V/0450/2018
Verschmelzung der RVM-Verkehrsdienst GmbH auf die Regionalverkehr Münsterland GmbH
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Entwurf Verschmelzungsvertrag Stand 26.03.2018
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Entwurf RVM - RVM-VD Stand 26.03.2018 Vor dem unterzeichneten Notar erschien heute: Herr Andre Pieperjohanns, geboren am 04.11.1966, geschäftsansässig Krögerweg 11, 48155 Münster, nach eigenen Angaben nicht handelnd im eigenen Namen sondern als einzelvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des $ 181 BGB jeweils befreiter Geschäftsführer für 1. die RVM-Verkehrsdienst GmbH mit Sitz in Münster — AG Münster HRB 4100 -, Geschäftsanschrift: Krögerweg 11, 48155 Münster, 2. die Regionalverkehr Münsterland GmbH mit Sitz in Münster — AG Münster HRB 1489 —, Geschäftsanschrift: Krögerweg 11, 48155 Münster. Der Erschienene wies sich zur Gewissheit des Notars aus durch Vorlage seines gültigen Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland. Die Frage einer Vorbefassung des Notars gemäß & 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG verneinend, ersuchte der Erschienene den Notar um die Beurkundung der nachfolgenden Erklärungen zum Abschluss eines VERSCHMELZUNGSVERTRAGES über die Aufnahme des Vermögens der RVM-Verkehrsdienst GmbH, Münster, durch die Regionalverkehr Münsterland GmbH, Münster und erklärte zur notarieller Niederschrift: N) (2) (1) (2) (3) 81 Sachstand An dem Stammkapital in Höhe von 25.600,00 EUR der zu 1.) vertretenen RVM-Verkehrsdienst GmbH mit Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster zu HRB 4100, —- im Weiteren „RVM-VD“ — ist ausweisich der in den Registerakten hinterlegten jüngsten Gesellschafterliste ($ 40 Abs. 1 GmbHG), von der eine einfache Abschrift bei Beurkundung vorlag, als alleinige Gesellschafterin beteiligt: die zu 2.) vertretene Regionalverkehr Münsterland GmbH mit Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster zu HRB 1489 — im Weiteren „RVM" — mit dem Geschäftsanteil Ifd. Nr. 1 im Nennbetrag von 25.600,00 EUR. Nach Angabe des Erschienenen ist die Einlage und ein etwaiges Aufgeld auf den Geschäftsanteil in voller Höhe einbezahlt. Sonderrechte im Sinne von 88 23 und 50 Abs. 2 UmwG bestehen bei der RVM-VD nicht. $2 Vermögensübertragung, Verschmelzungsstichtag Die RVM-VD als übertragender Rechtsträger überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die RVM als übernehmenden Rechtsträger gemäß $2 Nr. 1, 88 46 ff. UmwG (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Übernahme des Vermögens der RVM-VD erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01. August 2018, 0:00 Uhr (handelsrechtlicher Verschmelzungsstichtag im Sinne des $5 Abs. 1 Nr.6 UmwG). Von diesem Zeitpunkt an bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der RVM-VD gemäß $ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG gelten alle Handlungen und Geschäfte der RVM-VD als für Rechnung der RVM vorgenommen und geführt. Der Verschmelzung wird die Bilanz der RVM-VD zum 31. Juli 2018 (steuerlicher Übertragungsstichtag im Sinne des $ 2 Abs. 1 UmwStG) als Schlussbilanz zugrunde gelegt. (4) Vermögensgegenstände des übertragenden Rechtsträgers, die nicht schon kraft Gesetzes mit Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen, überträgt der übertragende Rechtsträger (einschließlich der Verbindlichkeiten) hiermit hilfsweise im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger mit Wirkung zum Tag der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Der übernehmende Rechtsträger nimmt diese Übertragung hiermit vorsorglich an. Zugleich übernimmt der übernehmende Rechtsträger im Wege der Schuldübernahme sämtliche Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers mit schuldbefreiender Wirkung für diesen, soweit die Verbindlichkeiten