Mandari Insight

V/0017/2015/1

65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Beschluss zur Aufstellung -

Vorlagen 13.03.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2015, TOP 31.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

6434 Zeichen

V/0017/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Darstellung von 
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen  
- Beschluss zur Aufstellung - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die in der Anlage 1 vorgelegte , umfassend überarbeitete „Potenzialfl ä-
chenanalyse“ zur Darstellung von Windkonzentrationszonen im Fläche nnutzungsplan der 
Stadt Münster (Stand Januar 2015) zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beschließt die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Ko n-
zentrationszonen für Windenergieanlagen gem. § 35 (3) Satz 3 BauGB. 
 
3. Der Rat nimmt den auf Grundlage der Anlage 1 erstellten Vorentwurf zur 65. Flächennut-
zungsplanänderung (Anlage 2) sowie die Begründung dazu (Anlage 3) zur Kenntnis und 
beschließt auf dieser Grundlage das Flächennutzungsplan -Änderungsverfahren durchzu-
führen. Er beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis eine frühzeitige Beteiligung der Ö f-
fentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange vorzunehmen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die „optischen“ Auswirkungen von Windenergiea n-
lagen auf das Landschaftsbild in den vorgeschlagenen Konzentrationszonen mit Hi l-
fe einer Visualisierungsanalyse darzustellen bzw. eine solche Analyse in Auftrag zu 
geben. 
 
5. Die Verwaltung legt dem Planungsausschuss bis zur nächsten Sitzung ein Konzept 
für eine frühzeitige und umfassende Information und Beteiligung der Öffentlichkeit 
vor. 
 
6. Der Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2013 der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL 
(Anlage 4) ist damit erledigt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0017/2015/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann 
Ruf: 
492-6115 
E-Mail: 
Bartmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0017/2015/1 
 
II.  Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zu den Beschlusspunkten 1. – 5. der Sachentscheidung entstehen zum 
jetzigen Zeitpunkt noch keine konkret zu benennenden finanziellen Auswirkungen. Sollte au f-
grund eines erkennbaren Erfordernisses zur Durchführung von weiteren artenschutzrechtlichen 
Prüfungen (Stufe 2) sowie für die zu erarbeitende Visualisierungsanalyse  für die geplante 
Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan eine en t-
sprechende finanzielle Mittelbereitstellung erforderlich werden, wird die Verwaltung dem Rat bzw. 
den zuständigen Gremien über eine entsprechende Vorlage einen Finanzierungsvorschlag zur 
Entscheidung vorlegen. 
 
 
Begründung: 
 
Nach Beratung der Vorlage V/0017/2015 „65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt 
Münster zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ im ASSVW am 
12.03.2015 hat dieser auf der Grundlage eines g emeinsamen Änderungsantrages der Rat s-
fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL einen abweichenden Beschluss zur 
Vorlage V/0017/2015 gefasst.  
 
Die vom ASSVW beschlossenen, abweichenden Beschlusspunkte „neu 5“ und „neu 6“ 
werden von der Verwaltung mitgetragen und in dieser Ergänzungsvorlage entsprechend als 
neue Beschlusspunkte 4. und 5. aufgenommen. 
 
 
Zu neu 4. 
 
Die Erstellung von Visualisierungen, die die möglichen Auswirkungen der Planungen auf 
das Landschaftsbild für die vorgeschlagenen Konzen trationszonen aufzeigen, ist aus Sicht 
der Verwaltung grundsätzlich möglich und sinnvoll, sofern die dafür notwendigen Hau s-
haltsmittel kurzfristig ggf. überplanmäßig bereitgestellt werden. Als kurzfristig realisierbare 
Möglichkeit kann auch die Organisatio n von Ortsterminen angeboten werden, bei denen 
sowohl die neuen bestehenden A nlagen wie auch die geplanten Potenzialräume besichtigt 
werden können. 
 
Es wird vorgeschlagen, für alle im (ggf. überarbeiteten) Vorentwurf dargestellten (mehrke r-
nigen) Konzentrationszonen für WEA jeweils Visualisierungen erarbeiten zu lassen. Dabei 
sollten gutac hterlich ermittelte, realistische Standortvorschläge und die im Rahmen der 
Potenzialflächenanalyse angenommene Referenzanlage von 150 m Gesamthöhe Grundlage 
der Erarbeitung  sein. Aufgrund der Vielzahl der einzelnen Zonen sollte aus finanziellen 
Gründen gutachterlich eine Auswahl ma rkanter Blickpositionen in Bezug auf die einzelnen 
Zonen ermittelt werden und nur für diese eine entsprechende Visualisierung erarbeitet we r-
den. 
 
Die Kosten für die Beauftragung einer solchen gutachterlichen Visualisierungsanalyse für 
sämtliche vorgeschlagene Konzentrationszonen werden z.Zt. ermittelt. Es ist geplant, dass 
im Rahmen der Vorstellung d es Bürgerbeteiligungskonzepts in der  nächsten Sitzung des 
ASSVW am 30.04.2015 (s. neu 5.) auch über die erfo rderlichen Kosten berichtet werden 
kann und – falls erforderlich – ein Beschlussvorschlag zur Mi ttelbereitstellung vorgelegt 
wird.

- 3 - 
V/0017/2015/1 
Zu neu 5. 
 
Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung des ASSVW am  30.04.2015 ein Konzept für die 
geplante frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürger vorlegen. 
 
Die im Rahmen der Regelungen des BauGB vorgesehenen zwei Beteiligungsstufen für die 
Öffentlichkeit werden auch in diesem Flächennutzungsplanänderungsverfa hren Anwe n-
dung finden.  
 
Die erste Beteiligungsstufe (die sogenannte frühzeitige Bürgerinformation) sollte zeitlich 
allerdings erst stattfinden, nachdem die Auswirkungsanalyse auf das Landschaftsbild (s.  
neu 4.) erarbeitet worden ist, insofern wird sich de r geplante Termin für eine Öffentlic h-
keitsveranstaltung zeitlich etwas nach hinten verschieben.  
 
Im Rahmen dieser Veranstaltung soll umfassend über die rechtlichen und planerischen Hin-
tergründe sowie die Auswirkungen informiert werden und der erforderlich e Raum für Nach-
fragen und Anmerkungen gegeben werden. Neben der Verwaltung sollen daher insbeso n-
dere der Gutachter, der die Potenzialflächenanalyse im Auftrag der Stadtwerke erstellt hat, 
der Artenschutzgutachter sowie der Gutachter, der die ggf. zu erarbe itenden Visualisierun-
gen erstellt, ihre Ergebnisse vorstellen und für die Diskussion bereitstehen. 
 
Weitere Details zu Ort, Zeitraum, Moderation etc. müssen noch geklärt werden und werden 
zur nächsten Sitzung des ASSVW am 30.04.2015 vorgelegt. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2015 Rat
TOP 31.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0017/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
13.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37