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V/0720/2012

Kommunale Koordinierung im Rahmen des Übergangssystems von der Schule in Ausbildung und Beruf

Vorlagen 25.09.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2012, TOP 15.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Neues Uebergangsystem Gesamtkonzept

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0720/2012/1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Antrag Nr. A-R/0067/2011

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Ansehen

Beschlussvorlage

18778 Zeichen

V/0720/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Koordinierung im Rahmen des Übergangssystems von der Schule in Ausbildung und 
Beruf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
27.11.2012 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
29.11.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Eckpunkte und Zielsetzungen des neuen Übergangssystems Schule-
Beruf in NRW mit den Elementen 
 Berufs- und Studienorientierung 
 Übergangssystem 
 Attraktivität des dualen System  
 Kommunale Koordinierung 
 
zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land beabsichtigt, das neue System schrittweise 
und im Endausbau flächendeckend in NRW umzusetzen und dazu für die Projektlaufzeit 
(vss. bis 2020) in den Kreisen und kreisfreien Städten  bis zu 2,0 Personalstellen zzgl. 
Sachkosten finanziert.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, 
3.1 beim Land NRW einen Antrag zur Teilnahme am neuen Übergangssystem Schule –
Beruf ab 01.01.2013 zu stellen, 
3.2 die Umsetzung der kommunalen Koordinierung in Münster auf der Grundlage der be-
schriebenen Eckpunkte und Strukturen unter Beteiligung der Partner des Ausbildungs-
konsens anzugehen, 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0720/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
Ringbeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0720/2012 
3.3 in Form eines jährlichen und systematischen Berichtswesens den Rat über die Ergeb-
nisse und Fortschritte der Umsetzung des neuen Übergangssystems in NRW und spe-
ziell der kommunalen Koordinierung in Münster zu informieren. 
4. Der Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen/ GAL Nr. A-R/0067/2011 an den Rat vom 
22.11.2011 "Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz in gemeinsamer 
Verantwortung - Anlaufstelle am Übergang Schule und Beruf" wird in die Konzeption mit 
einbezogen und ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 302 Zentrale Leistungen für am 
Schulleben Beteiligte 
2013 23.400 €  
Zeile      
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei der / bei 
den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussau s-
führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1: 
 
Der Ausbildungskonsens des Landes NRW beschloss in seiner Sitzung am 18.11.2011  ein trans-
parentes, geschlechtersensibles „Neues Übergangssystems Schule-Beruf in NRW“ mit klaren A n-
gebotsstrukturen für Schüler und Schülerinnen in den vier Handlungsfeldern: Berufs - und Studien-
orientierung, Übergangssystem, Attraktivität des dualen Systems  und Kommunale Koordinierung 
flächendeckend und systematisch neu zu gestalten und einzuführen.  
 
Konkret verständigten sich die Landesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Agentur für A rbeit 
und Kommunen darauf, schrittweise allen Schülerinnen und Schülern der allgemein bildende n 
Schulen ab Klasse 8  eine systematische Berufs - und Studienorientierung zu ermöglichen. Dazu 
gehören gezielte Praktika in Betrieben oder bei Bildungsträgern, mit denen die Jugendlichen ihre 
speziellen Fähigkeiten in der Praxis überprüfen sollen.  
 
Ebenso verpflichteten sich die Partner im Ausbildungskonsens mit dem Erreichen des Endausbaus 
der Umsetzung allen jungen Frauen und Männern, die ausbildungsfähig und ausbildungswillig 
sind, eine verbindliche Ausbildungsperspektive zu geben. Bei der Realisierung des „neuen Übe r-
gangssystems Schule-Beruf in NRW“ bringen die Partner im Ausbildungskonsens zur vollen U n-
terstützung ihre jeweiligen Ressourcen im Hinblick auf die Prioritätensetzung und Progra m-
mimplementierung ein. Das „Neue Übergangssystem“ kann nur  mit einer umfassenden Finanzie-
rung seine vollständige Wirksamkeit entfalten.  
 
Um Doppelstrukturen zu vermeiden sollen alle Maßnahmen gebündelt und koordiniert werden.  
Das neue Übergangssystem richtet sich an 
 alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ab Klasse 8 und der gymnasialen Ober-
stufe, 
 alle Jugendlichen, die die Angebote des Übergangssystems zur Herstellung der Ausbi l-
dungsreife (die verbleibenden und zum Teil neu gestalteten Angebote) besuchen,

- 3 - 
V/0720/2012 
 sowie die Jugendlichen, die öffentliche Ausbildung sangebote unterschiedlicher Typen 
wahrnehmen.  
 
Der Ausbildungskonsens beschloss mit der Umsetzung möglichst früh in sogenannten Referen z-
kommunen1 zu beginnen. Bis 2013 sollen alle 53 Kommunen des Landes in die kommunale Koo r-
dinierung einbezogen werden und  das neue Übergangssystem soll bis 2017/18 flächendeckend 
umgesetzt sein.  
 
Wesentlicher Bestandteil dieses neuen Übergangssystems ist die kommunale Koordinierung der 
zentralen Handlungsfelder: 
 Berufs- und Studienorientierung 
 Übergangssystem 
 Steigerung der Attraktivität des dualen Systems 
 Kommunale Koordinierung 
 
Die kommunale Koordinierung beteiligt die im Ausbildungskonsens vertretenen Partner und die für 
das Übergangssystem relevanten Akteure und verabredet gemeinsam  mit den jeweiligen Part-
nern, wie und durch wen die Umsetzung und Wirksamkeit sowie die Qualitätssicherung und -
entwicklung der verabredeten Prozesse nachgehalten werden. In Bezug auf ihre eigenen Zu-
ständigkeiten gewährleistet die Kommune die erforderlichen Absprachen in den Politikfel-
dern Bildung, Jugend und Arbeit/ Soziales über Zielsetzungen und Verfahren. Vorhandene 
Strukturen (s. Vorlage Nr.  V/0715/2012) Gesamtstädtische Steuerung der SGB II-Aufgaben) wer-
den gezielt in den Prozess eingebunden. 
  
Ziel der kommunalen Koordinierung (vgl. Anlage 1 „Neues Übergangssystem Schule-Beruf in 
NRW. Zusammenstellung der Instrumente und Angebote (Stand 31.01.2012)) ist es, ein nachhalti-
ges und systematisches Übergangssystem Schule – Beruf anzustoßen, erforderliche Abstim-
mungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem ge-
zielten Abbau der unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt beizutragen. Die Zuständigkeiten der 
Partner bleiben dabei bestehen. Dies setzt die Bereitschaft aller Beteiligten voraus, sich tatsächlich 
koordinieren zu lassen. 
 
Kommunale Koordinierung 
 
Diese Koordinierungsaufgaben erfolgen auf Ebene der kreisfreien Städte bzw. der Kreise und wer-
den in enger Abstimmung mit den beteiligten regionalen Akteuren  wahrgenommen. Die Kommune 
koordiniert und moderiert  den Abstimmungsprozess der Akteure über die inhaltlichen und zeitl i-
chen Ziele in den o.g. Handlungsfeldern. Bei der kommunalen Koordinierung geht es um die Orga-
nisation und Koordination der Umsetzungsprozesse vor Ort und um Herstellung von Transp arenz. 
Die kommunale Koordinierung  
 beteiligt die im Ausbildungskonsens vertretenen Partner und darüber hinaus gehend die für 
das Übergangssystem relevanten Akteure, 
 wird ihnen gegenüber initiativ, damit für die Zielsetzungen, Absprachen und Regeln bzgl. 
Transparenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Partnern getroffen, 
Schnittstellen optimiert und Entwicklungsprozesse angestoßen werden, 
 verabredet gemeinsam mit den jeweiligen Partnern, wie und durch wen die Umsetzung und 
Wirksamkeit sowie Qualitätssicherung und -entwicklung der verabredeten Prozesse nach-
gehalten werden. 
 
Berufs- und Studienorientierung 
 
Die vorgesehene Berufs- und Studienorientierung soll bis zum Jahr 2017/2018 flächendeckend in 
NRW umgesetzt werden. 
                                                
1 Bielefeld, Dortmund, Mülheim, Städteregion Aachen, Kreise Borken, Siegen -Wittgenstein, Rheinisch -
Bergischer Kreis

- 4 - 
V/0720/2012 
Beispiele für notwendige Absprachen in diesem Handlungsfeld sind: 
 Transparenz über regionale Angebote der Berufs- und Studienorientierung 
 Transparenz über die regional bedeutsamen Akzente unter Berücksichtigung der Wir t-
schaftsstruktur, Branchencluster 
 Abstimmung über daraus resultierende Fachkräftebedarfe und Berufschancen 
 Abstimmung der regionalen Angebote zur Berufs - und Studienorientierung insbesondere 
zur Umsetzung der erforderlichen Standardelemente 
 
Darüber hinaus sollen die Standardelemente an allen Schulen etabliert werden. Dazu gehör en 
folgende Phasen: 
1. Potentiale erkennen und als Planungsgrundlage für den individuellen Lernprozess nutzen 
(Etablierung und Pflege eines Portfolioinstrumentes (z.B. Berufswahlpass) ab Klasse 8; Po-
tentialanalysen in Klasse 8) 
2. Berufsfelder kennenlernen 
3. Praxis der Arbeitswelt kennen lernen (Betriebspraktika, Praktikumsbetreuung ) 
4. Berufs- und Studienwahl konkretisieren, Übergänge gestalten 
 
 
Übergangssystem und Attraktivität des dualen Systems 
 
Beispiele für notwendige Absprachen in diesem Handlungsfeld sind: 
 Organisation eines Überblicks über alle Anschlussempfehlungen 
 Einschätzung und Abgleich der Nachfrage junger Menschen und der vorhandenen Angebo-
te 
 Abstimmung über Angebote (sowohl Reduzierung als auch Erweiterung) inklusive erforde r-
licher Praktikumsstellen 
 Organisation eines Überblicks über die möglichen Anschlussoptionen der jungen Me n-
schen in Ausbildungsvorbereitungen 
 Bewerbung unbesetzter Ausbildungsplätze in Abgangsklassen und vollzeitschulischen Bi l-
dungsgängen der Berufskollegs 
 
Bei dem Handlungsfeld Übe rgangssystem geht es vorrangig darum, zu verdeutlichen, welches 
Angebot sich an welche Zielgruppe richtet und dadurch schlanke und klare Angebotsstrukturen zu 
schaffen. 
 
Die Stärkung der Attraktivität des dualen Systems der Berufsausbildung könnte z.B. dur ch „Image-
kampagnen“, wie sie zurzeit im Rahmen der Fachkräfteinitiative NRW durchgeführt werden, erfo l-
gen. Hier sind unterschiedliche Formen von Informationsveranstaltungen oder auch Öffentlic h-
keitsarbeit denkbar. Diese sind gemeinsam mit den Partnern des Ausbildungskonsenses und ins-
besondere mit den Innungen und Kammern  abzustimmen und zu entwickeln.   
 
 
Zu 2:  
 
Finanzierung und Förderung 
  
Das Land finanziert einen Großteil des neuen Übergangssystems aus Mitteln des Europäischen 
Sozialfonds. Die derzeiti ge Förderphase läuft bis 2013, für den Zeitraum 2014 bis 2020 wird das 
Land erneut ESF-Mittel beantragen. 
 
Die Landesförderung an die Kommunen umfasst folgende Bereiche: 
 Ca. 15 Millionen € für alle Kommunen u.a. zur Finanzierung von Standardelementen 
 Förderung von zusätzlichen Personalkosten je Kommune (bis zu 2 Stellen) und Sachko s-
ten (bis zu 15.600 € je Stelle)

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V/0720/2012 
 Ca. 10 zusätzliche Lehrerstellen pro Kreis/ Stadt zur Unters tützung der Umsetzung des 
Systems an den Schulen 
 Einrichtung von mindestens 700 überbetrieblichen Ausbildungsstellen, über deren regiona-
le Verteilung allerdings noch nicht entscheiden ist 
 
Durch die Einbindung der Bundesagentur für Arbeit wird auch zukünft ig ein Teil der Standardel e-
mente aus Mitteln des Bundes finanziert. 
 
 
Zu 3: 
 
Umsetzung in Münster 
 
Die Stadt Münster unterstützt seit Jahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Übergang von der 
Schule in den Beruf. Mit dem Netzwerk Schule Wirtschaft und der Bündelung der städtischen 
Kompetenzen und Angebote  im Amt für Schule und Weiterbildung in der Abteilung „Schule 
/Wirtschaft und berufliche Qualifizierung“ wurde die Basis geschaffen um die Landesinitiative u m-
zusetzen.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Stad t Münster beantragt auf der Grundlage des Umsetzungsko n-
zeptes des Landes NRW 1,5 zusätzliche Personalstellen zuzüglich Sachkosten für die Umsetzung 
des Konzeptes für die Laufzeit von drei Jahren. 
 
Bereits Anfang des Jahres erfolgte auf Initiative der IHK N ord Westfalen (Regionale Koordini e-
rungsstelle für den Ausbildungskonsens) ein 1. Abstimmungsgespräch. Ziel war es, sich über den 
aktuellen Sachstand zur Umsetzung des „Neuen Übergangsystems Schule Beruf in NRW“ in 
Münster zu informieren und weitere Schritt e für die Umsetzung in Münster zu vereinbaren. Grun d-
sätzlich begrüßten die Gesprächspartner die Initiative der kommunalen Koordinierung. Am 
17.09.2012 fand auf Initiative der IHK Nordwestfalen ein Erfahrungsaustausch der Kommunen im 
Regierungsbezirk Münster statt. Die Erfahrungen des Kreises Borken als eine der sieben Ref e-
renzkommunen vermittelten einen guten Einblick über die Organisation und Struktur der komm u-
nalen Koordinierung.  
 
Die Umsetzung in Münster soll gemeinsam, aufbauend auf den bestehenden und gewachsenen 
Strukturen (z.B. Netzwerk Schule Wirtschaft) erfolgen und es sollen keine Doppelstrukturen ge-
schaffen werden. Auf Seite 3 sind die allgemeinen Handlungsstränge beschreiben, die für alle 
Kommunen und Kreise gelten. In Münster werden konkret zunächst folgende Dinge angegangen: 
  
 Abstimmung der vorhandenen Angebote mit Blick auf die Standardelemente 
 Schrittweise  Einführung der individuellen Potenzialanalyse für alle Schülerinnen und Schü-
ler der allgemein bildenden Schulen ab Klasse 8.  
 Etablierung von Standardelemente in allen Schulen 
 Überblick über die Übergangsempfehlungen 
 
In Münster übernimmt das Netzwerk Schule Wirtschaft als Steuerungskreis die strategische Steue-
rung. Für die operative Steuerung wird der Arbeitskreis Übergangsmanagement eing erichtet. Wei-
tere, darunter liegende Steuerungsebenen,  z.B. für die Fallsteu erung oder die Koordinierung auf 
schulischer Ebene, werden bedarfsbezogen in der praktischen Umsetzung eingerichtet.

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V/0720/2012 
 
 
Netzwerk Schule Wirtschaft 
Stadt Münster (Oberbürgermeister; Dez. IV und Dez. V)  Agen-
tur für Arbeit; IHK; Handwerkskammer; Kreishandwerke r-
schaft; Bezirksregierung; DGB; Hochschulen 
Geschäftsführung: Amt 40 
Strategische Steuerung 
Arbeitskreis Übergangsmanagement 
Schulaufsicht, HWK, IHK, Vertreter der Schulformen Sek I und 
II; FH, WWU; Berufsberatung Agentur für Arbeit, Teamleitung 
U 25 Jobcenter, Vertreter der Jugendhilfe 
Geschäftsführung: Amt 40 
Operative Steuerung 
 
 
 
 
 
 
Die interne Steuerung erfolgt in enger Abstimmung mit der Steuerung der SGB II -Aufgaben (vgl. 
Vorlage Nr. V/ 0715/ 2012)  
 
An der Finanzierung der Potentialanalysen (Kompetenz -Checks) beteiligt sich in Münster und im 
Kreis W arendorf neben der Bundesagentur für Arbeit ggf. auch die Sparkasse Münsterland -Ost. 
Eine enge Kooperation zwischen dem Kreis Warendorf und der Stadt Münster, wird sowohl von 
der Sparkasse Münsterland Ost (die im Kreis Warendorf und der Stadt Münster aktiv  ist) wie auch 
von der Agentur für Arbeit Ahlen/ Münster begrüßt, da die Agenturbezirke Münster und Ahlen (für 
Warendorf) zu einem Agenturbezirk Ahlen/ Münster zusammengelegt wurden.  
 
Die kommunale Koordinierung erfolgt im Amt für Schule und Weiterbildung /Abteilung Sch ule/ 
Wirtschaft und berufliche Qualifizierung und die dort betreuten Projekte „ILJA“ und „Startklar“ we r-
den als Teilelemente in das neue Übergangssystem einfließen. Beide Programme werden, en t-
sprechend dem Gesamtkonzept zur Umsetzung des neuen Übergangssystems und den Beschlü s-
sen des Ausbildungskonsenses NRW in das Neue Übergangssystem überführt. 
 
Zur Erfüllung der mit der Koordinierung verbundenen zusätzlichen Aufgaben sollen zu den b ereits 
jetzt 1,5 Stellen in diesem Aufgabenfeld  weitere 1,5 Stellen über das Land finanziert we rden. Die 
kommunale Koordinierung würde dann mit 3,0 Stellen umgesetzt.  
 
Zu 4: 
 
Das Übergangssystem von der Schule in Ausbildung ist gekennzeichnet von einer großen Vielfalt 
und Komplexität von Akteuren, Politikfeldern und Zuständigkeiten. Alle haben sie zum Ziel, die 
Übergänge in Ausbildung zu verbessern. Berufsorientierung ist zunäc hst einmal eine Aufgabe der 
allgemeinbildenden Schulen und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit mit dem gesetzlichen 
Auftrag der Beratung und Vermittlung.  
 
Durch die Überführung des Jobcenters in ein städtisches Amt und den Beschluss des Ausbi l-
dungskonsenses NRW vom 18.11.2011 ein neues Übergangssystem Schule -Beruf flächend e-
ckend einzuführen, ergeben sich weitere Handlungsbedarfe und neue Herausforderungen in di e-
sem Aufgabenfeld. Ziel aller Aktivitäten muss es sein, vorhandene Ressourcen optimal aufei nan-
der abzustimmen und konzeptionell so zu gestalten, das die Hilfen und Angebote ineinandergre i-
fen und verzahnt sind.  
 
Auf eine sinnvolle Koordination der Aktivitäten zielt der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Gr ü-
nen. Durch die L andesinitiative wird d as Anliegen des Ratantrags der Fraktion Bündnis90/ Die 
Grünen/ GAL Nr. A-R/0067/2011 an den Rat vom 22.11.2011 "Jedem jungen Menschen ein (Aus -
)bildungsplatz in gemeinsamer Verantwortung - Anlaufstelle am Übergang Schule und Beruf"  in 
weiten Teilen aufgegriffen. Insbesondere erhalten alle Jugendlichen im Übergang von der Schule

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V/0720/2012 
in den Beruf eine verbindliche Übergangsempfehlung und es wird sichergestellt, das sie von den 
jeweils zuständigen Institutionen betreut werden und nicht „verloren gehen“.   
 
Durch d ie Einführung der kommualen Koordinierung sind wesentliche Anliegen des Antrags der 
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL aufgegriffen, dies umfaßt insbesondere eine gemeinsame 
und abgestimmte Ausbildungsplatzberatung - und vermittlung der Akteuere, ohne zus ätzliche und 
neue Strukturen zu schaffen. Die enge Kooperation der Akteure, insbesondere durch das 
abgestimmte gemeinsame Vorgehen unter Beteiligung von Schule, Jugendhilfe, Agentur für Arbeit 
/berufsberatung und Jobcenter führt dazu, dass keine Doppelstru kturen geschaffen und unnötig 
Ressourcen gebunden werden und Jugendliche von einer Beratungssitaution in die nächste 
wechseln. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die verbindliche Übergangsempfehlung.  
 
Angesichts dieser veränderten Rahmenbedingungen, die sich durch die Umsetzung der 
kommunalen Koordinierung ergeben, schlägt die Verwaltung vor, vorerst keine stadtzentrale, 
neutrale Beratungs- und Vermittlungsstelle zu schaffen. Dies wird ggfls. erneut aufgegriffen, wenn 
das Umsetzungskonzept der k ommunalen Koordinierung greift (2017/18) und sich herausstellt, 
dass trotz der Etablierung des Landesansatzes weiterer Handlungsbedarf besteht.   
 
