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V/0609/2005

Maßnahmen zur Qualifizierung und Flexibilisierung der Tagesbetreuung für Kinder

Vorlage 15.08.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2005, TOP 24

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

29434 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen zur Qualifizierung und Flexibilisierung der Tagesbetreuung für Kinder 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.08.2005 Ausländerbeirat Vorberatung 
31.08.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
07.09.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
20.09.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Haushaltsmittel zur Qualifizierung und Flexibilisierung der Tagesbetreuung für Kinder in 
Höhe von jährlich 206.915,00 € (davon sind 53.525,00 € Einnahmen) werden in den Jahren 
2006 bis 2008 schwerpunktmäßig in den Bereichen Qualitätsmanagement (QUAMS), Sprach-
förderung und Prävention eingesetzt. 
 
2. Zur Weiterführung des "Qualitätsmanagements ystem Münster für Kindertageseinrichtungen" 
(QUAMS 2) werden davon für ein Folgeprojekt mit weiteren 30 Gruppen aus GTK-
Einrichtungen in den Jahren 2006 bis 2008  jährlich 17.400 € (davon sind 2.400 € Einnahmen) 
bereitgestellt - die Pädagogische Qualitäts- Informations-Systeme gGmbH (pädquis), 
Halbschwerdter Allee 45, 14195 Berlin – Kooperationsinstitut der Freien Universität Berlin – 
wird beauftragt, auch dieses Projekt durchzuführen. 
 
3. Zur Sprachförderung von Kindern des Elementarbereiches werden im Kindergartenjahr 
2005/2006 für 30 Sprachförderungsmaßnahmen in GTK-Einrichtungen städtische Mittel aus 
dem Haushaltsjahr 2005 in Höhe von insgesamt 61.350 € eingesetzt (vgl. Anlage 6). 
In 2006 werden 121.125,00 € (davon 51.125 € eingeplanter Zuschuss aus Landesmitteln) für 
Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung gestellt. In den Haushaltsjahren 2007 und 2008 wird 
der Zuschuss zur flächendeckenden Ausweitung der Sprachfördermaßnahmen auf  jährlich 
151.125,00 € (davon jeweils 51.125 € eingeplanter Zuschuss aus Landesmitteln) angehoben. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bereits bestehende Sprachförderungsmaßnah-
men/Sprachförderungskonzepte für Kinder im Elementarbereich auszuwerten, erfolgreiche An-
Vorlagen-Nr.: 
V/0609/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Homann  
Ruf: 
492 5133 
E-Mail: 
homann@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
sätze aufzugreifen und zum Kindergartenjahr 2006/2007 ein Gesamtkonzept zur “Weiterent-
wicklung der Sprachförderung von Kindern” vorzulegen.  
 
5. Präventive Angebote im Elementarbereich wie z.B. Maßnahmen zur Stärken der Erziehungs-
kompetenz der Eltern, Angebote zur Gesundheitsförderung und Spielgruppen werden in 2006 
mit 68.390,00 € gefördert. In den Haushaltsjahren 2007 und 2008 werden dafür jährlich 
38.390,00 € eingesetzt. 
 
6. Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0019/2005 "Keine Schultüte 
ohne Deutschstunde" vom 03.05.2005 (vgl. Anlage 1) und die Anregung des Ausländerbeirates 
Nr. AAB/0002/2005 vom 02.06.2005 (vgl. Anlage 2) sowie die Anträge der CDU-Fraktion im 
Rat der Stadt Münster vom 14.02.2001 und 02.03.2004 (Leitantrag "Tagesbetreuung 2010", 
vgl. Anlage 3 und „Sprache frühzeitig fördern!“, vgl. Anlage 8) werden mit den vorstehenden 
Beschlüssen in ihren zentralen Anliegen aufgegriffen und sind somit erledigt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 jährlich Kosten in 
Höhe von 206.915,00 € (davon sind jährlich 53.525,00 € durch Einnahmen gedeckt) entstehen.   
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Die Mittel stehen auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 27.06.2001 (vgl. Vorlage Nr. 459/2001) 
aus der Haushaltsstelle 4640.718.0060.1 “Qualifizierung und Flexibilisierung Tagesbetreuung” 
bereit. 
 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung* 
4640.718.0060.1 “Qualifizierung und 
Flexibilisierung Ta-
gesbetreuung” 
 
