V/0475/2015
Änderung des Tarifes für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
AR Vorlage Wasserpreisanpassung
3201 Zeichen
Seite 1 von 2 Münster, 29.05.2015 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 07/2015 Betreff Änderung des Tarifes für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH Gremienfolge 16.06.2015 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH 17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss 17.06.2015 Rat Berichterstatter Herr Dr. Henning Müller-Tengelmann Anlage Kostenvergleich Antrag Der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster wird folgender Beschluss zur A n- nahme empfohlen: Der Tarif für die Versorgung mit Wasser der Stadtwerke Münster GmbH wird im Grun d- preis ab dem 01.07.2015 wie folgt erhöht, der Mengenpreis bleibt dagegen unverändert: Begründung Seit dem 01.07.2008 sind die Preise des Allgemeinen Tarifs für die Versorgung mit Wasser nicht mehr angepaßt worden. Die Entwicklung von Inflation (kumuliert rd. 11%), Lohn- (kumuliert rd. 20,9%) und Fremd- bezugskosten (rd. 14,6%) seit 2008 werden in der Preiskalkulation nur zum Teil weiterge- geben. Des Weiteren ist die Wasserabgabe pro Kopf seit Jahren rückläufig. Durch den Seite 2 von 2 Rückgang des Wasserverbrauchs steigen die Instandhaltungskosten des Netzes und b e- dingen somit eine höhere Gewichtung des Grundpreises. Im Sinne einer kostendeckenden Preisgestaltung ist daher eine Anhebung der Grundpreise notwendig. Im Vergleich zu dem Kostenanstieg alleine bis 2012 in Höhe von 2,8 Mio. Euro werden diese Mehrkosten durch die vorgeschlagene Preismaßnahme mit einem Umsatzanstieg von 2,3 Mio. Euro nicht ausgeglichen. Die Grundpreise werden je nach Zählergröße zwischen 1,98 und 22,33 €/Monat ang e- passt. Durch die vorgeschlagene Tariferhöhung zum 01.07.2015 steigen beispielsweise die Preise für einen 4-Personen-Haushalt in Münster um ca. 2,49 €/ Monat (brutto). Mit den geplanten neuen Wasserpreisen wird sich Münster im Vergleich sowohl mit großstädt i- schen Wasserversorgern als auch im Münsteraner Umland weiterhin im Mittelfeld bew e- gen. Insbesondere einige größere Städte im Ruhrgebiet liegen deutlich über den Preisen in Münster. Für unsere Wasserkunden ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen: Durchschnittlicher Verbrauch Bruttopreis "aktuell" Bruttopreis "neu" Differenz in €/Monat bis 30.06.2015 in €/Monat ab 01.07.2015 in €/Monat Wasser Haushalt (1 Person) rd. 3,7 m³/Monat 16,57 19,06 2,49 Wasser Haushalt (4 Personen) rd. 10,9 m³/Monat 28,50 30,99 2,49 Wasser Haushalt (Mittelwert inkl. Mehr- familienhäusern) rd. 14,3 m³/Monat 34,10 36,59 2,49 Wasser Gewerbe Mittelwert rd. 66,3 m³/Monat 122,22 133,85 11,63 Berechnungswerte gerundet Anmerkung: Die Menge für einen 1 -Personen Haushalt ergibt sich lt. Informationen vom bdew, dass eine Person Ø rd. 120 Liter/Tag verbraucht. Der 4-Personen Haushalt wurde nach der Verhältnismäßigkeit dementsprechend angesetzt. Berücksichtigt man die gesunkene Wasserabgabe pro Kopf, so reduziert sich die Preisan- passung z.B. für einen 4-Personen Haushalt im Vergleich zu 2008 auf 1,58 €/Monat. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke
Beschlussvorlage
1724 Zeichen
V/0475/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Änderung des Tarifes für die Wasserversorgung der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.06.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Tarif für die Versorgung mit Wasser der Stadtw erke Münster GmbH wird ab dem 01.07.2015 wie folgt erhöht: 2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und Folgekosten. Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des G e- sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Beschlussfassung der Gesel l- Vorlagen-Nr.: V/0475/2015 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 01.06.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0475/2015 schafterversammlung u. a. die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise sofern sich der Bereich, für den die Tarifpreise festgesetzt/geändert werden, nicht im Wettbewerb befindet. Einzelheiten zu den seit dem 01.07.2008 nicht mehr angepassten Preisen können der Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH (Vorlage Nr. 07/2015), die als Anlage beigefügt ist, entnommen werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 16.06.2015 über den Beschluss beraten. Bei abweichendem Aufsichtsratsbeschluss wird mündlich berichtet. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Aufsichtsratsvorlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0475/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37