V/0548/2018
Gesellschafterdarlehen AirportPark FMO GmbH: Zinsanpassung und Tilgungsmodifizierung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0548/2018 Kurzüberblick Zinsanpassung und Tilgungsmodifizierung im Rahmen des an die AirportPark FMO GmbH ge- währten Gesellschafterdarlehens Ziele/Teilziele/Zielerreichung Anpassung des Darlehenszinses nach Ablauf der Bindungsfrist und Koppelung der Tilgung an die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung - respektive die positive Entwicklung der Vermarktung dort zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft unter Einhaltung der Vorgaben des Runderlas- ses des Landes NRW. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0548/2018 V/0548/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gesellschafterdarlehen AirportPark FMO GmbH: Zinsanpassung und Tilgungsmodifizierung Beratungsfolge 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der neue Zinssatz im Rahmen des Darlehens an die AirportPark FMO GmbH beträgt ab dem 01.08.2018 2,5 % p.a. des jeweils valutierten Betrages beträgt. Die Zinsen sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines jeden Jahres für das jeweils laufende Jahr an die Stadt Münster zu überweisen. Die Zinsfestschreibung endet am 31.07.2028. Es wird eine jährliche Basistilgung in Höhe von 34.000 € vereinbart. Außerdem wird festgeschrieben, dass die G e- schäftsführung mit der Aufstellung der Wirtschafts -, Finanz- und Investitionsplanung für das nächste Geschäftsjahr darstellt, welche darüber hina us gehende Summe in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie der erwarteten Grundstücksverkäufe in di e- sem Geschäftsjahr verbindlich getilgt wird. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesel l- schafterversammlung der AirportPark FMO GmbH w ird ermächtigt, die entsprechenden B e- schlüsse zu fassen. Der Darlehensvertrag wird entsprechend angepasst. 2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, künftige Zinsanpassungen nach Ablauf der Zinsfestschreibung zu marktüblichen Konditionen zuz u- stimmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Zinssatz betrug bislang 5 %. Die Zinserträge verringern sich entsprechend. Begründung: Im März 2008 sind zwischen der AirportPark FMO GmbH und den drei Gesellschaftern jeweils gleich- lautende Darlehensverträge über Darlehen von jeweils 1.294.130 € mit einer 10 -jährigen Zinsfes t- schreibung von 5 % p.a. des jeweils valutierten Betrages vereinbart worden (Vorlage an den Rat V/2013/2007). Amt für Finanzen und Beteiligungen 18.06.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haubner Telefon: 492 20 32 HaubnerG@stadt- muenster.de - 2 - V/0548/2018 Zu Beschlusspunkt 1: Die Zinsbindungsfrist ist zum 31.03.2018 ausgelaufen. Insofern ist eine neue Zinsvereinbarung zu treffen. Zugleich soll eine Tilgungsmodifizierung (zurzeit 34.000 € p.a. je Gesellschafter) erfolgen. Bei der Weitergabe von Krediten an Beteiligungen haben kommunale Gesellschafter d ie Vorgaben des europäischen Rechts für staatliche Beihilfen und steuerliche Auswirkungen zu beachten. Diesb e- züglich ist die Marktüblichkeit von Zinsansätzen im allgemeinen Geschäftsbankverkehr maßgeblich. Die AirportPark FMO GmbH hat ein indikatives Ang ebot von der Kreissparkasse Steinfurt eingeholt, das einen Zinssatz von 2,5% angibt. Die neue Zinsfestschreibung soll vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2028 laufen. Bei der Tilgungsmodifizierung soll zusätzlich die wirtschaftliche Lage der AirportPark FMO Gm bH Berücksichtigung finden. Die Geschäftsführung wird hierzu bei der jährlichen Wirtschafts -, Finanz - und Investitionsplanung einen über den Basistilgungsbetrag von 34.000 € liegenden und vertretbaren zusätzlichen Tilgungsbetrag für das nächste Geschäftsjahr vorschlagen. Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung haben in ihrer Sitzung am 30. Mai 2018 die in Beschlusspunkt 1 dargestellte aktuelle Zinsanpassung und Tilgungsmodifizierung beschlossen. Das Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterver sammlung stand dabei unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses in den Ratsgremien. Zu Beschlusspunkt 2: Die Verwaltung schlägt mit Beschlusspunkt 2 zudem vor, mit dieser Vorlage auch bereits eine E r- mächtigung des Vertreters der Stadt Münster für ein Votum für eine marktübliche Zinsanpassung nach Ablauf der neuen Bindungsfrist auszusprechen. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0548/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37