 
 
 
i.V.  
 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
 
1) Antrag Nr. A-R/0067/2011 
2) Neues Übergangssyste m Schule -Beruf NRW (Zusammenstellung der Instrumente  und 
Angebote)

Anlage 2 Neues Uebergangsystem Gesamtkonzept

148982 Zeichen

www.mais.nrw.de
Neues Übergangssystem Schule-Beruf in NRW.
an 
.
Zusammenstellung der Instrumente
und Angebote (Stand 31.01.2012)

Inhalt 
 Seite 
Umsetzung des Neuen Übergangssystems Schule-Beruf NRW  
Beschluss des Spitzengesprächs im Ausbildungskonsens am 18.11.2011............................2 
Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung in allen  
allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe I und II in NRW .........................9 
1. Präambel .............................................................................................................9 
2. Standardelemente ..............................................................................................14 
Systematisierung des Übergangs von der Schule in Beruf und Studium  
durch schlanke und klare Angebotsstrukturen ......................................................43 
1. Rahmenbedingungen..........................................................................................47 
2. Zielgruppenbeschreibung ....................................................................................48 
3. Angebote ...........................................................................................................50 
Attraktivität des dualen Systems ............................................................................73 
Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens 
„Neues Übergangssystem Schule-Beruf“ zur kommunalen Koordinierung......... 74

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 2 
 
Umsetzung des Neuen Übergangssystems Schule-Beruf NRW 
Beschluss des Spitzengesprächs im Ausbildungskonsens am 
18.11.2011 
 
Der Ausbildungskonsens des Landes NRW besch ließt zur Einführung eines transparenten, 
geschlechtersensiblen „Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW“ mit klaren Ange-
botsstrukturen für Schüler und Schülerinnen die nachfolgenden Umsetzungsschritte in den 
vier Handlungsfeldern: Berufs- und Studienori entierung, Übergangssystem, Attraktivität des 
dualen Systems, kommunale Koordinierung.  
Die Partner im Ausbildungskonsens verpflichten sich mit dem Erreichen des Endausbaus der 
Umsetzung allen jungen Frauen und Männer n, die ausbildungsfähig und ausbildungswillig 
sind, eine verbindliche Ausbildungsperspektive zu geben.  
Bei der Realisierung bringen die Partner im Ausbildungskonsens zur vollen Unterstützung des 
„Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW“ ihre jeweiligen Ressourcen auch im Hinblick 
auf die Prioritätensetzung und Programmimplementierung ein. Die öffentliche Hand berücksich-
tigt dies bei ihrer Haushaltsplanung. Das „Neue Übergangssystem“ kann seine vollständige Wirk-
samkeit nur unter der Bedingung einer umfassenden Finanzierung entfalten.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 3 
 
1. Auftrag/Zielsetzung 
Mit seinem Beschluss vom 10.02.2011 (Anlage 1) beauftragte der Ausbildungskonsens Nord-
rhein-Westfalen seine Fachebene, bis zu seiner Herbst-Sitzu ng 2011 ein Umsetzungskonzept 
zu dem im Beschluss beschriebenen „Neuen Übergangssystem Schule – Beruf in NRW“ vor-
zulegen. Der AK Ausbildungskonsens bildete am  14.03.2011 zur Umsetzung dieses Auftrages 
vier Arbeitsgruppen, die getrennt und in kurzen Zeittakten in den sich daraus ergebenden 
Handlungsfeldern arbeiteten, wobei der AK Konsens in sieben weiteren Sitzungen die Zwi-
schenstände entgegennahm und schließlich die Ergebnisse zusammenführte. 
Im Endausbau richtet sich das System u. a. an 
ƒ alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ab Klasse 8 und der gymnasialen 
Oberstufe, 
ƒ alle Jugendlichen, die die verbleibenden, z. T. neu gestalteten Angebote des bisherigen 
Übergangssystems zur Herstellung der Ausbildungsreife besuchen, 
ƒ sowie diejenigen Jugendlichen, die öffent liche Ausbildungsangebote unterschiedlicher 
Typen wahrnehmen.  
Das Umsetzungskonzept umfasst dabei die zentralen Handlungsfelder: 
ƒ Berufs- und Studienorientierung 
ƒ Übergangssystem 
ƒ Steigerung der Attraktivität des dualen Systems 
ƒ Kommunale Koordinierung 
Das System mit allen seinen Elementen und mit landesweiter Wirkung muss grundsätzlich 
schrittweise umgesetzt werden. Dabei beginnt die Umsetzung mit sieben Referenzkommu-
nen (Bielefeld, Dortmund, Mülheim, Städteregion Aachen, Kreis Borken, Kreis Siegen-
Wittgenstein, Rheinisch-Bergischer Kreis) noch im Jahre 2011. 
2. Zentrale Handlungsfelder für die Umsetzung des Vorhabens 
Die Umsetzung folgt den Grundsätzen der nac hhaltigen Systematisierung, Steuerung, der 
Prävention, der Hebung von Potenzialen und des Aufbaus von neuen Kooperationsformen 
der Akteure, wobei in allen Bereichen auch die Aspekte Qualifizierung und Qualitätssicherung 
beachtet werden. Die nachstehende Grafik stellt das „Neue Übergangssystem Schule – Be-
ruf“ in seiner Struktur dar:

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 4 
 
Legende: 
JH Maßnahme der Jugendhilfe (Jugendwerkstatt/Werkstattjahr)/Aktivierungshilfen 
AV 1. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Regionaldi rektion NRW der BA i. V. m. Ausbildungsvorbereitung  
Teilzeit im BK und ergänzend Ausbildungsvorbereitung Vollzeit im BK mit begleiteten Betriebspraktika 
2. über Ausbildungsbausteine anrechenbare Berufsfachschule 
EQ Einstiegsqualifizierung 
Ergänzende Ausbildungsangebote 
1. BaE/BaE NRW 3. Weg – Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (Regionaldirektion NRW der BA) 
2. vollzeitschulische Berufsausbildung nach BKAZVO mit Kammerabschluss nach BBiG/HWO nur in Berufen, in 
denen nach dem Arbeitsmarktmonitoring der BA ein Fachkräftemangel absehbar ist. 
3. andere außerbetriebliche Ausbildung/partnerschaftliche Ausbildung/Verbundausbildung  
 
Zur Umsetzung des Übergangsystems liegen di e weitgehend abgestimmten fachlichen De-
tails in einem ausführlichen Dokument erläutert vor.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 5 
 
2.1 Berufs- und Studienorientierung 
Die flächendeckende Einführung einer nachhaltigen, geschlechtersensiblen und systematischen 
Berufs- und Studienorientierung dient dem Ziel, dass die Jugendlichen zu reflektierten Berufs- 
und Studienwahlentscheidungen kommen und realistische Ausbildungsperspektiven zum An-
schluss an die allgemeinbildende Schule entwicke ln. Dazu sind Standardelemente entwickelt 
worden, durch die der systematische Prozess beginnend ab der Jahrgangsstufe 8 bis hinein in 
eine Ausbildung bzw. alternative Anschlusswege definiert wird. Er umfasst Elemente zu: 
ƒ Prozess begleitender Beratung (in Schule, durch BA und anderer Partner, der Eltern) 
ƒ schulischen Strukturen (Curricula, Studien- und Berufswahlkoordinatoren/innen, Berufs-
orientierungsbüros) 
ƒ Portfolioinstrument 
ƒ Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellung 
ƒ Praxisphasen und ihrer Verbindung mit Unterricht 
ƒ koordinierter Gestaltung des Übergangs inklusive einer Übergangsempfehlung. Dazu 
wird das Instrument der individuellen Begleitung der Jugendlichen im Sinne einer Ver-
antwortungskette schrittweise ausgebaut. 
2.2 Übergangssystem Schule – Ausbildung 
Die Angebote im Übergang von der allgemeinbil denden Schule in Ausbildung dienen der Si-
cherstellung des Fachkräftenachwuchses und zu gleich der Realisierung einer verbindlichen 
Ausbildungsperspektive.  
Ziel ist, die Angebote im Übergang zu systematisieren, zu reduzieren und die Zugangssteuerung 
in die Angebote zu optimieren. Vorrangig bleibt die Vermittlung in betriebliche Ausbildung. 
Dazu wird bzw. werden 
ƒ die Angebote mit weitgehend identischen Zielgruppen zusammengeführt (z. B. Werk-
stattjahr und Jugendwerkstätten) 
ƒ die Angebote am Berufskolleg reduziert und neu strukturiert  
ƒ eine Übersicht der künftigen Angebotsstruktur inkl. klarer Zielgruppenzuordnung allen 
Akteuren im Beratungsprozess zur Verfügung gestellt (einheitliches Verständnis) 
ƒ eine Übergangsempfehlung1 im Rahmen einer koordinierten Übergangsgestaltung etab-
liert, um die zielgerichtete Inanspruchnahme der Angebote zu begleiten 
ƒ der Abgleich von Maßnahmeangebot und -nachfrage (auf Basis der Übergangsempfeh-
lungen1) durch kommunale Koordinierung systemat isiert (inkl. daraus folgender Ange-
botsreduktionen oder -erweiterungen einschl. der erforderlichen Praktikumsstellen) 
                                            
1  Im Zuge der Entwicklung der Standardelemente zur Berufs- und Studienorientierung erfolgte eine Um- 
 benennung in „Anschlussvereinbarung“, vgl. S. 42

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 6 
Verschiedenen Gruppen von Jugendlichen wird tr otz verbesserter Berufs- und Studienorien-
tierung und ggf. nachfolgender Berufsvorbereitung der vorrangig anzustrebende Übergang in 
betriebliche Ausbildung nicht gelingen. Entsprechend dem Beschluss des Ausbildungskonsen-
ses vom 10.02.2011 werden ihnen nachrangige,  ergänzende Ausbildungsangebote gemacht, 
die sämtlich zum Kammerabschluss führen können. Ein frühestmöglicher Übergang aus dem 
ergänzenden Angebot in betriebliche Ausbildung wird jeweils angestrebt. 
Vor diesem Hintergrund stellt das MAIS auße rbetriebliche Ausbildungsmöglichkeiten zur Ver-
fügung, in 2012 einmalig bis zu 700 zusätzlic he nach dem Modell de r Partnerschaftlichen 
Ausbildung. Diese Plätze können dann genutzt we rden, wenn nachweislich ein weiterer regi-
onaler Fachkräftebedarf entsprechend dem Arbeitsmarktmonitoring der BA besteht. Von der 
Bedingung kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn der regionale Ausbildungskon-
sens dies einvernehmlich beschließt. 
2.3 Attraktivität des dualen Systems 
Eine gemeinsame Strategie soll  entwickelt werden, um die Attraktivität der dualen Ausbil-
dung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulfo rmen zu erhöhen. Verschiedene Maßnahmen 
werden dazu erarbeitet und im Land umgesetzt. 
Die Umsetzung erfolgt z. B. 
ƒ durch Veranstaltungen und Maßnahmen, bei de nen Multiplikatoren, Eltern, Schülerinnen 
und Schüler informiert werden, 
ƒ über jugendspezifische Kommunikationsmedien zu Themenfeldern wie Durchlässigkeit 
beruflicher Bildung, Duales Studium u. Ä. 
Die Vernetzung mit bestehenden Initiativen zur Stärkung des dualen Systems ist dabei we-
sentlich: 
ƒ Für die flächendeckende Möglichkeit, gleichzeitig mit der dualen Ausbildung die Fach-
hochschulreife zu erwerben, wird im Rahmen des Umbaus des Bildungsangebotes der 
Berufskollegs ein modifiziertes, breiter nutzbares Angebot geschaffen. 
ƒ Auch der Ansatz, beruflich erworbene Kompetenzen auf Studiengänge anzurechnen, 
wird systematisch weiter verfolgt.  
Auf dieser Basis können jungen Menschen konk rete Karriere-Perspektiven von dualer Ausbil-
dung dargestellt und vermittelt werden. 
2.4 Kommunale Koordinierung  
Ziel der kommunalen Koordinierung ist es, ein nachhaltiges und systematisches Übergangs-
system Schule – Beruf anzustoßen, erforderli che Abstimmungsprozesse zu organisieren und 
zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem gezielten Abbau der unübersichtli-
chen Maßnahmenvielfalt beizutragen. 
Die Zuständigkeiten der Partner bleiben dabei bestehen.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 7 
Die Regionalen Koordinierungsstellen im Ausb ildungskonsens NRW sind in der kommunalen 
Koordinierungsstruktur als Vertretung des dualen Ausbildungssystems an entsprechender 
Stelle einzubeziehen.  
Im Rahmen der Kommunalen Koordinierung sorgt die Kommune dafür, dass mit den regio-
nalen Partnern ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten 
erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nach-
gehalten werden.  
Die Partner auf Landesebene wirken in diesem Sinne auf ihre regionalen Institutionen ein. 
Die kommunale Koordinierung  
ƒ beteiligt die im Ausbildungskonsens vertretene n Partner und darüber hinaus gehend die 
für das Übergangssystem relevanten Akteure, 
ƒ wird ihnen gegenüber initiativ, damit für die Zielsetzungen, Absprachen und Regeln bzgl. 
Transparenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Partnern getroffen, 
Schnittstellen optimiert und Entwicklungsprozesse angestoßen werden, 
ƒ verabredet gemeinsam mit den jeweiligen Pa rtnern, wie und durch wen die Umsetzung 
und Wirksamkeit sowie Qualitätssicherung und  -entwicklung der verabredeten Prozesse 
nachgehalten werden. 
3. Zeit- und Ressourcenplanung 
Zwar sind die verschiedenen Arbeitsbereiche fü r ihre volle Funktionalität zumindest teilweise 
voneinander abhängig, dennoch sind für die ei nzelnen Teilbereiche unterschiedliche Ge-
schwindigkeiten der Umsetzung unausweichlich: 
ƒ Ein erster Schritt ist die Schaffung der kommunalen Koordinierungen, die mit den sieben 
Referenzkommunen bereits 2011 beginnt. De r Prozess soll bis 2013 alle 53 Kommunen 
des Landes erfassen. 
ƒ Daran anknüpfend werden bereits vorhandene Ansätze in das System der Standardele-
mente überführt, um die vorgesehene Berufs- und Studienorientierung (s. Punkt 2.1) bis 
2017/2018 flächendeckend umzusetzen. 
Die Auswirkungen des „Neuen Übergangssystems Schule – Beruf in NRW“ werden in vollem 
Umfang ab 2018/2019 eintreten.  
4. Steuerung/Beglei tung/Kommunikation 
Der bestehende Arbeitskreis zum Ausbildungsk onsens wird als Steuerungskreis mit der Auf-
gabe eingesetzt, die Umsetzung des Übergangssystems zu begleiten, ein Monitoring über 
den Umsetzungsfortschritt zu etablieren und über Grundsatzfragen der Koordinierung zwi-
schen den verschiedenen Partnern im Übergangssystem zu entscheiden. Dieser Steuerungs-
kreis wird halbjährlich eine Berichterstattung an den Ausbildungskonsens geben. 
Die fachliche Begleitung der Umsetzung eines transparenten und koordinierten Übergangs-
systems erfolgt im Rahmen der Zuständigkeiten durch die Partner, über die Gesellschaft für

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 8 
innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B) sowie durch eine externe wissenschaftliche Be-
gleitung. Eine erste Berichterstattung über die Erfolge der Umsetzung in den Referenzkom-
munen wird Mitte und Ende 2012 erfolgen.  
Eine gemeinsam zu entwicke lnde Kommunikationsstrategie soll die Umsetzung des neuen 
Übergangssystems der Öffentlichkeit vermitteln.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 9 
 
Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung in allen 
allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe I und II in NRW 
Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1  
 
I. Präambel  
Im Bereich der schulischen Berufs- und Studienorientierung gibt es an vielen Schulen in Nord-
rhein-Westfalen bereits eine Vielzahl von guten Aktivitäten und Konzepten, um die beruf-
liche Orientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen nachhaltig zu unterstützen.  
Diese Aktivitäten und Konzepte greifen dabe i in unterschiedlicher Intensität die im Erlass 
zur Berufs- und Studienorientierung vom 21.10.2010  formulierten Handlungsleitlinien 
und Empfehlungen der Handreichung „Individuell fördern in der Berufs- und Stu-
dienorientierung“ von 2009 auf. Einige Schulen nutzen für die Umsetzung bereits die 
landesweiten bzw. regionalen Angebote und Anregungen.  
Diese gelungenen Ansätze der Berufs- und Studienorientierung, so der Beschluss des Aus-
bildungskonsens NRW im Jahr 2011,  sollen nun ausgebaut und für alle Schulen in ein 
flächendeckendes, verbindliches, nachha ltiges, transparentes und geschlechter-
sensibles System der Berufs- und Studienorientierung überführt werden.  
Dieses System der Berufs- und Studienorientierung stellt ein Handlungsfeld des „Neuen 
Übergangssystems Schule – Beruf NRW“ dar und greift die bewährte Praxis der Berufs- 
und Studienorientierung auf, um sie nun als verbindliches Gesamtsystem für alle Schu-
len kontinuierlich weiterzuentwickeln.  
Alle Schülerinnen und Schüler sollen in Verbindung mit ihrem Schulabschluss eine realistische 
Anschlussperspektive entwickeln, um sich möglichst gezielt eine eigenverantwortliche und 
selbstbestimmte berufliche Exis tenz aufbauen zu können. Dami t sollen alle Potenziale ge-
nutzt werden, um den Bedarf an Fachkräften abzudecken. 
Um dies zu erreichen, hat der Ausbildungskon sens NRW mit seinen Partnern verabredet, 
einen verbindlichen Prozess  der Berufs- und Studienorientierung an allen  allgemein bil-
denden Schulen für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab der 8. Jahrgangs-
stufe einzuführen. Folgende fünf Leitlinien sollen  dabei die schulische Praxis in der Berufs- 
und Studienorientierung kennzeichnen: 
ƒ Berufs- und Studienorientierung ist als Bestandteil der individuellen Förderung Aufgabe 
aller allgemein bildenden Schulen mit Blick auf möglichst gute Ab- und Anschlüsse.  
ƒ Alle Fächer leisten ab der Sekundarstufe I durch ihre spezifische Förderung von Kompe-
tenzen und durch ihren Lebens- bzw. Arbeit sweltbezug ihren Beitrag zu einem systema-
tischen Prozess der Berufs- und  Studienorientierung. Die fächerübergreifende Koordina-
tion wird durch die Verankerung in einem schulinternen Curriculum zur Berufs- und Stu-
dienorientierung sichergestellt.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 10 
ƒ Alle Schülerinnen und Schüler aller Schulform en erhalten ab der Jahrgangstufe 8 durch 
einen verbindlichen und schulintern festgele gten Prozess der Berufs- und Studienorien-
tierung die Möglichkeit, sich in ihren Ne igungen und Interessen sowie Fähigkeiten an 
schulischen und außerschulischen, vor allem betrieblichen Lernorten zu erproben und 
Praxiserfahrungen zu sammeln.  
ƒ Spezifische Schülergruppen, etwa mit dem Ziel der Fach- bzw. allgemeinen Hochschul-
reife bzw. Schülerinnen und Schüler mit Förd erbedarf erhalten zusätzlich spezifische 
verbindliche Standardelemente, um ihren Berufs- und Studienorientierungsprozess ziel-
genau zu unterstützen. 
ƒ Die regelmäßige Beratung im Prozess der Berufs- und Studienorientierung bezieht die 
Erziehungsberechtigten, die Agenturen für Arbeit und weitere Akteure ein. Sie stellt ein 
wesentliches verbindendes Element zur Se lbstreflexion der Jugendlichen und zur ge-
meinsamen Gestaltung des Prozesses und des gelingenden Übergangs dar. 
Der gesamte Berufs- und Studienorientierung sprozess unterstützt da bei das Kernanliegen 
von Schulen, möglichst gute allgemein bildende  Abschlüsse zu vermitteln und Ausbildungs- 
bzw. Studienreife herzustelle n. Zum Gelingen dieses Prozesses ist die Zusammenarbeit der 
abgebenden und der aufnehmenden schulischen Systeme, der Agenturen für Arbeit sowie 
der Wirtschaft in regionalen Zusammenhängen unerlässlich. 
Die Betriebe stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in ihren Regionen ausreichende Prakti-
kums- und Ausbildungsangebote zur Verfügung, um den Praxisbezug in Berufsorientierung, -
vorbereitung und -ausbildung sicherzustellen und so den Jugendlichen zu realistischen Aus-
bildungsperspektiven zu verhelfen.  
Phasen der Berufs- und Studienorientierung  
Alle Fächer tragen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler aller Schulformen der allgemein bil-
denden Schulen Aspekte der Berufs- und Studienorientierung im Unterricht bearbeiten. Indem 
der Unterricht die Lebens- und Arbeitswelt und die biographische Entwicklung der Kinder und 
Jugendlichen in der Sekundarstufe I in den kompetenzorientierten Lernprozess einbezieht, schaf-
fen die Schulen die Voraussetzung dafür, ab dem 8. Jahrgang den standardisierten Prozess der 
Berufs- und Studienorientierung fächerübergreifend umzusetzen. Dieser Prozess der Berufs- und 
Studienorientierung lässt sich im Wesentlichen in vier Phasen unterteilen: 
1. Phase: 
Potentiale erkennen und als Planungsgrundlage  
für den individuellen Lernprozess nutzen 
Mit dem Beginn der Jahrgangsstufe 8 werden a lle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern 
über das in Abstimmung mit der Berufsberatung erarbeitete schulinterne Konzept der Berufs- 
und Studienorientierung informiert.  
Ein von der Schule ausgewähltes und möglichst regional abgestimmtes Portfolioinstru-
ment (z. B. Berufswahlpass) wird für die Berufs- und Studienorientierung aller Schülerinnen 
und Schüler eingeführt.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 11 
Eine Potentialanalyse liefert allen Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Prozesses eine 
fundierte Selbst- und Fremdeinschätzung von personalen, sozialen und fachlichen Potenzialen. 
Ergebnisse der Potentialanalyse werden im Hinblick auf die we itere Entwicklung der Jugend-
lichen individuell ausgewertet und im Portfolioinstrument dokumentiert. Schüler/in und Eltern 
sind daran beteiligt. Die Einbeziehung der Eltern  stellt sicher, dass sie die Möglichkeit erhal-
ten, individuelle Lernprozesse aktiv mitzugestalten.  
2. Phase:  
Berufsfelder kennen lernen  
Als Vorbereitung auf das schulische Betriebspr aktikum sollen alle Jugendlichen Kenntnisse 
über die regionale Berufs- und Arbeitswelt erha lten und ihre Erkenntnisse aus der Potenzial-
analyse für eine erste praxisnahe berufliche Orientierung nutzen. Dazu sollen sie mehrere 
Berufsfelder vorrangig in Betrieben, d. h. an außerschulischen Lernorten, exemplarisch er-
kunden und ihre Erfahrungen mit weiteren Pe rsonen (Mitschüler/innen, Lehrer/innen, Sorge-
berechtigten, Berufsberater/innen sowie Wirtschaftsvertreter/innen) reflektieren.  
Die Ergebnisse der Auswertung werden im Po rtfolioinstrument dokumentiert und sollen zu 
einer gezielten Auswahl für das schulische Betriebspraktikum führen. 
3. Phase:  
Praxis der Arbeitswelt kennenlernen und erproben 
Ab dem 9. Jahrgang lernen die Schüler/innen  berufliche Tätigkeiten praxisbezogen kennen 
und erproben ihre Fähigkeiten und Eignung vert iefend, indem sie i. d.  R. in jeweils einem 
spezifischen Berufsfeld ein Pr aktikum absolvieren. Dieses schulische Betriebspraktikum 
findet in der Regel zwei- bis dreiwöchig in einem Betrieb statt, in dem die Jugendlichen ler-
nen, sich unmittelbar mit betrieblichen Arbeit sabläufen und Strukturen auseinanderzusetzen, 
sich einzubringen und mitzuarbeiten.  
Die Auswahl der Praktikumsstellen muss dabei in einem nachvollziehbaren Bezug zu den 
bisherigen individuellen Erkenntnissen und Erfahrungen stehen und den Schüler/innen realisti-
sche Anschlussperspektiven ermöglichen. Für Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel der Fach- 
oder allgemeinen Hochschulreife können bereits hier akademische Berufe von Interesse sein. 
Die Schulen definieren spezifische Aufgaben der Schüler/innen für das Praktikum. Die Un-
ternehmen und die Schulen betreuen und beraten die Schüler/innen während des 
Praktikums und geben in geeigneter Form de n Praktikant/innen und den betreuenden Lehr-
kräften eine qualifizierte Rückmeldung. Sie dokumentieren die Tätigkeitsbereiche und beo-
bachteten Leistungen der Schüler/innen. 
Die Schüler/innen erhalten die Möglichkeit, si ch über ihre Erfahrungen auszutauschen und 
diese für ihren individuellen Berufswahlprozess und ihre Entscheidungsfindung zu reflektieren 
und zu dokumentieren. Die Schule stellt in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung sicher, 
dass die Schüler/innen über Bildungs- und Ausbildungswege informiert werden, um ihre indi-
viduelle Studien- und Berufswahlentscheidung zu konkretisieren und für ihren Lernprozess zu

