V/0468/2023
Bündelung von Jugendhilfeleistungen an Schule - Perspektiven für die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe an Offenen Ganztagsschulen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
2761 Zeichen
Anlage A zur V/0468/2023 Kurzüberblick Die Verwaltung wird beauftragt, ein Rahmenkonzept zur Bündelung von Leistungen der Jugend- hilfe und der Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII an Offenen Ganztagsschulen zu erarbei- ten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzepts (ISM – Prozess) verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa Teilziele: Ziel ist es, durch die Bündelung von Jugendhilfeleistungen und Leistungen der Eingliede- rungshilfe an Offenen Ganztagsschulen Kinder stärker individuell zu fördern, Bildungs- chancen zu verbessern und Bildungsteilhabe zu ermöglichen. Ziel ist es, die gesetzlichen Neuerungen und Anforderungen aus dem Kinder- und Ju- gendstärkungsgesetzes umzusetzen. Finanzierung Produktgruppe: 0603 0605 Förderung von benachteiligten jungen Menschen Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlagen: §13 a SGB VIII Schulsozialarbeit § 24 (4) SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseirichtungen und in Kindertagespflege § 35 a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung § 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Demographie: Die Stadt Münster hat in den letzten Jahren kontinuierliche Bevölkerungszunahmen zu verzeich- nen und wächst auch weiterhin. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der wachsenden Heterogenität von Kindern und Schüler/-innen ist eine zielgerichtete Bildungspla- nung und Bildungssteuerung erforderlich. Inklusion: Die fachlichen Weiterentwicklungen dieser Beschlussvorlage stärken den Leitgedanken der „Hil- fen aus einer Hand“ und fördern für Münster die Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen und Anforderungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Bereich Inklusion.
Beschlussvorlage
14871 Zeichen
V/0468/2023
V/0468/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bündelung von Jugendhilfeleistungen an Schule - Perspektiven für die Kinder- und Jugendhilfe
und die Eingliederungshilfe an Offenen Ganztagsschulen
Beratungsfolge
24.10.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
25.10.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung
Vorberatung
02.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung
08.11.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1.
Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass an den Offenen Ganztagsschulen möglichst viele der dort
angebotenen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe von den jeweiligen
freien Trägern der Offenen Ganztagsschulen erbracht werden.
2.
Um die schul spezifischen Besonderheiten bei der Bündelung von Jugendhilfe- und Eingliederungshil-
feleistungen zu berücksichtigen, erarbeitet die Verwaltung, unter Einbeziehung der Offenen Ganz-
tagsschulen, der freien Träger und der Schulaufsicht ein Rahmenkonzept und berichtet hierüber im
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Bündelung von Jugendhilfeleistungen an Schule verursacht keine unmittelbaren Kosten. Daher
wird durch diese Vorlage keine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsausgabeermächti-
gungen getroffen.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
13.10.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Thesing
Telefon: 492-5525
ThesingS@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0468/2023
Mögliche spätere Aufwendungen bzw. Auszahlungen zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen sollen
im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen , unter Berücksichtigung der gegebenen Fi-
nanzlage, zur Entscheidung vorgelegt werden.
Begründung:
Ausgangslage und fachliche Herausforderungen
Die Entwicklung der Teilnehmer*innenzahlen in den Offenen Ganztagsschulen ist stetig gewachsen.
Im Schuljahr 2022/2023 lag der Anteil der Kinder, die stadtweit an den Angeboten der Offenen Ganz-
tagsschulen teilnehmen bereits bei 67,9%. Damit erfüllt die Stadt Münster auch den gem. § 24 Abs. 3
SGB VIII bestehenden eingeschränkten Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung schulpflichtiger Kinder,
der a b 2026 um einen un bedingten Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betre uungsplatz für
Grundschulkinder erweitert wird (§24 Abs. 4 SGB VIII in der ab August 2026 geltenden Fassung).
Auch die Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) und die damit verbundenen
fachlichen Herausforderungen betreffen die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Einglie-
derungshilfe im System Schule. Zentrale Ziele der Weiterentwicklung des Kinder - und Jugendstär-
kungsgesetzes sind ein besserer Kinder- und Jugendschutz, Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und
ohne Beeinträchtigung, mehr Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern
und Familien. Dazu bedarf es der Umsetzung vor Ort.
