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V/0728/2020

Grundsatzbeschluss für ein "Integriertes Parkraumkonzept Münster"

Vorlagen 26.11.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 17.03.2021, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

7142 Zeichen

V/0728/2020 
V/0728/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschluss für ein "Integriertes Parkraumkonzept Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein integriertes Parkraumkonzept Münster vorzubereiten und 
zu vergeben. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 150.000 € entste-
hen. Mögliche Zuwendungen werden durch die Verwaltung geprüft. 
 
Die v g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2021 150.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtig ungen sind im Haushaltsplan 2020 in der mittelfrist i-
gen Ergebnis- und Finanzplanung bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
12.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schepers 
Telefon: 492-6507 
Schepers@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0728/2020 
Begründung: 
Wie in vielen anderen Städten auch ist das Parken in Münster ein zentrales Thema der Verkehrs -
politik. Seit den 90er Jahren befasst sich die Verkehrsplanung in Münster deshalb intensiv mit der 
Bewältigung des ruhenden Verkehrs, insbesondere in der Innenstadt von Münster. Um eine bedarf s-
gerechtere Verteilung der Stellplatzkapazitäten zu erhalten, und als Reaktion auf größere städtebauli-
che Entwicklungen wie die Münster Arkaden und die Stubengassenbebauung hat die Stadt Münster 
ein Parkraumkonzept für das Jahr 2010 erstellt. Dieses umfasst Maßnahmen , die sowohl die Bewir t-
schaftung des öffentlichen Parkraumes und die Integration von privaten Flächen als auch die Einbi n-
dung des ÖPNV beinhalten. Geltungsbereich e sind die Altstadt und der Bereich Hauptbahnhof. Das 
am 05.03.2003 beschlossene Parkraumkonzept Münster 2010 bildete die Planungs-, Handlungs- und 
Orientierungsgrundlage der Verwaltung in den letzten 17 Jahren.  
In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen in der dynamisch wachsenden Stadt Müns-
ter deutlich verändert. Ziele, Nutzungen und Stellplatzkapazitäten sind hinzugekommen oder haben 
sich räumlich verlagert, Bewohnerparkbereiche sind umgesetzt . Gleichzeitig hat sich der Parkdruck 
auf den öffentlichen Verkehrsraum spürbar erhöht und führt zunehmend zu N utzungskonflikten. Denn 
der Platz in der Stadt ist begrenzt. Die Herausforderungen einer wachsenden Stadt konkurrieren da-
bei mit den Fragestellungen des Klima - und Umweltschutzes, der Flächenverteilung des öffentlichen 
Raumes sowie damit verbunden der Lebe ns- und Aufenthaltsqualität in der Stadt. Elektrifizierung, 
Digitalisierung, moderne und intermodale Mobilitätsangebote (Mobilstationen, Sharing, On -Demand-
Verkehre, Lastenräder, E-Scooter usw.), veränderte Erwartungen an die Straßen und Plätze einer 
Kommune und gesellschaftliche Entwicklungen (demographischer Wandel, Individualisierung der L e-
bensansprüche) führen zu weiteren Anforderungen an den öffent lichen Raum.  Die Ansprüche der 
einzelnen Verkehrsträger und deren Nutzer an den öffentlichen Verkehrsraum haben qualitativ und 
quantitativ zugenommen. Durch die steigenden Einwohner - und Pendlerzahlen sowie Kfz -
Neuzulassungen verschärfen sich die Flächenkonkurrenzen , insbesondere gegenüber dem Umwel t-
verbund (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV). 
Das Parken von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum privilegiert seit vielen Jahrzehnten Au-
tobesitzer/-innen vor anderen Nutzergruppen. Geparkte Autos sind häufig ein Sicherheitsrisiko, wenn 
sie ordnungswidrig auf Geh- und Radwegen sowie Feuerwehrzufahrten stehen oder d ie Sich t auf 
querende Fußgänger/innen einschränken. Häufig  nehmen sie Fußgänger/innen, besonders Kindern, 
beim Überqueren der Straße die Sicht auf die Fahrbahn.  Darüber hinaus verursachen Parksuchve r-
kehre Lärm-, CO2- und Schadstoffemissionen und vermindern  so die Aufenthaltsqualität im öffentl i-
chen Raum. 
Ziel der Stadt Münster ist eine nachhaltige und innovative Verkehrsentwic klung. Kommunale Mobil i-
tätswende bedeutet in diesem Zusammenhang, auch beim Thema Parken umdenken zu müssen. Um 
die Mobilitätswende und den Klimaschutz in Münster zu fördern sowie Platz für neue, attraktive Mob i-
litätsangebote zu schaffen, ist es nötig, die knappe zur Verfügung stehende öffentliche Fläche – ins-
besondere in den verdichteten Innenstadtbereichen – effizient und qualitätsvoll zu nutzen. Vor diesem 
Hintergrund ist ein Parkraummanagement ein zentrale r Baustein, um die wachsenden kommunalen 
Verkehrsprobleme zu bewältigen. Das Parkraumkonzept steht im unmittelbaren Zusammenhang mit 
den Aspekten Umwelt, Lebens - und Aufenthaltsqualität sowie Wirtschaftsentwicklung. Münsters Ei n-
wohner profitieren von Parkraumbewirtschaftung: mehr Platz, weniger Lärm, Reduzierung der Trei b-
hausgase und Luftschadstoffe, weniger Parksuchverkehr und höhere Verkehrssicherheit. Eine ve r-
besserte Verkehrssituation, bessere Erreichbarkeit und höhere Aufenthaltsqualität machen Münster 
auch nach außen  attraktiver und leistungsfähiger und dienen somit als wichtige Standortfaktoren für 
die lokalen Unternehmen. 
Um den aktuellen und zukünftigen Aufgabe nstellungen gerecht z u werden, soll deshalb ein Par k-
raumkonzept für die Stadt Münster unter Berücksichtigung einer integrierten verkehrs trägerübergrei-
fenden Sichtweise aller Formen des Parkens, d. h. einschließlich Fahrradparken, erarbeitet werden, 
das zu folgenden Themen Aussagen treffen muss: 
 Detaillierte Bestands- und Bedarfsanalyse 
 Effiziente und qualitätsvolle Nutzung des öffentlichen Straßenraums („Umparken – den öffentlichen 
Raum gerechter verteilen“)

