V/0736/2012
Bebauungsplan Nr. 539 - Aufstellungsbeschluss
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V-0736-2012-Anlage-2-Plangebiet
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0736/2012 Bebauungsplan Nr. 539 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für STADT M TÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000
Beschlussvorlage
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V/0736/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 539: Zwischen Kappenberger Damm und dem Sternbusch-Park, südlich der Bahnstrecke Wanne- Eickel - Bremen Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 07.11.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich zwischen Kappenberger Damm und dem Ste rnbusch-Park, südlich der Bahnstre- cke Wanne-Eickel – Bremen ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein (einfacher) Beba u- ungsplan aufzustellen, welcher die zur verträglichen baulichen und strukturellen Weiterentwicklung in diesem Stadtbereich notwendigen Festsetzungen enthält. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster Flur 193, Flurstücke 9, 19, 26, 27, 30, 31, 36, 38, 40, 43, 44, 45, 47, 49, 53, 67, 71, 72, 76, 78, 79, 85, 94, 110, 112, 128, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 138, 139, 142, 143, 165, 166, 167, 168, 170, 175, 177, 178, 180, 181, 188, 196, 199, 200, 201, 204, 205, 209, 211, 212, 221, 228, 234, 235, 236, 237, 238, 244, 246, 247, 249, 251, 253, 255, 256, 258, 269, 270, 274, 275, 278, 279, 280, 281, 282, 284, 287, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 297, 299, 300, 303, 304, 305, 307, 310, 317, 318, 320, 321, 322, 325, 326, 328, 329, 330, 332, 337, 338, 339, 340, 341, 342, 344, 346, 348, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 358, 360, 361, 363, 364, 365, 366, 367, 369, 370, 3 80, 386, 396, 400, 401, 402, 403, 407, 408, 409, 410, 411, 412, 413, 414, 415, 416, 419, 420, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 428, 431, 432, 434, 435, 436, 438, 439, 441, 442, 443, 444, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 455, 456, 459, 460, 461, 46 2, 464, 466, 467, 469, 470, 471, 472, 473, 475, 476, 477, 478, 484, 488, 489, 490, 503, 504, 505, 508, 509, 514, 515, 516, 517, 518, 520, 521, 522, 524, 525, 526, 528, 529, 530, 532, 533, 534, 535, 536, 537, 539, 541, 542, 543, 544, 545, Vorlagen-Nr.: V/0736/2012 Auskunft erteilt: Herr Krause / Herr Husmann Ruf: 492 61 20 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 03.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0736/2012 547, 548, 552, 553 , 554, 555, 556, 557, 558, 559, 561, 562, 563, 564, 565, 566, 567, 569, 570, 571, 572, 573, 574, 575, 576, 577, 579, 580, 581, 584, 585, 586, 587, 589, 590, 591, 592, 593, 594, 595, 596, 597, 598, 599, 600, 601, 602, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 610, 611, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 618, 619, 620, 621, 622, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 629, 630, 631, 632, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 641, 642, 643, 644, 645, 646, 647, 648, 649, 650, 651, 652, 653, 655, 656, 657, 658, 659, 660, 661, 662, 663, 664, 665, 666, 667, 668, 669, 670, 671, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 678, 679, 680, 681, 682, 683, 684, 685, 686, 687, 688, 689, 690, 691, 692, 693, 694, 695, 696, 697, 698, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717, 718, 719, 720, 721, 722 Teile des Flurstücks 588 Flur 194, Flurstücke 8, 12, 15, 22, 27, 28, 39, 40, 43, 55, 58, 61, 62, 66, 84, 87, 88, 91, 92, 94, 103, 106, 110, 111, 120, 122, 123, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 135, 136, 137, 138, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 154, 155, 156, 157, 158, 160, 161, 163, 165, 168, 170, 171, 174, 175, 178, 179, 181, 183, 184, 185, 186, 187, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 207, 208, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 220, 221, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245 Teile des Flurstücks 222 II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans keine Kosten entstehen. Begründung: Zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) am 13.09.2012 wurde ein Antrag der Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen eing e- bracht mit dem Ziel, einen Bebauungsplan für den oben bezeichneten Bereich (das sog. Brunne n- viertel) aufzustellen (siehe Anlage 1 dieser Vorlage). Der Antrag wurde vom Ausschuss ang e- nommen. Mit dieser Vorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans wird das Bebauungsplanverfah- ren (neu) eingeleitet. Für das Plangebiet wurde bereits im Jahr 1995 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauung s- plans gefasst (Dringlichkeitsentscheidung vom 25.07.1995, genehmigt durch Ratsbeschluss vom 20.09.1995, Vorlage Nr. 1009/95). Die Intention zur Bebauungsplanaufstellung war seinerzeit äh n- lich der heutigen; es sollte ein Bebauungsplan aufgestellt werden, „welcher die zur Wahrung der vorhandenen Siedlungsstruktur notwendigen Festsetzungen enthält“ . Durch den Aufstellungsb e- schluss konnten damals Plansicherungsinstrumente wie die Rückstellung eines Baugesuchs a n- gewandt werden. Das Bebauungsplanverfahren soll nun fortgeführt werden. Da der bestehende Aufstellungsb