V/0425/2022
pol. Arbeitskreis "ökosoziale Vergaben"
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Beschlussvorlage
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V/0425/2022 V/0425/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ratsantrag A-R/0014/2022 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt vom 29.03.2022: „Das Gemeinwohl in den Mittelpunkt städtischen Handelns stellen - Vergabe und Beschaf- fung ökologisch und sozial ausrichten„ Beratungsfolge 30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat beauftragt den Oberbürgermeister, einen gemeinsamen Arbeitskreis von Verwaltung und Politik einzusetzen, der sozial-ökologische Kriterien für die Beschaffung von Waren, Diensten und Werken für die Stadt Münster definiert und ein Verfahren vorschlägt, um deren Einhaltung in rechtlich zulässiger Weise zu sichern und zu überwachen. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus Vertretungen der Ämter 15 (Zentrales Vergabemanagement), Büro OB (Stabsstelle Klima) 67 (Nachhaltigkeit), 10 (Organisation) und 14 (Vergabe-überwachung); je zwei Vertretungen der im Rat vertretenen Gruppen und Fraktionen als ständige Mitglieder; Vertretungen der Beschaffungsämter oder –einrichtungen, deren Warengruppen verhandelt werden, sowie – bei Bedarf - fachkundigen Experten der Zivilgesellschaft für die jeweiligen Warengruppen. Der Leiter des Amtes 15 führt die Geschäfte des Arbeitskreises. Zu Mitgliedern des Arbeitskreises werden benannt: Für die CDU-Fraktion: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: Für die SPD-Fraktion: Für die FDP-Fraktion: Für die DIE LINKE. Ratsfraktion Münster: Für die Internationale Fraktion Die PAR-TEI/ÖDP: Für die Volt Ratsgruppe Münster: Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 20.07.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Niemeyer T elefon:492-3000 Niemeyer@stadt- muenster.de - 2 - V/0425/2022 Der Arbeitskreis soll dem Rat nach maximal acht Sitzungen einen Bericht vorlegen. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Die Verwaltung hat zwischen 11/2013 und 4/2017 ein Projekt zur Profilierung der Kompetenzen im Vergabewesen durchgeführt, an dessen Abschluss zahlreiche Prozessoptimierungen standen. Im Rahmen des Projektes wurden Beschaffungsprozesse in verschiedenen Ämtern (vor allem der Ämter 23, 40 und 51 zur Mittagsverpflegung, 66 sowie 33 in Bezug auf die Beteiligung politischer Gremien im Beschaffungsprozess) modelliert und analysiert und bereits existierende Warengruppenkompetenzzentren betrachtet. Konkret wurde folgendes umgesetzt: Einrichtung einer Fachstelle „Zentrales Vergabemanagement“ im Rechts- und Ausländeramt, Beibehaltung der bestehenden Warengruppenkompetenzzentren, Einrichtung weiterer Warengruppenkompetenzzentren im Bereich Schul- und Kitaverpflegung, Laboreinrichtungen und Entsorgung sowie Erweiterung des Warengruppenkompetenzzentrums im Amt für Immobilienmanagement, Prozessoptimierungen im Beschaffungswesen mit Effizienzgewinnen in den Ämtern und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, Definition der Schnittstellen zwischen Bedarfsämtern und Warengruppenkompetenzzentren sowie zwischen Warengruppenkompetenzzentren und Zentralem Vergabemanagement im Rechts- und Ausländeramt, Einführung eines elektronischen Vergabemanagementsystems sowie Einführung der internetbasierten Vergabeplattform (eVergabe). Mit der Vorlage V/0129/2017 wurde der Rat hierüber informiert. Die Gründung des Zentralen Vergabemanagements hat sowohl zu Entlastungen der Fachämter als auch zur Verbesserung der Rechtssicherheit und der Qualität der Verfahren geführt. Insbesondere durch die zentrale Zuständigkeit für Vertragsbedingungen, die Preisprüfung und die überwiegende formale Prüfung der Angebote können neu erarbeitete Maßnahmen leichter stadtweit eingeführt, gesteuert und kontrolliert werden. Für neue Aufgaben sind aber auch zusätzliche Kapazitäten zu veranschlagen. Mittlerweile setzt sich die Erkenntnis durch, dass die staatliche Nachfrage nach Waren, Werken und Dienstleistungen angesichts ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung nicht nur kostengünstig, sondern auch sozial und ökologisch verträglich zu decken ist. Deshalb will die Stadtverwaltung ihr Beschaffungswesen in einem nächsten Schritt so ausrichten, dass nicht nur fiskalische Belange, sondern auch der Erhalt natürlicher Ressourcen, die Schonung von Natur und Klima und der Schutz der an der Herstellung und Erbringung beteiligten Menschen angemessen berücksichtigt werden. Die Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ hat klimafreundliche und nachhaltige Beschaffungen bereits als wichtiges Element dieser Strategie identifiziert, und der Rat hat sie dementsprechend am 15.12.2021 im TOP 26 (zur Vorlage V/0731/2021) mitbeschlossen. Der vorgeschlagene Arbeitskreis kann insofern