V/0720/2012
Kommunale Koordinierung im Rahmen des Übergangssystems von der Schule in Ausbildung und Beruf
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Beschlussvorlage
18778 Zeichen
V/0720/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Kommunale Koordinierung im Rahmen des Übergangssystems von der Schule in Ausbildung und
Beruf
Beratungsfolge
20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
27.11.2012 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
29.11.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die Eckpunkte und Zielsetzungen des neuen Übergangssystems Schule-
Beruf in NRW mit den Elementen
Berufs- und Studienorientierung
Übergangssystem
Attraktivität des dualen System
Kommunale Koordinierung
zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land beabsichtigt, das neue System schrittweise
und im Endausbau flächendeckend in NRW umzusetzen und dazu für die Projektlaufzeit
(vss. bis 2020) in den Kreisen und kreisfreien Städten bis zu 2,0 Personalstellen zzgl.
Sachkosten finanziert.
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
3.1 beim Land NRW einen Antrag zur Teilnahme am neuen Übergangssystem Schule –
Beruf ab 01.01.2013 zu stellen,
3.2 die Umsetzung der kommunalen Koordinierung in Münster auf der Grundlage der be-
schriebenen Eckpunkte und Strukturen unter Beteiligung der Partner des Ausbildungs-
konsens anzugehen,
Vorlagen-Nr.:
V/0720/2012
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Ringbeck
Ruf:
492 28 80
E-Mail:
Ringbeck@stadt-muenster.de
Datum:
12.10.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0720/2012
3.3 in Form eines jährlichen und systematischen Berichtswesens den Rat über die Ergeb-
nisse und Fortschritte der Umsetzung des neuen Übergangssystems in NRW und spe-
ziell der kommunalen Koordinierung in Münster zu informieren.
4. Der Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen/ GAL Nr. A-R/0067/2011 an den Rat vom
22.11.2011 "Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz in gemeinsamer
Verantwortung - Anlaufstelle am Übergang Schule und Beruf" wird in die Konzeption mit
einbezogen und ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 302 Zentrale Leistungen für am
Schulleben Beteiligte
2013 23.400 €
Zeile
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei der / bei
den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussau s-
führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der
mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Zu 1:
Der Ausbildungskonsens des Landes NRW beschloss in seiner Sitzung am 18.11.2011 ein trans-
parentes, geschlechtersensibles „Neues Übergangssystems Schule-Beruf in NRW“ mit klaren A n-
gebotsstrukturen für Schüler und Schülerinnen in den vier Handlungsfeldern: Berufs - und Studien-
orientierung, Übergangssystem, Attraktivität des dualen Systems und Kommunale Koordinierung
flächendeckend und systematisch neu zu gestalten und einzuführen.
Konkret verständigten sich die Landesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Agentur für A rbeit
und Kommunen darauf, schrittweise allen Schülerinnen und Schülern der allgemein bildende n
Schulen ab Klasse 8 eine systematische Berufs - und Studienorientierung zu ermöglichen. Dazu
gehören gezielte Praktika in Betrieben oder bei Bildungsträgern, mit denen die Jugendlichen ihre
speziellen Fähigkeiten in der Praxis überprüfen sollen.
Ebenso verpflichteten sich die Partner im Ausbildungskonsens mit dem Erreichen des Endausbaus
der Umsetzung allen jungen Frauen und Männern, die ausbildungsfähig und ausbildungswillig
sind, eine verbindliche Ausbildungsperspektive zu geben. Bei der Realisierung des „neuen Übe r-
gangssystems Schule-Beruf in NRW“ bringen die Partner im Ausbildungskonsens zur vollen U n-
terstützung ihre jeweiligen Ressourcen im Hinblick auf die Prioritätensetzung und Progra m-
mimplementierung ein. Das „Neue Übergangssystem“ kann nur mit einer umfassenden Finanzie-
rung seine vollständige Wirksamkeit entfalten.
Um Doppelstrukturen zu vermeiden sollen alle Maßnahmen gebündelt und koordiniert werden.
Das neue Übergangssystem richtet sich an
alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ab Klasse 8 und der gymnasialen Ober-
stufe,
alle Jugendlichen, die die Angebote des Übergangssystems zur Herstellung der Ausbi l-
dungsreife (die verbleibenden und zum Teil neu gestalteten Angebote) besuchen,
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sowie die Jugendlichen, die öffentliche Ausbildung sangebote unterschiedlicher Typen
wahrnehmen.
Der Ausbildungskonsens beschloss mit der Umsetzung möglichst früh in sogenannten Referen z-
kommunen1 zu beginnen. Bis 2013 sollen alle 53 Kommunen des Landes in die kommunale Koo r-
dinierung einbezogen werden und das neue Übergangssystem soll bis 2017/18 flächendeckend
umgesetzt sein.
Wesentlicher Bestandteil dieses neuen Übergangssystems ist die kommunale Koordinierung der
zentralen Handlungsfelder:
Berufs- und Studienorientierung
Übergangssystem
Steigerung der Attraktivität des dualen Systems
Kommunale Koordinierung
Die kommunale Koordinierung beteiligt die im Ausbildungskonsens vertretenen Partner und die für
das Übergangssystem relevanten Akteure und verabredet gemeinsam mit den jeweiligen Part-
nern, wie und durch wen die Umsetzung und Wirksamkeit sowie die Qualitätssicherung und -
entwicklung der verabredeten Prozesse nachgehalten werden. In Bezug auf ihre eigenen Zu-
ständigkeiten gewährleistet die Kommune die erforderlichen Absprachen in den Politikfel-
dern Bildung, Jugend und Arbeit/ Soziales über Zielsetzungen und Verfahren. Vorhandene
Strukturen (s. Vorlage Nr. V/0715/2012) Gesamtstädtische Steuerung der SGB II-Aufgaben) wer-
den gezielt in den Prozess eingebunden.
Ziel der kommunalen Koordinierung (vgl. Anlage 1 „Neues Übergangssystem Schule-Beruf in
NRW. Zusammenstellung der Instrumente und Angebote (Stand 31.01.2012)) ist es, ein nachhalti-
ges und systematisches Übergangssystem Schule – Beruf anzustoßen, erforderliche Abstim-
mungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem ge-
zielten Abbau der unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt beizutragen. Die Zuständigkeiten der
Partner bleiben dabei bestehen. Dies setzt die Bereitschaft aller Beteiligten voraus, sich tatsächlich
koordinieren zu lassen.
Kommunale Koordinierung
Diese Koordinierungsaufgaben erfolgen auf Ebene der kreisfreien Städte bzw. der Kreise und wer-
den in enger Abstimmung mit den beteiligten regionalen Akteuren wahrgenommen. Die Kommune
koordiniert und moderiert den Abstimmungsprozess der Akteure über die inhaltlichen und zeitl i-
chen Ziele in den o.g. Handlungsfeldern. Bei der kommunalen Koordinierung geht es um die Orga-
nisation und Koordination der Umsetzungsprozesse vor Ort und um Herstellung von Transp arenz.
Die kommunale Koordinierung
beteiligt die im Ausbildungskonsens vertretenen Partner und darüber hinaus gehend die für
das Übergangssystem relevanten Akteure,
wird ihnen gegenüber initiativ, damit für die Zielsetzungen, Absprachen und Regeln bzgl.
Transparenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Partnern getroffen,
Schnittstellen optimiert und Entwicklungsprozesse angestoßen werden,
verabredet gemeinsam mit den jeweiligen Partnern, wie und durch wen die Umsetzung und
Wirksamkeit sowie Qualitätssicherung und -entwicklung der verabredeten Prozesse nach-
gehalten werden.
Berufs- und Studienorientierung
Die vorgesehene Berufs- und Studienorientierung soll bis zum Jahr 2017/2018 flächendeckend in
NRW umgesetzt werden.
1 Bielefeld, Dortmund, Mülheim, Städteregion Aachen, Kreise Borken, Siegen -Wittgenstein, Rheinisch -
Bergischer Kreis
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Beispiele für notwendige Absprachen in diesem Handlungsfeld sind:
Transparenz über regionale Angebote der Berufs- und Studienorientierung
Transparenz über die regional bedeutsamen Akzente unter Berücksichtigung der Wir t-
schaftsstruktur, Branchencluster
Abstimmung über daraus resultierende Fachkräftebedarfe und Berufschancen
Abstimmung der regionalen Angebote zur Berufs - und Studienorientierung insbesondere
zur Umsetzung der erforderlichen Standardelemente
Darüber hinaus sollen die Standardelemente an allen Schulen etabliert werden. Dazu gehör en
folgende Phasen:
1. Potentiale erkennen und als Planungsgrundlage für den individuellen Lernprozess nutzen
(Etablierung und Pflege eines Portfolioinstrumentes (z.B. Berufswahlpass) ab Klasse 8; Po-
tentialanalysen in Klasse 8)
2. Berufsfelder kennenlernen
3. Praxis der Arbeitswelt kennen lernen (Betriebspraktika, Praktikumsbetreuung )
4. Berufs- und Studienwahl konkretisieren, Übergänge gestalten
Übergangssystem und Attraktivität des dualen Systems
Beispiele für notwendige Absprachen in diesem Handlungsfeld sind:
Organisation eines Überblicks über alle Anschlussempfehlungen
Einschätzung und Abgleich der Nachfrage junger Menschen und der vorhandenen Angebo-
te
Abstimmung über Angebote (sowohl Reduzierung als auch Erweiterung) inklusive erforde r-
licher Praktikumsstellen
Organisation eines Überblicks über die möglichen Anschlussoptionen der jungen Me n-
schen in Ausbildungsvorbereitungen
Bewerbung unbesetzter Ausbildungsplätze in Abgangsklassen und vollzeitschulischen Bi l-
dungsgängen der Berufskollegs
Bei dem Handlungsfeld Übe rgangssystem geht es vorrangig darum, zu verdeutlichen, welches
Angebot sich an welche Zielgruppe richtet und dadurch schlanke und klare Angebotsstrukturen zu
schaffen.
Die Stärkung der Attraktivität des dualen Systems der Berufsausbildung könnte z.B. dur ch „Image-
kampagnen“, wie sie zurzeit im Rahmen der Fachkräfteinitiative NRW durchgeführt werden, erfo l-
gen. Hier sind unterschiedliche Formen von Informationsveranstaltungen oder auch Öffentlic h-
keitsarbeit denkbar. Diese sind gemeinsam mit den Partnern des Ausbildungskonsenses und ins-
besondere mit den Innungen und Kammern abzustimmen und zu entwickeln.
Zu 2:
Finanzierung und Förderung
Das Land finanziert einen Großteil des neuen Übergangssystems aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds. Die derzeiti ge Förderphase läuft bis 2013, für den Zeitraum 2014 bis 2020 wird das
Land erneut ESF-Mittel beantragen.
Die Landesförderung an die Kommunen umfasst folgende Bereiche:
Ca. 15 Millionen € für alle Kommunen u.a. zur Finanzierung von Standardelementen
Förderung von zusätzlichen Personalkosten je Kommune (bis zu 2 Stellen) und Sachko s-
ten (bis zu 15.600 € je Stelle)
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Ca. 10 zusätzliche Lehrerstellen pro Kreis/ Stadt zur Unters tützung der Umsetzung des
Systems an den Schulen
Einrichtung von mindestens 700 überbetrieblichen Ausbildungsstellen, über deren regiona-
le Verteilung allerdings noch nicht entscheiden ist
Durch die Einbindung der Bundesagentur für Arbeit wird auch zukünft ig ein Teil der Standardel e-
mente aus Mitteln des Bundes finanziert.
Zu 3:
Umsetzung in Münster
Die Stadt Münster unterstützt seit Jahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Übergang von der
Schule in den Beruf. Mit dem Netzwerk Schule Wirtschaft und der Bündelung der städtischen
Kompetenzen und Angebote im Amt für Schule und Weiterbildung in der Abteilung „Schule
/Wirtschaft und berufliche Qualifizierung“ wurde die Basis geschaffen um die Landesinitiative u m-
zusetzen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Stad t Münster beantragt auf der Grundlage des Umsetzungsko n-
zeptes des Landes NRW 1,5 zusätzliche Personalstellen zuzüglich Sachkosten für die Umsetzung
des Konzeptes für die Laufzeit von drei Jahren.
Bereits Anfang des Jahres erfolgte auf Initiative der IHK N ord Westfalen (Regionale Koordini e-
rungsstelle für den Ausbildungskonsens) ein 1. Abstimmungsgespräch. Ziel war es, sich über den
aktuellen Sachstand zur Umsetzung des „Neuen Übergangsystems Schule Beruf in NRW“ in
Münster zu informieren und weitere Schritt e für die Umsetzung in Münster zu vereinbaren. Grun d-
sätzlich begrüßten die Gesprächspartner die Initiative der kommunalen Koordinierung. Am
17.09.2012 fand auf Initiative der IHK Nordwestfalen ein Erfahrungsaustausch der Kommunen im
Regierungsbezirk Münster statt. Die Erfahrungen des Kreises Borken als eine der sieben Ref e-
renzkommunen vermittelten einen guten Einblick über die Organisation und Struktur der komm u-
nalen Koordinierung.
Die Umsetzung in Münster soll gemeinsam, aufbauend auf den bestehenden und gewachsenen
Strukturen (z.B. Netzwerk Schule Wirtschaft) erfolgen und es sollen keine Doppelstrukturen ge-
schaffen werden. Auf Seite 3 sind die allgemeinen Handlungsstränge beschreiben, die für alle
Kommunen und Kreise gelten. In Münster werden konkret zunächst folgende Dinge angegangen:
Abstimmung der vorhandenen Angebote mit Blick auf die Standardelemente
Schrittweise Einführung der individuellen Potenzialanalyse für alle Schülerinnen und Schü-
ler der allgemein bildenden Schulen ab Klasse 8.
Etablierung von Standardelemente in allen Schulen
Überblick über die Übergangsempfehlungen
In Münster übernimmt das Netzwerk Schule Wirtschaft als Steuerungskreis die strategische Steue-
rung. Für die operative Steuerung wird der Arbeitskreis Übergangsmanagement eing erichtet. Wei-
tere, darunter liegende Steuerungsebenen, z.B. für die Fallsteu erung oder die Koordinierung auf
schulischer Ebene, werden bedarfsbezogen in der praktischen Umsetzung eingerichtet.
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Netzwerk Schule Wirtschaft
Stadt Münster (Oberbürgermeister; Dez. IV und Dez. V) Agen-
tur für Arbeit; IHK; Handwerkskammer; Kreishandwerke r-
schaft; Bezirksregierung; DGB; Hochschulen
Geschäftsführung: Amt 40
Strategische Steuerung
Arbeitskreis Übergangsmanagement
Schulaufsicht, HWK, IHK, Vertreter der Schulformen Sek I und
II; FH, WWU; Berufsberatung Agentur für Arbeit, Teamleitung
U 25 Jobcenter, Vertreter der Jugendhilfe
Geschäftsführung: Amt 40
Operative Steuerung
Die interne Steuerung erfolgt in enger Abstimmung mit der Steuerung der SGB II -Aufgaben (vgl.
Vorlage Nr. V/ 0715/ 2012)
An der Finanzierung der Potentialanalysen (Kompetenz -Checks) beteiligt sich in Münster und im
Kreis W arendorf neben der Bundesagentur für Arbeit ggf. auch die Sparkasse Münsterland -Ost.
Eine enge Kooperation zwischen dem Kreis Warendorf und der Stadt Münster, wird sowohl von
der Sparkasse Münsterland Ost (die im Kreis Warendorf und der Stadt Münster aktiv ist) wie auch
von der Agentur für Arbeit Ahlen/ Münster begrüßt, da die Agenturbezirke Münster und Ahlen (für
Warendorf) zu einem Agenturbezirk Ahlen/ Münster zusammengelegt wurden.
Die kommunale Koordinierung erfolgt im Amt für Schule und Weiterbildung /Abteilung Sch ule/
Wirtschaft und berufliche Qualifizierung und die dort betreuten Projekte „ILJA“ und „Startklar“ we r-
den als Teilelemente in das neue Übergangssystem einfließen. Beide Programme werden, en t-
sprechend dem Gesamtkonzept zur Umsetzung des neuen Übergangssystems und den Beschlü s-
sen des Ausbildungskonsenses NRW in das Neue Übergangssystem überführt.
Zur Erfüllung der mit der Koordinierung verbundenen zusätzlichen Aufgaben sollen zu den b ereits
jetzt 1,5 Stellen in diesem Aufgabenfeld weitere 1,5 Stellen über das Land finanziert we rden. Die
kommunale Koordinierung würde dann mit 3,0 Stellen umgesetzt.
Zu 4:
Das Übergangssystem von der Schule in Ausbildung ist gekennzeichnet von einer großen Vielfalt
und Komplexität von Akteuren, Politikfeldern und Zuständigkeiten. Alle haben sie zum Ziel, die
Übergänge in Ausbildung zu verbessern. Berufsorientierung ist zunäc hst einmal eine Aufgabe der
allgemeinbildenden Schulen und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit mit dem gesetzlichen
Auftrag der Beratung und Vermittlung.
Durch die Überführung des Jobcenters in ein städtisches Amt und den Beschluss des Ausbi l-
dungskonsenses NRW vom 18.11.2011 ein neues Übergangssystem Schule -Beruf flächend e-
ckend einzuführen, ergeben sich weitere Handlungsbedarfe und neue Herausforderungen in di e-
sem Aufgabenfeld. Ziel aller Aktivitäten muss es sein, vorhandene Ressourcen optimal aufei nan-
der abzustimmen und konzeptionell so zu gestalten, das die Hilfen und Angebote ineinandergre i-
fen und verzahnt sind.
Auf eine sinnvolle Koordination der Aktivitäten zielt der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Gr ü-
nen. Durch die L andesinitiative wird d as Anliegen des Ratantrags der Fraktion Bündnis90/ Die
Grünen/ GAL Nr. A-R/0067/2011 an den Rat vom 22.11.2011 "Jedem jungen Menschen ein (Aus -
)bildungsplatz in gemeinsamer Verantwortung - Anlaufstelle am Übergang Schule und Beruf" in
weiten Teilen aufgegriffen. Insbesondere erhalten alle Jugendlichen im Übergang von der Schule
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in den Beruf eine verbindliche Übergangsempfehlung und es wird sichergestellt, das sie von den
jeweils zuständigen Institutionen betreut werden und nicht „verloren gehen“.
Durch d ie Einführung der kommualen Koordinierung sind wesentliche Anliegen des Antrags der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL aufgegriffen, dies umfaßt insbesondere eine gemeinsame
und abgestimmte Ausbildungsplatzberatung - und vermittlung der Akteuere, ohne zus ätzliche und
neue Strukturen zu schaffen. Die enge Kooperation der Akteure, insbesondere durch das
abgestimmte gemeinsame Vorgehen unter Beteiligung von Schule, Jugendhilfe, Agentur für Arbeit
/berufsberatung und Jobcenter führt dazu, dass keine Doppelstru kturen geschaffen und unnötig
Ressourcen gebunden werden und Jugendliche von einer Beratungssitaution in die nächste
wechseln. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die verbindliche Übergangsempfehlung.
Angesichts dieser veränderten Rahmenbedingungen, die sich durch die Umsetzung der
kommunalen Koordinierung ergeben, schlägt die Verwaltung vor, vorerst keine stadtzentrale,
neutrale Beratungs- und Vermittlungsstelle zu schaffen. Dies wird ggfls. erneut aufgegriffen, wenn
das Umsetzungskonzept der k ommunalen Koordinierung greift (2017/18) und sich herausstellt,
dass trotz der Etablierung des Landesansatzes weiterer Handlungsbedarf besteht.
i.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
1) Antrag Nr. A-R/0067/2011
2) Neues Übergangssyste m Schule -Beruf NRW (Zusammenstellung der Instrumente und
Angebote)
Anlage 2 Neues Uebergangsystem Gesamtkonzept
148982 Zeichen
www.mais.nrw.de
Neues Übergangssystem Schule-Beruf in NRW.
an
.
Zusammenstellung der Instrumente
und Angebote (Stand 31.01.2012)
Inhalt
Seite
Umsetzung des Neuen Übergangssystems Schule-Beruf NRW
Beschluss des Spitzengesprächs im Ausbildungskonsens am 18.11.2011............................2
Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung in allen
allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe I und II in NRW .........................9
1. Präambel .............................................................................................................9
2. Standardelemente ..............................................................................................14
Systematisierung des Übergangs von der Schule in Beruf und Studium
durch schlanke und klare Angebotsstrukturen ......................................................43
1. Rahmenbedingungen..........................................................................................47
2. Zielgruppenbeschreibung ....................................................................................48
3. Angebote ...........................................................................................................50
Attraktivität des dualen Systems ............................................................................73
Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens
„Neues Übergangssystem Schule-Beruf“ zur kommunalen Koordinierung......... 74
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 2
Umsetzung des Neuen Übergangssystems Schule-Beruf NRW
Beschluss des Spitzengesprächs im Ausbildungskonsens am
18.11.2011
Der Ausbildungskonsens des Landes NRW besch ließt zur Einführung eines transparenten,
geschlechtersensiblen „Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW“ mit klaren Ange-
botsstrukturen für Schüler und Schülerinnen die nachfolgenden Umsetzungsschritte in den
vier Handlungsfeldern: Berufs- und Studienori entierung, Übergangssystem, Attraktivität des
dualen Systems, kommunale Koordinierung.
Die Partner im Ausbildungskonsens verpflichten sich mit dem Erreichen des Endausbaus der
Umsetzung allen jungen Frauen und Männer n, die ausbildungsfähig und ausbildungswillig
sind, eine verbindliche Ausbildungsperspektive zu geben.
Bei der Realisierung bringen die Partner im Ausbildungskonsens zur vollen Unterstützung des
„Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW“ ihre jeweiligen Ressourcen auch im Hinblick
auf die Prioritätensetzung und Programmimplementierung ein. Die öffentliche Hand berücksich-
tigt dies bei ihrer Haushaltsplanung. Das „Neue Übergangssystem“ kann seine vollständige Wirk-
samkeit nur unter der Bedingung einer umfassenden Finanzierung entfalten.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 3
1. Auftrag/Zielsetzung
Mit seinem Beschluss vom 10.02.2011 (Anlage 1) beauftragte der Ausbildungskonsens Nord-
rhein-Westfalen seine Fachebene, bis zu seiner Herbst-Sitzu ng 2011 ein Umsetzungskonzept
zu dem im Beschluss beschriebenen „Neuen Übergangssystem Schule – Beruf in NRW“ vor-
zulegen. Der AK Ausbildungskonsens bildete am 14.03.2011 zur Umsetzung dieses Auftrages
vier Arbeitsgruppen, die getrennt und in kurzen Zeittakten in den sich daraus ergebenden
Handlungsfeldern arbeiteten, wobei der AK Konsens in sieben weiteren Sitzungen die Zwi-
schenstände entgegennahm und schließlich die Ergebnisse zusammenführte.
Im Endausbau richtet sich das System u. a. an
alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ab Klasse 8 und der gymnasialen
Oberstufe,
alle Jugendlichen, die die verbleibenden, z. T. neu gestalteten Angebote des bisherigen
Übergangssystems zur Herstellung der Ausbildungsreife besuchen,
sowie diejenigen Jugendlichen, die öffent liche Ausbildungsangebote unterschiedlicher
Typen wahrnehmen.
Das Umsetzungskonzept umfasst dabei die zentralen Handlungsfelder:
Berufs- und Studienorientierung
Übergangssystem
Steigerung der Attraktivität des dualen Systems
Kommunale Koordinierung
Das System mit allen seinen Elementen und mit landesweiter Wirkung muss grundsätzlich
schrittweise umgesetzt werden. Dabei beginnt die Umsetzung mit sieben Referenzkommu-
nen (Bielefeld, Dortmund, Mülheim, Städteregion Aachen, Kreis Borken, Kreis Siegen-
Wittgenstein, Rheinisch-Bergischer Kreis) noch im Jahre 2011.
