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V/0425/2022

pol. Arbeitskreis "ökosoziale Vergaben"

Vorlagen 13.07.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 21

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Antrag A-R_0014_2022

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Beschlussvorlage

5981 Zeichen

V/0425/2022
V/0425/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Ratsantrag A-R/0014/2022 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt vom 29.03.2022:
„Das Gemeinwohl in den Mittelpunkt städtischen Handelns stellen - Vergabe und Beschaf-
fung ökologisch und sozial ausrichten„
Beratungsfolge
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat beauftragt den Oberbürgermeister, einen gemeinsamen Arbeitskreis von Verwaltung und
Politik einzusetzen, der sozial-ökologische Kriterien für die Beschaffung von Waren, Diensten und
Werken für die Stadt Münster definiert und ein Verfahren vorschlägt, um deren Einhaltung in
rechtlich zulässiger Weise zu sichern und zu überwachen.
Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus Vertretungen der Ämter 15 (Zentrales
Vergabemanagement), Büro OB (Stabsstelle Klima) 67 (Nachhaltigkeit), 10 (Organisation) und 14
(Vergabe-überwachung); je zwei Vertretungen der im Rat vertretenen Gruppen und Fraktionen als
ständige Mitglieder; Vertretungen der Beschaffungsämter oder –einrichtungen, deren Warengruppen
verhandelt werden, sowie – bei Bedarf - fachkundigen Experten der Zivilgesellschaft für die
jeweiligen Warengruppen. Der Leiter des Amtes 15 führt die Geschäfte des Arbeitskreises. Zu
Mitgliedern des Arbeitskreises werden benannt:
Für die CDU-Fraktion:
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
Für die SPD-Fraktion:
Für die FDP-Fraktion:
Für die DIE LINKE. Ratsfraktion Münster:
Für die Internationale Fraktion Die PAR-TEI/ÖDP:
Für die Volt Ratsgruppe Münster:
Zentrale
Rechtsdienstleistungen und
Vergabemanagement
20.07.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Niemeyer
T elefon:492-3000
Niemeyer@stadt-
muenster.de

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V/0425/2022
Der Arbeitskreis soll dem Rat nach maximal acht Sitzungen einen Bericht vorlegen.
II. Finanzielle Auswirkungen: keine
Begründung:
Die Verwaltung hat zwischen 11/2013 und 4/2017 ein Projekt zur Profilierung der Kompetenzen im
Vergabewesen durchgeführt, an dessen Abschluss zahlreiche Prozessoptimierungen standen.
Im Rahmen des Projektes wurden Beschaffungsprozesse in verschiedenen Ämtern (vor allem der
Ämter 23, 40 und 51 zur Mittagsverpflegung, 66 sowie 33 in Bezug auf die Beteiligung politischer
Gremien im Beschaffungsprozess) modelliert und analysiert und bereits existierende
Warengruppenkompetenzzentren betrachtet. Konkret wurde folgendes umgesetzt:
 Einrichtung einer Fachstelle „Zentrales Vergabemanagement“ im Rechts- und Ausländeramt,
 Beibehaltung der bestehenden Warengruppenkompetenzzentren,
 Einrichtung weiterer Warengruppenkompetenzzentren im Bereich Schul- und Kitaverpflegung,
Laboreinrichtungen und Entsorgung sowie Erweiterung des
Warengruppenkompetenzzentrums im Amt für Immobilienmanagement,
 Prozessoptimierungen im Beschaffungswesen mit Effizienzgewinnen in den Ämtern und
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen,
 Definition der Schnittstellen zwischen Bedarfsämtern und Warengruppenkompetenzzentren
sowie zwischen Warengruppenkompetenzzentren und Zentralem Vergabemanagement im
Rechts- und Ausländeramt,
 Einführung eines elektronischen Vergabemanagementsystems sowie
 Einführung der internetbasierten Vergabeplattform (eVergabe).
Mit der Vorlage V/0129/2017 wurde der Rat hierüber informiert.
Die Gründung des Zentralen Vergabemanagements hat sowohl zu Entlastungen der Fachämter als
auch zur Verbesserung der Rechtssicherheit und der Qualität der Verfahren geführt. Insbesondere
durch die zentrale Zuständigkeit für Vertragsbedingungen, die Preisprüfung und die überwiegende
formale Prüfung der Angebote können neu erarbeitete Maßnahmen leichter stadtweit eingeführt,
gesteuert und kontrolliert werden. Für neue Aufgaben sind aber auch zusätzliche Kapazitäten zu
veranschlagen.
Mittlerweile setzt sich die Erkenntnis durch, dass die staatliche Nachfrage nach Waren, Werken und
Dienstleistungen angesichts ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung nicht nur kostengünstig, sondern
auch sozial und ökologisch verträglich zu decken ist. Deshalb will die Stadtverwaltung ihr
Beschaffungswesen in einem nächsten Schritt so ausrichten, dass nicht nur fiskalische Belange,
sondern auch der Erhalt natürlicher Ressourcen, die Schonung von Natur und Klima und der Schutz
der an der Herstellung und Erbringung beteiligten Menschen angemessen berücksichtigt werden.
Die Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ hat klimafreundliche und nachhaltige
Beschaffungen bereits als wichtiges Element dieser Strategie identifiziert, und der Rat hat sie
dementsprechend am 15.12.2021 im TOP 26 (zur Vorlage V/0731/2021) mitbeschlossen.
Der vorgeschlagene Arbeitskreis kann insofern Richtlinien für eine sozial-ökologisch ausgerichtete
Beschaffung entwickeln. Als federführendes Amt bietet sich die Nachfolgerin des Rechts- und
Ausländeramts an – die Zentrale Stelle für Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement.
Neben den zu benennenden Ratsmitgliedern sollen sollen die neue Stabsstelle Klima im Büro des
OB und das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit vertreten sein, ferner das Personal-

