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V/0468/2023

Bündelung von Jugendhilfeleistungen an Schule - Perspektiven für die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe an Offenen Ganztagsschulen

Vorlagen 18.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2023, TOP 27

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2761 Zeichen

Anlage A zur V/0468/2023 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Rahmenkonzept zur Bündelung von Leistungen der  Jugend-
hilfe und der Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII an Offenen Ganztagsschulen zu erarbei-
ten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzepts (ISM – Prozess) verfolgt: 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick-
lungsstandorte in Europa 
 
Teilziele: 
 Ziel ist es, durch die Bündelung von Jugendhilfeleistungen und Leistungen der Eingliede-
rungshilfe an Offenen Ganztagsschulen Kinder stärker individuell zu fördern, Bildungs-
chancen zu verbessern und Bildungsteilhabe zu ermöglichen. 
 Ziel ist es, die gesetzlichen Neuerungen und Anforderungen aus dem Kinder- und Ju-
gendstärkungsgesetzes umzusetzen. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0603 
0605 
Förderung von benachteiligten jungen Menschen 
Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja X Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlagen: 
§13 a SGB VIII Schulsozialarbeit 
§ 24 (4) SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseirichtungen und in Kindertagespflege 
§ 35 a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder 
drohender seelischer Behinderung 
§ 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Demographie: 
Die Stadt Münster hat in den letzten Jahren kontinuierliche Bevölkerungszunahmen zu verzeich-
nen und wächst auch weiterhin. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der 
wachsenden Heterogenität von Kindern und Schüler/-innen ist eine zielgerichtete Bildungspla-
nung und Bildungssteuerung erforderlich.  
 
Inklusion: 
Die fachlichen Weiterentwicklungen dieser Beschlussvorlage stärken den Leitgedanken der „Hil-
fen aus einer Hand“ und fördern für Münster die Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen und 
Anforderungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Bereich Inklusion.

Beschlussvorlage

14871 Zeichen

V/0468/2023 
V/0468/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bündelung von Jugendhilfeleistungen an Schule - Perspektiven für die Kinder- und Jugendhilfe 
und die Eingliederungshilfe an Offenen Ganztagsschulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.10.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   25.10.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   02.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   08.11.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. 
Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass an den Offenen Ganztagsschulen möglichst viele der dort 
angebotenen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe von den jeweiligen 
freien Trägern der Offenen Ganztagsschulen erbracht werden. 
 
2.  
Um die schul spezifischen Besonderheiten bei der Bündelung von Jugendhilfe- und Eingliederungshil-
feleistungen zu berücksichtigen, erarbeitet die Verwaltung, unter Einbeziehung der Offenen Ganz-
tagsschulen, der freien Träger und der Schulaufsicht  ein Rahmenkonzept und berichtet hierüber im 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Bündelung von Jugendhilfeleistungen an Schule verursacht  keine unmittelbaren Kosten. Daher 
wird durch diese Vorlage keine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsausgabeermächti-
gungen getroffen.  
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
13.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Thesing 
Telefon: 492-5525 
ThesingS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0468/2023 
Mögliche spätere Aufwendungen bzw. Auszahlungen zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen sollen 
im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen , unter Berücksichtigung der gegebenen Fi-
nanzlage, zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 Ausgangslage und fachliche Herausforderungen 
 
Die Entwicklung der Teilnehmer*innenzahlen in den Offenen Ganztagsschulen ist stetig gewachsen. 
Im Schuljahr 2022/2023 lag der Anteil der Kinder, die stadtweit an den Angeboten der Offenen Ganz-
tagsschulen teilnehmen bereits bei 67,9%. Damit erfüllt die Stadt Münster auch den gem. § 24 Abs. 3 
SGB VIII bestehenden eingeschränkten Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung schulpflichtiger Kinder, 
der a b 2026 um einen un bedingten Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betre uungsplatz für 
Grundschulkinder erweitert wird (§24 Abs. 4 SGB VIII in der ab August 2026 geltenden Fassung). 
 
Auch die Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) und die damit verbundenen 
fachlichen Herausforderungen betreffen die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Einglie-
derungshilfe im System Schule. Zentrale Ziele der Weiterentwicklung des Kinder - und Jugendstär-
kungsgesetzes sind ein besserer Kinder- und Jugendschutz, Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und 
ohne Beeinträchtigung, mehr Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern 
und Familien. Dazu bedarf es der Umsetzung vor Ort. 
 