2006 206.915,00
QUAMS 2                      17.400,00 € 
Sprachförderung         121.125,00 € 
Prävention                       
- Präventionsgruppen     5.270,00 € 
- Am Pulverschuppen    20.000,00 €
- Spielgruppen               12.000,00 €
- Halbtagsgruppen        15.560,00 
€  
- Schulkindgruppen       15.560,00 €
4640.718.0060.1 “Qualifizierung und 
Flexibilisierung Ta-
gesbetreuung” 
 
2007 206.915,00 QUAMS 2                      17.400,00 €
Sprachförderung         151.125,00 €
Prävention                    26.390,00 € 
 - Spielgruppen           12.000,00 €
4640.718.0060.1 “Qualifizierung und 
Flexibilisierung Ta-
gesbetreuung” 
 
2008 206.915,00
QUAMS 2                      17.400,00 €
Sprachförderung         151.125,00 €
Prävention                    26.390,00 € 
 - Spielgruppen             12.000,00 €
 
Insgesamt: 620.745,00  
*Aktueller Stand der Planungen. Mehrausgaben werden durch Zuweisungen des Landes und Beiträge von Trägern gedeckt. 
Verschiebungen in den einzelnen Positionen sind möglich.

- 3 - 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
 
4640.130.0000.8 "Einnahmen Quali-
tätssicherung" 
2006 
bis  
2008 
2.400,00 
jährlich 
Kostenbeteiligungen von 12 teil-
nehmenden Einrichtungen an 
Projekt QUAMS 2 * 
4640.171.0040.1 Zuwendungen: Ange-
bote zur Sprachförde-
rung 
2006 
bis 
2008 
51.125,00 
jährlich 
geplanter Landesmittelzuschuss für 
Sprachförderungsangebote -  ent-
sprechend dem Zuschuss für das 
Kindergartenjahr 2005/2006  
     
Insgesamt: 160.575,00  
* Die Einnahmen von den am Projekt QUAMS 2 beteiligten Kindertageseinrichtungen werden für zentrale Infoveranstaltungen, benötigte 
Materialien und weitere Overheadkosten eingesetzt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage - Anträge und Anregungen  
 
 
1.1 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster an den Rat vom 03.05.2005 “Keine 
Schultüte ohne Deutschstunde – vorschulische Sprachförderung für jedes Kind” (vgl. Anlage 
1) bezieht sich auf besondere Maßnahmen zur Sprachförderung von Kindern – und auch El-
tern – im Elementarbereich.  
 
Nach Intention des Antrages soll für alle 4-jährigen Kinder mit entsprechendem Bedarf –   ins-
besondere aus Migrantenfamilien – gezielte Sprachförderung angeboten werden, die Eltern 
dieser Kinder sollen mit in die Sprachförderung einbezogen werden und bei Sprachproblemen 
Sprachkurse in Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen erhalten und in jeder 
Gruppe der Kindertageseinrichtungen soll mindestens eine Fachkraft zur Sprachförderung von 
Kindern fortgebildet werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen soll die Verwaltung ein Fi-
nanzierungskonzept unter Berücksichtigung der für Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung 
stehenden Landesmittel erarbeiten. 
 
Das zentrale Anliegen des SPD-Antrages, Sprachförderung von Kindern möglichst frühzeitig 
zu forcieren, wird mit den in dieser Vorlage vorgesehenen Beschlüssen nach Maßgaben der 
bestehenden Finanzierungen berücksichtigt. Weiter gehende Anforderungen können aufgrund 
der Haushaltssituation nicht aufgegriffen werden. Näheres wird dazu unter Punkt 2.2 der Be-
gründung dargestellt. 
 
 
1.2 Anregung des Ausländerbeirates 
 
In der Anregung des Ausländerbeirates an den Rat vom 02.06.2005   (vgl. Anlage 2) wird die 
mit dem o. g. SPD-Antrag verbundene Intention, ausländischen Kindern mit gezielter Sprach-
förderung einen besseren Einstieg in die Schule  zu ermöglichen, begrüßt. Darüber hinaus soll 
von der Verwaltung eine Bestandsaufnahme aller bestehenden Sprachförderungsangebote 
erstellt und auf dieser Basis ein flächendeckendes Konzept zur vorschulischen aber auch zur 
schulbegleitenden Sprachförderung erarbeitet werden.  
 
