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V/0297/2022

Satzung gemäß § 34 BauGB für den Bereich "Angelmodde - Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach"

Vorlagen 12.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 45.1.1

Anlage A

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V-0297-2022-Anlage-1-Geltungsbereiche

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2659 Zeichen

Anlage A zur V/0297/2022
Kurzüberblick
Inhalt der Vorlage ist der Auftrag an die Verwaltung, für den Bereich „Angelmodde – Hiltruper
Straße / Westlich Am Sandbach“ das Verfahren für eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. In diesem Zusammenhang werden die für
diesen Bereich im Jahr 2020 gefassten Beschlüsse zur Aufstellung eines Bebauungsplans und
zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) aufgehoben.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel der Satzung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
von Wohnbebauung. Der mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse stehen am Anfang des
Verfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie
schließlich der Beschluss der Satzung durch den Rat der Stadt Münster.
Finanzierung
Durch die Einleitung des Verfahrens einer Ergänzungssatzung entstehen der Stadt Münster
zunächst keine Kosten. Für den späteren baulichen Eingriff sind allerdings
Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Diese werden im Verfahren ermittelt.
Die Flurstücke 2561 und 2562 befanden sich ehemals in Privatbesitz und wurden zur Hälfte von
der Stadt Münster erworben, die andere Hälfte verbleibt im Besitz des bisherigen Eigentümers.
Die Vorgaben der sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü) wurden bei dem Erwerb
umgesetzt. Auf etwa ein Drittel der Gesamtfläche der zwei Flurstücke wird ein
Regenrückhaltebecken realisiert, welches nicht T eilder vorliegenden Planung ist.
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung
ist
X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage: § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Es besteht eine unmittelbare Relevanz für das Themenfeld der Demographie, da Münster als
wachsende Stadt für die weitere Einwohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für
den Bau neuer Wohnungen zur Verfügung stellen muss.
Das Thema Klimaschutz ist betroffen, da die Entwicklung eines Wohngebiets immer einhergeht
mit einer Versiegelung und Bebauung von Flächen, welche sich auf das lokale Klima auswirken
kann. Einen positiven Beitrag kann das südlich des zukünftigen Wohngebiets geplante
Regenrückhaltebecken leisten.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die genannten Querschnittsthemen werden sich im weiteren
Verlauf der Konkretisierung der Planung ergeben.

V-0297-2022-Anlage-1-Geltungsbereiche

293 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0297/2022
GeltungsbereicheMaßstab 1:5000Geplante Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGBfür den Bereich Angelmodde - Hiltruper Straße / Westlich Am SandbachAufzuhebende Beschlüsse zur 100. Änderung des FNP und zur Aufstellung desBebauungsplans Nr. 608

