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V/0697/2014/1

Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen

Vorlagen 11.11.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 20

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

8379 Zeichen

V/0697/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in 
Regelschulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
25.11.2014 Integrationsrat Vorberatung 
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
 und E-Government Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster spricht sich für eine Neukonzeption der Beschulung von  neu zu-
gewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen aller Schulformen aus.  
 
2. Eckpunkte der für das Schuljahr 2015/2016 angestrebten Neukonzeption sind: 
  
- die Steuerung der schulpflichtigen Neuzuwanderer (siehe 3.1), 
 
- die Einrichtung einer verbindlichen zentralen Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle  
(siehe 3.2),  
 
 - die dezentrale und potenzialorientierte Beschulung in Regelschulen aller Sc hulformen; 
für den Bereich der weiterführenden Schulen in einem ersten Schritt in Referenzsch u-
len (siehe 3. 4.2) mit ggf. vorgeschalteten temporären internationalen Vorberei tungs-
klassen an den Referenzschulen (siehe 3.4.3),  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0697/2014/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0697/2014/1 
 - Unterstützungsstrukturen für Schulen, u.a.  
o Basispaket Seiteneinsteiger (siehe 4.3) 
o Fort- und Weiterbildung des nicht lehrenden pädagogischen Personals (siehe 
4.1) 
o Integrationsstelle für kommunale Koordinierung der interkulturellen Schulentwick-
lung (siehe 4.3) 
 
- Bildungsmonitoring bezogen auf die Zielgruppe  „Neu z ugewanderte Kinder und J u-
gendliche“ (siehe 5.) 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Obere und Untere Schulaufsicht (anteilige) Persona l-
ressourcen für die Anlauf-, Beratungs- und Clearingstelle, für die dezentrale und potenzial-
orientierte Beschulung in Regelschulen aller Schulformen (Referenzschulen und internatio-
nale Vorbereitungsklassen), sowie die Qualifizierung des pädagogischen Personal s mit dem 
Ziel einer Umsetzung der Neukonzeption zum Schuljahr 2015/2016 bereitstellt. 
 
4. Die notwendigen zusätzlichen kommunalen Personalressourcen zur Einrichtung der im Amt 
für Schule und Weiterbildung angesiedelten Aufnahme-, Beratungs- und Clearingstelle  
 
 - 0,50 Stelle BesGr. A 10/EGr. 9 Sachbearbeiter/in Verwaltung 
 - 1,00 Stelle EGr. S 11 Sachbearbeiter/in Fallscout 
 
 und die erforderlichen zusätzlichen Sachmittel werden im Teilergebnisplan 0302 „Zentrale 
Leistungen für am Schulleben Beteiligte“ b efristet bis zum 31.12.2017 bereitgestellt.  (s. An-
lage) 
 
 Daneben wird die im Stellenplanentwurf 2015 (S. 32) vorgesehene, für ein Jahr befristete 
Position „1,00 Sachbearbeiter/-in Bildungsberatung“ jeweils zur Hälfte für die Aufnahme-, Be-
ratungs- und Clearingstelle als Sachbearbeiter/-in Beratung und für das „Basispaket Einste i-
ger“ als Beratungsfachkraft verwendet und dafür bis Ende des Jahres 2017 verlängert. 
 
5. Zur Umsetzung der Maßnahmen zur potenzialorientierten Beschulung im Regelschulsystem 
werden 145.000,00 € für 2,5 Stellen Fallscouts, angesiedelt bei Freien Trägern, durch die 
Stadt Münster finanziert. Zudem sollen im Umfang von 30.000,00 € die Qualifizierung und 
der Einsatz von Sprach - und Kulturmittlern für Schulen bei Freien Trägern kommunal fina n-
ziert werden.  
 
6. Die unter Ziffer 3 - 5 aufgeführten Maßnahmen werden zunächst befristet bis zum 
31.12.2017 realisiert. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Fachausschüssen in regelmäßigen Abständen über die 
Umsetzung zu berichten. 
 
Im 4. Quartal 2016 wird  eine Evaluierung durchgeführt, um auf Grund der Erfahrungen mit 
dem neuen Konzept zur schulischen Integration von zugewanderten Kindern und Jugendl i-
chen in Regelschulen und der Entwicklungen der Zuzüge gesicherte Aussagen zu der mittel- 
/ langfristigen Etablierung der Maßnahmen und etwaigen Handlungsbedarfe zu treffen.

