V/0909/2015/1
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen
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Anlage 6 D/0026/2015
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DER OBERBÜRGERMEISTER SOZIALAMT Dringlichkeitsentscheidung D/0026/2015 Betreff: Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtli ngszahlen; hier: Herrichtung der Sonnenstraße 85-89 als temporäre Flüchtlingseinrichtung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Das ehemalige Hauptzollamt an der Sonnenstraße 85-89, Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Martini, wird mietzinsfrei zunächst für die Dauer von einem Jahr von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angemietet und für die Unterbrin gung von ca. 140 Flüchtlingen hergerichtet. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Herrich tung des Standortes voraussichtlich etwa 240.000 € bereitzustellen sind. Davon entfallen auf • Trockenbauarbeiten ca. 15.000 €, • Tischlerarbeiten ca. 20.000 €, • Tiefbauarbeiten ca. 20.000 €, • Elektrotechnik ca. 55.000 € und • Heizung, Sanitär ca. 35.000 €. Für die Anmietung der Sanitärcontainer sind jährlic h ca. 30.000 € zu veranschlagen, für die Gerüstbauarbeiten zur Gewährleistung eines zweiten Fluchtwegs ca. 17.500 €. Aufgrund der angespannten Marktlage sind die Beauftragungen für einen Zweijahreszeitraum vorzunehmen, sodass in 2016 dafür insgesamt 95.000 € bereitgestellt werden müssen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Der in 2015 erforderlichen investiven Mittelbereits tellung in Höhe von 145.000 € wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgte durch entsprechende Minderauszahlungen aus der Produktgruppe 0111 „Immo bilienmanagement“ Maßnahmenziffer 0000 (Ankauf von Grundvermögen). Di e endgültige Finanzierung findet im Haushalt 2016 statt. Die Verwaltung wird dafür e ntsprechende Veränderungsblätter fertigen. Begründung: 1. Ausgangslage Die Zahl der Zuzüge von Flüchtlingen nimmt seit August dieses Jahres dramatisch zu. Im August wurden der Stadt 160 Flüchtlinge zugewiesen, im September 144. Parallel dazu wurden die Kapazitäten der Notunterkünfte des Landes um insgesamt 830 Plätze erhöht. Im Oktober ist die Zahl der Zuzüge noch einmal sprunghaft auf 693 angestiegen. Allein in der letzten Oktoberwoche waren 287 Zuweisungen zu verzeichnen. Dies hängt vermutlich damit zusammen, dass die Registrierung der Flüchtlinge stark forciert und damit eine Zuzugsspitze erzeugt wurde. Auch die Kapazitäten der Notunterkünfte des Landes wurden im Oktober noch einmal um 210 Plätze ausgeweitet. Die Landesnotunterkunft in der ehemaligen York-Kaserne verfügt nun über 1.000, die in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule über 310 Plätze. Zum 01.11.2015 waren in Münster 3.219 Personen im Asylbewerberleistungsbezug. 2.915 Personen waren in den städtischen Einrichtungen untergebracht. Die Aufnahmekapazitäten der Stadt sind im Oktober e rstmals an ihre Grenzen gekommen, so dass der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (S AE) einberufen wurde. Als erste Maßnahme wurden zunächst 250 Plätze in einem Gebäud e der ehemaligen York-Kaserne übergangsweise für die Erstaufnahme kommunal zugewiesener Flüchtlinge genutzt. In den kommenden Monaten muss weiterhin mit hohen, ansteigenden Zuzugszahlen zwischen 500 und 1.000 Flüchtlingen monatlich gerec hnet werden. Weitere Notfallmaßnahmen werden ggf. erforderlich sein, um die Zeit bis zur Fertigstellung weiterer Unterbringungskapazitäten und bis zur Inbetriebnahm e der Landesnotunterkunft in der ehemaligen Oxford-Kaserne zu überbrücken. Vor diese m Hintergrund ist dringend eine Erschließung weiterer Unterbringungskapazitäten erforderlich. 2. Vorgeschlagen Maßnahme Der SAE hat in seiner Sitzung vom 03.11.2015 beschl ossen, das seit mehreren Jahren leerstehende ehemalige Hauptzollamt an der Sonnenst raße kurzfristig für die Unterbringung von Flüchtlingen herzurichten. Die Stadt hatte gegenüber der BImA bereits frühzeit ig ihr Interesse an einer Nutzung des Gebäudes als Kindertageseinrichtung erklärt. Diese wollte jedoch zunächst klären, ob seitens des Bundes noch ein Bedarf besteht. Aufgrun d der aktuellen Flüchtlingssituation und nach einer kurzzeitigen Besetzung eines Gebäudeteil s durch Aktivisten im Oktober stellt die BImA das Gebäude nun kurzfristig für die Nutzung al s Unterbringungseinrichtung zur Verfügung. Das Gebäude soll von der BImA mietzinsfr ei zunächst für die Dauer von einem Jahr angemietet und für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet werden. Der Standort besteht aus zwei Gebäuden. Im