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V/0318/2018

Neustrukturierung der Wasserversorgung - DIPOL (nach Zustimmung der Bezirksregierung Münster zum Wasserversorgungskonzept vom 05.04.2018)

Vorlagen 15.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 16

Anlage d_Anregung_2017-00053_NABU_BUND

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Anlage c_Anregung_2017-00039_geschwaerzt

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Anlage a_Anregung_2016-00113__geschwaerzt

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage d_Anregung_2017-00053_NABU_BUND

23 Zeichen

Anregung Nr. 2017-00053

Anlage c_Anregung_2017-00039_geschwaerzt

2609 Zeichen

Von:
An: Ratsservice; online-redaktion
Betreff: Buergeranregung
Datum: Donnerstag, 11. Mai 2017 10:47:16
Nachname: 
Vorname: 
Straße, Haus-Nr.: 
PLZ: 
Ort: 
Telefon: 
E-Mail: 
Adressat: Rat der Stadt Münster
Thema: Entscheidung über die Schließung der Wasserwerke Vennheide-Geist und
Kinderhaus verschieben und neu überdenken // Stattdessen: Frei-Geist und Geist-Reich
Anregung / Antrag:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit beantrage ich, die Entscheidung über die Schließung der Wasserwerke
Vennheide-Geist und Kinderhaus, die am Mittwoch, 17. Mai, im Rat beraten wird, zu
verschieben und neu zu beraten.
Mit der Entscheidung würde sich die Stadt Münster die Entscheidung verbauen, sich im
Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit neu zu positionieren.
Die Idee:
1.Die Stadtwerke lassen die beiden (oder zumindest Geist) Wasserwerke in Betrieb.
2.Die Stadtwerke gründen mit münsterschen NGOs eine gGmbH, in deren Beirat
Vertretende von verschiedenen Umwelt- und Dritte-Welt-Gruppen sitzen.
3.Das gewonnene Wasser wird im ersten Schritt in 0,33l-Glas-Flaschen abgefüllt und an
münstersche Gastronomien verkauft. Die Namen könnten sein: „Frei-Geist“ für Wasser
ohne Kohlensäure, „Geist-Reich“ für Wasser mit zugesetzter Kohlensäure. Bei Erfolg und
genügend Kapazitäten könnten das Wasser auch in 0,7l-Glas-Flaschen abgefüllt werden.
Begründung:
Die Vorteile:
1.Wir erhalten zumindest ein Pumpwerk. Ist es einmal zurückgebaut, könnte es nie wieder
in Betrieb gehen. Der frühere Stadtwerke-Betriebsdirektor Wilfried Buttchereit hat
überzeugend dargestellt, dass die Aufgabe von zwei Wasserschutzgebieten nicht
nachhaltig, sondern kurzsichtig ist (siehe WN vom 4.8.2016).
2.Für den Notfall könnten wir einen Teil der Wasserversorgung über die beiden
Pumpwerke garantieren.
3.Wir schaffen Arbeitsplätze in Münster.
4.Mit dem Erlös des Verkaufs könnten zum einen die Betriebskosten gedeckt werden,
zum anderen aber auch Wasserprojekte in der Dritten-Welt unterstützt werden, wie bei
„Via con Agua“ (www.vivaconagua.org) in Hamburg.
5.Wer vermindern Verkehr auf der Straße. Warum sollten wir Wasser aus Walsum (100
km entfernt), Gerolstein (250 km), Evian oder sogar San Pellegrino (beide ca. 950 km)
trinken, wenn wir ausgezeichnetes Wasser vor Ort haben?
6.Und Münster könnte sich ausgezeichnet positionieren: Nachhaltig, fair und ökologisch.
Und letztendlich auch wirtschaftlich und vernünftig.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Anregung annehmen würden. 
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Anregung Nr. 2017-00039

Mit freundlichen Gruß
Eventuelle Dateien befinden sich im Anhang dieser E-Mail.

Anlage a_Anregung_2016-00113__geschwaerzt

3524 Zeichen

Anlage a zur Ratsvorlage V/0318/2018
Anregung Nr. 2016-00113

fü ,
An
Oberbürgermeister der Stadt Nünster und
Rat der Stadt Münster

48127 Münster

Münster, 18.07.2016
Wasserversorgung der Stadt Münster adı Münsız -

Ami für Bürger und Ratssaryl Ice

Bu
" Juli 208 \\)

Sehr geehrte Damen und Herren, |

EENUEREERGRER |

der Kundenzeitschrift der Stadtwerke Münster GmbH habe ich ungläubig entnom-
men, dass die Stadtwerke die Wasserwerke Kinderhaus und Geist ( ca. 2,5 — 3,0 Mio
m3/a bestes und unbelastetes Grundwasser gewonnen als Trinkwasser) aufgeben
wollen. Die darin nicht mehr geförderten Trinkwassermengen sollen durch Aufsto-
ckung der bisherigen Fördermengen in den Wasserwerken Hohe Ward und Horn-
heide-Haskenau-Gittrup ersetzt werden. Es handelt sich dabei um mit Kanalwasser
(DEK) angereichertes Grundwasser.

