Beschwerde zu Beschluss 2361/2021- Gelände SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. in Köln-Nippes
Mitteilung Ausschuss 4094/2021 vom 22.11.2021
Stand: Am 06.12.2021 im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 22.11.2021 4094/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.12.2021 Beschwerde zu Beschluss 2361/2021- Gelände SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. in Köln-Nippes Die Beschwerde der Bürgerinitiative Natur für Nippes über den Beschluss 2361/2021 (s. Link https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102470) mit dem Antwortschreiben der Verwaltung wird dem Ausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver -
2- Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-6569933 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln E-Mail: info@naturfuernippes.org Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Mö 04.11.2021 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Beschwerde gegen Vorlage 2361/2021, Erhalt des Ge- ländes SV Blau-Weiß-Rot" Aktenzeichen 205/21 S Sehr geehrte vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.10.2021, in dem Sie auf den Verkauf des vom SV Blau-Weiß-Rot gepachteten Geländes an der Neusser Landstraße aufmerksam machen und den Erhalt des Golfplatz mit Biotop wünschen. Hier schließen Sie sich inhaltlich der Dringlichkeitsentscheidung 2122/2021 der Bezirksver- tretung Nippes vom 30.04.2021 an. Wie Sie selbst in Ihrer Eingabe ausführen ist die Vorlage 2361/2021, die dem Liegenschafts- ausschuss und Stadtentwicklungsausschuss vorliegen, bereits im Beratungslauf. Bürgereingaben, für die es bereits eine Beschlussvorlage in laufender Beratung gibt und die inhaltlich kein neues Sachvorbringen enthalten, werden gem. § 14, Abs. 3 d Hauptsatzung der Stadt Köln von Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden zurückgewiesen. Die Petenten werden über den Sachverhalt informiert und die betroffenen Ausschüsse sind über die Bürgereingabe in Kenntnis zu setzen. Die Bürgereingabe wurde entsprechend an den Liegenschaftsausschuss und an den Stadt- entwicklungsausschuss weitergeleitet. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt an das Stadtplanungsamt unter E-Mail: stadtplanungs- amt@stadt-koeln.de wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver -
1- Eingabe
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Von: Natur für Nippes [mailto:info@naturfuernippes.org] Gesendet: Freitag, 29. Oktober 2021 11:26 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Beschwerde Sehr geehrte Damen und Herren, wir legen Beschwerde ein: Nach dem Willen der Stadtverwaltung soll bzw. sollte der SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. (SV BWR) bereits Ende Oktober 2021 einen großen Teil der von der Stadt gepachteten Grünfläche mit Biotop und kleinem Golfplatz an der Neusser Landstraße räumen. Laut Beschlussvorlage für die Entscheidung im Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 (Vorlagen Nr. 2361/2021, https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102470 ) handele es sich um ein planungsrechtlich gesichertes Industriegebiet. Es fänden bereits Gespräche der Wirtschaftsförderung mit einem benachbarten Unternehmen darüber statt, zur Erweiterung des Betriebes die Flächen zu erwerben. Damit lehnt die Verwaltung jedoch einen Beschluss der Bezirksvertretung Köln-Nippes (BV 5) vom 30.04.2021 ab, die die Ausschüsse für Liegenschaft und Stadtentwicklung sowie den Rat der Stadt Köln per Dringlichkeitsentscheidung aufgefordert hatte, den Erhalt der Grünfläche mit den Biotopen auf der derzeit als Golfplatz genutzten Fläche sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen. Unsere Forderungen und Bitten an die Stadt Köln Zustimmung zum Beschluss und Wunsch der Bezirksvertretung Nippes vom 30.04.2021 „Erhalt der Grünfläche mit den Biotopen auf der derzeit als Golfplatz genutzten Fläche …sicherzustellen und zu diesem Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen. (Vorlagen-Nummer 2122/2021 (https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102470). Darüber hinaus möge die Stadt Köln die Fläche weiterhin dem SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. verpachten, verbunden mit dem Zweck, die Fläche nachhaltig in der derzeitigen Form als Grünanlage mit Biotop zu pflegen und als Sportanlage (derzeit Golf) zu nutzen. Zur Ausgestaltung und Umsetzung der Verpachtung und Nutzung bittet der SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. um Aufnahme direkter und verbindlicher Gespräche mit den zuständigen Vertretern der Stadt mit dem Ziel, vereinsrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Belange der Stadt Köln und ggf. anderer von der Entscheidung Betroffener in Einklang zu bringen. Begründung: Die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung ist in