nicht schon im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger übergegangen sind. 83 Kapitalerhöhung, Gegenleistung Die RVM darf zur Durchführung der Verschmelzung ihr Stammkapital gemäß 854 Abs.1 S1 Nr.1 UmwG nicht erhöhen, so dass Angaben über den Umtausch der Anteile ($ 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 UmwG) gemäß $ 5 Abs. 2 UmwG nicht erforderlich sind. M) (2) 84 Sonderrechte, Besondere Vorteile Es werden keine Rechte im Sinne von $ 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG für einzelne Anteilsinhaber oder Inhaber besonderer Rechte gewährt. Es sind auch keine Maßnahme im Sinne von & 5 Abs. 2 Nr. 7 Umw6G für solche Personen vorgesehen. Keinem Mitglied eines Vertretungsorgans oder eines Aufsichtsorgans der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, keinem geschäftsführenden Gesellschafter, keinem Abschlussprüfer oder Verschmelzungsprüfer werden besondere Vorteile im Sinne von 8 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG gewährt. 85 Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen (1) Mit Wirksamwerden der Verschmelzung gehen sämtliche Arbeitsverhältnisse der zu diesem Zeitpunkt bei der RVM-VD beschäftigten Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten auf die RVM über. (2) Hinsichtlich der aufgrund der Verschmelzung übergehenden Arbeitsverhältnisse ergeben sich individualrechtlich keine Veränderungen. Die übergehenden Arbeitsverhältnisse werden unter voller Anrechnung der Betriebszugehörigkeitszeiten und einschließlich der Vereinbarungen über Direktversicherungen zur Altersvorsorge unverändert zu den bisherigen Bedingungen mit der RVM fortgesetzt. (3) Die RVM wird mit Wirksamwerden der Verschmelzung neuer Arbeitgeber der zu diesem Zeitpunkt bei der RVM-VD beschäftigten Arbeitnehmer. Gemäß $ 324 UmwG findet auf den Übergang der Arbeitsverhältnisse 8 613 a Abs. 1 und Abs. 4 bis 6 BGB Anwendung; die Verschmelzung führt zum Betriebsübergang gemäß $ 613 a BGB. Jedoch verfügen die Arbeitnehmer entgegen $& 613a Abs. 6. BGB nicht über ein Widerspruchsrecht, da die übertragende Gesellschaft durch die Verschmelzung als Rechtsträger ohne Abwicklung aufgelöst wird und erlischt. Allerdings steht den Arbeitnehmern wegen des Erlöschens ihres bisherigen Arbeitgebers ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ihrer Arbeitsverhältnisse im Sinne des $ 626 Abs. 1 BGB allein wegen der durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Vertrags- und Berufsrechtfreiheit zu. Der übertragende Rechtsträger hat die Arbeitnehmer gemäß $ 613a Abs. 5 BGB unterrichtet. (4) Die Verschmelzung führt zu keinen Veränderungen der betrieblichen Struktur und der betrieblichen Organisation in den Betrieben; die Identität der Betriebe wird durch die Verschmelzung nicht berührt. Eine Betriebsänderung, die Verhandlungen mit den Betriebsräten bzw. dem für die RVM-VD zuständigen Gesamtbetriebsrat bei der RVM erforderlich machen würde, wird durch die Verschmelzung selbst nicht bewirkt. Dasselbe gilt für die derzeitigen Arbeitsverhältnisse und -plätze, die sämtlich durch die Verschmelzung selbst nicht verändert oder berührt werden. (5) Die derzeit bei der RVM-VD geltenden Betriebsvereinbarungen gelten als kollektivrechtliche Regelungen fort. (6) (7) (9) (M) (2) 3) (4) Anstelle des bislang für die Arbeitnehmer der RVM-VD geltenden Tarifvertrages vom 15.02.2005 i.V. mit dem TV-N NW gilt mit Wirksamwerden der Verschmelzung durch Eintragung im Handelsregister (= Stichtag) für alle Arbeitnehmer der RVM, also auch für diejenigen Arbeitnehmer der RVM-VD, deren Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes aufgrund der Verschmelzung auf die RVM übergegangen ist, der für die Arbeitnehmer der RVM geltende „Tarifvertrag zur Ablösung des bisherigen Tarifrechts WVGT/ZTV" vom 15.02.2005 i.V. mit