Durch den Ratsbeschluss zur „ Überleitung der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft der
freien Jugendhilfe“ (V/0330/2020) wurde ein Prozess eingeleitet, der die Trägervielfalt an den Offenen
Ganztagsschulen aktiv fördert und in der Weiterentwicklung von Jugendhilfe und Schule Akzente
setzt. Zwischenzeitlich befinden sich 25 von 46 Offenen Ganztagsschulen in freier Trägerschaft.
Übersicht Tabelle/ aktueller Stand
Träger Schule
Schule, Jugend, Kids & Co. (7) Grundschule Loevelingloh
Peter-Wust-Schule
Kreuzschule
Martinischule
Margaretenschule
Pleisterschule
Martin-Luther-Schule
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
(6)
Davertschule
Thomas-Morus-Schule
Matthias-Claudius-Schule Handorf
Paul-Schneider-Schule
Grundschule Sprakel
Kompassschule
Beratungsstelle Südviertel e.V. (3) Aegidii-Ludgeri-Schule
Gottfried-von-Cappenberg-Schule
Johannisschule
Kreisel Emsdetten e.V. (3) Grundschule Wolbeck Nord,
Kardinal-von-Galen-Schule
Melanchthonschule
Diakonie Münster e.V. (2) Marienschule Roxel
Grundschule am Kinderbach
- 3 -
V/0468/2023
Outlaw gGmbH (2) Marienschule Hiltrup
Bodelschwinghschule
SeHT e.V. (1) Albert-Schweitzer-Schule
Trägerverein Dreifaltigkeitsschule e.V. (1) Dreifaltigkeitsschule
(Stand zum Schuljahr 2023/24)
An jeder Offenen Ganztagsschule gibt es neben den außerunterrichtlichen Angeboten und der ganz-
tägigen Ferienbetreuung verschiedene Leistungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie der
Eingliederungshilfe, die seit vielen Jahren im System Schule erbracht werden. Dies sind die kommu-
nale Schulsozialarbeit1, die Heilpädagogischen Förderinseln und die Eingliederungshilfe gem. § 35 a
SGB VIII (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender
seelischer Behinderung). 2
Diese Leistungen sind ein selbstverständlicher Bestandteil von Schule geworden. Kinder werden in
ihrer Entwicklung gefördert und in ihrem Recht auf Bildung und Teilhabe begleitet. Bedarfsgerechte
Angebote der Jugendhilfe erhöhen Bildungschancen von Kindern und sind ein Beitrag, um Bildungs-
gerechtigkeit zu verwirklichen.
An vielen Offenen Ganztagsschulen werden diese Leistungen von unterschiedlichen Trägern der
freien Jugendhilfe erbracht. Dies bedeutet, dass häufig zahlreiche Akteure im Feld tätig sind. Dadurch
ergeben sich für jede Schule vielfältige Schnittstellen, die definiert werden müssen und fortlaufend
einen hohen Abstimmungsbedarf erzeugen (siehe auch § 7 Abs. 1 Gesetz zur Förderung der Ju-
gendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder-
und Jugendförderungsgesetz). Die Schnittstellen zwischen den Leistungsfeldern und Trägern erfor-
dern einen hohen Koordinationsaufwand zwischen den jeweiligen Leistungsanbietern untereinander,
der vor allem durch die Sch ulleitung, in der Gesamtverantwortung für die Schule, bewerkstelligt wer-
den muss. Nur eine gute Abstimmung der teils zahlreichen Personen sichert die Wirksamkeit der er-
brachten Leistungen. Das bedeutet gleichzeitig, dass eine nicht gelingende Abstimmung de n Res-
sourceneinsatz schwächt, also in seinen Wirkungen für das jeweilige Kind beeinträchtigt. Insbesonde-
re der Anspruch, einen individuellen Förderplan für jedes Kind zu erstellen und mit allen Fachkräften,
die mit dem Kind arbeiten, abzustimmen, ist ein kaum zu leistender Arbeitsaufwand, wenn gleichzeitig
ein Fachkräftemangel im System besteht. Ziel muss es daher sein, Schnittstellen zu reduzieren und
Abstimmung und Koordination im System zu erleichtern.
Dieser Problemstellung und dem sich daraus ergebende n Handlungsbedarf kann durch gezielte
Maßnahmen begegnet werden.
