V/0318/2018
Neustrukturierung der Wasserversorgung - DIPOL (nach Zustimmung der Bezirksregierung Münster zum Wasserversorgungskonzept vom 05.04.2018)
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Anlage d_Anregung_2017-00053_NABU_BUND
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Anregung Nr. 2017-00053
Anlage c_Anregung_2017-00039_geschwaerzt
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Von: An: Ratsservice; online-redaktion Betreff: Buergeranregung Datum: Donnerstag, 11. Mai 2017 10:47:16 Nachname: Vorname: Straße, Haus-Nr.: PLZ: Ort: Telefon: E-Mail: Adressat: Rat der Stadt Münster Thema: Entscheidung über die Schließung der Wasserwerke Vennheide-Geist und Kinderhaus verschieben und neu überdenken // Stattdessen: Frei-Geist und Geist-Reich Anregung / Antrag: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit beantrage ich, die Entscheidung über die Schließung der Wasserwerke Vennheide-Geist und Kinderhaus, die am Mittwoch, 17. Mai, im Rat beraten wird, zu verschieben und neu zu beraten. Mit der Entscheidung würde sich die Stadt Münster die Entscheidung verbauen, sich im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit neu zu positionieren. Die Idee: 1.Die Stadtwerke lassen die beiden (oder zumindest Geist) Wasserwerke in Betrieb. 2.Die Stadtwerke gründen mit münsterschen NGOs eine gGmbH, in deren Beirat Vertretende von verschiedenen Umwelt- und Dritte-Welt-Gruppen sitzen. 3.Das gewonnene Wasser wird im ersten Schritt in 0,33l-Glas-Flaschen abgefüllt und an münstersche Gastronomien verkauft. Die Namen könnten sein: „Frei-Geist“ für Wasser ohne Kohlensäure, „Geist-Reich“ für Wasser mit zugesetzter Kohlensäure. Bei Erfolg und genügend Kapazitäten könnten das Wasser auch in 0,7l-Glas-Flaschen abgefüllt werden. Begründung: Die Vorteile: 1.Wir erhalten zumindest ein Pumpwerk. Ist es einmal zurückgebaut, könnte es nie wieder in Betrieb gehen. Der frühere Stadtwerke-Betriebsdirektor Wilfried Buttchereit hat überzeugend dargestellt, dass die Aufgabe von zwei Wasserschutzgebieten nicht nachhaltig, sondern kurzsichtig ist (siehe WN vom 4.8.2016). 2.Für den Notfall könnten wir einen Teil der Wasserversorgung über die beiden Pumpwerke garantieren. 3.Wir schaffen Arbeitsplätze in Münster. 4.Mit dem Erlös des Verkaufs könnten zum einen die Betriebskosten gedeckt werden, zum anderen aber auch Wasserprojekte in der Dritten-Welt unterstützt werden, wie bei „Via con Agua“ (www.vivaconagua.org) in Hamburg. 5.Wer vermindern Verkehr auf der Straße. Warum sollten wir Wasser aus Walsum (100 km entfernt), Gerolstein (250 km), Evian oder sogar San Pellegrino (beide ca. 950 km) trinken, wenn wir ausgezeichnetes Wasser vor Ort haben? 6.Und Münster könnte sich ausgezeichnet positionieren: Nachhaltig, fair und ökologisch. Und letztendlich auch wirtschaftlich und vernünftig. Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Anregung annehmen würden. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Anregung Nr. 2017-00039 Mit freundlichen Gruß Eventuelle Dateien befinden sich im Anhang dieser E-Mail.