Durch den Ratsbeschluss zur „ Überleitung der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft der 
freien Jugendhilfe“ (V/0330/2020) wurde ein Prozess eingeleitet, der die Trägervielfalt an den Offenen 
Ganztagsschulen aktiv fördert und in der Weiterentwicklung von Jugendhilfe und Schule Akzente 
setzt. Zwischenzeitlich befinden sich 25 von 46 Offenen Ganztagsschulen in freier Trägerschaft. 
 
Übersicht Tabelle/ aktueller Stand 
 
Träger Schule  
Schule, Jugend, Kids & Co. (7) Grundschule Loevelingloh 
Peter-Wust-Schule 
Kreuzschule 
Martinischule 
Margaretenschule 
Pleisterschule 
Martin-Luther-Schule  
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
(6) 
Davertschule  
Thomas-Morus-Schule  
Matthias-Claudius-Schule Handorf  
Paul-Schneider-Schule 
Grundschule Sprakel 
Kompassschule 
Beratungsstelle Südviertel e.V. (3) Aegidii-Ludgeri-Schule 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule 
Johannisschule  
Kreisel Emsdetten e.V. (3) Grundschule Wolbeck Nord, 
Kardinal-von-Galen-Schule  
Melanchthonschule 
Diakonie Münster e.V. (2) Marienschule Roxel 
Grundschule am Kinderbach

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V/0468/2023 
Outlaw gGmbH (2) Marienschule Hiltrup 
Bodelschwinghschule 
SeHT e.V. (1) Albert-Schweitzer-Schule 
Trägerverein Dreifaltigkeitsschule e.V. (1) Dreifaltigkeitsschule 
 
(Stand zum Schuljahr 2023/24) 
 
 
An jeder Offenen Ganztagsschule gibt es neben den außerunterrichtlichen Angeboten und der ganz-
tägigen Ferienbetreuung verschiedene Leistungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie der 
Eingliederungshilfe, die seit vielen Jahren im System Schule erbracht werden. Dies sind die kommu-
nale Schulsozialarbeit1, die Heilpädagogischen Förderinseln und die Eingliederungshilfe gem. § 35 a 
SGB VIII (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender 
seelischer Behinderung). 2 
Diese Leistungen sind ein selbstverständlicher Bestandteil von Schule geworden. Kinder werden in 
ihrer Entwicklung gefördert und in ihrem Recht auf Bildung und Teilhabe begleitet. Bedarfsgerechte 
Angebote der Jugendhilfe erhöhen Bildungschancen von Kindern und sind ein Beitrag, um Bildungs-
gerechtigkeit zu verwirklichen. 
 
An vielen Offenen Ganztagsschulen werden diese Leistungen von unterschiedlichen Trägern der 
freien Jugendhilfe erbracht. Dies bedeutet, dass häufig zahlreiche Akteure im Feld tätig sind. Dadurch 
ergeben sich für jede Schule vielfältige Schnittstellen, die definiert werden müssen und fortlaufend 
einen hohen Abstimmungsbedarf erzeugen  (siehe auch §  7 Abs. 1 Gesetz zur Förderung der Ju-
gendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen  Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- 
und Jugendförderungsgesetz). Die Schnittstellen zwischen den Leistungsfeldern und Trägern erfor-
dern einen hohen Koordinationsaufwand zwischen den jeweiligen Leistungsanbietern untereinander, 
der vor allem durch die Sch ulleitung, in der Gesamtverantwortung für die Schule, bewerkstelligt wer-
den muss. Nur eine gute Abstimmung der teils zahlreichen Personen sichert die Wirksamkeit der er-
brachten Leistungen. Das bedeutet gleichzeitig, dass eine nicht gelingende Abstimmung de n Res-
sourceneinsatz schwächt, also in seinen Wirkungen für das jeweilige Kind beeinträchtigt. Insbesonde-
re der Anspruch, einen individuellen Förderplan für jedes Kind zu erstellen und mit allen Fachkräften, 
die mit dem Kind arbeiten, abzustimmen, ist ein kaum zu leistender Arbeitsaufwand, wenn gleichzeitig 
ein Fachkräftemangel im System besteht. Ziel muss es daher sein, Schnittstellen zu reduzieren und 
Abstimmung und Koordination im System zu erleichtern. 
 
Dieser Problemstellung und dem  sich daraus ergebende n Handlungsbedarf kann durch gezielte 
Maßnahmen begegnet werden. 
 