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V/0425/2022
und Organisationsamt und das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision, das Vergaben
überwacht, um Gefahren von Korruption und Verschwendung vorzubeugen. Die Fachämter und
Kompetenzzentren für bestimmte Warengruppen sollten an den jeweiligen Sitzungen des
Arbeitskreises teilnehmen, in denen er ihre Bedarfsgegenstände verhandelt. Gleiches sollte für
externe Experten gelten, die sich ohne wirtschaftliche Eigeninteressen mit nachhaltiger Beschaffung
der öffentlichen Hand beschäftigen und wertvolle Erfahrungen dazu beitragen können.
Die Einrichtung des Arbeitskreises ist nicht als dauerhafte Institution vorgesehen; insofern sollten die
Inhalte der Sitzungen so bestimmt werden, dass ein Bericht an den Rat nach ca. acht T erminen
möglich ist
In Vertretung
gez.
Christine Zeller
Kämmerin
Anlagen:
Ratsantrag A-R/0014/2022

Anlage A

1649 Zeichen

Anlage A zur V/0425/2022
Kurzüberblick
Der OB richtet einen politischen Arbeitskreis ein, in dem Rats- und Verwaltungsmitglieder sowie
externe Experten (m/w/d) ökologische und soziale Vergabekriterien und Vorschläge für deren
Überwachung entwickeln
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Vorlage fördert folgende Leitorientierung aus dem ISM-Prozess:
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 (…)
 mit (…) sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Zum letztlich entscheidenden Ziel, dass die Stadt natürliche Ressourcen schont, im Rahmen ihrer
Möglichkeiten den Klimawandel aufzuhalten hilft und Menschen vor Ausbeutung schützt, trägt
dieser Beschluss bei, indem er für die Deckung des erheblichen städtischen Bedarfs an Waren,
Werken und Diensten ökologische und soziale Kriterien entwickelt, die künftig bei der
Entscheidung, was sie bei wem kauft, zu fiskalischen Belangen hinzukommen.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG 01-10 Bezeichnung der PG Recht
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x
Bereits veranschlagt? Ja Nein x
Keine Aufwendungen
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Antrag A-R_0014_2022

