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Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 21 -Gewerbe- und Industriegebiet Bogenstraße/Lindenau- 1. Änderung hier: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 1. Feststellung von Ausschließungsgründen 2. Erläuterung der Planungsabsichten 3. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 21 -Gewerbe- und Industriegebiet Bogenstraße/Lindenau- 1. Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch

Beschlussvorlage 402 vom 28.04.2016

Stand: Am 28.04.2016 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 21.04.2016

    Bau- und Umweltausschuss

    TOP 7.. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss
  2. 28.04.2016 zuletzt

    Rat

    TOP 13.. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss

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