- 3 - 
V/0728/2020 
 Flächenhafte Bewirtschaftung (Parkraummanagement) 
 Forcierung des Bewohnerparkens 
 Umgehen mit ordnungswidrigem Parken und Ahndung 
 Grundsätze (Qualitäts-, Quantitäts,- und Sicherheitsstandards) zum Parken in Münster einschlie ß-
lich dem Parken in den Außenstadtteilen und Pendlerparken 
 zukünftige Vorgaben/Standards zum Parken für neue Bau– und Gewerbegebiete 
 Ordnung des Fahrradparkens  
 Schaffen von Parkmöglichkeiten für alternative Verkehrsmittel 
 Zukunftsgerechte, moderne und digitale Weiterentwicklung des Parkraummanagements 
 Einbeziehung und Förderung innovativer Mobilität  
 
Das Untersuchungsgebiet soll vorerst die erweiterte Innenstadt/Altstadt umfassen. Darüber hinaus-
gehend werden grundsätzliche Aussagen zum Parken in den Außenstadtteilen erwartet. 
 
Als separater und in sich geschlossener Fachbeitrag  wird das „Integrierte Parkraumkonzept Münster“ 
ein Baustein des Masterplans „Mobilität Münster 2035+“. 
Die Untersuchung soll an ein externes Büro vergeben werden. Die geschätzten Kosten betragen ca. 
150.000 €. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

2575 Zeichen

Anlage A zur V/0728/2020 
Kurzüberblick 
Es soll ein Grundsatzbeschluss für die Vergabe eines Parkraumkonzeptes für die Stadt Münster 
unter Berücksichtigung einer integrierten verkehrsträgerübergreifenden Sichtweise aller Formen 
des Parkens beschlossen werden. Als separater und in sich geschlossener Fachbeitrag „Inte-
griertes Parkraumkonzept Münster“ soll dieses Konzept einen Baustein des Gesamtkonzeptes 
„Mobilität Münster 2035+“ darstellen. 
Das aktuelle Untersuchungsgebiet soll vorerst die erweiterte Innenstadt/Altstadt umfassen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität 
weiterzuentwickeln verfolgt. 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
 
Das Teilziel lautet: Grundsatzbeschluss für ein „Integriertes Parkraumkonzept Münster“ 
Das Ziel wird durch die Vergabe eines externen Gutachtens, welches gesamtstädtische Aussa-
gen/Vorgaben für zukünftige Planungen im öffentlichen Raum treffen soll und in einem ersten 
Schritt das aktuelle Untersuchungsgebiet erweiterte Innenstadt/Altstadt umfasst, erreicht. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 150.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Klimaschutz durch Parkraummanagement, Einbeziehung von E-Mobilität, alternativen Verkehrs-
mitteln und innovativer Mobilität

Beratungsverlauf (4)

25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 6.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0728/2020
Typ
Vorlagen
Datum
26.11.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37