V/0392/2019
Vergabe Winterdienst an und auf städtischen Schulgeländen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0392/2019 Kurzüberblick Vergabe des Winterdienstes um und auf Schulgeländen zur Erfüllung der Grundstückseigentü- merpflichten aus Straßenreinigungssatzung und Haftungsrecht Ziele/Teilziele/Zielerreichung Städtische Schulgebäude und Sporthallen auf städtischen Schulgrundstücken sind nicht nur pflichtige Aufgabe des Schulträgers Stadt Münster, sondern dienen neben schulischen Veranstal- tungen auch vielen stadtgesellschaftlichen Aktivitäten und sind unverzichtbarer Bestandteil des Sportlebens. Sie auch unter widrigen Witterungsbedingungen gefahrlos und sicher nutzen zu können, ist deshalb nicht nur selbstverständliche Eigentümerpflicht, sondern ein Beitrag zum stadtgesellschaftlichen Leben in Münster. Das Ziel wird mit der Beschlussfassung zur Vorlage und der anschließenden Umsetzung erreicht. Der Nettoaufwand beträgt 30.000,00 € p. a. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig
Beschlussvorlage
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V/0392/2019 V/0392/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vergabe Winterdienst an und auf städtischen Schulgeländen Beratungsfolge 14.05.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.05.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.05.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die sich aus der Grundstückseigentümerschaft ergebende Verpflichtung zum Winterdienst unter den Maßgaben des Tarifrechts und des Arbeitszeitgese t- zes nicht im notwendigen Umfang mit eigenem Hausmeisterpersonal organisiert werden kann. 2. Der Rat stimmt deshalb einer Vergabe des Winterdienstes unter Einbeziehung des bestehe n- den Hausmeisterpersonals zu und beauftragt die Verwaltung, eine Ausschreibung für zunächst 5 Jahre vorzunehmen. Finanzierung: Es wird zur Kenntnis genommen, dass jährlich Kosten i. H. v. ca. 80.000, - €, für den gesamten Au s- schreibungszeitraum 2019/20 bis 2023/24 Kosten i. H. v. ca. 400.000, - € entstehen. Darüber hinaus können durch die Reduzierung der Rufbereitschaften bei den Schulhausmeistern und Abendhilfskräf- ten jährlich Personalkosten i. H. v. ca. 50.000, - € eingespart werden. Die o. g. Sache ntscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Amt für Schule und Weiterbildung 02.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wimmer Telefon: 492-4050 WimmerWo@stadt- muenster.de - 2 - V/0392/2019 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 11 Personalaufwendungen 2020 -50.000,- € Einsparung durch Reduzierung Rufbe- reitschaften 2021 ff. -50.000,- € Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2020 80.000,- € 2021 ff. 80.000,- € Summe Aufwendungen/Saldo 2020 30.000,- € 2021 ff. 30.000,- € Die erforderlichen Ermächtigungen zur Finanzierung des Winterdienstes werden in der o. g. Produk t- gruppe im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes zum Haushalt 2020 bereitgestellt. Begründung: Die Stadt Münster ist als Grundstückeigentümerin verpflichtet, Winterdienst um und auf ihren Schu l- grundstücken zu organisieren, durchzuführen oder durchführen zu lassen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster für den Bereich der öffentlichen Gehwege um Schulgelände und aus haftungsrechtlichen Gründen für Zuwegungen auf Schulgrundstücken zu Schulgebäuden / Sporthallen. Während die Straßenreinigungssatzung einen Wi nterdienst „Räumen und Streuen“ um Schulgelände werktäglich bis 07.00 Uhr (Sonn - und Feiertags bis 09.00 Uhr) und bis 20.00 Uhr