e- schluss inzwischen 17 Jahre alt ist, soll er jetzt aktualisiert und aus Rechtssicherheitsgründen neu gefasst werden. Das Plangebiet ist heute zum größten Teil dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen, am westl i- chen Rand überlagert es jedoch auch Teile des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1 08 Teilab- schnitt I: Kappenberger Damm. Dieser Plan setzt hier dem Bestand entsprechende WR - und WA- Gebiete mit I - oder II- geschossiger Bauweise fest. In den überlagerten Bereichen tritt der neue Bebauungsplan nach seiner Rechtskraft an die Stelle des bisherigen Planungsrechts. Der überwiegend bebaute Stadtbereich zwischen Kappenberger Damm und dem "Sternbusch - Park", südlich der Bahnstrecke Wanne-Eickel • Bremen, stellt sich – bedingt durch die ihn begren- - 3 - V/0736/2012 zenden, z. T. in Hochlage befindlichen Verkehrsbänder – als stadträumliche Einheit in stadtstruktu- rell „isolierter" Lage dar. Der Kern dieses Siedlungsbereiches resultiert aus der Gründung einer Reichsheimstättensiedlung in den 20er Jahren. Ein zweiter, wesentlicher baulicher Entwicklungsschub für diesen Siedlungsbe- reich setzte in den 50er Jahren ein, welcher sowohl eine straßenrandorientierte Ergänzung der Siedlungsstruktur – z. T. auch in zweigeschossiger Bauweise – als auch eine Erweiterung der bi s- herigen Siedlung nach sich zog. Waren in den 60er Ja hren die baulichen Entwicklungen im Bereich des "Brunnenviertels" eher auf Anbauten an bestehende Gebäude bezogen, so setzte in den 70er Jahren eine kontinuierliche Entwicklung im Hinblick auf eine städtebauliche Nachverdichtung der bisher ausschließlich s tra- ßenrandorientierten Einzel - und Doppelhausbebauung dahingehend ein, als – ermöglicht durch Teilungen der sehr großen und tiefen Grundstücke in ein Vorder - und Hintergrundstück – in ver- stärktem Maße Hinterlandbebauung innerhalb des rasterförmigen Erschli eßungs- und Siedlungs- bildes entstand. Stellten die Nachverdichtungstendenzen in den 70er und 80er Jahren vor dem Hintergrund der Dimension und Wohneinheiten- Anzahl noch keine stadtstrukturellen und städtebaulichen Probl e- me für die Nutzungs-, Bau- und Erschließungsstruktur sowie im weitesten Sinne auch Sozialstru k- tur dar, so verändern aus Sicht einiger Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere in den 90er Jahren realisierte Bauvorhaben bis hin zu aktuellen Bauvoranfragen und Bauanträgen die bisher das Viertel prägende Baustruktur. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist das Ziel verbunden, die absehbar sehr unterschiedl i- chen Verwertungsinteressen der Eigentümer, die durch den Generationenwechsel in den letzten Jahren verstärkt eingetreten sind, verbindl ich zu regeln und gleichzeitig eine verträgliche bauliche und strukturelle Weiterentwicklung für diesen Siedlungsbereich zu steuern. Hierzu sollen vordringlich die städtebauliche Dichte, z.B. die max. Gebäudehöhen, sowie die Lage der überbaub aren Flächen festgelegt werden. Dabei ist die Regelungsdichte und -intensität auf den z. T. sehr heterogenen baulichen und Baudichte- Kanon im Quartier abzustimmen. Mit Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses kann zur Sicherung der Planung von § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) im Bedarfsfall Gebrauch gemacht werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Antrag der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen an den ASSVW 2. Plangebiet
V-0736-2012-Anlage-1-Antrag
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Der ASSVW möge beschließen: Für den Bereich Kleikamp/Brunnenviertel ist ein Bebauungsplanverfahren zur Steuerung der städtebaulichen und strukturellen Entwicklung in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. Begründung: In dem Bereich Kleikamp/Brunnenviertel gibt es aufgrund Generationswechsels seit einigen Jahren zunehmende Bautätigkeit. Da kein Bebauungsplan besteht, ist die bauliche Entwicklung nach § 34 BauGB zu beurteilen. Allerdings zeigt es sich, dass die Bauvorhaben zunehmend voluminös ausfallen und dass die Neubauten die vorhandene Bebauung nach Umfang und Höhe bei weitem übertreffen. Das Viertel und seine Bewohner geraten dadurch unter Umnutzungsdruck. Es entsteht die Gefahr, dass die alteingesessene Bewohnerschaft auch ökonomisch unter Druck gesetzt und verdrängt wird. Um eine verträgliche bauliche und strukturelle Weiterentwicklung in diesem Stadtbereich sicherzustellen soll deshalb ein Bebauungsplan aufgestellt werden." gez. Helga Bennink Carsten Peters Reinhard Scholz Christine Schulz Bündnis 90/Die Grünen/GAL Rats fraktion Münster Windthorststr. 7 4814 3 Münster Fon 0251 / 8 99 58 10 Fax 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de Antrag: Aufn ahme eines Bebauungsplanverfahrens im Bereich Kleikamp/Brunnenviertel 31.05.2012 Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0736/2012
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Bebauungsplan Nr. 539 (amtlicher Umring) amtlich
- Windthorststraße 7
- Kappenberger Damm
- Sternbusch
Bebauungsplan Nr. 539
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Zwischen Kappenberger Damm und Sternbusch-Park, südlich der Bahnstrecke Wanne-Eickel - Hamburg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0736/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37