V/0017/2015/1
65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Beschluss zur Aufstellung -
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0017/2015/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Beschluss zur Aufstellung - Beratungsfolge 18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die in der Anlage 1 vorgelegte , umfassend überarbeitete „Potenzialfl ä- chenanalyse“ zur Darstellung von Windkonzentrationszonen im Fläche nnutzungsplan der Stadt Münster (Stand Januar 2015) zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Ko n- zentrationszonen für Windenergieanlagen gem. § 35 (3) Satz 3 BauGB. 3. Der Rat nimmt den auf Grundlage der Anlage 1 erstellten Vorentwurf zur 65. Flächennut- zungsplanänderung (Anlage 2) sowie die Begründung dazu (Anlage 3) zur Kenntnis und beschließt auf dieser Grundlage das Flächennutzungsplan -Änderungsverfahren durchzu- führen. Er beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis eine frühzeitige Beteiligung der Ö f- fentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange vorzunehmen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die „optischen“ Auswirkungen von Windenergiea n- lagen auf das Landschaftsbild in den vorgeschlagenen Konzentrationszonen mit Hi l- fe einer Visualisierungsanalyse darzustellen bzw. eine solche Analyse in Auftrag zu geben. 5. Die Verwaltung legt dem Planungsausschuss bis zur nächsten Sitzung ein Konzept für eine frühzeitige und umfassende Information und Beteiligung der Öffentlichkeit vor. 6. Der Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2013 der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL (Anlage 4) ist damit erledigt. Vorlagen-Nr.: V/0017/2015/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Bartmann Ruf: 492-6115 E-Mail: Bartmann@stadt-muenster.de Datum: 13.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0017/2015/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zu den Beschlusspunkten 1. – 5. der Sachentscheidung entstehen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkret zu benennenden finanziellen Auswirkungen. Sollte au f- grund eines erkennbaren Erfordernisses zur Durchführung von weiteren artenschutzrechtlichen Prüfungen (Stufe 2) sowie für die zu erarbeitende Visualisierungsanalyse für die geplante Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan eine en t- sprechende finanzielle Mittelbereitstellung erforderlich werden, wird die Verwaltung dem Rat bzw. den zuständigen Gremien über eine entsprechende Vorlage einen Finanzierungsvorschlag zur Entscheidung vorlegen. Begründung: Nach Beratung der Vorlage V/0017/2015 „65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ im ASSVW am 12.03.2015 hat dieser auf der Grundlage eines g emeinsamen Änderungsantrages der Rat s- fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL einen abweichenden Beschluss zur Vorlage V/0017/2015 gefasst. Die vom ASSVW beschlossenen, abweichenden Beschlusspunkte „neu 5“ und „neu 6“ werden von der Verwaltung mitgetragen und in dieser Ergänzungsvorlage entsprechend als neue Beschlusspunkte 4. und 5. aufgenommen. Zu neu 4. Die Erstellung von Visualisierungen, die die möglichen Auswirkungen der Planungen auf das Landschaftsbild für die vorgeschlagenen Konzen trationszonen aufzeigen, ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich möglich und sinnvoll, sofern die dafür notwendigen Hau s- haltsmittel kurzfristig ggf. überplanmäßig bereitgestellt werden. Als kurzfristig realisierbare Möglichkeit kann auch die Organisatio n von Ortsterminen angeboten werden, bei denen sowohl die neuen bestehenden A nlagen wie auch die geplanten Potenzialräume besichtigt werden können. Es wird vorgeschlagen, für alle im (ggf. überarbeiteten) Vorentwurf dargestellten (mehrke r- nigen) Konzentrationszonen für WEA jeweils Visualisierungen erarbeiten zu lassen. Dabei sollten gutac hterlich ermittelte, realistische Standortvorschläge und die im Rahmen der Potenzialflächenanalyse angenommene Referenzanlage von 150 m Gesamthöhe Grundlage der Erarbeitung sein. Aufgrund der Vielzahl der einzelnen Zonen sollte aus finanziellen Gründen gutachterlich eine Auswahl ma rkanter Blickpositionen in Bezug auf die einzelnen Zonen ermittelt werden und nur für diese eine entsprechende Visualisierung erarbeitet we r- den. Die Kosten für die Beauftragung einer solchen gutachterlichen Visualisierungsanalyse für sämtliche vorgeschlagene Konzentrationszonen werden z.Zt. ermittelt. Es ist geplant, dass im Rahmen der Vorstellung d es Bürgerbeteiligungskonzepts in der nächsten Sitzung des ASSVW am 30.04.2015 (s. neu 5.) auch über die erfo rderlichen Kosten berichtet werden kann und – falls erforderlich – ein Beschlussvorschlag zur Mi ttelbereitstellung vorgelegt wird. - 3 - V/0017/2015/1 Zu neu 5. Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung des ASSVW am 30.04.2015 ein Konzept für die geplante frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürger vorlegen. Die im Rahmen der Regelungen des BauGB vorgesehenen zwei Beteiligungsstufen für die Öffentlichkeit werden auch in diesem Flächennutzungsplanänderungsverfa hren Anwe n- dung finden. Die erste Beteiligungsstufe (die sogenannte frühzeitige Bürgerinformation) sollte zeitlich allerdings erst stattfinden, nachdem die Auswirkungsanalyse auf das Landschaftsbild (s. neu 4.) erarbeitet worden ist, insofern wird sich de r geplante Termin für eine Öffentlic h- keitsveranstaltung zeitlich etwas nach hinten verschieben. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll umfassend über die rechtlichen und planerischen Hin- tergründe sowie die Auswirkungen informiert werden und der erforderlich e Raum für Nach- fragen und Anmerkungen gegeben werden. Neben der Verwaltung sollen daher insbeso n- dere der Gutachter, der die Potenzialflächenanalyse im Auftrag der Stadtwerke erstellt hat, der Artenschutzgutachter sowie der Gutachter, der die ggf. zu erarbe itenden Visualisierun- gen erstellt, ihre Ergebnisse vorstellen und für die Diskussion bereitstehen. Weitere Details zu Ort, Zeitraum, Moderation etc. müssen noch geklärt werden und werden zur nächsten Sitzung des ASSVW am 30.04.2015 vorgelegt. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0017/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37