AN/1494/2024
Fuß- und/oder Fahrradweg? Etzelstraße zwischen Longericher Straße und Schmiedegasse
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage (Grüne BV5)
1837 Zeichen
www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 30.10.2024 AN/1494/2024 Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Fuß- und/oder Fahrradweg? Etzelstraße zwischen Longericher Straße und Schmiedegasse - Anfrage der Grünen zur Sitzung am 07.11.2024 - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, derzeit ist der gegenüber der Fahrbahn höhergelegene Weg auf der Westseite der Etzel- straße in Weidenpesch zwischen Longericher Straße und Schmiedegasse in kleinen Qua- dern rot und grau eingefärbt. Fahrradfahrende sind irritiert, ob sie auf dem diesem höherge- legenen Weg oder auf der Fahrbahn zu fahren haben, oder ob sie die Wahl haben. Auf dem besagten Weg kommt es zu nicht ganz ungefährlichen Begegnungen zwischen Rad- und Fußverkehr. Der Weg wird als Schulweg zur und von der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule genutzt. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Dürfen die von Nord nach Süd Fahrradfahrenden auf diesem Abschnitt der Etzelstraße auf dem höhergelegenen Weg fahren? 2. Falls sie dort nicht fahren dürfen: Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, dies zu er- möglichen, beispielsweise durch ein Gebots-Verkehrszeichen „Fußgänger“, mit dem Zu- satzschild „Fahrrad frei“? Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de 3. Falls sie dort fahren dürfen: Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, dies zu kennzeich- nen, beispielsweise durch ein Gebots-Verkehrszeichen „Fußgänger“, mit dem Zusatz- schild „Fahrrad frei“? gez. Robert Spieß gez. Diana Siebert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1494/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne)
- Datum
- 30.10.2024
- Erstellt
- 30.10.2024 09:16