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V/0548/2018

Gesellschafterdarlehen AirportPark FMO GmbH: Zinsanpassung und Tilgungsmodifizierung

Vorlagen 14.06.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 23

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1210 Zeichen

Anlage A zur V/0548/2018 
Kurzüberblick 
Zinsanpassung und Tilgungsmodifizierung im Rahmen des an die AirportPark FMO GmbH ge-
währten Gesellschafterdarlehens  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Anpassung des Darlehenszinses nach Ablauf der Bindungsfrist und Koppelung der Tilgung an die 
wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung - respektive die positive Entwicklung der Vermarktung 
dort zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft unter Einhaltung der Vorgaben des Runderlas-
ses des Landes NRW. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

3876 Zeichen

V/0548/2018 
V/0548/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gesellschafterdarlehen AirportPark FMO GmbH: Zinsanpassung und Tilgungsmodifizierung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der neue Zinssatz im Rahmen des Darlehens an die AirportPark FMO GmbH beträgt ab dem 
01.08.2018 2,5 % p.a. des jeweils valutierten Betrages beträgt. Die Zinsen sind  spätestens 
am drittletzten Bankarbeitstag eines jeden Jahres für das jeweils laufende Jahr an die Stadt 
Münster zu überweisen. Die Zinsfestschreibung endet am 31.07.2028. Es wird eine jährliche 
Basistilgung in Höhe von 34.000 € vereinbart. Außerdem wird festgeschrieben, dass die G e-
schäftsführung mit der Aufstellung der Wirtschafts -, Finanz- und Investitionsplanung für das 
nächste Geschäftsjahr darstellt, welche darüber hina us gehende Summe in Anbetracht der 
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie der erwarteten Grundstücksverkäufe in di e-
sem Geschäftsjahr verbindlich getilgt wird. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesel l-
schafterversammlung der AirportPark FMO GmbH w ird ermächtigt, die entsprechenden B e-
schlüsse zu fassen. Der Darlehensvertrag wird entsprechend angepasst. 
 
2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, künftige 
Zinsanpassungen nach Ablauf der Zinsfestschreibung zu marktüblichen Konditionen zuz u-
stimmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Zinssatz betrug bislang 5 %. Die Zinserträge verringern sich entsprechend. 
 
 
Begründung: 
 
Im März 2008 sind zwischen der AirportPark FMO GmbH und den drei Gesellschaftern jeweils gleich-
lautende Darlehensverträge über Darlehen von jeweils 1.294.130 € mit einer 10 -jährigen Zinsfes t-
schreibung von 5 % p.a. des jeweils valutierten Betrages vereinbart worden (Vorlage an den Rat 
V/2013/2007). 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
18.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Haubner 
Telefon: 492 20 32 
HaubnerG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0548/2018 
 
Zu Beschlusspunkt 1: 
 
Die Zinsbindungsfrist ist  zum 31.03.2018 ausgelaufen. Insofern ist eine neue Zinsvereinbarung zu 
treffen. Zugleich soll eine Tilgungsmodifizierung (zurzeit 34.000 € p.a. je Gesellschafter) erfolgen. 
 
Bei der Weitergabe von Krediten an Beteiligungen haben kommunale Gesellschafter d ie Vorgaben 
des europäischen Rechts für staatliche Beihilfen und steuerliche Auswirkungen zu beachten. Diesb e-
züglich ist die Marktüblichkeit von Zinsansätzen im allgemeinen Geschäftsbankverkehr maßgeblich.  
 
Die AirportPark FMO GmbH hat ein indikatives Ang ebot von der Kreissparkasse Steinfurt eingeholt, 
das einen Zinssatz von 2,5% angibt.  
 
Die neue Zinsfestschreibung soll vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2028 laufen. 
 
Bei der Tilgungsmodifizierung soll zusätzlich die wirtschaftliche Lage der AirportPark FMO Gm bH 
Berücksichtigung finden. Die Geschäftsführung wird hierzu bei der jährlichen Wirtschafts -, Finanz - 
und Investitionsplanung einen über den Basistilgungsbetrag von 34.000 € liegenden und vertretbaren 
zusätzlichen Tilgungsbetrag für das nächste Geschäftsjahr vorschlagen. 
 
Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung haben in ihrer Sitzung am 30. Mai 2018 die in 
Beschlusspunkt 1 dargestellte aktuelle Zinsanpassung und Tilgungsmodifizierung beschlossen. Das 
Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterver sammlung stand dabei unter dem 
Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses in den Ratsgremien.  
 
Zu Beschlusspunkt 2: 
 
Die Verwaltung schlägt mit Beschlusspunkt 2 zudem vor, mit dieser Vorlage auch bereits eine E r-
mächtigung des Vertreters der Stadt Münster für ein Votum für eine marktübliche Zinsanpassung 
nach Ablauf der neuen Bindungsfrist auszusprechen.  
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0548/2018
Typ
Vorlagen
Datum
14.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37