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 12 
nutzen. Die Sorgeberechtigten sind in diesen  Prozess systematisch und angemessen einzu-
beziehen. 
Darüber hinaus sollen ausgewählte Jugendliche die Möglichkeit erhalten, sich in einzel-
nen Berufsfeldern vertiefend zu erproben und ihre Lernmotivation im Hinblick auf den Schul-
abschluss zu stärken, etwa im Rahmen zusätzlicher berufsorientierender Praxiskurse oder 
in Langzeitpraktika. Sie haben zum Ziel, die Ausbildungsreife der Jugendlichen zu fördern und 
ihnen verbesserte Chancen auf eine anschließende duale Ausbildung zu eröffnen. 
4. Phase:  
Berufs- und Studienwahl konkretisieren, Übergänge gestalten 
Für Schüler/innen, die mit dem Ende des zehnten Pflichtschuljahres die allgemein bildende Schu-
le verlassen, entscheidet sich im (vor-)letzten Pflichtschuljahr, ob sie sich mit hinreichendem 
Erfolg auf eine duale Ausbildungsstelle bewerben (können), sich über Angebote des Berufskol-
legs weiter qualifizieren oder im Rahmen des Übergangssystems ihre Ausbildungsreife fördern 
und ggf. einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachträglich erwerben wollen.  
Die Schüler/innen gestalten dazu ihre Bewerbungsphase auf der Grundlage ihres bisheri-
gen Berufs- und Studienwahlprozesses, dokument iert im ausgewählten  Portfolioinstrument, 
planvoll und zielgerichtet, um einen Ausbildungsp latz zu erhalten. Die Angebote der Arbeits-
agentur zur individuellen beruflichen Beratung für alle Schüler/innen sind hierbei einzubezie-
hen. Die Schule gewährleistet, dass die Schül er/innen über Bildungs- und Ausbildungswege 
des dualen Ausbildungssystems, der Hochschulen  und der beruflichen Schulen informiert 
sind und ihren Bewerbungsprozess entsprechend  zeitlich und inhaltlich angemessen gestal-
ten können. 
Für Schüler/innen mit Förderbedarf besteht zum einen die Möglichkeit, sich über weitere Praxis-
kurse, Langzeitpraktika (auch im Rahmen von BUS) zu qualifizieren und ihre Chancen auf einen 
Einstieg in eine duale Ausbildung zu erhöhen, zum anderen im Rahmen der verschiedenen For-
men der Beratung und Begleitung weitere Unterstützung in Anspruch zu nehmen. 
In der gymnasialen Oberstufe zielt die pädagogische Arbeit der Schule darauf, dass die 
Schüler/innen mit dem Erwerb der Hochschulreif e studierfähig sind. Hierzu ermöglichen die 
Schulen mit gymnasialer Oberstufe ihren Schüle r/innen spätestens in der Sekundarstufe II 
über geeignete Kooperationen mit Hochschulen und/oder Betrieben Einblicke in die Anforde-
rungen von Studiengängen und Berufen. Die An gebote der Studienberatung der BA und der 
Hochschulen sind dabei einzubeziehen. Schül erinnen und Schüler der gymnasialen Oberstu-
fen führen ggf. ein (weiteres) Schülerbetriebsp raktikum durch, nach Möglichkeit auch als 
Duales Orientierungspraktikum. 
Als individuelles Reflexionsinstrument und al s Feedback zum Prozess sowie als Planungsin-
strument erarbeiten alle Schülerinnen bzw. Sc hüler nach individuellem Bedarf zusammen mit 
den in den Beratungsprozess einzubindenden Akteuren (Lehrkräfte, Eltern, Berufsbera-
ter/innen, …) am Ende der Vorabgangsklasse bzw. zu einem möglichst frühen Zeitpunkt der 
Abgangsklasse eine realistische Anschlussperspektive, die in einer Anschlussvereinbarung 
dokumentiert wird.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 13 
Hierfür ist die Zusammenarbeit der  abgebenden und der  aufnehmenden Systeme (all-
gemein bildende Schule, Berufskolleg, Hochschul en) einschließlich der Wirtschaft regional zu 
fördern.  
 
Zeitplan  
Die Umsetzung kann angesichts der großen An zahl von Schülerinnen und Schülern und an-
gestrebten Flächendeckung realistischerweise in Etappen ab Anfang 2012 erfolgen. 
Sie startet in sieben „Referenzkommunen“ (Bielefeld, Dortmund, Mülheim, Städteregion Aa-
chen, Kreis Borken, Kreis Siegen-Wittgenstein, Rheinisch-Bergischer Kreis), da diese bereits 
über weitreichende Aktivitäten und Strukturen verfügen. 
Im Schuljahr 2012/2013 werden in diesen sieben Referenzkommunen bereits ca. 29.000 
Jugendliche in die neue Berufs- und Studienorientierung einsteigen können. 
Es ist geplant, in den Folgejahren schrittweise  alle Jugendlichen der Jahrgangsstufe 8 in die-
sen Prozess einzubeziehen (ca. 170.000 bis 180.000 insgesamt pro Jahrgang). 
Kommunale Koordinierung 
Um das Gesamtsystem einführen und umsetzen zu können, ist eine regionale Koordination und 
Kooperation geplant. Im Zuge der Einführung eines Gesamtsystems für verbindliche, standardi-
sierte, flächendeckende und geschlechtersensible Angebote der Berufs- und Studienorientierung 
für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulformen ist vorgesehen, die bereits 
laufenden landesweiten Modelle und Maßnahmen sowie die regional spezifischen im Hinblick auf 
eine Weiterführung oder eine sukzessive Transformation auszurichten. 
Innerschulische Koordinierung und Beratung 
Die innerschulische Koordination aller Maßnah men zur Berufs- bzw. Studienorientierung wird 
von der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet und durch die benannte Lehrkraft 
bzw. weitere Lehrkräfte zur Koordination der Berufs- und Studienorientierung („StuBo“) um-
gesetzt. Qualifizierung und Fortbildung erfolgen im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung 
und ggf. weiterer Träger. Die kontinuierliche Beratung der Schüler/innen und der Erzie-
hungsberechtigten gehört zu den Aufgaben der Lehrkräfte, ebenso wie Unterrichten, Erzie-
hen und Beurteilen. Sie findet u.a. regelmäßig  im Rahmen von Schulsprechtagen, der Lauf-
bahnberatung oder der Förderplanung statt. 
Die Angebote der Berufsberatung setzen spätestens in Klasse 9 ein. Schüler/innen mit För-
derbedarf erhalten zusätzlich Angebote der Reha-Fachberatung der Arbeitsagenturen sowie 
ggf. der Integrationsfachdienste der Landschaftsverbände. 
Zur Studienorientierung arbeiten die Schulen mit gymnasialer Oberstufe mit der Berufsbera-
tung und den ortsnahen Hochschulen sowie der regionalen Wirtschaft zusammen.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 14 
 
II. Standardelemente 
Bezeichnung des 
Standardelements Kürzel Zielgruppe S.
  für alle 
Schüler/ 
innen 
… mit spezifi-
schen Zusatzan-
geboten  
für Schüler/ 
innen mit  
besonderem 
Förderbedarf 
 
1. Qualitätsentwicklung,  
Erfahrungstransfer und  
Qualifizierung 
SBO 1 x   15 
2. Formen der Beratung      
2.1 Schulische Beratung SBO 2.1 x x  17 
2.2 Beratung und Orientierung  
durch die BA 
SBO 2.2 x x x 19 
2.3 Elternarbeit SBO 2.3 x x  21 
3. Strukturen an Schulen       
3.1 Curriculum SBO 3.1 x x  22 
3.2 Koordinator/innen für Berufs-  
und Studienorientierung 
SBO 3.2 x   24 
3.3 Berufsorientierungsbüro SBO 3.3 x   25 
4. Portfolioinstrument SBO 4 x   27 
5. Potenzialanalyse SBO 5 x x  29 
6. Praxisphasen      
6.1 Berufsfelder erkunden SBO 6.1 x x  30 
6.2 Betriebspraktika S I und II SBO 6.2 x   31 
6.3 Praxiskurse SBO 6.3   x 33 
6.4 Langzeitpraktikum SBO 6.4   x 35 
6.5 Studienorientierung SBO 6.5 x   36 
7. Gestaltung des Übergangs      
7.1 Bewerbungsphase SBO 7.1 x   38 
7.2 Übergangsbegleitung SBO 7.2   x 40 
7.3 Koordinierte Übergangsgestaltung SBO 7.3 x   41

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 15 
 
1. Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung 
Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung SBO 1 
Die handelnden Akteure entwickeln die Qualität der Berufs- und Studienorientie-
rung auf regionaler Ebene weiter. Sie nutzen Formen des Erfahrungstransfers 
und erhalten interne und externe Angebote zur Qualifizierung. 
Ziele/Kompe-
tenzerwartung  
Lehrkräfte und Berufsberater/innen entwickeln zusammen mit anderen handelnden 
Akteuren im Handlungsfeld der Berufs- und Studienorientierung für ihre Schule ein 
in der Region abgestimmtes und auf die Situation der Jugendlichen bezogenes Kon-
zept der Berufs- und Studienorientierung (fort). Sie fördern die Berufs- und Studien-
orientierung ihrer Schülerinnen und Schüler qualifiziert, geschlechtersensibel und 
koordiniert. 
Zielgruppe Lehrkräfte, insbesondere Koordinator/innen für Berufs- und Studienorientierung, 
Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Berufsberater/innen und andere handelnde 
Akteure (z. B. Mitarbeiter/innen der Ju gendsozialarbeit, Berufseinstiegsbeglei-
tung, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen; Integrationsfachdienst) 
Mindestanfor-
derungen 
Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfer und Qualifizierung umfassen folgende 
Themen und Aufgaben:  
ƒ Die Vorgaben für die Berufs- und Studienorientierung sowie Lebensplanung 
werden als Bestandteil der individuellen Förderung einbezogen. 
ƒ Die Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung werden ab dem 8. 
Jahrgang nachhaltig und geschlechtersensibel umgesetzt. 
ƒ Die Berufsfelder, Branchen, Veränderungen der Arbeits- und Wirtschaftswelt, 
regionale Wirtschaftsstruktur werden einbezogen. 
ƒ Die Anschlussmöglichkeiten über duale Berufsausbildungen, berufsbildende Bil-
dungsgänge und Studienmöglichkeiten inklusive dualer Studiengänge werden 
angemessen dargestellt. 
ƒ Die Anforderungen der Wirtschaft an Ausbildungsreife sowie die Anforderungen 
der Hochschulen an Studierfähigkeit werden berücksichtigt. 
ƒ Über die Zugangsvoraussetzungen zur Berufsausbildung und zu Studiengängen, 
Bewerbungs- bzw. Einschreibungsverfahren wird rechtzeitig informiert. 
ƒ Beratungsgespräche werden mit Schüler/innen und Eltern in Zusammenarbeit 
mit der Agentur für Arbeit und ggf. weiteren externen Partnern durchgeführt. 
ƒ Es findet eine schulinterne Kommunikation und Koordination des Berufs- und 
Studienorientierungsprozesses und die fächerübergreifende Einbindung in den 
Unterricht/Schulalltag statt. 
ƒ Die Qualität wird durch Dokumentation und Evaluation gesichert. 
ƒ Kommunale Koordination und Unterstützungsangebote werden genutzt. 
ƒ Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften und anderen Akteur/innen, auch 
durch externe Partner wie u. a. Vertreter/innen aus der Wirtschaft, werden 
wahrgenommen. 
Die Möglichkeiten von Betriebserkundungen und Lehrerbetriebspraktika werden 
in die Qualifizierung einbezogen.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 16 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann? 
Qualitätsentwicklung, Erfahrungstransfe r und Qualifizierung bauen auf den 
Kompetenzen der Zielgruppe auf. Sie sollen bevorzugt in kooperativer Form 
(professions- und institutionsübergrei fend) durchgeführt werden. Abgestimmte 
regionale Angebote sollen vorrangig genutzt werden. 
Neben Moderatorinnen und Moderatoren de r staatlichen Lehrerfortbildung sind 
nach Möglichkeit Fachkräfte der Arbeitsverwaltung, der Jugendhilfe und der 
regionalen Wirtschaft sowie geeignete weitere Akteurinnen und Akteure einzu-
beziehen. 
Schwerpunkte und Umfang von ggf. erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen für 
Lehrkräfte werden innerschulisch zwischen den für den Berufs- und Studienori-
entierungsprozess verantwortlichen Lehrkräften und der Schulleitung abge-
stimmt. Schulübergreifende Bedarfe sollen mit den Kompetenzteams abgestimmt 
und möglichst durch regionale Angebote auf kommunaler Ebene und auf Ebene 
der Regierungsbezirke abgedeckt werden. 
Kosten/  
Ressourcen 
ƒ Reine Lehrerfortbildungen für die begleitende Qualifizierung werden aus den 
entsprechenden Fortbildungsetats finanziert. 
ƒ Ein multiprofessioneller Erfahrungsaustausch wird in kooperativer Form ohne 
zusätzliche Geldmittel in (selbst-) organisierten Formen des Erfahrungstrans-
fers organisiert. 
ƒ Ggf. können weitere regionale Mittel genutzt werden. 
Empfehlung Vorhandene Professionalität und versch iedene Sichtweisen sollen genutzt wer-
den, um die Qualität und Wirksamkeit der regionalen Konzepte weiter zu entwi-
ckeln. Eine enge Kooperation mit Vertre ter/innen der regionalen Wirtschaft so-
wie der Kammern und Verbände kann da s staatliche Fortbildungsangebot zum 
Übergang Schule – Beruf ergänzen. Ergebnisse/ Erkenntnisse aus der regionalen 
Qualitätsentwicklung sollten den Kollegien  in den Schulen bzw. den Einrichtun-
gen der verschiedenen Akteure zugänglich gemacht werden.  
Lehrkräfte sollen verstärkt die Möglichkei t von Lehrerbetriebspraktika und Be-
triebserkundungen in Anspruch nehmen, um eigene Erfahrungen in der heutigen 
Wirtschafts- und Arbeitswelt – auch im Hinblick auf geschlechtersegregierte 
Berufsfelder – zu sammeln.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 17 
2. Formen der Beratung 
2.1 Schulische Beratung 
Schulische Beratung SBO 2.1 
Die Lehrkräfte und die Fachkräfte für Schulsozialarbeit beraten die Schüler/innen 
in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und ggf. der Studienberatung der 
Hochschulen. 
Ziele/Kompe-
tenzerwartung 
ƒ Schüler/innen stellen ihren bisherigen Prozess der Berufs- und Studienorien-
tierung reflektiert dar und formulieren weiter führende Schritte.  
ƒ Sie erwerben zunehmend Sach- und Urteilskompetenz sowie Handlungs- und 
Entscheidungsfähigkeit, um ihren Übergang von der allgemeinbildenden Schu-
le in eine duale Ausbildung, in weiterführende Bildungsgänge oder ins Studi-
um selbstverantwortlich und zielbewusst zu gestalten.  
Zielgruppe alle Schüler/innen der allgemein bildenden Schulen Sek. I und II 
Mindestanfor-
derungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
für Schüler/innen 
mit individuellem 
Unterstützungs-
bedarf 
Beratung ist grundsätzlich eine Aufgabe aller Lehrer/ innen. Die Schule legt fest, 
wer im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung sowohl die Schüler/innen als 
auch ihre Eltern berät. Die beauftragten Lehr-/ Fachkräfte gestalten diese beglei-
tende Beratung in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und ggf. den Hoch-
schulen auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung, die nach § 5 Abs. 3 
SchulG der Zustimmung der Schulkonferenz bedarf.  
Die Schulen beraten alle Schüler/innen ab dem 8. Jg. jeweils halbjährlich  
individuell zu ihrer Berufs- oder Studienorientierung, z. B. im Kontext von Lauf-
bahnberatungen und Schulsprechtagen. 
Die Angebote der Berufsberatung beginne n spätestens ab dem 9. Jahrgang. In 
allgemeinbildenden Schulen werden für jede Schulklasse oder Jahrgangsstufe 
berufsorientierende Veranstaltungen in der Schule mit einem Gesamtumfang von 
zwei Schulstunden und eine berufsorientierende Veranstaltung im BiZ/BiZmobil 
verbindlich angeboten.  
Schüler/innen mit individuellem Unterstützungsbedarf bei der Orientierung 
und Entscheidung oder bei der Realisierung des Berufswunsches erhalten ein Ange-
bot zu ausführlichen, individuellen Beratungsgesprächen. Zur Vorbereitung setzt die 
Berufsberatung ein Arbeitspaket ein, mit dessen Hilfe Jugendliche unterstützt werden 
sollen, sich mit Fragen der Berufswahl auseinanderzusetzen. Die Instrumente der 
Berufsberatung stehen Schüler/innen mit Behinderungen an jedem Förderort zur 
Verfügung. Die Beratung der Agentur für Arbeit wird hier von Fachkräften der Reha-
Beratung wahrgenommen, die zusätzlich eine Elternveranstaltung pro Abgangsklasse 
sowie zwei Einzelberatungen pro Schüler/in anbieten.  
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann?  
 
 
 
Jede allgemeinbildende Schule wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut. 
Jährlich findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Beratungsfachkraft und 
der Schule zur Planung der Berufsorientierung statt. Die Aktivitäten, Zeitschiene 
und Qualitätsstandards werden in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. 
Beratungsfachkraft und Schule verantwo rten gemeinsam die zeitgerechte und 
qualitative Umsetzung der Planung. Entsprechende Medien zur Unterstützung 
des Berufswahlprozesses für Schüler/-innen, Eltern, Lehrer/-innen und Fachkräfte 
für Schulsozialarbeit werden durch die Berufsberatung zur Verfügung gestellt.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 18 
Für Schüler/ 
innen mit indivi-
duellem Bera-
tungsbedarf 
Die Schule unterstützt die individuelle Beratung und motiviert insbesondere 
Schüler/innen, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisie-
rung eines Berufswunsches haben,  sowie Schüler/innen mit Behinde-
rungen, das Angebot in der Agentur für Arbeit oder in der Schule in Anspruch zu 
nehmen. Anliegen mit geringem Zeitbedarf können in sogenannten Schulsprech-
stunden besprochen werden. 
Kosten/  
Ressourcen 
Die schulische Beratung findet im Rahmen der Informations- und Beratungstätig-
keit der Lehrerinnen und Lehrer statt (ADO § 8). 
(Über den Umfang von Stundenentlastung für zusätzliche Beratungs- und Koor-
dinationsaufgaben wird zurzeit noch beraten.) 
Empfehlung Es wird empfohlen, mit allen Schüler/innen ab dem 8. Jg. für jedes Halbjahr je-
weils individuelle Entwicklungsschritte unter Beteiligung der Eltern zu vereinba-
ren. Das Portfolioinstrument eignet sich  besonders dafür, den jeweils individuel-
len Entwicklungsprozess zu dokumentieren. Es unterstützt die Berufsberatung in 
ihrer Dienstleistung.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 19 
2.2 Beratung und Orientierung durch die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit 
Berufsorientierende Angebote der Berufsberatung der BA SBO 2.2.1 
Die Schüler/innen werden, abgestimmt mit den Aktivitäten der Schule zur Berufs-
wahlvorbereitung, durch die Berufsberater/innen der Arbeitsagenturen informiert.  
Ziele/Kompe-
tenzerwartung  
Die Berufs- und Studienwahl der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern 
wird mit abgesicherten Methoden und aktuellen berufs-, studienkundlichen und 
arbeitsmarktlichen Informationen potenzialorientiert unterstützt.  
Zielgruppe alle Schüler/innen der allgemeinbildenden Schulen 
Mindestanfor-
derungen 
In allgemeinbildenden Schulen werden für jede Schulklasse oder Jahrgangsstufe 
spätestens ab der Jahrgangsstufe 9 eine berufsorientierende Veranstaltung in der 
Schule mit einem Gesamtumfang von zwei Schulstunden und berufsorientierende 
Veranstaltungen im BiZ/BiZmobil verbindlich angeboten. Dazu gehören: 
ƒ Fragen der Berufs- und Studienwahl 
ƒ Berufe und deren Anforderungen, Beschäftigungs- und Verdienstaussichten 
ƒ Wege und Förderung der beruflichen Bildung 
ƒ beruflich bedeutsame Entwicklungen in  den Betrieben, Verwaltungen und 
auf dem Arbeitsmarkt  
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann? 
 