Auch das zentrale Anliegen der Anregung des Ausländerbeirates wird mit den in dieser Vorla-
ge vorgesehenen Beschlüssen berücksichtigt. Näheres wird auch dazu unter Punkt 2.2 der 
Begründung dargestellt.

- 4 - 
 
 
1.3.  Anträge der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster  
 
Auf Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 14.02.2001 “Tagesbetreuung 
2010 – Qualifizierung und Flexibilisierung der Tagesbetreuung durch Weiterentwicklung be-
darfsgerechter Angebote für Familien” (vgl. Anlage 3 ) hat der Rat mit Beschluss vom 
27.06.2001 (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 459/2001) die Verwaltung beauftragt, ein 
Konzept zur Verwendung der von ihm eingesetzten Mittel zur Qualifizierung und Flexibilisie-
rung der Kindertagesbetreuung (153.390 €) zu entwickeln. 
Mit ihrem Antrag vom 02.03.2004 an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien  
und den Schulausschuss “Sprache frühzeitig fördern“ hat die CDU – Fraktion außerdem ge-
fordert, dass die Verwaltung über die Maßnahmen der  Sprachförderung in Münster für Kinder 
im Alter von 0 - 6 und 6 -10 Jahren berichtet (vgl. Anlage 8). 
 
Mit weiteren Beschlüssen durch den Rat bzw. durch den Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien in den Jahren 2001 und 2002 (vgl. Beschlussvorlagen an den Rat Nr. 1152/2001 
und Nr. 544/2002 sowie Beschlussvorlage an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien Nr. 995/2002) wurden daraufhin für konkrete Maßnahmen in den Bereichen Ausbau 
der Angebote für die unter 3-jährigen Kinder in Münster, Ausbau der Angebote für die 6- bis 
14-jährigen Kinder in Münster, Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement für Tagesbetreu-
ungsangebote, Prävention und Integration in Tageseinrichtungen in Münster und Tages-
betreuung in Familien (Tagespflege) aus der Haushaltsstelle “Qualifizierung und Flexibilisie-
rung Tagesbetreuung” entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt und eingesetzt. 
 
Zuletzt wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien über die Mittelverwen-
dungen in seiner Sitzung am 06.07.2004 (vgl. Berichtsvorlage an den Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien Nr. 0639/2004) berichtet. 
 
Aufgrund aktueller Bedarfe und neuer gesetzlicher Vorgaben haben sich andere Prioritäten 
der Mittelverwendung ergeben:  
 
Die für Personalkosten bei der Übermittagbetreuung von Kindern in der städt. Kita Nienberge-
Häger eingesetzten Mittel in Höhe von jährlich 6.750 € wurden zuletzt im Jahre 2004 aus der 
Haushaltsstelle “Qualifizierung und Flexibilisierung Tagesbetreuung” benötigt – diese Kosten 
werden inzwischen durch regulär eingesetzte Mittel kompensiert.  
 
Auch wurden letztmals im Jahre 2004 Mittel zur Fortbildung und Ausstattung der Tagespflege
 
aus der Haushaltsstelle “Qualifizierung und Flexibilisierung Tagesbetreuung” eingesetzt. 
Durch das Ausbauprogramm der Plätze für unter 3-jährige Kinder stehen im Bereich der Ta-
gespflege für Fortbildung und Ausstattung genügend Mittel zur Verfügung.  
 
Ab 2005 werden daher aus der Haushaltsstelle “Qualifizierung und Flexibilisierung Tages-
betreuung” keine Mittel mehr für die beiden vorgenannten Aufgaben benötigt. 
 
Da Halbtagsgruppen
 in das Ausbauprogramm der Plätze für unter 3-jährige Kinder einbezo-
gen werden können und dieses zum Teil bereits geschehen ist, werden bei der Haushaltsstel-
le “Qualifizierung und Flexibilisierung Tagesbetreuung” bereits im Haushaltsjahr 2005 Einspa-
rungen erzielt. 
 
Die im Bereich der Jugendhilfe außerhalb des GTK angesiedelten Schulkindgruppen
 werden 
im Zuge der Einrichtung offener Ganztagsgrundschulen (OGS) weiter abgebaut. Die zuvor in 
diesen Gruppen betreuten Kinder werden dann in das System der OGS aufgenommen. Auch 
hier schlagen bereits im Haushaltsjahr 2005 bei  der Haushaltsstelle “Qualifizierung und Flexi-
bilisierung Tagesbetreuung” Einsparungen zu Buche.

