V/0933/2011
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtgebiet Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2012
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Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0933/2011 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2012 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Ge- setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- gende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhandels- konzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwick lung“ ausgewiesenen Standortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Nahbereichszentrum“ liegen, dürfen an den Sonntagen 06.05.2012 und 19.0 8.2012 jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. Hiltrup-West (Meesenstiege) Hiltrup-Mitte (Marktallee) Legende: Typ B: Stadtbereichszentrum Typ C: Grundversorgungszentrum Typ D: Nahbereichszentrum Hiltrup-Ost (Osttor) Hiltrup-Ost (Am Roggenkamp)
Beschlussvorlage
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V/0933/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtgebiet Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2012 Beratungsfolge 17.01.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 19.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 08.02.2012 Hauptausschuss Vorberatung 08.02.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Wirtschaftsverbund Hiltrup e. V. beantragt mit Schreiben, hier eingegangen per Fax am 06.12.2011, für den Stadtbezirk Münster -Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, an den Sonnt agen 06.05.2012 und 19.08.2012 die Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr freizugeben (Anlage 2). Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Für den St adtbezirk Münster -Hiltrup ist bisher für das Kalenderjahr 2012 kein verkaufsoffener Sonntag genehmigt worden. Es ist somit ausre ichender Spielraum vorhanden, die Verkaufszeiten an den zwei Sonntagen freizugeben. Die beantragten Verkaufszeiten liegen auch sämtlich außer- halb der Hauptgottesdienstzeit und überschreiten den Zeitraum von fünf Stunden nicht. Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 u nd Ratsbeschluss vom Vorlagen-Nr.: V/0933/2011 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 16.12.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0933/2011 12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtl i- chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnung werden die Sonntagsöffnungen ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in den Bereichen liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ B: Stadtbereichszentrum“, als „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder als „Typ D: Na h- bereichszentrum“ ausgewiesen sind. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der ersten Veranstaltung, wird eingehalten. Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten an den Sonntagen 06.05.201 2 und 19.08.2012 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah- ren über den vorliegenden Antrag informiert worden. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen
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Wietschaftsverbund Kiltxup e.V. - Postfuck 803648080 Münster
Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0933/20
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amt
6 Des 20
ernennen
Der je;
Stadt Münster
Ordnungsamt/Frau Schulz
48127 Münster
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Vorab per Fax: 0251 - 492-7749
Verkaufsoffener Sonntag gemäß & 6 Abs. 1 und 4 LÖG NRW
Hier: Antrag für, 06.05.2012 und 19.08.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Schulz,
nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.
November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 4 Sonn-
oder Feiertageri"bis zur Dauer von 5 Stunden geöffnet sein ($ 6 Abs.1
LÖG NRW). Bei der Festlegung der maximal 5 Stunden Verkaufsöffnung
sind die Zeiten des Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen; drei Advents-
sonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und
die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW dürfen nicht frei-
gegeben werden (8 6 Abs. 4LÖG NRW).
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben sich die Mitglie-
der des Wirtschaftsverbundes Hiltrup e.V. dahingehend verständigt, für
das. Jahr 2012 zwei verkaufsoffene Sonntage jeweils für die Dauer von 5
Stunden (13 - 18 Uhr) für Hiltrup zu beantragen:
1. Sonntag, den 06.05.2012, 13.00 - 18.00 Uhr,
2. Sonntag, den 19.08.2012, 13.00 - 18.00 Uhr.
Hiltrup ist ein attraktiver Stadtteil Münsters, der sich nicht nur als Wohn-
standort großer Beliebtheit erfreut, sondern auch ein beliebter Einkaufs-
standort nicht nur für die Hiltruper Bürger und Bürgerinnen ist. Die Kauf-
leute wie auch die sonstigen Gewerbetreibenden in Hiltrup sind sehr be-
müht, durch ein attraktives Angebot die Beliebtheit des Stadtteils zu erhal-
ten und weiter auszubauen. Auch die Events in Zusammenhang mit ver-
kaufsoffenen Sonntagen erfreuen sich großer Beliebtheit weit über die ei-
genen Stadtteilsgrenzen hinaus.
