2788/2018
Beschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
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Beschlussvorlage Rat
20015 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/15/152
152/1
Vorlagen-Nummer
2788/2018
Freigabedatum
14.11.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den So-
zialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ (Phase II) (siehe Anlage 1) auf der Grund-
lage
des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorla-
ge-Nr. 2899/2016),
des sozialraumspezifischen ISEKs „Blumenberg; Chorweiler und Seeberg-Nord“ (Phase I)
(Ratsbeschluss 18.05.2017, Vorlage-Nr. 0743/2017)
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018
Sportausschuss 15.11.2018
Finanzausschuss 19.11.2018
Ausschuss für Umwelt und Grün 20.11.2018
Integrationsrat 26.11.2018
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.11.2018
Gesundheitsausschuss 27.11.2018
Jugendhilfeausschuss 27.11.2018
Wirtschaftsausschuss 06.12.2018
Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018
Verkehrsausschuss 11.12.2018
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018
Rat 18.12.2018
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und des Entwicklungskonzeptes Chorweiler (Ratsbeschluss vom 11.07.2017, Vorlage-Nr.
1070/2017).
Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen aus dem fortge-
schriebenen ISEK des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maß-
nahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern auf-
grund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2. Der Rat beschließt die Erweiterung des Finanzbudgets für das Programm „Starke Veedel – Star-
kes Köln“, welches im Rahmen des Leitkonzeptes in Höhe von 77,3 Mio. € beschlossen wurde
(Vorlage-Nr. 2899/2016). Der beschlossene Finanzrahmen von 77,3 Mio. € ist um für die zusätz-
lichen Maßnahmen aus dem fortgeschriebenen ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorwei-
ler und Seeberg-Nord“ zu erhöhen, sodass insgesamt 97,2 € im Zeitraum bis 2029 für das Pro-
gramm „Starke Veedel – Starkes Köln“ bereitgestellt werden.
Für die Maßnahmen, die bis 2022 umgesetzt werden, sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis
2022 zusätzlich 2,4 Mio. € aufzunehmen. Davon fällt im Haushaltsjahr 2019 ein Mehrbedarf in
Höhe von 130.000 € an, der im Rahmen der Bewirtschaftung gedeckt werden kann. Der Mehrbe-
darf für die Haushaltsjahre 2020 - 2022 in Höhe von 2,3 Mio. € wird in den kommenden Haus-
haltsplananmeldungen bedarfsgerecht berücksichtigt.
Der restliche Mehrbedarf in Höhe von 17,5 Mio. € fällt in den Jahren nach 2022 an und ist in den
kommenden Haushaltsplananmeldungen zu berücksichtigen, sofern die haushaltsrechtlichen
Rahmenbedingungen es zulassen.
3. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum
„Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten-
und Finanzierungsübersicht bis 2022 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwal-
tung mit vorbereitenden Maßnahmen, um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu
klären. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisier-
ten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten
der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden
investiven Zahlungsermächtigungen betragen 2,4 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die bis
2022 im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen. Die
Kosten sind in der Haushaltsplanaufstellung 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 be-
rücksichtigt und werden über das vom Rat am 20.12.2016 beschlossene Finanzbudget für das
Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Vorlage-Nr. 2899/2016) abgedeckt.
4. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum
„Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten-
und Finanzierungsübersicht ab 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwal-
tung mit vorbereitenden Maßnahmen um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu klä-
ren. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der
jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden in-
vestiven Zahlungsermächtigungen betragen 17,5 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die ab
2023 im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs für den Sozialraum „Blu-
menberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Star-
kes Köln“.
B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs,
die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirks-
vertretung Chorweiler vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mittei-
lung zu informieren.
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C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachaus-
schüsse und die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.
Beschlussalternative:
Der Rat erkennt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum
„Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ sowie die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen
nicht an.