Anlage a_Anregung_2016-00113__geschwaerzt
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Anlage a zur Ratsvorlage V/0318/2018 Anregung Nr. 2016-00113 fü , An Oberbürgermeister der Stadt Nünster und Rat der Stadt Münster 48127 Münster Münster, 18.07.2016 Wasserversorgung der Stadt Münster adı Münsız - Ami für Bürger und Ratssaryl Ice Bu " Juli 208 \\) Sehr geehrte Damen und Herren, | EENUEREERGRER | der Kundenzeitschrift der Stadtwerke Münster GmbH habe ich ungläubig entnom- men, dass die Stadtwerke die Wasserwerke Kinderhaus und Geist ( ca. 2,5 — 3,0 Mio m3/a bestes und unbelastetes Grundwasser gewonnen als Trinkwasser) aufgeben wollen. Die darin nicht mehr geförderten Trinkwassermengen sollen durch Aufsto- ckung der bisherigen Fördermengen in den Wasserwerken Hohe Ward und Horn- heide-Haskenau-Gittrup ersetzt werden. Es handelt sich dabei um mit Kanalwasser (DEK) angereichertes Grundwasser. Das Münsterland ist nicht gerade mit Grundwasser höffigen Resourcen gesegnet, nämlich nur der Münsterländer Kiessandzug und die Uremsrinne können für die Trinkwassergewinnung genutzt werden. Die Wassergewinnungsanlagen auf der Geist werden schon mehr als 130 Jahre für die Trinkwasserversorgung der Stadt Münster genutzt. Die Qualität des Grundwas- sers hat sich seit Beginn der Förderung ( 19. Jahrhundert) kaum merklich verändert. Alle vier Wasserwerke haben auch heute noch ihre speziellen Aufgaben in der Trinkwasserversorgung der Stadt Münster zu erfüllen. Das Wasserwerk Kinderhaus ist ein reines Grundwasserwerk. In dem Wasserwerk Geist sind die Gewinnungsan- lagen „Preußenstadion“ und „Hiltrup“ auch reine Grundwassergewinnungen, in der Gewinnungsanlage „Vennheideweg“ wird das Grundwasser mit Kanalwasser (DEK) angereichert. Es ist für mich völlig unverständlich, dass diese Wasserwerke, die nach dem neues- ten Stand der Technik ausgerüstet sind, geschlossen werden sollen. Die Trinkwasser-Resource Münsterländer Kiessandzug wird seit mehr als 100 Jahren für die Trinkwasserversorgung der Bürger der Stadt Münster genutzt, und sie wird noch viele Jahrzehnte gutes Trinkwasser liefern. Fortsetzung Seite 2 Seite 2 Doch jetzt beabsichtigen die Stadtwerke die Wasserschutzgebiete aufzugeben und die Wasserförderung einzustellen. Die dadurch freiwerdenden Grundstücke sollen wohl an die Stadt Münster veräußert werden, um sie dann der bebauung zuzuführen. Das ist ein sündhafter Vorgang, nämlich ein langlebiges Naturprodukt, dass den kommenden Generationen noch zur Verfügung stehen könnte, durch eine kurzlebige Bebauung zu vernichten. Unbelastetes Grundwasser ist ein unschätzbares, wertvol- les Naturprodukt und darf nicht durch kurzsichtiges Handeln aufgegeben werden. Es besteht dafür keine Notwendigkeit. Eine Bebauung ist in den Stadtgrenzen Münsters überall möglich. Die Aufgabe des Grundwasserschutzes und der Trinkwassergewin- nung ist dann unwiderbringlich. Ich appelliere deshalb an Sie als verantwortliches, politisches Gremium der Stadt Münster, von diesem Vorhaben abzusehen. Unsere Generation hat bis heute von der Weitsichtigkeit unserer Vorfahren gelebt, die das Grundwasser des Kiessandzuges geschützt haben, und die kommenden Generationen sollten diesen Nutzen auch haben. Intaktes Grundwasser ist ein unschätzbares Gut. Die Stadt Münster sollte sich glücklich schätzen, heute solch ein seltenes Naturprodukt in Ihren Stadtgrenzen zu besitzen und es deshalb auch zu bewahren. Ich hoffe, dass dieses Schreiben Sie zum Nachdenken anregt und Ihr Handeln ändert. Dieses Schreiben geht mit gleicher Post an die örtlichen, öffentlichen Medien. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage
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V/0318/2018 V/0318/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neustrukturierung der Wasserversorgung - DIPOL (nach Zustimmung der Bezirksregierung Münster zum Wasserversorgungskonzept vom 05.04.2018) Beratungsfolge 07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 14.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Vorbemerkung: Die Ratsvorlage gibt im Text (Normalschrift) den gültigen Ratsbeschluss (V/0324/2017) gemäß des Antrages der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 12.07.2017 wieder. Die Vorlage wird erneut zur Beschlussfassung gestellt, d a inzwischen die Zustimmung der Bezirksregi e- rung Münster zum Wasserversorgungskonzept vom 05.04.2018 vorliegt. Kleinere Änderungen / Ä n- derungsnotwendigkeiten, die sich zwischenzeitlich ergeben haben, sind fett dargestellt. Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: Um die Wasserversorgung für die wachsende Zahl von Bewohnerinnen und Bewohner von Münster dauerhaft sicher zu stellen, um die ortsnahe Trinkwasserversorgung zu erhalten und um eine bes t- mögliche Trinkwasserqualität zu gewährleisten, wird das in der Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 02/2017 (Anlage 1 der Vorlage V/0324/2017 - Beschluss des Rates vom 12.07.20 17) beschriebe- ne Konzept „DIPOL“ vorbereitet. Amt für Finanzen und Beteiligungen 23.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0318/2018 Das Konzept soll folgende Eckpunkte aufweisen: a. Die beiden großen und ausbaufähigen Wasserwerke Hornheide und Hohe Ward werden u m- fassend technisch erneuert und ausgebaut. Die Kapazität der beiden Werke wird durch ver- mehrte Infiltration von Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal ( DEK) auf über 15 Mio. m³ p.a. gesteigert. Wenn möglich, soll die Zulieferung aus dem Wasserwerk Haltern der Gelse n- wasser AG entsprechend begrenzt bzw. bestenfalls reduziert werden. Die Inv estitionskosten aller Maßnahmen betragen rd. 24 Mio. €. b. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 ein Wasserversorgungs- konzept zur aktuellen Situation und zur zukünftigen Ausgestaltung der öffentlichen Trinkwasserversorgung beschlossen. Darin ist vorgesehen, die Wasserwerke Geist und Kinderhaus ohne Erweiterungspotenzial (Geist, Kinderhaus) zu schließen, das zur Wasserhaltung des Wasserwerkes Geist entnommene Grundwasser durch eine Pumpleitung dem Dortmund -Ems-Kanal zuzuführen und am Was serwerk Hohe Ward zur Filtration wieder zu entnehmen. Die Bezirksregierung hat das Wasserversorgung s- konzept beanstandungslos zur Kenntnis genommen. Die beiden genannten Wasse r- werke werden geschlossen. c. Nach hydrogeologischen Gutachten vom 01.02.2017 (Anlage 4 der Vorlage V/0324/2017 - Beschluss des Rates vom 12.07.2017) muss bei der Schließung des Wasserwerks Geist/Vennheide von einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels ausgegangen werden. In diesem Fall wird der betroffene Gebäudebestand dauerhaft vor den Folgen des Grundwas- seranstiegs geschützt. Dazu wird gemäß den Empfehlungen des hydrogeologischen Gutac h- tens ein Wasserhaltungsbetrieb eingerichtet, der den Wiederanstieg des Grundwasserspi e- gels so begrenzt, dass die Kellersohlen der Gebäude im Trockenen b leiben und Naturdenk- male, gesetzlich geschützte Biotope und sonstige betroffene Naturelemente erhalten bleiben. Die Wasserhaltung wird durch ein Monitoring kontrolliert , so dass auch mögliche Auswaschungen aus Altlasten verhindert werden . Falls trotz der k ontinuierlichen Begren- zung des Grundwasserspiegels dennoch Schäden an Gebäuden auftreten, bieten die Stad t- werke eine offensive Unterstützung zur Schadensbeseitigung an. d. Das durch die Wasserhaltung des Wasserwerkes Geist entnommene Grundwasser wird durch eine Pumpleitung dem DEK zugeführt und am Wasserwerk Hohe Ward zur Filtration wieder entnommen. Eine direkte Nutzung des Wassers zur Trinkwasseraufbereitung im Werk Hohe Ward scheidet aus technischen Gründen aus. Die hierbei entstehenden Kosten des Pumpens in den DEK von ca. 100.000 € p.a. werden als Teil der Kosten des Betriebes und der Instandhaltung der Wasserwerke bei der Ermittlung der Wasserpreise berücksichtigt. e. Bei Bau - und/oder Änderungsanträgen für Neubauten bzw. Erweiterungen an bereits bestehenden Gebäuden werden gezielte Hinwei se auf den zu beachtenden Grund wasser- stand und auf bauliche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bauwerke an die veran t- wortlichen Bauherren gegeben. f. Die Anregungen mit den Nr. 2016 -00113, 2017-00031, 2017-00039 und 2017-00053 (Anla- gen a bis d) wurden soweit möglich berücksichtigt und sind damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem DIPOL-Konzept entstehen bei der Stadt Münster keine zusätzlichen Erträge bzw. Au f- wendungen. Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getr a- gen. - 3 - V/0318/2018 Begründung: IT.NRW erwartet für die Stadt Münster bis Ende 2028 einen Anstieg der Bevölkerung von 310 Tausend (Ende 2015) auf 337,5 Tausend Einwohner und damit einhergehend eine Erhöhung des Trinkwasserbedarfs von knapp 17 Mio. m³/a im Jahr 2015 auf 19,9 Mio. m³/a bis 2029. Um das no t- wendige Trinkwasser mit einer weiterhin ortsnahen Wasserversorgung in qualitativ hoher sowie quan- titativ ausreichender Menge bereitstellen zu können, wurde die derzeitige Wasserversorg ung der Stadt Münster auf den Prüfstand gestellt. Es wurden verschiedene Varianten unter den Aspekten Wasserqualität, Versorgungssicherheit, Zukunftssicherheit und Wirtschaftlichkeit entwickelt und b e- wertet. Dabei hat sich das DIPOL -Projekt, das neben de r technischen Erneuerung auch den Ausbau der Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide vorsieht, die über das notwendige Erweiterungspotential verfügen, deutlich gegen andere Varianten durchgesetzt. Das Konzept sieht die Schließung der kle i- neren Wasserwerke Geist und Kinderhaus vor. Das DIPOL -Projekt wurde durch das vom Rat am 14.03.2018 beschlossene Wasserverso r- gungskonzept (V/1089/2017) aufgegriffen und ist ein wesentlicher Baustein dieses Wasserve r- sorgungskonzeptes. Die Bezirksregierung hat das Wasserversorgu ngskonzept auf Vollstä n- digkeit und Plausibilität geprüft und der Stadt Münster die diesbezügliche Nicht-Beanstandung am 05.04.2018 schriftlich mitgeteilt. Im Zuge der Schließung des Wasserwerkes Geist wird es laut hydrogeologischem Gutachten zu e i- nem Grundwasseranstieg im Bereich Geist kommen. Die Stadtwerke werden daher dauerhaft eine sogenannte Wasserhaltung betreiben, um so den Grundwasserstand auf einem unkritischen Niveau zu halten und sonstige potenziell betroffene Gebäudebestände, Naturdenkmale, ges etzlich ge- schützte Biotope und sonstige betroffene Naturelemente zu schützen. Die Umsetzung des DIPOL-Konzeptes erfordert Investitionen von 24 Mio. € für die Sanierung und den Ausbau der Wasserwerke Hohe Ward und Hornheide. Durch die Umsetzung des Konzepts ergibt sich eine Betriebskostenersparnis von 350.000 € p.a. Dem stehen Kosten für den Wasserhaltungsbetrieb in Höhe von 100.000 € p.a. gegenüber. Über den Abschreibungszeitraum ergibt sich ein wirtschaftl i- cher Vorteil des DIPOL -Konzepts von 3 Mio. € geg enüber der Sanierungsvariante aller bestehenden Wasserwerke. Die zum DIPOL -Konzept eingegangen en Anregungen konnten teilweise aufgegriffen und in den Beschlusspunkten b. bis e. berücksichtigt werden. Weiterführende Informationen sind den vier Anlagen der öffentlichen Ratsvorlage V/0324/2017 (Beschluss des Rates vom 12.07.2017) zu entnehmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hatte in seiner Sitzung am 30.03.2017 die Aufsichtsratsvorlage Nr. 02/2017 (Anlage 1 zur Vorlage V/0324/2017) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH hatte den Eckpunktebeschluss des Rates vom 12.07.2017 auf ihrer Sitzung am 13.07.2017 übernommen. Die vorliegende Ratsvorlage konkretisiert die Beschlussvorlage V/0324/2017 u.a. um die durch den Ra t auf der Sitzung vom 12.07.2017 beschlossenen Ec k- punkte. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer - 4 - V/0318/2018 Anlagen Anlage a Anregung Nr. 2016-00113 Anlage b Anregung Nr. 2017-00031 Anlage c Anregung Nr. 2017-00039 Anlage d Anregung Nr. 2017-00053
Anlage A
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Anlage A zur V/0318/2018 Kurzüberblick Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Ratsbeschluss für die Neustrukturierung der Wasserversorgung - DIPOL - notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Un- ternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar die- nen. Die Ziele, Ober- und Unterziele zum hier relevanten Versorgungsbereich Wasser - sind in dem mit der „Stadtwerke Münster GmbH“ geschlossenen Managementkontrakt festgehalten. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Anlage b_Anregung_2017-00031_geschwaerzt
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Anregung Nr. 2017-00031
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Vennheideweg
- Preußenstadion
- Auf der Geist
- Kinderhaus
- Hohe Ward
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Details
- Aktenzeichen
- V/0318/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37