2. Zentrale Handlungsfelder für die Umsetzung des Vorhabens
Die Umsetzung folgt den Grundsätzen der nac hhaltigen Systematisierung, Steuerung, der
Prävention, der Hebung von Potenzialen und des Aufbaus von neuen Kooperationsformen
der Akteure, wobei in allen Bereichen auch die Aspekte Qualifizierung und Qualitätssicherung
beachtet werden. Die nachstehende Grafik stellt das „Neue Übergangssystem Schule – Be-
ruf“ in seiner Struktur dar:
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 4
Legende:
JH Maßnahme der Jugendhilfe (Jugendwerkstatt/Werkstattjahr)/Aktivierungshilfen
AV 1. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Regionaldi rektion NRW der BA i. V. m. Ausbildungsvorbereitung
Teilzeit im BK und ergänzend Ausbildungsvorbereitung Vollzeit im BK mit begleiteten Betriebspraktika
2. über Ausbildungsbausteine anrechenbare Berufsfachschule
EQ Einstiegsqualifizierung
Ergänzende Ausbildungsangebote
1. BaE/BaE NRW 3. Weg – Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (Regionaldirektion NRW der BA)
2. vollzeitschulische Berufsausbildung nach BKAZVO mit Kammerabschluss nach BBiG/HWO nur in Berufen, in
denen nach dem Arbeitsmarktmonitoring der BA ein Fachkräftemangel absehbar ist.
3. andere außerbetriebliche Ausbildung/partnerschaftliche Ausbildung/Verbundausbildung
Zur Umsetzung des Übergangsystems liegen di e weitgehend abgestimmten fachlichen De-
tails in einem ausführlichen Dokument erläutert vor.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 5
2.1 Berufs- und Studienorientierung
Die flächendeckende Einführung einer nachhaltigen, geschlechtersensiblen und systematischen
Berufs- und Studienorientierung dient dem Ziel, dass die Jugendlichen zu reflektierten Berufs-
und Studienwahlentscheidungen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum An-
schluss an die allgemeinbildende Schule entwicke ln. Dazu sind Standardelemente entwickelt
worden, durch die der systematische Prozess beginnend ab der Jahrgangsstufe 8 bis hinein in
eine Ausbildung bzw. alternative Anschlusswege definiert wird. Er umfasst Elemente zu:
Prozess begleitender Beratung (in Schule, durch BA und anderer Partner, der Eltern)
schulischen Strukturen (Curricula, Studien- und Berufswahlkoordinatoren/innen, Berufs-
orientierungsbüros)
Portfolioinstrument
Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellung
Praxisphasen und ihrer Verbindung mit Unterricht
koordinierter Gestaltung des Übergangs inklusive einer Übergangsempfehlung. Dazu
wird das Instrument der individuellen Begleitung der Jugendlichen im Sinne einer Ver-
antwortungskette schrittweise ausgebaut.
2.2 Übergangssystem Schule – Ausbildung
Die Angebote im Übergang von der allgemeinbil denden Schule in Ausbildung dienen der Si-
cherstellung des Fachkräftenachwuchses und zu gleich der Realisierung einer verbindlichen
Ausbildungsperspektive.
Ziel ist, die Angebote im Übergang zu systematisieren, zu reduzieren und die Zugangssteuerung
in die Angebote zu optimieren. Vorrangig bleibt die Vermittlung in betriebliche Ausbildung.
Dazu wird bzw. werden
die Angebote mit weitgehend identischen Zielgruppen zusammengeführt (z. B. Werk-
stattjahr und Jugendwerkstätten)
die Angebote am Berufskolleg reduziert und neu strukturiert
eine Übersicht der künftigen Angebotsstruktur inkl. klarer Zielgruppenzuordnung allen
Akteuren im Beratungsprozess zur Verfügung gestellt (einheitliches Verständnis)
eine Übergangsempfehlung1 im Rahmen einer koordinierten Übergangsgestaltung etab-
liert, um die zielgerichtete Inanspruchnahme der Angebote zu begleiten
der Abgleich von Maßnahmeangebot und -nachfrage (auf Basis der Übergangsempfeh-
lungen1) durch kommunale Koordinierung systemat isiert (inkl. daraus folgender Ange-
botsreduktionen oder -erweiterungen einschl. der erforderlichen Praktikumsstellen)
1 Im Zuge der Entwicklung der Standardelemente zur Berufs- und Studienorientierung erfolgte eine Um-
benennung in „Anschlussvereinbarung“, vgl. S. 42
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 6
Verschiedenen Gruppen von Jugendlichen wird tr otz verbesserter Berufs- und Studienorien-
tierung und ggf. nachfolgender Berufsvorbereitung der vorrangig anzustrebende Übergang in
betriebliche Ausbildung nicht gelingen. Entsprechend dem Beschluss des Ausbildungskonsen-
ses vom 10.02.2011 werden ihnen nachrangige, ergänzende Ausbildungsangebote gemacht,
die sämtlich zum Kammerabschluss führen können. Ein frühestmöglicher Übergang aus dem
ergänzenden Angebot in betriebliche Ausbildung wird jeweils angestrebt.
Vor diesem Hintergrund stellt das MAIS auße rbetriebliche Ausbildungsmöglichkeiten zur Ver-
fügung, in 2012 einmalig bis zu 700 zusätzlic he nach dem Modell de r Partnerschaftlichen
Ausbildung. Diese Plätze können dann genutzt we rden, wenn nachweislich ein weiterer regi-
onaler Fachkräftebedarf entsprechend dem Arbeitsmarktmonitoring der BA besteht. Von der
Bedingung kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn der regionale Ausbildungskon-
sens dies einvernehmlich beschließt.
2.3 Attraktivität des dualen Systems
Eine gemeinsame Strategie soll entwickelt werden, um die Attraktivität der dualen Ausbil-
dung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulfo rmen zu erhöhen. Verschiedene Maßnahmen
werden dazu erarbeitet und im Land umgesetzt.
Die Umsetzung erfolgt z. B.
durch Veranstaltungen und Maßnahmen, bei de nen Multiplikatoren, Eltern, Schülerinnen
und Schüler informiert werden,
über jugendspezifische Kommunikationsmedien zu Themenfeldern wie Durchlässigkeit
beruflicher Bildung, Duales Studium u. Ä.
Die Vernetzung mit bestehenden Initiativen zur Stärkung des dualen Systems ist dabei we-
sentlich:
Für die flächendeckende Möglichkeit, gleichzeitig mit der dualen Ausbildung die Fach-
hochschulreife zu erwerben, wird im Rahmen des Umbaus des Bildungsangebotes der
Berufskollegs ein modifiziertes, breiter nutzbares Angebot geschaffen.
Auch der Ansatz, beruflich erworbene Kompetenzen auf Studiengänge anzurechnen,
wird systematisch weiter verfolgt.
Auf dieser Basis können jungen Menschen konk rete Karriere-Perspektiven von dualer Ausbil-
dung dargestellt und vermittelt werden.
2.4 Kommunale Koordinierung
Ziel der kommunalen Koordinierung ist es, ein nachhaltiges und systematisches Übergangs-
system Schule – Beruf anzustoßen, erforderli che Abstimmungsprozesse zu organisieren und
zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem gezielten Abbau der unübersichtli-
chen Maßnahmenvielfalt beizutragen.
Die Zuständigkeiten der Partner bleiben dabei bestehen.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 7
Die Regionalen Koordinierungsstellen im Ausb ildungskonsens NRW sind in der kommunalen
Koordinierungsstruktur als Vertretung des dualen Ausbildungssystems an entsprechender
Stelle einzubeziehen.
Im Rahmen der Kommunalen Koordinierung sorgt die Kommune dafür, dass mit den regio-
nalen Partnern ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten
erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nach-
gehalten werden.
Die Partner auf Landesebene wirken in diesem Sinne auf ihre regionalen Institutionen ein.
Die kommunale Koordinierung
beteiligt die im Ausbildungskonsens vertretene n Partner und darüber hinaus gehend die
für das Übergangssystem relevanten Akteure,
wird ihnen gegenüber initiativ, damit für die Zielsetzungen, Absprachen und Regeln bzgl.
Transparenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Partnern getroffen,
Schnittstellen optimiert und Entwicklungsprozesse angestoßen werden,
verabredet gemeinsam mit den jeweiligen Pa rtnern, wie und durch wen die Umsetzung
und Wirksamkeit sowie Qualitätssicherung und -entwicklung der verabredeten Prozesse
nachgehalten werden.
3. Zeit- und Ressourcenplanung
Zwar sind die verschiedenen Arbeitsbereiche fü r ihre volle Funktionalität zumindest teilweise
voneinander abhängig, dennoch sind für die ei nzelnen Teilbereiche unterschiedliche Ge-
schwindigkeiten der Umsetzung unausweichlich:
Ein erster Schritt ist die Schaffung der kommunalen Koordinierungen, die mit den sieben
Referenzkommunen bereits 2011 beginnt. De r Prozess soll bis 2013 alle 53 Kommunen
des Landes erfassen.
Daran anknüpfend werden bereits vorhandene Ansätze in das System der Standardele-
mente überführt, um die vorgesehene Berufs- und Studienorientierung (s. Punkt 2.1) bis
2017/2018 flächendeckend umzusetzen.
Die Auswirkungen des „Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW“ werden in vollem
Umfang ab 2018/2019 eintreten.
4. Steuerung/Beglei tung/Kommunikation
Der bestehende Arbeitskreis zum Ausbildungsk onsens wird als Steuerungskreis mit der Auf-
gabe eingesetzt, die Umsetzung des Übergangssystems zu begleiten, ein Monitoring über
den Umsetzungsfortschritt zu etablieren und über Grundsatzfragen der Koordinierung zwi-
schen den verschiedenen Partnern im Übergangssystem zu entscheiden. Dieser Steuerungs-
kreis wird halbjährlich eine Berichterstattung an den Ausbildungskonsens geben.
Die fachliche Begleitung der Umsetzung eines transparenten und koordinierten Übergangs-
systems erfolgt im Rahmen der Zuständigkeiten durch die Partner, über die Gesellschaft für
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 8
innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B) sowie durch eine externe wissenschaftliche Be-
gleitung. Eine erste Berichterstattung über die Erfolge der Umsetzung in den Referenzkom-
munen wird Mitte und Ende 2012 erfolgen.
Eine gemeinsam zu entwicke lnde Kommunikationsstrategie soll die Umsetzung des neuen
Übergangssystems der Öffentlichkeit vermitteln.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 9
Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung in allen
allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe I und II in NRW
Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1
I. Präambel
Im Bereich der schulischen Berufs- und Studienorientierung gibt es an vielen Schulen in Nord-
rhein-Westfalen bereits eine Vielzahl von guten Aktivitäten und Konzepten, um die beruf-
liche Orientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen nachhaltig zu unterstützen.
Diese Aktivitäten und Konzepte greifen dabe i in unterschiedlicher Intensität die im Erlass
zur Berufs- und Studienorientierung vom 21.10.2010 formulierten Handlungsleitlinien
und Empfehlungen der Handreichung „Individuell fördern in der Berufs- und Stu-
dienorientierung“ von 2009 auf. Einige Schulen nutzen für die Umsetzung bereits die
landesweiten bzw. regionalen Angebote und Anregungen.
Diese gelungenen Ansätze der Berufs- und Studienorientierung, so der Beschluss des Aus-
bildungskonsens NRW im Jahr 2011, sollen nun ausgebaut und für alle Schulen in ein
flächendeckendes, verbindliches, nachha ltiges, transparentes und geschlechter-
sensibles System der Berufs- und Studienorientierung überführt werden.
Dieses System der Berufs- und Studienorientierung stellt ein Handlungsfeld des „Neuen
Übergangssystems Schule – Beruf NRW“ dar und greift die bewährte Praxis der Berufs-
und Studienorientierung auf, um sie nun als verbindliches Gesamtsystem für alle Schu-
len kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Alle Schülerinnen und Schüler sollen in Verbindung mit ihrem Schulabschluss eine realistische
Anschlussperspektive entwickeln, um sich möglichst gezielt eine eigenverantwortliche und
selbstbestimmte berufliche Exis tenz aufbauen zu können. Dami t sollen alle Potenziale ge-
nutzt werden, um den Bedarf an Fachkräften abzudecken.
Um dies zu erreichen, hat der Ausbildungskon sens NRW mit seinen Partnern verabredet,
einen verbindlichen Prozess der Berufs- und Studienorientierung an allen allgemein bil-
denden Schulen für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab der 8. Jahrgangs-
stufe einzuführen. Folgende fünf Leitlinien sollen dabei die schulische Praxis in der Berufs-
und Studienorientierung kennzeichnen:
Berufs- und Studienorientierung ist als Bestandteil der individuellen Förderung Aufgabe
aller allgemein bildenden Schulen mit Blick auf möglichst gute Ab- und Anschlüsse.
Alle Fächer leisten ab der Sekundarstufe I durch ihre spezifische Förderung von Kompe-
tenzen und durch ihren Lebens- bzw. Arbeit sweltbezug ihren Beitrag zu einem systema-
tischen Prozess der Berufs- und Studienorientierung. Die fächerübergreifende Koordina-
tion wird durch die Verankerung in einem schulinternen Curriculum zur Berufs- und Stu-
dienorientierung sichergestellt.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 10
Alle Schülerinnen und Schüler aller Schulform en erhalten ab der Jahrgangstufe 8 durch
einen verbindlichen und schulintern festgele gten Prozess der Berufs- und Studienorien-
tierung die Möglichkeit, sich in ihren Ne igungen und Interessen sowie Fähigkeiten an
schulischen und außerschulischen, vor allem betrieblichen Lernorten zu erproben und
Praxiserfahrungen zu sammeln.
Spezifische Schülergruppen, etwa mit dem Ziel der Fach- bzw. allgemeinen Hochschul-
reife bzw. Schülerinnen und Schüler mit Förd erbedarf erhalten zusätzlich spezifische
verbindliche Standardelemente, um ihren Berufs- und Studienorientierungsprozess ziel-
genau zu unterstützen.
Die regelmäßige Beratung im Prozess der Berufs- und Studienorientierung bezieht die
Erziehungsberechtigten, die Agenturen für Arbeit und weitere Akteure ein. Sie stellt ein
wesentliches verbindendes Element zur Se lbstreflexion der Jugendlichen und zur ge-
meinsamen Gestaltung des Prozesses und des gelingenden Übergangs dar.
Der gesamte Berufs- und Studienorientierung sprozess unterstützt da bei das Kernanliegen
von Schulen, möglichst gute allgemein bildende Abschlüsse zu vermitteln und Ausbildungs-
bzw. Studienreife herzustelle n. Zum Gelingen dieses Prozesses ist die Zusammenarbeit der
abgebenden und der aufnehmenden schulischen Systeme, der Agenturen für Arbeit sowie
der Wirtschaft in regionalen Zusammenhängen unerlässlich.
Die Betriebe stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in ihren Regionen ausreichende Prakti-
kums- und Ausbildungsangebote zur Verfügung, um den Praxisbezug in Berufsorientierung, -
vorbereitung und -ausbildung sicherzustellen und so den Jugendlichen zu realistischen Aus-
bildungsperspektiven zu verhelfen.
Phasen der Berufs- und Studienorientierung
Alle Fächer tragen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler aller Schulformen der allgemein bil-
denden Schulen Aspekte der Berufs- und Studienorientierung im Unterricht bearbeiten. Indem
der Unterricht die Lebens- und Arbeitswelt und die biographische Entwicklung der Kinder und
Jugendlichen in der Sekundarstufe I in den kompetenzorientierten Lernprozess einbezieht, schaf-
fen die Schulen die Voraussetzung dafür, ab dem 8. Jahrgang den standardisierten Prozess der
Berufs- und Studienorientierung fächerübergreifend umzusetzen. Dieser Prozess der Berufs- und
Studienorientierung lässt sich im Wesentlichen in vier Phasen unterteilen:
1. Phase:
Potentiale erkennen und als Planungsgrundlage
für den individuellen Lernprozess nutzen
Mit dem Beginn der Jahrgangsstufe 8 werden a lle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern
über das in Abstimmung mit der Berufsberatung erarbeitete schulinterne Konzept der Berufs-
und Studienorientierung informiert.
Ein von der Schule ausgewähltes und möglichst regional abgestimmtes Portfolioinstru-
ment (z. B. Berufswahlpass) wird für die Berufs- und Studienorientierung aller Schülerinnen
und Schüler eingeführt.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 11
Eine Potentialanalyse liefert allen Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Prozesses eine
fundierte Selbst- und Fremdeinschätzung von personalen, sozialen und fachlichen Potenzialen.
Ergebnisse der Potentialanalyse werden im Hinblick auf die we itere Entwicklung der Jugend-
lichen individuell ausgewertet und im Portfolioinstrument dokumentiert. Schüler/in und Eltern
sind daran beteiligt. Die Einbeziehung der Eltern stellt sicher, dass sie die Möglichkeit erhal-
ten, individuelle Lernprozesse aktiv mitzugestalten.
2. Phase:
Berufsfelder kennen lernen
Als Vorbereitung auf das schulische Betriebspr aktikum sollen alle Jugendlichen Kenntnisse
über die regionale Berufs- und Arbeitswelt erha lten und ihre Erkenntnisse aus der Potenzial-
analyse für eine erste praxisnahe berufliche Orientierung nutzen. Dazu sollen sie mehrere
Berufsfelder vorrangig in Betrieben, d. h. an außerschulischen Lernorten, exemplarisch er-
kunden und ihre Erfahrungen mit weiteren Pe rsonen (Mitschüler/innen, Lehrer/innen, Sorge-
berechtigten, Berufsberater/innen sowie Wirtschaftsvertreter/innen) reflektieren.
Die Ergebnisse der Auswertung werden im Po rtfolioinstrument dokumentiert und sollen zu
einer gezielten Auswahl für das schulische Betriebspraktikum führen.
3. Phase:
Praxis der Arbeitswelt kennenlernen und erproben
Ab dem 9. Jahrgang lernen die Schüler/innen berufliche Tätigkeiten praxisbezogen kennen
und erproben ihre Fähigkeiten und Eignung vert iefend, indem sie i. d. R. in jeweils einem
spezifischen Berufsfeld ein Pr aktikum absolvieren. Dieses schulische Betriebspraktikum
findet in der Regel zwei- bis dreiwöchig in einem Betrieb statt, in dem die Jugendlichen ler-
nen, sich unmittelbar mit betrieblichen Arbeit sabläufen und Strukturen auseinanderzusetzen,
sich einzubringen und mitzuarbeiten.
Die Auswahl der Praktikumsstellen muss dabei in einem nachvollziehbaren Bezug zu den
bisherigen individuellen Erkenntnissen und Erfahrungen stehen und den Schüler/innen realisti-
sche Anschlussperspektiven ermöglichen. Für Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel der Fach-
oder allgemeinen Hochschulreife können bereits hier akademische Berufe von Interesse sein.
Die Schulen definieren spezifische Aufgaben der Schüler/innen für das Praktikum. Die Un-
ternehmen und die Schulen betreuen und beraten die Schüler/innen während des
Praktikums und geben in geeigneter Form de n Praktikant/innen und den betreuenden Lehr-
kräften eine qualifizierte Rückmeldung. Sie dokumentieren die Tätigkeitsbereiche und beo-
bachteten Leistungen der Schüler/innen.
Die Schüler/innen erhalten die Möglichkeit, si ch über ihre Erfahrungen auszutauschen und
diese für ihren individuellen Berufswahlprozess und ihre Entscheidungsfindung zu reflektieren
und zu dokumentieren. Die Schule stellt in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung sicher,
dass die Schüler/innen über Bildungs- und Ausbildungswege informiert werden, um ihre indi-
viduelle Studien- und Berufswahlentscheidung zu konkretisieren und für ihren Lernprozess zu
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 12
nutzen. Die Sorgeberechtigten sind in diesen Prozess systematisch und angemessen einzu-
beziehen.
Darüber hinaus sollen ausgewählte Jugendliche die Möglichkeit erhalten, sich in einzel-
nen Berufsfeldern vertiefend zu erproben und ihre Lernmotivation im Hinblick auf den Schul-
abschluss zu stärken, etwa im Rahmen zusätzlicher berufsorientierender Praxiskurse oder
in Langzeitpraktika. Sie haben zum Ziel, die Ausbildungsreife der Jugendlichen zu fördern und
ihnen verbesserte Chancen auf eine anschließende duale Ausbildung zu eröffnen.
4. Phase:
Berufs- und Studienwahl konkretisieren, Übergänge gestalten
Für Schüler/innen, die mit dem Ende des zehnten Pflichtschuljahres die allgemein bildende Schu-
le verlassen, entscheidet sich im (vor-)letzten Pflichtschuljahr, ob sie sich mit hinreichendem
Erfolg auf eine duale Ausbildungsstelle bewerben (können), sich über Angebote des Berufskol-
legs weiter qualifizieren oder im Rahmen des Übergangssystems ihre Ausbildungsreife fördern
und ggf. einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachträglich erwerben wollen.
Die Schüler/innen gestalten dazu ihre Bewerbungsphase auf der Grundlage ihres bisheri-
gen Berufs- und Studienwahlprozesses, dokument iert im ausgewählten Portfolioinstrument,
planvoll und zielgerichtet, um einen Ausbildungsp latz zu erhalten. Die Angebote der Arbeits-
agentur zur individuellen beruflichen Beratung für alle Schüler/innen sind hierbei einzubezie-
hen. Die Schule gewährleistet, dass die Schül er/innen über Bildungs- und Ausbildungswege
des dualen Ausbildungssystems, der Hochschulen und der beruflichen Schulen informiert
sind und ihren Bewerbungsprozess entsprechend zeitlich und inhaltlich angemessen gestal-
ten können.
Für Schüler/innen mit Förderbedarf besteht zum einen die Möglichkeit, sich über weitere Praxis-
kurse, Langzeitpraktika (auch im Rahmen von BUS) zu qualifizieren und ihre Chancen auf einen
Einstieg in eine duale Ausbildung zu erhöhen, zum anderen im Rahmen der verschiedenen For-
men der Beratung und Begleitung weitere Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
In der gymnasialen Oberstufe zielt die pädagogische Arbeit der Schule darauf, dass die
Schüler/innen mit dem Erwerb der Hochschulreif e studierfähig sind. Hierzu ermöglichen die
Schulen mit gymnasialer Oberstufe ihren Schüle r/innen spätestens in der Sekundarstufe II
über geeignete Kooperationen mit Hochschulen und/oder Betrieben Einblicke in die Anforde-
rungen von Studiengängen und Berufen. Die An gebote der Studienberatung der BA und der
Hochschulen sind dabei einzubeziehen. Schül erinnen und Schüler der gymnasialen Oberstu-
fen führen ggf. ein (weiteres) Schülerbetriebsp raktikum durch, nach Möglichkeit auch als
Duales Orientierungspraktikum.
Als individuelles Reflexionsinstrument und al s Feedback zum Prozess sowie als Planungsin-
strument erarbeiten alle Schülerinnen bzw. Sc hüler nach individuellem Bedarf zusammen mit
den in den Beratungsprozess einzubindenden Akteuren (Lehrkräfte, Eltern, Berufsbera-
ter/innen, …) am Ende der Vorabgangsklasse bzw. zu einem möglichst frühen Zeitpunkt der
Abgangsklasse eine realistische Anschlussperspektive, die in einer Anschlussvereinbarung
dokumentiert wird.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 13
Hierfür ist die Zusammenarbeit der abgebenden und der aufnehmenden Systeme (all-
gemein bildende Schule, Berufskolleg, Hochschul en) einschließlich der Wirtschaft regional zu
fördern.