4
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 50 % bis max. 85 %
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 19,9 Mio. €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 50 % bis max. 90 %
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
1. Ausgangslage
Vor dem Hintergrund zukünftiger Herausforderungen, die sich nicht zuletzt durch den demografischen
und strukturellen Wandel für die Stadt Köln ergeben, hat sich die Stadtverwaltung seit Herbst 2014
intensiv mit der neuen EU-Förderperiode 2014 - 2020 auseinandergesetzt und die Förderstrategie der
Stadt Köln darauf ausgerichtet. Mit seinem Beschluss zum „Europa 2020 Handlungsprogramm: Köl-
ner Handlungserfordernisse“ hat der Stadtvorstand am 23.09.2014 die Aufforderungen verbunden,
dass alle Dezernate und Ämter bereits im Vorfeld der zu erwartenden neuen Projektaufrufe des Lan-
des in die Vorbereitungen einsteigen und Projektideen entwickeln. Mit der Genehmigung der Operati-
onellen Programme zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zum Europäi-
schen Sozialfonds (ESF) des Landes Nordrhein-Westfalen ist durch die EU formal die neue Förderpe-
riode im Herbst 2014 gestartet.
Auf Basis des Operationellen Programms erfolgte am 10.02.2015 der gemeinsame Aufruf „Starke
Quartiere – starke Menschen“ des Landes NRW zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von
Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung, der die Programme
des EFRE, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (E-
LER) und des ESF bündelt. Das mit dem Förderaufruf verbundene Maßnahmenspektrum soll einen
Beitrag zur Präventionsstrategie des Landes leisten.
Grund- und damit Fördervoraussetzung, um Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitions-
fonds beantragen zu können, ist die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK).
Köln hat sich mit seinem Konzept für den breiten Ansatz der sozialraumorientierten Stadtentwicklung
entschieden und mit dem Leitkonzept (ISEK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammen-
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halten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln) die unterschiedlichen Handlungs-
felder des Aufrufs gemeinsam betrachtet. Das ISEK „Starke Veedel – Starkes Köln“ stellt dabei die elf
Sozialräume, in denen die Stadt Köln mit dem Programm „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozial-
raumorientierung in Köln“ seit 2006 arbeitet, in den Vordergrund.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um die linksrheinischen Sozialräume:
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Meschenich und Rondorf
und um die rechtsrheinischen Sozialräume:
Buchheim und Buchforst1
Mülheim-Nord und Keupstraße
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
Mit der Vorlage-Nr. 2899/2016 hat der Rat das ISEK „Starke Veedel – Starkes Köln“ als zukunftswei-
sendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und die Verwaltung
unter Nutzung möglicher Förderzugänge mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen beauf-
tragt. Das Leitkonzept wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) am 04.11.2016
anerkannt. Auf Basis der Anerkennung und des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlage-Nr.
2899/2016) können Fördermittel des ESF und EFRE beantragt werden.
Parallel dazu möchte die Verwaltung weitere Fördermittel für die Finanzierung der Maßnahmen ein-
werben. Zentral ist dabei das Programm „Soziale Stadt“. Im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“
können über Städtebaufördermittel investive Maßnahmen gefördert werden. Aufgrund der Anforde-
rungen der Städtebauförderung ist die Erarbeitung eines separaten sozialraumbezogenen ISEKs, das
die Gegebenheiten des Raumes nach unterschiedlichen Kriterien betrachtet, Stärken und Schwächen
herausarbeitet und daraus Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmen ableitet, erforderlich.
Im Ergebnis bedeutet diese Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln, dass
zusätzlich zu dem raumübergreifenden Leitkonzept insgesamt zehn separate sozialraumbezogene
ISEKs erarbeitet werden. Aufgrund des erforderlichen Bearbeitungsaufwandes sieht die Verwaltung
entsprechend des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlage-Nr. 2899/2016) ein gestaffeltes Verfah-
ren vor.
2. Einordnung des ISEKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“
in die Programmstruktur
Der Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ liegt im nördlichen Stadtgebiet und zeigt
eine heterogene Bebauungsstruktur. Prägend ist dabei insbesondere die Großwohnsiedlung der
1970er Jahre mit einem hohen Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen und einer Sozialstruktur,
die durch sozio-ökonomische Benachteiligung geprägt ist. In Teilen von Seeberg-Nord und Chorwei-
ler-Nord prägen Reihenhäuser das Siedlungsbild. Der Sozialraum grenzt im Norden an landwirt-
schaftlich genutzte Flächen.
1 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozialräume
Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße zu einem Handlungsraum zusammengefasst. Er
kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis
2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden.
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Aufgrund der vorhandenen Herausforderungen und Handlungsbedarfe, den parallel verlaufenden
Prozessen wie die „Nationalen Projekte des Städtebaus“ und dem Engagement der GAG Immobilien
AG im Rahmen der Übernahme ehemals zwangsverwalteter Wohnbestände sowie dem besonderem
Interesse des Landes, wurde für den Sozialraum ein zweistufiges Verfahren zur Quartierentwicklung
ausgewählt.