Die verkaufsoffenen Sonntage haben jeweils ein Motto, das sich als ‚roter
Faden“ bewährt hat und dazu beiträgt, dass das jeweilige Event als Stadt-
teilfest und nicht als Aneinanderreihung verschiedener Einzelveranstal-
tungen diverser Akteure wahrgenommen wird
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HILTRUPEEN. „SS
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Postunschift
Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V.
Postfach 48 03 46
48080 Münster
Marktallee 66
48165 Münster-Hiltup
Fon 0.2501 9819 201
Fox 025.01 96.3257
vr. hrev.de
info@whav.do
Der Vorstand:
Volker Sundner
(Vorstandssprecher)
Die Werbeagentur
Sandner & Kroeger
Davartstroße 41
48163 Münster
Fon 0350158185
Jonchim Schilling
Getränke Roth
Hansestroße 27-29
48165 Münster-Hilttup
Fon 02501 41 78
Torben Fleischer
Pastbonk Finanzberatung AG
BHW Bausparkasse AG
Hoffmannvor-Fallersleben-Weg 85
48165 Münster-Hiltrup '
Fon 0.251 41 87-107
Bankverhindung:
Volksbank Münster 66
{BIZ 401 600 50) 100 59 15 300
Amtsgericht Münster VR 4751
St-Nr. 336/5810/363
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Sonntag, 06.05.2012
Motto: Hiltruper Frühlingsfest
Das Hiltruper Frühlingsfest hat.bereits eine mehrjährige Tradition und ist
immer wieder ein besonderer Anziehungspunkt für Hiltruper Bürger wie
auch solche aus dem Umland oder ‚aus anderen Stadtteilen Münsters. Es
findet traditionell über 2 Tage statt, in 2012 am Samstag, dem 05.05. und
Sonntag, dem 06.05.2012. Es ist ein Straßenfest mit 2-tägigem Vollpro-
gramm. Auf 3 Bühnen werden Show- Acts stattfinden. Die Ausstellung hi-
storischer Automobile interessiert breite Publikumsschichten ebenso wie
die bei den Kindern immer sehr beliebten Streicheltiere. Das Programm ist
generationenübergreifend aufgestellt, so wie sich Hiltrup als Stadtteil für
alle Altersgruppen sieht.
Da das Frühlingsfest eine bereits etablierte Veranstaltung ist, ist mit einem
großen Zulauf auch von außerhalb zu rechnen.
Sonntag, 19.08.2012
Motto: 2. Weinfest in Hiltrup
Passend zur bevorstehenden Weinlese möchten wir in Hiltrup das 2.
Weinfest feiern. Nach dem überwältigenden Erfolg in 2011 werden wir das
Gesamtkonzept.nicht verändern.
.. Das Motto des Weinfestes soll hier wieder durch die kulinarischen Ange-
bote unterstrichen werden, indem gerade auf einen Bier- und einen Brat-
wurststand verzichtet wird. Stattdessen werden Winzer eingeladen, sich
mit ihrem Angebot zu präsentieren, soll es neben Wein (und natürlich al-
koholfreien Getränken) Speisen geben, die typischerweise mit Wein ser-
viert werden; Käse, Quiche Lorraine, Tartes... Begleitet wird die Veran-
staltung durch entsprechende Live- Musik auf derBühne vor der St. Cle-
menskirche.
Der Wirtschaftsverbund Hiltrup ist mit seinen Mitgliedern bemüht, die At-
traktivität dieses bedeutenden Stadtteils Münsters zu stützen und zu för-
dern.. Für die Identifizierung der Bürger mit ihrem Stadtteil sehen wir sol-
che Feste als unverzichtbaren Bestandteil an. Der mit derartigen Festen
verbundene Aufwand ist jedoch nur zu rechtfertigen, wenn die örtlichen
Einzelhändler sich auch mittels einer Verkaufsöffnung an diesen Events
beteiligen können, Gerade für auswärtige Besucher ist die Kombination
der Einkaufsmöglichkeit mit dem besonderen Flair eines Stadtteilfestes
eine besondere Attraktivität.
Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung.
rostioch 48 03 46
48080 Münster-Hiltrup
wwe.wh-ev.do
OT info@wrh-en.de
prsane HILTRUP EN,
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Marktallee 66
- Am Roggenkamp
- Meesenstiege
- Osttor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0933/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37