Zeitplan
Die Umsetzung kann angesichts der großen An zahl von Schülerinnen und Schülern und an-
gestrebten Flächendeckung realistischerweise in Etappen ab Anfang 2012 erfolgen.
Sie startet in sieben „Referenzkommunen“ (Bielefeld, Dortmund, Mülheim, Städteregion Aa-
chen, Kreis Borken, Kreis Siegen-Wittgenstein, Rheinisch-Bergischer Kreis), da diese bereits
über weitreichende Aktivitäten und Strukturen verfügen.
Im Schuljahr 2012/2013 werden in diesen sieben Referenzkommunen bereits ca. 29.000
Jugendliche in die neue Berufs- und Studienorientierung einsteigen können.
Es ist geplant, in den Folgejahren schrittweise alle Jugendlichen der Jahrgangsstufe 8 in die-
sen Prozess einzubeziehen (ca. 170.000 bis 180.000 insgesamt pro Jahrgang).
Kommunale Koordinierung
Um das Gesamtsystem einführen und umsetzen zu können, ist eine regionale Koordination und
Kooperation geplant. Im Zuge der Einführung eines Gesamtsystems für verbindliche, standardi-
sierte, flächendeckende und geschlechtersensible Angebote der Berufs- und Studienorientierung
für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulformen ist vorgesehen, die bereits
laufenden landesweiten Modelle und Maßnahmen sowie die regional spezifischen im Hinblick auf
eine Weiterführung oder eine sukzessive Transformation auszurichten.
Innerschulische Koordinierung und Beratung
Die innerschulische Koordination aller Maßnah men zur Berufs- bzw. Studienorientierung wird
von der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet und durch die benannte Lehrkraft
bzw. weitere Lehrkräfte zur Koordination der Berufs- und Studienorientierung („StuBo“) um-
gesetzt. Qualifizierung und Fortbildung erfolgen im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung
und ggf. weiterer Träger. Die kontinuierliche Beratung der Schüler/innen und der Erzie-
hungsberechtigten gehört zu den Aufgaben der Lehrkräfte, ebenso wie Unterrichten, Erzie-
hen und Beurteilen. Sie findet u.a. regelmäßig im Rahmen von Schulsprechtagen, der Lauf-
bahnberatung oder der Förderplanung statt.
Die Angebote der Berufsberatung setzen spätestens in Klasse 9 ein. Schüler/innen mit För-
derbedarf erhalten zusätzlich Angebote der Reha-Fachberatung der Arbeitsagenturen sowie
ggf. der Integrationsfachdienste der Landschaftsverbände.
Zur Studienorientierung arbeiten die Schulen mit gymnasialer Oberstufe mit der Berufsbera-
tung und den ortsnahen Hochschulen sowie der regionalen Wirtschaft zusammen.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 14
II. Standardelemente
Bezeichnung des
Standardelements Kürzel Zielgruppe S.
für alle
Schüler/
innen
… mit spezifi-
schen Zusatzan-
geboten
für Schüler/
innen mit
besonderem
Förderbedarf
1. Qualitätsentwicklung,
Erfahrungstransfer und
Qualifizierung
SBO 1 x 15
2. Formen der Beratung
2.1 Schulische Beratung SBO 2.1 x x 17
2.2 Beratung und Orientierung
durch die BA
SBO 2.2 x x x 19
2.3 Elternarbeit SBO 2.3 x x 21
3. Strukturen an Schulen
3.1 Curriculum SBO 3.1 x x 22
3.2 Koordinator/innen für Berufs-
und Studienorientierung
SBO 3.2 x 24
3.3 Berufsorientierungsbüro SBO 3.3 x 25
4. Portfolioinstrument SBO 4 x 27
5. Potenzialanalyse SBO 5 x x 29
6. Praxisphasen
6.1 Berufsfelder erkunden SBO 6.1 x x 30
6.2 Betriebspraktika S I und II SBO 6.2 x 31
6.3 Praxiskurse SBO 6.3 x 33
6.4 Langzeitpraktikum SBO 6.4 x 35
6.5 Studienorientierung SBO 6.5 x 36
7. Gestaltung des Übergangs
7.1 Bewerbungsphase SBO 7.1 x 38
7.2 Übergangsbegleitung SBO 7.2 x 40
7.3 Koordinierte Übergangsgestaltung SBO 7.3 x 41
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 15
1. Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung
Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung SBO 1
Die handelnden Akteure entwickeln die Qualität der Berufs- und Studienorientie-
rung auf regionaler Ebene weiter. Sie nutzen Formen des Erfahrungstransfers
und erhalten interne und externe Angebote zur Qualifizierung.
Ziele/Kompe-
tenzerwartung
Lehrkräfte und Berufsberater/innen entwickeln zusammen mit anderen handelnden
Akteuren im Handlungsfeld der Berufs- und Studienorientierung für ihre Schule ein
in der Region abgestimmtes und auf die Situation der Jugendlichen bezogenes Kon-
zept der Berufs- und Studienorientierung (fort). Sie fördern die Berufs- und Studien-
orientierung ihrer Schülerinnen und Schüler qualifiziert, geschlechtersensibel und
koordiniert.
Zielgruppe Lehrkräfte, insbesondere Koordinator/innen für Berufs- und Studienorientierung,
Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Berufsberater/innen und andere handelnde
Akteure (z. B. Mitarbeiter/innen der Ju gendsozialarbeit, Berufseinstiegsbeglei-
tung, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen; Integrationsfachdienst)
Mindestanfor-
derungen
Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung umfassen folgende
Themen und Aufgaben:
Die Vorgaben für die Berufs- und Studienorientierung sowie Lebensplanung
werden als Bestandteil der individuellen Förderung einbezogen.
Die Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung werden ab dem 8.
Jahrgang nachhaltig und geschlechtersensibel umgesetzt.
Die Berufsfelder, Branchen, Veränderungen der Arbeits- und Wirtschaftswelt,
regionale Wirtschaftsstruktur werden einbezogen.
Die Anschlussmöglichkeiten über duale Berufsausbildungen, berufsbildende Bil-
dungsgänge und Studienmöglichkeiten inklusive dualer Studiengänge werden
angemessen dargestellt.
Die Anforderungen der Wirtschaft an Ausbildungsreife sowie die Anforderungen
der Hochschulen an Studierfähigkeit werden berücksichtigt.
Über die Zugangsvoraussetzungen zur Berufsausbildung und zu Studiengängen,
Bewerbungs- bzw. Einschreibungsverfahren wird rechtzeitig informiert.
Beratungsgespräche werden mit Schüler/innen und Eltern in Zusammenarbeit
mit der Agentur für Arbeit und ggf. weiteren externen Partnern durchgeführt.
Es findet eine schulinterne Kommunikation und Koordination des Berufs- und
Studienorientierungsprozesses und die fächerübergreifende Einbindung in den
Unterricht/Schulalltag statt.
Die Qualität wird durch Dokumentation und Evaluation gesichert.
Kommunale Koordination und Unterstützungsangebote werden genutzt.
Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften und anderen Akteur/innen, auch
durch externe Partner wie u. a. Vertreter/innen aus der Wirtschaft, werden
wahrgenommen.
Die Möglichkeiten von Betriebserkundungen und Lehrerbetriebspraktika werden
in die Qualifizierung einbezogen.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 16
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfe r und Qualifizierung bauen auf den
Kompetenzen der Zielgruppe auf. Sie sollen bevorzugt in kooperativer Form
(professions- und institutionsübergrei fend) durchgeführt werden. Abgestimmte
regionale Angebote sollen vorrangig genutzt werden.
Neben Moderatorinnen und Moderatoren de r staatlichen Lehrerfortbildung sind
nach Möglichkeit Fachkräfte der Arbeitsverwaltung, der Jugendhilfe und der
regionalen Wirtschaft sowie geeignete weitere Akteurinnen und Akteure einzu-
beziehen.
Schwerpunkte und Umfang von ggf. erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen für
Lehrkräfte werden innerschulisch zwischen den für den Berufs- und Studienori-
entierungsprozess verantwortlichen Lehrkräften und der Schulleitung abge-
stimmt. Schulübergreifende Bedarfe sollen mit den Kompetenzteams abgestimmt
und möglichst durch regionale Angebote auf kommunaler Ebene und auf Ebene
der Regierungsbezirke abgedeckt werden.
Kosten/
Ressourcen
Reine Lehrerfortbildungen für die begleitende Qualifizierung werden aus den
entsprechenden Fortbildungsetats finanziert.
Ein multiprofessioneller Erfahrungsaustausch wird in kooperativer Form ohne
zusätzliche Geldmittel in (selbst-) organisierten Formen des Erfahrungstrans-
fers organisiert.
Ggf. können weitere regionale Mittel genutzt werden.
Empfehlung Vorhandene Professionalität und versch iedene Sichtweisen sollen genutzt wer-
den, um die Qualität und Wirksamkeit der regionalen Konzepte weiter zu entwi-
ckeln. Eine enge Kooperation mit Vertre ter/innen der regionalen Wirtschaft so-
wie der Kammern und Verbände kann da s staatliche Fortbildungsangebot zum
Übergang Schule – Beruf ergänzen. Ergebnisse/ Erkenntnisse aus der regionalen
Qualitätsentwicklung sollten den Kollegien in den Schulen bzw. den Einrichtun-
gen der verschiedenen Akteure zugänglich gemacht werden.
Lehrkräfte sollen verstärkt die Möglichkei t von Lehrerbetriebspraktika und Be-
triebserkundungen in Anspruch nehmen, um eigene Erfahrungen in der heutigen
Wirtschafts- und Arbeitswelt – auch im Hinblick auf geschlechtersegregierte
Berufsfelder – zu sammeln.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 17
2. Formen der Beratung
2.1 Schulische Beratung
Schulische Beratung SBO 2.1
Die Lehrkräfte und die Fachkräfte für Schulsozialarbeit beraten die Schüler/innen
in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und ggf. der Studienberatung der
Hochschulen.
Ziele/Kompe-
tenzerwartung
Schüler/innen stellen ihren bisherigen Prozess der Berufs- und Studienorien-
tierung reflektiert dar und formulieren weiter führende Schritte.
Sie erwerben zunehmend Sach- und Urteilskompetenz sowie Handlungs- und
Entscheidungsfähigkeit, um ihren Übergang von der allgemeinbildenden Schu-
le in eine duale Ausbildung, in weiterführende Bildungsgänge oder ins Studi-
um selbstverantwortlich und zielbewusst zu gestalten.
Zielgruppe alle Schüler/innen der allgemein bildenden Schulen Sek. I und II
Mindestanfor-
derungen
für Schüler/innen
mit individuellem
Unterstützungs-
bedarf
Beratung ist grundsätzlich eine Aufgabe aller Lehrer/ innen. Die Schule legt fest,
wer im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung sowohl die Schüler/innen als
auch ihre Eltern berät. Die beauftragten Lehr-/ Fachkräfte gestalten diese beglei-
tende Beratung in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und ggf. den Hoch-
schulen auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung, die nach § 5 Abs. 3
SchulG der Zustimmung der Schulkonferenz bedarf.
Die Schulen beraten alle Schüler/innen ab dem 8. Jg. jeweils halbjährlich
individuell zu ihrer Berufs- oder Studienorientierung, z. B. im Kontext von Lauf-
bahnberatungen und Schulsprechtagen.
Die Angebote der Berufsberatung beginne n spätestens ab dem 9. Jahrgang. In
allgemeinbildenden Schulen werden für jede Schulklasse oder Jahrgangsstufe
berufsorientierende Veranstaltungen in der Schule mit einem Gesamtumfang von
zwei Schulstunden und eine berufsorientierende Veranstaltung im BiZ/BiZmobil
verbindlich angeboten.
Schüler/innen mit individuellem Unterstützungsbedarf bei der Orientierung
und Entscheidung oder bei der Realisierung des Berufswunsches erhalten ein Ange-
bot zu ausführlichen, individuellen Beratungsgesprächen. Zur Vorbereitung setzt die
Berufsberatung ein Arbeitspaket ein, mit dessen Hilfe Jugendliche unterstützt werden
sollen, sich mit Fragen der Berufswahl auseinanderzusetzen. Die Instrumente der
Berufsberatung stehen Schüler/innen mit Behinderungen an jedem Förderort zur
Verfügung. Die Beratung der Agentur für Arbeit wird hier von Fachkräften der Reha-
Beratung wahrgenommen, die zusätzlich eine Elternveranstaltung pro Abgangsklasse
sowie zwei Einzelberatungen pro Schüler/in anbieten.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Jede allgemeinbildende Schule wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut.
Jährlich findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Beratungsfachkraft und
der Schule zur Planung der Berufsorientierung statt. Die Aktivitäten, Zeitschiene
und Qualitätsstandards werden in der Kooperationsvereinbarung festgehalten.
Beratungsfachkraft und Schule verantwo rten gemeinsam die zeitgerechte und
qualitative Umsetzung der Planung. Entsprechende Medien zur Unterstützung
des Berufswahlprozesses für Schüler/-innen, Eltern, Lehrer/-innen und Fachkräfte
für Schulsozialarbeit werden durch die Berufsberatung zur Verfügung gestellt.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 18
Für Schüler/
innen mit indivi-
duellem Bera-
tungsbedarf
Die Schule unterstützt die individuelle Beratung und motiviert insbesondere
Schüler/innen, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisie-
rung eines Berufswunsches haben, sowie Schüler/innen mit Behinde-
rungen, das Angebot in der Agentur für Arbeit oder in der Schule in Anspruch zu
nehmen. Anliegen mit geringem Zeitbedarf können in sogenannten Schulsprech-
stunden besprochen werden.
Kosten/
Ressourcen
Die schulische Beratung findet im Rahmen der Informations- und Beratungstätig-
keit der Lehrerinnen und Lehrer statt (ADO § 8).
(Über den Umfang von Stundenentlastung für zusätzliche Beratungs- und Koor-
dinationsaufgaben wird zurzeit noch beraten.)
Empfehlung Es wird empfohlen, mit allen Schüler/innen ab dem 8. Jg. für jedes Halbjahr je-
weils individuelle Entwicklungsschritte unter Beteiligung der Eltern zu vereinba-
ren. Das Portfolioinstrument eignet sich besonders dafür, den jeweils individuel-
len Entwicklungsprozess zu dokumentieren. Es unterstützt die Berufsberatung in
ihrer Dienstleistung.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 19
2.2 Beratung und Orientierung durch die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit
Berufsorientierende Angebote der Berufsberatung der BA SBO 2.2.1
Die Schüler/innen werden, abgestimmt mit den Aktivitäten der Schule zur Berufs-
wahlvorbereitung, durch die Berufsberater/innen der Arbeitsagenturen informiert.
Ziele/Kompe-
tenzerwartung
Die Berufs- und Studienwahl der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern
wird mit abgesicherten Methoden und aktuellen berufs-, studienkundlichen und
arbeitsmarktlichen Informationen potenzialorientiert unterstützt.
Zielgruppe alle Schüler/innen der allgemeinbildenden Schulen
Mindestanfor-
derungen
In allgemeinbildenden Schulen werden für jede Schulklasse oder Jahrgangsstufe
spätestens ab der Jahrgangsstufe 9 eine berufsorientierende Veranstaltung in der
Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden und berufsorientierende
Veranstaltungen im BiZ/BiZmobil verbindlich angeboten. Dazu gehören:
Fragen der Berufs- und Studienwahl
Berufe und deren Anforderungen, Beschäftigungs- und Verdienstaussichten
Wege und Förderung der beruflichen Bildung
beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und
auf dem Arbeitsmarkt
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
für Schüler/innen
mit sonderpäda-
gogischem För-
derbedarf
Jede allgemeinbildende Schule wird von einer Beratungsfachkraft der BA be-
treut. Jährlich findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Beratungsfach-
kraft und der Schule zur Planung der Berufsorientierung statt. Im Gespräch
werden Aktivitäten, Zeitschienen und Qualitätsstandards verabredet und die
Ergebnisse in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die zeitgerechte und
qualitative Umsetzung der Planung liegt in der gemeinsamen Verantwortung
von Beratungsfachkraft und Schule. Verbesserungsansätze sind für das Folge-
jahr aufzugreifen und neu zu vereinba ren. Entsprechende Medien zu Unter-
stützung des Berufswahlprozesses für Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen
werden durch die Berufsberatung zur Verfügung gestellt.
Besonderheiten bei Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förder-
bedarf: Die Beratung der Agentur für Arbeit wird hier von Fachkräften der
Reha-Beratung wahrgenommen. Eltern haben bei der Berufswahl von jungen
Menschen mit Behinderung eine besonders wichtige Rolle. Die o. g. Mindeststan-
dards gelten daher auch für Förderschulen mit der Maßgabe, dass eine berufsori-
entierende Veranstaltung als Elternveranstaltung durchzuführen ist. Die berufsori-
entierende Veranstaltung im BiZ/ BiZmobil kann bei der Zielgruppe junger Men-
schen mit Behinderung auch in anderer Form durchgeführt werden.
Kosten/
Ressourcen
Abdeckung über die der BA zur Verfügung stehenden Ressourcen
Empfehlung Um dem prozessualen Charakter der Berufswahl Rechnung zu tragen, emp-
fiehlt sich eine frühzeitige Durchführung der BO-Veranstaltungen bereits ab
Beginn der Klasse 8. Den Zeitpunkt der Durchführung oder die Aufteilung le-
gen Beratungsfachkraft und Schule entsprechend der Schulart gemeinsam fest.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 20
Individuelle Beratungsangebote der Berufsberatung der BA SBO 2.2.2
Diese individuelle Beratung unterstützt Schüler/innen in ihrem Berufswahlprozess.
Ziele/Kompe-
tenzerwartung
Schüler/innen, die individuellen Unterstützungsbedarf bei der Orientierung und
Entscheidung oder bei der Realisierung des Berufswunsches haben, werden
mit wissenschaftlich abgesicherten Methoden potenzialorientiert beraten.
Zielgruppe Schüler/innen mit individuellem Beratungswunsch
Mindestanfor-
derungen
Schüler/innen der allgemeinbildenden Schulen erhalten das Angebot zu ausführli-
chen, persönlichen Beratungsgesprächen. Bei der Beratung werden Neigung, Eig-
nung und Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden (auch bzgl. geschlechtsuntypischer
Berufsfelder) sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt. Vorgehen und
Methodik der Beratung richten sich na ch der Beratungskonzeption der BA, die
vielfältige Elemente der Qualitätssicherung enthält.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
für Schüler/innen
mit sonderpäda-
gogischem För-
derbedarf
Jede allgemeinbildende Schule wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut,
die auch die individuellen Beratungsangebote für die Schüler/innen vorhält. Viele
Schüler/innen benötigen trotz umfangreicher Informationen über den Berufswahl-
prozess, die Berufe und die Arbeitsmarktlage zusätzliche Hilfestellung, für welchen
Beruf sie sich entscheiden oder wie sie einen Berufswunsch realisieren sollen. An
diesem Punkt setzt das individuelle Angebot der BA zur beruflichen Beratung an.
Die Schule unterstützt die individuelle Beratung und motiviert insbesondere Schü-
ler/innen, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisierung eines Be-
rufswunsches haben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Außerdem unterstützt
die Schule die Vorbereitung des Gespräches nach Absprache mit der Beratungs-
fachkraft. Als Beratungsorte kommen die Agentur für Arbeit oder die Schule in
Frage. Zusätzlich können Kurzanliegen in sogenannten Schulsprechstunden be-
sprochen werden. Einzelheiten sind in der Kooperationsvereinbarung zwischen
Schule und Beratungsfachkraft zu vereinbaren.
Besonderheiten bei Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förder-
bedarf: Die Instrumente der Berufsberatung stehen Schüler/innen mit Behinde-
rungen an jedem Förderort zur Verfügung. Die Beratung der Agentur für Arbeit
wird hier von Fachkräften der Reha-Beratung wahrgenommen, die zwei Einzelbe-
ratungen pro Schüler/in anbieten.
Kosten/
Ressourcen
Abdeckung über die der BA zur Verfügung stehenden Ressourcen
Empfehlung Die Schule motiviert die Schüler/innen, zum Beratungsgespräch das Portfolio-
instrument und die Ergebnisse der Pote nzialanalyse mitzubringen. Eltern kön-
nen auf Wunsch der Schüler/innen teilnehmen.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 21
Elternarbeit SBO 2.3
Eine frühzeitige und systematische Einbindung der Eltern (Erziehungsberechtigten)
begleitet den gesamten schulischen Prozess der Berufs- und Studienorientierung.
Ziele/Kompe-
tenzerwartung
Die Eltern werden frühzeitig und systematisch über den Prozess und die Inhalte
beraten und informiert. Sie werden für ihre unterstützende Rolle bei einer ge-
schlechtersensiblen und stärkenorientierten Berufs- und Studienorientierung
sensibilisiert sowie für eine aktive Mitarbeit während des Prozesses gewonnen.
Zielgruppe Eltern aller Schüler/innen
Mindestanforde-
rungen
Die Schule informiert in geeigneter Weise die Eltern und Schüler/innen der
entsprechenden Jahrgangsstufen ab Jgst. 8 einmal pro Schuljahr über die ge-
planten Schwerpunkte im Bereich der Berufs- und Studienorientierung.
Hierbei werden zumindest folgende Themen angesprochen:
Allgemeine Informationen zu Bildung s- und Ausbildungswegen (Wo stehen
die Schüler/innen, wo und wie geht’s weiter?)
Schulischer Plan des Berufs- und Studienorientierungsprozesses, d. h.: Ziele
und konkrete Umsetzung der Standa rdelemente, inkl. Umgang mit dem
Portfolioinstrument, Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, Rolle der El-
tern und Möglichkeiten der aktiven Beteiligung
Informationen zu weiterführenden regionalen Angeboten und Akteuren am
Ausbildungsmarkt
Jede Schule legt fest, wie auf die besondere Situation der Eltern eingegangen
wird, die das deutsche Ausbildungssystem nicht kennen (v. a. Eltern mit Migra-
tionshintergrund).
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Der/die Koordinator/in für die Berufs- und Studienorientierung sowie die Klas-
senlehrkräfte legen zu Beginn des Berufs- und Studienorientierungsprozesses in
Abstimmung mit der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit verbindliche Zei-
ten und Themen für die Elterninformation pro Schuljahr fest. Die Schule entwi-
ckelt ein Eltern-Informationsinstrument. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer
und ggf. die Fachkraft für Schulsozialarbeit arbeitet bei Bedarf mit den Fach-
kräften regionaler Stellen zusammen, um spezifische Zielgruppen (u. a.
Migranten, Alleinerziehende) adäquat zu erreichen.
Kosten/
Ressourcen
Die Elternarbeit findet im Rahmen der Informations- und Beratungstätigkeit der
Lehrerinnen und Lehrer statt (ADO § 8).
(Über den Umfang von Stundenentlastung für zusätzliche Beratungs- und Ko-
ordinationsaufgaben wird zurzeit noch beraten.)
Empfehlung Um die Akzeptanz der Informationsveranstaltungen zu erhöhen, wird empfoh-
len, ggf. „aufsuchende“ Ve ranstaltungen z. B. an außerschulischen Orten
durchzuführen (vgl. Handreichung „Individuell fördern in der Berufs- und Studienorientierung“
2009, Heft 2, S. 33f, H 3, S.11, 25f, H 4, S.16f,30,57, H 5, S.14,26, H 6, S.17,20)
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 22
3. Strukturen an Schulen
Curriculum SBO 3.1
Die Schulen gestalten die Berufs- und Studienorientierung Fächer übergreifend auf
der Grundlage eines schuleigenen Curriculums zur Berufs- und Studienorientierung.