Die erste Stufe umfasst das ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“
als Teil des Leitkonzeptes „Starke Veedel Starkes Köln“ (Phase I) (Ratsbeschluss vom 18.05.2017,
Vorlage-Nr. 0743/2017). Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wurde das ISEK (Phase I) aner-
kannt. Erste Bewilligungen liegen bereits vor. Mit dem Land wurde vereinbart, dass zudem eine um-
fassendere Fortschreibung - das Entwicklungs- und Integrierte Stadtentwicklungskonzept (Phase II) -
zur Anerkennung vorgelegt wird.
Das hier vorgelegte fortgeschriebene ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und See-
berg-Nord“ (Phase II) baut auf dem Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ auf und benennt auf
Basis des am 11.07.2017 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Entwicklungskonzepts mit dem Titel
„Neuland entdecken- Aufbruch im Kölner Norden“ ein erweitertes Maßnahmenpaket für diesen Sozial-
raum.
Die Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft NRW GmbH wurde mit der Erstellung des
Entwicklungs- und Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Blumenberg, Chor-
weiler und Seeberg-Nord“ beauftragt. Das ISEK wurde in einem kooperativen Verfahren zwischen
Stadt Köln und der GAG Immobilien AG unter Beteiligung weiterer Sozialraumakteure erarbeitet und
zeigt eine umfassende und langfristig angelegte Quartiersentwicklungsstrategie für den Sozialraum
auf.
Das ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg -Nord“ umfasst eine detaillierte
Betrachtung des Sozialraumes und geht auf dessen spezifischen Anforderungen ein. Es bildet daher
ein für sic h stehendes Konzept. Ziel des ISEKs ist es, den Sozialraum „ Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ zu stärken, die Armut zu bekämpfen, den sozialen Zusammenhalt auszubauen, Pr ä-
ventionsansätze zu systematisieren und die Lebenssituation der in diesen Quart ieren lebenden Men-
schen nachhaltig zu verbessern. Erwartet werden auch positive Effekte auf die gesamtstädtische
Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt in der Gesamtstadt. Dabei beinhaltet das ISEK für den
Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg -Nord“ auch das Ziel, strukturelle Verbesserungen
bei der Entwicklung und Umsetzung integrierter Quartiersentwicklung als Strategie der Stadtentwic k-
lung zu erreichen. Dazu gehört die stärkere Entwicklung sozialraumorientierten Denkens in der Ve r-
waltung ebenso, wie die abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den in den Quartieren aktiven Ak t-
euren einerseits und die Abstimmung ihres Handels mit den Dienststellen der Stadt andererseits.
Gleichzeitig wird die Bewohnerschaft von allen an der Programmumsetzung Beteili gten aktiv eing e-
bunden.
Zu den bereits beschlossenen Maßnahmen der Phase I wurden im Rahmen des fortgeschriebenen
ISEKs (Phase II) sechs weitere städtebauliche Maßnahmen von den städtischen Fachämtern, den
Bürgerämtern und weiteren Akteuren erarbeitet und sind zur Umsetzung vorgesehen.
Um eine ganzheitliche und langfristige Quartierentwicklungsstrategie zu gewährleisten, sind sowohl
kurzfristige (bis 2019), mittelfristige (bis 2024) als auch langfristige Maßnahmen (bis 2029) für den
Sozialraum vorgesehen. Die Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig, bauen aufeinander auf und tra-
gen als gebündeltes Maßnahmenpacket zur Zielerreichung bei.
3. Finanzen
Der Rat hat die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK „Starke Veedel – Starkes Köln: mitwirken,
zusammenhalten, Zukunft gestalten“ aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von
rd. 77,3 Mio. € - vorbehaltlich der avisierten Förderzugänge - in seiner Sitzung am 20.12.2016 be-
schlossen (Vorlage-Nr. 2899/2016).
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Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungs-
ermächtigungen bis 2021 sind in der Haushaltsplanaufstellung 2018 inkl. mittelfristiger Finanzplanung
bis 2021 berücksichtigt. Der darüber hinausgehende Bedarf für die Jahre 2021 ff wird in den zukünfti-
gen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
Über die Höhe der zu erwartenden Fördermittel kann derzeit noch keine qualifizierte Aussage getätigt
werden. Die Förderquote des EFRE liegt bei maximal 50 % der Projektkosten. Der ESF fördert bei
einer Förderantragstellung über einen freien Träger bis maximal 90 % und bei einer Förderantragstel-
lung über die Kommune bis zu maximal 80 % der projektbezogenen Personalkosten einschließlich
der Arbeitsplatzkosten auf Grundlage von Pauschalen, jedoch keine projektbezogenen Sachkosten.