dem TV-N NW, soweit nicht Arbeitnehmer vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages ausgenommen sind. Da der für die RVM-VD bis zum Stichtag geltende Tarifvertrag und der nach dem Stichtag geltende Tarifvertrag der RVM im Wesentlichen inhaltsgleich sind, ändern sich die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen der übergehenden Arbeitnehmer inhaltlich nicht. Die in den Betrieben der RVM errichteten Betriebsräte und der Gesamtbetriebsrat bleiben unverändert im Amt und sind auch nach Wirksamwerden der Verschmelzung weiterhin für die Mitarbeiter der RVM sowie die ehemaligen Mitarbeiter der R/M-VD zuständig. Mitbestimmungsrechtliche Änderungen ergeben sich nicht, da die maßgeblichen Schwellenwerte nicht erreicht werden. Auch nach der Verschmelzung wird die Zahl der Arbeitnehmer der RVM einschließlich der von der RVM-VD übergehenden Arbeitnehmer nicht mehr als 500 betragen (8 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungs6). Versorgungsverpflichtungen des übertragenden Rechtsträgers gegenüber ausgeschiedenen Arbeitnehmern gehen auf den übernehmenden Rechtsträger über. 86 Weitere Bestimmungen Die Firma der RVM wird unverändert fortgeführt. Die Geschäftsführung der RVM ändert sich nicht. Prokuren und Geschäftsführungen bei der RVM-VD erlöschen mit Vollzug im Handelsregister der RVM. Die RVM-VD hat keinen Grundbesitz. Die RVM-VD verfügt ihrerseits nicht über Beteiligungen an deutschen Gesellschaften mit beschränkter Haftung. 87 Vollmacht Die Vertragsbeteiligen bevollmächtigen die Angestellten des amtierenden Notars und seines Nachfolgers im Amt - welche der genannte Notar zu bezeichnen bevollmächtigt wird - je einzeln und befreit von 8 181 BGB, Erklärungen, Bewilligungen und Anträge materiell- oder formellrechtlicher Art zur Ergänzung oder Änderung des Vertrages abzugeben, soweit diese zur Behebung behördlicher oder gerichtlicher Beanstandungen zweckdienlich sind. (1) (4) 88 Hinweise des Notars Der Notar hat den Beteiligten den weiteren Verfahrensablauf bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung erläutert, insbesondere auf das Erfordernis zu beurkundender Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der RVM-VD und der RVM hingewiesen und auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung darf gemäß $ 17 Abs. 2 UmwG nur eingetragen werden, wenn sie binnen acht Monaten nach dem Stichtag der bei der Anmeldung einzureichenden Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zum Handelsregister angemeldet worden ist. Soweit ein beteiligter Rechtsträger einen Betriebsrat hat, muss diesem gemäß & 5 Abs.3 UmwG einen Monat vor der Zustimmung der Gesellschafterversammlungen zum Verschmelzungsvertrag der Entwurf des Verschmelzungsvertrages oder der beurkundete Verschmelzungsvertrag zugeleitet werden. Der zuständige Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat kann jedoch auf die Einhaltung der Monatsfrist verzichten. Die Wirkungen der Verschmelzung (insbesondere die Gesamtrechtsnachfolge in alle Rechtsverhältnisse der RVM-VD, mögen sie bekannt sein oder nicht) sind den Beteiligten bekannt. Öffentlich-rechtliche personenbezogene Erlaubnisse und Genehmigungen sind gegebenenfalls von dem übernehmenden Rechtsträger neu zu beantragen. (8) (6) (N) Eine steuerrechtliche Prüfung und Beratung hat der Notar nicht vorgenommen, den Vertragsbeteiligten vielmehr mit Übersendung des Entwurfs angeraten, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater wegen der Beratung zu den steuerrechtlichen Folgen der in dieser Urkunde getroffenen Vereinbarungen zu beauftragen. Der Notar wies darauf hin, dass für die Buchwertfortführung in steuerrechtlicher Hinsicht gemäß 88 15, 11 UmwStG ein Antrag bei dem Finanzamt erforderlich ist. Soweit der übertragende Rechtsträger Eigentümer