Ziele/Kompe-
tenzerwartung
Die Fachlehrkräfte legen fest, welche Kompetenzbereiche und Lerninhalte ihres
Faches ab der Jgst. 8 einen Beitrag zu den folgenden Erwartungen leisten. Sie
verabreden fächerübergreifende und prozessorientierte Unterrichtsvorhaben zur
spezifischen Förderung der Schüler/innen in diesen Bereichen:
Eigene Entscheidungen im Hinblick auf ihre Lebensplanung und den Über-
gang in die Berufs- und Arbeitswelt vorbereiten und selbstverantwortlich
treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz).
Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt und über Bildungs- und
Ausbildungswege, auch an Hochschulen systematisieren.
(Betriebsnahe) Praxiserfahrungen sammeln und diese im Unterricht reflektieren.
Eigene Berufs- und Entwicklungschancen erkennen und sich über den Über-
gang in eine Ausbildung, in weitere schulische Bildungsgänge oder in ein
Studium orientieren (Sach- und Urteilskompetenz).
Hierzu gehört auch, geschlechtsbezogene Stereotype zu vermeiden bzw. zu
beseitigen sowie Praxiserfahrungen in frauen- und männeruntypischen Berufen
zu ermöglichen.
Zielgruppe Schüler/innen der allgemein bildenden Schulen Sek. I und II
Mindestanfor-
derungen
Berufs- und Studienorientierung ist Teil der Allgemeinbildung (§ 2 Schulgesetz)
und in die Schulprogrammentwicklung jeder Schule integriert.
Alle Fächer tragen mit ihren spezifischen Kompetenzbereichen, wie u. a. in der
Rahmenvorgabe Ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I ausgeführt,
dazu bei, dass für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen der allgemein bil-
denden Schulen Aspekte der Berufs- und Studienorientierung ab dem 5. Jahrgang
im Unterricht behandelt und ab der 8. Jahrgangsstufe in einen systematischen
Prozess anhand der verbindlichen Standardelemente eingebunden werden.
Didaktische Aspekte der reflexiven Koedukation finden Berücksichtigung. Die jewei-
lige Form der Zusammenarbeit der Schulen mit der Berufsberatung bzw. in der
gymnasialen Oberstufe mit den Studien-Berater/innen der AA, ortsnahen Hoch-
schulen und der Wirtschaft wird in Unterrichtsvorhaben und im Schulprogramm
verankert.
Außerschulische Lernorte und praxisnahe Phasen, vor allem in betrieblichen und
hochschulischen Kontexten, werden in die Unterrichtsgestaltung als Schulveranstal-
tungen einbezogen und entsprechend vor- und nachbereitet. Die Zusammenarbeit
mit den Eltern, außerschulischen Partnern, insbesondere der Wirtschaft, und das
Lernen an außerschulischen Orten werden von der Schulleitung unterstützt und
von den StuBos und den Klassenlehrkräften gefördert. Das Führen des Portfolioin-
struments durch die Schüler/innen wird im Prozess der Berufs- und Studienorientie-
rung durch die beteiligten Fachlehrkräfte aktiv unterstützt. Die Ergebnisse aus den
Praktika fließen gemäß der Festlegung durch die Schule in die Leistungsbewertung
ein.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 23
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Für Schüler/innen
mit besonderem
Förderbedarf
Die Schulen setzen die Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung
als Bestandteil der individuellen Förderung in Zusammenarbeit mit außerschuli-
schen Partnern, insbesondere den Unte rnehmen und der Berufsberatung der
Agenturen für Arbeit sowie ggf. den ortsnahen Hochschulen um. Gezielte Maß-
nahmen der Berufs- und Studienorienti erung beginnen im 8. Jahrgang und
gliedern sich in vier Phasen mit verbindlichen und ergänzenden Standardele-
menten, die jeweils gesondert beschrieben werden. Diese Phasen sind kurzge-
fasst:
Potenziale erkennen
Berufsfelder kennen lernen
Praxis erproben
Übergänge gestalten
Verbindlich sind Standardelemente, die für alle Schüler/innen ausgewiesen sind.
Für Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf stehen verschiedene
ergänzende Angebote zur Verfügung. Die Schule entscheidet in eigener päda-
gogischer Verantwortung, welches der Ange bote geeignet ist. Die betreffenden
Schüler/innen nehmen dann verbindlich daran teil.
Kosten/
Ressourcen
Empfehlung Dieser Prozess sollte gemäß der Zielsetzung und der Bandbreite der Berufsfel-
der insbesondere auch mit den Methoden des praxisnahen, exemplarischen und
des kooperativen Lernens gestaltet werden.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 24
Koordinator/innen für Berufs- und Studienorientierung SBO 3.2
Lehrkräfte und ggf. die Fachkräfte für Sc hulsozialarbeit koordinieren die schuli-
sche Berufs- und Studienorientierung innerhalb jeder Schule und mit außerschu-
lischen Partnern
Ziele/Kompe-
tenzerwartung
Die Koordinator/inn/en wirken dabei mit, die Berufs- bzw. Studienorientierung in
der Schule dauerhaft zu verankern (Schulprogrammentwicklung, Gender-
Mainstream-Konzept, Organisationsentwicklung, Qualitätssicherung).
Zielgruppe Schulleitung, Lehrkräfte
Mindestanfor-
derungen
Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Berufs- bzw. Studienori-
entierung wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet, die/ der
eine Koordinatorin/ einen Koordinator benennt. Dieser Person/ dem beauftrag-
ten Team obliegt insbesondere die
Aufstellung der Jahresarbeitsplanung in Kooperation mit der Berufsberatung
der Agentur für Arbeit und die Prozessbegleitung bei der Umsetzung
Koordination von Schülerbetriebspraktika
Kooperation mit außerschulischen Partnern (§ 5 SchulG)
Organisation von Informationsveranstaltungen.
Eine kommunale Koordinierung schafft hierfür transparente und verlässliche
Strukturen.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Die Schulleitung benennt eine Koordinato rin oder einen Koordinator für Berufs-
und Studienorientierung (StuBO-Koordinat or/in) als Ansprechperson für dieses
Themenfeld nach innen und außen sowie als Initiatorin oder Initiator für die
Berufs- und Studienwahlprozesse der Sc hule. Im Benehmen mit der Lehrerkon-
ferenz kann diese Aufgabe von der Schulleiterin oder dem Schulleiter einer Lehr-
kraft oder einem Team übertragen werden (§ 18 Abs. 2 ADO – BASS 21 – 02 Nr.
4). Die Koordinator/inn/en erhalten Angebote zur Qualitätsentwicklung, Fortbil-
dung und zum Erfahrungstransfer.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter genehmigt die im Zusammenhang mit der Be-
rufs- bzw. Studienorientierung erforderlichen Dienstreisen und Dienstgänge von
Lehrkräften der Schule im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde. Dabei ist insbesonde-
re zu prüfen, ob die Finanzierung gesichert ist. Für die Schulleiterin oder den Schul-
leiter selbst erteilt die Schulaufsichtsbehörde die Dienstreisegenehmigung.
Kosten/
Ressourcen
Es wird geprüft, inwieweit auf kommunaler Ebene Fortbildung gefördert wird.
Über den Umfang von Stundenentlastung für zusätzliche Beratungs- und Koordi-
nationsaufgaben wird zurzeit noch beraten.
Empfehlung
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 25
Berufsorientierungsbüro (BOB) SBO 3.3
Ein BOB steht als zentraler schulischer Raum für Informationen, Gespräche
und Koordinierungsaufgaben zur Verfügung.
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen
Im BOB werden sämtliche Aktivitäten de r Berufs- und Studienorientierung an
der Schule systematisch und transparent zusammengeführt, koordiniert so-
wie für alle Beteiligten zugänglich gemacht.
Zielgruppe Alle Schüler/innen, Lehrkräfte, Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Berufsberatung,
Eltern, außerschulische Partner wie Jugendhilfe, Berufseinstiegsbegleitung etc.
Mindestanforde-
rungen
Ein schulischer Raum wird so für Akt ivitäten des Berufs- und Studienorientie-
rungsprozesses eingerichtet, dass folgende Funktionen realisierbar sind:
Anlaufstelle: Das BOB ist mit festen und möglichst täglichen Öffnungs-
und Beratungszeiten zugänglich und es steht mindestens eine Lehrkraft
oder Fachkräfte für Schulsozialarbeit bzw. Berufseinstiegsbegleitung oder
andere beauftragte Personen wie Eltern oder Ehrenamtliche als feste/r
Ansprechpartner/in zur Verfügung. Die Öffnungs- und Beratungszeiten
müssen auch Pausen- und außerunterrichtliche Zeiten umfassen. Darüber
hinaus sollte die Vereinbarung individueller Termine während und außer-
halb der Unterrichtszeiten möglich sein.
Die Schüler/innen haben Zugang zu ak tuellen Informationsmaterialien zur
Berufs- und Studienorientierung, Literatur zum Thema Bewerbung, Vorstel-
lungsgespräche, Einstellungstests, zu Berufs- und Lebensplanung und In-
formationen zu Ausbildungs- und Prak tikumsplätzen in der Region. Das
schließt die Möglichkeit einer technisch angemessenen Internet-Recherche
ein.
Beratung: Der Raum eignet sich für individuelle Beratungsgespräche, die
gemäß den Standardelementen zur Beratung zwischen Eltern, Schü-
ler/innen, Lehrkräften, Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Berufseinstiegs-
begleitungen, Berufsberatung und anderen beauftragten Personen wie z.
B. Wirtschafts- und Trägervertreter/innen stattfinden können.
Arbeitsplatz für die StuBO’s: Er dient der Koordination des Berufs- und
Studienorientierungsprozesses der Sc hule, der Vorbereitung, Organisati-
on und Evaluation der Maßnahmen.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Ein Konzept ist zu entwickeln, wie das BOB nachhaltig in das Berufs- und
Studienorientierungsprogramm der Schule eingebunden werden kann:
Benennung von Zuständigen
Auswahl und Einrichtung des Raums entsprechend Mindeststandards
Regelmäßige Nutzungsplanung
Kosten/
Ressourcen
Schule/Schulträger; Errichtungskosten ggf. aus zusätzlicher Landesförderung
Empfehlung Die regelmäßigen Öffnungs- und Beratungszeiten sollten für ein Schuljahr
festgelegt werden, um verlässliche Strukturen zu schaffen.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 26
Bei der Ausstattung mit Informationsmaterialien sollte in Abstimmung mit den
regionalen Stellen und in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen sowie ande-
ren Akteuren, wie Berufskollegs, Unternehmen, Verbänden, Trägern etc., ein
Verfahren über die Zusendung von aktuellen Materialien vereinbart werden und
ein/e schulische/n Verantwortliche/n für die Aktualität der Informationsmateria-
lien benannt werden. Eine aktuelle Linkliste sollte erstellt werden, so dass die
zielgerichtete Internetrecherche der Schülerinnen und Schüler unterstützt wird.
Eine umfangreiche Hilfestellung und Informationsmaterialen liefert die von der
Stiftung Partner für Schule veröffentliche „BOB-Handreichung“; zu finden unter:
http://www.partner-fuer-schule.nrw.de/dev/t3/fileadmin/redaktion/pdf/zukunft/vpe/zf_BOB-
Ordner_2011.pdf
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 27
4. Portfolioinstrument
Portfolioinstrument SBO 4
Ein den gesamten schulischen Prozess der Berufs- und Studienorientierung
begleitendes Portfolioinstrument wird verbindlich für alle Schülerinnen und
Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 durch die Schule eingeführt.
Ziele/Kompe-
tenzerwartung
Die Schüler/innen
erhalten einen Überblick über den Berufs- und Studienorientierungsprozess,
dokumentieren dessen zentrale Inhalte und entdecken ihre Stärken und Fä-
higkeiten (Sachkompetenz)
formulieren Interessen und Ziele, refl ektieren Ergebnisse und Erkenntnisse
im Hinblick auf die eigene, individuelle Lerngeschichte (Urteilskompetenz)
bearbeiten die Inhalte ihres Portfolioinstrumentes zunehmend selbstständig,
strukturieren ihre Lernerfahrungen und
übernehmen Verantwortung für ihre Beru fs- und Studienorientierung, d. h.
sie lernen, im Gespräch mit weiteren Akteuren (Freund/inn/en, Eltern,
Lehrkräften, Berufsberater/innen, Ar beitgeber/innen) gendersensible und
nachhaltige Entscheidungen zu ihrem weiteren (beruflichen) Lebensweg zu
treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz).
Zielgruppe Alle Schüler/innen aller Schulformen spätestens ab Beginn des standardisierten
schulischen Berufs- und Studienorientierungsprozesses
Mindestanfor-
derungen
Das Portfolioinstrument soll
selbsterklärend, motivierend und schülerorientiert gestaltet sein
Informationen zu Angeboten der Berufs- und Studienorientierung der
Agentur für Arbeit sowie weitere Angebote enthalten
die Dokumentation von Ansprechpartnern in der Schule, in Partnerbetrie-
ben sowie der Berufsberatung ermöglichen
den gesamten Prozess der Berufs- und Studienorientierung entsprechend
der festgelegten Standardelemente abbilden
fächerübergreifend und den Fachunterricht begleitend genutzt werden können
in der Region bekannt gemacht und anerkannt werden
als Material in Papierform und elektronisch, ggf. auch online verfügbar sein
fortlaufend genutzt und geeignet aufbewahrt werden.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Die Schule wählt ein Portfolioinstrument entsprechend der Mindeststandards
aus und legt es durch Schulkonferenz-Beschluss in Absprache mit den relevan-
ten Partnern (insbesondere der Berufsbe ratung) als verbindliches Instrument
des schulischen Berufs- und Studienorientierungsprozesses fest.
Spätestens zu Beginn des standardisierten Berufs- und Studienorientierungspro-
zesses, also in der Regel in Jahrgangstufe 8 und vor der Potenzialanalyse, stellt die
Schule dieses Portfolioinstrument den Schüler/innen und den Eltern vor.
Da das Portfolioinstrument unter ande rem eine personenbezogene Dokumen-
tation ermöglichen soll, ist auf eine dem Datenschutz entsprechende Möglich-
keit der Aufbewahrung zu achten. Inha lte des Portfolioinstruments dürfen nur
mit Einverständnis des/der Schüler/in an Dritte weitergegeben werden.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 28
Kosten/
Ressourcen
Die Kosten pro Portfolioinstrument betragen bei dem empfohlenen Berufs-
wahlpass derzeit ca. 7 Euro (inklusive Versand und Umsatzsteuer), ab 500
Stück ca. 6 Euro. Die Einlageblätter sind auch im Internet zu bekommen.
Empfehlung Im Rahmen der kommunalen Koordinierung bzw. Zusammenarbeit mit exter-
nen Partnern sollte dieses Instrument auch Arbeitgebern, Kammern etc. vorge-
stellt werden. Es empfiehlt sich, mit Eltern und Schülern zu beraten, ob und
wenn ja welche Teile für Bewerbungen genutzt werden könnten.
Als Portfolioinstrument, das diese Anforderungen erfüllt, ist der Berufswahlpass
zu empfehlen (www.berufswahlpass.de).
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 29
5. Potenzialanalyse
Potenzialanalyse SBO 5
Stärken- und handlungsorientierte Analyse von Potenzialen
Ziele/Kompe-
tenzerwartung
Jugendliche entdecken ihre fachlichen, methodischen, sozialen und personalen,
ggf. auch geschlechtsuntypischen Potenz iale im Hinblick auf die Lebens- und
Arbeitswelt (Sach- und Urteilskompetenz).
Diese Analyse zu Beginn der Berufs- und Studienorientierung dient, neben dem
schulischerseits verfügbaren Erkenntnisstand, als Grundlage für den weiteren
Entwicklungs- und Förderprozess bis zu m Übergang in Ausbildung bzw. Studi-
um, mit dem Ziel des Einstiegs in Beruf und Arbeitswelt. Sie fördert die Selbst-
reflexion und Selbstorganisation der Jugendlichen (Entscheidungs- und Hand-
lungskompetenz).
Zielgruppe alle Schüler/innen der Jg. 8
Mindestanforde-
rungen
Die Potenzialanalyse kombiniert wissenschaftlich anerkannte Testverfahren und
Fragebögen, handlungsorientierte Aufg aben (Berufsfeld unabhängige Arbeits-
proben) und Elemente von Assessment-Verfahren. Sie bezieht sich auf die Le-
bens- und Arbeitswelt, berücksichtigt die Verschiedenartigkeit der Jugendlichen,
erfasst kognitive Leistungsmerkmale, berufliche Interessen, Neigungen, Merk-
male des Arbeitsverhaltens, der Persönlichkeit und praktische Fertigkeiten. Die
Jugendlichen verstehen sowohl den Ablauf als auch die Bedeutung des Verfah-
rens, erleben sich als kompetent und erkennen eigene Potenziale.
Qualifiziertes Personal moderiert die Potenzialanalyse und führt ein individuelles
Auswertungsgespräch durch. Die Ergebn isse werden schriftlich dokumentiert.
Die Eltern werden aktiv einbezogen. Die Qualität der Potenzialanalyse wird
laufend ausgewertet und optimiert. Die gängigen Datenschutzbestimmungen
werden eingehalten.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Die Potenzialanalyse wird i.d.R. ab de m 8. Jg. angeboten. Sie wird von außer-
schulischen Trägern mit eigens dafür qualifiziertem, gendersensiblen Personal
eintägig durchgeführt. Die Vor- und die Nachbereitung finden in der Schule
statt. Eltern und Berufsberatung werden darin einbezogen.
Kosten/
Ressourcen
100 – 200 € pro Schüler/in, je nach Umfang (ein oder zwei Tage)
Empfehlungen Im Sinne der Prozessorientierung sollten auch in der 9. und 10. Jgst. bei indivi-
duellem Bedarf zielgruppenspezifische Ve rfahren der Potenzialanalyse bzw. der
Kompetenzfeststellung genutzt werden, die u. a. durch die Arbeitsagenturen
zur Berufs- und Studienorientierung angeboten werden.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 30
6. Praxisphasen
Berufsfelder erkunden SBO 6.1
Schüler/innen orientieren sich in mehreren Berufsfeldern
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen
Jugendliche lernen berufliche Tätigkeiten exemplarisch in mehreren (mind.
drei) Berufsfeldern praxisnah kennen. Sie stellen Anwendungsbezüge zwi-
schen dem Unterricht und den Aufgaben beispielen aus der Arbeitswelt her
(Sach- und Urteilskompetenz).
Mit Bezug zum Ergebnis der Potenzialanalyse reflektieren sie ausgewählte
Fähigkeiten durch reale betriebliche Erfahrungen, auch als Gegenerfahrung zu
traditionell als geschlechtertypisch angesehenen Berufsfeldern (Entschei-
dungs- und Handlungskompetenz).
Zielgruppe alle Schüler/innen ab Jahrgangsstufe 8
Mindestanforde-
rungen
Die Berufsfelderkundung vermittelt exemplarisch Einblicke in berufliche Tätig-
keiten und Einblicke in betriebliche Praxis. Die Angebote sollen insgesamt die
regionale Wirtschaftsstruktur berücksich tigen. Geeignetes Personal begleitet
die Berufsfelderkundung.
Die Ergebnisse werden im Unterricht (im Sinne exemplarischen Lernens) auf-
gegriffen, so dass die Jugendlichen ihre Eindrücke im Hinblick auf das Spekt-
rum der regional verfügbaren Berufsfelder reflektieren. Die Qualität der Be-
rufsfelderkundung wird laufend ausgewertet und optimiert.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Die Berufsfelderkundung wird i. d. R. ab dem 8. Jg. vor dem schulischen Be-
triebspraktikum angeboten. Sie findet vo rrangig in Betrieben statt. Das Ange-
bot kann, insbesondere für Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf, mit
Maßnahmen von außerschulischen Trägern mit eigens dafür qualifiziertem
Personal ergänzt werden.
Die schulische Vorbereitung bezieht die Betriebe und ggf. die Träger ein und
knüpft an die Ergebnisse der Potenzialanalyse an. In der Nachbereitung do-
kumentieren die Schüler/innen die Ergebnisse ihrer Erkundungen, um zu einer
begründeten Entscheidung für die spätere Wahl der Praktikumsstelle zu ge-
langen. Eltern und Berufsberatung werden darin einbezogen. Auf kommunaler
Ebene wird Transparenz hergestellt zum Spektrum der Berufsfelder, dem
Bedarf und dem Angebot an Plätzen sowie Zeiträume der Durchführung. Die
Berufsberatung und der Ar beitgeberservice der Agenturen für Arbeit unter-
stützen die Schulen bei der Akquise von Betrieben.
Kosten/
Ressourcen
Empfehlung Die Veranstaltungen zu Girls’-/Boys’-Day, Ausbildungsbörsen u. ä. können
gezielt genutzt werden.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 31
Betriebspraktika in der Sekundarstufe I und II SBO 6.2
Über ein Betriebspraktikum lernen die Schüler/innen die Berufs- und Arbeits-
welt anhand von definierten Aufgaben unmittelbar kennen. Sie setzen sich
über eine längere Zeit praxisorientiert mit ihren eigenen Fähigkeiten und den
betrieblichen Anforderungen auseinander.
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen
Betriebspraktika tragen dazu bei, dass die Schüler/innen
ein zeitgemäßes Verständnis für die Arbeitswelt sowie für technische, wirt-
schaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge entwickeln (Sachkompe-
tenz)
ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten realistischer einschätzen
Chancen auf dem Arbeitsmarkt entdecken
ihre Berufsvorstellungen – auch in kritischer Reflexion von Geschlechterstereo-
typen – vertiefen bzw. korrigieren können (Urteilskompetenz)
Schlüsselqualifikationen weiterentwickeln, z. B. Pünktlichkeit, Anstrengungsbe-
reitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, und deren Bedeutung erkennen
(Handlungs-/Entscheidungskompetenz)
ihre Praktikumserfahrungen reflektieren und dokumentieren.
Zielgruppe Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II
Mindestanforde-
rungen
Das Betriebspraktikum ist Teil eines pädagogischen Konzepts zu Praxis-
phasen innerhalb des Berufs- sowie Studienorientierungsprozesses.
Die Schule definiert unter Mitarbeit von Wirtschaftspartnern und ggf.
Hochschulen konkrete Aufgaben (Kompetenzerwartungen).
Um die Wirksamkeit der Betriebspraktika zu sichern, ist eine umfassende
Vor- und Nachbereitung in der Schule unerlässlich. Die Schule legt fest,
welche Fächer und Fachlehrkräfte hierzu welche Beiträge leisten.
Je nach Schulform und Jahrgangsstufe sowie Berufsfeld und anzustre-
bende Einblicke sind die Betriebspraktika mit unterschiedlichen Aktivitäten
verknüpft, z. B. mitarbeiten, beobac hten, begleiten, die es bei der Aus-
wahl sowie in der Vor- und Nachbereitung zu beachten gilt.
Zur Erweiterung des Berufswahlspektrums soll das Interesse von Mäd-
chen und Jungen an untypischen Berufen geweckt werden, insbesondere
soll der Zugang von Mädchen und jungen Frauen zu den so genannten
MINT-Fächern und MINT-Berufen und der Zugang von Jungen zu erziehe-
rischen und pflegerischen Berufen gefördert werden.
Die Eltern sind frühzeitig zu informieren und in den Prozess der Auswahl
einzubinden.
Die Praktikumsplätze sind so zu wählen, dass sie i. d. R. vom Wohnsitz
aus zumutbar erreicht werden können.
Die Betreuung der Schüler/innen während des Betriebspraktikums ist von
Seiten der Schule sicherzustellen.
Die organisatorische Durchführung ist zwischen Schule und Praktikums-
betrieb sowie ggf. Hochschule rechtzeitig abzustimmen.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 32
Die Betriebe stellen eine Bescheinigung mit Hinweisen zu ausgeübten
Tätigkeiten, vermittelten Kenntnissen und zum Sozial- und Arbeitsverhal-
ten aus.