Maßnahmen, die über die Städtebauförderung finanziert werden, weisen derzeit eine Förderquote
von 70 % auf. Durch die Kofinanzierung der Städtebauförderung mit anderen Fördertöpfen, die - so-
fern die Voraussetzungen vorliegen - beantragt werden, kann z.B. für einzelne EFRE-kofinanzierte
Maßnahmen eine Förderquote von bis zu 85 % erreicht werden.
Für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ wurden in der ersten Stufe (ISEK
Phase I) aus dem genannten Ansatz insgesamt 4,9 Mio. € zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen
bewilligt. Gegenüber dem Beschluss zum ISEK Phase I haben sich Kostenveränderungen ergeben
(siehe Mitteilung 2024/2018). Zusätzlich ergibt sich eine Kostenerhöhung bei der Maßnahme 2.3.3
„Weserplatz“ um 400.000 €. Insgesamt liegt der Kostenrahmen für die Maßnahmen aus dem ISEK
Phase I bei 5,4 Mio. €. Die Kostensteigerungen für die Maßnahmen der Phase I werden innerhalb des
Gesamtbudgets berücksichtigt (Beschluss zum Leitkonzept 2899/2016).
Weitere 19,9 Mio. € sind für den Sozialraum im Rahmen des fortgeschriebenen ISEKs (Phase II) vor-
gesehen. Die Finanzierung der Maßnahmen bis 2022 erfolgt aus Teilergebnisplan, bzw. Teilfinanz-
plan 0902, Stadtentwicklung. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligun-
gen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Für die Maßnahmen, die bis 2022 umgesetzt werden, sind
in der Haushaltsplanaufstellung 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zusätzlich zu den
bisher berücksichtigten 4,9 Mio. € 2,4 € Mio. € aufgenommen. Der restliche Bedarf in Höhe von 17,5
Mio. € fällt in den Jahren ab 2023 an und ist in den kommenden Haushaltsplanungen zu berücksichti-
gen, sofern die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen es zulassen.
Eine Aufteilung nach konsumtiven oder investiven Inhalten ist derzeit noch nicht abschließend mög-
lich. Aufgrund des Planungsfortschrittes kann derzeit davon ausgegangen werden, dass es noch Ver-
schiebungen von den ergebniswirksamen Aufwendungen zu den investiven Auszahlungen geben
wird.
Die Mittel aus den Förderprogrammen der EU, dem ESF und dem EFRE, sind fristgebunden, Bewilli-
gungen sind nur bis zum Jahr 2020 möglich. Ein Teil der städtebaulichen Maßnahmen soll parallel
dazu umgesetzt werden. Die Umsetzung größerer städtebaulicher Maßnahmen ist nach 2021 vorge-
sehen. Der integrierte Ansatz des Leitkonzeptes bedingt die Realisierung einer Vielzahl vernetzt wir-
kender Maßnahmen. Bei einer weiteren Verzögerung der Umsetzung sind die Gewährung von För-
dermitteln und damit die Umsetzung des ISEKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und
Seeberg-Nord“ gefährdet.
Jenseits der im Haushalt bereitgestellten Mittel stehen über die Projektkoordination hinaus keine Per-
sonalressourcen zur Verfügung. Rechtzeitig vor der Planung und Umsetzung ist die Durchführung
Personalbedarfsbemessung erforderlich. Bis zu einem ausreichenden Zeitraum vor Beginn der Reali-
sierung muss das erforderliche Fachpersonal eingestellt werden.
Anlagen
Anlage 0: Dringlichkeitsbegründung
Anlage 1: Fortgeschriebenes ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“
Anlage 2: Finanzierungsübersicht
Anlage 4_Auszug Beschlussprotokoll SportA 15.11.