Strategische und konzeptionelle Weiterentwicklungen
Die Überleitung der Offenen Ganztagsgrundschulen zu den freien Trägern ist voraussichtlich im Jahr
2026 abgeschlossen. Schon jetzt zeigt sich, dass in der Trägerüberleitung ein positives Potential liegt,
den beschriebenen Herausforderungen zu begegnen. Die freien Träger der Jugendhilfe bieten in der
Regel neben der Trägerschaft der Offenen Ganztagsschulen zusätzliche Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe an. Dadurch verfügen si e über ein breites institutionelles Erfahrungswissen im Hinblick
1 Die kommunale Schulsozialarbeit wird in gemeinsamer Verantwortung des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien, des Amtes für Schule und Weiterbildung und de r freien Träger der Jugendhilfe erbracht.
2 Bisher liegt für geistig und kö rperlich behinderte Kinder die Zuständigkeit für die Einglie derungshilfen beim
Sozialamt. Es wird eine Übernahme der vorrangigen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für
Leistungen der Eingliederungshilfe auch an junge Menschen mit (drohenden) körperlichen oder g eistigen Be-
hinderungen erwartet. Ei n Zuständigkeitsübergang bedarf der Grundlage eines Bundes gesetzes, das bis zum
01.01.2027 verkündet sein muss (Art. 10 Abs. 3 KJSG). Zu diesem komplexen Gesetzesvorhaben, das wegen
der zeitlichen Zusammenhänge noch in dieser bis zum Herbst 2025 laufenden Legislaturperiode verabschiedet
sein muss, liegen noch nicht einmal Eckpunkte vor.
- 4 -
V/0468/2023
auf die Umsetzung von Jugendhilfeangeboten sowie Fachkräfte mit vielschichtigen Kompetenzen.
Dieses Potential soll genutzt werden, um die unterschiedlichen Jugendhilfeleistungen und Leistungen
der Eingliederungshilfe an einer Schule zu bündeln. Hieraus ergeben sich Vorteile für alle Beteiligten:
Für Kinder führen die angestrebten Bündelungen von Jugendhilfeleistungen und Eingliederungshilfe
zu deutlich weniger Beziehungswechseln im System Schule im Vor- und Nachmittag und stärken da-
mit das wertvolle Prinzip der Beziehungskontinuität. Kompetenzen, Stärken und Schwächen der Kin-
der können besser fokussiert und bedarfsgerechter über den gesamten Schultag gefördert werden.
Nimmt das Kind verschied ene Leistungen an der Schule in Anspruch, ist der Informationsfluss über
Rück- oder Fortschritte zwischen den einzelnen Leistungsfeldern schneller und unkomplizierter ge-
währleistet. So kann das Recht auf Bildung und Teilhabe zielgerichtet umgesetzt werden.
Den Schulleitungen der Offenen Ganztagsschulen wird, bei der Vielfalt der Aufgaben, eine verbesser-
te Steuerung der multiprofessionellen Teams in der Schule ermöglicht, weil die Schnittstellen im Sys-
tem insgesamt reduziert werden. Schulleitungen haben im Idealfall eine Ansprechperson für die Ko-
ordination und Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen der Jugendhilfe und der Eingliede-
rungshilfe.
Gleichzeitig ermöglicht die Bündelung von Jugendhilfeleistungen bei freien Trägern der Kinder - und
Jugendhilfe eine verbesserte finanzielle und fachliche Planungssicherheit in der Leistungserbringung.
Insbesondere in Krisenzeiten ist durch die Ressourcenbündelung eine bessere Personalplanung
möglich. Zudem trägt die Bündelung dazu bei, Fachkräften attraktivere Be schäftigungsverhältnisse
anzubieten, damit längerfristiger an den Arbeitgeber zu binden und somit schlussendlich auch dem
Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Planungsprozess und Entwicklung eines Rahmenkonzeptes
Ziel ist es, die Anzahl der Jugendhilfe - und Eingliederungshilfeträger an einer Schule grundsätzlich
auf möglichst wenige – im Idealfall einen Jugendhilfeträger – zu verringern, um die dargestellten Sy-
nergieeffekte zu nutzen. Dabei werden die individuelle Ausgangslage sowie der sozialraumbezogene
Kontext der jeweiligen Schule berücksichtigt. Um trotz der Individualität der einzelnen Schulen einen
verbindlichen Kontext zu schaffen, wird für die Realisierung ein definierter Rahmen erarbeitet. Dieser
Rahmen wird „schulspezifisch“ gefüllt. Ausgehend von einer Bestandsanalyse und einer Bedarfsfest-
stellung werden Zeitfenster festgelegt, um die einzelnen Leistungen zusammenzuführen.