Gebäude Sonnenstraße 85-87 besteht eine Kapazität für ca. 80 Personen, im Gebäude Sonnenstraße 88-89 können ca. 60 Personen untergebracht werden. Es stehen Räume für Betreuungsangebote etc. zur Verfügung. Die Gebäude befinden sich insgesamt in einem guten Zustand. Vor einem Bezug sind insbesondere notwendige Brandschutzmaßnahmen vorzun ehmen. Da die bestehenden Sanitäreinrichtungen nicht ausreichend sind, müssen auf dem Grundstück Sanitärcontainer aufgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass e in Bezug der Einrichtung Ende Januar möglich sein wird. Der Standort befindet sich in zentraler Lage und ist für die Integration der zuziehenden Flüchtlinge sehr gut geeignet. 3. Zur Dringlichkeit Der Weg über eine Dringlichkeitsentscheidung ist er forderlich, weil die Mittelbereitstellung bei einer Entscheidung in der nächsten Beratungskette nicht rechtzeitig erfolgen würde. Münster, den 18. / 19.11.2015 gez. Markus Lewe gez. Dr. Michael Jung Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0909/2015/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen
Beratungsfolge
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.12.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die folgenden Gebäude werden zur vorübergehenden Unterbringung von ca. 30 bzw. 100
Flüchtlingen angemietet und hergerichtet:
Warendorfer Straße 269, Stadtbezirk Ost, Stadtteil Mauritz-Ost (Anlage 1 a,b),
Oxford-Kaserne, Gebäude 24, Stadtbezirk West, Stadtteil Gievenbeck (Anlage 2 a,b).
Darüber hinaus wird das Gebäude 38 in der ehemaligen Oxford-Kaserne zur Nutzung als
Verwaltungs- und Beratungsstützpunkt hergerichtet (Anlage 3).
2. Der Rat stimmt der vom Stab für außergewöhnliche Ereignisse am 03.11.2015 getroffenen
Entscheidung zu, das leerstehende Gebäude des ehemaligen Hauptzollamtes an der Son-
nenstraße 85-89, Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Martini, von der Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben mietzinsfrei zunächst für die Dauer von einem Jahr anzumieten und für die Unter-
bringung von ca. 140 Flüchtlingen herzurichten (Anlage 4).
3. Die neu geschaffenen Unterbringungskapazitäten werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie
den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die persönliche Betreuung dieser Flüchtlingseinrichtu ngen an
geeignete freie Träger zu vergeben. Dabei wird der übliche Betreuungsschlüssel von jeweils
0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze zugrunde gelegt. Sofern eine Betre uung
durch freie Träger nicht zweckmäßig oder realisierbar ist, sind ab Inbetriebnahme der Flüch t-
lingseinrichtungen dem Betreuungsschlüssel entsprechend zusätzliche Mitarbeiter/ -innen im
Bereich von Sozialarbeit und Hausdienst jeweils zeitnah einzusetzen.
Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, die Betreuung, Unterbringung und Versorgung der
sprunghaft angestiegenen Zahl von Asylsuchenden entsprechend dem üblichen Betreuungs-
schlüssel dadurch zu sichern, dass die Betreuung bestehender und neuer Unterbringungska-
pazitäten im erforderlichen Umfang umgehend in die Hände geeigneter freier Träger oder
Vorlagen-Nr.:
V/0909/2015/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Frau Schulte-Sienbeck
Ruf:
492-5998
E-Mail:
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de
Datum:
02.12.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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Hilfsorganisationen gegeben wird, wenn diese sich hierzu bereit erklären und die Konditionen
sich am Aufwand für einen Betrieb in städtischer Regie orientieren.
Die Verwaltung wird dazu den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundhei t, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung sowie den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Or d-
nung und E-Government unterrichten.
5. Mit Inbetriebnahme der Einrichtung an der Sonnenstraße werden freizeitpädagogische Ange-
bote für Kinder und Jugendl iche entsprechend der dazu in städtischen Flüchtlingseinrichtu n-
gen etablierten Angebote durch Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land Nordrhein-Westfalen darauf hinzuwirken, dass die
Notunterkunft des Landes in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, Von-Esmarch-Straße
15, zunächst bis zum 31.12.2016 gemeinsam mit den örtlichen Hilfsorganisationen weiterbe-
trieben wird.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Herrichtung der temporären Flüchtlingseinrichtung
an der Westfalenstraße 490 (Gelände Haus Heidhorn) zusätzliche Finanzmittel in Höhe von
190.370 € bereitzustellen sind.