- 5 - 
Mittel für Halbtagsgruppen und Schulkindgruppen außerhalb GTK müssen bei weiterer Um-
widmung bzw. weiterem Abbau dieser Gruppen abs ehbar nicht mehr aus der Haushaltsstelle 
“Qualifizierung und Flexibilisierung Tagesbetreuung” bereit gestellt werden. 
 
Aus den vorstehend genannten Veränderungen ergibt sich eine Verlagerung bei den Förder-
schwerpunkten mit Mitteln aus der Haushaltsst elle “Qualifizierung und Flexibilisierung Tages-
betreuung”.  
 
 
 
2. Schwerpunktförderung 2006 bis 2008
 
 
Die im Leitantrag der CDU vorgesehenen sieben Fördersegmente sollen künftig auf die drei 
Bereiche Qualitätsmanagement (QUAMS), Sprach förderung und Prävention konzentriert wer-
den. 
 
 
2.1 Qualitätsmanagementsystem Münster für Kindertageseinrichtungen (QUAMS) 
 
Im Jahre 1999 beschloss der Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien, dass für 
Kindertageseinrichtungen in Münster schrittwe ise ein umfassendes Qualitätsmanagementsys-
tem entwickelt, erprobt und dauerhaft eingesetzt werden soll (vgl. Beschlussvorlage an den 
Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien Nr. 86/1999).  
 
Nach zunächst verschiedenen Projekten haben Prof. Dr. Wolfgang Tietze (pädquis-gGmbH/ 
Institut für Kleinkindpädagogik der FU Berlin) und das Amt für Kinder, Jugendliche und Famili-
en gemeinsam mit Fachleuten aus der münsterischen Tagesbetreuung das QUAMS Anfang 
2002 entwickelt:  
 
Zu Beginn stellt ein Fachteam von Prof. Tietze mit der "Kindergartenskala" (KES) die Qualität 
der Kindertageseinrichtungen mit Plätzen für 3- bis 6-Jährige fest.  Daran knüpft sich ein um-
fangreiches Programm zur KES-basierten Qualitätsentwicklung an, das sich über zwei Jahre 
erstreckt. Abschließend wird die Qualität erneut mit der KES betrachtet.  
 
 
2.1.1 Modellprojekt QUAMS 1 
 
Von 2002 bis 2005 wurde das Verfahren erstmals in 15 Kindertageseinrichtungen als 
QUAMS 1 erprobt (vgl. Beschlussvorlage an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und 
Familien Nr. 995/2002).  
 
Beteiligt waren katholische, evangelische und städtische Einrichtungen, Einrichtungen von 
Elterninitiativen, von Wohlfahrtsverbänden und Vereinen. Mit insgesamt 45.000 € hat sich 
die Stadt an den Kosten für den Modelldurchlauf beteiligt.  
 
Eine trägerübergreifende Gruppe von Fachleuten unter Federführung des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien (Begleitgruppe der AG 78 – Tagesbetreuung für Kinder) hat das 
Pilotprojekt begleitet. Die Ergebnisse des Projektes wurden im Juni dieses Jahres in einer 
kleinen Ausstellung, in Erfahrungsberichten der Beteiligten und einer wissenschaftlichen 
Auswertung präsentiert. Abschließend erhielten die Teams der 15 beteiligten Einrichtungen 
entsprechende Teilnahme-Zertifikate. 
 
Die teilnehmenden Einrichtungen haben nach ihrer Selbsteinschätzung deutliche Qualitäts-
fortschritte erzielt – bestätigt wird dieses Ergebnis auch durch die unabhängige Qualitäts-
einschätzung von außen (KES). Besondere Qualitätsverbesserungen wurden in bildungsre-

- 6 - 
levanten Bereichen wie Sprachförderung, Sachkunde, Umweltwissen, Förderung des Ver-
ständnisses für Zahlen und Mathematik aber auch in zahlreichen anderen Bereichen er-
reicht. 
 