Dabei können folgende Fragestellungen handlungsleitend sein:
Welche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe werden in wel-
chem Umfang an der Schule erbracht?
Welche sonstigen Leistungen werden an der Schule erbracht?
Über welche Fachkräfte verfügt die Schule insgesamt?
Welche für die Schulen wichtigen Leistungen werden im Sozialraum vorgehalten?
Welche Leistungen gibt es aus dem Schulsystem?
Welche freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe erbringen diese Leistungen?
Welche Leistungen bieten sich für die Erbringung durch den Jugendhilfeträger der Offenen
Ganztagsschule an?
Welche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe lassen sich überführen?
In welchem Zeitraum ist dies möglich?
Unter welchen Voraussetzungen lassen sich Eingliederungshilfen an der jeweiligen Schule
durch freie Träger der Offenen Ganztagsschule realisieren?
Wie kann eine gemeinsame Förderplanung zwischen unterrichtlichen und außerunterrichtli-
chen Angeboten gelingen?
- 5 -
V/0468/2023
Folglich kann es im Einzelfall auch sinnvoll sein, an einzelnen Schulen, weiterhin mit mehreren Trä-
gern zu arbeiten.
Das Rahmenkonzept soll gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe und unter Einbeziehung
von Schule, Schulaufsicht, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Sozialamt erarbeitet wer-
den. Ziel ist es, das Rahmenkonzept im zweiten Quartal 2024 fertigzustellen und anschließend ver-
bindlich anzuwenden. Analog zur Überleitung der Offenen Ganztagsschulen an freie Träger der Ju-
gendhilfe soll auch die Umsetzung der Bündelung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe an Offe-
nen Ganztagsschulen sukzessive erfolgen.
Diese nicht abschließende Darstellung des weiteren Vorgehens bietet Ansatzpunkte, um vor allem für
die Kinder in den Offenen Ganztagsschulen bestmögliche Lösungen entstehen zu lassen.
Fazit:
Die freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe, die in den Offenen Ganztagsschulen tätig sind, verfü-
gen über ein breites inhaltliches und methodisches Spektrum und spezifische Arbeitsweisen. Durch
ihre langjährige Tätigkeit im System Schule haben sich die Bildungsförderung und die Förderung der
Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähi gen Persönlichkeit (§1 Abs. 1 SGB
VIII) als eine Aufgabe der Jugendhilfe an Schulen etabliert. Die Erfahrungen und Kompetenzen, die
sie schon jetzt, insbesondere für Kinder mit einem sozialen und emotionalen Unterstützungsbedarf
einbringen, können durch die Bündelung von Leistungen durch einen freien Träger konzentriert wer-
den. Dadurch können Kinder noch stärker individuell in der Schule bei der Lebensbewältigung beglei-
tet und gefördert und in ihrer Kompetenz zur Lösung von persönlichen und sozialen Problemen unter-
stützt werden.
Darüber hinaus entsprechen die angestrebten fachlichen Weiterentwicklungen dem Leitgedanken der
„Hilfen aus einer Hand“ und fördern für Münster die Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen und
Anforderungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Gleichzeitig schaffen sie die Grundlage
für weitere Überlegungen, wie vor allem den stark steigenden Bedarf an Einzelfallhilfen gem. § 35a
SGB VIII durch strukturelle Förderung begegnet werden kann.
Eine Verbindung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe baut Barrieren ab und eröffnet Kindern ei-
nen ganztägigen, niedrigschwelligen Zugang an Unterricht und Schulleben und realisiert damit soziale
Teilhabe und Teilhabe an Bildung.
Das beschriebene Vorgehen unterstützt ein erweitertes Bildungs konzept in Schule und ermöglicht
eine bildungsorientierte Gestaltung von Lern – und Lebensräumen, die Kinder in ihren kognitiven,
emotionalen und sozialen Dimensionen fördert.
In Vertretung
Gez.
- 6 -
V/0468/2023
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Loevelingloh
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0468/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.09.2023
- Erstellt
- 10.08.2023 14:05