V/1138/2019
94. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 334 - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
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V/1138/2019 V/1138/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 94. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Kinderhaus-West im Bereich Steinfurter Straße / Wilkinghege Beschluss zur Änderung 2. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334: Steinfurter Straße / Wilkinghege Beschluss zur Änderung [Erweiterung des Mitfahrerparkplatzes Wilkinghege] Beratungsfolge 21.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.02.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster -Nord im Stadtteil Kinderhaus -West im Bereich Steinfurter Straße / Wil- kinghege zu ändern (94. Änderung des FNP). 2. Der Bebauungsplan Nr. 334: Steinfurter Straße / Wilkinghege ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich östlich der Straße Wilkinghege zu ändern (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334). Innerhalb des Änderungsbereichs liegt das folgende Grundstück: Gemarkung Münster, Flur 75, Flurstück 123. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Stadtplanungsamt 18.12.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Hecht / Herr Husmann Telefon: 492 61 63 / 492 61 94 Hecht@stadt-muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/1138/2019 Begründung: Mitfahrerparkplätze unterstützen wie P+R -Plätze das Ziel der Schonung unserer Ressourcen. Die gute Lage unmittelbar am Zubringer zur B 54 und A 1 bietet durch ein kostenloses und zeitlich unb e- grenztes Parken hervorragende Möglichkeiten zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Der vorhandene Mitfahrerparkplatz im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 334 kann mit 50 Stellplätzen den wachsenden Bedarf nicht mehr abdecken. Mit der geplanten Erweiterung des Stellplatzangebotes soll eine umweltverträglichere Abwicklung des Verkehrs gefördert werden, denn durch die Bildung von Mitfahrgemeinschaften wird der Fahrzeugbesetzungsgrad erhöht und somit das K fz- Verkehrsaufkommen reduziert. Die Planung sieht eine Erweiterung der vorhandenen Anlage auf maximal 150 Pkw-Stellplätze parallel zur Straße Wilkinghege mit einer zusätzlichen Zu - und Ausfahrt vor. Die Erweiterung des Mitfahre r- parkplatzes wird als Mobilstati on (Behindertenstellplätze, Stellplätze für E -Carsharing einschließlich zugehörigen Ladestationen und Trafo, sowie einer Fahrradabstellanlage mit Lademöglichkeiten für E- Bikes) geplant. Auf den vorhandenen Baumbestand wird bei der Planung soweit wie möglic h Rück- sicht genommen. Die Erweiterungsfläche soll zudem umfassend eingegrünt werden . Die Fläche des Erweiterungsbereichs befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Zur Verwirklichung der Planungsziele sind sowohl eine Änderung des Flächennutzungsplans als auch die Änderung – d. h. in diesem Falle eine Erweiterung – des Bebauungsplans Nr. 334 notwendig. Die Änderungsverfahren werden mit den Beschlüssen unter (1) und (2) eingeleitet. Die beiden Änderungen der Bauleitpläne werden im Parallelverfahren dur chgeführt (§ 8 Abs. 3 BauGB). Die Planentwürfe werden zurzeit erarbeitet. In einem nächsten Verfahrensschritt soll die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Pläne im Kundenzentrum des Stadthauses 3 stattfinden. Auf eine Bürgeranhörung in Form einer Information s- veranstaltung vor Ort wird verzichtet. An die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich in einem weiteren Schritt die öffentliche Auslegung der Planentwürfe für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB anschließen. Die Umringe der Änderungsbereiche sind der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen. Bei der Fl ä- chennutzungsplanänderung erstreckt sich der Änderungsbereich aus Gründen der besseren Darstel l- barkeit neben der Fläche für den Mitfahrerparkplatz auch auf die angrenzende Fläche der Straße Wil- kinghege. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Umringe der Änderungsbereiche
Anlage A
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Anlage A zur V/1138/2019 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die einleitenden Beschlüsse zu den Änderungsverfahren für den Flächen- nutzungsplan und den Bebauungsplan im Bereich des Mitfahrerparkplatzes an der Straße Wilking- hege Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Erweiterung der vorhandenen Anlage von 50 auf maximal 150 Pkw-Stellplätze parallel zur Straße Wilkinghege. Teilziel hierzu ist die Änderung des dort bestehenden Planungsrechts (sowohl Flächennutzungs- plan als auch Bebauungsplan). Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungsbeschlüsse stehen am Anfang der Planänderungs- verfahren. Im weiteren Verlauf werden die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und schließlich die abschließenden Beschlüsse zu den Planänderungen erfolgen. Finanzierung Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Erweite- rungsfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der geplanten Erweiterung des Stellplatzangebotes soll eine umweltverträglichere Abwicklung des Verkehrs gefördert werden, denn durch die Bildung von Mitfahrgemeinschaften wird der Fahr- zeugbesetzungsgrad erhöht und somit das Kfz-Verkehrsaufkommen reduziert.
V-1138-2019-Anlage-1-Aenderungsbereiche
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UrsprünglicherPlanbereichÄnderungs-bzw.Erweiterungs-bereich Bereich der 94. Änderung des Flächennutzungsplans: Steinfurter Straße / Wilkinghege Maßstab 1:10.000 Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1138/2019 Bereich des Bebauungsplan Nr. 334: Steinfurter Straße / Wilkinghege Maßstab 1:5.000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Steinfurter Straße
- Wilkinghege
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/1138/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37