Das Münsterland ist nicht gerade mit Grundwasser höffigen Resourcen gesegnet,
nämlich nur der Münsterländer Kiessandzug und die Uremsrinne können für die
Trinkwassergewinnung genutzt werden.

Die Wassergewinnungsanlagen auf der Geist werden schon mehr als 130 Jahre für
die Trinkwasserversorgung der Stadt Münster genutzt. Die Qualität des Grundwas-
sers hat sich seit Beginn der Förderung ( 19. Jahrhundert) kaum merklich verändert.

Alle vier Wasserwerke haben auch heute noch ihre speziellen Aufgaben in der
Trinkwasserversorgung der Stadt Münster zu erfüllen. Das Wasserwerk Kinderhaus
ist ein reines Grundwasserwerk. In dem Wasserwerk Geist sind die Gewinnungsan-
lagen „Preußenstadion“ und „Hiltrup“ auch reine Grundwassergewinnungen, in der
Gewinnungsanlage „Vennheideweg“ wird das Grundwasser mit Kanalwasser (DEK)
angereichert.

Es ist für mich völlig unverständlich, dass diese Wasserwerke, die nach dem neues-
ten Stand der Technik ausgerüstet sind, geschlossen werden sollen.

Die Trinkwasser-Resource Münsterländer Kiessandzug wird seit mehr als 100 Jahren
für die Trinkwasserversorgung der Bürger der Stadt Münster genutzt, und sie wird
noch viele Jahrzehnte gutes Trinkwasser liefern.

Fortsetzung Seite 2

Seite 2

Doch jetzt beabsichtigen die Stadtwerke die Wasserschutzgebiete aufzugeben und
die Wasserförderung einzustellen. Die dadurch freiwerdenden Grundstücke sollen
wohl an die Stadt Münster veräußert werden, um sie dann der bebauung zuzuführen.
Das ist ein sündhafter Vorgang, nämlich ein langlebiges Naturprodukt, dass den
kommenden Generationen noch zur Verfügung stehen könnte, durch eine kurzlebige
Bebauung zu vernichten. Unbelastetes Grundwasser ist ein unschätzbares, wertvol-
les Naturprodukt und darf nicht durch kurzsichtiges Handeln aufgegeben werden. Es
besteht dafür keine Notwendigkeit. Eine Bebauung ist in den Stadtgrenzen Münsters
überall möglich. Die Aufgabe des Grundwasserschutzes und der Trinkwassergewin-
nung ist dann unwiderbringlich.

Ich appelliere deshalb an Sie als verantwortliches, politisches Gremium der Stadt
Münster, von diesem Vorhaben abzusehen. Unsere Generation hat bis heute von der
Weitsichtigkeit unserer Vorfahren gelebt, die das Grundwasser des Kiessandzuges
geschützt haben, und die kommenden Generationen sollten diesen Nutzen auch
haben. Intaktes Grundwasser ist ein unschätzbares Gut. Die Stadt Münster sollte
sich glücklich schätzen, heute solch ein seltenes Naturprodukt in Ihren Stadtgrenzen
zu besitzen und es deshalb auch zu bewahren. Ich hoffe, dass dieses Schreiben Sie
zum Nachdenken anregt und Ihr Handeln ändert.

Dieses Schreiben geht mit gleicher Post an die örtlichen, öffentlichen Medien.

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage

8734 Zeichen

V/0318/2018 
V/0318/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neustrukturierung der Wasserversorgung - DIPOL (nach Zustimmung der Bezirksregierung 
Münster zum Wasserversorgungskonzept vom 05.04.2018) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Vorbemerkung: 
 
Die Ratsvorlage gibt im Text (Normalschrift) den gültigen Ratsbeschluss (V/0324/2017) gemäß des 
Antrages der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 12.07.2017 wieder. Die 
Vorlage wird erneut zur Beschlussfassung gestellt, d a inzwischen die Zustimmung der Bezirksregi e-
rung Münster zum Wasserversorgungskonzept vom 05.04.2018 vorliegt. Kleinere Änderungen / Ä n-
derungsnotwendigkeiten, die sich zwischenzeitlich ergeben haben, sind fett dargestellt. 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
Um die Wasserversorgung für die wachsende Zahl von Bewohnerinnen und Bewohner von Münster 
dauerhaft sicher zu stellen, um die ortsnahe Trinkwasserversorgung zu erhalten und um eine bes t-
mögliche Trinkwasserqualität zu gewährleisten, wird das in der Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 
02/2017 (Anlage 1 der Vorlage V/0324/2017 - Beschluss des Rates vom 12.07.20 17) beschriebe-
ne Konzept „DIPOL“ vorbereitet.  
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
23.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0318/2018 
Das Konzept soll folgende Eckpunkte aufweisen:  
 