Die Ergebnisse und Erfahrungen des Betriebspraktikums sind im Portfolio-
instrument zu dokumentieren.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
für gymnasiale
Oberstufe
In der Regel wird ein Schülerbetriebspraktikum 2- bis 3-wöchig in der Klasse
9 oder 10 verbindlich durchgeführt. Bei Bedarf kann die Schule weitere Prak-
tika auch in Form von Schnupperpraktika oder in der gymnasialen Oberstufe
in Kooperation mit Hochschulen in Form eines Dualen Orientierungsprakti-
kums festsetzen.
Schulen mit gymnasialer Oberstufe können in der Sekundarstufe II ein
Betriebspraktikum durchführen, das akad emische Berufsbilder bzw. entspre-
chend geeignete duale Ausbildungsberufe in den Blick nimmt oder in Form
eines Dualen Orientierungspraktikums in Kooperation mit einer Hochschule
stattfindet und so die Studierfähigkeit stärker fokussiert.
Rechtliche Vorgaben zum Arbeitsschutz sind zu beachten (s. Leitfaden Schü-
lerbetriebspraktikum der Arbeitsschutzverwaltung des Landes NRW /MAIS).
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/leitfaden_schuelerbetriebspraktikum.pdf
Die Berufsberatung und der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit un-
terstützen die Schulen bei der Akquise von Betrieben. Auch ist eine Einbin-
dung der Berufsberatung bei der Vor- und Nachbereitung möglich.
Kosten/
Ressourcen
Empfehlung Die Auswahl und die Bewerbung um Praktikumsplätze sollte eigenverantwort-
lich durch die Schüler/innen auf der Grundlage des bisherigen Berufs- und
Studienorientierungsprozesses durchgeführt werden. Eine kommunale Koordi-
nation kann hierbei unterstützen. Praktikumsplätze können im Ausnahmefall
auch regionale Grenzen überschreiten. Im Kontext einer Europäisierung der
Arbeitswelt wird empfohlen, Praktika in den europäischen Nachbarländern im
Rahmen der schulischen Möglichkeiten (Städtepartnerschaften, Partnerorgani-
sationen) zu ermöglichen. Eine Hospitation an Berufskollegs ist ergänzend bis
zu einer Woche möglich. Die letzte Entscheidung obliegt der Schule.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 33
Praxiskurse/ Fach- und Sozialkompetenz berufsbezogen vertiefen SBO 6.3
Schüler/innen vertiefen praktische Erfahrungen in einem Berufsfeld bzw. ihre
fachlichen und sozialen Kompetenzen mit Bezug auf Anforderungen in mehre-
ren Ausbildungsberufen.
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen
Aufbauend auf dem bisherigen individuellen Berufsorientierungsprozess er-
proben Jugendliche berufliche Tätigkeiten exemplarisch in einzelnen Berufs-
feldern. Sie
erkennen Anwendungsbezüge zwischen dem Unterricht und den Aufga-
benbeispielen aus der Arbeitswelt
nutzen ihr fachbezogenes theoretisches Wissen und erbringen beurteilba-
re Arbeitsnachweise (Sach- und Urteilskompetenz)
üben ausgewählte Fähigkeiten, auch als Erprobung in geschlechtsrolle-
nuntypischen Berufen
können Schlüsselqualifikationen benennen und umsetzen (Entscheidungs-
und Handlungskompetenz).
Zielgruppe Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf ab 9. Jg.
Mindestanforde-
rungen
Praxiskurse sind systematisierte Lerneinheiten in betrieblichen/ betriebsnahen
Kontexten. Sie ähneln Qualifizierungsb austeinen im Bereich der Berufsvorbe-
reitung und orientieren sich an Anford erungen des ersten Ausbildungsjahres
z. B. aus folgenden Berufsfeldern:
Bau
Elektro
Fahrzeug- und Wartungsberufe
Farbe und Gestaltung
Garten- und Landschaftsbau
Gesundheit, Erziehung und Soziales
Hotel, Gaststätten und Hauswirtschaft
Holz, Kunststoff, Glas, Keramik, Textil
IT, Medien
Kosmetik und Körperpflege
Lager und Handel und Verkauf
Lebensmittel
Metallbearbeitung und Mechanik
Versorgungs- und Installationstechnik
Wirtschaft und Verwaltung
Jeder Praxiskurs besteht aus einem Set von handlungsorientierten Aufgaben
(Arbeitsproben), die berufliche Tätigk eiten eines Berufsfeldes exemplarisch
und praxisnah vermitteln.
Im Sinne der individuellen Förderung werden ergänzende Kurse angeboten, in
denen die Jugendlichen ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen im Hinblick
auf die Anforderungen in beruflichen Tätigkeiten vertiefen.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 34
Das Angebot für die Schulen einer Region soll der Wirtschaftsstruktur ent-
sprechen. Es fördert die Ausbildungsreife und die Anschlussorientierung der
Jugendlichen. Qualifiziertes Personal führt die Praxiskurse durch. Die Ergeb-
nisse werden in einem Zertifikat schriftlich dokumentiert und im Unterricht
eines Kernfaches aufgegriffen. Die Qualität der Praxiskurse wird auf regiona-
ler Ebene gemeinsam mit den Schulen laufend ausgewertet und optimiert.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Die Praxiskurse werden ab dem 9. Jg. nach dem schulischen Betriebsprakti-
kum von außerschulischen Trägern und/oder Betrieben mit eigens dafür quali-
fiziertem Personal mit einem Umfang von 24 Zeitstd. durchgeführt. Die ergän-
zenden Kurse zur berufsbezogenen Fach- und Sozialkompetenz dauern 8
Zeitstd. Die Vor- und die Nachbereitung finden in der Schule statt. Eltern und
Berufsberatung werden darin einbezogen.
Kosten/
Ressourcen
Empfehlungen
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 35
Langzeitpraktikum SBO 6.4
Ergänzend zum Betriebspraktikum bietet das Langzeitpraktikum ausgewählten
Schüler/innen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, trotz fachlicher bzw. per-
sönlicher Schwierigkeiten einen direkten Übergang von der Schule in eine
Ausbildung zu erreichen.
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen
Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf können
berufliche Anforderungen mit individuellen Stärken und Schwächen ab-
gleichen, um nach ihrem Schulabschluss einen Anschluss in einem Ausbil-
dungsberuf zu erreichen (Sach- und Urteilskompetenz)
ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern, ohne
das Erreichen des Hauptschulabschlusses zu beeinträchtigen (Entschei-
dungs- und Handlungskompetenz).
Zielgruppe Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf ab 9. Jg.
Mindestanforde-
rungen
Die Mindeststandards entsprechen de m Element Betriebspraktikum. Dar-
über hinaus sind folgende Aspekte grundlegend:
Die Kernstunden gemäß Stundentafel sind einzuhalten.
Die betrieblichen Tätigkeiten währen d des Langzeitpraktikums dienen
ausschließlich dem o. g. Ziel.
Es finden regelmäßige Rückmeldegespräche zwischen der Schule, den
Eltern und dem Praktikumsbetrieb zur Entwicklung der Schülerin bzw. des
Schülers statt.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Das zeitlich ausgedehnte Langzeitpraktikum setzt die Empfehlung der Klas-
senkonferenz, die Zustimmung der Schülerin bzw. des Schülers und der Eltern
voraus. Es findet in der Regel an eine m Tag pro Woche statt. Die Leistungs-
anforderungen für den Hauptschulabschluss müssen erfüllt werden können.
Das Praktikum kann an die Stelle des Lernbereichs Arbeitslehre und des
Wahlpflichtunterrichts treten. Organisation und Dauer müssen flexibel auf die
individuelle Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers angepasst werden
können, sodass er/sie bei Bedarf den Praktikumsbetrieb wechseln oder das
Praktikum beenden kann, um wieder am regulären Unterricht teilzunehmen.
Empfehlung Langzeitpraktika sollen auch Schüler/innen angeboten werden, die die Voll-
zeitschulpflicht bereits vor Erreichen de s 10. Jg’s. beenden werden. Für diese
Zielgruppe besteht darüber hinaus di e Möglichkeit, am Landesprogramm „Be-
trieb und Schule“ (BUS) teilzunehmen.
Die Möglichkeit eines Langzeitpraktikums sollte mit ausreichendem zeitlichem
Vorlauf und unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern sowie der Fachlehrkräf-
te mit der Schülerin bzw. dem Schüler besprochen werden.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 36
Studienorientierung SBO 6.5
Schüler/innen orientieren sich über die Studienvoraussetzungen für die von
ihnen bevorzugten Berufsfelder bzw. Berufsbilder.
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen
Schüler/innen mit dem Ziel der fachgebundenen bzw. allgemeinen Hoch-
schulreife lernen akademische berufliche Tätigkeiten sowie die dafür not-
wendigen bzw. möglichen Studienfächer sowie Fachrichtungen exempla-
risch und praxisnah kennen.
Sie setzen individuelle Schwerpunkte auch durch die Wahl ihrer
(Leistungs-)Kurse und vertiefen ih re Allgemeinbildung durch wissen-
schaftspropädeutische Elemente des jeweiligen Fachunterrichts.
Sie nutzen (genderorientierte) Angebote der Hochschulen, die sie im Un-
terricht vor- und nachbereiten.
Zielgruppe Schüler/innen der Sek. II
Mindestanforde-
rungen
Ein wesentlicher Faktor für den erfolgreichen Übergang von der Schule zur
Hochschule ist die gute Orientierung der Schüler/innen darüber, was ein Stu-
dium an Anforderungen und an Perspektiven bietet. Hierzu ist die Zusam-
menarbeit von Schulen, Hochschulen, der Berufsberater/innen für Abitu-
rient/innen der AA und der Wirtschaft notwendig.
Die jeweilige Form der Kooperation fließt in das Konzept zur Studien- und Be-
rufsorientierung ein und wird im Schulprogramm verankert. Die kooperierenden
Hochschulen fungieren auch als außerschulische Lernorte für studieninteressierte
Schülerinnen und Schüler. Die Hochschulangebote werden sinnvoll in die curricu-
laren Angebote der Schule eingebunden und konkret im Unterricht vor- und
nachbereitet. Die Angebote der Studienberatung erfolgen im Rahmen des schuli-
schen Konzepts zur Berufs- und Studie norientierung in Abstimmung mit den
Partnern Schule und Berufsberatung. Sie unterstützen die Orientierungs-, Infor-
mations- und Entscheidungsprozesse st udieninteressierter Schülerinnen und
Schüler durch Einzelberatung, Gruppenangebote und umfassende Informations-
angebote. Möglichkeiten eines Dualen Studiums sowie berufliche Anschlussper-
spektiven nach dem Studium sind konkret einzubeziehen.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Schulen verfügen über Kooperationen im Bereich der Studienorientierung mit
unterschiedlichen Schwerpunkten:
Teilnahme an Veranstaltungen der Hochschulen (auch im Bereich der
Euregio) mit der Möglichkeit, erste Studienleistungen zu erwerben (für
leistungsstarke oder besonders begabte Schüler/innen)
feste Kooperationen zu bestimmten Fachthemen (z. B. Naturwissenschaft/
Technik)
Hochschulen als außerschulische Lernorte (z. B. Schülerlabore)
Beratungsangebote der Studienberatungsstellen und Arbeitsagenturen
Teilnahme an Informationsveranstalt ungen der Hochschulen (z. B. Wo-
chen der Studienorientierung, Tag der Offenen Tür)
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 37
Kosten/
Ressourcen
Empfehlung Die Studienorientierung sollte in Bezug zu den angestrebten Berufen als Teil der
Berufsorientierung verstanden und durchgeführt werden. Dabei ist bereits in der
Sek. I auch auf die Studienmöglichkeiten über eine duale Ausbildung mit ent-
sprechenden Berufserfahrungen bzw. mit Meisterprüfung hinzuweisen.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 38
7. Gestaltung des Übergangs
Bewerbungsphase SBO 7.1
Die Schüler/innen gestalten durch ihre Bewerbungen einen schulexternen
Schritt ihres individuellen Übergangsprozesses von der Schule in die Berufs-
welt. Sie beziehen dabei die jeweils im Berufsorientierungsprozess gewonne-
nen Erkenntnisse und die Angebote des Arbeitsmarktes ein.
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen
Die Schüler/innen strukturieren ihren Bewerbungsprozess, d. h. sie
handhaben verschiedene Formen der Bewerbung, erstellen eine individu-
elle Bewerbungsmappe und ermitteln realistische Ausbildungsziele (Sach-
und Urteilskompetenz),
gestalten ihre Bewerbung selbstverantwortlich, planvoll, ziel- und adressa-
tengerecht auf der Grundlage ihres bisherigen Berufsorientierungsprozes-
ses (Entscheidungs- und Handlungskompetenz),
um einen entsprechenden Ausbildungsplatz zu erhalten.
Zielgruppe Alle Schüler/innen
Mindestanforde-
rungen
Spätestens im Vorfeld des ersten Betriebspraktikums werden die einzelnen
Schritte einer Bewerbung vertieft im Fachunterricht (u. a. in den Fächern
Deutsch, Arbeitslehre, Politik, Sozialwissenschaften, in Ergänzungsstunden) und
ggf. im Ganztag oder in Projekten thematisiert und eingeübt. Dies umfasst fol-
gende Bereiche:
Kenntnisse über Bewerbungsverfahren, Instrumente und Mittel zur Suche
nach geeigneten Plätzen, insbesondere über die Angebote der Arbeitsagen-
turen
Erstellen von schriftlichen Bewerbungsunterlagen sowie Online-Bewerbungen
Vorbereitung und Übung von Vorstellungsgesprächen, telefonischer Kontakt-
aufnahme (Telefontraining) und Einstellungstests, soweit entsprechende
Fachpersonen gewonnen werden können.
Die Schüler/innen dokumentieren ihre Bewerbungsaktivitäten im vorgesehenen
Portfolioinstrument und besprechen diese mit der in der Schule und ggf. weite-
ren zuständigen Personen/ Beratungsinstanzen. Der Bezug der Bewerbungsakti-
vitäten zu den Erkenntnissen und Erfahrungen aus dem bisherigen Berufsorien-
tierungsprozess muss nachvollziehbar sein. Dazu sollen Verfahren des kooperati-
ven Lernens eingesetzt werden.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Die Schule legt die Aufgaben, deren Umfänge, Zuständigkeiten, Zeitpunkte
und Verfahren fest und beteiligt schulexterne Partner (Berufsberatung, Be-
rufseinstiegsbegleitung, kooperierende Unternehmen, Kammern etc.).
Kosten/
Ressourcen
Empfehlung Das Bewerbungstraining kann in Zusammenarbeit mit externen Fachkräften
durchgeführt werden. Es sollte realitätsorientierte Rollenspiele sowie hand-
lungsorientierte Elemente enthalten. Hier zu gibt es regional häufig ein brei-
tes, auch kostenfreies Angebot. Die Bewerbungsmappe sollte für tatsächlich
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 39
angestrebte Ausbildungsplätze erstellt werden. Auf die Hefte 2, 5 und 7 der
Handreichung „Individuell fördern in der Berufs- und Studienorientierung“
(Hrsg.: Ausbildungskonsens 2009) wird verwiesen.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 40
Übergangsbegleitung SBO 7.2
Bei der systematischen Gestaltung des Übergangs benötigen einzelne Schü-
ler/innen eine individuelle Unterstützung durch eine Begleitung des Berufsein-
stiegs.
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen
Die Schüler/innen können mit Hilfe der individuellen Begleitung ihre Chancen auf
einen erfolgreichen Übergang in eine duale Ausbildung deutlich verbessern
(Handlungskompetenz). Das heißt: Sie
beginnen nach erfolgreicher Bewerbung eine duale Ausbildung oder
setzen ihren Bildungsgang am Berufskolleg fort.
Zielgruppe Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf
Mindestanforde-
rungen
Die Schüler/innen werden von der Übergangsbegleitung in folgenden Bereichen
individuell oder in Form eines Gruppenangebots unterstützt:
Erreichung des Schulabschlusses einer allgemein bildenden Schule
Persönlichkeitsentwicklung und Erlangung der Ausbildungsreife
Berufsorientierung und Berufswahl
Ausbildungsplatzsuche und Bewerbungsverfahren
Lösen von Schwierigkeiten im Übergang und in der ersten Phase der dualen
Ausbildung
Die Übergangsbegleiter/innen erfüllen folgende Anforderungen:
Sie sind fachlich und pädagogisch qualifiziert.
Sie arbeiten eng mit der Schule, den Eltern, den Berufsberater/innen und
weiteren externen Partnern zusammen.
Sie stehen den Jugendlichen über einen längeren Zeitraum von 12 bis 24
Monaten zur Verfügung.
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Die Schule entscheidet in eigener pädagogischer Verantwortung, welche Schü-
ler/innen eine Übergangsbegleitung angeboten bekommen. Die Schüler/innen
nehmen das Angebot freiwillig wahr, das spätestens im letzten Pflichtschuljahr
beginnt. Die Übergangsbegleitung wird seitens der Schulsozialarbeit, der Ju-
gendhilfe oder von anderen qualifizierten Fachkräften in Zusammenarbeit mit der
Berufsberatung und Ausbildungsbetrieben durchgeführt.
Kosten/
Ressourcen
Berufseinstiegsbegleiter/innen werden nach SGB III bzw. durch das BMBF geför-
dert.
Empfehlung Die Einbindung der Berufseinstiegsbegleitung in die vorhandenen schulischen
Beratungsstrukturen von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf ist für den
Erfolg der Maßnahme entscheidend.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 41
Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung SBO 7.3
Sie dient der Verwirklichung der Ergebnisse des individuellen Orientierungs-
prozesses durch eine realistische, au ch regional bedingte konkrete An-
schlussperspektive.
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen
Die Koordinierte Übergangsgestaltung hat folgende Funktionen:
Bilanzierung des individuellen Prozes ses der Berufs- und Studienorientie-
rung mit Elternbeteiligung
Planungs- bzw. Steuerungsinstrument durch kumulierte Daten für die
Bereitstellung von ergänzenden Angeboten im Übergangssystem
Ggf. Organisation von weiterer Betreuung von Jugendlichen mit besonde-
rem Förderbedarf ggf. unter Einbezug der Jugendhilfe
Transparenz und Evaluationsmöglichkeiten zur Wirksamkeit.
Zielgruppe Alle Schülerinnen und Schüler der Vorabgangs- und Abgangsklassen
Mindestanforde-
rungen
Jede/r Schüler/in bilanziert den in dividuellen Prozess der Studien- und
Berufsorientierung auf der Grundlage der verbindlichen Standardelemen-
te und formuliert eine Anschlussperspektive.
Diese individuelle Bilanz wird im Po rtfolioinstrument dokumentiert und
dient als Grundlage für die Beratung und die Anschlussvereinbarung.
Die individuellen Neigungen und Interessen sowie Entscheidungen der
Jugendlichen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sind bei
dieser Beratung vorrangig zu berücksichtigen.
Das Beratungsergebnis wird in einer standardisierten Anschlussvereinbarung
dokumentiert, die sinnvolle Hinweise für individuelle Anschlussperspektiven
gibt mit Blick auf
den weiteren Ausbildungsweg,
mögliche Berufsfelder
eine individuelle Prioritätenliste für weitere Schritte
Angebote im Übergangssystem bei nicht ausbildungsreifen Jugendlichen
ohne Ausbildungsplatz
Ansprechpartner/innen für die nächsten Schritte.
An der Beratung und der Erstellung einer Anschlussvereinbarung sind zusätz-
lich zu den Lehrkräften folgende Personengruppen in sinnvoller Weise zu
beteiligen:
Eltern
Berufs- und Studienberater/innen der Arbeitsagenturen
Studienberater/innen der Hochschulen
Vertreter/innen der aufnehmenden Systeme
Umsetzung
Wer?
Was?
Wann?
Je nach Ziel (s.o.) dieses Instruments ist ein Zeitpunkt frühestens ab der
Vorabgangsklasse (i. d. R. Jgst. 9.2) si nnvoll und spätestens im letzten Halb-
jahr der Abgangsklasse anzusetzen (i. d. R. Jgst. 10.2).
Die Schüler/innen formulieren ihre individuelle Bilanz und Anschlussperspek-
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 42
tive zum Ende des 9., spätestens zu Beginn des 10. Jahrgangs.
Bis zu den Herbstferien sollen die kumulierten Bedarfsdaten der voraussichtli-
chen Abgänger/innen aus den allgemeinbildenden Schulen mit Bedarf an Bv-
Maßnahmen der Berufsberatung und de n Berufskollegs als Planungsgrundla-
ge zur Verfügung stehen, um Schülergruppen bedarfsgerecht zu beraten.
Dies kann auf Ebene der jeweiligen allgemeinbildenden Schule oder schul-
übergreifend stattfinden. Über die jeweils geeignete Form wird im Rahmen
der kommunalen Koordinierung einvernehmlich entschieden.
Kosten/
Ressourcen
Aufgrund der neuen Aufgaben der koordinierten Übergangsgestaltung mit
Anschlussvereinbarung werden folgende Personengruppen Ressourcen für
Abstimmung- und Beratungsbedarfe benötigen:
Lehrkräfte der abgebenden und ggf. der aufnehmenden Schulen (Fach-
und Klassenlehrkräfte, StuBos, Beratungslehrkräfte)
Berufsberater/innen der Arbeitsagenturen
ggf. weitere Akteure (u. a. Jugendhilfe, Schulsozialarbeiter/innen)
Empfehlung Die Erstellung einer Anschlussvereinbarung als Produkt der Koordinierten
Übergangsgestaltung sollte im Konsens der Beteiligten in einem standardi-
sierten und mit allen Akteuren abgestimmten Dokument erfolgen. Ein Muster
wird zur gegebenen Zeit zur Verfügung gestellt.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 43
Systematisierung des Übergangs von der Schule in Beruf und
Studium durch schlanke und klare Angebotsstrukturen
Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2
Die Angebote im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung dienen der Rea-
lisierung einer verbindlichen Ausbildungspersp ektive und zugleich der Sicherstellung des
Fachkräftenachwuchses.
Die insgesamt 19 Angebote für diejenigen jungen Menschen, die aus unterschiedlichen
Gründen nicht direkt zielgerichtet eine Ausbildung bzw. einen studienqualifizierenden Bil-
dungsgang oder im Ausnahmefall eine Erwerbst ätigkeit beginnen konnten, werden in drei
Gruppen gegliedert:
Gruppe I:
Junge Menschen, deren bisherige Orientierungs- und Förderprozesse die Aufnahme einer
Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lassen.
Gruppe II:
Junge Menschen, bei denen Orientierungsproze ss und Bewerbungen noch nicht zur Aufnah-
me einer Ausbildung geführt haben.
Gruppe III:
Junge Menschen, die ein behindertengerechtes Angebot erhalten müssen.
Die ersten beiden Gruppen werden in sechs Zielgruppen unterteilt, die die individuellen Prob-
lemlagen der jungen Menschen deutlicher charakterisieren.
Die zielgerichtete Bereitstellung und Inanspruchnahme der Angebote bedarf einer Anschluss-
vereinbarung für junge Menschen, die auf ihrem Orientierungs- und Förderprozess ab Klasse
8 basiert. Im Rahmen der Abstimmungsprozesse aller Akteure in der kommunalen Koordinie-
rung ist ein Überblick über alle Anschlussvereinbarungen zu erstellen. Danach ist eine Ein-
schätzung und ein Abgleich zwischen der Nachfrage der jungen Menschen und den zielge-
richteten Angeboten vorzunehmen.
Der Abstimmungsprozess in der kommunalen Koordinierung muss zu notwendigen Angebotsre-
duktionen oder -erweiterungen inklusive der Organisation der erforderlichen Praktikumsstellen
sowie zur zielgerichteten Inanspruchnahme durch die verschiedenen Zielgruppen führen.