8. Die Dringlichkeitsentscheidung D/0018/2015 vom 22.09.2015 (Maßnahmen aufgrund der wei-
ter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Neue zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen an
der Gutenbergstraße 17 und Münzstraße 10) wird gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen genehmigt (Anlage 5).
9. Die Dringlichkeitsentscheidung D/0026/2015 vom 18. / 19.11.2015 (Maßnahmen auf-
grund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Herrichtung der Sonnenstraße
85-89 als temporäre Flüchtlingseinrichtung) wird gemäß § 60 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt (Anlage 6)
II. Finanzielle Auswirkungen:
Den Berechnungen für die laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, das s die v o-
rübergehenden Unterbringungskapazitäten in der Warendorfer Straße zum 01.06.2016, in der
Oxford-Kaserne und in der Sonnenstraße ab Mitte bzw. Ende Januar 2016 genutzt werden kö n-
nen.
Zu den einzelnen Beschlusspunkten entstehen folgende zusätzliche Haushaltsbelastungen, die
bisher nicht veranschlagt sind:
Zu 1.: Für den Umbau des Gebäudes an der Warendorfer Straße 269 sind etwa 350.000 € zu
veranschlagen.
Für die Nutzung des Gebäudes 24 auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne ist die Auf-
stellung von Sanitär-, Wasch- und Küchencontainern erforderlich. Dafür entstehen bis zur Er-
schließung des Gebäudes Mitte 2016 voraussichtlich etwa 50.000 € an Mietkosten. Für die Auf-
stellung und Inbetriebnahme der Container sind etwa 65.000 € zu veranschlagen.
Die Herrichtung des Gebäudes 38 wird etwa 200.000 € erfordern. Hinzu kommen voraussichtlich
weitere Aufwendungen für die EDV-Anbindung.
Zu 2.: Für den Standort Sonnenstraße muss insbesondere aus Brandschutzgesichtspunkten ein
Sicherheitsdienst beauftragt werden. Hier ist mit jährlichen Kosten in Höhe von 385.000 € zu
rechnen.
Zu 3.: Die veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen für Mobiliar und Einrichtungsgegen-
stände der Gebäude entsprechen dem üblichen Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtun-
gen.
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Zu 4.: Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen werden je 50 Plätze 0,5 VZÄ EGr. S 12 für
Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,5 VZÄ EGr. 4 für den Hausdienst ein-
gesetzt. Die Mittel sollen vorrangig für Betreuungsleistungen freier Träger eingesetzt werden,
wenn entsprechendes Interesse besteht und einrichtungsbezogen Vereinbarungen - orientiert am
entsprechenden städtischen Aufwand - getroffen werden können.
Zu 5.: Für die freizeitpädagogischen Angebote ist mit Aufwendungen in Höhe von 11.000 € jährlich
zu rechnen.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer
sozialer Bedarfe
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 ff. 255.260 Zuschüsse an
freie Träger;
Integrations-
hilfen
2017 ff. 267.651
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2016 548.337 Mobiliar/
Einrichtung
< 410 €;
Sicherheits-
dienst
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2017 ff. 385.000
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2016 50.000
Produktgruppe 0603 Kinder- und Jugendarbeit
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2016 ff. 11.000
Insgesamt: 2016 ff. 864.597 2017:
652.651
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer
sozialer Bedarfe
Investitionsmaß-
nahme
Ausstattung von
Flüchtlingseinrichtungen
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für
Baumaßnahmen
2016 805.370
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb
von beweglichem
Anlagevermögen
2016 54.440 Mobiliar/
Einrichtung
> 410 €
Summe aller Auszahlungen/Saldo 859.810
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Die erforderlichen investiven Mittel für die Herrichtung des Standortes Sonnenstraße wurden a u-
ßerplanmäßig bereitgestellt. Die Decku ng erfolgte aus der Produktgruppe 0111 „Immobilienma-
nagement“ Maßnahmenziffer 0000 (Ankauf von Grundvermögen). Die endgültige Finanzierung
findet im Haushalt 2016 statt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit war die Mittelbereitstellung über eine
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Die notwendigen Finanzierungsbedarfe werden durch Veränderungsblätter in die Beratungen des
Haushalts 2016 gegeben.
i.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung D/0026/2015
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Warendorfer Straße 269
- Sonnenstraße 85
- Westfalenstraße 490
- Gutenbergstraße 17
- Münzstraße 10
- Von-Esmarch-Straße 15
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0909/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37