a. Die beiden großen und ausbaufähigen Wasserwerke Hornheide und Hohe Ward werden u m-
fassend technisch erneuert und ausgebaut. Die Kapazität der beiden Werke wird durch ver-
mehrte Infiltration von Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal ( DEK) auf über 15  Mio. m³ 
p.a. gesteigert. Wenn möglich, soll die Zulieferung aus dem Wasserwerk Haltern der Gelse n-
wasser AG entsprechend begrenzt bzw. bestenfalls reduziert werden. Die Inv estitionskosten 
aller Maßnahmen betragen rd. 24 Mio. €. 
b. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 ein Wasserversorgungs-
konzept zur aktuellen Situation und zur zukünftigen Ausgestaltung der öffentlichen 
Trinkwasserversorgung beschlossen. Darin ist vorgesehen, die Wasserwerke Geist und 
Kinderhaus ohne Erweiterungspotenzial (Geist, Kinderhaus) zu schließen, das zur 
Wasserhaltung des Wasserwerkes Geist entnommene Grundwasser durch eine 
Pumpleitung dem Dortmund -Ems-Kanal zuzuführen und am Was serwerk Hohe Ward 
zur Filtration wieder zu entnehmen. Die Bezirksregierung hat das Wasserversorgung s-
konzept beanstandungslos zur Kenntnis genommen. Die beiden genannten Wasse r-
werke werden geschlossen. 
c. Nach hydrogeologischen Gutachten vom 01.02.2017 (Anlage 4 der Vorlage V/0324/2017 - 
Beschluss des Rates vom 12.07.2017)  muss bei der Schließung des Wasserwerks 
Geist/Vennheide von einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels ausgegangen werden. 
In diesem Fall wird der betroffene Gebäudebestand dauerhaft vor den  Folgen des Grundwas-
seranstiegs geschützt. Dazu wird gemäß den Empfehlungen des hydrogeologischen Gutac h-
tens ein Wasserhaltungsbetrieb eingerichtet, der den Wiederanstieg des Grundwasserspi e-
gels so begrenzt, dass die Kellersohlen der Gebäude im Trockenen b leiben und Naturdenk-
male, gesetzlich geschützte Biotope und sonstige betroffene Naturelemente erhalten 
bleiben. Die Wasserhaltung wird durch ein Monitoring kontrolliert , so dass auch mögliche 
Auswaschungen aus Altlasten verhindert werden . Falls trotz der k ontinuierlichen Begren-
zung des Grundwasserspiegels dennoch Schäden an Gebäuden auftreten, bieten die Stad t-
werke eine offensive Unterstützung zur Schadensbeseitigung an. 
d. Das durch die Wasserhaltung des Wasserwerkes Geist entnommene Grundwasser wird 
durch eine Pumpleitung dem DEK zugeführt und am Wasserwerk Hohe Ward zur Filtration 
wieder entnommen. Eine direkte Nutzung des Wassers zur Trinkwasseraufbereitung im Werk 
Hohe Ward scheidet aus technischen Gründen aus.  Die hierbei entstehenden Kosten des 
Pumpens in den DEK von ca. 100.000 € p.a. werden als Teil der Kosten des Betriebes und 
der Instandhaltung der Wasserwerke bei der Ermittlung der Wasserpreise berücksichtigt. 
e. Bei Bau - und/oder Änderungsanträgen für Neubauten bzw. Erweiterungen an bereits  
bestehenden Gebäuden werden gezielte Hinwei se auf den zu beachtenden Grund wasser-
stand und auf bauliche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bauwerke an die veran t-
wortlichen Bauherren gegeben.  
f. Die Anregungen mit den Nr. 2016 -00113, 2017-00031, 2017-00039 und 2017-00053 (Anla-
gen a bis d) wurden soweit möglich berücksichtigt und sind damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dem DIPOL-Konzept entstehen bei der Stadt Münster keine zusätzlichen Erträge bzw. Au f-
wendungen. Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getr a-
gen.

