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Einziehung der Straße An dr Hahnepooz in Köln-Altstadt/Süd nach § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW – StrWG –

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1501/2017 vom 24.08.2017

Stand: Am 14.09.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/620/2 Vorlagen-Nummer 1501/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Fläche der Straße An dr Hahnepooz - Gemarkung Köln, Flur 35, Flurstücke 266/11, 266/17, 427, 495, 622, 753 u. 764 (vormals 621), 762 u. 772 (vor- mals 266/18) – gemäß § 7 Abs. 1 Straßen und Wegegesetz NRW einzuziehen. Die Einziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Das Gebiet zwischen Habsburgerring, Rudolfplatz und Pilgrimstraße soll einer städtebaulichen Neu- ordnung zugeführt werden. Aufgrund der Lage als westlicher Eingang zur Innenstadt sollen hier neue architektonische Akzente gesetzt werden. Die dem öffentlichen Verkehr ohne Benutzungsbeschrän- kung gewidmete Fläche der Straße An dr Hahnepooz, die einen Platzcharakter bzw. einen Innenhof- charakter besitzt, lässt die vorgesehene Modifikation der Baufluchten nicht zu. Durch die geplante geschlossene Neubebauung steht die Straßenlandfläche der Nutzung für die All- gemeinheit zukünftig nicht mehr zur Verfügung und wird dieser dauerhaft entzogen. Das Areal erfährt durch die Neubaumaßnahme in diesem Bereich eine dringend notwendige städtebauliche Aufwer- tung, so dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles die Einziehung erfordern. Die Absicht der Einziehung wurde am 07.12.2016 im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich bekannt ge- macht. Gleichzeitig wurden die betroffenen Dienststellen und Versorgungsträger um Stellungnahme gebeten. Einwendungen, die einer Einziehung entgegenstehen, wurden nicht erhoben. Anlagen: Einziehungsplan
  • Einziehungsplan An dr Hahnepooz

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Beratungsverlauf

  1. 14.09.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.18, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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