 
 
 
 
für Schüler/innen 
mit sonderpäda-
gogischem För-
derbedarf 
Jede allgemeinbildende Schule wird von einer Beratungsfachkraft der BA be-
treut. Jährlich findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Beratungsfach-
kraft und der Schule zur Planung der Berufsorientierung statt. Im Gespräch 
werden Aktivitäten, Zeitschienen und Qualitätsstandards verabredet und die 
Ergebnisse in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Die zeitgerechte und 
qualitative Umsetzung der Planung liegt  in der gemeinsamen Verantwortung 
von Beratungsfachkraft und Schule. Verbesserungsansätze sind für das Folge-
jahr aufzugreifen und neu zu vereinba ren. Entsprechende Medien zu Unter-
stützung des Berufswahlprozesses für Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen 
werden durch die Berufsberatung zur Verfügung gestellt. 
Besonderheiten bei Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förder-
bedarf: Die Beratung der Agentur für Arbeit wird hier von Fachkräften der 
Reha-Beratung wahrgenommen. Eltern haben bei der Berufswahl von jungen 
Menschen mit Behinderung eine besonders wichtige Rolle. Die o. g. Mindeststan-
dards gelten daher auch für Förderschulen mit der Maßgabe, dass eine berufsori-
entierende Veranstaltung als Elternveranstaltung durchzuführen ist. Die berufsori-
entierende Veranstaltung im BiZ/ BiZmobil kann bei der Zielgruppe junger Men-
schen mit Behinderung auch in anderer Form durchgeführt werden. 
Kosten/  
Ressourcen 
Abdeckung über die der BA zur Verfügung stehenden Ressourcen 
Empfehlung Um dem prozessualen Charakter der Berufswahl Rechnung zu tragen, emp-
fiehlt sich eine frühzeitige Durchführung der BO-Veranstaltungen bereits ab 
Beginn der Klasse 8. Den Zeitpunkt der Durchführung oder die Aufteilung le-
gen Beratungsfachkraft und Schule entsprechend der Schulart gemeinsam fest.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 20 
 
Individuelle Beratungsangebote der Berufsberatung der BA SBO 2.2.2 
Diese individuelle Beratung unterstützt Schüler/innen in ihrem Berufswahlprozess. 
Ziele/Kompe-
tenzerwartung  
Schüler/innen, die individuellen Unterstützungsbedarf bei der Orientierung und 
Entscheidung oder bei der Realisierung  des Berufswunsches haben, werden 
mit wissenschaftlich abgesicherten Methoden potenzialorientiert beraten. 
Zielgruppe Schüler/innen mit individuellem Beratungswunsch 
Mindestanfor-
derungen 
Schüler/innen der allgemeinbildenden Schulen erhalten das Angebot zu ausführli-
chen, persönlichen Beratungsgesprächen. Bei der Beratung werden Neigung, Eig-
nung und Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden (auch bzgl. geschlechtsuntypischer 
Berufsfelder) sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt. Vorgehen und 
Methodik der Beratung richten sich na ch der Beratungskonzeption der BA, die 
vielfältige Elemente der Qualitätssicherung enthält. 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
für Schüler/innen 
mit sonderpäda-
gogischem För-
derbedarf 
Jede allgemeinbildende Schule wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut, 
die auch die individuellen Beratungsangebote für die Schüler/innen vorhält. Viele 
Schüler/innen benötigen trotz umfangreicher Informationen über den Berufswahl-
prozess, die Berufe und die Arbeitsmarktlage zusätzliche Hilfestellung, für welchen 
Beruf sie sich entscheiden oder wie sie einen Berufswunsch realisieren sollen. An 
diesem Punkt setzt das individuelle Angebot der BA zur beruflichen Beratung an. 
Die Schule unterstützt die individuelle Beratung und motiviert insbesondere Schü-
ler/innen, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisierung eines Be-
rufswunsches haben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Außerdem unterstützt 
die Schule die Vorbereitung des Gespräches nach Absprache mit der Beratungs-
fachkraft. Als Beratungsorte kommen die Agentur für Arbeit oder die Schule in 
Frage. Zusätzlich können Kurzanliegen in sogenannten Schulsprechstunden be-
sprochen werden. Einzelheiten sind in der Kooperationsvereinbarung zwischen 
Schule und Beratungsfachkraft zu vereinbaren. 
Besonderheiten bei Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förder-
bedarf: Die Instrumente der Berufsberatung stehen Schüler/innen mit Behinde-
rungen an jedem Förderort zur Verfügung. Die Beratung der Agentur für Arbeit 
wird hier von Fachkräften der Reha-Beratung wahrgenommen, die zwei Einzelbe-
ratungen pro Schüler/in anbieten. 
Kosten/  
Ressourcen 
Abdeckung über die der BA zur Verfügung stehenden Ressourcen 
Empfehlung Die Schule motiviert die Schüler/innen, zum Beratungsgespräch das Portfolio-
instrument und die Ergebnisse der Pote nzialanalyse mitzubringen. Eltern kön-
nen auf Wunsch der Schüler/innen teilnehmen.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 21 
 
Elternarbeit SBO 2.3 
Eine frühzeitige und systematische Einbindung der Eltern (Erziehungsberechtigten) 
begleitet den gesamten schulischen Prozess der Berufs- und Studienorientierung. 
Ziele/Kompe-
tenzerwartung  
Die Eltern werden frühzeitig und systematisch über den Prozess und die Inhalte 
beraten und informiert. Sie werden für ihre unterstützende Rolle bei einer ge-
schlechtersensiblen und stärkenorientierten Berufs- und Studienorientierung 
sensibilisiert sowie für eine aktive Mitarbeit während des Prozesses gewonnen.  
Zielgruppe Eltern aller Schüler/innen  
Mindestanforde-
rungen 
Die Schule informiert in geeigneter Weise die Eltern und Schüler/innen der 
entsprechenden Jahrgangsstufen ab Jgst. 8 einmal pro Schuljahr über die ge-
planten Schwerpunkte im Bereich der Berufs- und Studienorientierung. 
Hierbei werden zumindest folgende Themen angesprochen:  
ƒ Allgemeine Informationen zu Bildung s- und Ausbildungswegen (Wo stehen 
die Schüler/innen, wo und wie geht’s weiter?) 
ƒ Schulischer Plan des Berufs- und Studienorientierungsprozesses, d. h.: Ziele 
und konkrete Umsetzung der Standa rdelemente, inkl. Umgang mit dem 
Portfolioinstrument, Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, Rolle der El-
tern und Möglichkeiten der aktiven Beteiligung  
ƒ Informationen zu weiterführenden regionalen Angeboten und Akteuren am 
Ausbildungsmarkt 
Jede Schule legt fest, wie auf die besondere Situation der Eltern eingegangen 
wird, die das deutsche Ausbildungssystem nicht kennen (v. a. Eltern mit Migra-
tionshintergrund). 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann? 
Der/die Koordinator/in für die Berufs- und Studienorientierung sowie die Klas-
senlehrkräfte legen zu Beginn des Berufs- und Studienorientierungsprozesses in 
Abstimmung mit der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit verbindliche Zei-
ten und Themen für die Elterninformation pro Schuljahr fest. Die Schule entwi-
ckelt ein Eltern-Informationsinstrument.  Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer 
und ggf. die Fachkraft für Schulsozialarbeit arbeitet bei Bedarf mit den Fach-
kräften regionaler Stellen zusammen, um spezifische Zielgruppen (u. a. 
Migranten, Alleinerziehende) adäquat zu erreichen.  
Kosten/  
Ressourcen 
Die Elternarbeit findet im Rahmen der Informations- und Beratungstätigkeit der 
Lehrerinnen und Lehrer statt (ADO § 8). 
(Über den Umfang von Stundenentlastung  für zusätzliche Beratungs- und Ko-
ordinationsaufgaben wird zurzeit noch beraten.)  
Empfehlung Um die Akzeptanz der Informationsveranstaltungen zu erhöhen, wird empfoh-
len, ggf. „aufsuchende“ Ve ranstaltungen z. B. an außerschulischen Orten 
durchzuführen (vgl. Handreichung „Individuell fördern in  der Berufs- und Studienorientierung“ 
2009, Heft 2, S. 33f, H 3, S.11, 25f, H 4, S.16f,30,57, H 5, S.14,26, H 6, S.17,20)

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 22 
3. Strukturen an Schulen  
Curriculum SBO 3.1 
Die Schulen gestalten die Berufs- und Studienorientierung Fächer übergreifend auf 
der Grundlage eines schuleigenen Curriculums zur Berufs- und Studienorientierung.  
Ziele/Kompe-
tenzerwartung  
Die Fachlehrkräfte legen fest, welche Kompetenzbereiche und Lerninhalte ihres 
Faches ab der Jgst. 8 einen Beitrag zu den folgenden Erwartungen leisten. Sie 
verabreden fächerübergreifende und prozessorientierte Unterrichtsvorhaben zur 
spezifischen Förderung der Schüler/innen in diesen Bereichen:  
ƒ Eigene Entscheidungen im Hinblick auf ihre Lebensplanung und den Über-
gang in die Berufs- und Arbeitswelt vorbereiten und selbstverantwortlich 
treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz). 
ƒ Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt und über Bildungs- und 
Ausbildungswege, auch an Hochschulen systematisieren. 
ƒ (Betriebsnahe) Praxiserfahrungen sammeln und diese im Unterricht reflektieren. 
ƒ Eigene Berufs- und Entwicklungschancen erkennen und sich über den Über-
gang in eine Ausbildung, in weitere schulische Bildungsgänge oder in ein 
Studium orientieren (Sach- und Urteilskompetenz). 
Hierzu gehört auch, geschlechtsbezogene Stereotype zu vermeiden bzw. zu 
beseitigen sowie Praxiserfahrungen in frauen- und männeruntypischen Berufen 
zu ermöglichen. 
Zielgruppe Schüler/innen der allgemein bildenden Schulen Sek. I und II 
Mindestanfor-
derungen 
Berufs- und Studienorientierung ist Teil der Allgemeinbildung (§ 2 Schulgesetz) 
und in die Schulprogrammentwicklung jeder Schule integriert.  
Alle Fächer tragen mit ihren spezifischen Kompetenzbereichen, wie u. a. in der 
Rahmenvorgabe Ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I ausgeführt, 
dazu bei, dass für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen der allgemein bil-
denden Schulen Aspekte der Berufs- und Studienorientierung ab dem 5. Jahrgang 
im Unterricht behandelt und ab der 8. Jahrgangsstufe in einen systematischen 
Prozess anhand der verbindlichen Standardelemente eingebunden werden.  
Didaktische Aspekte der reflexiven Koedukation finden Berücksichtigung. Die jewei-
lige Form der Zusammenarbeit der Schulen mit der Berufsberatung bzw. in der 
gymnasialen Oberstufe mit den Studien-Berater/innen der AA, ortsnahen Hoch-
schulen und der Wirtschaft wird in Unterrichtsvorhaben und im Schulprogramm 
verankert.  
Außerschulische Lernorte und praxisnahe Phasen, vor allem in betrieblichen und 
hochschulischen Kontexten, werden in die Unterrichtsgestaltung als Schulveranstal-
tungen einbezogen und entsprechend vor- und nachbereitet. Die Zusammenarbeit 
mit den Eltern, außerschulischen Partnern, insbesondere der Wirtschaft, und das 
Lernen an außerschulischen Orten werden von der Schulleitung unterstützt und 
von den StuBos und den Klassenlehrkräften gefördert. Das Führen des Portfolioin-
struments durch die Schüler/innen wird im Prozess der Berufs- und Studienorientie-
rung durch die beteiligten Fachlehrkräfte aktiv unterstützt. Die Ergebnisse aus den 
Praktika fließen gemäß der Festlegung durch die Schule in die Leistungsbewertung 
ein.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 23 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann?  
 
 
 
 
 
 
 
Für Schüler/innen 
mit besonderem 
Förderbedarf 
Die Schulen setzen die Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung 
als Bestandteil der individuellen Förderung in Zusammenarbeit mit außerschuli-
schen Partnern, insbesondere den Unte rnehmen und der Berufsberatung der 
Agenturen für Arbeit sowie ggf. den ortsnahen Hochschulen um. Gezielte Maß-
nahmen der Berufs- und Studienorienti erung beginnen im 8. Jahrgang und 
gliedern sich in vier Phasen mit verbindlichen und ergänzenden Standardele-
menten, die jeweils gesondert beschrieben werden. Diese Phasen sind kurzge-
fasst: 
ƒ Potenziale erkennen 
ƒ Berufsfelder kennen lernen 
ƒ Praxis erproben 
ƒ Übergänge gestalten 
Verbindlich sind Standardelemente, die für alle Schüler/innen ausgewiesen sind. 
Für Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf  stehen verschiedene 
ergänzende Angebote zur Verfügung. Die Schule entscheidet in eigener päda-
gogischer Verantwortung, welches der Ange bote geeignet ist. Die betreffenden 
Schüler/innen nehmen dann verbindlich daran teil. 
Kosten/  
Ressourcen 
 
Empfehlung Dieser Prozess sollte gemäß der Zielsetzung und der Bandbreite der Berufsfel-
der insbesondere auch mit den Methoden des praxisnahen, exemplarischen und 
des kooperativen Lernens gestaltet werden.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 24 
 
Koordinator/innen für Berufs- und Studienorientierung SBO 3.2 
Lehrkräfte und ggf. die Fachkräfte für Sc hulsozialarbeit koordinieren die schuli-
sche Berufs- und Studienorientierung innerhalb jeder Schule und mit außerschu-
lischen Partnern  
Ziele/Kompe-
tenzerwartung  
Die Koordinator/inn/en wirken dabei mit, die Berufs- bzw. Studienorientierung in 
der Schule dauerhaft zu verankern (Schulprogrammentwicklung, Gender-
Mainstream-Konzept, Organisationsentwicklung, Qualitätssicherung). 
Zielgruppe Schulleitung, Lehrkräfte 
Mindestanfor-
derungen 
Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Berufs- bzw. Studienori-
entierung wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet, die/ der 
eine Koordinatorin/ einen Koordinator benennt. Dieser Person/ dem beauftrag-
ten Team obliegt insbesondere die 
ƒ Aufstellung der Jahresarbeitsplanung in Kooperation mit der Berufsberatung 
der Agentur für Arbeit und die Prozessbegleitung bei der Umsetzung 
ƒ Koordination von Schülerbetriebspraktika 
ƒ Kooperation mit außerschulischen Partnern (§ 5 SchulG) 
ƒ Organisation von Informationsveranstaltungen. 
Eine kommunale Koordinierung schafft hierfür transparente und verlässliche 
Strukturen.  
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann? 
Die Schulleitung benennt eine Koordinato rin oder einen Koordinator für Berufs- 
und Studienorientierung (StuBO-Koordinat or/in) als Ansprechperson für dieses 
Themenfeld nach innen und außen sowie als Initiatorin oder Initiator für die 
Berufs- und Studienwahlprozesse der Sc hule. Im Benehmen mit der Lehrerkon-
ferenz kann diese Aufgabe von der Schulleiterin oder dem Schulleiter einer Lehr-
kraft oder einem Team übertragen werden (§ 18 Abs. 2 ADO – BASS 21 – 02 Nr. 
4). Die Koordinator/inn/en erhalten Angebote zur Qualitätsentwicklung, Fortbil-
dung und zum Erfahrungstransfer. 
Die Schulleiterin oder der Schulleiter genehmigt die im Zusammenhang mit der Be-
rufs- bzw. Studienorientierung erforderlichen Dienstreisen und Dienstgänge von 
Lehrkräften der Schule im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde. Dabei ist insbesonde-
re zu prüfen, ob die Finanzierung gesichert ist. Für die Schulleiterin oder den Schul-
leiter selbst erteilt die Schulaufsichtsbehörde die Dienstreisegenehmigung. 
Kosten/  
Ressourcen 
Es wird geprüft, inwieweit auf kommunaler Ebene Fortbildung gefördert wird. 
Über den Umfang von Stundenentlastung für zusätzliche Beratungs- und Koordi-
nationsaufgaben wird zurzeit noch beraten. 
Empfehlung

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 25 
 
Berufsorientierungsbüro (BOB) SBO 3.3 
Ein BOB steht als zentraler schulischer Raum für Informationen, Gespräche 
und Koordinierungsaufgaben zur Verfügung. 
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen  
Im BOB werden sämtliche Aktivitäten de r Berufs- und Studienorientierung an 
der Schule systematisch und transparent zusammengeführt, koordiniert so-
wie für alle Beteiligten zugänglich gemacht.  
Zielgruppe Alle Schüler/innen, Lehrkräfte, Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Berufsberatung, 
Eltern, außerschulische Partner wie Jugendhilfe, Berufseinstiegsbegleitung etc.  
Mindestanforde-
rungen 
Ein schulischer Raum wird so für Akt ivitäten des Berufs- und Studienorientie-
rungsprozesses eingerichtet, dass folgende Funktionen realisierbar sind: 
ƒ Anlaufstelle: Das BOB ist mit festen  und möglichst täglichen Öffnungs- 
und Beratungszeiten zugänglich und es  steht mindestens eine Lehrkraft 
oder Fachkräfte für Schulsozialarbeit bzw. Berufseinstiegsbegleitung oder 
andere beauftragte Personen wie Eltern oder Ehrenamtliche als feste/r 
Ansprechpartner/in zur Verfügung. Die Öffnungs- und Beratungszeiten 
müssen auch Pausen- und außerunterrichtliche Zeiten umfassen. Darüber 
hinaus sollte die Vereinbarung individueller Termine während und außer-
halb der Unterrichtszeiten möglich sein.  
ƒ Die Schüler/innen haben Zugang zu ak tuellen Informationsmaterialien zur 
Berufs- und Studienorientierung, Literatur zum Thema Bewerbung, Vorstel-
lungsgespräche, Einstellungstests, zu Berufs- und Lebensplanung und In-
formationen zu Ausbildungs- und Prak tikumsplätzen in der Region. Das 
schließt die Möglichkeit einer technisch angemessenen Internet-Recherche 
ein. 
ƒ Beratung: Der Raum eignet sich für individuelle Beratungsgespräche, die 
gemäß den Standardelementen zur Beratung zwischen Eltern, Schü-
ler/innen, Lehrkräften, Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Berufseinstiegs-
begleitungen, Berufsberatung und anderen beauftragten Personen wie z. 
B. Wirtschafts- und Trägervertreter/innen stattfinden können. 
ƒ Arbeitsplatz für die StuBO’s: Er dient der Koordination des Berufs- und 
Studienorientierungsprozesses der Sc hule, der Vorbereitung, Organisati-
on und Evaluation der Maßnahmen. 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann? 
Ein Konzept ist zu entwickeln, wie das BOB nachhaltig in das Berufs- und 
Studienorientierungsprogramm der Schule eingebunden werden kann: 
ƒ Benennung von Zuständigen 
ƒ Auswahl und Einrichtung des Raums entsprechend Mindeststandards 
ƒ Regelmäßige Nutzungsplanung 
Kosten/  
Ressourcen 
Schule/Schulträger; Errichtungskosten ggf. aus zusätzlicher Landesförderung 
Empfehlung Die regelmäßigen Öffnungs- und Beratungszeiten sollten für ein Schuljahr 
festgelegt werden, um verlässliche Strukturen zu schaffen.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 26 
Bei der Ausstattung mit Informationsmaterialien sollte in Abstimmung mit den 
regionalen Stellen und in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen sowie ande-
ren Akteuren, wie Berufskollegs, Unternehmen, Verbänden, Trägern etc., ein 
Verfahren über die Zusendung von aktuellen Materialien vereinbart werden und 
ein/e schulische/n Verantwortliche/n für die Aktualität der Informationsmateria-
lien benannt werden. Eine aktuelle Linkliste sollte erstellt werden, so dass die 
zielgerichtete Internetrecherche der Schülerinnen und Schüler unterstützt wird.  
Eine umfangreiche Hilfestellung und Informationsmaterialen liefert die von der 
Stiftung Partner für Schule veröffentliche „BOB-Handreichung“; zu finden unter: 
http://www.partner-fuer-schule.nrw.de/dev/t3/fileadmin/redaktion/pdf/zukunft/vpe/zf_BOB-
Ordner_2011.pdf

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 27 
4. Portfolioinstrument 
Portfolioinstrument SBO 4 
Ein den gesamten schulischen Prozess der Berufs- und Studienorientierung 
begleitendes Portfolioinstrument wird verbindlich für alle Schülerinnen und 
Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 durch die Schule eingeführt. 
Ziele/Kompe-
tenzerwartung  
Die Schüler/innen 
ƒ erhalten einen Überblick über den Berufs- und Studienorientierungsprozess, 
dokumentieren dessen zentrale Inhalte und entdecken ihre Stärken und Fä-
higkeiten (Sachkompetenz) 
ƒ formulieren Interessen und Ziele, refl ektieren Ergebnisse und Erkenntnisse 
im Hinblick auf die eigene, individuelle Lerngeschichte (Urteilskompetenz) 
ƒ bearbeiten die Inhalte ihres Portfolioinstrumentes zunehmend selbstständig, 
strukturieren ihre Lernerfahrungen und  
ƒ übernehmen Verantwortung für ihre Beru fs- und Studienorientierung, d. h. 
sie lernen, im Gespräch mit weiteren Akteuren (Freund/inn/en, Eltern, 
Lehrkräften, Berufsberater/innen, Ar beitgeber/innen) gendersensible und 
nachhaltige Entscheidungen zu ihrem weiteren (beruflichen) Lebensweg zu 
treffen (Entscheidungs- und Handlungskompetenz). 
Zielgruppe Alle Schüler/innen aller Schulformen spätestens ab Beginn des standardisierten 
schulischen Berufs- und Studienorientierungsprozesses 
Mindestanfor-
derungen 
Das Portfolioinstrument soll 
ƒ selbsterklärend, motivierend und schülerorientiert gestaltet sein 
ƒ Informationen zu Angeboten der Berufs- und Studienorientierung der 
Agentur für Arbeit sowie weitere Angebote enthalten 
ƒ die Dokumentation von Ansprechpartnern in der Schule, in Partnerbetrie-
ben sowie der Berufsberatung ermöglichen 
ƒ den gesamten Prozess der Berufs- und Studienorientierung entsprechend 
der festgelegten Standardelemente abbilden 
ƒ fächerübergreifend und den Fachunterricht begleitend genutzt werden können 
ƒ in der Region bekannt gemacht und anerkannt werden 
ƒ als Material in Papierform und elektronisch, ggf. auch online verfügbar sein 
ƒ fortlaufend genutzt und geeignet aufbewahrt werden. 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann? 
 