von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten ist, unterliegt die Verschmelzung der Grunderwerbsteuer. Der Notar hat dem zuständigen Finanzamt — Körperschaftsteuerstelle — gemäß 854 EStDV eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunde zu übersenden, auf der auch die Steuernummer der beteiligten Rechtsträger vermerkt sein soll. Die Beteiligten erklärten, dass die RVM-VD unter der Steuernummer 336/5710/1175 und die RVM unter der Steuernummer 336/5710/1084 geführt werden. Wenn nicht bevorrechtigte Gläubiger der RVM-VD glaubhaft machen können, dass die Erfüllung ihrer noch nicht fälligen Forderungen durch die Verschmelzung gefährdet wird, kann ihnen bei Anmeldung binnen sechs Monaten nach Vollzug unter den Voraussetzungen des 822 UmwG Sicherheit zu leisten sein. Gemäß $ 25 UmwG können Mitglieder der beteiligten Vertretungs- und Aufsichtsorgane für etwaige Schäden gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern oder den Gesellschaften haften; die Ansprüche verjähren in fünf Jahren nach Vollzug. 89 Kosten, Steuern Alle mit diesem Vertrag und der Abwicklung entstehenden Kosten, Gebühren und Steuern einschließlich der Kosten der Zustimmungsbeschlüsse trägt die RVM. Ir Pieperjohanns
Handout Tarifvertragsparteien RVM
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„Handout" der Tarifvertragsparteien zu den tarifrechtlichen Folgen einer Verschmelzung der RVM- Verkehrsdienst GmbH (RVM VD) auf die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) Die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) und die RVM-Verkehrsdienst GmbH (RVM VD) haben die Tarifvertragsparteien (ver.di NRW, Düsseldorf / AGVDE, Köln) darüber unterrichtet, dass im Verlaufe des Jahres 2018 die Verschmelzung der RVM-Verkehrsdienst GmbH (RVM VD) auf die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) beabsichtigt ist. Aus Sicht der Tarifvertragsparteien hat eine solche Verschmelzung folgende tarifrechtlichen Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer der RVM VD: 1. Die Arbeitsverhältnisse der RVM VD-gehen mit der Eintragung der Verschmelzung der RVM- Verkehrsdienst GmbH (RVM VD) auf die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) im Handelsregister kraft Gesetzes von der RVM VD auf die RVM über. 2. Anstelle des bislang für die Arbeitnehmer der RVM-VD geltenden Tarifvertrages vom 15.02.2005 (i.V. mit dem TV-N NW) gilt mit Wirksamwerden der Verschmelzung durch Eintragung im Handelsregister (= Stichtag) für alle Arbeitnehmer der RVM, also auch für diejenigen Arbeitnehmer der RVM-VD, deren Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes aufgrund der Verschmelzung auf die RVM übergeht, der für die Arbeitnehmer der RVM geltende „Tarifvertrag zur Ablösung des bisherigen Tarifrechts WVGT/ZTV" vom 15.02.2005 i.V. mit dem TV-N NW, soweit nicht Arbeitnehmer vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages ausgenommen sind. 3. Da der für die RVM-VD bis zum Stichtag geltende Tarifvertrag und der nach dem Stichtag geltende Tarifvertrag der RVM im Wesentlichen inhaltsgleich sind, ändern sich die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen der übergehenden Arbeitnehmer inhaltlich nicht. D.h.: - Es bleibt unverändert bei der bis zur Verschmelzung geltenden Eingruppierung und Stufenzuordnung. Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass $ 4 Ziffern 13. und 14. des nach dem Stichtag geltende Tarifvertrags der RVM sowie $ 24 TV-N NW auf die durch die Verschmelzung übergehenden Arbeitsverhältnisse keine Anwendung finden. - Für die Anwendung des & 20 Abs. 4 und Abs. 6 TV-N NW sind die bislang bei der RVM-VD zurückgelegten Betriebszugehörigkeitszeiten sowie die einzelvertraglich bereits anerkannten bei der Fa. Klein-Wiele zurückgelegten Betriebszugehörigkeitszeiten zu berücksichtigen. Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass $ 4 Ziffern 15., 16. und 17. des Tarifvertrags der RVM sowie $ 25 TV-N NW auf die durch die Verschmelzung übergehenden Arbeitsverhältnisse keine Anwendung finden. - Sofern Arbeitnehmer bis zur Verschmelzung noch Besitzstände nach 8 5 des für die RVM-VD geltenden Tarifvertrags erhalten, gelten für diese Besitzstände die bisherigen Regelungen (8 5 des für die RVM-VD geltenden Tarifvertrags) weiter. Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass $ 5 des Tarifvertrags der RVM auf die übergehenden Arbeitsverhältnisse keine Anwendung findet. Köln/Düsseldorf, den 3. April 2018 Arbeitgeberverband ver.di Deutscher Eisenbahnen Landesbezirk NRW, Fachbereich Verkehr > L L (J (A exehemen) (Büddicker)
Anlage A
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Anlage A zur V/0450/2018 Kurzüberblick Neue Mitarbeiter wurden bisher in der Tochtergesellschaft RVM-Verkehrsdienst GmbH eingestellt und von der RVM im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt. Aufgrund einer Ände- rung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist dies nicht länger möglich. Die beiden Gesell- schaften sollen daher miteinander verschmolzen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster ist neben weiteren Städten und Gemeinden mit einem Stammkapitalanteil von 4,02% als Gesellschafterin an der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) beteiligt. Die RVM- Verkehrsdienst GmbH wiederum ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der RVM. Zweck der RVM ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Förderung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und in der Stadt Münster sowie in angrenzenden Verkehrsgebieten, insbesondere durch die Einrichtung und den Betrieb von Linien- und Freistellungsverkehren, die Durchführung von Gelegenheitsverkehren mit Kraftfahrzeugen sowie durch Güterverkehr auf Schiene und Straße. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Bereits veranschlagt? Ja Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Regionalverkehr Münsterland GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) K.A.
Beschlussvorlage
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V/0450/2018 V/0450/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verschmelzung der RVM-Verkehrsdienst GmbH auf die Regionalverkehr Münsterland GmbH Beratungsfolge 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster stimmt der nachstehenden Beschlussfassung zu: 1. Dem Entwurf des Verschmelzungsvertrages (Stand 26.03.2018) zwischen der Regionalve r- kehr Münsterland GmbH als aufnehmender und der RVM -Verkehrsdienst GmbH als übertra- gender Gesellschaft gemäß Anlage 1 wird hiermit zugestimmt. Änderungen der Satzung der Regionalverkehr Münsterland GmbH (etwa hinsichtlich Firma oder Gegenstand) sind nicht veranlasst. Eine Erhöhung des Stammkapitals der Regionalver- kehr Münsterland GmbH ist entbehrlich, da gem. § 54 Abs. 1 S 1 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) Geschäftsanteile nicht zu gewähren sind. Auf die Klage gegen die Wirksamkeit dieses Verschmelzungsbeschlusses wird ausdrücklich verzichtet. Darüber hinaus wird auf die Einhaltung der Vorschriften der §§ 47, 49 UmwG ver- zichtet, also auf die Erfüllung der Pflicht zur vorherigen Unterrichtu ng und zur Auslegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der Regionalverkehr Münsterland GmbH und der RVM - Verkehrsdienst GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre in den Geschäftsräumen der G e- sellschaft. Es wird erklärt: Keiner der Gesellschafter hat die Verschmelzungsprüfung gemäß § 48 UmwG verlangt. Rein vorsorglich wird auf die Erstattung eines Verschmelzungsberic h- tes und eines Verschmelzungsprüfungsberichtes verzichtet. 