6575 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2022 
                    
 
 
                                                                                29. März 2022 
 
Ratsantrag  
 
Das Gemeinwohl in den Mittelpunkt städtischen Handelns stellen: 
Vergabe und Beschaffung ökologisch und sozial ausrichten 
 
Der Rat möge beschließen 
  
1. Der Rat der Stadt Münster bekennt sich zu den laufenden GNK-
Prozessen und bekräftigt, dass ein wichtiger Hebel zur Erreichung der 
SDGs auf kommunaler Ebene in der sozial-ökologischen Ausrichtung von 
Vergabe- und Beschaffungspraktiken liegt.  
 
2. Um zu einer gemeinwohl-orientierten und stärker von klaren ökologischen 
und sozialen Kriterien geprägten Vergabe- und Beschaffungspraxis zu 
gelangen, wird ein gemeinsamer Arbeitskreis „Sozial-ökologische 
Vergabe“ von Verwaltung und Politik eingesetzt. 
 
3. Ziel des Arbeitskreises ist, allgemeingültige Leitlinien zu entwickeln, 
die sozial-ökologische Kriterien für die Beschaffung und Vergabe 
der Stadt Münster definieren.  Dafür soll die bisherige Vergabepraxis 
für zentrale Produktgruppen mit spezifischen Kriterien 
weiterentwickelt werden. Beispiele und Leitfäden anderer 
öffentlicher Körperschaften (z.B. Dortmund, Hamburg, EU-
Kommission) sollen als leitgebende Grundlage dienen.  
 
4. Der Arbeitskreis wird durch die Verwaltung koordiniert. Die 
Verwaltung erstellt in Abstimmung mit dem Arbeitskreis einen 
Arbeitsplan anhand der Produktgruppen. Das Zentrale 
Vergabemanagement informiert den Arbeitskreis außerdem 
anlassbezogen über anstehende Vergabeverfahren, bei denen 
Nachhaltigkeitsaspekte eine besondere Bedeutung haben. Der Rat 
soll einen Bericht spätestens nach zwei Jahren erhalten. 
 
5. Der Arbeitskreis soll sich folgendermaßen zusammensetzen: 
a) aus der Verwaltung: Vergabemanagement, Fachstelle 
Nachhaltigkeit (Amt 67) 
b) Vertreter*innen jeder Fraktion und Gruppe des Rates 
c) zu den einzelnen Sitzungen Vertreter*innen der für diese 
Produktgruppe wesentlich beauftragenden Fachämter, 
Eigenbetriebe oder Warenkompetenzzentren

Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2022 
d) ggf. themenspezifisch auch externe Expert*innen der 
Zivilgesellschaft  
 
6. Städtischen Unternehmen sollen die Ergebnisse des Arbeitskreises 
zur Verfügung gestellt werden. Sie werden angeregt, entsprechend zu 
verfahren. Insbesondere wirken die städtischen Vertreter*innen in den 
jeweiligen Aufsichtsgremien auf eine Umsetzung der Regelungen hin. 
Bei der Bearbeitung von für spezifische städtische Unternehmen 
besonders relevanten Produktgruppen kann das Zentrale 
Vergabemanagement Vertretende der städtischen Unternehmen zu 
den Sitzungen der Arbeitsgruppe hinzubitten. 
 
7. Um die Wirksamkeit dieses Prozesses nachvollziehbar zu machen, 
soll transparent werden, für welche Produkte und in welchem 
prozentualen Anteil die neuen Vergaberichtlinien umgesetzt wurden. 
Hierfür sollen Anzahl und Volumina der öffentlichen Ausschreibungen 
der Stadt Münster zukünftig erfasst werden. Dabei soll erkennbar 
sein, wie hoch die Anzahl und das Auftragsvolumen der Vergaben 
und Beschaffungen sind, bei denen soziale oder ökologische 
Zertifizierungen vorliegen.  
  
