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Einbeziehung eins Weges in den Senfweg in Köln-Worringen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1511/2023 vom 25.05.2023

Stand: Am 31.08.2023 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) endgültig abgelehnt.

Dokumente

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    Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 235- Go Vorlagen-Nummer 1511/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einbeziehung eins Weges in den Senfweg in Köln-Worringen Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, den etwa 290 m vor der Alten Neusser Land- straße vom Senfweg abgehenden Weg, der nach einem Verlauf von etwa 420 m in westliche Richtung am Brombeerweg endet, einzubeziehen in den Senfweg. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.06.2023 2 Begründung: Bei einer Überprüfung des Stadtplans seitens der Verwaltung wurde festgestellt, dass der Eintrag des Senfwegs in Köln-Worringen im Kartenwerk nicht mit der Straßenbenennungsakte übereinstimmt. Gemäß der Straßenbenennungsakte beginnt der Senfweg in Köln-Worringen an der Bruch- straße und endet an der Alten Neusser Landstraße. Im Stadtplan ist zusätzlich ein Weg als Senfweg eingezeichnet, der etwa 290 m vor der Alten Neusser Landstraße vom Senfweg ab- geht und nach etwa 420 m in westliche Richtung am Brombeerweg endet. Die an diesem Weg liegenden Häuser erhielten die Adressierung „Senfweg.10, 12 und 14“. Der Vollständigkeit wegen, muss dieser Weg mit in den Senfweg einbezogen werden, damit die Straßenbenennungsakte entsprechend angepasst werden kann. Anlage 1: Benennungsplan
  • Anlage1_Plan zur Einbeziehung

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    Plan zur Einbeziehung Senfweg Verlauf Senfweg lt. Akte Einbeziehung in den Senfweg N A lt e N e u s s Anlage 1

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2023

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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