vorgibt, muss auf Schulgrundstücken, soweit sie Dritten zugänglich gemacht werden, aus haftungsrechtlichen Gründen ein Winterdienst auch nach 20.00 Uhr sichergestellt sein. Eine fehlende oder unzulängliche Organisa- tion des Winterdienstes kann Haftungsansprüche gegen die Stadt auslösen. Da die Schulgebäude und / oder Sporthallen werktäglich in der Regel bis 22.00 Uhr zu schulischen oder außerschulischen Zwecken genutzt werden, muss für eine Zeit von werktäglich morgens 05.00 Uhr (Räumen und Streuen müssen bis 07.00 Uhr abgeschlossen sein) bzw. 07.00 Uhr an Sonn - und Feiertagen (Räumen und Streuen müssen bis 09.00 Uhr abgeschlossen s ein) bis abends 22.30 Uhr der Winterdienst um und auf Schulgeländen organisatorisch gesichert sein. Diese zeitliche Abdeckung der Winterdienstpflicht an Schnee - und Glatteistagen kann unter Berüc k- sichtigung der geltenden tarif - und arbeitszeitrechtlichen Vorgaben für Schulhausmeister und Aben d- dienstkräfte nicht geleistet werden. An Einsatztagen ergibt sich an Schulstandorten, an denen kein Abenddienst eingerichtet ist, eine mögliche Arbeitszeit von 17,5 Stunden und eine verbleibende Ruhezeit von 6,5 Stund en. Das A r- beitszeitgesetz (ArbZG) sieht dagegen grundsätzlich eine maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stu n- den und eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor. Auch mit einer Ausnahmeregelung nach § 15 ArbZG ist nur eine Ausdehnung der Arbeitszeit auf maximal 12 Stunden bei einer Mindestruhezeit von 8 Stunden möglich. Die im Einsatzfall erforderliche abzudeckende Zeitspanne von 17,5 Stunden ist damit nicht gegeben. - 3 - V/0392/2019 Vor diesem Hintergrund ist auf der Basis eines Verwaltungsvorstandsbeschlusses zur Winterdi enst- periode 2018 / 2019 zusätzlich zum Einsatz der Hausmeister, Abenddienstkräfte und Teilen der A b- fallwirtschaftsbetriebe erstmals ein privater Dienstleister im Wege einer öffentlichen Ausschreibung mit den Aufgaben des Winterdienstes beauftragt worden. Dabei hat sich die Organisation der Schnittstellen zwischen den Diensten der Hausmeister, der Abendhilfskräfte und des privaten Dienstleisters einerseits als sehr herausfordernd und aufwändig, andererseits auch als kritisch für eine rechtssichere Organisation des Winterdienstes erwiesen. Dazu gehören u.a. - die weitgehende Sicherung eines parallelen Räum- und Streudienstes an allen 90 städtischen Schulstandorten, - Klarheiten über den Übergang der Einsatzzeiten, - Anordnungen von entgeltpflichten Rufbereitschaften für Schulhausmeister und Abendhilfskräf- te insbesondere für die Wochenenden und den mehrtägigen Zeitraum der Weihnachtstage und des Jahreswechsels, - tarifrechtlich erforderliche Anordnung des tatsächlichen Arbeitseinsatzes, - Problemstellungen wie die Kompensation krankheitsbedingter Ausfälle des eigenen Perso- nals, - grundständige Befreiungen des eigenen Personals vom Winterdienst aufgrund körperlicher Einschränkungen. Die Vielzahl der Schnittstellen und kleinteiligen Problemstellungen er geben sich dabei in hohem M a- ße durch die Zahl der unterschiedlichen beteiligten Akteure, der differenzierten Einsatzzeiten auf der Grundlage der Vorgaben von Straßenreinigungssatzung einerseits und aus haftungsrechtlichen Gründen andererseits. Sie erhöhen im Schadensfall das städtische Haftungsrisiko aus Organisations- versagen. Dieses Risiko würde bei einer Vergabe des Winterdienstes an einen privaten Dritten und einer B e- schränkung des ergänzenden Einsatzes eigener Hausmeisterkräfte an Werktagen deutlich mi nimiert werden. Der Einsatz der