Strategische und konzeptionelle Weiterentwicklungen  
  
Die Überleitung der Offenen Ganztagsgrundschulen zu den freien Trägern ist voraussichtlich im Jahr 
2026 abgeschlossen. Schon jetzt zeigt sich, dass in der Trägerüberleitung ein positives Potential liegt, 
den beschriebenen Herausforderungen zu begegnen. Die freien Träger der Jugendhilfe bieten in der 
Regel neben der Trägerschaft der Offenen Ganztagsschulen zusätzliche Leistungen der Kinder- und 
Jugendhilfe an. Dadurch verfügen si e über ein breites institutionelles Erfahrungswissen im Hinblick 
                                                 
1 Die kommunale Schulsozialarbeit wird in gemeinsamer Verantwortung des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien, des Amtes für Schule und Weiterbildung und de r freien Träger der Jugendhilfe erbracht.  
 
2 Bisher liegt für geistig und kö rperlich behinderte Kinder die Zuständigkeit für die Einglie derungshilfen beim 
Sozialamt. Es wird eine Übernahme der vorrangigen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für 
Leistungen der Eingliederungshilfe auch an junge Menschen mit (drohenden) körperlichen oder g eistigen Be-
hinderungen erwartet. Ei n Zuständigkeitsübergang bedarf der Grundlage eines Bundes gesetzes, das bis zum 
01.01.2027 verkündet sein muss (Art. 10 Abs. 3 KJSG). Zu diesem komplexen Gesetzesvorhaben, das wegen 
der zeitlichen Zusammenhänge noch in dieser bis zum Herbst 2025 laufenden Legislaturperiode verabschiedet 
sein muss, liegen noch nicht einmal Eckpunkte vor.

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V/0468/2023 
auf die Umsetzung von Jugendhilfeangeboten sowie Fachkräfte mit vielschichtigen Kompetenzen. 
Dieses Potential soll genutzt werden, um die unterschiedlichen Jugendhilfeleistungen und Leistungen 
der Eingliederungshilfe an einer Schule zu bündeln. Hieraus ergeben sich Vorteile für alle Beteiligten: 
 
Für Kinder führen die angestrebten Bündelungen von Jugendhilfeleistungen und Eingliederungshilfe 
zu deutlich weniger Beziehungswechseln im System Schule im Vor- und Nachmittag und stärken da-
mit das wertvolle Prinzip der Beziehungskontinuität. Kompetenzen, Stärken und Schwächen der Kin-
der können besser fokussiert und bedarfsgerechter über den gesamten Schultag gefördert werden.  
Nimmt das Kind verschied ene Leistungen an der Schule in Anspruch, ist der Informationsfluss über 
Rück- oder Fortschritte zwischen den einzelnen Leistungsfeldern schneller und unkomplizierter ge-
währleistet. So kann das Recht auf Bildung und Teilhabe zielgerichtet umgesetzt werden.  
 
Den Schulleitungen der Offenen Ganztagsschulen wird, bei der Vielfalt der Aufgaben, eine verbesser-
te Steuerung der multiprofessionellen Teams in der Schule ermöglicht, weil die Schnittstellen im Sys-
tem insgesamt reduziert werden. Schulleitungen haben im  Idealfall eine Ansprechperson für die Ko-
ordination und Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen der Jugendhilfe und der Eingliede-
rungshilfe.  
 
Gleichzeitig ermöglicht die Bündelung von Jugendhilfeleistungen bei freien Trägern der Kinder - und 
Jugendhilfe eine verbesserte finanzielle und fachliche Planungssicherheit in der Leistungserbringung. 
Insbesondere in Krisenzeiten ist durch die Ressourcenbündelung eine bessere Personalplanung 
möglich. Zudem trägt die Bündelung dazu bei, Fachkräften attraktivere Be schäftigungsverhältnisse 
anzubieten, damit längerfristiger an den Arbeitgeber zu binden und somit schlussendlich auch dem 
Fachkräftemangel entgegenzuwirken. 
 
Planungsprozess und Entwicklung eines Rahmenkonzeptes 
 
Ziel ist es, die Anzahl der Jugendhilfe - und Eingliederungshilfeträger an einer Schule grundsätzlich 
auf möglichst wenige – im Idealfall einen Jugendhilfeträger – zu verringern, um die dargestellten Sy-
nergieeffekte zu nutzen. Dabei werden die individuelle Ausgangslage sowie der sozialraumbezogene 
Kontext der jeweiligen Schule berücksichtigt. Um trotz der Individualität der einzelnen Schulen einen 
verbindlichen Kontext zu schaffen, wird für die Realisierung ein definierter Rahmen erarbeitet. Dieser 
Rahmen wird „schulspezifisch“ gefüllt. Ausgehend von einer Bestandsanalyse und einer Bedarfsfest-
stellung werden Zeitfenster festgelegt, um die einzelnen Leistungen zusammenzuführen.  
 
