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V/1138/2019

94. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 334 - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 20.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2020, TOP 24.2.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-1138-2019-Anlage-1-Aenderungsbereiche

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Beschlussvorlage

4333 Zeichen

V/1138/2019 
V/1138/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 94. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im 
Stadtteil Kinderhaus-West im Bereich Steinfurter Straße / Wilkinghege 
Beschluss zur Änderung  
2. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334: Steinfurter Straße / Wilkinghege 
Beschluss zur Änderung 
[Erweiterung des Mitfahrerparkplatzes Wilkinghege] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.02.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §  2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster -Nord im Stadtteil Kinderhaus -West im Bereich Steinfurter Straße / Wil-
kinghege zu ändern (94. Änderung des FNP).  
 
2. Der Bebauungsplan Nr.  334: Steinfurter Straße  / Wilkinghege ist gemäß § 2 Abs.  1 und §  1 
Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich östlich der Straße Wilkinghege zu ändern 
(1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334).  
 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegt das folgende Grundstück:  
Gemarkung Münster, Flur 75, Flurstück 123.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Stadtplanungsamt 
 
18.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Hecht / Herr Husmann 
Telefon: 492 61 63 /  
492 61 94 
Hecht@stadt-muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1138/2019 
Begründung: 
 
Mitfahrerparkplätze unterstützen wie P+R -Plätze das Ziel der Schonung unserer Ressourcen. Die 
gute Lage unmittelbar am Zubringer zur B  54 und A 1 bietet durch ein kostenloses und zeitlich unb e-
grenztes Parken hervorragende Möglichkeiten zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Der vorhandene 
Mitfahrerparkplatz im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 334 kann mit 50  Stellplätzen den 
wachsenden Bedarf nicht mehr abdecken. Mit der geplanten Erweiterung des Stellplatzangebotes soll 
eine umweltverträglichere Abwicklung des Verkehrs gefördert  werden, denn durch die Bildung von 
Mitfahrgemeinschaften wird der Fahrzeugbesetzungsgrad erhöht und somit das K fz-
Verkehrsaufkommen reduziert. 
 
Die Planung sieht eine Erweiterung der vorhandenen Anlage auf maximal 150 Pkw-Stellplätze parallel 
zur Straße Wilkinghege mit einer zusätzlichen Zu - und Ausfahrt vor. Die Erweiterung des Mitfahre r-
parkplatzes wird als Mobilstati on (Behindertenstellplätze, Stellplätze für E -Carsharing einschließlich 
zugehörigen Ladestationen und Trafo, sowie einer Fahrradabstellanlage mit Lademöglichkeiten für E-
Bikes) geplant. Auf den vorhandenen Baumbestand wird bei der Planung soweit wie möglic h Rück-
sicht genommen. Die Erweiterungsfläche soll zudem umfassend eingegrünt werden . Die Fläche des 
Erweiterungsbereichs befindet sich im Eigentum der Stadt Münster.  
 
Zur Verwirklichung der Planungsziele sind sowohl eine Änderung des Flächennutzungsplans als auch 
die Änderung – d. h. in diesem Falle eine Erweiterung – des Bebauungsplans Nr. 334 notwendig. Die 
Änderungsverfahren werden mit den Beschlüssen unter (1) und (2) eingeleitet.  
 
Die beiden Änderungen der Bauleitpläne werden im Parallelverfahren dur chgeführt (§  8 Abs.  3 
BauGB). Die Planentwürfe werden zurzeit erarbeitet. In einem nächsten Verfahrensschritt soll die 
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs.  1 BauGB durch Aushang der Pläne im 
Kundenzentrum des Stadthauses 3 stattfinden. Auf eine Bürgeranhörung in Form einer Information s-
veranstaltung vor Ort wird verzichtet. An die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich in einem 
weiteren Schritt die öffentliche Auslegung der Planentwürfe für die Dauer eines Monats gemäß §  3 
Abs. 2 BauGB anschließen.  
 
Die Umringe der Änderungsbereiche sind der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen. Bei der Fl ä-
chennutzungsplanänderung erstreckt sich der Änderungsbereich aus Gründen der besseren Darstel l-
barkeit neben der Fläche für den Mitfahrerparkplatz auch auf die angrenzende Fläche der Straße Wil-
kinghege.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1: Umringe der Änderungsbereiche

Anlage A

1534 Zeichen

Anlage A zur V/1138/2019 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die einleitenden Beschlüsse zu den Änderungsverfahren für den Flächen-
nutzungsplan und den Bebauungsplan im Bereich des Mitfahrerparkplatzes an der Straße Wilking-
hege 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Erweiterung der vorhandenen Anlage von 50 auf maximal 150 Pkw-Stellplätze parallel 
zur Straße Wilkinghege. 
 
Teilziel hierzu ist die Änderung des dort bestehenden Planungsrechts (sowohl Flächennutzungs-
plan als auch Bebauungsplan).  
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungsbeschlüsse stehen am Anfang der Planänderungs-
verfahren. Im weiteren Verlauf werden die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und schließlich 
die abschließenden Beschlüsse zu den Planänderungen erfolgen.  
 
Finanzierung 
Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Erweite-
rungsfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der geplanten Erweiterung des Stellplatzangebotes soll eine umweltverträglichere Abwicklung 
des Verkehrs gefördert werden, denn durch die Bildung von Mitfahrgemeinschaften wird der Fahr-
zeugbesetzungsgrad erhöht und somit das Kfz-Verkehrsaufkommen reduziert.

V-1138-2019-Anlage-1-Aenderungsbereiche

281 Zeichen

UrsprünglicherPlanbereichÄnderungs-bzw.Erweiterungs-bereich
Bereich der 94. Änderung des Flächennutzungsplans: Steinfurter Straße / Wilkinghege Maßstab 1:10.000
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1138/2019
Bereich des Bebauungsplan Nr. 334: Steinfurter Straße / Wilkinghege Maßstab 1:5.000

Beratungsverlauf (4)

21.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Rat
TOP 24.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Steinfurter Straße
  • Wilkinghege
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/1138/2019
Typ
Vorlagen
Datum
20.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37