Schulhausmeister beschränkt sich dann auf den werktäglichen morgendlichen Ei n- satz nach den Vorgaben der Straßenreinigungssatzung. Vom Einsatz der Abendhilfskräfte im Winter- dienst wird grundsätzlich abgesehen. Mit der Aussch reibung wird an einen privaten Dritten die Wi n- terdienstverpflichtung werktäglich für die Abendstunden nach Beendigung der regulären Arbeitszeit der Schulhausmeister sowie für Wochenenden und Feiertage für den gesamten Tageszeitraum der Winterdienstverpflichtung übertragen. Winterdienst Zuständigkeit Schulhausmeister Zuständigkeit Dienstleister Montag - Donnerstag 05.00 Uhr - 16.30 Uhr 16.30 Uhr - 22.30 Uhr Freitag 05.00 Uhr - 15.30 Uhr 15.30 Uhr - 22.30 Uhr Wochenenden / Fe i- ertags ----- 05.00 / 07.00 Uhr - 22.30 Uhr Der private Dritte übernimmt für die von ihm verantworteten Zeiten und Flächen das Haftungsrisiko für den Schadensfall. Mit dieser klaren Verantwortungsstruktur erhöht sich die Sicherheit, ein städtisches Haftungsrisiko aus Organisationsverschulden weitgehend auszuschließen. - 4 - V/0392/2019 Kosten / Finanzierung Der bereits erwähnten erstmaligen Ausschreibung des Winterdienstes für die Winterdienstperiode 2018 / 2019 lagen folgende für die Kostenabschätzung relevante Parameter zu Grunde: Die Dauer der Winterdienstperiode wurde vom 01.11. eines Jahres bis zum 15.04. des Folgejahres festgelegt. Vergeben wurden in 4 Losen räum- und streupflichtige Flächen um und auf Schulgeländen in einer Gesamtgröße von 30.200 m². Der Bereitschaftsdienst und ein erforderl icher Einsatz erstreck- te sich auf die Zeit von 16.30 Uhr bis 22.30 Uhr. Für die Angebotskalkulation wurden über die gesam- te Winterdienstperiode 5 Einsatztage zu Grunde gelegt. Der geschätzte Auftragswert für die Dienstleistung wurde von der Verwaltung mit 60.000 € kalkuliert, den Zuschlag hat das niedrigste Angebot in Höhe von 58.000 € erhalten. Die entstanden Kosten sind anteilig aus den Mitteln der Ämter 10 und 40 finanziert worden. Eine Vergabe des Winterdienstes in diesem Umfang muss in jedem Fall fort geführt werden, um den grundlegenden Verpflichtungen aus der Ortssatzung und des Haftungsrechtes Rechnung zu tragen. Die zukünftig zu vergebenden Flächen belaufen sich auf insgesamt rd. 42.000 m². N otwendige Flä- chenerweiterungen im Verlauf des Ausschreibungszeitraumes werden durch entsprechende vertragli- che Ergänzungen einbezogen. Der Bereitschafts - und Einsatzzeitraum bleibt werktäglich weiterhin wie bisher bestehen (16.30 Uhr bis 22.30 Uhr), an Sonn - und Feiertagen erstreckt er sich von 07.00 Uhr bis 22.30 Uhr. Es wird wie bei der vorhergehenden Ausschreibung mit jeweils 5 Einsatztagen im Verlauf einer Winterdienstperiode kalkuliert. Daraus ergibt sich ein jährlich geschätztes Auftragsvolumen von 80.000 € und von 400.000 € für den gesamten Ausschreibungszeitraum. Die Kosten sind bisher nicht veranschlagt und müssen im Hau s- haltsplanentwurf 2020 berücksichtigt werden. Der im Vergleich zur abgelaufenen Winterdienstperiode mit dem Beschluss zu dieser Vorlage erhöhte jährliche Aufwand beläuft sich auf 20.000 € p.a.. Die Reduzierung der Rufbereitschaften bei den Schulhausmeistern und Abendhilfskräfte an Woche n- enden sowie deren tatsächliche Arbeitseinsätze sind Kosten, die zu diesem Mehraufwand gegeng e- rechnet werden müssen. Bei kalkulierten Rufbereitschaften an 3 Wochenenden mit einem jeweils 3 - stündigen Arbeitseinsatz belaufen sich die eingesparten Personalkosten auf rd. 49.000 €. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0392/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37