V/0470/2022
Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt
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Beschlussvorlage
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V/0470/2022 V/0470/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Beratungsfolge 31.08.2022 Integrationsrat Anhörung 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zur Berufung in den Beirat bei der Justizvollzugsanstalt werden benannt: 1. Simone Wendland – Mitglied des Landtages 2. Hauke Meyer – Vertretung der Arbeitnehmer*innenorganisation 3. Guido Rath – Vertretung einer Arbeitgeber*innenorganisation 4. NN – Vertretung des Integrationsrates 5. __________________________________________________________ 6. __________________________________________________________ 7. __________________________________________________________ 8. __________________________________________________________ Begründung: Die Amtszeit des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt entspricht der Wahlperiode des Landtages. Sie beträgt fünf Jahre und beginnt jeweils mit der konstituierenden Sitzung des Beirates. Die Amtszeit des bisherigen Beirates ist durch die Neuwahl des Landtages NRW im Mai 2022 abgelaufen. Amt für Bürger- und Ratsservice 18.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka T elefon:492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0470/2022 Der Leiter der Justizvollzugsanstalt bittet mit Schreiben vom 01.08.2022 darum, dass der Rat der Stadt Münster Persönlichkeiten benennt, die bereit sind, ein Beiratsmandat zu übernehmen. Die benannten Personen sollten allgemein Interesse an den Aufgaben des Strafvollzuges und im besonderen Interesse an der JVA Münster und den Belangen der dort Inhaftierten haben. Die Bestellung zum Mitglied des Beirates erfolgt durch die Anstaltsleitung. Dem bisherigen Beirat gehörten an: 1. Olaf Dreßen (CDU) 2. Michael Kleyboldt (SPD) 3. Ratsherr Carsten Peters (Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 4. Ratsherr Bernd Mayweg (FDP) 5. Anne Sandner als Vertreterin der Arbeitnehmerschaft – DGB 6. Simone Wendland als Mitglied des Landtages NRW 7. Guido Rath als Vertreter einer Arbeitgebereinrichtung 8. Abdul Amir Sleiman als Vertreter des Integrationsrates Aufgrund der vom Justizministerium erlassenen Richtlinien gehören dem Beirat mindestens 4 und je nach Größe der Anstalt bis zu 8 Mitglieder an. Dem Beirat sollen ein Mitglied des Landtages und je ein Vertreter einer Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige Person angehören. Der Anstaltsleiter teilt mit, dass ihm bekannt sei, dass Frau Wendland, Herr Peters, Herr Kleyboldt, Herr Mayweg und Herr Rath sich bereit erklärt haben, auch künftig im Beirat mitzuwirken. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Münsterland schlägt als Nachfolge von Frau Sandner Herrn Hauke Meyer vor. Herr Meyer hat sich bereit erklärt, im Beirat tätig zu werden. Auf das Schreiben an die Fraktionen zur Neuwahl des Beirates der Justizvollzugsanstalt vom 08.08.2022 wird Bezug genommen. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0470/2022 Kurzüberblick Die Wahlzeit des Beirates der Justizvollzugsanstalt richtet sich nach der Wahlzeit des Landtages Nordrhein-Westfalen. Im Mai 2022 haben die Landtagswahlen in NRW stattgefunden. Der Leiter der JVA Münster bittet den Rat um Benennung geeigneter Personen für die ehrenamtliche Tätigkeit im Beirat. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Benennung der Mitglieder durch den Rat der Stadt Münster ist das Ziel mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz)ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0470/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.08.2022
- Erstellt
- 01.08.2022 13:19