- 3 - 
V/0318/2018 
 
Begründung: 
 
IT.NRW erwartet für die Stadt Münster bis Ende 2028 einen Anstieg der Bevölkerung von 
310 Tausend (Ende 2015) auf 337,5 Tausend Einwohner und damit einhergehend eine Erhöhung des 
Trinkwasserbedarfs von knapp 17 Mio. m³/a im Jahr 2015 auf 19,9  Mio. m³/a bis 2029. Um das no t-
wendige Trinkwasser mit einer weiterhin ortsnahen Wasserversorgung in qualitativ hoher sowie quan-
titativ ausreichender Menge bereitstellen zu können, wurde die derzeitige Wasserversorg ung der 
Stadt Münster auf den Prüfstand gestellt. Es wurden verschiedene Varianten unter den Aspekten 
Wasserqualität, Versorgungssicherheit, Zukunftssicherheit und Wirtschaftlichkeit entwickelt und b e-
wertet.  
 
Dabei hat sich das DIPOL -Projekt, das neben de r technischen Erneuerung auch den Ausbau der 
Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide vorsieht, die über das notwendige Erweiterungspotential 
verfügen, deutlich gegen andere Varianten durchgesetzt. Das Konzept sieht die Schließung der kle i-
neren Wasserwerke Geist und Kinderhaus vor. 
 
Das DIPOL -Projekt wurde durch das vom Rat am 14.03.2018 beschlossene Wasserverso r-
gungskonzept (V/1089/2017) aufgegriffen und ist ein wesentlicher Baustein dieses Wasserve r-
sorgungskonzeptes. Die Bezirksregierung hat das Wasserversorgu ngskonzept auf Vollstä n-
digkeit und Plausibilität geprüft und der Stadt Münster die diesbezügliche Nicht-Beanstandung 
am 05.04.2018 schriftlich mitgeteilt. 
 
Im Zuge der Schließung des Wasserwerkes Geist wird es laut hydrogeologischem Gutachten zu e i-
nem Grundwasseranstieg im Bereich Geist kommen. Die Stadtwerke werden daher dauerhaft eine 
sogenannte Wasserhaltung betreiben, um so den Grundwasserstand auf einem unkritischen Niveau 
zu halten und sonstige potenziell betroffene Gebäudebestände, Naturdenkmale, ges etzlich ge-
schützte Biotope und sonstige betroffene Naturelemente zu schützen. 
  
Die Umsetzung des DIPOL-Konzeptes erfordert Investitionen von 24 Mio. € für die Sanierung und den 
Ausbau der Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide. Durch die Umsetzung des Konzepts ergibt sich 
eine Betriebskostenersparnis von 350.000 € p.a. Dem stehen Kosten für den Wasserhaltungsbetrieb 
in Höhe von 100.000 € p.a. gegenüber. Über den Abschreibungszeitraum ergibt sich ein wirtschaftl i-
cher Vorteil des DIPOL -Konzepts von 3 Mio. € geg enüber der Sanierungsvariante aller bestehenden 
Wasserwerke. 
 
Die zum DIPOL -Konzept eingegangen en Anregungen konnten teilweise aufgegriffen und in 
den Beschlusspunkten b. bis e. berücksichtigt werden. 
 
Weiterführende Informationen sind den vier Anlagen der  öffentlichen Ratsvorlage V/0324/2017 
(Beschluss des Rates vom 12.07.2017) zu entnehmen.  Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster 
GmbH hatte in seiner Sitzung am 30.03.2017 die Aufsichtsratsvorlage Nr. 02/2017 (Anlage 1 zur 
Vorlage V/0324/2017) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH hatte den Eckpunktebeschluss des Rates vom 12.07.2017 auf ihrer Sitzung am 
13.07.2017 übernommen. Die vorliegende Ratsvorlage konkretisiert die Beschlussvorlage 
V/0324/2017 u.a. um die durch den Ra t auf der Sitzung vom 12.07.2017 beschlossenen Ec k-
punkte. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

- 4 - 
V/0318/2018 
 
 
Anlagen 
 
Anlage a Anregung Nr. 2016-00113 
Anlage b Anregung Nr. 2017-00031 
Anlage c  Anregung Nr. 2017-00039 
Anlage d Anregung Nr. 2017-00053

Anlage A

1976 Zeichen

Anlage A zur V/0318/2018 
Kurzüberblick 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Ratsbeschluss für die Neustrukturierung der Wasserversorgung - 
DIPOL - notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt 
Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die 
Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an 
Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Un-
ternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, 
sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie 
Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar die-
nen. 
 
Die Ziele, Ober- und Unterziele zum hier relevanten Versorgungsbereich Wasser - sind in dem 
mit der „Stadtwerke Münster GmbH“ geschlossenen Managementkontrakt festgehalten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
k.A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Anlage b_Anregung_2017-00031_geschwaerzt

23 Zeichen

Anregung Nr. 2017-00031

Beratungsverlauf (7)

07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Vennheideweg
  • Preußenstadion
  • Auf der Geist
  • Kinderhaus
  • Hohe Ward

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Details

Aktenzeichen
V/0318/2018
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37