Für alle jungen Menschen, für die nach der allgemeinbildenden Schule die Aufnahme einer
Ausbildung nicht sinnvoll ist (Gruppe I), werden direkt anschließend zielgruppenspezifisch an
beruflicher Praxis orientierte Qualifizierung swege angeboten, die au f eine anschließende
Ausbildung ausgerichtet sind.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 44
Allen jungen Menschen, bei denen trotz vorh andener entsprechender Kompetenzen der Ori-
entierungsprozess und Bewerbungen noch nicht zu einer dualen Ausbildung geführt haben
(Gruppe II), werden direkt anschließende ziel gruppenspezifische Angebote unterbreitet, die
zu einem Berufsabschluss führen. Dabei sind alle Plätze der betrieblichen Ausbildung im
Rahmen der Beratungs- und Vermittlungsaktivit äten vorrangig auszuschöpfen. Zielgerichtet
in Anspruch genommene vollzeitschulische Ausbildung mit Schulabschluss nach Landesrecht,
außerbetriebliche und kooperat ive Ausbildungen sowie die beda rfsorientierte Akquise voll-
zeitschulischer Berufsausbildung mit Kammerabs chluss sorgen für eine verbindliche Ausbil-
dungsperspektive. Dabei sind die Möglichkei ten des Übergangs von jungen Menschen aus
EQ-Maßnahmen möglichst unter Verkürzung in die duale oder vollzeitschulische Ausbildung
mit Kammerabschluss zu nutzen. Die Anzahl betrieblicher Ausbildung schancen soll durch
adäquate Anrechnung bereits vollzeitschulisch erworbener Kompetenzen erhöht werden.
Die Umsetzung eines effizienten Übergangssystems wird unterstützt durch den Umbau des
Bildungsangebotes der Berufsko llegs zum 01.08.2013. Dieser beinhaltet den Wegfall von
Bildungsgängen (z. B. Berufsorientierungsjahr, Berufsgrundschuljahr, einjährige Berufsfach-
schule für junge Menschen mit mittlerem Schu labschluss) bzw. den Abbau von Plätzen in
nicht (berufs-)abschlussbezogenen vollzeitschu lischen Bildungsgängen. Die Effizienz der ein-
zelnen Bildungsangebote wird du rch systematische, inhaltliche und curriculare Ausrichtung
auf direkte berufliche Anschlussfähigkeit sowie durch die Abstimmung mit den Partnern der
beruflichen Ausbildung erhöht. Die Effizien z des Übergangssystems wird zudem auch da-
durch verbessert werden, dass die Angebote Jugendwerkstatt und Werkstattjahr wegen der
weitgehend identischen Zielgruppen zusammengeführt werden.
Allen Akteuren im Rahmen des Übergangsmanagements müssen diese Zielgruppen und die
für sie geeigneten Qualifizierungsangebote bekannt sein, damit eine richtige Beratung und
»Zuweisung« erfolgen kann.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 45
1. Rahmenbedingungen ..................................................................................... 47
2. Zielgruppe nbeschreibung ..............................................................................48
3. Angebote ....................................................................................................... 50
3.1 Übersicht der Angebote und möglicher Anschlussoptionen
3.1.1 für junge Menschen, deren bisherig e Orientierungs- und Förderprozesse
die Aufnahme einer Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lassen............51
3.1.2 für junge Menschen, bei denen Orientierungsprozess und Bewerbungen
noch nicht direkt zu der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung geführt
haben........................................................................................................52
3.1.3 für junge Menschen, die ein behindertengerechtes Angebot erhalten
müsse n......................................................................................................53
3.2 Beschreibung der Angebote
3.2.1 für junge Menschen, deren bisherig e Orientierungs- und Förderprozesse
die Aufnahme einer Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lassen
Angebot 1: Juge ndwerkstatt ..................................................................... 54
Angebot 2: Werk stattjahr ......................................................................... 55
Angebot 3: Aktivi erungshilfen ................................................................... 56
Angebot 4: Berufsvorber eitende Maßnahmen............................................. 57
Angebot 5: Ausbildungsv orbereitung Typ A................................................ 58
Angebot 6: Ausbildungsv orbereitung Typ B................................................ 59
Angebot 7: Beru fsfachschule..................................................................... 60
3.2.2 für junge Menschen, bei denen Orientierungsprozess und Bewerbungen
noch nicht direkt zu der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung geführt haben
Angebot 8: EQ und EQ Plus ...................................................................... 61
Angebot 9: BaE........................................................................................ 62
Angebot 10: BaE NRW 3. Weg.................................................................... 63
Angebot 11: Außerbetriebliche Ausbildung................................................... 64
Angebot 12: Vollzeitschulische Ausbildung nach Landesrecht ....................... 65
Angebot 13: Vollzeitschulische Ausbildung nach BKAZVO.............................. 66
3.2.3 für junge Menschen, die ein behind ertengerechtes Angebot erhalten müssen
Angebot 14: Eignungsabklärung/Arbeitserprobung....................................... 67
Angebot 15: bvB-Reha ............................................................................... 68
Angebot 16: Berufliche Ausbildung.............................................................. 69
Angebot 17: Unterstützte Beschäftigung...................................................... 70
Seite
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 46
Angebot 18: Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer
Werkstatt ............................................................................... 71
Angebot 19: „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte
Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen“ ..... 72
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 47
1. Rahmenbedingungen
Im Rahmen einer effizienten kommunalen Koordinierung müssen zur Realisierung einer ver-
bindlichen Ausbildungsperspektive für junge Menschen die Bedarfe abgeschätzt und realisiert
werden. Dies kann nur unter Berücksichtigung der Arbeitsmarkterfordernisse der Region und
ihrer Umgebung basierend auf einer Übersicht über alle Anschlussvereinbarungen und über
alle Angebote der Berufsvorbereitung und der Berufsausbildung geschehen. Um diese Aufga-
be erfüllbar zu machen, bedarf es der Anstrengungen aller Akteure, angefangen mit der sys-
tematischen Studien- und Berufsorientierung über die Zahl und Attraktivität von Angeboten
und Ausbildungsplätzen bis hin zur Begleitung der jungen Menschen.
Aktivitäten sind ebenso wie der Einsatz von Ressourcen zu koordinieren und zu fokussieren,
damit die bewusste Entscheidung für eine möglichst direkte Aufnahme einer Berufsausbil-
dung gefördert und damit auch der Abbau von Wa rteschleifen ermöglicht wird. Ineffiziente
Bildungsverläufe mit vorzeitigem Abbruch bego nnener Maßnahmen oder Bildungsgänge wer-
den dadurch minimiert.
Die Angebote sind inhaltlich, organisatorisch und hinsichtlich der Kooperation der Lernorte
auf die Wahrnehmung der jeweils für die Zielgruppen vorgesehenen Anschlussoptionen in
Ausbildung und Erwerbsleben ausgerichtet.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 48
2. Zielgruppenbeschreibung
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und Defiziten im erzieherischen Be-
reich und/oder multiplen Problemlagen:
Es handelt sich um junge Menschen, die aufgru nd besonders schwierige r individueller Prob-
lemlagen (z. B. sozial, familiär, psychisch) noch nicht in der Lage sind, eine Berufsvorberei-
tung bzw. Ausbildung zu beginnen.
Junge Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert sind:
Es handelt sich um junge Menschen, die aufgrund noch nicht abgeschlossener beruflicher
Orientierung und noch nicht erlangter Ausbild ungsreife noch nicht in der Lage sind, eine
Ausbildung zu beginnen.
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorientiert sind:
Es handelt sich um junge Menschen, die aufgrund noch nicht erlangter Ausbildungsreife trotz
abgeschlossener beruflicher Orientierung noch nicht in der Lage sind, eine Ausbildung zu
beginnen.
Ausbildungsreife, aber nicht berufsgeeignete junge Menschen:
Es handelt sich um junge Menschen, die aufgrund noch nicht erlangter Berufseignung (z. B.
bisher erworbener schulischer Abschluss, Alter) noch nicht in der Lage sind, die beabsichtigte
Ausbildung zu beginnen.
Ausbildungsreife, berufsgeeignete, aber lernbeeinträchtigte und/oder sozial benach-
teiligte junge Menschen:
Es handelt sich um junge Menschen, die aufgru nd besonders schwierige r individueller Prob-
lemlagen (z. B. sozial, familiär, psychisch) noch nicht in der La ge sind, eine betriebliche dua-
le Ausbildung zu beginnen.
Junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Marktbenachteilig-
te):
Es handelt sich um junge Menschen, die aufgru nd nicht erfolgreicher Vermittlungsunterstüt-
zungen (Marktbenachteiligte) noch nicht eine betriebliche duale Ausb ildung beginnen konn-
ten.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 49
(Schwerbehinderte) Rehabilitanden (z. B. lernbehinderte Menschen, geistig behin-
derte Menschen, körperlich und mehrfach behinderte Menschen, sehbehinderte
Menschen, sprachbehinderte Menschen, hörbehinderte Menschen, psychisch behin-
derte Menschen):
Es handelt sich um junge Menschen, die aufg rund individueller Benachteiligungen (z. B.
Lernbehinderungen, körperliche, geistige Behi nderungen) besonderer Angebote der Berufs-
vorbereitung bzw. Ausbildung bedürfen.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 50
3. Angebote
Die Zielgruppen sind systematisch den drei großen Gruppen zugeordnet. Die folgenden
Tabellen bieten einen Überblick über die jeweiligen Angebote für die drei Gruppen von jun-
gen Menschen.
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 51
3.1Übersicht der Angebote und möglicher Anschlussoptionen
3.1.1 für junge Menschen, deren bisherige Orientierungs- und Förderprozesse die Aufnahme einer Ausbildung noch nicht
sinnvoll erscheinen lassen
Angebot 1
Jugendwerk-
statt
Angebot 2
Werkstattjahr
(in Verbindung
mit Angebot 5)
Angebot 3
Aktivierungs-
hilfen
Angebot 4
bvB
Angebot 5
Ausbildungs-
vorbereitung
Typ A/TZ
Angebot 6
Ausbildungs-
vorbereitung
Typ B/VZ
Angebot 7
Berufsfach-
schule
gestuft
Angebot 8
EQ
EQ Plus
MFKJKS MAIS BA BA BA/MAIS/MSW MSW MSW BA
Junge Menschen mit feh-
lender Ausbildungsreife und
Defiziten im erzieherischen
Bereich und/oder multiplen
Problemlagen
X X X
Junge Menschen, die weder
ausbildungsreif noch be-
rufsorientiert sind
X X X
Junge Menschen mit feh-
lender Ausbildungsreife, die
aber berufsorientiert sind
X X X X
Ausbildungsreife, aber nicht
berufsgeeignete junge
Menschen
X X X X
Mögliche Anschlussoptionen Anschluss-
maßnahme
der AA/
Jobcenter
Schulab-
schluss
Ausbildung
Anschluss-
maßnahme
der AA/
Jobcenter
Schulab-
schluss
Ausbildung
Anschluss-
maßnahme
der AA/
Jobcenter
(bvB)
Ausbildung
Ausbil-
dung
Ausbildung
ggf. weiter-
führender
Bildungsgang
Ausbildung
ggf. weiter-
führender
Bildungsgang
Ausbildung
ggf. mit
Anrech-
nung
Ausbildung
Zielgruppen
Angebote
zuständig
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 52
3.1.2 für junge Menschen, bei denen Orientierungsprozess und Bewerbungen noch nicht direkt zu der Aufnahme einer beruf-
lichen Ausbildung geführt haben
Angebot 8
EQ
EQ Plus
Angebot 9
BaE
(in integrativer und
kooperativer Form)
Angebot 10
BaE NRW 3. Weg
Angebot 11
Außerbetriebliche
Ausbildung/
Partnerschaftliche
Ausbildung/
Verbundausbildung
Angebot 12
Vollzeitschulische
Ausbildung nach
Landesrecht
Angebot 13
Vollzeitschulische
Ausbildung nach
BKAZVO
BA BA BA Je nach
Programm-
verantwortung
MSW MSW
Ausbildungsreife, berufsge-
eignete, aber lernbeein-
trächtigte und/oder sozial
benachteiligte junge Men-
schen
X X X
Junge Menschen mit einge-
schränkten Vermittlungs-
perspektiven (Marktbenach-
teiligte)
X X X X
Mögliche Anschlussoptionen Ausbildung Wechsel in be-
triebliche Aus-
bildung
nach Berufs-
abschluss in Er-
werbstätigkeit
Wechsel in be-
triebliche Aus-
bildung
nach Berufs-
abschluss in Er-
werbstätigkeit
nach Berufs-
abschluss in Er-
werbstätigkeit
nach Berufs-
abschluss in Er-
werbstätigkeit
Wechsel in
betriebl. Ausbil-
dung (ggf. mit
Anrechnung)
nach Berufs-
abschluss in Er-
werbstätigkeit
Zielgruppen
Angebote
zuständig
Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 53
3.1.3 für junge Menschen, die ein behinder tengerechtes Angebot erhalten müssen
Angebot 14
Eignungsab-
klärung/Arbeits-
erprobung
Angebot 15
bvB-Reha
Angebot 16
Berufliche Aus-
bildung
Angebot 17
Unterstützte
Beschäftigung
Angebot 18
Eingangsverfah-
ren und Berufs-
bildungsbereich
in einer Werk-
statt
Angebot 19
„100 zusätzliche Ausbildungs-
plätze für behinderte Jugendli-
che und junge Erwachsene in
Nordrhein-Westfalen“
Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX MAIS in Zusammenarbeit mit BA
Rehabilitanden/schwer-
behinderte Menschen X X X X X X
Mögliche
Anschlussoptionen
Einzelfallent-
scheidung
Ausbildung
ggf. Erwerbs-
tätigkeit
Wechsel in
betriebliche
Ausbildung
nach Berufs-
abschluss in
Erwerbstätig-
keit
Integration in
Erwerbstätig-
keit
Übernahme in
den Arbeits-
bereich der
WfbM
Integration in
den ersten Ar-
beitsmarkt
nach Berufsabschluss in
Erwerbstätigkeit
Zielgruppen
Angebote
zuständig
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 54
3.2 Beschreibung der Angebote
3.2.1 für junge Menschen, deren bisherig e Orientierungs- und Förderprozess die
Aufnahme einer Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lassen
Angebot 1I Jugendwerkstatt
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und (erheblichen)
Defiziten im erzieherischen Bereich und/oder multiplen Problemlagen.
Ziel Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen
Förderung der Kompetenzen und Fähigkeiten, die die Vorausset-
zung für gelingende Bildungsproze sse, Lebensgestaltung und be-
rufliche Integration sind
Dauer 9 Monate (Verlängerung ist möglich)
LernorteII Träger der Jugendsozialarbeit
BK
Konzeption Zusammenwirken handwerklicher Projekte mit spezifischer sozialpäda-
gogischer Förderung und Unterricht. 3 Tage Ausbildungswerkstatt unter
Anleitung erfahrener Ausbilder. 2 Tage Unterricht mit curricular umge-
setzten. Qualifizierungsbausteinen in Ausbildungsvorbereitungsklassen
der Berufskollegs, Erprobung der Fähigkeiten im Praktikum in einem
Betrieb vor Ort.
In Ausschreibung vorgeschriebene fachliche und didaktische Abstim-
mung zwischen Träger und Berufskollegs.
Wirksamkeit des
Angebots
8 % Übergang in Ausbildung
25 % Übergang in eine berufsorientierende oder berufsvorberei-
tende Maßnahme der Arbeitsverwaltung, in ein Beschäftigungs-
projekt oder in Erwerbstätigkeit
7 % Nachholen des Hauptschulabschlusses
19 % Verbleib in der Einrichtung zur weiteren Persönlichkeitssta-
bilisierung
Zuständige Institution MFKJKS
Integrierbare Angebote Werkstattjahr, Zusammenfügung geplant
Anschlussoptionen Anschlussmaßnahme der AA/Jobcenter
Schulabschluss
Ausbildung
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 55
Angebot 2I Werkstattjahr
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und Defiziten im
erzieherischen Bereich und/oder multiplen Problemlagen
Ziel Entwicklung persönlicher, sozialer und fachlicher Kompetenzen,
reale betriebliche Arbeitssituationen kennen lernen
Vorbereitung auf Ausbildung, Beschäftigung oder weitergehen-
de Berufsvorbereitung (bvB)
Dauer 12 Monate (keine Verlängerung möglich)
LernorteII Träger
Praktikumsbetrieb
BK
Konzeption 3 Tage Ausbildungswerkstatt unter Anleitung erfahrener Ausbilder.
2 Tage Unterricht mit curricular umgesetzten Qualifizierungsbau-
steinen in Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs, Er-
probung der Fähigkeiten in Praktikum in einem Betrieb vor Ort. In
Ausschreibung vorgeschriebene fachliche und didaktische Abstim-
mung zwischen Träger und Berufskollegs.
Wirksamkeit des
Angebots
11,9 % Übergang in Ausbildung
17,6 % Übergang in eine berufsvorbereitende Maßnahme der Ar-
beitsverwaltung oder in Erwerbstätigkeit
Zuständige Institution MAIS
Integrierbare Angebote Jugendwerkstatt (Zusammenfügung geplant), Produktionsschule
Anschlussoptionen Anschlussmaßnahme der AA/Jobcenter
Ausbildung
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 56
Angebot 3I
Aktivierungshilfen
§ 46 SGB III (§ 45 SGB III ab 01.04.2012)
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und Defiziten im erzie-
herischen Bereich und/oder multiplen Problemlagen
Ziel Junge Menschen sollen für eine berufliche Qualifizierung motiviert
und stabilisiert werden
Weiteres Ziel: Vorbereitung auf erfolgreiche Maßnahmeteilnahme
bvB
Dauer 6 Monate
Verlängerung im begründeten Einzelfall auf 12 Monate möglich
LernorteII Träger
BK
Konzeption Individuelle Unterstützung von jungen Menschen bei einem Träger und
Unterricht.
3 Tage individuelle Unterstützung
2 Tage Unterricht mit curricular umgesetzten Qualifizierungsbausteinen
in Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs
Wirksamkeit des
Angebots
Separate Auswertung liegt nicht vor
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit
Integrierbare Angebote Werkstattjahr
Anschlussoptionen Anschlussmaßnahme der AA/Jobcenter (bvB)
Je nach Förderverlauf Ausbildung
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 57
Angebot 4I
bvB
§61 ff SGB III (§ 51 ff SGB ab 01.04.2012)
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Junge Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert sind
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorien-
tiert sind
Ausbildungsreife, aber nicht berufsgeeignete junge Menschen
Ziel Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung
Vorbereitung auf den HSA
nachrangig Integration in Arbeit
Dauer 10 Monate mit fehlender Ausbildungsreife bzw. Berufseignung
9 Monate bei denen, deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchan-
cen erhöht werden sollen
11 Monate (Ausbildung), 18 Monate (Arbeit) bei anerkannten Re-
habilitanden (Förderkategorie I)IV
10 – 12 Monate mit komplexen Förderbedarf
12 Monate Vorbereitung des HSA oder erweiterten/qualifizierten
HSA, Klasse 10a
Individuelle Verlängerungsmöglichkeit bis zu 18 Monaten
LernorteII Träger
Betrieb
BK
Konzeption Das Konzept beinhaltet verschiede ne, auf den Einzelfall abgestimmte
Qualifizierungsebenen. Dazu zählen die
Eignungsanalyse
Grundstufe (Kernelement „Berufsorientierung/Berufswahl“)
Förderstufe (Kernelement „berufliche Grundfertigkeiten“)
Übergangsqualifizierung (Kernelement „berufs- und betriebs-
orientierte Qualifizierung“).
3 Tage Ausbildungswerkstatt unter Anleitung erfahrener Ausbilder.
2 Tage Unterricht mit curricular umgesetzten Qualifizierungsbaustei-
nen in Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs.
Fachliche und didaktische Abstimm ung zwischen Berufskollegs und
Träger entsprechend der Vorgaben in der Ausschreibung.
Besonderheit: 500 € Vermittlungspauschale für betr. Ausbildung
Wirksamkeit des
Angebots
43,5 % Übergang in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit
89,4 % Maßnahmeteilnehmer/in am Stichtag nach 6 Monaten nicht in
Arbeitslosigkeit
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Ausbildung
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 58
Angebot 5
Ausbildungsvorbereitung – Typ A
(Teilzeit)
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Nur in Verbindung mit Maßnahmen oder für junge Menschen mit sozial-
versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis:
Junge Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert sind
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorien-
tiert sind
Ausbildungsreife, aber nicht berufsgeeignete junge Menschen
Ziel Erwerb beruflicher Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Aufnahme
einer Berufsausbildung
Ggf. Erreichen des Hauptschulabschlusses
Dauer 12 Monate
LernorteII BK
Träger
Betrieb
Konzeption 2 Tage Unterricht mit curricular umgesetzten Qualifizierungs-
bausteinen in Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs.
In Verbindung mit Trägermaßnahmen zusätzlich 3 Tage Ausbil-
dungswerkstatt unter Anleitung erfahrener Ausbilder.
Fachliche und didaktische Abstimm ung zwischen Berufskollegs und
Träger entsprechend der Vorgaben in der Ausschreibung.
Wirksamkeit
des Angebots
In der bisherigen Konzeption
KSoB Teilzeit: 9 % Übergang in Ausbildung (Stand 2010)
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit/MAIS/MSW
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Ausbildung
ggf. weiterführender Bildungsgang
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 59
Angebot 6
Ausbildungsvorbereitung – Typ B
(Vollzeit)
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Junge Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert sind
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorien-
tiert sind
Ausbildungsreife, aber nicht berufsgeeignete junge Menschen
Jedoch schulmüde
Ziel Erwerb beruflicher Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Aufnahme
einer Berufsausbildung
Ggf. Erreichen des Hauptschulabschlusses
Dauer 12 Monate
LernorteII BK
Betrieb
Konzeption 2 Tage Unterricht mit curricular umgesetzten Qualifizierungsbaustei-
nen in Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs.
3 Tage schulisch begleitetes Praktikum in Betrieben vor Ort. Fachliche
und curriculare Abstimmung zwischen Berufskollegs und Praktikums-
betrieb entsprechend dem Praktikumscurriculum.
Wirksamkeit
des Angebots
In der bisherigen Konzeption
KSoB Vollzeit: 10 % Übergang in Ausbildung
Berufsorientierungsjahr: 31 % Übergang in Ausbildung
(Stand 2010):
Zuständige Institution MSW
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Ausbildung
ggf. weiterführender Bildungsgang
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 60
Angebot 7
Berufsfachschule
(gestuft)
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Ausbildungsreife, aber nicht berufsgeeignete junge Menschen
Ziel Erwerb anrechenbarer beruflicher Kenntnisse zur Vorbereitung
auf die Aufnahme einer Berufsausbildung
Erreichen des Hauptschulabschlus ses nach Klasse 10 und/oder
des mittleren Schulabschlusses und ggf. Qualifikationsvermerk
Dauer 12 Monate
24 Monate nur für Einsteiger mit Hauptschulabschluss, deren Quali-
fizierungsziel den mittleren Schulabschluss beinhaltet
LernorteII BK
Praktikumsbetrieb
Konzeption 5 Tage Unterricht in Berufsfachschulklassen des Berufskollegs mit
curricular umgesetzten Ausbildungsbausteinen, ergänzt durch Praktika
in einem Betrieb. Fachliche und didaktische Abstimmung zwischen
Berufskolleg und Praktikumsbetrieb gemäß Praktikumscurriculum.