2. Der Geschäftsführer der Regionalverkehr Münsterland GmbH und der RVM -Verkehrsdienst GmbH wird angewiesen, den Verschmelzungsvertrag erst nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen aufgrund von Beschlüssen in den Kreistagen und Räten der Gesellschafter sowie des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens gem. § 115 GO NRW notariell ab- zuschließen. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Anweisung an den Geschäftsführer im Innenverhältnis der Gesellschaft, deren Einhaltung keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der erteilten Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages ist und deren Einhal- tung den beteiligten Rechtsträgern und dem Handelsregister gegenüber nicht nachzuweisen ist. Amt für Finanzen und Beteiligungen 14.06.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Rump Telefon: 492 20 39 RumpJ@stadt-muenster.de - 2 - V/0450/2018 II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Die Stadt Münster ist neben weiteren Städten und Gemeinden mit einem Stammkapitalanteil von 4,02% als Gesellschafter in an der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) beteiligt. Die RVM - Verkehrsdienst GmbH wiederum ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der RVM. zu 1) Die Verschmelzung der beiden Gesellschaften muss aufgrund des zum 01.04.2017 geänderten Ar- beitnehmerüberlassungsgesetzes bis spätestens zum 30.09.2018 umgesetzt werden. Bisher wurden neue Mitarbeiter in der Tochtergesellschaft RVM -Verkehrsdienst GmbH eingestellt. Diese Mitarbeiter wurden von der RVM im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung e ingesetzt. Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht nach Ablauf von 18 ununterbrochenen Monaten seit 01.04.2017 einen automatischen Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den Entleiher vor, so dass mit der Gewerkschaft ver.di abgestimmt wurde, die Mitarbeiter der RVM-Verkehrsdienst GmbH vor Ablauf dieses Datums im Wege der Verschmelzung auf die RVM zu überführen. Die näheren Einzelheiten der Rahmenbedingungen für die Verschmelzung sind dem dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten und von beiden Tarifparteien mitgetragenen Handout zu entnehmen. zu 2) Die enthaltene Anweisung an den Geschäftsführer ist erforderlich, um eine fristgerechte Umsetzung der Verschmelzung sicher zu stellen. Sie stellt allerdings lediglich eine Anweisung an den Geschäft s- führer im Innenverhältnis der Gesellschaft dar, deren Einhaltung keine Voraussetzung für die Wir k- samkeit der erteilten Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag ist und deren Einhaltung den beteili g- ten Rechtsträgern und dem Handelsregister gegenüber nicht nachzuweisen i st. Ein Zustimmungsbe- schluss unter dem rechtlichen Vorbehalt des Vorliegens der erforderlichen Zustimmungen aufgrund von Beschlüssen in den Kreistagen und Räten der Gesellschafter sowie des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens gem. § 115 GO NRW würd e dazu führen, dass dem Handelsregister gege n- über der Nachweis des Vorliegens dieser internen Zustimmungen sowie des Abschlusses des Anze i- geverfahrens in Form öffentlicher Urkunden zu führen wäre und dass das Handelsregister diese V o- raussetzungen eigenständig zu prüfen hätte, so dass ein erheblicher Prüfungs - und Zeitaufwand bei dem Handelsregister entstünde und dann mit einer zeitnahen Eintragung der Verschmelzung nach Anmeldung nicht gerechnet werden könnte. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1: Entwurf des Verschmelzungsvertrages (Stand 26.03.2018) Anlage 2: Handout der Tarifvertragsparteien zu den tarifrechtlichen Folgen der Verschmelzung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Krögerweg 11
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Details
- Aktenzeichen
- V/0450/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37