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V/0470/2022

Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt

Vorlagen 10.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 49.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3940 Zeichen

V/0470/2022
V/0470/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt
Beratungsfolge
31.08.2022 Integrationsrat Anhörung
07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Zur Berufung in den Beirat bei der Justizvollzugsanstalt werden benannt:
1. Simone Wendland – Mitglied des Landtages
2. Hauke Meyer – Vertretung der Arbeitnehmer*innenorganisation
3. Guido Rath – Vertretung einer Arbeitgeber*innenorganisation
4. NN – Vertretung des Integrationsrates
5. __________________________________________________________
6. __________________________________________________________
7. __________________________________________________________
8. __________________________________________________________
Begründung:
Die Amtszeit des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt entspricht der Wahlperiode des Landtages.
Sie beträgt fünf Jahre und beginnt jeweils mit der konstituierenden Sitzung des Beirates. Die Amtszeit
des bisherigen Beirates ist durch die Neuwahl des Landtages NRW im Mai 2022 abgelaufen.
Amt für Bürger- und
Ratsservice
18.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Smolka
T elefon:492-3361
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0470/2022
Der Leiter der Justizvollzugsanstalt bittet mit Schreiben vom 01.08.2022 darum, dass der Rat der
Stadt Münster Persönlichkeiten benennt, die bereit sind, ein Beiratsmandat zu übernehmen. Die
benannten Personen sollten allgemein Interesse an den Aufgaben des Strafvollzuges und im
besonderen Interesse an der JVA Münster und den Belangen der dort Inhaftierten haben.
Die Bestellung zum Mitglied des Beirates erfolgt durch die Anstaltsleitung.
Dem bisherigen Beirat gehörten an:
1. Olaf Dreßen (CDU)
2. Michael Kleyboldt (SPD)
3. Ratsherr Carsten Peters (Bündnis 90/Die Grünen/GAL)
4. Ratsherr Bernd Mayweg (FDP)
5. Anne Sandner als Vertreterin der Arbeitnehmerschaft – DGB
6. Simone Wendland als Mitglied des Landtages NRW
7. Guido Rath als Vertreter einer Arbeitgebereinrichtung
8. Abdul Amir Sleiman als Vertreter des Integrationsrates
Aufgrund der vom Justizministerium erlassenen Richtlinien gehören dem Beirat mindestens 4 und je
nach Größe der Anstalt bis zu 8 Mitglieder an. Dem Beirat sollen ein Mitglied des Landtages und je
ein Vertreter einer Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige
Person angehören.
Der Anstaltsleiter teilt mit, dass ihm bekannt sei, dass Frau Wendland, Herr Peters, Herr Kleyboldt,
Herr Mayweg und Herr Rath sich bereit erklärt haben, auch künftig im Beirat mitzuwirken.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Münsterland schlägt als Nachfolge von Frau Sandner
Herrn Hauke Meyer vor. Herr Meyer hat sich bereit erklärt, im Beirat tätig zu werden.
Auf das Schreiben an die Fraktionen zur Neuwahl des Beirates der Justizvollzugsanstalt vom
08.08.2022 wird Bezug genommen.
Hinweis:
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten,
Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung
zu achten.
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die
Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem
Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze
geschlechtsparitätisch besetzen werden.“
gez.
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Anlage A

Anlage A

1442 Zeichen

Anlage A zur V/0470/2022
Kurzüberblick
Die Wahlzeit des Beirates der Justizvollzugsanstalt richtet sich nach der Wahlzeit des Landtages
Nordrhein-Westfalen. Im Mai 2022 haben die Landtagswahlen in NRW stattgefunden. Der Leiter
der JVA Münster bittet den Rat um Benennung geeigneter Personen für die ehrenamtliche
Tätigkeit im Beirat.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Durch die Benennung der Mitglieder durch den Rat der Stadt Münster ist das Ziel mit dem
Beschluss der Vorlage erreicht.
Finanzierung
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz)ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten,
Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische
Besetzung zu achten.

Beratungsverlauf (3)

31.08.2022 Integrationsrat
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 38.1 Vorberatung
Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 49.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0470/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.08.2022
Erstellt
01.08.2022 13:19