Zeiten von Klimanotstand in der Stadt Köln, Artenschutz und Gesundheitsförderung durch Sportangebote für uns Bürger und Bürgerinnen nicht nachvollziehbar und kontraproduktiv – warum? Das Gelände liegt zwischen Köln - Longerich und - Niehl am Rande des Grüngürtels und Industriegebietes an der Neusser Landstraße und Geestemünder Straße. Es wurde im Laufe der letzten vier Jahrzehnte u.a. von engagierten Vereinsmitgliedern des SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. zu einem Biotop mit Möglichkeit zum Golf spielen entwickelt. Wo früher vier Öltanks standen (Vorratshaltung wg. Ölkrise Anfang der 70´iger Jahre), die früher zur Esso-Raffinerie gehörten, entstanden kleine Seen mit Inseln, auf denen Wasservögel ungestört brüten können, geschützt von breiten Streifen von Schilfrohr. In der natürlichen und weitgehend ungestörten Biosphäre mit Wasser, Pflanzen, 40 Jahre alte Erlen und Birken sowie Grünflächen tummeln sich u.a. Frösche, Vögel und vielfältige Insektenarten. Insbesondere die dort gesichteten Kreuzkröten, Fledermäuse und Eisvögel sind „streng geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Quelle: https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe aufgerufen am 24.10.2021/KL). Die Universität zu Köln unterhält auf dem Gelände eine Beobachtungstelle zur Zählung von Insekten. Durch den Plan der Stadtverwaltung würde dieser Lebensraum und diese „grüne Insel“ zerstört, denn neben der Bodenversiegelung sollen zumindest zwei der vier Seen zugeschüttet werden. Die negative Auswirkung auf den Klimaschutz bestätigt die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage 2361/2021 zum 28.10.2021 selbst: Das industriell geprägte Gebiet werde weiter versiegelt und einer industriell / gewerblichen Nutzung zugeführt. Der Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhandenen Biotopen (u.a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) könne hierdurch nicht gesichert werden. Warum nun will die Verwaltung einerseits ein seit nun 40 Jahren bestehendes und wachsendes Biotop gegen den Wunsch der Bezirksvertretung Köln-Nippes (BV 5) zerstören lassen, wenn andererseits… der Rat der Stadt Köln am 09. Juli 2019 den "Klimanotstand" erklärt hat und damit bestätigt, dass die Eindämmung des Klimawandels in der städtischen Politik eine hohe Priorität besitzt und zukünftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten ist (https://www.stadt- koeln.de/artikel/69223/index.html), die Stadt Köln Fördergelder bei Entsiegelung und Begrünung zur Verfügung stellt (z.B. mit dem Programm GRÜN hoch 3 ), um im Stadtgebiet nicht nur die Wohn- und Lebensqualität, sondern auch das Stadtklima und die Umwelt zu verbessern https://www.stadt-koeln.de/artikel/67044/index.html, die StEB Köln mit dem „Perspektivkonzept 2025“ das nachhaltige Ziel verfolgen, dass zukünftig kein unverschmutztes Regenwasser mehr in die öffentliche Kanalisation gelangt (https://www.steb- koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Brosch%C3%BCren- Ver%C3%B6ffentlichungen/LeitfadenMehrGruen_190918_web.pdf)? Bisher nicht öffentlich thematisiert wurden die Konsequenzen für den SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. und seine Mitglieder in der Kölner Sportgruppe. Knapp 500 Mitglieder nutzen hier derzeit die Vereinsangebote (https://www.sv-blauweissrot.de/sportgruppe-koeln.html) wie Angeln, Badminton, Bogenschießen, Fußball, Golf, Wirbelsäulengymnastik, Tennis, Tischtennis und Volleyball. Würde der Plan der Stadtverwaltung beschlossen und realisiert, die Fläche des Biotops mit Golfplatz anderweitig zu verpachten, würde der Verein rd. 200 Mitglieder und eine wesentliche Finanzierungsgrundlage verlieren! Um es klar zu sagen: damit wäre die Existenz der Sportgruppe Köln bedroht - ein herber Schlag für den Gesamtverein SV Blau- Weiß-Rot von 1922 e.V., der im nächsten Jahr (2022) sein 100-jähriges Bestehen feiert. Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass die Stadtverwaltung in ihrer Beschlussvorlage zum 28.10.2021 neben der Ablehnung dem Stadtentwicklungsausschuss der Stadt bereits zwei andere Lösungsalternativen skizziert, die aus unserer Sicht in die richtige Richtung gehen: Zustimmung zum o.g. Votum der Bezirksvertretung Nippes, die Grundstücksfläche nicht zu veräußern, und weiterhin dem „Golfclub“ zur Verfügung zu stellen bzw. die heutige Nutzung „Golfplatz“ planungsrechtlich durch Änderung des Bebauungsplanes abzusichern. Es scheint noch Hoffnung zu geben. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs der Beschwerde. Mit freundlichen Grüßen Natur für Nippes: Eine Kölner Bürgerinitiative Insta: naturfuernippes www.naturfuernippes.org
Beratungsverlauf
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06.12.2021
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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