Richtlinien für eine sozial-ökologisch ausgerichtete Beschaffung entwickeln. Als federführendes Amt bietet sich die Nachfolgerin des Rechts- und Ausländeramts an – die Zentrale Stelle für Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement. Neben den zu benennenden Ratsmitgliedern sollen sollen die neue Stabsstelle Klima im Büro des OB und das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit vertreten sein, ferner das Personal- - 3 - V/0425/2022 und Organisationsamt und das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision, das Vergaben überwacht, um Gefahren von Korruption und Verschwendung vorzubeugen. Die Fachämter und Kompetenzzentren für bestimmte Warengruppen sollten an den jeweiligen Sitzungen des Arbeitskreises teilnehmen, in denen er ihre Bedarfsgegenstände verhandelt. Gleiches sollte für externe Experten gelten, die sich ohne wirtschaftliche Eigeninteressen mit nachhaltiger Beschaffung der öffentlichen Hand beschäftigen und wertvolle Erfahrungen dazu beitragen können. Die Einrichtung des Arbeitskreises ist nicht als dauerhafte Institution vorgesehen; insofern sollten die Inhalte der Sitzungen so bestimmt werden, dass ein Bericht an den Rat nach ca. acht T erminen möglich ist In Vertretung gez. Christine Zeller Kämmerin Anlagen: Ratsantrag A-R/0014/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0425/2022 Kurzüberblick Der OB richtet einen politischen Arbeitskreis ein, in dem Rats- und Verwaltungsmitglieder sowie externe Experten (m/w/d) ökologische und soziale Vergabekriterien und Vorschläge für deren Überwachung entwickeln Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage fördert folgende Leitorientierung aus dem ISM-Prozess: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität (…) mit (…) sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Zum letztlich entscheidenden Ziel, dass die Stadt natürliche Ressourcen schont, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Klimawandel aufzuhalten hilft und Menschen vor Ausbeutung schützt, trägt dieser Beschluss bei, indem er für die Deckung des erheblichen städtischen Bedarfs an Waren, Werken und Diensten ökologische und soziale Kriterien entwickelt, die künftig bei der Entscheidung, was sie bei wem kauft, zu fiskalischen Belangen hinzukommen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 01-10 Bezeichnung der PG Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Bereits veranschlagt? Ja Nein x Keine Aufwendungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Antrag A-R_0014_2022
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2022
29. März 2022
Ratsantrag
Das Gemeinwohl in den Mittelpunkt städtischen Handelns stellen:
Vergabe und Beschaffung ökologisch und sozial ausrichten
Der Rat möge beschließen
1. Der Rat der Stadt Münster bekennt sich zu den laufenden GNK-
Prozessen und bekräftigt, dass ein wichtiger Hebel zur Erreichung der
SDGs auf kommunaler Ebene in der sozial-ökologischen Ausrichtung von
Vergabe- und Beschaffungspraktiken liegt.
2. Um zu einer gemeinwohl-orientierten und stärker von klaren ökologischen
und sozialen Kriterien geprägten Vergabe- und Beschaffungspraxis zu
gelangen, wird ein gemeinsamer Arbeitskreis „Sozial-ökologische
Vergabe“ von Verwaltung und Politik eingesetzt.
3. Ziel des Arbeitskreises ist, allgemeingültige Leitlinien zu entwickeln,
die sozial-ökologische Kriterien für die Beschaffung und Vergabe
der Stadt Münster definieren. Dafür soll die bisherige Vergabepraxis
für zentrale Produktgruppen mit spezifischen Kriterien
weiterentwickelt werden. Beispiele und Leitfäden anderer
öffentlicher Körperschaften (z.B. Dortmund, Hamburg, EU-
Kommission) sollen als leitgebende Grundlage dienen.
4. Der Arbeitskreis wird durch die Verwaltung koordiniert. Die
Verwaltung erstellt in Abstimmung mit dem Arbeitskreis einen
Arbeitsplan anhand der Produktgruppen. Das Zentrale
Vergabemanagement informiert den Arbeitskreis außerdem
anlassbezogen über anstehende Vergabeverfahren, bei denen
Nachhaltigkeitsaspekte eine besondere Bedeutung haben. Der Rat
soll einen Bericht spätestens nach zwei Jahren erhalten.
5. Der Arbeitskreis soll sich folgendermaßen zusammensetzen:
a) aus der Verwaltung: Vergabemanagement, Fachstelle
Nachhaltigkeit (Amt 67)
b) Vertreter*innen jeder Fraktion und Gruppe des Rates
c) zu den einzelnen Sitzungen Vertreter*innen der für diese
Produktgruppe wesentlich beauftragenden Fachämter,
Eigenbetriebe oder Warenkompetenzzentren
Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2022
d) ggf. themenspezifisch auch externe Expert*innen der
Zivilgesellschaft
6. Städtischen Unternehmen sollen die Ergebnisse des Arbeitskreises
zur Verfügung gestellt werden. Sie werden angeregt, entsprechend zu
verfahren. Insbesondere wirken die städtischen Vertreter*innen in den
jeweiligen Aufsichtsgremien auf eine Umsetzung der Regelungen hin.
