V/0274/2010
Umwandlung des vierten Halbtagszuges an der Wartburgschule (ev. Grundschule) in einen gebundenen Ganztagszug zum Schuljahr 2010/2011
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Beschlussvorlage
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V/0274/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Umwandlung des vierten Halbtagszuges an der Wartburgschule (ev. Grundschule) in einen gebundenen Ganztagszug zum Schuljahr 2010/2011 Beratungsfolge 20.04.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 20.04.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 22.04.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 28.04.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt zu, dass an der Wartburgschule (ev. Grundschule) ab dem Schuljahr 2010/2011 der jetzige vierte Halbtagszug in einen gebundenen Ganztagszug umgewandelt wird. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umwandlung als schulorganisatorische Maßnahme unter dem Genehmigungsvorbehalt der Bezirksregierung Münster steht. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei G enehmigung durch die Bezirksregierung Münster der vierte Ganztagszug schrittweise aufgebaut wird. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der dem Schulträger entstehende zusätzliche erzieheri- sche Personalbedarf zum Schuljahr 2010/2011 durch die dafür über den Etatbeschluss des Rates am 17.03.2010 eingerichteten 2 x 0,50 Stellen EGr. S 6 (Erzieher/in) abgedeckt ist. 5. Der Rat beschließt, dass für den aufgrund des stufenweisen Ausbaus (jahrgangsübergrei- fende Betreuung) zum Schuljahr 2012/2013 erhöhten Personalbedarf weitere 2 x 0,50 Stel- len EGr. S 6 in der Produktgruppe 0301 eingerichtet werden. 6. Der Rat beschließt, für die Ausgabe des Mittagessens und abhängig vom stufenweisen Aus- bau Planstellenanteile für eine hauswirtschaftliche Gehilfin (EGr. 4) in der Produktgruppe 0301 einzurichten. Entsprechend den steigenden Teilnehmerzahlen ergibt sich folgender Bedarf: Vorlagen-Nr.: V/0274/2010 Auskunft erteilt: Herr Watermann Ruf: 492 40 10 E-Mail: Watermann@stadt-muenster.de Datum: 06.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0274/2010 Bedarf in Std./Wo. Bedarf in Planstellen Schuljahr Gesamt Veränderung Gesamt Veränderung 2010/2011 12,38 12,38 0,32 0,32 2011/2012 19,02 6,64 0,49 0,17 2012/2013 25,65 6,63 0,66 0,17 2013/2014 30,08 4,43 0,77 0,11 2014/2015 ff. 30,08 - 0,77 - Die Einrichtung der zusätzlichen Stellenanteile erfolgt jeweils zum 01.08. (Schuljahresbe- ginn). Die Verwaltung wird beauftragt, vorrangig die Vergabe an einen Caterer zu betreiben; die Stellenanteile sind damit gesperrt. Nur sofern das nicht oder nicht in vollem Umfang gelingt, erfolgt die Besetzung mit städtischen Mitarbeitern/-innen. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei Einrichtung des vierten Ganztagszuges folgende Aufwendungen für hauswirtschaftliche Gehilfin (Zuschuss Caterer), für Sachkosten je Klas- se und für Zuschüsse zu Verpflegungskosten entstehen: Haus- haltsjahr hw. Gehilfin (Zuschuss Caterer) Sachkosten Verpfl.-Kosten Gesamt 2010 6.390 € 380 € 1.330 € 8.100 € 2011 15.540 € 1.280 € 4.360 € 21.180 € 2012 22.570 € 2.180 € 7.170 € 31.920 € 2013 28.770 € 3.080 € 10.130 € 41.980 € 2014 ff. 31.770 € 3.600 € 12.000 € 47.370 € Die erforderlichen Mittel sind durch den Etatbeschluss des Rates vom 17.03.2010 im Haus- haltsplan 2010 und der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2013 bereits enthalten. II. Finanzierung: Gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan 2010 ergeben sich durch Beschlusspunkt 5. folgende zusätzliche Aufwendungen: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Teilergebnisplan (Zeile) 11 Personalaufwendungen 2012 2013 ff. 18.460 44.740 2 x 0,50 Stelle ab Schuljahr 2012/2013 Die ab dem Haushaltsjahr 2012 entstehenden Mehrbedarfe sind im Rahmen der zukünfti- gen Etatberatungen entsprechend zusätzlich zu berücksichtigen. - 3 - V/0274/2010 Begründung: Die Wartburgschule (ev. Grundschule) in Münster-Gievenbeck ist vierzügig ausgerichtet. Drei die- ser Züge sind gebundene Ganztagszüge, ein Zug davon ist integrativ, d.h. gemeinsamer Unterricht für behinderte und nicht behinderte Kinder. Der vierte Zug wird momentan als regulärer Halbtags- zug geführt. Lt. Schulstatistik von Oktober 2009 besuchen insgesamt 417 Kinder im