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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung vom 07.11.2024 (AN/1494/2024) betreffend Fuß- und/oder Fahrradweg? Etzelstraße zwischen Longericher Straße und Schmiedegasse

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2862/2025 vom 27.10.2025

Stand: Am 04.12.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/68/682/3 Vorlagen-Nummer 2862/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung vom 07.11.2024 (AN/1494/2024) betreffend Fuß- und/oder Fahrradweg? Etzelstraße zwischen Longericher Straße und Schmiedegasse Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um die um die Beantwortung folgender Fra- gen: 1. „Dürfen die von Nord nach Süd Fahrradfahrenden auf diesem Abschnitt der Etzelstraße auf dem höhergelegenen Weg fahren?“ 2. „Falls sie dort nicht fahren dürfen: Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, dies zu ermög- lichen, beispielsweise durch ein Gebots-Verkehrszeichen „Fußgänger“, mit dem Zusatzschild „Fahrrad frei“?“ 3. „Falls sie dort fahren dürfen: Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, dies zu kennzeich- nen, beispielsweise durch ein Gebots-Verkehrszeichen „Fußgänger“, mit dem Zusatzschild „Fahrrad frei“?“ Antwort der Verwaltung: 1. Bei dem „höhergelegenen Weg“ handelt es sich um einen reinen Gehweg. Somit dür- fen Fahrradfahrende diesen nicht nutzen, sondern müssen in Fahrtrichtung Süden die Fahrbahn nutzen. 2. Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg oder einen Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr sind keine ausreichenden Breiten vorhanden. Im Zuge der Planungen zur RadPendlerRoute 8, die in diesem Abschnitt auf der Etzelstraße verläuft, werden der- zeit verschiedene Optionen zur Verbesserung der Radverkehrssituation geprüft. 3. Siehe Punkte 1 und 2

Beratungsverlauf

  1. 04.12.2025

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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