Die Fortsetzung der Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen über das Projekt QUAMS 1 
hinaus ist für ihre stetige und kontinui erliche Weiterentwicklung von großer Bedeutung – 
Qualitätsentwicklung ist ein nicht endender Prozess. Das intensive Qualitätstraining (über 
zwei Jahre) befähigt die Einrichtungen zwar, die Qualitätsentwicklung nun in Eigenregie 
besser fortsetzen zu können, eine Unterstützung von außen ist dabei aber durchaus hilf-
reich. Damit die am Projekt QUAMS 1 beteiligten Einrichtungen auch künftig von den Vor-
teilen der gemeinsamen Qualitätsentwicklung profitieren können, wird das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien ihnen dazu Unterstützungen gewähren - z. B. in Form von Foren, 
bei denen an die bisherige Qualitätsentwicklung angeknüpft werden kann.  
 
 
2.1.2 Folgeprojekt QUAMS 2  
 
Die Verwaltung schlägt vor, noch in 2005 Vorbereitungen zu treffen, um ein weiteres, bis 
2008 reichendes Folgeprojekt für weitere 30 Gruppen mit erforderlichen Begleitmaßnah-
men zu initiieren. Hierzu wird das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die in Frage 
kommenden Träger der Kindertageseinrichtungen einladen und informieren.    
 
Grundsätzlich ist das zweite Projekt nach dem selben Verfahren wie QUAMS 1 durchzufüh-
ren. Aber auch aktuelle Bedürfnisse sollen dabei berücksichtigt werden. So ist QUAMS 2 
neben Einrichtungen mit Plätzen für 3- bis 6-Jährige auch für einige Einrichtungen mit Plät-
zen für unter 3-Jährige vorgesehen. Ebenso soll QUAMS 2 von den Erfahrungen des ers-
ten Projektes profitieren und optimiert werden. Dieses wird durch zusätzlich vorgesehene 
Maßnahmen bei den Rückmeldungen der Evaluationsergebnisse an die einzelne Einrich-
tungen, bei der Umsetzung der Qualitätsentwicklung in den Teams und bei der Einbindung 
der Einrichtungs-Träger in das Projekt ermöglicht. 
 
In den Jahren 2006 bis 2008 werden für das Projekt QUAMS 2 jährlich 17.400 € (davon 
15.000 € aus städtischen Mitteln) bereit gestellt.  
Die teilnehmenden Einrichtungen sollen pro Einrichtung insgesamt 600 € (200,00 jährlich) 
aufbringen - bei 12 teilnehmenden Einrichtungen insgesamt 7.200 €.  
 
 
2.2 Sprachförderung  
 
 
2.2.1 Vom Land NRW finanzierte Angebote zur Sprachförderung  
 
Nach den Richtlinien des Landes (BASS 11 – 02 Nr. 17) werden Mittel für unterschiedliche 
Angebote im Elementarbereich gewährt: 
 
A. Gezielte Angebote zur Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder, vorrangig 
mit einem hohen Anteil (über 50 %) an Kindern mit Sprachförderbedarf  
(Richtlinien-Ziffer 2.2.1) 
 
Diese Ange
bote erstrecken sich über  einen Zeitraum von 10 Monaten und umfas-
sen 200 Stunden. Sie werden je Kurs mit 2.045 € vom Land NRW gefördert. Es sol-
len mindestens 5 und maximal 10 Kinder teilnehmen. Diese Angebote werden durch 
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beim Landschaftsverband Westfalen-
Lippe für die Kindertageseinrichtungen beantragt. Die Maßnahmen werden von Kin-
dertageseinrichtungen verschiedener Träger durchgeführt.

- 7 - 
B. Angebote in Tageseinrichtungen für Kinder oder an Grundschulen für Kinder, die ein 
halbes Jahr vor der Einschulung einer ergänzenden Förderung des Spracherwerbs 
bedürfen (Richtlinien-Ziffer 2.2.2) 
 
Diese Angebote erstrecken sich über einen Zeitraum von 6 Monaten und umfassen 
120 Stunden. Sie werden je Kurs mit 1.534 € vom Land NRW gefördert. Es sollen 
mindestens 10 Kinder teilnehmen. Diese Angebote werden durch das Amt für Schu-
le und Weiterbildung beim Landschaftsverband Westfalen und Lippe (LWL) bean-
tragt. Die Maßnahmen werden von Grundschulen durchgeführt. 
 
C. Angebote zur Sprachförderung für Kinder, die keine Tageseinrichtung besuchen   
(Richtlinien-Ziffer 2.2.3) 
 
Diese Ange
bote laufen über einen Zeitraum von 10 Monaten und umfassen 200 
Stunden. Sie werden je Kurs mit 3.068 € gefördert. Es sollen mindestens 5 und ma-
ximal 10 Kinder teilnehmen. Wegen der sehr geringen Zahl von Kindern, die keine 
Tageseinrichtung besuchen, fanden solche Angebote in Münster bisher nicht statt. 
 