Die Schule wählt ein Portfolioinstrument  entsprechend der Mindeststandards 
aus und legt es durch Schulkonferenz-Beschluss in Absprache mit den relevan-
ten Partnern (insbesondere der Berufsbe ratung) als verbindliches Instrument 
des schulischen Berufs- und Studienorientierungsprozesses fest. 
Spätestens zu Beginn des standardisierten Berufs- und Studienorientierungspro-
zesses, also in der Regel in Jahrgangstufe 8 und vor der Potenzialanalyse, stellt die 
Schule dieses Portfolioinstrument den Schüler/innen und den Eltern vor.  
Da das Portfolioinstrument unter ande rem eine personenbezogene Dokumen-
tation ermöglichen soll, ist auf eine dem Datenschutz entsprechende Möglich-
keit der Aufbewahrung zu achten. Inha lte des Portfolioinstruments dürfen nur 
mit Einverständnis des/der Schüler/in an Dritte weitergegeben werden.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 28 
Kosten/  
Ressourcen 
Die Kosten pro Portfolioinstrument betragen bei dem empfohlenen Berufs-
wahlpass derzeit ca. 7 Euro (inklusive  Versand und Umsatzsteuer), ab 500 
Stück ca. 6 Euro. Die Einlageblätter sind auch im Internet zu bekommen.  
Empfehlung Im Rahmen der kommunalen Koordinierung bzw. Zusammenarbeit mit exter-
nen Partnern sollte dieses Instrument auch Arbeitgebern, Kammern etc. vorge-
stellt werden. Es empfiehlt sich, mit Eltern und Schülern zu beraten, ob und 
wenn ja welche Teile für Bewerbungen genutzt werden könnten. 
Als Portfolioinstrument, das diese Anforderungen erfüllt, ist der Berufswahlpass 
zu empfehlen (www.berufswahlpass.de).

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 29 
5. Potenzialanalyse 
Potenzialanalyse SBO 5 
Stärken- und handlungsorientierte Analyse von Potenzialen 
Ziele/Kompe-
tenzerwartung 
Jugendliche entdecken ihre fachlichen, methodischen, sozialen und personalen, 
ggf. auch geschlechtsuntypischen Potenz iale im Hinblick auf die Lebens- und 
Arbeitswelt (Sach- und Urteilskompetenz).  
Diese Analyse zu Beginn der Berufs- und Studienorientierung dient, neben dem 
schulischerseits verfügbaren Erkenntnisstand, als Grundlage für den weiteren 
Entwicklungs- und Förderprozess bis zu m Übergang in Ausbildung bzw. Studi-
um, mit dem Ziel des Einstiegs in Beruf und Arbeitswelt. Sie fördert die Selbst-
reflexion und Selbstorganisation der Jugendlichen (Entscheidungs- und Hand-
lungskompetenz). 
Zielgruppe alle Schüler/innen der Jg. 8 
Mindestanforde-
rungen 
Die Potenzialanalyse kombiniert wissenschaftlich anerkannte Testverfahren und 
Fragebögen, handlungsorientierte Aufg aben (Berufsfeld unabhängige Arbeits-
proben) und Elemente von Assessment-Verfahren. Sie bezieht sich auf die Le-
bens- und Arbeitswelt, berücksichtigt die Verschiedenartigkeit der Jugendlichen, 
erfasst kognitive Leistungsmerkmale, berufliche Interessen, Neigungen, Merk-
male des Arbeitsverhaltens, der Persönlichkeit und praktische Fertigkeiten. Die 
Jugendlichen verstehen sowohl den Ablauf als auch die Bedeutung des Verfah-
rens, erleben sich als kompetent und erkennen eigene Potenziale. 
Qualifiziertes Personal moderiert die Potenzialanalyse und führt ein individuelles 
Auswertungsgespräch durch. Die Ergebn isse werden schriftlich dokumentiert. 
Die Eltern werden aktiv einbezogen. Die Qualität der Potenzialanalyse wird 
laufend ausgewertet und optimiert. Die gängigen Datenschutzbestimmungen 
werden eingehalten. 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann?  
Die Potenzialanalyse wird i.d.R. ab de m 8. Jg. angeboten. Sie wird von außer-
schulischen Trägern mit eigens dafür qualifiziertem, gendersensiblen Personal 
eintägig durchgeführt. Die Vor- und die Nachbereitung finden in der Schule 
statt. Eltern und Berufsberatung werden darin einbezogen. 
Kosten/  
Ressourcen 
100 – 200 € pro Schüler/in, je nach Umfang (ein oder zwei Tage) 
Empfehlungen Im Sinne der Prozessorientierung sollten auch in der 9. und 10. Jgst. bei indivi-
duellem Bedarf zielgruppenspezifische Ve rfahren der Potenzialanalyse bzw. der 
Kompetenzfeststellung genutzt werden, die u. a. durch die Arbeitsagenturen 
zur Berufs- und Studienorientierung angeboten werden.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 30 
6. Praxisphasen 
Berufsfelder erkunden SBO 6.1 
Schüler/innen orientieren sich in mehreren Berufsfeldern  
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen 
Jugendliche lernen berufliche Tätigkeiten exemplarisch in mehreren (mind. 
drei) Berufsfeldern praxisnah kennen. Sie stellen Anwendungsbezüge zwi-
schen dem Unterricht und den Aufgaben beispielen aus der Arbeitswelt her 
(Sach- und Urteilskompetenz).  
Mit Bezug zum Ergebnis der Potenzialanalyse reflektieren sie ausgewählte 
Fähigkeiten durch reale betriebliche Erfahrungen, auch als Gegenerfahrung zu 
traditionell als geschlechtertypisch angesehenen Berufsfeldern (Entschei-
dungs- und Handlungskompetenz).  
Zielgruppe alle Schüler/innen ab Jahrgangsstufe 8 
Mindestanforde-
rungen 
Die Berufsfelderkundung vermittelt exemplarisch Einblicke in berufliche Tätig-
keiten und Einblicke in betriebliche Praxis. Die Angebote sollen insgesamt die 
regionale Wirtschaftsstruktur berücksich tigen. Geeignetes Personal begleitet 
die Berufsfelderkundung.  
Die Ergebnisse werden im Unterricht (im Sinne exemplarischen Lernens) auf-
gegriffen, so dass die Jugendlichen ihre Eindrücke im Hinblick auf das Spekt-
rum der regional verfügbaren Berufsfelder reflektieren. Die Qualität der Be-
rufsfelderkundung wird laufend ausgewertet und optimiert. 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann?  
 
Die Berufsfelderkundung wird i. d. R. ab dem 8. Jg. vor dem schulischen Be-
triebspraktikum angeboten. Sie findet vo rrangig in Betrieben statt. Das Ange-
bot kann, insbesondere für Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf, mit 
Maßnahmen von außerschulischen Trägern mit eigens dafür qualifiziertem 
Personal ergänzt werden.  
Die schulische Vorbereitung bezieht die Betriebe und ggf. die Träger ein und 
knüpft an die Ergebnisse der Potenzialanalyse an. In der Nachbereitung do-
kumentieren die Schüler/innen die Ergebnisse ihrer Erkundungen, um zu einer 
begründeten Entscheidung für die spätere Wahl der Praktikumsstelle zu ge-
langen. Eltern und Berufsberatung werden darin einbezogen. Auf kommunaler 
Ebene wird Transparenz hergestellt zum Spektrum der Berufsfelder, dem 
Bedarf und dem Angebot an Plätzen sowie Zeiträume der Durchführung. Die 
Berufsberatung und der Ar beitgeberservice der Agenturen für Arbeit unter-
stützen die Schulen bei der Akquise von Betrieben. 
Kosten/  
Ressourcen 
 
Empfehlung Die Veranstaltungen zu Girls’-/Boys’-Day, Ausbildungsbörsen u. ä. können 
gezielt genutzt werden.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 31 
 
Betriebspraktika in der Sekundarstufe I und II SBO 6.2 
Über ein Betriebspraktikum lernen die Schüler/innen die Berufs- und Arbeits-
welt anhand von definierten Aufgaben unmittelbar kennen. Sie setzen sich 
über eine längere Zeit praxisorientiert mit ihren eigenen Fähigkeiten und den 
betrieblichen Anforderungen auseinander.  
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen 
Betriebspraktika tragen dazu bei, dass die Schüler/innen  
ƒ ein zeitgemäßes Verständnis für die Arbeitswelt sowie für technische, wirt-
schaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge entwickeln (Sachkompe-
tenz) 
ƒ ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten realistischer einschätzen 
ƒ Chancen auf dem Arbeitsmarkt entdecken 
ƒ ihre Berufsvorstellungen – auch in kritischer Reflexion von Geschlechterstereo-
typen – vertiefen bzw. korrigieren können (Urteilskompetenz) 
ƒ Schlüsselqualifikationen weiterentwickeln, z. B. Pünktlichkeit, Anstrengungsbe-
reitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, und deren Bedeutung erkennen 
(Handlungs-/Entscheidungskompetenz) 
ƒ ihre Praktikumserfahrungen reflektieren und dokumentieren. 
Zielgruppe Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II 
Mindestanforde-
rungen 
ƒ Das Betriebspraktikum ist Teil eines pädagogischen Konzepts zu Praxis-
phasen innerhalb des Berufs- sowie Studienorientierungsprozesses.  
ƒ Die Schule definiert unter Mitarbeit von Wirtschaftspartnern und ggf. 
Hochschulen konkrete Aufgaben (Kompetenzerwartungen). 
ƒ Um die Wirksamkeit der Betriebspraktika zu sichern, ist eine umfassende 
Vor- und Nachbereitung in der Schule unerlässlich. Die Schule legt fest, 
welche Fächer und Fachlehrkräfte hierzu welche Beiträge leisten.  
ƒ Je nach Schulform und Jahrgangsstufe sowie Berufsfeld und anzustre-
bende Einblicke sind die Betriebspraktika mit unterschiedlichen Aktivitäten 
verknüpft, z. B. mitarbeiten, beobac hten, begleiten, die es bei der Aus-
wahl sowie in der Vor- und Nachbereitung zu beachten gilt. 
ƒ Zur Erweiterung des Berufswahlspektrums soll das Interesse von Mäd-
chen und Jungen an untypischen Berufen geweckt werden, insbesondere 
soll der Zugang von Mädchen und jungen Frauen zu den so genannten 
MINT-Fächern und MINT-Berufen und der Zugang von Jungen zu erziehe-
rischen und pflegerischen Berufen gefördert werden. 
ƒ Die Eltern sind frühzeitig zu informieren und in den Prozess der Auswahl 
einzubinden. 
ƒ Die Praktikumsplätze sind so zu wählen, dass sie i. d. R. vom Wohnsitz 
aus zumutbar erreicht werden können. 
ƒ Die Betreuung der Schüler/innen während des Betriebspraktikums ist von 
Seiten der Schule sicherzustellen. 
ƒ Die organisatorische Durchführung ist zwischen Schule und Praktikums-
betrieb sowie ggf. Hochschule rechtzeitig abzustimmen.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 32 
ƒ Die Betriebe stellen eine Bescheinigung mit Hinweisen zu ausgeübten 
Tätigkeiten, vermittelten Kenntnissen und zum Sozial- und Arbeitsverhal-
ten aus. 
ƒ Die Ergebnisse und Erfahrungen des Betriebspraktikums sind im Portfolio-
instrument zu dokumentieren. 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann?  
 
für gymnasiale 
Oberstufe 
 
In der Regel wird ein Schülerbetriebspraktikum 2- bis 3-wöchig in der Klasse 
9 oder 10 verbindlich durchgeführt. Bei Bedarf kann die Schule weitere Prak-
tika auch in Form von Schnupperpraktika oder in der gymnasialen Oberstufe 
in Kooperation mit Hochschulen in Form eines Dualen Orientierungsprakti-
kums festsetzen.  
Schulen mit gymnasialer Oberstufe  können in der Sekundarstufe II ein 
Betriebspraktikum durchführen, das akad emische Berufsbilder bzw. entspre-
chend geeignete duale Ausbildungsberufe in den Blick nimmt oder in Form 
eines Dualen Orientierungspraktikums in Kooperation mit einer Hochschule 
stattfindet und so die Studierfähigkeit stärker fokussiert. 
Rechtliche Vorgaben zum Arbeitsschutz sind zu beachten (s. Leitfaden Schü-
lerbetriebspraktikum der Arbeitsschutzverwaltung des Landes NRW /MAIS). 
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/leitfaden_schuelerbetriebspraktikum.pdf 
Die Berufsberatung und der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit un-
terstützen die Schulen bei der Akquise von Betrieben. Auch ist eine Einbin-
dung der Berufsberatung bei der Vor- und Nachbereitung möglich.  
Kosten/  
Ressourcen 
 
Empfehlung Die Auswahl und die Bewerbung um Praktikumsplätze sollte eigenverantwort-
lich durch die Schüler/innen auf der Grundlage des bisherigen Berufs- und 
Studienorientierungsprozesses durchgeführt werden. Eine kommunale Koordi-
nation kann hierbei unterstützen. Praktikumsplätze können im Ausnahmefall 
auch regionale Grenzen überschreiten. Im Kontext einer Europäisierung der 
Arbeitswelt wird empfohlen, Praktika in den europäischen Nachbarländern im 
Rahmen der schulischen Möglichkeiten (Städtepartnerschaften, Partnerorgani-
sationen) zu ermöglichen. Eine Hospitation an Berufskollegs ist ergänzend bis 
zu einer Woche möglich. Die letzte Entscheidung obliegt der Schule.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 33 
 
Praxiskurse/ Fach- und Sozialkompetenz berufsbezogen vertiefen SBO 6.3 
Schüler/innen vertiefen praktische Erfahrungen in einem Berufsfeld bzw. ihre 
fachlichen und sozialen Kompetenzen mit Bezug auf Anforderungen in mehre-
ren Ausbildungsberufen. 
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen 
Aufbauend auf dem bisherigen individuellen Berufsorientierungsprozess er-
proben Jugendliche berufliche Tätigkeiten exemplarisch in einzelnen Berufs-
feldern. Sie 
ƒ erkennen Anwendungsbezüge zwischen dem Unterricht und den Aufga-
benbeispielen aus der Arbeitswelt 
ƒ nutzen ihr fachbezogenes theoretisches Wissen und erbringen beurteilba-
re Arbeitsnachweise (Sach- und Urteilskompetenz) 
ƒ üben ausgewählte Fähigkeiten, auch als Erprobung in geschlechtsrolle-
nuntypischen Berufen 
ƒ können Schlüsselqualifikationen benennen und umsetzen (Entscheidungs- 
und Handlungskompetenz). 
Zielgruppe Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf ab 9. Jg. 
Mindestanforde-
rungen 
Praxiskurse sind systematisierte Lerneinheiten in betrieblichen/ betriebsnahen 
Kontexten. Sie ähneln Qualifizierungsb austeinen im Bereich der Berufsvorbe-
reitung und orientieren sich an Anford erungen des ersten Ausbildungsjahres 
z. B. aus folgenden Berufsfeldern: 
ƒ Bau 
ƒ Elektro 
ƒ Fahrzeug- und Wartungsberufe 
ƒ Farbe und Gestaltung 
ƒ Garten- und Landschaftsbau 
ƒ Gesundheit, Erziehung und Soziales 
ƒ Hotel, Gaststätten und Hauswirtschaft 
ƒ Holz, Kunststoff, Glas, Keramik, Textil 
ƒ IT, Medien 
ƒ Kosmetik und Körperpflege 
ƒ Lager und Handel und Verkauf 
ƒ Lebensmittel 
ƒ Metallbearbeitung und Mechanik 
ƒ Versorgungs- und Installationstechnik  
ƒ Wirtschaft und Verwaltung 
Jeder Praxiskurs besteht aus einem Set von handlungsorientierten Aufgaben 
(Arbeitsproben), die berufliche Tätigk eiten eines Berufsfeldes exemplarisch 
und praxisnah vermitteln.  
Im Sinne der individuellen Förderung werden ergänzende Kurse angeboten, in 
denen die Jugendlichen ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen im Hinblick 
auf die Anforderungen in beruflichen Tätigkeiten vertiefen.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 34 
 
Das Angebot für die Schulen einer Region soll der Wirtschaftsstruktur ent-
sprechen. Es fördert die Ausbildungsreife und die Anschlussorientierung der 
Jugendlichen. Qualifiziertes Personal führt die Praxiskurse durch. Die Ergeb-
nisse werden in einem Zertifikat schriftlich dokumentiert und im Unterricht 
eines Kernfaches aufgegriffen. Die Qualität der Praxiskurse wird auf regiona-
ler Ebene gemeinsam mit den Schulen laufend ausgewertet und optimiert. 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann?  
Die Praxiskurse werden ab dem 9. Jg. nach dem schulischen Betriebsprakti-
kum von außerschulischen Trägern und/oder Betrieben mit eigens dafür quali-
fiziertem Personal mit einem Umfang von 24 Zeitstd. durchgeführt. Die ergän-
zenden Kurse zur berufsbezogenen Fach- und Sozialkompetenz dauern 8 
Zeitstd. Die Vor- und die Nachbereitung finden in der Schule statt. Eltern und 
Berufsberatung werden darin einbezogen. 
Kosten/  
Ressourcen 
 
Empfehlungen

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 35 
 
Langzeitpraktikum SBO 6.4 
Ergänzend zum Betriebspraktikum bietet das Langzeitpraktikum ausgewählten 
Schüler/innen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, trotz fachlicher bzw. per-
sönlicher Schwierigkeiten einen direkten Übergang von der Schule in eine 
Ausbildung zu erreichen.  
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen 
Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf können 
ƒ berufliche Anforderungen mit individuellen Stärken und Schwächen ab-
gleichen, um nach ihrem Schulabschluss einen Anschluss in einem Ausbil-
dungsberuf zu erreichen (Sach- und Urteilskompetenz) 
ƒ ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern, ohne 
das Erreichen des Hauptschulabschlusses zu beeinträchtigen (Entschei-
dungs- und Handlungskompetenz). 
Zielgruppe Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf ab 9. Jg. 
Mindestanforde-
rungen 
ƒ Die Mindeststandards entsprechen de m Element Betriebspraktikum. Dar-
über hinaus sind folgende Aspekte grundlegend:  
ƒ Die Kernstunden gemäß Stundentafel sind einzuhalten. 
ƒ Die betrieblichen Tätigkeiten währen d des Langzeitpraktikums dienen 
ausschließlich dem o. g. Ziel. 
ƒ Es finden regelmäßige Rückmeldegespräche zwischen der Schule, den 
Eltern und dem Praktikumsbetrieb zur Entwicklung der Schülerin bzw. des 
Schülers statt. 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann?  
 
Das zeitlich ausgedehnte Langzeitpraktikum setzt die Empfehlung der Klas-
senkonferenz, die Zustimmung der Schülerin bzw. des Schülers und der Eltern 
voraus. Es findet in der Regel an eine m Tag pro Woche statt. Die Leistungs-
anforderungen für den Hauptschulabschluss müssen erfüllt werden können. 
Das Praktikum kann an die Stelle des Lernbereichs Arbeitslehre und des 
Wahlpflichtunterrichts treten. Organisation und Dauer müssen flexibel auf die 
individuelle Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers angepasst werden 
können, sodass er/sie bei Bedarf den Praktikumsbetrieb wechseln oder das 
Praktikum beenden kann, um wieder am regulären Unterricht teilzunehmen. 
Empfehlung Langzeitpraktika sollen auch Schüler/innen angeboten werden, die die Voll-
zeitschulpflicht bereits vor Erreichen de s 10. Jg’s. beenden werden. Für diese 
Zielgruppe besteht darüber hinaus di e Möglichkeit, am Landesprogramm „Be-
trieb und Schule“ (BUS) teilzunehmen. 
Die Möglichkeit eines Langzeitpraktikums sollte mit ausreichendem zeitlichem 
Vorlauf und unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern sowie der Fachlehrkräf-
te mit der Schülerin bzw. dem Schüler besprochen werden.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 36 
 
Studienorientierung SBO 6.5 
Schüler/innen orientieren sich über die Studienvoraussetzungen für die von 
ihnen bevorzugten Berufsfelder bzw. Berufsbilder.  
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen  
ƒ Schüler/innen mit dem Ziel der fachgebundenen bzw. allgemeinen Hoch-
schulreife lernen akademische berufliche Tätigkeiten sowie die dafür not-
wendigen bzw. möglichen Studienfächer sowie Fachrichtungen exempla-
risch und praxisnah kennen. 
ƒ Sie setzen individuelle Schwerpunkte auch durch die Wahl ihrer 
(Leistungs-)Kurse und vertiefen ih re Allgemeinbildung durch wissen-
schaftspropädeutische Elemente des jeweiligen Fachunterrichts. 
ƒ Sie nutzen (genderorientierte) Angebote der Hochschulen, die sie im Un-
terricht vor- und nachbereiten.  
Zielgruppe Schüler/innen der Sek. II 
Mindestanforde-
rungen 
Ein wesentlicher Faktor für den erfolgreichen Übergang von der Schule zur 
Hochschule ist die gute Orientierung der Schüler/innen darüber, was ein Stu-
dium an Anforderungen und an Perspektiven bietet. Hierzu ist die Zusam-
menarbeit von Schulen, Hochschulen, der Berufsberater/innen für Abitu-
rient/innen der AA und der Wirtschaft notwendig.  
Die jeweilige Form der Kooperation fließt in das Konzept zur Studien- und Be-
rufsorientierung ein und wird im Schulprogramm verankert. Die kooperierenden 
Hochschulen fungieren auch als außerschulische Lernorte für studieninteressierte 
Schülerinnen und Schüler. Die Hochschulangebote werden sinnvoll in die curricu-
laren Angebote der Schule eingebunden und konkret im Unterricht vor- und 
nachbereitet. Die Angebote der Studienberatung erfolgen im Rahmen des schuli-
schen Konzepts zur Berufs- und Studie norientierung in Abstimmung mit den 
Partnern Schule und Berufsberatung. Sie unterstützen die Orientierungs-, Infor-
mations- und Entscheidungsprozesse st udieninteressierter Schülerinnen und 
Schüler durch Einzelberatung, Gruppenangebote und umfassende Informations-
angebote. Möglichkeiten eines Dualen Studiums sowie berufliche Anschlussper-
spektiven nach dem Studium sind konkret einzubeziehen. 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann? 
 