Beschlussvorlage

7335 Zeichen

V/0297/2022
V/0297/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung gemäß § 34 BauGB für den Bereich "Angelmodde - Hiltruper Straße / Westlich Am
Sandbach"
[Wohnbebauung]
1. Einleitung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich
"Angelmodde - Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach"
2. Aufhebung des Beschlusses zur 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde im Bereich Hiltruper Straße / Westlich Am
Sandbach
3. Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 608: Hiltruper Straße /
Westlich Am Sandbach
Beratungsfolge
24.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
08.06.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich „Angelmodde – Hiltruper Straße / Westlich Am
Sandbach“ das Verfahren für eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Die Ergänzungssatzung dient der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, der
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstück 2561 und ein T eildes Flurstücks 2562.
2. Der vom Rat der Stadt Münster am 24.06.2020 getroffene Beschluss zur 100. Änderung des
Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde im Bereich
Stadtplanungsamt
17.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kather /
Herr Husmann
T elefon:492-6132 /
492-6194
KatherM@stadt-
muenster.de /
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0297/2022
Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8
Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben.
3. Der vom Rat der Stadt Münster am 24.06.2020 getroffene Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 608: Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach wird gemäß § 2 Abs. 1
i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben.
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstücke 2561, 2562.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Einleitung des Verfahrens einer Ergänzungssatzung entstehen der Stadt Münster zunächst
keine Kosten. Für den späteren baulichen Eingriff sind allerdings Ausgleichsmaßnahmen
umzusetzen. Diese werden im Verfahren ermittelt.
Die Flurstücke 2561 und 2562 befanden sich ehemals in Privatbesitz und wurden zur Hälfte von der
Stadt Münster erworben, die andere Hälfte verbleibt im Besitz des bisherigen Eigentümers. Die
Vorgaben der sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü) wurden beim Erwerb umgesetzt. Auf
etwa einem Drittel der Gesamtfläche der zwei Flurstücke wird ein Regenrückhaltebecken realisiert,
welches nicht T eilder vorliegenden Planung ist.
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert.
Begründung:
Die ca. 0,7 Hektar große Fläche liegt am südwestlichen Rand des Siedlungsbereichs von Wolbeck.
Begrenzt wird das Plangebiet im Norden und Osten von der Hiltruper Straße und jeweils
gegenüberliegenden Wohngebieten. Im Süden wird das Gebiet zukünftig von einem in Planung
befindlichen Regenrückhaltebecken begrenzt. Westlich an die betreffende Fläche grenzt das
Plangebiet des im Jahr 2020 in Kraft getretenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 588:
Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck an. Dieser hat die
planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarkts mit einer T ankstelle,
einer Waschhalle und Waschboxen geschaffen.
Mit dem gemeinsamen Ratsantrag A-R/0020/2021 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, der
SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt „Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Einklang
bringen – Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen“ wurde der Schutz der
Grünflächen in den Fokus der Betrachtung gerückt.
Das vorliegende Plangebiet befindet sich im Hauptgrünzug Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung
Münster. Es ist in der Grünordnung als Freifläche, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine
bauliche Entwicklung zulässt, ausgewiesen (Vorrangfläche Freiraumsicherung). Der Eingriff in die
Grünordnung ist auf Grund der Lage der Fläche dennoch vertretbar. Die Funktion des Grünzugs bleibt
erhalten. Bei der Fläche handelt es sich um eine bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Das primäre Ziel dieser Baulandentwicklung ist es, die bestehende Entwässerungsproblematik vor Ort
zu lösen. Seit mehreren Jahren ist die obere Wasserbehörde (Bezirksregierung Münster) im
Austausch mit den städtischen Entwässerern, um die Lage vor Ort zu verbessern. Die aus räumlichen
und topographischen Gründen einzige geeignete Fläche befindet sich südlich des Plangebiets und
nördlich des Sandbachs. Durch die erfolgreichen Verhandlungen mit dem privaten Flächeneigentümer
konnte die Stadt Münster sich nur im Zusammenhang mit einer Wohnbaulandentwicklung (ca. 40 WE)
die benötigten Flächen sichern. Ein mit der Bezirksregierung vorabgestimmter Stand für das

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V/0297/2022
Regenrückhaltebecken liegt bereits vor, sodass mit der Vorlage die Lösung einer
Bestandsproblematik in Aussicht steht. Das Regenrückhaltebecken soll naturnah gestaltet werden,
sodass eine Außenbereichsverträglichkeit gegeben sein wird. Die Fläche wird nicht in das Plangebiet
der Ergänzungssatzung einbezogen.
Die Flächen, die für die Wohnbebauung vorgesehen sind, sind von drei Seiten (Nord, Ost, West) von
Bauflächen umgeben. Im Norden und Osten grenzt Wohnbebauung an. Im Westen steht die
Realisierung des Raiffeisen-Markts bevor. Südlich an die Planfläche wird dann das dringend benötigte
Regenrückhaltebecken anschließen.
Um nun eine Bebauung der Fläche zu beschleunigen, soll das Verfahren nicht mehr als
Bebauungsplan, sondern als Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 fortgeführt werden.
Mit einer Ergänzungssatzung können einzelne unbebaute Außenbereichsflächen in die im
Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Neben den Festsetzungen der Satzung
bestimmt die im angrenzenden Bereich prägende Bestandsbebauung die zulässige Bebauung im
Geltungsbereich der Ergänzungssatzung. Wie im Vollverfahren für einen Bebauungsplan besteht
auch im Falle der Ergänzungssatzung eine Ausgleichspflicht.
Aufgrund von zeitlichen sowie Personalkapazitäten empfiehlt die Verwaltung auf das Verfahren zur
Ergänzungssatzung zu wechseln (Beschlussvorschlag 1). Die mit der Vorlage Nr. V/0375/2020 am
24.06.2020 bereits gefassten Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans im Vollverfahren und
zur parallel erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans können zurückgenommen werden
(Beschlussvorschläge 2 und 3).
Das Plangebiet kann entweder durch die nördlich oder östlich angrenzende Hiltruper Straße
angeschlossen werden.
Sowohl der Bereich der geplanten Ergänzungssatzung als auch der darüberhinausgehende Bereich
der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans, welche nun wegfallen können, sind in
der beigefügten Anlage 1 dargestellt.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Geltungsbereiche

Beratungsverlauf (5)

07.06.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 37.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 45.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hiltruper Straße
  • Am Sandbach 3

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Details

Aktenzeichen
V/0297/2022
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2022
Erstellt
26.04.2022 15:56