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V/0210/2009

Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2008

Vorlagen 17.03.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2009, TOP 12.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4776 Zeichen

V/0210/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
citeq 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 
31.12.2008 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.06.2009 Werksausschuss der citeq Vorberatung 
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
24.06.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.2008 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 
29.872.703,04 € und einem Jahresüberschuss von 1.657.114,96
 € festgestellt. 
 
1. Der Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 1.657.114,96
 € wird wie folgt verwendet: 
1.250.319,85 € werden an die Stadt Münster ausgeschüttet. An Rücklagen werden insge-
samt 406.795,11 € gebildet. 
 
Diese setzen sich wie folgt zusammen: 
 
1.1 Rücklage für die Verzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 341.795,11 €, 
1.2 Rücklage für das in 2004 übernommene Kabel- und Telekommunikationsvermögen in Höhe 
von 65.000,00 €. 
 
2. Dem Werksausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2008 Entlastung erteilt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, 
hat im Auftrag der citeq und mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
den Jahresabschluss und den Lagebericht des Kalenderjahres 2008 geprüft. Die geprüften Unter-
lagen sind gemäß § 15 der Betriebssatzung der citeq dem Werksausschuss sowie dem Rat vorzu-
legen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0210/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Boenigk 
Ruf: 
492 18 11 
E-Mail: 
Boenigk@citeq.de  
Datum: 
30.04.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0210/2009 
 
Zu 1. 
 
Jahresabschluss 2008
 
Die Gewinn- und Verlustrechung für das Kalenderjahr 2008 vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 weist 
einen Jahresüberschuss von 1.657.114,96
 € auf. Dieses Ergebnis konnte erzielt werden, obwohl 
• bereits eine Leistungsentgeltrückerstattung in Höhe von 598.196,22 € an die Kooperations-
partner gemäß der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖrV) stattgefunden hat (Anteil 
Stadt Münster: 247.952,34 €), 
• der Pensionsrückstellung die Veränderung in Höhe von 1.495.449,00 € zugeführt wurde, 
um den Pensionsfall der in der citeq beschäftigten Beamten ausreichend abzudecken, 
• der gesetzlichen Beihilferückstellung die Veränderung in Höhe von 133.379,00 € zugeführt 
wurde, um das stetig steigende Beihilferisiko der durch die citeq finanzierten Pensionäre 
auch künftig abdecken zu können. 
 
Zu 1.1 
Um zu gewährleisten, dass die citeq künftig alle Pensionsansprüche befriedigen kann, wurde eine 
Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und der citeq getroffen, wonach sich die Stadt Münster 
verpflichtet, den Barwert der übertragenden Pensionslasten zu verzinsen. Für den Jahresab-
schluss 2008 der citeq wurde ein Zinssatz von 5,2 % zugrunde gelegt. Die Rückstellungen betra-
gen für den Jahresabschluss 2008 auf dieser Grundlage 341.795,11 €.

- 3 - 
V/0210/2009 
Zu 1.2 
Zwischen der Stadt Münster und der citeq wurde vereinbart, dass der Jahresüberschuss u. a. dafür 
verwendet wird, um jährliche Rücklagen in Höhe von 65.000,00 € für die Abschreibungen auf das 
zum 01.01.2004 übernommene Kabel- und Telekommunikationsvermögen einstellen zu können. 
 
Die citeq ihrerseits verpflichtet sich, 
• die Zinsen in Höhe von 341.795,11 €, 
• die Veränderungen der Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.495.449,00 €, 
• die Veränderungen der Beihilferückstellungen in Höhe von 133.379,00 € und  
• die jährliche Rücklage in Höhe von 65.000,00 € für die Abschreibungen auf das zum 
01.01.2004 übernommene Kabel- und Telekommunikationsvermögen 
 
in einen vom Amt für Finanzen und Beteiligungen verwalteten Fonds einzuzahlen. 
 
Der nach Bildung der Rücklagen verbleibende Überschuss in Höhe von 1.250.319,85 € wird an die 
Stadt Münster ausgeschüttet. 
 
Lagebericht 2008 
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner hat festge-
stellt, dass der Lagebericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der 
aktuellen Fassung aufgestellt wurde, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und sonstige 
Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung wecken. 
 
Prüfungsergebnis 
Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster, 
erteilt der citeq für das Kalenderjahr 2008 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. 
 
 
Zu 2. 
 
Dem Werkausschuss der citeq wird für das Kalenderjahr 2008 Entlastung erteilt. Die Entlastung 
des Werkleiters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Werksaus-
schusses. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
 
 
Anlagen: 
Jahresabschluss

Beratungsverlauf (4)

04.06.2009 Werksausschuss der citeq
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 10.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Rat
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0210/2009
Typ
Vorlagen
Datum
17.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37