V/0046/2007
3. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Beschluss zur erneuten Offenlegung
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V-0046-2007-Anlage-3-Plan.pdf
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Bisherige Darstellung Anlage 3 zur Vor- re lage Nr. 46/2007 arstellung Neue D Sondergebiet Fachmarkt Gewerbegebiet Grünflächen Maßnahme zum Schutz, zur a Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft BE Wasserflächen entwicklung und Retention Flächen für potenzielle Gewässer- Flächen für Ver- und Entsorgung / Regen- rückhaltebecken Wald Altlast- / Verdachts- fläche < 1ha Altlast- / Verdachts- fläche > 1ha Hauptverkehrsstraße Amt für 187 Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 3. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplanes N m Stand: 04.04.2006 M.: 115.000
V-0046-2007-Anlage-1-Stellungnahmen.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 46/2007 STELLUNGNAHMEN ZUR ERSTEN OFFENLEGUNG / Seite 1 von 1 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungspl anes der Stadt Münster im Stadt- bezirk West im Stadtteil Gievenbeck für den Bereich Gewerbegebiet südlich der Steinfur- ter Straße (L 510) / östlich der BAB A 1 Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änd erung des fortgeschriebenen Flächennut- zungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Gewerbegebiet südlich der Steinfurter Straße (L 510) / östlich der BAB A 1 wurden folgende Stellungnahmen abgegeben: Die Handwerkskammer Münster regt an, angesichts des geplanten Ausbaus zum Fachmarkt- zentrum und der damit verbundenen Verkaufsflächengr ößen u. a. für zentrenrelevante Rand- sortimente, die Planung hinsichtlich möglicher städtebaulicher Auswirkungen zu untersuchen. Die IHK Nord Westfalen ist mit den Planungsinhalten grundsätzlich einverstanden, regt jedoch an, die Planung bezüglich ihrer Auswirkungen auf di e Entwicklung zentraler Versorgungsberei- che in den betroffenen Mittelzentren der Nachbarschaft zu untersuchen. Die Bezirksplanungsbehörde teilt grundsätzlich die Einschätzung der Stadt hinsichtlich der Funktion des Gewerbegebietes als Fachmarktzentrum / Themenstandort, für den die Planung eine Erweiterung des planungsrechtlich zulässigen M öbeleinzelhandelsangebotes von derzeit 37.500 qm auf künftig 49.300 qm (inkl. 3.840 qm für Randsortimente) vorsehe. Diese Planungen stünden hinsichtlich der Rand- und Freisortimente dann im Widerspruch zu den Vorgaben des Einzelhandelserlasses, wenn die Re alisierung der Möbelmärkte zu einer Ag- glomeration führen würde. Deshalb wird eine gutacht erliche Untersuchung möglicher Auswir- kungen auf die benachbarten Zentrenstrukturen anger egt. Außerdem wird angeregt, den Frei- sortimentsbereich für das Möbelhaus (SO 1) in Absti mmung mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt zu ändern. Stellungnahme der Verwaltung Aufgrund der Anregungen wurden intensive Erörterung en mit den Eingebern einerseits sowie mit der Firma Finke andererseits geführt. Die Abstimmung führte schließlich zu dem Ergebnis, dass unter folgenden Voraussetzungen davon ausgegangen werden kann, dass die Planung nic ht zu negativen städtebaulichen Aus- wirkungen führen würde. Hierzu zählen: • die Reduzierung der Verkaufsfläche für die Randsor timente im bestehenden Möbelhaus von 3.550 auf 2.500 qm • die Berücksichtigung der grund- und nahversorgungs relevanten Sortimente gem. „Münste- raner Liste“ des Einzelhandelskonzeptes in der Negativliste für die Freisortimente • die Begrenzung auf max. 10 % Verkaufsfläche für di e Randsortimente in den zusätzlichen Möbelmärkten Da die Firma Finke ihre Bereitschaft erklärt hat, d iese Regelungen für das bestehende Möbel- haus zu akzeptieren, konnte auf eine gutachterliche Klärung der landesplanerischen Verträg- lichkeit der Planung verzichtet werden. Den Anregungen sollte im Rahmen der geänderten text lichen Festsetzungen zur erneuten Of- fenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 88: Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A 1 gefolgt werden. Die Begründung zur 3. Änderung des fortgeschriebene n Flächennutzungsplanes wird bezüglich der inhaltlich und flächenmäßig neu geregelten Sort imente aktualisiert (Beschlussvorschlag 1.1.1).
Beschlussvorlage
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V/0046/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Gewerbegebiet südlich der Steinfurter Straße (L 510) / östlich der BAB A 1 im Stadtteil Gievenbeck 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Beschluss zur erneuten Offenlegung Beratungsfolge 07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Gewerbegebiet südlich der Stein- furter Straße (L 510) / östlich der BAB A 1 im Stadtteil Gievenbeck wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf der 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1.1 Die Begründung zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes wird bezüglich der inhaltlich und flächenmäßig neu geregelten Sortimente aktuali- siert (Anlage 1). 1.1.2 Die Begründung zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes wird um einen Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ergänzt. 2. Der gemäß den obenstehenden Beschlussvorschlägen geänderte Entwurf der 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes ist erneut öffentlich auszulegen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvor- schläge keine zusätzlichen Kosten und keine Folgekosten entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0046/2007 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 17.01.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0046/2007 Begründung: 1. Der Entwurf zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 06.09.2004 bis zum 06.10.2004 öffentlich ausgelegen. Im Parallelverfahren hat die 1. Än- derung des Bebauungsplanes Nr. 388: Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A1 offengelegen. Für den nordöstlichen Bereich wurde das vorliegende Änderungsverfahren aufgrund der be- sonderen Dringlichkeit als 21. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes fort- geführt und zwischenzeitlich abgeschlossen (Parallelverfahren: 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 388). Während der Offenlegung der 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetragen, über die entspre- chend dem Beschlussvorschlag 1.1.1 Beschluss gefasst werden soll. Eine zwischenzeitlich erfolgte Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) machte die Auf- nahme eines Umweltberichtes in die Begründung (früher: Erläuterungsbericht) zur Flä- chennutzungsplanänderung erforderlich (Beschlussvorschlag 1.1.2). 2. Die entsprechend den obenstehenden Beschlussvorschlägen vorgesehenen Änderungen des Entwurfes zur 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächenutzungsplanes machen eine erneute öffentliche Auslegung des Planes erforderlich. Diese Offenlegung soll im Februar / März 2007 erfolgen. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Plan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Steinfurter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0046/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37