Wirksamkeit
des Angebots
In der bisherigen Konzeption
Berufsgrundschuljahr: 34 % Übergang in Ausbildung
Berufsfachschule: 45 % Übergang in Ausbildung
(Stand 2010)
Zuständige Institution MSW
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Ausbildung
ggf. mit Anrechnung
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 61
3.2.2 für junge Menschen, bei denen Orientierungsprozess und Bewerbungen noch
nicht direkt zu der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung geführt haben
Angebot 8I
EQ und EQ Plus
§ 235 b SGB III (§ 131 SGB III ab 01.04.2012)
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorien-
tiert sind
Ausbildungsreife, berufsgeeignete, aber lernbeeinträchtigte und/oder
sozial benachteiligte junge Menschen
Junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven
(Marktbenachteiligte)
Ziel Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung, Vermittlung
von anrechenbaren Basiskompetenzen für eine Berufsausbildung
Dauer mindestens 6, höchstens 12 Monate
Beginn frühestens 01.10.
bei Altbewerbern, lernbeeinträchtigten und sozial benachteilig-
ten jungen Menschen frühestens 01.08.
LernorteII Betrieb
BK
Konzeption Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum
von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten und Unterricht in der im
Ausbildungsziel der entsprechenden Fachklasse des dualen Systems
im Berufskolleg. Vorrangig Übernahme in betriebliche Ausbildung.
Nachrangig Übernahme in das 2. Jahr vollzeitschulischer Ausbildung
mit Kammerprüfung.
Wirksamkeit des
Angebots
65,8 % Übergang in betriebliche Ausbildung oder Erwerbstätigkeit
93,4 % Maßnahmeteilnehmer/in am Stichtag nach 6 Monaten nicht
in Arbeitslosigkeit
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Ausbildung (vorrangig betrieblich, nachrangig vollzeitschulisch mit
Kammerprüfung)
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 62
Angebot 9I
BaE
(in integrativer und kooperativer Form)
§ 240 ff SGB III (§76 ff SGB III ab 01.04.2012)
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Ausbildungsreife, berufsgeeignete, aber lernbeeinträchtigte und/oder
sozial benachteiligte junge Menschen
Ziel Die Aufnahme sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbil-
dung zu ermöglichen.
Dauer Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt für die gesamte Dauer der
Ausbildung, angestrebt wird ein mö glichst frühzeitiger Übergang in
eine betriebliche Ausbildung.
LernorteII Träger
Betrieb (bei der koop. BaE erfolgt die fachpraktische Ausbildung
im Kooperationsbetrieb, bei der integrativen wird sie um betriebli-
che Ausbildungsphasen ergänzt)
BK
Konzeption Bis zum angestrebten Übergang in betriebliche Ausbildung: Fachpra-
xis im Kooperationsbetrieb oder beim Träger ergänzt um Betriebs-
praktika sowie Unterricht in der entsprechenden Fachklasse des dua-
len Systems im Berufskolleg.
Besonderheit: 2.000 € Vermittlungspauschale
Wirksamkeit des
Angebots
40,7 % Übergang in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit
69,6 % Maßnahmeteilnehmer/in am Stichtag nach 6 Monaten nicht in
Arbeitslosigkeit.
BaE ist in BaE NRW 3. Weg enthalten, eine separate Auswertung ist
nicht vorhanden.
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Wechsel in betriebliche Ausbildung
nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 63
Angebot 10I
BaE NRW 3. Weg
(in integrativer Form)
§ 240 ff SGB III (§76 ff SGB III ab 01.04.2012)
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Ausbildungsreife, berufsgeeignete, aber lernbeeinträchtigte und/oder
sozial benachteiligte junge Menschen
Ziel Die Aufnahme sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung
zu ermöglichen.
Dauer Die Zuweisung der Teilnehmer/innen erfolgt für die gesamte Dauer der
Ausbildung. Bei guten individuellen Erfolgsaussichten für den Übergang in
eine betriebliche Ausbildung ist dieser zu fördern.
LernorteII Träger
Betrieb
BK
Konzeption Individuelle integrative außerbetriebliche Berufsausbildung in modulari-
sierter Form anhand einheitlicher mit zusätzlichem Stütz- und Förderun-
terricht und sozialpädagogische Begleitung und ergänzt um Betriebsprak-
tika sowie Unterricht in der Regel in einer eigenständigen Fachklasse in
kleinen Lerngruppen.
Besonderheit: „Altvertrag“
Wirksamkeit des
Angebots
40,7 % Übergang in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit
69,6 % Maßnahmeteilnehmer/in am Stichtag nach 6 Monaten nicht in
Arbeitslosigkeit
BaE NRW 3. Weg ist in BaE enthalten, eine separate Auswertung ist nicht
vorhanden.
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Wechsel in betriebliche Ausbildung
nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 64
Angebot 11I
Außerbetriebliche/
Partnerschaftliche Ausbildung
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Markt-
benachteiligte)
Ziel Den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.
Dauer Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt für die gesamte Dauer der Ausbil-
dung, angestrebt wird ein möglichst frühzeitiger Übergang in eine be-
triebliche Ausbildung.
LernorteII Träger
Betrieb
BK
Konzeption Außerbetriebliche Ausbildung: Ausbildung bei Trägern und Unterricht in
der entsprechenden Fachklasse des dualen Systems im Berufskolleg
Partnerschaftliche Ausbildung: Ein Jahr Ausbildung bei Trägern und
Unterricht in der entsprechenden Fa chklasse des dualen Systems im
Berufskolleg sowie anschließende Sicherstellung der Beendigung der
Ausbildung vorzugsweise im Betrieb.
Wirksamkeit des
Angebots
Wechsel in betriebliche Ausbildung bzw. Übergang in Erwerbstätigkeit
nicht erfasst
Zuständige Institution Entsprechend jeweiliger Programmverantwortung, z. B. MAIS
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Wechsel in betriebliche Ausbildung
nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 65
Angebot 12I
Vollzeitschulische Ausbildung
nach Landesrecht
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Markt-
benachteiligte)
Ziel Den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.
Dauer 24 bzw. 36 Monate je nach Bildungsgang
LernorteII Betrieb (betriebliche Praktikumsphasen)
BK
Konzeption Vollzeitschulische Ausbildung in Berufsfachschulklassen mit Prakti-
kumsphasen und Abschlussprüfung.
Wirksamkeit des
Angebots
Wechsel in Erwerbstätigkeit nicht erfasst
Zuständige Institution MSW
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 66
Angebot 13I
Vollzeitschulische Ausbildung
nach BKAZVO
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Markt-
benachteiligte)
Ziel Die Aufnahme sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung
zu ermöglichen.
Dauer Entsprechend möglicher Anrechnungen (z. B. EQ, BFS) und gezielter
Übergänge in betriebliche Ausbildung je nach Ausbildungsdauer gemäß
Ausbildungsordnung zwischen 12 und maximal 42 Monaten.
LernorteII Betrieb (betriebliche Praktikumsphasen)
BK
Konzeption Vollzeitschulische Ausbildung mit Kammerprüfung in eigenen Fachklas-
sen im Berufskolleg ergänzt durch Betriebspraktika. Fachliche und curri-
culare Abstimmung zwischen Berufskolleg und Praktikumsbetrieb ent-
sprechend der Ausbildungsordnung.
Wirksamkeit des
Angebots
Wechsel in betriebliche Ausbildung bzw. Übergang in Erwerbstätigkeit
nicht erfasst
Zuständige Institution MSW
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Wechsel in betriebliche Ausbildung
nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 67
3.2.3 für junge Menschen, die ein behindertengerechtes Angebot erhalten müssen
Angebot 14III
Eignungsabklärung/Arbeitserprobung
§ 97 Abs.2 SGB III (§ 112 Abs.2 SGB III ab 01.04.2012) i.V.m.
§ 33 Abs.4 SGB IX
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
(schwerbehinderte) Rehabilitanden
Ziel Unterstützung zur Auswahl der im Reha-Verfahren erforderlichen Leis-
tungen
Dauer Eignungsabklärung bis 60 Tage, Arbeitserprobung bis 20 Tage
Lernorte BBW oder vergleichbare Einrichtung nach § 35 SGB IX
Konzeption Mit diagnostischer Begleitung soll ein Berufsziel entwickelt werden,
dass den individuellen Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Die TN
sollen anhand berufspraktischer Erprobung und theoretischem Unter-
richt eine Einschätzung gewinnen, ob die Anforderungen einer Be-
rufsausbildung oder einer Berufstätigkeit zu bewältigen sind.
Es wird eine Empfehlung gegeben, welche Leistungen im Reha-
Verfahren erforderlich sind, z. B. die Vorbereitung auf eine berufliche
Ausbildung (z. B. im Rahmen einer BvB) oder ggf. auch eine techni-
sche Ausstattung.
Wirksamkeit des
AngebotsiV
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben
nach dem SGB IX
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Berufsvorbereitung
Ausbildung
Arbeitsaufnahme
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 68
Angebot 15III
bvB-Reha (Förderkategorie II u. III)V
einschließlich einer Grundausbildung
(blindentechnisch oder vergleichbares)
§ 102 Abs. 1 SGB III (§ 117 Abs. 1 SGB III ab 01.04.2012) i. V. m.
§ 33 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
(schwerbehinderte) Rehabilitanden
Ziel Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Arbeit
Dauer in der Regel 11 Monate
Verlängerung im begründeten Einzelfall auf 18 Monate ist möglich
LernorteII Träger oder BBW oder vergleichbare Einrichtung nach § 35 SSGB IX
Betrieb
BK, Förderberufskolleg
Konzeption 3 Tage Ausbildungswerkstatt unter Anleitung erfahrener Ausbilder. 2
Tage Unterricht mit curricular umgesetzten Qualifizierungsbausteinen in
Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs.
Besonderheit: bvB Förderkategorie II Erfolgsbezogene Pauschale 1.500
Euro für Vermittlung in betriebliche Ausbildung
Wirksamkeit des
AngebotsIV
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben nach
dem SGB IX
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Ausbildung
Ggf. Erwerbstätigkeit
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 69
Angebot 16III
Berufliche Ausbildung
(Förderkategorie II u. III)V
§ 102 Abs.1 SGB III (§ 117 Abs.1 SGB III ab 01.04.2012) i.V.m.
§ 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
(schwerbehinderte) Rehabilitanden
Ziel Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung mit dem Ziel der an-
schließenden Integration in Arbeit
Dauer Die Zuweisung erfolgt für die Dauer der Ausbildung, ein frühzeitiger
Übergang in eine betriebliche Ausbildung wird angestrebt (maßnah-
meabhängig)
LernorteII Träger oder BBW oder vergleichbare Einrichtung nach § 35 SGB IX
Betrieb (bei koop. Ausbildung die fachpraktische Ausbildung im Be-
trieb, bei integrativer Ausbildung wird die Ausbildung um betriebliche
Ausbildungsphasen ergänzt)
BK, Förderberufskolleg
Konzeption Fachpraxis im Kooperationsbetrieb oder beim Träger ergänzt um
Betriebspraktika sowie Unterricht in entsprechenden Fachklassen.
Besonderheit: Prämie
Kategorie II 2.500 Euro Vermittlungspauschale bei Übernahme in
eine betriebliche Ausbildung.
Kategorie III 2.500 Euro Vermittlungspauschale bei Übernahme in
eine betriebliche Ausbildung und 4000 Euro bei Integration in Arbeit
für die BBW´s, die sich an dem Projekt Prämienmodell beteiligen.
Wirksamkeit des
AngebotsIV
Integrationsgrad Förderkategorie II ca. 46 %
Integrationsgrad Förderkategorie III ca. 37 %
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben
nach dem SGB IX
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Wechsel in betriebliche Ausbildung
Nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 70
Angebot 17III
Unterstützte Beschäftigung
§ 33 Abs. 3 Nr. 2 a SGB IX
und § 38 a SGB IX
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
(schwerbehinderte) Rehabilitanden
(Grenzfälle geistig behinderte/ lernbehinderte Menschen, psychisch
behinderte Menschen)
Ziel Vorbereitung auf die Aufnahme einer Arbeit
Dauer in der Regel 2 Jahre,
Verlängerung um weitere 12 Monate ist im Einzelfall möglich
Lernorte Träger
Betrieb
Konzeption Die Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung umfasst drei Phasen mit
folgender Zielsetzung:
Auf Basis des identifizierten, besonderen Unterstützungsbedarfs die
Akquise grundsätzlich geeigneter Qualifizierungsplätze und betriebliche
Erprobung zur Platzierung des Teilnehmers im Betrieb.
(Orientierungsphase)
Unterstützte Einarbeitung und Qual ifizierung auf dem individuell am
besten geeigneten Platz, der eine berufliche Perspektive bietet.
(Qualifizierungsphase)
Festigung im betrieblichen Alltag zur Realisierung einer dauerhaften
Beschäftigung im Betrieb
(Stabilisierungsphase)
Das Vermitteln von berufsübergreifenden Lerninhalten und
Schlüsselqualifikationen sowie Aktivitäten zur Weiterentwick-
lung der Persönlichkeit sind wesentlicher Inhalt und insoweit integraler
Bestandteil aller Phasen.
In Zuständigkeit der Integrationsämter ggf. Berufsbegleitung im An-
schluss.
Wirksamkeit des
AngebotsIV
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben
nach dem SGB IX
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Integration in Erwerbstätigkeit
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 71
Angebot 18III
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer
Werkstatt für behinderte Menschen
§ 39 und § 40 SGB IX
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
(schwerbehinderte) Rehabilitanden
(häufig geistig behinderte Menschen, psychisch behinderte
Menschen und schwerstmehrfach behinderte Menschen)
Ziel Integration auf den ersten Arbeitsmarkt
Übernahme in den Arbeitsbereich der WfbM
Dauer Eingangsverfahren in der Regel 3 Monate
Berufsbildungsbereich in der Regel 24 Monate
Lernorte WfbM (evtl. Betrieb, mit der Opti on betriebsintegrierter Berufs-
bildungsplätze)
Konzeption Eingangsverfahren:
Im Eingangsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der Fest-
stellungen aus Vorgutachten (z. B. Schulgutachten, Gutachten
aus DIA-AM) eine individuelle Analyse des Leistungspotentials
durch Einzeltestungen und -erprobungen sowie Beobachtungen
in der Gruppe. Die Analyse des Leistungspotentials erfolgt auf
der Grundlage anerkannter und zielgruppengerechter Metho-
den zur Eignungsdiagnostik und schließt Feststellungen zu
sozialen Kompetenzen und Perspektiven für eine Beschäftigung
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein.
Berufsbildungsbereich:
Die Förderung durch Lehrgänge und Einzelmaßnahmen um-
fasst das Erlernen von Fähigkeiten und Fertigkeiten zu mög-
lichst eigenständigem Ausführen von beruflichen Tätigkeiten,
die Vermittlung von Wissen und Einsichten, das Erreichen sozi-
aler Lernziele und dadurch das Erlangen sozialer Kompetenzen.
Dabei werden arbeits- und sond erpädagogisch bewährte Lern-
modelle und -methoden angewand t, die auch die Persönlich-
keitsförderung der Teilnehmer umfassen.
Besonderheit: Prämien derzeit nur im Rahmen eines Modellpro-
jektes des LVR
Wirksamkeit des
AngebotsIV
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsle-
ben nach dem SGB IX
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Übernahme in den Arbeitsbereich der WfbM
Integration in den ersten Arbeitsmarkt
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 72
Angebot 19III
„100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte
Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen“
Zielgruppen/individuelle
Problemlagen
Nicht vermittelte ausbildungsplatzsuchende behinderte Jugendliche und
junge Erwachsene, z. B. mit Körperbehinderung, Sinnesbehinderung,
psychischer Behinderung, Mehrfachbehinderung. Der Status als Rehabi-
litand/-in in der beruflichen Erstausbildung wird vorausgesetzt.
Ziel Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung mit dem Ziel der
anschließenden Integration in Arbeit.
Dauer Die Zuweisung erfolgt für die Dauer der Ausbildung.
LernorteII Betrieb (überwiegender Anteil der fachpraktischen Ausbildung)
Bildungsträger (Berufsbildungswer ke oder Berufsförderungswer-
ke gem. § 35 SGB IX)
BK, Förderberufskolleg
Konzeption Unterstützte überwiegend betriebliche Ausbildung, bei der die Einrich-
tungen der beruflichen Rehabilitation die jungen Menschen in ihrer
Berufswahl beraten, mit ihnen den Ausbildungsvertrag abschließen,
ihnen einen Coach (sozialpädagogische Betreuung) zur Seite stellen, die
Ausbildung an den verschiedenen Lernorten koordinieren und individu-
ellen Stütz- und Förderunterricht durchführen.
Wirksamkeit
des AngebotsIV
Bei Teilnehmenden aus den ersten 3 Jahrgängen wurden zum Stichtag
nach 6 Monaten folgende Übergänge ermittelt: 40 % in Arbeit, 14 % in
aufstockende Ausbildung, 5 % in Fördermaßnahmen, 2 % in Arbeitsun-
fähigkeit und 36 % in Arbeitslosigkeit.
Zuständige Institution MAIS NRW in Zusammenarbeit mit Bundesagentur für Arbeit als
Träger der Teilhabe am Arbeitsleben
Integrierbare Angebote
Anschlussoptionen Nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit
I Angebote gelten auch für (schwerbehinderte) Rehabilitanden.
II Die Beschulung in den BKs sollte im Sinne einer op timalen Förderung auch für nicht berufsschulpflichtige
Jugendliche erfolgen.
III Ergänzendes Angebot für (schwerbehinderte) Rehab ilitanden, wenn die o.g. Leistungen nicht greifen.
IV Der Integrationsgrad im Reha-Bereich bezieht sich immer auf die erfolgreiche Integration nach einer
Hauptmaßnahme, so dass ein Integrationsgrad nicht für jede Maßnahme ausgewiesen werden kann.
UB ist zwar eine Hauptmaßnahme, ein Integrationsgrad kann aufgrund der bisherigen Laufzeit erst Ende
2012 ermittelt bzw. angegeben werden.
V Förderkategorie I bis III: Die Förderkategorien be schreiben den Förderbedarf des (schwerbehinderten)
Rehabilitanden.
Förderkategorie I allgemeine Maßnahmen
Förderkategorie II Reha-spezifische Maßnahmen
Förderkategorie III Reha-spezifische Maßnahmen in besonderen Einrichtungen (z. B. BBW)
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 73
Attraktivität des dualen Systems
Beschlusspapier der Arbeitsgruppe 3
Eine gemeinsame Strategie soll entwickelt werden, um die Attraktivität der dualen Ausbil-
dung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulfo rmen zu erhöhen. Verschiedene Maßnahmen
werden dazu erarbeitet und im Land umgesetzt.
Die Umsetzung erfolgt z. B.
durch Veranstaltungen und Maßnahmen, bei de nen Multiplikatoren, Eltern, Schülerinnen
und Schüler informiert werden,
über jugendspezifische Kommunikationsmedien zu Themenfeldern wie Durchlässigkeit
beruflicher Bildung, Duales Studium u. ä.
Die Vernetzung mit bestehenden Initiativen zur Stärkung des dualen Systems ist dabei we-
sentlich:
Für die flächendeckende Möglichkeit, gleichzeitig mit der dualen Ausbildung die Fach-
hochschulreife zu erwerben, wird im Rahmen des Umbaus des Bildungsangebotes der
Berufskollegs ein modifiziertes, breiter nutzbares Angebot geschaffen.
Auch der Ansatz, beruflich erworbene Kompetenzen auf Studiengänge anzurechnen,
wird systematisch weiter verfolgt.
Auf dieser Basis können jungen Menschen konk rete Karriere-Perspektiven von dualer Ausbil-
dung dargestellt und vermittelt werden.
Derzeit wird das Strategiepapier erarbeitet , dessen Veröffentlichung im Frühjahr 2012 ge-
plant ist.
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 74
Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens
„Neues Übergangssystem Schule-Beruf“ zur kommunalen Koor-
dinierung
Die Kommune ______________________________ sowie das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Inte gration und Soziales, bekräftigen mit dieser
Vereinbarung ihren gemeinsa men Willen, das Übergangssys tem von der Schule in Ausbil-
dung, Studium und Beruf entsprechend dem Gesamtkonzept des Ausbildungskonsenses NRW
vom 10.02.2011, seinem Beschluss vom 01.06 .2011 und seinem Umsetzungsbeschluss vom
18.11.2011 in gemeinsamer Anstreng ung für das Gebiet der Kommune
_________________________ neu zu gestalten. Im Einzelnen halten sie fest:
1. Ziel der kommunalen Koordinierung ist es, einen nachhaltigen und systematischen
Übergang Schule-Beruf im Sinne der o. a. Dokumente mit den Teilbereichen Berufs- und
Studienorientierung, Berufsvorbereitung und Übergang in Ausbildung / Studium gemein-
sam und in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren im Gebiet der Stadt / des Kreises
zu befördern, erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinu-
ierlichen Weiterentwicklung des Gesamtsystems beizutragen.
Die rechtlichen Zuständigkeiten bleiben dabei bestehen, d.h. Zuständigkeiten und Ver-
antwortung in diesem Gesamtsystem liegen bei den jeweiligen gesetzlichen bzw. rechtli-
chen Institutionen Schule, Jugendhilfe, Arbeitsverwaltung/Jobcenter/Optionskommunen
und den Betrieben bzw. Kammern.
Die Partner auf Landesebene haben sich im Beschluss des Ausbildungskonsenses Nord-
rhein-Westfalen vom 10.02.2011 darauf verständigt,
eine nachhaltige Studien- und Berufsorientierung für alle Schüler/innen zu verankern,
den Übergang von der Schule in Beruf und Studium durch schlanke und klare Ange-
botsstrukturen zu systematisieren,
die Chancen einer dualen Berufsausbildung transparenter zu machen und die Attrakti-
vität beruflicher Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern,
Ausbildungsangebote im direkten Anschlu ss an den Besuch der allgemeinbildenden
Schule bzw. an Maßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsreife bereit zu stellen,
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 75
und in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen einschließlich ihrer regionalen Instituti-
onen dazu beizutragen. Insofern wird davon ausgegangen, dass die regionalen Akteure,
die im Übergangssystem mitwirken, die Rolle der Kommune als Koordinator akzeptieren.
2. Zweck dieser Vereinbarung ist es,
sich darüber zu verständigen, welche Aufgaben
die Kommune bzw. das MAIS in diesem Zusammenhang übernimmt, welche zeitlichen
Abläufe geplant sind und wie Ergebnisse nachgehalten werden sollen. Auf dieser Basis
können dann im Projektverlauf Problembereiche schneller identifiziert und entsprechende
Fortschreibungen bzw. Anpassungen gemacht werden.
Eine fortzuschreibende Zielplanung vor dem Hintergrund der folgenden Aspekte soll im
Verlauf von drei Monaten nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung zwischen Kommune
und MAIS vereinbart werden.
3. Aufgaben der Kommune
Die Kommune moderiert den Prozess der Verständigung über die Zuständigkeiten und
Rollen der Akteure, indem Absprachen getroffen und deren Wirksamkeit nachgehalten
werden.
Die Kommune selbst gewährleistet in Bezug auf ihre eigenen Zuständigkeiten die erfor-
derlichen Absprachen in den Politikfeldern Bildung, Jugend und Arbeit/Soziales über Ziel-
setzungen und Verfahren. Da Doppelstrukturen zu vermeiden sind, sollten vorhandene
Strukturen (z. B. regionale Bildungsnetzwerke, regionale Ausbildungskonsense) gezielt in
die Prozesse eingebunden werden.
3.1. Die Kommune koordiniert den Abstimmungsprozess der Akteure über inhaltliche und
zeitliche Ziele in den Handlungsfeldern des Gesamtsystems. Als Akteure sind insbe-
sondere Schulen und Schulaufsicht, ggf. Hochschulen, Agenturen für Arbeit, Jobcen-
ter, Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, kommunale Ämter, Jugendhilfe,
RAA’s, Integrationsfachdienste und weitere Träger und Akteure der genannten Politik-
felder zu betrachten
.