 
2.2.2 Sprachfördermaßnahmen für Kinder in Münster 
 
 
2.2.2.1 Bisherige Maßnahmen 
 
Ein umfassender Überblick über die bisherigen Maßnahmen ist der Berichtsvorlage 
“Sprachförderung für Kinder” vom 25.05.2004 (vgl. Berichtsvorlage an den Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien Nr. 0241/2004, Anlage 7) zu entnehmen.  
 
 
2.2.2.2 Angebote im Kindergartenjahr 2004/2005 
 
Für das Kindergartenjahr 2004/2005 wurden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe für 
insgesamt 52 Sprachförderungsangebote gem. Landesrichtlinien-Ziffer 2.2.1
 Mittel in Höhe 
von insgesamt 106.340 € vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beantragt. Ge-
nehmigt hat das Land jedoch lediglich 32 Maßnahmen und dafür insgesamt 65.440 € bewil-
ligt. Diese 32 Maßnahmen wurden dann in 13 Kindertageseinrichtungen verschiedener 
Träger durchgeführt (vgl. Anlage 4).  
 
Für das Kindergartenjahr 2004/2005 wurden beim LWL für insgesamt 34 Sprachförde-
rungsangebote gem. Landesrichtlinien-Ziffer 2.2.2  Mittel in Höhe von insgesamt 52.156 € 
vom Amt für Schule und Weiterbildung beantragt. Genehmigt hat das Land alle 34 Maß-
nahmen und dafür insgesamt 52.156 € bewillig t. Diese 34 Maßnahmen wurden dann an 31 
Förderorten von Grundschulen – zum Teil auch in Kindertageseinrichtungen – durchgeführt 
(vgl. Anlage 5).  
 
 
2.2.2.3 Angebote im Kindergartenjahr 2005/2006 und in den Folgejahren 
 
Für das Kindergartenjahr 2005/2006 wurden vom Land NRW für 25 Sprachfördermaßnah-
men insgesamt 51.125 € bewilligt. Diese 25 Maßnahmen sollen  in 17 Kindertageseinrich-
tungen verschiedener Träger durchgeführt werden.

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Kommunale Förderung: 
Ergänzend zur Landesförderung werden im Kindergartenjahr 2005/2006 weitere 30 
Sprachfördermaßnahmen mit städtischen Mitteln aus der Haushaltsstelle “Qualifizierung 
und Flexibilisierung Tagesbetreuung” finanziert werden – hierfür werden pro Maßnahme 
jeweils 2.045 € (insgesamt 61.350 €) aus dem Haushaltsjahr 2005 eingesetzt. 
 
Eine Auflistung der Kindertageseinrichtungen, die für das Kindergartenjahr 2005/2006 vom 
Land 25 Sprachfördermaßnahmen bewilligt erhalten haben und die für weitere 30 Maß-
nahmen städtische Mittel erhalten sollen, ist der Anlage zu entnehmen (vgl. Anlage 6).   
 
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2006/2007 wird von den Grundschu-
len auch der Bedarf zur Sprachförderung von Kindern festgestellt. Erforderliche Mittel für 
Kinder, die ein halbes Jahr vor der Einschulung einer ergänzenden Förderung des Sprach-
erwerbs bedürfen, werden dann vom Amt für Schule und Weiterbildung beim LWL bean-
tragt - Sprachförderungsangebote gem. Landesrichtlinien-Ziffer 2.2.2.
 
 
Ferner werden im Kindergartenjahr 2005/2006 aus Mitteln der Jugendstiftung der 
Wohn+Stadtbau zwei besondere Projekte zur Sprachförderung und Integration von Müttern 
und Kindern aus Migrantenfamilien  – davon eines in der AWO-Spielstube Coerde  und ein 
weiteres in der städtischen Kita Am Gievenbach in Gievenbeck – durchgeführt. Hierfür stellt 
die Jugendstiftung insgesamt 6.300 € bereit. Bei diesen Maßnahmen steht die Einbezie-
hung von Müttern der Kinder aus Migrantenfamilien im Vordergrund. Nach abschließender 
Evaluation dieser Pilotprojekte, ist die Taug lichkeit und Übertragbarkeit des Projektes auf 
weitere Kindertageseinrichtungen zu prüfen. 
 