  
Begründung:  
 
Die Stadt Münster bekennt sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 (V/0669/2019/1) 
mit breiter Mehrheit zu einer nachhaltigen Entwicklung, die sozialen Anforderungen und 
ökologischen Ansprüchen genügt. Im Sinne des strategischen Ziels Nr. 9 der 
Nachhaltigkeitsstrategie „Globale Verantwortung und Eine Welt“ ist einer der größten 
Hebel und eins der wirksamsten Instrumente für diese Zielsetzung die öffentliche 
Vergabe und Beschaffung, also das städtische Konsum- und Investitionsverhalten. 
(Auch zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 ist eine nachhaltige und 
klimafreundliche Beschaffungspraxis eine zentrale Maßnahme (V/0731/2021, Anlage 
2).)  
 
Die Entscheidungen, was unsere Kommune von welchen Unternehmen kauft bzw. 
welche Aufträge an welche Firmen vergeben werden, haben zudem eine große 
Lenkungswirkung: 
 
Münstersche Steuergelder sollen nicht für Produkte und Dienstleistungen ausgegeben 
werden, die Klima und Umwelt schädigen oder die Menschen- bzw. 
Arbeitnehmendenrechte verletzen.  
 
Unternehmen, die nachhaltig produzieren und bspw. Faire Löhne zahlen, erhalten 
einen gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil und werden unterstützt. Die sozial-
ökologischen Kriterien können grundsätzlich in der Leistungsbeschreibung (d.h. bei der 
Definition des Auftragsgegenstandes und dessen technischer Spezifikation) als 
zusätzliche Ausführungsbedingungen eingeführt werden oder als Eignungs- oder 
Zuschlagskriterium berücksichtigt werden. Dies gilt etwa für Anforderungen, die sich 
aus Umwelt- oder Gütezeichen sowie Zertifikaten ergeben.

Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2022 
So lohnt sich sozial-ökologisches Wirtschaften und es werden Anreize gesetzt, dass 
private Unternehmen umweltverträglich und sozial fair wirtschaften.  
 
Gleichzeitig wirkt der Stadtkonzern Münster als Vorbild für verantwortungsbewusstes 
Wirtschaften im Einklang mit Natur und Umwelt sowie im Sinne sozialer Standards.  
  
Um die Vorgaben zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsaspekte einerseits so konkret wie 
möglich zu formulieren und um andererseits den unterschiedlichsten Produktgruppe 
gerecht zu werden – von A wie Arbeitskleidung bis Z wie EDV-Zubehör – ist es 
unabdingbar, die einzelnen Fachämter einzubeziehen, um die spezifischen 
Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen abzubilden. So soll ein gegenseitiger 
Wissenstransfer ermöglicht werden: Die Fachämter sollen die technischen und 
fachlichen Bedarfe ausführen. Die Fachstelle für Nachhaltigkeit und externe Beratende 
sollen soziale und umweltverträgliche Kauf- und Investitionsmöglichkeiten darlegen. 
Das Zentrale Vergabemanagement wird neben Organisation und Strukturierung der 
Inhalte/Produktgruppen auch juristisch beraten und somit Rechtssicherheit gewähren. 
Externe Berater*innen aus der Zivilgesellschaft können diesen Prozess mit 
zusätzlichem Fachwissen unterstützen, z.B. Vertretende der Steuerungsgruppe Fair 
Trade Stadt Münster, femnet e.V., Vamos e.V. oder Christliche Initiative Romero e.V. 
So soll nach Möglichkeit ein breit getragener Konsens erreicht werden. Dies ist auch 
unabdingbar für die spätere Akzeptanz und Umsetzung der neuen Vergabekriterien. 
 
 
gez. Anne Herbermann                 Sandra Beer                               Helene Goldbeck 
        Dr. Leandra Praetzel             und Fraktion                               und Gruppe 
        Albert Wenzel 
        und Fraktion

Beratungsverlauf (3)

30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0425/2022
Typ
Vorlagen
Datum
13.07.2022
Erstellt
13.07.2022 10:34