- 3 - 
V/0697/2014/1 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung angesichts des unvermindert hohen 
Zulaufs von schulpflichtigen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in A b-
stimmung mit der unteren u nd oberen Schulaufsicht sowie den beteiligten Referen z-
schulen bereits beginnend ab dem 01.02.2015 in die Umsetzung der Neukonzeption 
einsteigen wird.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen die in der Anlage im Detail auf geführten Kosten, 
die wie folgt ab 2015 jährlich zu veranschlagen sind:  
 
 
Teilergebnisplan 
      
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag 
(in €) 
Bemerkungen 
Produkt- 
gruppe 
0302 Zentrale Leistu n-
gen für am Schu l-
leben Beteiligte 
   
Zeile 11 Personalaufwen-
dungen 
2015 - 2017 138.650 davon 55.100 € für 2015 
bereits im Haushaltspla n-
entwurf 2015 veranschlagt 
Zeile 15 Transferaufwen-
dungen 
2015 - 2017 175.000  
Zeile 16 Sonstige ordentl i-
che Aufwendu n-
gen 
2015 - 2017 59.500  
Gesamt    373.150  
 
Die zur Finanzieru ng erforderlichen, zusätzlichen Ermächtigungen für die Personal - und Sach-
aufwendungen sind bei der Produktgruppe 0302 „Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteilig-
te“ über Veränderungsblätter zum Haushaltsplanentwurf 2015 bereitzustellen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Zuzug von Flüchtlingen in die Stadt Münster steigt in den letzten Jahren kontinuierlich an. 
Nach 212 Flüchtlingen im Jahr 2011 kamen 2012 426 und im Jahr 2013 703 Flüchtlinge nach 
Münster. Im Frühjahr dieses Jahres reichten die Prognosen des Bundesinn enministers und des 
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Anstieg der Asylantragszahlen von 26,0 % auf bis 
zu 57,5 %. Ende August hat der Anstieg bereits 62,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum e r-
reicht.  
 
Im gesamten Regierungsbezirk Münster hat  sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne 
deutsche Sprachkenntnisse in der Zeit von Februar bis September 2014 von 2.260 auf 3.193 
Schülerinnen und Schüler erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 41 %. In der Stadt Mün ster 
hat sich die Zahl der Sc hülerinnen und Schüler ohne Sprachkenntnisse im gleichen Zei traum von 
429 auf 612 erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 43 %. Von den 612 Schülerinnen und Schü-
lern besuchten 319 die Grundschulen; bei den weiterführenden Schulen sind es - wie im gesamten 
Regierungsbezirk - überwiegend die Hauptschulen, die von diesen Schülerinnen und Schülern 
besucht werden.  
 
Dennoch ist die Entwicklung von einer ungebrochen hohen Dynamik des andauernden Zuzugs 
gekennzeichnet. Allein an der Geistschule, in der der überwi egende Teil der neu zugewanderten 
Schülerinnen und Schüler unterrichtet wird, sind die Schülerzahlen von September bis Ende Okt o-
ber von 380 auf nunmehr knapp 500 angestiegen. Der Geistschule sind ergänzend Räumlichkeiten

- 4 - 
V/0697/2014/1 
sowohl in der Josefschule als auch in der Karl -Wagenfeld-Schule zur Verfügung gestellt worden; 
dennoch ist die Aufnahmekapazität bis auf wenige Plätze so gut wie erschöpft. Diese Situation 
macht es erforderlich, die Neukonzeption nicht erst zum Schuljahreswechsel umzusetzen, sondern 
vorzuziehen. Gemeinsam mit allen beteiligten Schulaufsichten sowie den zwischenzeitlich benann-
ten möglichen Referenzschulen werden deshalb aktuell Voraussetzungen und Rahmenbedingu n-
gen eines vorgezogenen Einstiegs in die Neukonzeption erörtert. Sowohl von der oberen und unte-
ren Schulaufsicht wie auch von den Referenzschulen ist die Unterstützung und das Engagement 
bei der Problemlösung groß. Dennoch müssen die potenziellen Referenzschulen die Möglichkeit 
haben, sowohl innerhalb ihrer Kollegien wie auch der Schulgemeinden zu werben und so wichtige 
Voraussetzungen zu schaffen für eine gelingende Umsetzung. Dies wird an den ersten Schulen 
frühestens zum 01.02.2015 möglich sein. In der Zeit bis dahin werden Schulverwaltung, Schulau f-
sicht und beteiligte Schulen gemeinsam Übergangslösungen zur Beschulung der Kind er und J u-
gendlichen entwickeln.  
 
 
I. V. 
 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (7)

19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.11.2014 Integrationsrat
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0697/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
11.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37