Ausblick:
 
Für die Folgejahre ist geplant, die Sprachfördermaßnahmen auf der Grundlage eines 
Sprachförderkonzeptes weiterzuentwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, in welchem Um-
fang Land, Bund und Dritte Sprachfördermaßnahmen fördern werden. Die Verwaltung wird 
zu gegebener Zeit dazu berichten. 
 
 
2.2.2.4 Sprachförderkonzept  
 
Verschiedene Anbieter von Sprachfördermaßnahmen – z. B. Kindertageseinrichtungen und 
Grundschulen – halten in Münster unterschiedlic he Angebote vor. Auf der Basis dieser An-
gebote für Kinder im Elementarbereich soll zum Kindergartenjahr 2006/2007 ein umfassen-
des Weiterentwicklungskonzept zur Sprachförderung von Kindern in diesem Bereich erar-
beitet werden. Dabei ist auch die schulbegleitende Sprachförderung in den Blick zu neh-
men. 
 
Zwar gibt es zwischen den zahlreichen Bete iligten bereits Abstimmungen und Vernetzun-
gen zu den Sprachfördermaßnahmen, diese sollten jedoch höhere Verbindlichkeit erhalten. 
 
 
Ziel soll dabei ein auf Stadtebene abgestimmtes Sprachförderungskonzept für alle Kinder 
mit Sprachdefiziten sein. 
 
Hierbei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: 
• Altersgemäße Sprachförderung den Kindern bereits früh – mit Beginn der Kindertages-
betreuung – anbieten   
• Bestandsaufnahme und Bewertung der bestehenden Maßnahmen und Konzepte 
• Sprachförderbedarf in allen Kindertageseinrichtungen regelmäßig ermitteln  
• Entwicklung/Weiterentwicklung der Sprachförderungsmethodik und -didaktik  
• Qualifizierungsanforderungen der Sprachtrainer und Sprachtrainerinnen definieren

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• Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Sprachtrainer und Sprachtrainerinnen 
entwickeln  
• Klare Regelungen zu Koordination, Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung  
 
Das Weiterentwicklungskonzept zur Sprachförderung soll eine unter Federführung des Am-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien und des Amtes für Schule und Weiterbildung ein-
gesetzte Arbeitsgruppe erarbeiten. Dabei sind der Ausländerbeirat, das Gesundheitsamt 
und andere im Bereich der Sprachförderung involvierte Fachorganisationen sowie das 
Sprachenzentrum der Universität Münster einzubeziehen. 
 
 
2.3 Prävention  
 
Prävention ist ein zentraler Leitgedanke im SGB VIII (KJHG) und findet auf kommunaler 
Ebene in den Zielen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien seine Verankerung. 
Präventive Angebote sollen dafür sorgen, dass Konflikte und Krisen nicht entstehen. Zu 
präventiven Angeboten im Handlungsfeld der Kindertagesbetreuung gehören beispielswei-
se  Maßnahme zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern.  
 
 
2.3.1 Präventionsgruppen  
 
Dieses Angebot bietet im Stadtteil Hiltrup auf einem niedrigschwelligen Niveau jungen Müt-
tern mit ihren Kindern die Möglichkeit zur Betreuung unter Anwesenheit von sozialpädago-
gischem Fachpersonal und zur Information über Erziehungsfragen etc.  
 
Das Angebot findet auch weiterhin nachmittags an zwei Tagen pro Woche in einer städti-
schen Kindertageseinrichtung statt und wird in Regie der Abteilung Kommunaler Sozial-
dienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit der Kinderta-
geseinrichtung durchgeführt.  
 
Die teilnehmenden Eltern profitieren vom dem Angebot insbesondere für die konkrete Er-
ziehung ihrer Kinder in den Familien. 
 
 
2.3.2 Angebot für Kinder in der Flüchtlingsunterkunft “Am Pulverschuppen”  
 
Die vom Diakonischen Werk in der Siedlung der Flüchtlingsunterkunft “Am Pulverschup-
pen”  betriebene Kindertageseinrichtung mit Plätzen für 3- bis 6-Jährige und Schulkinder 
wurde zum 31.07.2005 geschlossen. Alle 3- bis 6-jährigen Kinder konnten zum Kindergar-
tenjahr 2005/2006 Plätze in umliegenden Kindertageseinrichtungen erhalten. Die Schulkin-
der im Grundschulalter besuchen alle die Mauritzschule, in der es eine Förderklasse für 
Flüchtlingskinder gibt. Ferner besuchen Kinder die Albert-Schweitzer-Schule (Schule für 
Lernbehinderte), und die weiterführenden Schulen Fürstenbergschule und Geistschule. 
 