 
Dabei können folgende Fragestellungen handlungsleitend sein: 
 
 Welche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe werden in wel-
chem Umfang an der Schule erbracht? 
 Welche sonstigen Leistungen werden an der Schule erbracht?  
 Über welche Fachkräfte verfügt die Schule insgesamt?  
 Welche für die Schulen wichtigen Leistungen werden im Sozialraum vorgehalten? 
 Welche Leistungen gibt es aus dem Schulsystem? 
 Welche freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe erbringen diese Leistungen?  
 Welche Leistungen bieten sich für die Erbringung durch den Jugendhilfeträger der Offenen 
Ganztagsschule an? 
 Welche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe lassen sich überführen? 
 In welchem Zeitraum ist dies möglich? 
 Unter welchen Voraussetzungen lassen sich Eingliederungshilfen an der jeweiligen Schule 
durch freie Träger der Offenen Ganztagsschule realisieren?   
 Wie kann eine gemeinsame Förderplanung zwischen unterrichtlichen und außerunterrichtli-
chen Angeboten gelingen?

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V/0468/2023 
Folglich kann es im Einzelfall auch sinnvoll sein, an einzelnen Schulen, weiterhin mit mehreren Trä-
gern zu arbeiten. 
 
Das Rahmenkonzept soll gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfe und unter Einbeziehung 
von Schule, Schulaufsicht, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Sozialamt erarbeitet wer-
den. Ziel ist es, das Rahmenkonzept  im zweiten Quartal 2024 fertigzustellen und anschließend ver-
bindlich anzuwenden. Analog zur Überleitung der Offenen Ganztagsschulen an freie Träger der Ju-
gendhilfe soll auch die Umsetzung der Bündelung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe an Offe-
nen Ganztagsschulen sukzessive erfolgen.  
 
Diese nicht abschließende Darstellung des weiteren Vorgehens bietet Ansatzpunkte, um vor allem für 
die Kinder in den Offenen Ganztagsschulen bestmögliche Lösungen entstehen zu lassen.  
 
 
Fazit: 
 
Die freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe, die in den Offenen Ganztagsschulen tätig sind, verfü-
gen über ein breites inhaltliches und methodisches Spektrum und spezifische Arbeitsweisen. Durch 
ihre langjährige Tätigkeit im System Schule haben sich die Bildungsförderung und die Förderung der 
Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähi gen Persönlichkeit (§1 Abs. 1 SGB 
VIII) als eine Aufgabe der Jugendhilfe an Schulen etabliert. Die Erfahrungen und Kompetenzen, die 
sie schon jetzt, insbesondere für Kinder mit einem sozialen und emotionalen Unterstützungsbedarf 
einbringen, können durch die Bündelung von Leistungen durch einen freien Träger konzentriert wer-
den. Dadurch können Kinder noch stärker individuell in der Schule bei der Lebensbewältigung beglei-
tet und gefördert und in ihrer Kompetenz zur Lösung von persönlichen und sozialen Problemen unter-
stützt werden. 
 
Darüber hinaus entsprechen die angestrebten fachlichen Weiterentwicklungen dem Leitgedanken der 
„Hilfen aus einer Hand“ und fördern für Münster die Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen und 
Anforderungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Gleichzeitig schaffen sie die Grundlage 
für weitere Überlegungen, wie vor allem den stark steigenden Bedarf an Einzelfallhilfen gem. § 35a 
SGB VIII durch strukturelle Förderung begegnet werden kann.  
 
Eine Verbindung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe baut Barrieren ab und eröffnet Kindern ei-
nen ganztägigen, niedrigschwelligen Zugang an Unterricht und Schulleben und realisiert damit soziale 
Teilhabe und Teilhabe an Bildung.  
 
Das beschriebene Vorgehen unterstützt ein erweitertes Bildungs konzept in Schule und ermöglicht 
eine bildungsorientierte Gestaltung von Lern – und Lebensräumen, die Kinder in ihren kognitiven, 
emotionalen und sozialen Dimensionen fördert.  
 
  
  
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez.

- 6 - 
V/0468/2023 
Thomas Paal 
Stadtdirektor  
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (5)

24.10.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.10.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Loevelingloh

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Details

Aktenzeichen
V/0468/2023
Typ
Vorlagen
Datum
18.09.2023
Erstellt
10.08.2023 14:05