5274 Zeichen
| &5 Die Oberbürgermeisterin EZ en Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 31203 Fax i (0221) 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 19.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 15.11.2018 öffentlich 4.7 Beschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskon- zeptes für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 2788/2018 Beschluss: 1. Der Rat beschließt das fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ (Phase II) (siehe Anlage 1) auf der Grundlage e des Leitkonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016), e des sozialraumspezifischen ISEKs „Blumenberg; Chorweiler und Seeberg- Nord“ (Phase |) (Ratsbeschluss 18.05.2017, Vorlage-Nr. 0743/2017) e und des Entwicklungskonzeptes Chorweiler (Ratsbeschluss vom 11.07.2017, Vorlage-Nr. 1070/2017). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen aus dem fortgeschriebenen ISEK des Programms „Starke Veedel - Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstim- mungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. 2. Der Rat beschließt die Erweiterung des Finanzbudgets für das Programm „Starke Veedel — Starkes Köln“, welches im Rahmen des Leitkonzeptes in Höhe von 77,3 Mio. € beschlossen wurde (Vorlage-Nr. 2899/2016). Der beschlossene Finanz- rahmen von 77,3 Mio. € ist um für die zusätzlichen Maßnahmen aus dem fortge- schriebenen ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg- Nord“ zu erhöhen, sodass insgesamt 97,2 € im Zeitraum bis 2029 für das Pro- gramm „Starke Veedel - Starkes Köln“ bereitgestellt werden. Für die Maßnahmen, die bis 2022 umgesetzt werden, sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 zusätzlich 2,4 Mio. € aufzunehmen. Davon fällt im Haus- haltsjahr 2019 ein Mehrbedarf in Höhe von 130.000 € an, der im Rahmen der Bewirtschaftung gedeckt werden kann. Der Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2020 - 2022 in Höhe von 2,3 Mio. € wird in den kommenden Haushaltsplanan- meldungen bedarfsgerecht berücksichtigt. Der restliche Mehrbedarf in Höhe von 17,5 Mio. € fällt in den Jahren nach 2022 an und ist in den kommenden Haushaltsplananmeldungen zu berücksichtigen, so- fern die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen es zulassen. 3. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Ein- zelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2022 hinter- legt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maß- nahmen, um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu klären. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen betragen 2,4 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die bis 2022 im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen. Die Kos- ten sind in der Haushaltsplanaufstellung 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 berücksichtigt und werden über das vom Rat am 20.12.2016 beschlos- sene Finanzbudget für das Leitkonzept „Starke Veedel - Starkes Köln“ (Vorlage- Nr. 2899/2016) abgedeckt. 4. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Ein- zelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht ab 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maßnah- men um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu klären. Die Umset- zung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Ge- samtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen betragen 17,5 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die ab 2023 im Sozialraum „Blumen- berg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs für den So- zialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des Leitkon- zeptes „Starke Veedel — Starkes Köln“. B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des fortge- schriebenen ISEKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg- Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren. c < mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorla- ge, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Chorwei- ler ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Ohne Votum in die weiteren Beratungen verwiesen
Anlage 2_Finanzierungsübersicht
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Maßnahmenübersicht zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Maßnahmen Priorität Umsetzungs- zeitraum zuständig Summe Förderung Anfang - Ende*1 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 1 3 1 Neubau der Kinder- und Jugendeinrichtung „Blu4Ju“ der Katholischen Jugendagentur Köln gGmbH (KJA) mittel 51/1 1.540.000 € SBF 2021-2022 770.000 € 770.000 € 2 3 5 Neugestaltung Turkuplatz hoch 61 5.500.000 € SBF 2025-2027 1.500.000 € 2.000.000 € 2.000.000 € 2 3 6 Umgestaltung des Rückgrats von Chorweiler (Themse- bis Weserpromenade) hoch 61 9.000.000 € SBF 2025-2029 2.000.000 € 2.000.000 € 2.000.000 € 2.000.000 € 1.000.000 € 2 3 7 Öffnung des Einkaufszentrums nach außen (erweitertes Dialogverfahren) mittel 15 120.000 € SBF 2019-2020 40.000 € 80.000 € 5 3 1 Evaluierung und Ideenwerkstatt zu den Potenzialflächen für den Wohnungsbau und gemischte Nutzungen im Sozialraumgebiet hoch 15 691.000 € SBF 2019-2020 90.000 € 601.000 € 6 3 1 Neugestaltung der S- und U-Bahnstation Chorweiler hoch 61/ 69 3.000.000 € ÖPNV- Förderung, ggf. SBF, Kooperation mit DB und KVB 2023-2026 250.000 € 1.200.000 € 1.200.000 € 350.000 € 19.851.000 € 130.000 € 681.000 € 770.000 € 770.000 € 250.000 € 1.200.000 € 4.700.000 € 4.350.000 € 4.000.000 € 2.000.000 € 1.000.000 € *1 Bei baulichen Maßnahmen ist mit "Beginn" der Baubeginn gemeint. 2.351.000 € 17.500.000 € Anlage 2 Kosten bis 2022: Kosten ab 2023: Öffentlicher Raum (Grün- und Freiflächen) Früh ansetzende Hilfen Wohnen Mobilität und Verkehr Mittelbereitstellung 6 1 2 5