Um eine erfolgreiche Integration der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schule zu er-
reichen, sollen hier begleitende Maßnahmen vorgehalten werden. Vorgesehen sind dazu 
der Einsatz einer “Brückenperson" (Honorarkraft), flankierende Maßnahmen in den Kinder-
tageseinrichtungen, eine Hausaufgabenbetreuung in der Mauritzschule und Transporte der 
Kinder zu den Kindertageseinrichtungen bzw. zur Mauritzschule. 
 
Im Jahr 2006 fallen für die Maßnahme Kosten in Höhe von 20.000 € an.

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Die Verwaltung geht davon aus, dass ab dem Kindergartenjahr/Schuljahr 2006/2007 die In-
tegration der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schule abgeschlossen ist. 
 
2.3.3 Spielgruppen 
 
Zur Förderung von Spielgruppen für unter 3-jährige Kinder stehen aus der Haushaltsstelle 
"Qualifizierung und Flexibilisierung Tagesbetreuung” weiterhin jährlich nach Bedarf 12.000 
€ zur Verfügung.  
 
Nach dem gültigen Bezuschussungsverfahr en werden die Anträge auf Förderung von  
Spielgruppen der Verwaltung im Herbst jeden Jahres vorgelegt. 
 
 
2.3.4.  Ausblick  
 
In den Folgejahren sollen die Chancen präventiver Angebote stärker genutzt werden und 
im Handlungsfeld der Kindertagesbetreuung ausdrücklicher in den Vordergrund rücken.  
Dazu gehören insbesondere Angebote zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern so-
wie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in den Bildungsbereichen Bewegung (gem. Bil-
dungsvereinbarung NRW) und Ernährung.  
 
 
3. Weiteres Verfahren
 
 
Mit den vorgenannten Schwerpunktmaßnahmen werden wichtige pädagogische Akzente zur 
Qualifizierung und Flexibilisierung der Tagesbetreuung von Kindern gesetzt.  
 
Durch die Konzentration auf die Bereiche Qualitätsmanagement (QUAMS), Sprachförderung 
und Prävention wird aktuellen Bedarfen in diesem Feld entsprochen. 
 
Die Verwaltung wird in den Fachausschüssen und im Ausländerbeirat über die Umsetzung be-
richten. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Dr. Klein

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Anlagen: 
 
Anlage 1
 
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0019/2005 vom 03.05.2005 “Keine 
Schultüte ohne Deutschstunde – vorschulische Sprachförderung für jedes Kind” 
 
Anlage 2
 
Anregung des Ausländerbeirates Nr. AAB/0002/2005 vom 02.06.2005 
 
Anlage 3
 
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 14.02.2001 “Tagesbetreuung 2010 – Qua-
lifizierung und Flexibilisierung der Tagesbetreuung durch Weiterentwicklung bedarfsgerechter An-
gebote für Familien” 
 
Anlage 4
 
Gezielte Angebote zur Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder – vorrangig mit einem 
hohen Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf 
– Landesförderung im Kindergartenjahr 2004/2005 – 
 
Anlage 5
 
Angebote in Tageseinrichtungen für Kinder oder an Grundschulen für Kinder, die ein halbes Jahr 
vor der Einschulung einer ergänzenden Förderung des Spracherwerbs bedürfen 
– Landesförderung im Kindergartenjahr 2004/2005 – 
 
Anlage 6
 
Gezielte Angebote zur Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder – vorrangig mit einem 
hohen Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf 
– Landesförderung und städtische Förderung im Kindergartenjahr 2005/2006  
 
Anlage 7
 
Berichtsvorlage 241/2004 „Sprachförderung für Kinder in Münster“ 
 
Anlage 8
 
Antrag der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und den Schul-
ausschuss „Sprache frühzeitig fördern“ vom 02.03.2004

Beratungsverlauf (7)

31.08.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2005 Sitzung
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Pulverschuppen 20
  • Am Gievenbach

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0609/2005
Typ
Vorlage
Datum
15.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37