laufenden Schuljahr die Wartburgschule. Nach der Definition des Schulgesetzes NW ist die (weitere) Einführung und damit Ausweitung des Ganztagsbetriebes als Errichtung von Schulen im Sinne von § 81 Absatz 2 zu verstehen und durch den Schulträger zu entscheiden. Nach § 81 Absatz 3 Schulgesetz NW bedarf dieser Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde, in diesem Fall die Bezirksregierung Münster. Mit der Vorlage V/0581/2009 - Bauliche Maßnahmen für die beantragte Umwandlung des vierten Zuges der Wartburgschule, ev. Grundschule, in einen Ganztagszug- hat der Rat in seiner Sitzung am 30.09.2009 zur Kenntnis genommen, dass „ die Verwaltung perspektivisch den Halbtagszug in einen Ganztagszug an der Wartburgschule umwandeln will.“ Des weiteren hat der Rat mit dieser Vorlage beschlossen, „dass vorbereitend für eine Umwandlung des Halbtagszuges der Wartburg- schule, ev. Grundschule, in einen Ganztagszug die erforderlichen baulichen Maßnahmen (z.B. Einbau Aufzug, Ergänzung Küchenausstattung, Verbesserung Akustik) mit einem Kostenvolumen von maximal 150.000 € Euro umgesetzt werden.“ Die Finanzierung dieser Baumaßnahmen ist abschließend über die Vorlage V/0056/2010 - Zu- kunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster (Dritter Zwi- schenbericht) - vom Rat am 03.02.2010 beschlossen worden. Die Baumaßnahmen werden aktuell im Detail gepl ant und sollen bis zum Ende der Sommerferien 2010 abgeschlossen sein. Die baulichen / räumlichen Voraussetzungen für den pädagogischen Betrieb des vierten Ganztagszuges sind somit erfüllt. In der Begründung zur Vorlage V/0581/2009 wurden bereits perspektivisch Aussagen zu den vor- aussichtlichen laufenden Kosten im Fall der Umwandlung des 4. Zuges in einen Ganztagszug ge- troffen. Danach sind auf Grund des jahrgangsübergreifenden Unterrichts im ersten Jahr der Um- wandlung 2 halbe Erzieherstellen und 2 Jahre später 2 weitere halbe Stellen erforderlich. Im Rahmen der Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2010 hat der Ausschuss für Schule und Wei- terbildung den Etatantrag der Wartburggrundschule aufgegriffen, wonach für den vierten Ganz- tagszug zwei Planstellen für Erzieher eingerichtet werden. Der Rat hat mit seinem Etatbeschluss vom 17.03.2010 die Stellenvermehrung für das Schuljahr 2010/2011 (2 x 0,50 Stellen) beschlos- sen. Die Abdeckung des Weiteren erzieherischen Bedarfs ab dem Schuljahr 2012/2013 wird mit dieser Vorlage nachgezogen. Zu den laufenden jährlichen Kosten zählen auch die Aufwendungen für weitere Arbeitsstunden von hauswirtschaftlichen Gehilfinnen sowie Sachkosten und Verpflegungszuschüsse. Für die notwendige Sachausstattung einschließlich Verbrauchsmaterialien werden jährlich pro Schüler/in 30 € bereit gestellt. Die Ressourcen für den notwendigen Einsatz hauswirtschaftlicher Gehilfinnen sind, wie zuletzt üblich, als Personalkostenzuschuss an einen Caterer (Sachaufwendungen) veranschlagt. Sofern die Vergabe an einen Caterer nicht oder nicht vollständig gelingt, werden die Sachaufwendungen in Personalaufwendungen für den Einsatz städt. Mitarbeiter/innen umgewidmet. - 4 - V/0274/2010 Es wird davon ausgegangen, dass jede Klasse des vierten Zuges von 30 Schüler/innen besucht wird. Im Endausbau werden damit insgesamt 120 Schüler/innen zusätzlich ein Mittagessen ein- nehmen. Nach den bisherigen Erfahrungen wird für ca. 25 % der Kinder, die am Mittagessen teil- nehmen, ein Verpflegungskostenzuschuss beantragt. Die jährlichen Kosten hierfür betragen im Endausbau insgesamt 12.000 €. Mit Beschluss vom März 2010 hat die Schulkonferenz der Wartburggrundschule auf die aktuelle Beschlusslage vor Ort reagiert und einstimmig beschlossen, den vierten Ganztagszug ab dem Schuljahr 2010/2011 einzurichten. Lt. Schulkonferenz sollen die Interessen der Eltern, die ihre Kinder explizit in den Halbtagszug angemeldet haben, über individuelle Lösungen Berücksichti- gung finden. Aus Sicht der Verwaltung kann daher kurzfristig die Chance wahrgenommen werden, über einen positiven Ratsbeschluss an das Land NW heranzutreten und um Genehmigung dieser schulorganisatorischen Maßnahme zu bitten. Zur Planungssicherheit für alle Beteiligten kommt daher nur diese Beratungskette im April 2010 infrage. I. V. gez. Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0274/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37