Schulen verfügen über Kooperationen im Bereich der Studienorientierung mit 
unterschiedlichen Schwerpunkten: 
ƒ Teilnahme an Veranstaltungen der Hochschulen (auch im Bereich der 
Euregio) mit der Möglichkeit, erste Studienleistungen zu erwerben (für 
leistungsstarke oder besonders begabte Schüler/innen) 
ƒ feste Kooperationen zu bestimmten Fachthemen (z. B. Naturwissenschaft/ 
Technik) 
ƒ Hochschulen als außerschulische Lernorte (z. B. Schülerlabore) 
ƒ Beratungsangebote der Studienberatungsstellen und Arbeitsagenturen 
ƒ Teilnahme an Informationsveranstalt ungen der Hochschulen (z. B. Wo-
chen der Studienorientierung, Tag der Offenen Tür) 
ƒ

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 37 
Kosten/  
Ressourcen 
 
Empfehlung Die Studienorientierung sollte in Bezug zu den angestrebten Berufen als Teil der 
Berufsorientierung verstanden und durchgeführt werden. Dabei ist bereits in der 
Sek. I auch auf die Studienmöglichkeiten über eine duale Ausbildung mit ent-
sprechenden Berufserfahrungen bzw. mit Meisterprüfung hinzuweisen.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 38 
7. Gestaltung des Übergangs 
Bewerbungsphase SBO 7.1 
Die Schüler/innen gestalten durch ihre Bewerbungen einen schulexternen 
Schritt ihres individuellen Übergangsprozesses von der Schule in die Berufs-
welt. Sie beziehen dabei die jeweils im  Berufsorientierungsprozess gewonne-
nen Erkenntnisse und die Angebote des Arbeitsmarktes ein.  
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen  
Die Schüler/innen strukturieren ihren Bewerbungsprozess, d. h. sie 
ƒ handhaben verschiedene Formen der Bewerbung, erstellen eine individu-
elle Bewerbungsmappe und ermitteln realistische Ausbildungsziele (Sach- 
und Urteilskompetenz), 
ƒ gestalten ihre Bewerbung selbstverantwortlich, planvoll, ziel- und adressa-
tengerecht auf der Grundlage ihres bisherigen Berufsorientierungsprozes-
ses (Entscheidungs- und Handlungskompetenz), 
um einen entsprechenden Ausbildungsplatz zu erhalten. 
Zielgruppe Alle Schüler/innen  
Mindestanforde-
rungen 
Spätestens im Vorfeld des ersten Betriebspraktikums werden die einzelnen 
Schritte einer Bewerbung vertieft im Fachunterricht (u. a. in den Fächern 
Deutsch, Arbeitslehre, Politik, Sozialwissenschaften, in Ergänzungsstunden) und 
ggf. im Ganztag oder in Projekten thematisiert und eingeübt. Dies umfasst fol-
gende Bereiche:  
ƒ Kenntnisse über Bewerbungsverfahren, Instrumente und Mittel zur Suche 
nach geeigneten Plätzen, insbesondere über die Angebote der Arbeitsagen-
turen  
ƒ Erstellen von schriftlichen Bewerbungsunterlagen sowie Online-Bewerbungen 
ƒ Vorbereitung und Übung von Vorstellungsgesprächen, telefonischer Kontakt-
aufnahme (Telefontraining) und Einstellungstests, soweit entsprechende 
Fachpersonen gewonnen werden können.  
Die Schüler/innen dokumentieren ihre Bewerbungsaktivitäten im vorgesehenen 
Portfolioinstrument und besprechen diese mit der in der Schule und ggf. weite-
ren zuständigen Personen/ Beratungsinstanzen. Der Bezug der Bewerbungsakti-
vitäten zu den Erkenntnissen und Erfahrungen aus dem bisherigen Berufsorien-
tierungsprozess muss nachvollziehbar sein. Dazu sollen Verfahren des kooperati-
ven Lernens eingesetzt werden. 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann? 
Die Schule legt die Aufgaben, deren Umfänge, Zuständigkeiten, Zeitpunkte 
und Verfahren fest und beteiligt schulexterne Partner (Berufsberatung, Be-
rufseinstiegsbegleitung, kooperierende Unternehmen, Kammern etc.). 
Kosten/ 
Ressourcen 
 
Empfehlung Das Bewerbungstraining kann in Zusammenarbeit mit externen Fachkräften 
durchgeführt werden. Es sollte realitätsorientierte Rollenspiele sowie hand-
lungsorientierte Elemente enthalten. Hier zu gibt es regional häufig ein brei-
tes, auch kostenfreies Angebot. Die Bewerbungsmappe sollte für tatsächlich

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 39 
angestrebte Ausbildungsplätze erstellt werden. Auf die Hefte 2, 5 und 7 der 
Handreichung „Individuell fördern in der Berufs- und Studienorientierung“ 
(Hrsg.: Ausbildungskonsens 2009) wird verwiesen.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 40 
 
Übergangsbegleitung SBO 7.2 
Bei der systematischen Gestaltung des Übergangs benötigen einzelne Schü-
ler/innen eine individuelle Unterstützung durch eine Begleitung des Berufsein-
stiegs.  
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen 
Die Schüler/innen können mit Hilfe der individuellen Begleitung ihre Chancen auf 
einen erfolgreichen Übergang in eine duale Ausbildung deutlich verbessern 
(Handlungskompetenz). Das heißt: Sie 
ƒ beginnen nach erfolgreicher Bewerbung eine duale Ausbildung oder 
ƒ setzen ihren Bildungsgang am Berufskolleg fort.  
Zielgruppe Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf 
Mindestanforde-
rungen 
Die Schüler/innen werden von der Übergangsbegleitung in folgenden Bereichen 
individuell oder in Form eines Gruppenangebots unterstützt:  
ƒ Erreichung des Schulabschlusses einer allgemein bildenden Schule 
ƒ Persönlichkeitsentwicklung und Erlangung der Ausbildungsreife  
ƒ Berufsorientierung und Berufswahl 
ƒ Ausbildungsplatzsuche und Bewerbungsverfahren 
ƒ Lösen von Schwierigkeiten im Übergang und in der ersten Phase der dualen 
Ausbildung 
Die Übergangsbegleiter/innen erfüllen folgende Anforderungen: 
ƒ Sie sind fachlich und pädagogisch qualifiziert. 
ƒ Sie arbeiten eng mit der Schule, den Eltern, den Berufsberater/innen und 
weiteren externen Partnern zusammen. 
ƒ Sie stehen den Jugendlichen über einen längeren Zeitraum von 12 bis 24 
Monaten zur Verfügung. 
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann? 
 
Die Schule entscheidet in eigener pädagogischer Verantwortung, welche Schü-
ler/innen eine Übergangsbegleitung angeboten bekommen. Die Schüler/innen 
nehmen das Angebot freiwillig wahr, das spätestens im letzten Pflichtschuljahr 
beginnt. Die Übergangsbegleitung wird seitens der Schulsozialarbeit, der Ju-
gendhilfe oder von anderen qualifizierten Fachkräften in Zusammenarbeit mit der 
Berufsberatung und Ausbildungsbetrieben durchgeführt.  
Kosten/  
Ressourcen 
Berufseinstiegsbegleiter/innen werden nach SGB III bzw. durch das BMBF geför-
dert. 
Empfehlung Die Einbindung der Berufseinstiegsbegleitung in die vorhandenen schulischen 
Beratungsstrukturen von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf ist für den 
Erfolg der Maßnahme entscheidend.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 41 
 
Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung SBO 7.3  
Sie dient der Verwirklichung der Ergebnisse des individuellen Orientierungs-
prozesses durch eine realistische, au ch regional bedingte konkrete An-
schlussperspektive.  
Ziele/Kompe-
tenzerwartungen  
 
Die Koordinierte Übergangsgestaltung hat folgende Funktionen: 
ƒ Bilanzierung des individuellen Prozes ses der Berufs- und Studienorientie-
rung mit Elternbeteiligung  
ƒ Planungs- bzw. Steuerungsinstrument durch kumulierte Daten für die 
Bereitstellung von ergänzenden Angeboten im Übergangssystem 
ƒ Ggf. Organisation von weiterer Betreuung von Jugendlichen mit besonde-
rem Förderbedarf ggf. unter Einbezug der Jugendhilfe 
ƒ Transparenz und Evaluationsmöglichkeiten zur Wirksamkeit. 
Zielgruppe Alle Schülerinnen und Schüler der Vorabgangs- und Abgangsklassen 
Mindestanforde-
rungen 
ƒ Jede/r Schüler/in bilanziert den in dividuellen Prozess der Studien- und 
Berufsorientierung auf der Grundlage der verbindlichen Standardelemen-
te und formuliert eine Anschlussperspektive. 
ƒ Diese individuelle Bilanz wird im Po rtfolioinstrument dokumentiert und 
dient als Grundlage für die Beratung und die Anschlussvereinbarung.  
ƒ Die individuellen Neigungen und Interessen sowie Entscheidungen der 
Jugendlichen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sind bei 
dieser Beratung vorrangig zu berücksichtigen. 
Das Beratungsergebnis wird in einer standardisierten Anschlussvereinbarung 
dokumentiert, die sinnvolle Hinweise für individuelle Anschlussperspektiven 
gibt mit Blick auf  
ƒ den weiteren Ausbildungsweg,  
ƒ mögliche Berufsfelder  
ƒ eine individuelle Prioritätenliste für weitere Schritte 
ƒ Angebote im Übergangssystem bei nicht ausbildungsreifen Jugendlichen 
ohne Ausbildungsplatz 
ƒ Ansprechpartner/innen für die nächsten Schritte.  
An der Beratung und der Erstellung einer Anschlussvereinbarung sind zusätz-
lich zu den Lehrkräften folgende Personengruppen in sinnvoller Weise zu 
beteiligen: 
ƒ Eltern 
ƒ Berufs- und Studienberater/innen der Arbeitsagenturen 
ƒ Studienberater/innen der Hochschulen 
ƒ Vertreter/innen der aufnehmenden Systeme  
Umsetzung 
Wer? 
Was? 
Wann? 
Je nach Ziel (s.o.) dieses Instruments ist ein Zeitpunkt frühestens ab der 
Vorabgangsklasse (i. d. R. Jgst. 9.2) si nnvoll und spätestens im letzten Halb-
jahr der Abgangsklasse anzusetzen (i. d. R. Jgst. 10.2). 
Die Schüler/innen formulieren ihre individuelle Bilanz und Anschlussperspek-

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 42 
 tive zum Ende des 9., spätestens zu Beginn des 10. Jahrgangs. 
Bis zu den Herbstferien sollen die kumulierten Bedarfsdaten der voraussichtli-
chen Abgänger/innen aus den allgemeinbildenden Schulen mit Bedarf an Bv-
Maßnahmen der Berufsberatung und de n Berufskollegs als Planungsgrundla-
ge zur Verfügung stehen, um Schülergruppen bedarfsgerecht zu beraten. 
Dies kann auf Ebene der jeweiligen allgemeinbildenden Schule oder schul-
übergreifend stattfinden. Über die jeweils geeignete Form wird im Rahmen 
der kommunalen Koordinierung einvernehmlich entschieden. 
Kosten/  
Ressourcen 
Aufgrund der neuen Aufgaben der koordinierten Übergangsgestaltung mit 
Anschlussvereinbarung werden folgende Personengruppen Ressourcen für 
Abstimmung- und Beratungsbedarfe benötigen:  
ƒ Lehrkräfte der abgebenden und ggf. der aufnehmenden Schulen (Fach- 
und Klassenlehrkräfte, StuBos, Beratungslehrkräfte)  
ƒ Berufsberater/innen der Arbeitsagenturen  
ƒ ggf. weitere Akteure (u. a. Jugendhilfe, Schulsozialarbeiter/innen)  
Empfehlung Die Erstellung einer Anschlussvereinbarung als Produkt der Koordinierten 
Übergangsgestaltung sollte im Konsens der Beteiligten in einem standardi-
sierten und mit allen Akteuren abgestimmten Dokument erfolgen. Ein Muster 
wird zur gegebenen Zeit zur Verfügung gestellt.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 43 
 
Systematisierung des Übergangs von der Schule in Beruf und 
Studium durch schlanke und klare Angebotsstrukturen 
Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 
 
Die Angebote im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung dienen der Rea-
lisierung einer verbindlichen Ausbildungspersp ektive und zugleich der Sicherstellung des 
Fachkräftenachwuchses.  
Die insgesamt 19 Angebote für diejenigen jungen Menschen, die aus unterschiedlichen 
Gründen nicht direkt zielgerichtet eine Ausbildung bzw. einen studienqualifizierenden Bil-
dungsgang oder im Ausnahmefall eine Erwerbst ätigkeit beginnen konnten, werden in drei 
Gruppen gegliedert:  
Gruppe I: 
Junge Menschen, deren bisherige Orientierungs- und Förderprozesse die Aufnahme einer 
Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lassen. 
Gruppe II: 
Junge Menschen, bei denen Orientierungsproze ss und Bewerbungen noch nicht zur Aufnah-
me einer Ausbildung geführt haben. 
Gruppe III: 
Junge Menschen, die ein behindertengerechtes Angebot erhalten müssen. 
 
Die ersten beiden Gruppen werden in sechs Zielgruppen unterteilt, die die individuellen Prob-
lemlagen der jungen Menschen deutlicher charakterisieren.  
Die zielgerichtete Bereitstellung und Inanspruchnahme der Angebote bedarf einer Anschluss-
vereinbarung für junge Menschen, die auf ihrem Orientierungs- und Förderprozess ab Klasse 
8 basiert. Im Rahmen der Abstimmungsprozesse aller Akteure in der kommunalen Koordinie-
rung ist ein Überblick über alle Anschlussvereinbarungen zu erstellen. Danach ist eine Ein-
schätzung und ein Abgleich zwischen der Nachfrage der jungen Menschen und den zielge-
richteten Angeboten vorzunehmen.  
Der Abstimmungsprozess in der kommunalen Koordinierung muss zu notwendigen Angebotsre-
duktionen oder -erweiterungen inklusive der Organisation der erforderlichen Praktikumsstellen 
sowie zur zielgerichteten Inanspruchnahme durch die verschiedenen Zielgruppen führen.  
Für alle jungen Menschen, für die nach der allgemeinbildenden Schule die Aufnahme einer 
Ausbildung nicht sinnvoll ist (Gruppe I), werden direkt anschließend zielgruppenspezifisch an 
beruflicher Praxis orientierte Qualifizierung swege angeboten, die au f eine anschließende 
Ausbildung ausgerichtet sind.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 44 
Allen jungen Menschen, bei denen trotz vorh andener entsprechender Kompetenzen der Ori-
entierungsprozess und Bewerbungen noch nicht zu einer dualen Ausbildung geführt haben 
(Gruppe II), werden direkt anschließende ziel gruppenspezifische Angebote unterbreitet, die 
zu einem Berufsabschluss führen. Dabei sind alle Plätze der betrieblichen Ausbildung im 
Rahmen der Beratungs- und Vermittlungsaktivit äten vorrangig auszuschöpfen. Zielgerichtet 
in Anspruch genommene vollzeitschulische Ausbildung mit Schulabschluss nach Landesrecht, 
außerbetriebliche und kooperat ive Ausbildungen sowie die beda rfsorientierte Akquise voll-
zeitschulischer Berufsausbildung mit Kammerabs chluss sorgen für eine verbindliche Ausbil-
dungsperspektive. Dabei sind die Möglichkei ten des Übergangs von jungen Menschen aus 
EQ-Maßnahmen möglichst unter Verkürzung in die duale oder vollzeitschulische Ausbildung 
mit Kammerabschluss zu nutzen. Die Anzahl betrieblicher Ausbildung schancen soll durch 
adäquate Anrechnung bereits vollzeitschulisch erworbener Kompetenzen erhöht werden.  
Die Umsetzung eines effizienten Übergangssystems wird unterstützt durch den Umbau des 
Bildungsangebotes der Berufsko llegs zum 01.08.2013. Dieser beinhaltet den Wegfall von 
Bildungsgängen (z. B. Berufsorientierungsjahr, Berufsgrundschuljahr, einjährige Berufsfach-
schule für junge Menschen mit mittlerem Schu labschluss) bzw. den Abbau von Plätzen in 
nicht (berufs-)abschlussbezogenen vollzeitschu lischen Bildungsgängen. Die Effizienz der ein-
zelnen Bildungsangebote wird du rch systematische, inhaltliche und curriculare Ausrichtung 
auf direkte berufliche Anschlussfähigkeit sowie durch die Abstimmung mit den Partnern der 
beruflichen Ausbildung erhöht. Die Effizien z des Übergangssystems wird zudem auch da-
durch verbessert werden, dass die Angebote Jugendwerkstatt und Werkstattjahr wegen der 
weitgehend identischen Zielgruppen zusammengeführt werden.  
Allen Akteuren im Rahmen des Übergangsmanagements müssen diese Zielgruppen und die 
für sie geeigneten Qualifizierungsangebote bekannt sein, damit eine richtige Beratung und 
»Zuweisung« erfolgen kann.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 45 
1. Rahmenbedingungen ..................................................................................... 47 
2. Zielgruppe nbeschreibung ..............................................................................48 
3. Angebote ....................................................................................................... 50 
3.1 Übersicht der Angebote und möglicher Anschlussoptionen 
3.1.1 für junge Menschen, deren bisherig e Orientierungs- und Förderprozesse 
 die Aufnahme einer Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lassen............51 
3.1.2 für junge Menschen, bei denen Orientierungsprozess und Bewerbungen 
 noch nicht direkt zu der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung geführt 
 haben........................................................................................................52 
3.1.3 für junge Menschen, die ein behindertengerechtes Angebot erhalten  
 müsse n......................................................................................................53 
3.2 Beschreibung der Angebote  
3.2.1 für junge Menschen, deren bisherig e Orientierungs- und Förderprozesse  
die Aufnahme einer Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lassen 
Angebot 1: Juge ndwerkstatt ..................................................................... 54 
Angebot 2: Werk stattjahr ......................................................................... 55 
Angebot 3: Aktivi erungshilfen ................................................................... 56 
Angebot 4: Berufsvorber eitende Maßnahmen............................................. 57 
Angebot 5: Ausbildungsv orbereitung Typ A................................................ 58 
Angebot 6: Ausbildungsv orbereitung Typ B................................................ 59 
Angebot 7: Beru fsfachschule..................................................................... 60 
3.2.2 für junge Menschen, bei denen Orientierungsprozess und Bewerbungen 
 noch nicht direkt zu der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung geführt haben 
Angebot 8: EQ und EQ Plus ...................................................................... 61 
Angebot 9: BaE........................................................................................ 62 
Angebot 10: BaE NRW 3. Weg.................................................................... 63 
Angebot 11: Außerbetriebliche Ausbildung................................................... 64 
Angebot 12: Vollzeitschulische Ausbildung nach Landesrecht ....................... 65 
Angebot 13: Vollzeitschulische Ausbildung nach BKAZVO.............................. 66 
3.2.3 für junge Menschen, die ein behind ertengerechtes Angebot erhalten müssen 
Angebot 14: Eignungsabklärung/Arbeitserprobung....................................... 67 
Angebot 15: bvB-Reha ............................................................................... 68 
Angebot 16: Berufliche Ausbildung.............................................................. 69 
Angebot 17: Unterstützte Beschäftigung...................................................... 70 
Seite

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 46 
Angebot 18: Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer  
Werkstatt ............................................................................... 71 
Angebot 19: „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte 
Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen“ ..... 72

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 47 
1. Rahmenbedingungen 
Im Rahmen einer effizienten kommunalen Koordinierung müssen zur Realisierung einer ver-
bindlichen Ausbildungsperspektive für junge Menschen die Bedarfe abgeschätzt und realisiert 
werden. Dies kann nur unter Berücksichtigung der Arbeitsmarkterfordernisse der Region und 
ihrer Umgebung basierend auf einer Übersicht über alle Anschlussvereinbarungen und über 
alle Angebote der Berufsvorbereitung und der Berufsausbildung geschehen. Um diese Aufga-
be erfüllbar zu machen, bedarf es der Anstrengungen aller Akteure, angefangen mit der sys-
tematischen Studien- und Berufsorientierung über die Zahl und Attraktivität von Angeboten 
und Ausbildungsplätzen bis hin zur Begleitung der jungen Menschen.  
Aktivitäten sind ebenso wie der Einsatz von Ressourcen zu koordinieren und zu fokussieren, 
damit die bewusste Entscheidung für eine möglichst direkte Aufnahme einer Berufsausbil-
dung gefördert und damit auch der Abbau von Wa rteschleifen ermöglicht wird. Ineffiziente 
Bildungsverläufe mit vorzeitigem Abbruch bego nnener Maßnahmen oder Bildungsgänge wer-
den dadurch minimiert.  
Die Angebote sind inhaltlich, organisatorisch und hinsichtlich der Kooperation der Lernorte 
auf die Wahrnehmung der jeweils für die Zielgruppen vorgesehenen Anschlussoptionen in 
Ausbildung und Erwerbsleben ausgerichtet.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 48 
2. Zielgruppenbeschreibung 
 
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und Defiziten im erzieherischen Be-
reich und/oder multiplen Problemlagen: 
Es handelt sich um junge Menschen, die aufgru nd besonders schwierige r individueller Prob-
lemlagen (z. B. sozial, familiär,  psychisch) noch nicht in der Lage sind, eine Berufsvorberei-
tung bzw. Ausbildung zu beginnen.  
 
Junge Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert sind: 
Es handelt sich um junge Menschen, die aufgrund noch nicht abgeschlossener beruflicher 
Orientierung und noch nicht erlangter Ausbild ungsreife noch nicht in der Lage sind, eine 
Ausbildung zu beginnen. 
 
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorientiert sind: 
Es handelt sich um junge Menschen, die aufgrund noch nicht erlangter Ausbildungsreife trotz 
abgeschlossener beruflicher Orientierung noch nicht in der Lage sind, eine Ausbildung zu 
beginnen.  
 
Ausbildungsreife, aber nicht berufsgeeignete junge Menschen: 
Es handelt sich um junge Menschen, die aufgrund  noch nicht erlangter Berufseignung (z. B. 
bisher erworbener schulischer Abschluss, Alter) noch nicht in der Lage sind, die beabsichtigte 
Ausbildung zu beginnen. 
 