Anlage 5_Auszug Beschlussprotokoll BV Chorweiler
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 07.12.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 06.12.2018 öffentlich 9.2.4 Beschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 2788/2018 Beschluss zum Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt das fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ (Phase II) (siehe Anlage 1) auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016), des sozialraumspezifischen ISEKs „Blumenberg; Chorweiler und Seeberg- Nord“ (Phase I) (Ratsbeschluss 18.05.2017, Vorlage-Nr. 0743/2017) und des Entwicklungskonzeptes Chorweiler (Ratsbeschluss vom 11.07.2017, Vorlage-Nr. 1070/2017). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen aus dem fortgeschriebenen ISEK des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. 2. Der Rat beschließt die Erweiterung des Finanzbudgets für das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“, welches im Rahmen des Leitkonzeptes in Höhe von 77,3 Mio. € beschlossen wurde (Vorlage-Nr. 2899/2016). Der beschlossene Finanzrahmen von 77,3 Mio. € ist um für die zusätzlichen Maßnahmen aus dem fortgeschriebenen ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ zu erhöhen, sodass insgesamt 97,2 € im Zeitraum bis 2029 für das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ bereitgestellt werden. Für die Maßnahmen, die bis 2022 umgesetzt werden, sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 zusätzlich 2,4 Mio. € aufzunehmen. Davon fällt im Haushaltsjahr 2019 ein Mehrbedarf in Höhe von 130.000 € an, der im Rahmen der Bewirtschaftung gedeckt werden kann. Der Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2020 - 2022 in Höhe von 2,3 Mio. € wird in den kommenden Haushaltsplananmeldungen bedarfsgerecht berücksichtigt. Der restliche Mehrbedarf in Höhe von 17,5 Mio. € fällt in den Jahren nach 2022 an und ist in den kommenden Haushaltsplananmeldungen zu berücksichtigen, sofern die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen es zulassen. 3. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2022 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maßnahmen, um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu klären. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen betragen 2,4 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die bis 2022 im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen. Die Kosten sind in der Haushaltsplanaufstellung 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 berücksichtigt und werden über das vom Rat am 20.12.2016 beschlossene Finanzbudget für das Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Vorlage-Nr. 2899/2016) abgedeckt. 4. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht ab 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maßnahmen um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu klären. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen betragen 17,5 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die ab 2023 im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A) mit der Umsetzung der Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“. B) die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren. C) mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen. Zusatzbeschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler fordert ein Stadtentwicklungskonzept für den gesamten Stadtbezirk Chorweiler wo entsprechend alle Stadtteile mit eingebunden werden. Abstimmungsergebnis zum Beschluss über den Beschlussvorschlag: Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis zum Zusatzbeschluss: Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP)
Anlage 3_Beschlussprotokoll BV Chorweiler 15.11.18
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mlasy 3 Die Oberbürgermeisterin x adt Köl "Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax: (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 16.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 40. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 15.11.2018 öffentlich 9.2.13 Beschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskon- zeptes für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 2788/2018 Der TOP wurde in die nächste Sitzung vertagt.
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Mit der Vorlage 2788/2018 beabsichtigt die Verwaltung den Beschluss zur Fortschreibung für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ durch den Rat zu erwirken. Der Beschluss zum fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord wird aufgrund notwendiger Abstimmungsprozesse nicht innerhalb der 14 tägigen Frist vor Beginn der ersten Sitzung in die politische Beratungsfolge eingebracht. Um dennoch die Ratssitzung am 18.12.2018 zu erreichen und dem Land möglichst zeitnah eine Beschlussfassung zur Kenntnis zukommen zu lassen, wird die Vorlage den politischen Gremien zu Beginn der Beratungsfolge verfristet vorgelegt.
Beratungsverlauf (14)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2788/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.11.2018
- Erstellt
- 22.08.2018 11:01