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP)

Anlage 3_Beschlussprotokoll BV Chorweiler 15.11.18

537 Zeichen

mlasy 3

Die Oberbürgermeisterin x adt Köl
"Geschäftsführung
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Frau Büscher-Kallen

Telefon: (0221) 221-96313

Fax: (0221) 221-96400

E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de

Datum: 16.11.2018

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der 40. Sitzung der Bezirksvertretung
Chorweiler vom 15.11.2018

öffentlich

9.2.13 Beschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
2788/2018

Der TOP wurde in die nächste Sitzung vertagt.

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

796 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Mit der Vorlage 2788/2018 beabsichtigt die Verwaltung den Beschluss zur Fortschreibung für 
das  Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und 
Seeberg-Nord“ durch den Rat zu erwirken.  
Der Beschluss zum fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den 
Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord wird aufgrund notwendiger 
Abstimmungsprozesse nicht innerhalb der 14 tägigen Frist vor Beginn der ersten Sitzung in 
die politische Beratungsfolge eingebracht. Um dennoch die Ratssitzung am 18.12.2018 zu 
erreichen und dem Land möglichst zeitnah eine Beschlussfassung zur Kenntnis zukommen 
zu lassen, wird die Vorlage den politischen Gremien zu Beginn der Beratungsfolge verfristet 
vorgelegt.

Beratungsverlauf (14)

15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.11.2018 Sportausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.34 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.11.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
26.11.2018 Integrationsrat
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.11.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.12.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.12.2018 Rat
TOP 10.34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2788/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.11.2018
Erstellt
22.08.2018 11:01