Ausbildungsreife, berufsgeeignete, aber lernbeeinträchtigte und/oder sozial benach-
teiligte junge Menschen: 
Es handelt sich um junge Menschen, die aufgru nd besonders schwierige r individueller Prob-
lemlagen (z. B. sozial, familiär, psychisch) noch nicht in der La ge sind, eine betriebliche dua-
le Ausbildung zu beginnen. 
 
Junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Marktbenachteilig-
te): 
Es handelt sich um junge Menschen, die aufgru nd nicht erfolgreicher Vermittlungsunterstüt-
zungen (Marktbenachteiligte) noch nicht eine betriebliche duale Ausb ildung beginnen konn-
ten.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 49 
 
(Schwerbehinderte) Rehabilitanden (z. B. lernbehinderte Menschen, geistig behin-
derte Menschen, körperlich und mehrfach  behinderte Menschen, sehbehinderte 
Menschen, sprachbehinderte Menschen, hörbehinderte Menschen, psychisch behin-
derte Menschen): 
Es handelt sich um junge Menschen, die aufg rund individueller Benachteiligungen (z. B. 
Lernbehinderungen, körperliche, geistige Behi nderungen) besonderer Angebote der Berufs-
vorbereitung bzw. Ausbildung bedürfen.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 50 
3. Angebote  
Die Zielgruppen sind systematisch den drei großen Gruppen  zugeordnet. Die folgenden 
Tabellen bieten einen Überblick über die jeweiligen Angebote für die drei Gruppen von jun-
gen Menschen.

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 51 
3.1Übersicht der Angebote und möglicher Anschlussoptionen 
3.1.1 für junge Menschen, deren bisherige Orientierungs- und Förderprozesse die Aufnahme einer Ausbildung noch nicht 
sinnvoll erscheinen lassen 
Angebot 1 
Jugendwerk-
statt 
Angebot 2 
Werkstattjahr 
(in Verbindung 
mit Angebot 5) 
Angebot 3 
Aktivierungs-
hilfen 
Angebot 4 
bvB 
Angebot 5 
Ausbildungs-
vorbereitung  
Typ A/TZ 
Angebot 6  
Ausbildungs-
vorbereitung  
Typ B/VZ 
Angebot 7 
Berufsfach-
schule  
gestuft 
Angebot 8 
EQ 
EQ Plus 
 
 
 
MFKJKS MAIS BA BA BA/MAIS/MSW MSW MSW BA 
Junge Menschen mit feh-
lender Ausbildungsreife und 
Defiziten im erzieherischen 
Bereich und/oder multiplen 
Problemlagen 
X X X     
 
Junge Menschen, die weder 
ausbildungsreif noch be-
rufsorientiert sind 
   X X X   
Junge Menschen mit feh-
lender Ausbildungsreife, die 
aber berufsorientiert sind 
   X X X  X 
Ausbildungsreife, aber nicht 
berufsgeeignete junge 
Menschen 
   X X X X  
 
Mögliche Anschlussoptionen ƒ Anschluss-
maßnahme 
der AA/ 
Jobcenter 
ƒ Schulab-
schluss 
ƒ Ausbildung 
ƒ Anschluss-
maßnahme 
der AA/ 
Jobcenter 
ƒ Schulab-
schluss 
ƒ Ausbildung 
ƒ Anschluss-
maßnahme 
der AA/ 
Jobcenter 
(bvB) 
ƒ Ausbildung 
ƒ Ausbil-
dung 
ƒ Ausbildung 
ƒ ggf. weiter-
führender  
Bildungsgang 
ƒ Ausbildung 
ƒ ggf. weiter-
führender 
Bildungsgang 
ƒ Ausbildung
ggf. mit 
Anrech-
nung 
ƒ Ausbildung 
 
Zielgruppen 
Angebote  
zuständig

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 52 
3.1.2 für junge Menschen, bei denen Orientierungsprozess und Bewerbungen noch nicht direkt zu der Aufnahme einer beruf-
lichen Ausbildung geführt haben 
Angebot 8 
EQ 
EQ Plus 
Angebot 9 
BaE 
(in integrativer und 
kooperativer Form) 
Angebot 10  
BaE NRW 3. Weg 
Angebot 11 
Außerbetriebliche 
Ausbildung/ 
Partnerschaftliche 
Ausbildung/ 
Verbundausbildung 
Angebot 12 
Vollzeitschulische 
Ausbildung nach 
Landesrecht 
Angebot 13 
Vollzeitschulische 
Ausbildung nach 
BKAZVO 
 
BA BA BA Je nach  
Programm-
verantwortung 
MSW MSW 
Ausbildungsreife, berufsge-
eignete, aber lernbeein-
trächtigte und/oder sozial 
benachteiligte junge Men-
schen 
X X X    
Junge Menschen mit einge-
schränkten Vermittlungs-
perspektiven (Marktbenach-
teiligte) 
X   X X X 
 
Mögliche Anschlussoptionen ƒ Ausbildung ƒ Wechsel in be-
triebliche Aus-
bildung 
ƒ nach Berufs-
abschluss in Er-
werbstätigkeit 
ƒ Wechsel in be-
triebliche Aus-
bildung 
ƒ nach Berufs-
abschluss in Er-
werbstätigkeit 
ƒ nach Berufs-
abschluss in Er-
werbstätigkeit 
ƒ nach Berufs-
abschluss in Er-
werbstätigkeit 
ƒ Wechsel in 
betriebl. Ausbil-
dung (ggf. mit 
Anrechnung) 
ƒ nach Berufs-
abschluss in Er-
werbstätigkeit 
 
Zielgruppen 
Angebote 
zuständig

Neues Übergangssyste Schule – Beruf NRW 53 
3.1.3 für junge Menschen, die ein behinder tengerechtes Angebot erhalten müssen  
Angebot 14 
Eignungsab-
klärung/Arbeits-
erprobung 
Angebot 15 
bvB-Reha 
Angebot 16 
Berufliche Aus-
bildung 
Angebot 17 
Unterstützte 
Beschäftigung 
Angebot 18 
Eingangsverfah-
ren und Berufs-
bildungsbereich 
in einer Werk-
statt 
Angebot 19 
„100 zusätzliche Ausbildungs-
plätze für behinderte Jugendli-
che und junge Erwachsene in 
Nordrhein-Westfalen“ 
 
Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX MAIS in Zusammenarbeit mit BA 
Rehabilitanden/schwer-
behinderte Menschen X X X X X X 
 
Mögliche  
Anschlussoptionen 
ƒ Einzelfallent-
scheidung  
ƒ Ausbildung 
ƒ ggf. Erwerbs-
tätigkeit 
ƒ Wechsel in 
betriebliche 
Ausbildung 
ƒ nach Berufs-
abschluss in 
Erwerbstätig-
keit 
ƒ Integration in 
Erwerbstätig-
keit 
ƒ Übernahme in 
den Arbeits-
bereich der 
WfbM 
ƒ Integration in 
den ersten Ar-
beitsmarkt 
ƒ nach Berufsabschluss in 
Erwerbstätigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zielgruppen
Angebote 
zuständig

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 54  
3.2 Beschreibung der Angebote  
3.2.1 für junge Menschen, deren bisherig e Orientierungs- und Förderprozess die 
Aufnahme einer Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lassen 
Angebot 1I Jugendwerkstatt 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und (erheblichen) 
Defiziten im erzieherischen Bereich und/oder multiplen Problemlagen. 
Ziel ƒ Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen  
ƒ Förderung der Kompetenzen und Fähigkeiten, die die Vorausset-
zung für gelingende Bildungsproze sse, Lebensgestaltung und be-
rufliche Integration sind 
Dauer 9 Monate (Verlängerung ist möglich) 
LernorteII ƒ Träger der Jugendsozialarbeit 
ƒ BK 
Konzeption  Zusammenwirken handwerklicher Projekte mit spezifischer sozialpäda-
gogischer Förderung und Unterricht. 3 Tage Ausbildungswerkstatt unter 
Anleitung erfahrener Ausbilder. 2 Tage Unterricht mit curricular umge-
setzten. Qualifizierungsbausteinen in Ausbildungsvorbereitungsklassen 
der Berufskollegs, Erprobung der Fähigkeiten im Praktikum in einem 
Betrieb vor Ort. 
In Ausschreibung vorgeschriebene fachliche und didaktische Abstim-
mung zwischen Träger und Berufskollegs.  
Wirksamkeit des  
Angebots 
ƒ 8 % Übergang in Ausbildung  
ƒ 25 % Übergang in eine berufsorientierende oder berufsvorberei-
tende Maßnahme der Arbeitsverwaltung, in ein Beschäftigungs-
projekt oder in Erwerbstätigkeit  
ƒ 7 % Nachholen des Hauptschulabschlusses  
ƒ 19 % Verbleib in der Einrichtung zur weiteren Persönlichkeitssta-
bilisierung 
Zuständige Institution MFKJKS 
Integrierbare Angebote Werkstattjahr, Zusammenfügung geplant 
Anschlussoptionen ƒ Anschlussmaßnahme der AA/Jobcenter 
ƒ Schulabschluss 
ƒ Ausbildung

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 55  
 
 
Angebot 2I Werkstattjahr 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und Defiziten im 
erzieherischen Bereich und/oder multiplen Problemlagen 
Ziel ƒ Entwicklung persönlicher, sozialer und fachlicher Kompetenzen, 
reale betriebliche Arbeitssituationen kennen lernen 
ƒ Vorbereitung auf Ausbildung, Beschäftigung oder weitergehen-
de Berufsvorbereitung (bvB) 
Dauer 12 Monate (keine Verlängerung möglich) 
LernorteII ƒ Träger 
ƒ Praktikumsbetrieb 
ƒ BK 
Konzeption 3 Tage Ausbildungswerkstatt unter Anleitung erfahrener Ausbilder. 
2 Tage Unterricht mit curricular  umgesetzten Qualifizierungsbau-
steinen in Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs, Er-
probung der Fähigkeiten in Praktikum in einem Betrieb vor Ort. In 
Ausschreibung vorgeschriebene fachliche und didaktische Abstim-
mung zwischen Träger und Berufskollegs. 
Wirksamkeit des  
Angebots 
11,9 % Übergang in Ausbildung 
17,6 % Übergang in eine berufsvorbereitende Maßnahme der Ar-
beitsverwaltung oder in Erwerbstätigkeit  
Zuständige Institution MAIS 
Integrierbare Angebote Jugendwerkstatt (Zusammenfügung geplant), Produktionsschule 
Anschlussoptionen ƒ Anschlussmaßnahme der AA/Jobcenter 
ƒ Ausbildung

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 56  
 
Angebot 3I 
Aktivierungshilfen 
§ 46 SGB III (§ 45 SGB III ab 01.04.2012)  
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife und Defiziten im erzie-
herischen Bereich und/oder multiplen Problemlagen 
Ziel ƒ Junge Menschen sollen für eine berufliche Qualifizierung motiviert 
und stabilisiert werden  
ƒ Weiteres Ziel: Vorbereitung auf erfolgreiche Maßnahmeteilnahme 
bvB 
Dauer ƒ 6 Monate 
ƒ Verlängerung im begründeten Einzelfall auf 12 Monate möglich 
LernorteII ƒ Träger 
ƒ BK 
Konzeption Individuelle Unterstützung von jungen Menschen bei einem Träger und 
Unterricht.  
3 Tage individuelle Unterstützung  
2 Tage Unterricht mit curricular umgesetzten Qualifizierungsbausteinen 
in Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs 
Wirksamkeit des  
Angebots 
Separate Auswertung liegt nicht vor 
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit 
Integrierbare Angebote Werkstattjahr 
Anschlussoptionen ƒ Anschlussmaßnahme der AA/Jobcenter (bvB) 
ƒ Je nach Förderverlauf Ausbildung

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 57  
 
Angebot 4I 
bvB 
§61 ff SGB III (§ 51 ff SGB ab 01.04.2012)  
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Junge Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert sind 
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorien-
tiert sind 
Ausbildungsreife, aber nicht berufsgeeignete junge Menschen 
Ziel ƒ Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung  
ƒ Vorbereitung auf den HSA 
ƒ nachrangig Integration in Arbeit 
Dauer ƒ 10 Monate mit fehlender Ausbildungsreife bzw. Berufseignung 
ƒ 9 Monate bei denen, deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchan-
cen erhöht werden sollen 
ƒ 11 Monate (Ausbildung), 18 Monate (Arbeit) bei anerkannten Re-
habilitanden (Förderkategorie I)IV 
ƒ 10 – 12 Monate mit komplexen Förderbedarf  
ƒ 12 Monate Vorbereitung des HSA oder erweiterten/qualifizierten 
HSA, Klasse 10a 
ƒ Individuelle Verlängerungsmöglichkeit bis zu 18 Monaten  
LernorteII ƒ Träger 
ƒ Betrieb 
ƒ BK 
Konzeption Das Konzept beinhaltet verschiede ne, auf den Einzelfall abgestimmte 
Qualifizierungsebenen. Dazu zählen die 
ƒ Eignungsanalyse 
ƒ Grundstufe (Kernelement „Berufsorientierung/Berufswahl“) 
ƒ Förderstufe (Kernelement „berufliche Grundfertigkeiten“) 
ƒ Übergangsqualifizierung (Kernelement „berufs- und betriebs-
orientierte Qualifizierung“). 
3 Tage Ausbildungswerkstatt unter Anleitung erfahrener Ausbilder.  
2 Tage Unterricht mit curricular umgesetzten Qualifizierungsbaustei-
nen in Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs.  
Fachliche und didaktische Abstimm ung zwischen Berufskollegs und 
Träger entsprechend der Vorgaben in der Ausschreibung. 
Besonderheit: 500 € Vermittlungspauschale für betr. Ausbildung 
Wirksamkeit des  
Angebots 
43,5 % Übergang in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit  
89,4 % Maßnahmeteilnehmer/in am Stichtag nach 6 Monaten nicht in 
Arbeitslosigkeit  
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen Ausbildung

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 58  
 
Angebot 5 
Ausbildungsvorbereitung – Typ A 
(Teilzeit) 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Nur in Verbindung mit Maßnahmen oder für junge Menschen mit sozial-
versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis: 
Junge Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert sind 
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorien-
tiert sind 
Ausbildungsreife, aber nicht berufsgeeignete junge Menschen 
Ziel ƒ Erwerb beruflicher Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Aufnahme 
einer Berufsausbildung  
ƒ Ggf. Erreichen des Hauptschulabschlusses 
Dauer 12 Monate  
LernorteII ƒ BK 
ƒ Träger 
ƒ Betrieb 
Konzeption 2 Tage Unterricht mit curricular umgesetzten Qualifizierungs-
bausteinen in Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs. 
In Verbindung mit Trägermaßnahmen zusätzlich 3 Tage Ausbil-
dungswerkstatt unter Anleitung erfahrener Ausbilder. 
Fachliche und didaktische Abstimm ung zwischen Berufskollegs und 
Träger entsprechend der Vorgaben in der Ausschreibung. 
Wirksamkeit 
des Angebots 
In der bisherigen Konzeption 
KSoB Teilzeit: 9 % Übergang in Ausbildung (Stand 2010) 
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit/MAIS/MSW 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen ƒ Ausbildung  
ƒ ggf. weiterführender Bildungsgang

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 59  
 
Angebot 6 
Ausbildungsvorbereitung – Typ B 
(Vollzeit) 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Junge Menschen, die weder ausbildungsreif noch berufsorientiert sind 
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorien-
tiert sind 
Ausbildungsreife, aber nicht berufsgeeignete junge Menschen 
Jedoch schulmüde 
Ziel ƒ Erwerb beruflicher Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Aufnahme 
einer Berufsausbildung  
ƒ Ggf. Erreichen des Hauptschulabschlusses 
Dauer 12 Monate  
LernorteII ƒ BK 
ƒ Betrieb 
Konzeption 2 Tage Unterricht mit curricular umgesetzten Qualifizierungsbaustei-
nen in Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs. 
3 Tage schulisch begleitetes Praktikum in Betrieben vor Ort. Fachliche 
und curriculare Abstimmung zwischen Berufskollegs und Praktikums-
betrieb entsprechend dem Praktikumscurriculum. 
Wirksamkeit 
des Angebots 
In der bisherigen Konzeption 
KSoB Vollzeit: 10 % Übergang in Ausbildung  
Berufsorientierungsjahr: 31 % Übergang in Ausbildung  
(Stand 2010):  
Zuständige Institution MSW 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen ƒ Ausbildung  
ƒ ggf. weiterführender Bildungsgang

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 60  
 
Angebot 7 
Berufsfachschule 
(gestuft) 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Ausbildungsreife, aber nicht berufsgeeignete junge Menschen 
Ziel ƒ Erwerb anrechenbarer beruflicher Kenntnisse zur Vorbereitung 
auf die Aufnahme einer Berufsausbildung  
ƒ Erreichen des Hauptschulabschlus ses nach Klasse 10 und/oder 
des mittleren Schulabschlusses und ggf. Qualifikationsvermerk  
Dauer 12 Monate  
24 Monate nur für Einsteiger mit Hauptschulabschluss, deren Quali-
fizierungsziel den mittleren Schulabschluss beinhaltet 
LernorteII ƒ BK 
ƒ Praktikumsbetrieb 
Konzeption 5 Tage Unterricht in Berufsfachschulklassen des Berufskollegs mit 
curricular umgesetzten Ausbildungsbausteinen, ergänzt durch Praktika 
in einem Betrieb. Fachliche und didaktische Abstimmung zwischen 
Berufskolleg und Praktikumsbetrieb gemäß Praktikumscurriculum. 
Wirksamkeit 
des Angebots 
In der bisherigen Konzeption 
Berufsgrundschuljahr: 34 % Übergang in Ausbildung  
Berufsfachschule: 45 % Übergang in Ausbildung  
(Stand 2010) 
Zuständige Institution MSW 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen ƒ Ausbildung  
ƒ ggf. mit Anrechnung

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 61  
 
3.2.2 für junge Menschen, bei denen Orientierungsprozess und Bewerbungen noch 
nicht direkt zu der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung geführt haben 
Angebot 8I 
EQ und EQ Plus 
§ 235 b SGB III (§ 131 SGB III ab 01.04.2012) 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife, die aber berufsorien-
tiert sind 
Ausbildungsreife, berufsgeeignete, aber lernbeeinträchtigte und/oder 
sozial benachteiligte junge Menschen 
Junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven 
(Marktbenachteiligte) 
Ziel Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung, Vermittlung 
von anrechenbaren Basiskompetenzen für eine Berufsausbildung  
Dauer ƒ mindestens 6, höchstens 12 Monate  
ƒ Beginn frühestens 01.10. 
ƒ bei Altbewerbern, lernbeeinträchtigten und sozial benachteilig-
ten jungen Menschen frühestens 01.08. 
LernorteII ƒ Betrieb 
ƒ BK  
Konzeption Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum 
von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten und Unterricht in der im 
Ausbildungsziel der entsprechenden Fachklasse des dualen Systems 
im Berufskolleg. Vorrangig Übernahme in betriebliche Ausbildung. 
Nachrangig Übernahme in das 2. Jahr vollzeitschulischer Ausbildung 
mit Kammerprüfung.  
Wirksamkeit des  
Angebots 
65,8 % Übergang in betriebliche Ausbildung oder Erwerbstätigkeit 
93,4 % Maßnahmeteilnehmer/in am Stichtag nach 6 Monaten nicht 
in Arbeitslosigkeit 
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen Ausbildung (vorrangig betrieblich, nachrangig vollzeitschulisch mit 
Kammerprüfung)

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 62  
 
Angebot 9I 
BaE 
(in integrativer und kooperativer Form) 
§ 240 ff SGB III (§76 ff SGB III ab 01.04.2012) 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Ausbildungsreife, berufsgeeignete, aber lernbeeinträchtigte und/oder 
sozial benachteiligte junge Menschen 
Ziel Die Aufnahme sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbil-
dung zu ermöglichen. 
Dauer Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt für die gesamte Dauer der 
Ausbildung, angestrebt wird ein mö glichst frühzeitiger Übergang in 
eine betriebliche Ausbildung. 
LernorteII ƒ Träger 
ƒ Betrieb (bei der koop. BaE erfolgt die fachpraktische Ausbildung 
im Kooperationsbetrieb, bei der integrativen wird sie um betriebli-
che Ausbildungsphasen ergänzt) 
ƒ BK 
Konzeption Bis zum angestrebten Übergang in betriebliche Ausbildung: Fachpra-
xis im Kooperationsbetrieb oder beim Träger ergänzt um Betriebs-
praktika sowie Unterricht in der entsprechenden Fachklasse des dua-
len Systems im Berufskolleg. 
Besonderheit: 2.000 € Vermittlungspauschale 
Wirksamkeit des  
Angebots 
40,7 % Übergang in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit 
69,6 % Maßnahmeteilnehmer/in am Stichtag nach 6 Monaten nicht in 
Arbeitslosigkeit. 
BaE ist in BaE NRW 3. Weg enthalten, eine separate Auswertung ist 
nicht vorhanden. 
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen ƒ Wechsel in betriebliche Ausbildung  
ƒ nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 63  
 
Angebot 10I 
BaE NRW 3. Weg 
(in integrativer Form) 
§ 240 ff SGB III (§76 ff SGB III ab 01.04.2012) 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Ausbildungsreife, berufsgeeignete, aber lernbeeinträchtigte und/oder 
sozial benachteiligte junge Menschen 
Ziel Die Aufnahme sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung 
zu ermöglichen. 
Dauer Die Zuweisung der Teilnehmer/innen erfolgt für die gesamte Dauer der 
Ausbildung. Bei guten individuellen Erfolgsaussichten für den Übergang in 
eine betriebliche Ausbildung ist dieser zu fördern. 
LernorteII ƒ Träger 
ƒ Betrieb  
ƒ BK  
Konzeption Individuelle integrative außerbetriebliche Berufsausbildung in modulari-
sierter Form anhand einheitlicher mit zusätzlichem Stütz- und Förderun-
terricht und sozialpädagogische Begleitung und ergänzt um Betriebsprak-
tika sowie Unterricht in der Regel in einer eigenständigen Fachklasse in 
kleinen Lerngruppen. 
Besonderheit: „Altvertrag“ 
Wirksamkeit des  
Angebots 
40,7 % Übergang in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit  
69,6 % Maßnahmeteilnehmer/in am Stichtag nach 6 Monaten nicht in 
Arbeitslosigkeit  
BaE NRW 3. Weg ist in BaE enthalten, eine separate Auswertung ist nicht 
vorhanden. 
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit 
Integrierbare Angebote   
Anschlussoptionen ƒ Wechsel in betriebliche Ausbildung  
ƒ nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 64  
 