Bei der Bearbeitung von für spezifische städtische Unternehmen
besonders relevanten Produktgruppen kann das Zentrale
Vergabemanagement Vertretende der städtischen Unternehmen zu
den Sitzungen der Arbeitsgruppe hinzubitten.
7. Um die Wirksamkeit dieses Prozesses nachvollziehbar zu machen,
soll transparent werden, für welche Produkte und in welchem
prozentualen Anteil die neuen Vergaberichtlinien umgesetzt wurden.
Hierfür sollen Anzahl und Volumina der öffentlichen Ausschreibungen
der Stadt Münster zukünftig erfasst werden. Dabei soll erkennbar
sein, wie hoch die Anzahl und das Auftragsvolumen der Vergaben
und Beschaffungen sind, bei denen soziale oder ökologische
Zertifizierungen vorliegen.
Begründung:
Die Stadt Münster bekennt sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 (V/0669/2019/1)
mit breiter Mehrheit zu einer nachhaltigen Entwicklung, die sozialen Anforderungen und
ökologischen Ansprüchen genügt. Im Sinne des strategischen Ziels Nr. 9 der
Nachhaltigkeitsstrategie „Globale Verantwortung und Eine Welt“ ist einer der größten
Hebel und eins der wirksamsten Instrumente für diese Zielsetzung die öffentliche
Vergabe und Beschaffung, also das städtische Konsum- und Investitionsverhalten.
(Auch zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 ist eine nachhaltige und
klimafreundliche Beschaffungspraxis eine zentrale Maßnahme (V/0731/2021, Anlage
2).)
Die Entscheidungen, was unsere Kommune von welchen Unternehmen kauft bzw.
welche Aufträge an welche Firmen vergeben werden, haben zudem eine große
Lenkungswirkung:
Münstersche Steuergelder sollen nicht für Produkte und Dienstleistungen ausgegeben
werden, die Klima und Umwelt schädigen oder die Menschen- bzw.
Arbeitnehmendenrechte verletzen.
Unternehmen, die nachhaltig produzieren und bspw. Faire Löhne zahlen, erhalten
einen gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil und werden unterstützt. Die sozial-
ökologischen Kriterien können grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung (d.h. bei der
Definition des Auftragsgegenstandes und dessen technischer Spezifikation) als
zusätzliche Ausführungsbedingungen eingeführt werden oder als Eignungs- oder
Zuschlagskriterium berücksichtigt werden. Dies gilt etwa für Anforderungen, die sich
aus Umwelt- oder Gütezeichen sowie Zertifikaten ergeben.
Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2022
So lohnt sich sozial-ökologisches Wirtschaften und es werden Anreize gesetzt, dass
private Unternehmen umweltverträglich und sozial fair wirtschaften.
Gleichzeitig wirkt der Stadtkonzern Münster als Vorbild für verantwortungsbewusstes
Wirtschaften im Einklang mit Natur und Umwelt sowie im Sinne sozialer Standards.
Um die Vorgaben zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsaspekte einerseits so konkret wie
möglich zu formulieren und um andererseits den unterschiedlichsten Produktgruppe
gerecht zu werden – von A wie Arbeitskleidung bis Z wie EDV-Zubehör – ist es
unabdingbar, die einzelnen Fachämter einzubeziehen, um die spezifischen
Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen abzubilden. So soll ein gegenseitiger
Wissenstransfer ermöglicht werden: Die Fachämter sollen die technischen und
fachlichen Bedarfe ausführen. Die Fachstelle für Nachhaltigkeit und externe Beratende
sollen soziale und umweltverträgliche Kauf- und Investitionsmöglichkeiten darlegen.
Das Zentrale Vergabemanagement wird neben Organisation und Strukturierung der
Inhalte/Produktgruppen auch juristisch beraten und somit Rechtssicherheit gewähren.
Externe Berater*innen aus der Zivilgesellschaft können diesen Prozess mit
zusätzlichem Fachwissen unterstützen, z.B. Vertretende der Steuerungsgruppe Fair
Trade Stadt Münster, femnet e.V., Vamos e.V. oder Christliche Initiative Romero e.V.
So soll nach Möglichkeit ein breit getragener Konsens erreicht werden. Dies ist auch
unabdingbar für die spätere Akzeptanz und Umsetzung der neuen Vergabekriterien.
gez. Anne Herbermann Sandra Beer Helene Goldbeck
Dr. Leandra Praetzel und Fraktion und Gruppe
Albert Wenzel
und Fraktion
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0425/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.07.2022
- Erstellt
- 13.07.2022 10:34