V/0210/2009
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2008
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Beschlussvorlage
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V/0210/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER citeq Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2008 Beratungsfolge 04.06.2009 Werksausschuss der citeq Vorberatung 23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 24.06.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.2008 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 29.872.703,04 € und einem Jahresüberschuss von 1.657.114,96 € festgestellt. 1. Der Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 1.657.114,96 € wird wie folgt verwendet: 1.250.319,85 € werden an die Stadt Münster ausgeschüttet. An Rücklagen werden insge- samt 406.795,11 € gebildet. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 1.1 Rücklage für die Verzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 341.795,11 €, 1.2 Rücklage für das in 2004 übernommene Kabel- und Telekommunikationsvermögen in Höhe von 65.000,00 €. 2. Dem Werksausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2008 Entlastung erteilt. Begründung: Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, hat im Auftrag der citeq und mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss und den Lagebericht des Kalenderjahres 2008 geprüft. Die geprüften Unter- lagen sind gemäß § 15 der Betriebssatzung der citeq dem Werksausschuss sowie dem Rat vorzu- legen. Vorlagen-Nr.: V/0210/2009 Auskunft erteilt: Herr Boenigk Ruf: 492 18 11 E-Mail: Boenigk@citeq.de Datum: 30.04.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0210/2009 Zu 1. Jahresabschluss 2008 Die Gewinn- und Verlustrechung für das Kalenderjahr 2008 vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 weist einen Jahresüberschuss von 1.657.114,96 € auf. Dieses Ergebnis konnte erzielt werden, obwohl • bereits eine Leistungsentgeltrückerstattung in Höhe von 598.196,22 € an die Kooperations- partner gemäß der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) stattgefunden hat (Anteil Stadt Münster: 247.952,34 €), • der Pensionsrückstellung die Veränderung in Höhe von 1.495.449,00 € zugeführt wurde, um den Pensionsfall der in der citeq beschäftigten Beamten ausreichend abzudecken, • der gesetzlichen Beihilferückstellung die Veränderung in Höhe von 133.379,00 € zugeführt wurde, um das stetig steigende Beihilferisiko der durch die citeq finanzierten Pensionäre auch künftig abdecken zu können. Zu 1.1 Um zu gewährleisten, dass die citeq künftig alle Pensionsansprüche befriedigen kann, wurde eine Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und der citeq getroffen, wonach sich die Stadt Münster verpflichtet, den Barwert der übertragenden Pensionslasten zu verzinsen. Für den Jahresab- schluss 2008 der citeq wurde ein Zinssatz von 5,2 % zugrunde gelegt. Die Rückstellungen betra- gen für den Jahresabschluss 2008 auf dieser Grundlage 341.795,11 €. - 3 - V/0210/2009 Zu 1.2 Zwischen der Stadt Münster und der citeq wurde vereinbart, dass der Jahresüberschuss u. a. dafür verwendet wird, um jährliche Rücklagen in Höhe von 65.000,00 € für die Abschreibungen auf das zum 01.01.2004 übernommene Kabel- und Telekommunikationsvermögen einstellen zu können. Die citeq ihrerseits verpflichtet sich, • die Zinsen in Höhe von 341.795,11 €, • die Veränderungen der Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.495.449,00 €, • die Veränderungen der Beihilferückstellungen in Höhe von 133.379,00 € und • die jährliche Rücklage in Höhe von 65.000,00 € für die Abschreibungen auf das zum 01.01.2004 übernommene Kabel- und Telekommunikationsvermögen in einen vom Amt für Finanzen und Beteiligungen verwalteten Fonds einzuzahlen. Der nach Bildung der Rücklagen verbleibende Überschuss in Höhe von 1.250.319,85 € wird an die Stadt Münster ausgeschüttet. Lagebericht 2008 Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner hat festge- stellt, dass der Lagebericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung aufgestellt wurde, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wecken. Prüfungsergebnis Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, erteilt der citeq für das Kalenderjahr 2008 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Zu 2. Dem Werkausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2008 Entlastung erteilt. Die Entlastung des Werkleiters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Werksaus- schusses. I. V. gez. Dr. Heinrichs Anlagen: Jahresabschluss
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0210/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37