3.2. Die Kommune koordiniert gemäß der Abstimmung der Akteure die Umsetzung von
Absprachen und Regelungen zu den im Folgenden genannten Handlungsfeldern. Sie
fördert Transparenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Partnern,
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 76
und unterstützt Maßnahmen, um Schnittstellen zu optimieren und Entwicklungspro-
zesse anzustoßen.
3.3. Die Kommune moderiert die Verabredung zwischen den jeweiligen Partnern, wie und
durch wen die Wirksamkeit der verabredeten Prozesse im Sinne der Qualitätssiche-
rung und -entwicklung nachgehalten werden.
Dabei sind für die Teilbereiche des Gesamtsystems (Berufs- und Studienorientierung, Be-
rufsvorbereitung und Übergang in Ausbildung / Studium) insbesondere folgende Hand-
lungsfelder wesentlich:
4. Berufs- und Studienorientierung
Der Beschluss des Ausbildungskonsenses vom 10.02.2011 formuliert das Ziel, für alle
Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulformen möglichst bald ein ver-
bindliches, standardisiertes, flächendeckendes und geschlechtersensibles Angebot der
Berufs- und Studienorientierung umzusetzen.
Dazu sind Standardelemente zu verschiedenen Handlungsfeldern definiert worden. Im
Rahmen der kommunalen Koordinierung sind Absprachen zu folgenden Punkten zu tref-
fen:
4.1. Transparenz über regionale Angebote der Berufs- und Studienorientierung, insbeson-
dere der Wirtschaft
4.2. Transparenz über die regional bedeutsamen Akzente im Hinblick auf Wirtschaftsstruk-
tur, Branchencluster und Abstimmung über daraus resultierende Fachkräftebedarfe
und Berufschancen
4.3. Abstimmung der regionalen Angebote an Berufs- und Studienorientierung insbesonde-
re zur Umsetzung der erforderlichen Standardelemente (einschließlich der Beratungs-
angebote)
5. Berufsvorbereitung (dualisierte Angebote im unmittelbaren Anschluss an die
allgemein bildende Schule)
Dem Beschluss des Ausbildungskonsenses vom 10.02.2011 entsprechend dienen die An-
gebote im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung der Sicherstellung
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 77
des Fachkräftenachwuchses und zugleich der Realisierung einer verbindlichen Ausbil-
dungsperspektive.
Für diejenigen jungen Menschen, deren Orientierungs- und Förderprozess die Aufnahme
einer Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lässt, sind zielgruppenspezifische Ange-
bote mit möglichen Anschlussoptionen definiert worden.
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sind für eine koordinierte Übergangsgestal-
tung zur zielgerichteten Inanspruchnahme durch die verschiedenen Zielgruppen Abspra-
chen zu folgenden Punkten zu treffen:
5.1. Organisation eines Überblicks über alle Übergangsempfehlungen
5.2. Einschätzung und Abgleich der Nachfrage junger Menschen und der vorhandenen
Angebote
5.3. Abstimmung notwendiger Angebotsreduktionen und -erweiterung inklusive erforderli-
cher Praktikumsstellen
6. Berufsausbildung
Für junge Menschen, bei denen trotz vorhandener entsprechender Kompetenzen der Ori-
entierungsprozess und Bewerbungen nach der allgemeinbildenden Schule oder einer Be-
rufsvorbereitung noch nicht zur Aufnahme einer Ausbildung geführt haben, sind zielgrup-
penspezifische Angebote mit möglichen Anschlussoptionen definiert worden.
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sind für eine koordinierte Übergangsgestal-
tung zur zielgerichteten Inanspruchnahme durch die verschiedenen Zielgruppen Abspra-
chen zu folgenden Punkten zu treffen:
6.1. Organisation eines Überblicks über alle Übergangsempfehlungen
6.2. Organisation eines Überblicks über die möglichen Anschlussoptionen der jungen Men-
schen in Angeboten zu 5.
6.3. Einschätzung und Abgleich der Nachfrage junger Menschen und vorhandener Angebo-
te
6.4. Bewerbung unbesetzter Ausbildungsplätze in Abgangsklassen und vollzeitschulischen
Bildungsgängen der Berufskollegs und Abstimmung notwendiger Angebotsreduktionen
und -erweiterungen inklusive erforderlicher Praktikumsstellen
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 78
7. Übergreifende Aufgaben
Das Ziel, die genannten Arbeitsfelder zu einer Struktur zusammenzuführen, impliziert
weitere, übergreifende Aufgabenfelder.
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sind daher Absprachen zu folgenden Punk-
ten zu treffen:
7.1. Identifizierung zusätzlicher Bedarfe hinsichtlich Erfahrungsaustausch und Fortbildung
bei den Fachkräften der beteiligten Institutionen; ggf. Initiierung bzw. Organisation
entsprechender Veranstaltungen und Fortbildungen
7.2. Sicherstellung der Erfahrungen und Ergebnisse beim Übergang Schule / Beruf auf
regionaler Ebene für einen Austausch auf Landesebene
7.3. Für das erste Jahr der Förderung sollen insbesondere die folgenden Ziele vorrangig
angegangen werden - im Handlungsfeld
Berufs- und Studienorientierung: Erhebung aller regionalen Maßnahmen mit dem
Ziel, diese soweit möglich in das Gesamtsystem zu überführen, bzw. ggf. als regiona-
les Zusatzangebot über die Regel- bzw. Mindestangebote hinaus beizubehalten.
Berufsvorbereitung: Vorbereitung der Umsetzung von 5.1 bis 5.3 und Teilumset-
zungen, insbesondere zu 5.2
Berufsausbildung: Vorbereitung der Umsetzung von 6.1 bis 6.4 und Teilumsetzun-
gen insbesondere zu 6.3
8. Die Kommune unterstützt die Arbeit der wissenschaftlichen Begleitung (sh. Punkt 9.3),
insbesondere durch Bereitstellung von Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vor-
schriften und dadurch, dass sie den Zugang zu Akteuren und Teilnehmenden anbahnt
und unterstützt.
9. Das MAIS erklärt seitens der Landesregierung seinen Willen, den Prozess in der Kommu-
ne im Sinne einer Entwicklungspartnerschaft mit zu tragen.
Im Einzelnen wird es,
9.1. für fachliche Unterstützung für den Prozess der kommunalen Koordinierung durch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der G.I.B. und durch regelmäßige Konsultationen vor
Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 79
Ort sowie durch Organisation von Erfahrungsaustausch auf überregionaler Ebene etc.
sorgen,
9.2. die Finanzierung und Ausschreibung einer externen wissenschaftlichen Begleitung auf
Landesebene mit dem Ziel der Prozessbegleitung gewährleisten.
9.3. Es erklärt darüber hinaus seinen Willen, in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts
die Kommune gegenüber den Partnern im Ausbildungskonsens auf Landesebene zu
unterstützen, insbesondere soweit Umsetzungsprobleme auf kommunaler Ebene nicht
lösbar sind und/oder strukturelle Probleme erkennbar werden, die nur auf Landes-
oder ggf. Bundesebene gelöst werden können.
9.4. Es richtet zur Vernetzung der Aktivitäten in den einzelnen Kommunen in Sinne der
Qualitätssicherung und -entwicklung einen Beirat ein.
10. Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31.12.2013.
___________________________, den ______________________
Für die Kommune _____________________________________:
_________________________________________________________
(___________________________)
Für das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW:
_______________________________________________________
(___________________________)
Herausgeber:
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW
Mitarbeit:
Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk NRW
www.dgb.de
G.I.B. NRW
www.gib.nrw.de
Industrie- und Handelskammer NRW
www.ihk-nrw.de
Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.V.
www.unternehmernrw.net
Landkreistag NRW
www.lkt-nrw.de
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW
www.mais.nrw.de
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW
www.mfkjks.nrw.de
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
www.mgepa.nrw.de
Ministerium für Schule und Wirtschaft des Landes NRW
www.msw.nrw.de
Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de
Staatskanzlei NRW
www.stk.nrw.de
Städte und Gemeindebund NRW
www.kommunen-in-nrw.de
Städtetag NRW
www.staedtetag-nrw.de
Westdeutscher Handwerkskammertag
www.handwerk-nrw.de
Herausgeber
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Fax 0211 855-3211
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Düsseldorf, Januar 2012
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cher Anzahl diese Schrift der Empfängerin oder dem
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Ergänzungsvorlage V/0720/2012/1
4182 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Vorlagen-Nr.: V/0720/2012/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Dr. Ringbeck Ruf: V/0720/2012/1 Betrifft Kommunale Koordinierung im Rahmen des Übergangssystems von der Schule in Ausbildung und Beruf Beratungsfolge 12.12.2012 Rat Entscheidung 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Eckpunkte und Zi elsetzungen des neuen Übergangssystems Schule- Beruf in NRW mit den Elementen • Berufs- und Studienorientierung • Übergangssystem • Attraktivität des dualen System • Kommunale Koordinierung zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land beabsichtigt, das neue System schrittweise und im Endausbau flächendeckend in NRW umzusetzen und dazu für die Projektlaufzeit (vss. bis 2020) in den Kreisen und kreisfreien Städten bis zu 2,0 Personalstellen zzgl. Sachkosten finanziert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, 3.1 beim Land NRW einen Antrag zur Teilnahme am neuen Übergangssystem Schule – Beruf ab 01.01.2013 zu stellen, 3.2 die Umsetzung der kommunalen Koordinierung in Münster gemeinsam auf der Grundlage der beschriebenen Eckpunkte und Strukturen unter paritätischer Stimm- rechtsvertretung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmervertreter unter Beteili- gung der Partner des Ausbildungskonsens anzugehen, 3.3 in Form eines jährlichen und systematischen Berichtswesens den Rat über die Ergeb- nisse und Fortschritte der Umsetzung des neuen Übergangssystems in NRW und speziell der kommunalen Koordinierung in Münster zu informieren. 492 28 80 E-Mail: Ringbeck@stadt-muenster.de Datum: 04.12.2012 - 2 - 4. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0067/2011 an den Rat vom 22.11.2011 „Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz in gemeinsamer Verantwor- tung – Anlaufstelle am Übergang Schule und Beruf“ wird aufgegriffen und in die Konzep- tion mit einbezogen und ist damit erledigt . Über die Weiterentwicklung wird kontinuier- lich berichtet. 5. Den zuständigen Gremien ist nach den Sommerferien 2013 ein Zwischenbericht vor- zulegen. Darin sind folgende Fragen zu klären: • Wie entwickelt sich die finanzielle Förderung durch das Land? Werden insbe- sondere die Personalkosten weiterhin vom Land finanziert? • Welche Abstimmungen zwischen den einzelnen Partnern hat es gegeben? Wurden die bestehenden Strukturen vereinfacht und standardisiert? Konnte man Doppelstrukturen identifizieren und werden diese abgebaut? • Unterstützt das neue Koordinierungsinstrument das Ziel, möglichst viele Ju- gendliche in eine duale Ausbildung zu vermitteln? • Wurden Möglichkeiten erkannt, wie das Verbleiben von Schulabgängern in „Betreuungsschleifen“ verringert werden kann? 6. Im Rahmen des Berichtswesens zur „Kommunalen Koordinierung im Rahmen des Übergangssystems von der Schule in Ausbildung und Beruf“ werden Auswertungen vorgenommen und präsentiert, die nach Geschlechtern differenziert sind. Zudem wird beim Aufbau des Übergangssystems darauf geachtet, dass auch Unter- stützungsmaßnahmen für junge Frauen mit besonderen Vermittlungshemmnissen und für junge Mütter vorgesehen werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte 2013 23.400 € Zeile Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der / bei den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussaus- führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. V/0720/2012/1 - 3 - V/0720/2012/1 Begründung: Die vorberatenden Ausschüsse beschlossen einstimmig, dem Rat die Annahme des aufgeführten Beschlussvorschlages zu empfehlen. Der Beschlusspunkt 6 wurde ausschließlich im Ausschuss für Gleichstellung eingefügt. Gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete V/0720/2012/1
Anlage 1 Antrag Nr. A-R/0067/2011
11597 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2011
„Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz
In gemeinsamer Verantwortung – Anlaufstelle für
Jugendliche am Übergang Schule und Beruf“
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen
1. Die Stadt Münster richtet zeitnah eine gemeinsame
Ausbildungsplatzberatung für alle Jugendlichen an zentraler
Stelle in der Stadt unter Einbeziehung der verschie denen Partner
wie die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Schule, Kamm ern,
Bildungsträgern, Wirtschaftsförderung und Jugendhil fe ein. Diese
soll auch ein Baustein in der Präventionskette von der
Schwangerschaft und der Geburt bis zum erfolgreiche n
Berufseinstieg darstellen und die Lebenslagen sowie die
Verwirklichungschancen der Jugendlichen von heute aufgreifen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein entsp rechendes Konzept zu entwickeln
und dem Rat sowie dem Fachausschuss vorzulegen.
Begründung:
I. Situation
Zum Jahreswechsel ab dem 01.01.2012 wird das Jobcen ter zur Optionskommune. In
diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer zukü nftig Jugendliche bei der
Lehrstellensuche unterstützt.
Zugleich wird aktuell auf Landesebene ein neues Übe rgangssystem Schule-Beruf und
Ausbildungsgarantie entwickelt, dass zum Ziel hat
- eine nachhaltige Studien- und Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler
zu verankern,
- den Übergang von Schule in Beruf und Studium […] zu systematisieren,
- die Chancen einer dualen Berufsausbildung transpa renter zu machen und die
Attraktivität beruflicher Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern,
- Ausbildungsangebote im direkten Anschluss an den Besuch der
allgemeinbildenden Schulen bzw. an Maßnahmen zur He rstellung der
Ausbildungsreife herzustellen und dabei alle Jugend lichen mit und ohne
Förderbedarf im Rahmen eines Gesamtkonzeptes möglic hst rasch in Ausbildung
und Arbeitsmarkt zu integrieren. (aus: Beschluss des Ausbildungskonsenses
v.10.2.2011)
II. Bestehende Strukturen und Anforderungen
a) Stadt Münster
Die Stadt Münster unterstützt gegenwärtig Schulen, Eltern sowie Schüler aktiv bei der
Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beru f mit einer breiten Angebotspalette.
Die Angebote haben gegenwärtig zwei Schwerpunkte: E inerseits geht es um eine
Koordination, Information und Vernetzung der beteil igten Akteure, so dass alle
Bedarfslagen und Angebote bekannt und gedeckt sind. Hierfür dient das Netzwerk Schule-
Wirtschaft oder die Datenbank Übergang Schule Beruf (ÜSB). Anderseits geht es um die
Information und Beratung der Schüler sowie um die A ttraktivität und Verbindlichkeit von
Maßnahmen
1.
Um Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen von vornherein abzuwenden, wird der
Vermittlung in eine Ausbildung höchste Priorität be igemessen. Die Beratung und
1 Vgl. Antrag auf Optionskommune S. 141
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48147 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
Antrag 22.11.2011
2
Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener unter 25 Jahren erfolgt in einem
speziellen Team U 25.
Direkt auf das Ziel Vermittlung/Integration in Ausbildung gerichtete Maßnahmen umfassen
• Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung en (BaE)
2 sowie
• Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH 3)
Die Berufsvorbereitenden Maßnahme (BvB) verfolgen d as Ziel, auf die Aufnahme einer
Ausbildung vorzubereiten und somit die Ausbildungsf ähigkeit zu verbessern. Träger der
BVB ist die Agentur für Arbeit. Die Zuweisung in eine Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit
dem Team U 25 der Stadt Münster.
b) Agentur für Arbeit
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit bietet eb enfalls kompetente Unterstützung. Die
Berufsberatung bietet Informationen zu mehr als 400 Ausbildungsberufen, hilft bei der
Berufswahl und gibt Hinweise zur Selbstinformation. Auch bei Fragen und Problemen
während einer bereits begonnenen Ausbildung steht d ie Berufsberatung begleitend und
unterstützend zur Verfügung.
Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentu r führen auf Nachfrage persönliche
Beratungsgespräche durch. Interessenschwerpunkte we rden individuell geklärt und
Möglichkeiten der Berufsausbildung abgeklopft. Auch die Vermittlung einer passenden
Ausbildungsstelle gehört zum Service.
Sowohl die Stadt Münster, als auch die Agentur für Arbeit haben Interesse bekundet die
Aufgabe zu übernehmen, um teure Parallelstrukturen zu vermeiden.
Die Zuständigkeitsfrage trifft jedoch nicht das Ker nproblem, da die Familie die heute noch
Hartz-IV bezieht, morgen möglicherweise durch Aufna hme einer Arbeit unabhängig von
Leistungen ist. Der Jugendliche würde als Hartz-IV- Empfänger heute von der Stadt
Münster beraten und morgen ohne Bezug von Leistungen von der Agentur für Arbeit.
c) Wirtschaft(sförderung)
Angesichts des demografischen Wandels und dem sich daraus ergebenden
Fachkräftemangels ist es im Interesse der Wirtschaf t im Kontext Übergang Schule Beruf
als Beteiligte in eine Gesamtstrategie einbezogen z u werden. Die Wirtschaftsförderung als
starker Partner mit fachlichen Know-how in einem st adtweiten Netzwerk ist mit allen
wichtigen Einrichtungen und Akteuren in Münster ver bunden und kennt die richtigen
Ansprechpartner.
d) Ratsuchende
Beim Einstieg in das Berufsleben ist in immer größe rem Umfang Beratung von Fachleuten
nötig. Das hat auch mit einer Ausdifferenzierung de r Berufsfelder zu tun und der
zunehmenden Anforderung eine der Ausbildung entspre chende Ausbildungsstelle zu
finden. Auch die Möglichkeit von Nachqualifikatione n muss im Zuge der Beratung in
Erwägung gezogen werden.
Weit vor der Aufnahme eines Ausbildungsplatzes - in der Regel ab der Klasse 7 - gibt es
von daher schon jetzt zahlreiche Angebote in den Sc hulen, die grundlegende
Informationen zur Berufswelt/zur Berufsorientierung bereitstellen, allerdings nicht
flächendeckend und nicht in jeder Schulform. Hier i st Potential zum Ausbau und zur
Weiterentwicklung vorhanden, in dem z.B. jede weite rführende (Förder-)Schule sich als
berufswahl- und ausbildungs-freundliche Schule zertifizieren lässt.
Immer weniger Jugendliche gehen den direkten Weg vo n der Schule über eine betriebliche
Ausbildung im dualen System der Berufsbildung bis h in zur ersten Arbeitsstelle. Dem
Berufsbildungsbericht 2010 ist zu entnehmen, dass j ährlich eine halbe Million junger
Menschen in das so genannte Übergangssystem wechseln.
2 BaE richtet sich an Jugendliche, die den Anforderu ngen an eine betriebliche Ausbildung nicht
gerecht werden können. Für Sie werden außerbetriebliche Ausbildungsplätze eingekauft bzw.
eingerichtet. Da sich die kooperative BaE im Vergleich zur integrativen BaE als wirkungsvoller
herausgestellt hat, beläuft sich der Anteil an der kooperativen BaE in der AMS inzwischen auf 80
%.
3 AbH umfassen etwa Stützunterricht für junge Mensch en (Nachhilfe an der Berufsschule,
sozialpädagogische Begleitung) mit dem Ziel, den betrieblichen Ausbildungsplatz zu sicher.
3
In zahlreichen Fällen ist eine individuelle und int ensive Beratung und Unterstützung bei der
Suche nach einem Ausbildungsplatz nötig. Das gilt für alle Qualifikationsebenen.
III. Konsequenz: eine gemeinsame Ausbildungsplatzbe ratung für alle
Jugendlichen
Aus den o.g. Gründen erscheint es sinnvoll, möglichst unter Einschluss der BA eine mit der
Stadt gemeinsam getragene und abgestimmte Lehrstell en-Suche und -Beratung
aufzubauen. Die Grundlage einer solchen gemeinsamen Einrichtung muss vertraglich
vereinbart werden. So kann verhindert werden, dass Jugendliche von einer
Beratungszuständigkeit in die nächste wechseln (müs sen), je nach familiärer Situation
bzw. SGB-Status.
Das gilt besonders für Jugendliche mit besonderem U nterstützungsbedarf, z.B. aufgrund
eines niedrigen beziehungsweise nicht vorhandenen S chulabschlusses oder auf Grund
persönlicher Problemlagen, die die Chancen auf eine n Ausbildungsplatz mindern. In der
Stadt Münster waren dies für das Schuljahr 2009/201 0 ca. 13% der Schülerinnen und
Schüler.
Eine abgestimmte gemeinsame Beratung unter Beteilig ung von Schule, Jugendhilfe
Jobcenter und BA kann helfen, auch in diesen Fällen die richtigen Ressourcen
einzusetzen.
Die stadtzentrale, neutrale Beratungs- und Vermittl ungsstelle ist ein Angebot für alle
Jugendlichen, unter Einschluss derjenigen, die eine n besonderen Förderbedarf haben,
unabhängig davon, ob sie sich im Leistungsbezug nac h dem SGB II, III befinden oder
nicht.
Eine Verknüpfung mit anderen Strategien wie Integration und Inklusion ist notwendig.
Die Einrichtung bündelt Ausbildungsplatzinformation en und ist somit auch eine Hilfe für
Arbeitgeber, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.
Eine solche gemeinsame Beratungsstelle setzt eine vertragliche Kooperationsvereinbarung
voraus, mit dem Ziel einer einheitlichen, transpare nten Angebotsstruktur der
Ausbildungsberatung.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
• Erleichterter Zugang für die Jugendlichen
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4
• Vermeidung von Stigmatisierung/Ausgrenzung von Jug endlichen in Leistungs-
bezügen nach dem SGB II und SGB III
• Vernetzte, am Jugendlichen orientierte Bildungs- u nd Berufswegplanung,
Stichworte: Hilfen aus einer Hand, passgenaue Angebote
• Kontinuität in der Beratung und Unterstützung
• gemeinsame Fallkonferenzen und Austausch
• Verbesserte Kommunikation zwischen den Akteuren
• Minimierung der Schnittstellen, Prozessoptimierung ,
• Erhöhung der Effektivität
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist durch ungleiche Bildungschancen und
Risiken sozialer Ausgrenzung geprägt. Umso wichtige r ist ein ganzheitlicher Ansatz, der
die Lebenslagen und Verwirklichungschancen der Jugendlichen heute berücksichtigt.
Quelle: ISS, Frankfurt, Gerda Holz
Präventionsketten sind biografisch angelegt und dar auf ausgerichtet, allen Kindern und
allen Jugendlichen fördernde Begleitung von der Geburt b is zum erfolgreichen
Berufseinstieg je nach Bedarf und zu jedem möglichen Zeitpunkt zu zusichern. Die
gemeinsame Ausbildungsplatzberatung ist daher ein wichtiger Baustein.
Das „Jugend-Job-Center-Plus in Düsseldorf, das Jugendberatungshaus in Berlin Mitte, das
Jugendhaus in Bielefeld oder auch MaßArbeit im Land kreis Osnabrück stehen Modell für
sog. „gemeinsame Anlaufstellen“, in denen der Träge r der Grundsicherung, die örtliche
Arbeitsagentur und das Jugendamt sowie freie Träger der Jugendhilfe ihre Beratungs-/
Betreuungs- und Vermittlungsangebote für die berufl iche Integration von Jugendlichen
bündeln.
gez. Jutta Möllers
gez. Helga Bennink
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen
gez. Gisela Holtz
gez. Gerhard Joksch
gez. Manfred Kehr
gez. Annette Kemper
gez. Hery Klas
gez. Stefan Kubel
gez. Jörn Möltgen
gez. Anne Naegels
gez. Carsten Peters
gez. Otto Reiners
gez. Tim Rohleder
gez. Dr. Ludwig Schipmann
gez. Dr. Rita Stein-Redent
5
Anlage
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0720/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37