Angebot 11I 
Außerbetriebliche/ 
Partnerschaftliche Ausbildung 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Markt-
benachteiligte) 
Ziel Den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. 
Dauer Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt für die gesamte Dauer der Ausbil-
dung, angestrebt wird ein möglichst frühzeitiger Übergang in eine be-
triebliche Ausbildung. 
LernorteII ƒ Träger 
ƒ Betrieb  
ƒ BK 
Konzeption Außerbetriebliche Ausbildung: Ausbildung bei Trägern und Unterricht in 
der entsprechenden Fachklasse des dualen Systems im Berufskolleg 
Partnerschaftliche Ausbildung: Ein Jahr Ausbildung bei Trägern und 
Unterricht in der entsprechenden Fa chklasse des dualen Systems im 
Berufskolleg sowie anschließende Sicherstellung der Beendigung der 
Ausbildung vorzugsweise im Betrieb. 
Wirksamkeit des  
Angebots 
Wechsel in betriebliche Ausbildung bzw. Übergang in Erwerbstätigkeit 
nicht erfasst 
Zuständige Institution Entsprechend jeweiliger Programmverantwortung, z. B. MAIS 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen ƒ Wechsel in betriebliche Ausbildung  
ƒ nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 65  
 
Angebot 12I 
Vollzeitschulische Ausbildung 
nach Landesrecht 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Markt-
benachteiligte) 
Ziel Den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. 
Dauer 24 bzw. 36 Monate je nach Bildungsgang  
LernorteII ƒ Betrieb (betriebliche Praktikumsphasen) 
ƒ BK  
Konzeption Vollzeitschulische Ausbildung in Berufsfachschulklassen mit Prakti-
kumsphasen und Abschlussprüfung. 
Wirksamkeit des  
Angebots 
Wechsel in Erwerbstätigkeit nicht erfasst 
Zuständige Institution MSW 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 66  
 
Angebot 13I 
Vollzeitschulische Ausbildung 
nach BKAZVO 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Junge Menschen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven (Markt-
benachteiligte) 
Ziel Die Aufnahme sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung 
zu ermöglichen. 
Dauer Entsprechend möglicher Anrechnungen (z. B. EQ, BFS) und gezielter 
Übergänge in betriebliche Ausbildung je nach Ausbildungsdauer gemäß 
Ausbildungsordnung zwischen 12 und maximal 42 Monaten.  
LernorteII ƒ Betrieb (betriebliche Praktikumsphasen) 
ƒ BK  
Konzeption Vollzeitschulische Ausbildung mit Kammerprüfung in eigenen Fachklas-
sen im Berufskolleg ergänzt durch Betriebspraktika. Fachliche und curri-
culare Abstimmung zwischen Berufskolleg und Praktikumsbetrieb ent-
sprechend der Ausbildungsordnung.  
Wirksamkeit des  
Angebots 
Wechsel in betriebliche Ausbildung bzw. Übergang in Erwerbstätigkeit 
nicht erfasst 
Zuständige Institution MSW 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen ƒ Wechsel in betriebliche Ausbildung  
ƒ nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 67  
3.2.3 für junge Menschen, die ein behindertengerechtes Angebot erhalten müssen 
Angebot 14III 
Eignungsabklärung/Arbeitserprobung 
§ 97 Abs.2 SGB III (§ 112 Abs.2 SGB III ab 01.04.2012) i.V.m. 
§ 33 Abs.4 SGB IX 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
(schwerbehinderte) Rehabilitanden 
Ziel Unterstützung zur Auswahl der im Reha-Verfahren erforderlichen Leis-
tungen  
Dauer Eignungsabklärung bis 60 Tage, Arbeitserprobung bis 20 Tage 
Lernorte BBW oder vergleichbare Einrichtung nach § 35 SGB IX 
Konzeption Mit diagnostischer Begleitung soll ein Berufsziel entwickelt werden, 
dass den individuellen Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Die TN 
sollen anhand berufspraktischer Erprobung und theoretischem Unter-
richt eine Einschätzung gewinnen, ob die Anforderungen einer Be-
rufsausbildung oder einer Berufstätigkeit zu bewältigen sind. 
Es wird eine Empfehlung gegeben, welche Leistungen im Reha-
Verfahren erforderlich sind, z. B. die Vorbereitung auf eine berufliche 
Ausbildung (z. B. im Rahmen einer BvB) oder ggf. auch eine techni-
sche Ausstattung. 
Wirksamkeit des  
AngebotsiV 
 
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit als Träger  der Teilhabe am Arbeitsleben 
nach dem SGB IX 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen ƒ Berufsvorbereitung 
ƒ Ausbildung 
ƒ Arbeitsaufnahme

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 68  
 
Angebot 15III 
bvB-Reha (Förderkategorie II u. III)V  
einschließlich einer Grundausbildung  
(blindentechnisch oder vergleichbares) 
§ 102 Abs. 1 SGB III (§ 117 Abs. 1 SGB III ab 01.04.2012) i. V. m.  
§ 33 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
(schwerbehinderte) Rehabilitanden 
Ziel ƒ Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung  
ƒ Vorbereitung auf die Aufnahme einer Arbeit 
Dauer ƒ in der Regel 11 Monate  
ƒ Verlängerung im begründeten Einzelfall auf 18 Monate ist möglich 
LernorteII ƒ Träger oder BBW oder vergleichbare Einrichtung nach § 35 SSGB IX  
ƒ Betrieb  
ƒ BK, Förderberufskolleg  
Konzeption 3 Tage Ausbildungswerkstatt unter Anleitung erfahrener Ausbilder. 2 
Tage Unterricht mit curricular umgesetzten Qualifizierungsbausteinen in 
Ausbildungsvorbereitungsklassen der Berufskollegs.  
Besonderheit: bvB Förderkategorie II Erfolgsbezogene Pauschale 1.500 
Euro für Vermittlung in betriebliche Ausbildung  
Wirksamkeit des  
AngebotsIV 
 
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben nach 
dem SGB IX 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen ƒ Ausbildung  
ƒ Ggf. Erwerbstätigkeit

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 69  
 
Angebot 16III 
Berufliche Ausbildung  
(Förderkategorie II u. III)V 
§ 102 Abs.1 SGB III (§ 117 Abs.1 SGB III ab 01.04.2012) i.V.m. 
§ 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
(schwerbehinderte) Rehabilitanden 
Ziel Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung mit dem Ziel der an-
schließenden Integration in Arbeit  
Dauer Die Zuweisung erfolgt für die Dauer der Ausbildung, ein frühzeitiger 
Übergang in eine betriebliche Ausbildung wird angestrebt (maßnah-
meabhängig)  
LernorteII ƒ Träger oder BBW oder vergleichbare Einrichtung nach § 35 SGB IX 
ƒ Betrieb (bei koop. Ausbildung die fachpraktische Ausbildung im Be-
trieb, bei integrativer Ausbildung wird die Ausbildung um betriebliche 
Ausbildungsphasen ergänzt) 
ƒ BK, Förderberufskolleg  
Konzeption Fachpraxis im Kooperationsbetrieb oder beim Träger ergänzt um 
Betriebspraktika sowie Unterricht in entsprechenden Fachklassen. 
Besonderheit: Prämie 
ƒ Kategorie II 2.500 Euro Vermittlungspauschale bei Übernahme in 
eine betriebliche Ausbildung. 
ƒ Kategorie III 2.500 Euro Vermittlungspauschale bei Übernahme in 
eine betriebliche Ausbildung und 4000 Euro bei Integration in Arbeit 
für die BBW´s, die sich an dem Projekt Prämienmodell beteiligen. 
Wirksamkeit des  
AngebotsIV 
ƒ Integrationsgrad Förderkategorie II ca. 46 % 
ƒ Integrationsgrad Förderkategorie III ca. 37 % 
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben 
nach dem SGB IX 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen ƒ Wechsel in betriebliche Ausbildung 
ƒ Nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 70  
 
Angebot 17III 
Unterstützte Beschäftigung 
§ 33 Abs. 3 Nr. 2 a SGB IX 
und § 38 a SGB IX 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
(schwerbehinderte) Rehabilitanden  
(Grenzfälle geistig behinderte/ lernbehinderte Menschen, psychisch 
behinderte Menschen)  
Ziel Vorbereitung auf die Aufnahme einer Arbeit 
Dauer ƒ in der Regel 2 Jahre,  
ƒ Verlängerung um weitere 12 Monate ist im Einzelfall möglich  
Lernorte ƒ Träger  
ƒ Betrieb  
Konzeption Die Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung umfasst drei Phasen mit 
folgender Zielsetzung:  
Auf Basis des identifizierten, besonderen Unterstützungsbedarfs die 
Akquise grundsätzlich geeigneter Qualifizierungsplätze und betriebliche 
Erprobung zur Platzierung des Teilnehmers im Betrieb. 
(Orientierungsphase)  
Unterstützte Einarbeitung und Qual ifizierung auf dem individuell am 
besten geeigneten Platz, der eine berufliche Perspektive bietet. 
(Qualifizierungsphase)  
Festigung im betrieblichen Alltag zur Realisierung einer dauerhaften 
Beschäftigung im Betrieb  
(Stabilisierungsphase)  
Das Vermitteln von berufsübergreifenden Lerninhalten und 
Schlüsselqualifikationen sowie Aktivitäten zur Weiterentwick-
lung der Persönlichkeit sind wesentlicher Inhalt und insoweit integraler 
Bestandteil aller Phasen. 
In Zuständigkeit der Integrationsämter ggf. Berufsbegleitung im An-
schluss. 
Wirksamkeit des  
AngebotsIV 
 
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben 
nach dem SGB IX 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen Integration in Erwerbstätigkeit

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 71  
 
Angebot 18III 
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer 
Werkstatt für behinderte Menschen 
§ 39 und § 40 SGB IX 
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
(schwerbehinderte) Rehabilitanden 
(häufig geistig behinderte Menschen, psychisch behinderte 
Menschen und schwerstmehrfach behinderte Menschen)  
Ziel ƒ Integration auf den ersten Arbeitsmarkt  
ƒ Übernahme in den Arbeitsbereich der WfbM 
Dauer ƒ Eingangsverfahren in der Regel 3 Monate 
ƒ Berufsbildungsbereich in der Regel 24 Monate  
Lernorte WfbM (evtl. Betrieb, mit der Opti on betriebsintegrierter Berufs-
bildungsplätze)  
Konzeption Eingangsverfahren: 
Im Eingangsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der Fest-
stellungen aus Vorgutachten (z. B. Schulgutachten, Gutachten 
aus DIA-AM) eine individuelle Analyse des Leistungspotentials 
durch Einzeltestungen und -erprobungen sowie Beobachtungen 
in der Gruppe. Die Analyse des Leistungspotentials erfolgt auf 
der Grundlage anerkannter und zielgruppengerechter Metho-
den zur Eignungsdiagnostik und schließt Feststellungen zu 
sozialen Kompetenzen und Perspektiven für eine Beschäftigung 
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein. 
Berufsbildungsbereich: 
Die Förderung durch Lehrgänge und Einzelmaßnahmen um-
fasst das Erlernen von Fähigkeiten und Fertigkeiten zu mög-
lichst eigenständigem Ausführen von beruflichen Tätigkeiten, 
die Vermittlung von Wissen und Einsichten, das Erreichen sozi-
aler Lernziele und dadurch das Erlangen sozialer Kompetenzen. 
Dabei werden arbeits- und sond erpädagogisch bewährte Lern-
modelle und -methoden angewand t, die auch die Persönlich-
keitsförderung der Teilnehmer umfassen. 
Besonderheit: Prämien derzeit nur im Rahmen eines Modellpro-
jektes des LVR 
Wirksamkeit des  
AngebotsIV 
 
Zuständige Institution Bundesagentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsle-
ben nach dem SGB IX 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen ƒ Übernahme in den Arbeitsbereich der WfbM  
ƒ Integration in den ersten Arbeitsmarkt

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 72  
 
Angebot 19III 
„100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte  
Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen“
Zielgruppen/individuelle 
Problemlagen 
Nicht vermittelte ausbildungsplatzsuchende behinderte Jugendliche und 
junge Erwachsene, z. B. mit Körperbehinderung, Sinnesbehinderung, 
psychischer Behinderung, Mehrfachbehinderung. Der Status als Rehabi-
litand/-in in der beruflichen Erstausbildung wird vorausgesetzt. 
Ziel Erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung mit dem Ziel der 
anschließenden Integration in Arbeit.  
Dauer Die Zuweisung erfolgt für die Dauer der Ausbildung. 
LernorteII ƒ Betrieb (überwiegender Anteil der fachpraktischen Ausbildung) 
ƒ Bildungsträger (Berufsbildungswer ke oder Berufsförderungswer-
ke gem. § 35 SGB IX) 
ƒ BK, Förderberufskolleg 
Konzeption Unterstützte überwiegend betriebliche Ausbildung, bei der die Einrich-
tungen der beruflichen Rehabilitation die jungen Menschen in ihrer 
Berufswahl beraten, mit ihnen den Ausbildungsvertrag abschließen, 
ihnen einen Coach (sozialpädagogische Betreuung) zur Seite stellen, die 
Ausbildung an den verschiedenen Lernorten koordinieren und individu-
ellen Stütz- und Förderunterricht durchführen. 
Wirksamkeit 
des AngebotsIV 
Bei Teilnehmenden aus den ersten 3 Jahrgängen wurden zum Stichtag 
nach 6 Monaten folgende Übergänge ermittelt: 40 % in Arbeit, 14 % in 
aufstockende Ausbildung, 5 % in Fördermaßnahmen, 2 % in Arbeitsun-
fähigkeit und 36 % in Arbeitslosigkeit. 
Zuständige Institution MAIS NRW in Zusammenarbeit mit Bundesagentur für Arbeit als 
Träger der Teilhabe am Arbeitsleben 
Integrierbare Angebote  
Anschlussoptionen Nach Berufsabschluss in Erwerbstätigkeit 
 
 
 
 
 
I Angebote gelten auch für (schwerbehinderte) Rehabilitanden. 
II Die Beschulung in den BKs sollte im Sinne einer op timalen Förderung auch für nicht berufsschulpflichtige 
Jugendliche erfolgen. 
III Ergänzendes Angebot für (schwerbehinderte) Rehab ilitanden, wenn die o.g. Leistungen nicht greifen. 
IV Der Integrationsgrad im Reha-Bereich bezieht sich immer auf die erfolgreiche Integration nach einer 
Hauptmaßnahme, so dass ein Integrationsgrad nicht für jede Maßnahme ausgewiesen werden kann. 
UB ist zwar eine Hauptmaßnahme, ein Integrationsgrad  kann aufgrund der bisherigen Laufzeit erst Ende 
2012 ermittelt bzw. angegeben werden. 
V Förderkategorie I bis III: Die Förderkategorien be schreiben den Förderbedarf des (schwerbehinderten) 
Rehabilitanden. 
Förderkategorie I allgemeine Maßnahmen 
Förderkategorie II Reha-spezifische Maßnahmen 
Förderkategorie III Reha-spezifische Maßnahmen in besonderen Einrichtungen (z. B. BBW)

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 73  
 
Attraktivität des dualen Systems 
Beschlusspapier der Arbeitsgruppe 3 
Eine gemeinsame Strategie soll  entwickelt werden, um die Attraktivität der dualen Ausbil-
dung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulfo rmen zu erhöhen. Verschiedene Maßnahmen 
werden dazu erarbeitet und im Land umgesetzt. 
Die Umsetzung erfolgt z. B. 
ƒ durch Veranstaltungen und Maßnahmen, bei de nen Multiplikatoren, Eltern, Schülerinnen 
und Schüler informiert werden, 
ƒ über jugendspezifische Kommunikationsmedien zu Themenfeldern wie Durchlässigkeit 
beruflicher Bildung, Duales Studium u. ä. 
Die Vernetzung mit bestehenden Initiativen zur Stärkung des dualen Systems ist dabei we-
sentlich: 
ƒ Für die flächendeckende Möglichkeit, gleichzeitig mit der dualen Ausbildung die Fach-
hochschulreife zu erwerben, wird im Rahmen des Umbaus des Bildungsangebotes der 
Berufskollegs ein modifiziertes, breiter nutzbares Angebot geschaffen. 
ƒ Auch der Ansatz, beruflich erworbene Kompetenzen auf Studiengänge anzurechnen, 
wird systematisch weiter verfolgt.  
Auf dieser Basis können jungen Menschen konk rete Karriere-Perspektiven von dualer Ausbil-
dung dargestellt und vermittelt werden. 
 
 
Derzeit wird das Strategiepapier erarbeitet , dessen Veröffentlichung im Frühjahr 2012 ge-
plant ist.

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 74  
Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens 
„Neues Übergangssystem Schule-Beruf“ zur kommunalen Koor-
dinierung 
 
 
Die Kommune ______________________________ sowie das Land Nordrhein-Westfalen, 
vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Inte gration und Soziales, bekräftigen mit dieser 
Vereinbarung ihren gemeinsa men Willen, das Übergangssys tem von der Schule in Ausbil-
dung, Studium und Beruf entsprechend dem Gesamtkonzept des Ausbildungskonsenses NRW 
vom 10.02.2011, seinem Beschluss vom 01.06 .2011 und seinem Umsetzungsbeschluss vom 
18.11.2011 in gemeinsamer Anstreng ung für das Gebiet der Kommune 
_________________________ neu zu gestalten. Im Einzelnen halten sie fest: 
 
1. Ziel der kommunalen Koordinierung ist es, einen nachhaltigen und systematischen 
Übergang Schule-Beruf im Sinne der o. a. Dokumente mit den Teilbereichen Berufs- und 
Studienorientierung, Berufsvorbereitung und Übergang in Ausbildung / Studium gemein-
sam und in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren im Gebiet der Stadt / des Kreises 
zu befördern, erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinu-
ierlichen Weiterentwicklung des Gesamtsystems beizutragen. 
 
Die rechtlichen Zuständigkeiten bleiben dabei bestehen, d.h. Zuständigkeiten und Ver-
antwortung in diesem Gesamtsystem liegen bei den jeweiligen gesetzlichen bzw. rechtli-
chen Institutionen Schule, Jugendhilfe, Arbeitsverwaltung/Jobcenter/Optionskommunen 
und den Betrieben bzw. Kammern. 
 
Die Partner auf Landesebene haben sich im  Beschluss des Ausbildungskonsenses Nord-
rhein-Westfalen vom 10.02.2011 darauf verständigt,  
ƒ eine nachhaltige Studien- und Berufsorientierung für alle Schüler/innen zu verankern, 
ƒ den Übergang von der Schule in Beruf und Studium durch schlanke und klare Ange-
botsstrukturen zu systematisieren, 
ƒ die Chancen einer dualen Berufsausbildung transparenter zu machen und die Attrakti-
vität beruflicher Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern, 
ƒ Ausbildungsangebote im direkten Anschlu ss an den Besuch der allgemeinbildenden 
Schule bzw. an Maßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsreife bereit zu stellen,

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 75  
und in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen einschließlich ihrer regionalen Instituti-
onen dazu beizutragen. Insofern wird davon ausgegangen, dass die regionalen Akteure, 
die im Übergangssystem mitwirken, die Rolle der Kommune als Koordinator akzeptieren.  
 
2. Zweck dieser Vereinbarung ist es,
 sich darüber zu verständigen, welche Aufgaben 
die Kommune bzw. das MAIS in diesem Zusammenhang übernimmt, welche zeitlichen 
Abläufe geplant sind und wie Ergebnisse nachgehalten werden sollen. Auf dieser Basis 
können dann im Projektverlauf Problembereiche schneller identifiziert und entsprechende 
Fortschreibungen bzw. Anpassungen gemacht werden. 
Eine fortzuschreibende Zielplanung vor dem Hintergrund der folgenden Aspekte soll im 
Verlauf von drei Monaten nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung zwischen Kommune 
und MAIS vereinbart werden. 
 
3. Aufgaben der Kommune 
Die Kommune moderiert den Prozess der Verständigung über die Zuständigkeiten und 
Rollen der Akteure, indem Absprachen getroffen und deren Wirksamkeit nachgehalten 
werden. 
Die Kommune selbst gewährleistet in Bezug auf ihre eigenen Zuständigkeiten die erfor-
derlichen Absprachen in den Politikfeldern Bildung, Jugend und Arbeit/Soziales über Ziel-
setzungen und Verfahren. Da Doppelstrukturen zu vermeiden sind, sollten vorhandene 
Strukturen (z. B. regionale Bildungsnetzwerke, regionale Ausbildungskonsense) gezielt in 
die Prozesse eingebunden werden.  
 
3.1. Die Kommune koordiniert den Abstimmungsprozess der Akteure über inhaltliche und 
zeitliche Ziele in den Handlungsfeldern des Gesamtsystems. Als Akteure sind insbe-
sondere Schulen und Schulaufsicht, ggf. Hochschulen, Agenturen für Arbeit, Jobcen-
ter, Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, kommunale Ämter, Jugendhilfe, 
RAA’s, Integrationsfachdienste und weitere Träger und Akteure der genannten Politik-
felder zu betrachten
. 
3.2. Die Kommune koordiniert gemäß der Abstimmung der Akteure die Umsetzung von 
Absprachen und Regelungen zu den im Folgenden genannten Handlungsfeldern. Sie 
fördert Transparenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Partnern,

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 76  
und unterstützt Maßnahmen, um Schnittstellen zu optimieren und Entwicklungspro-
zesse anzustoßen. 
3.3. Die Kommune moderiert die Verabredung zwischen den jeweiligen Partnern, wie und 
durch wen die Wirksamkeit der verabredeten Prozesse im Sinne der Qualitätssiche-
rung und -entwicklung nachgehalten werden. 
Dabei sind für die Teilbereiche des Gesamtsystems (Berufs- und Studienorientierung, Be-
rufsvorbereitung und Übergang in Ausbildung / Studium) insbesondere folgende Hand-
lungsfelder wesentlich: 
 
4. Berufs- und Studienorientierung 
Der Beschluss des Ausbildungskonsenses vom 10.02.2011 formuliert das Ziel, für alle 
Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulformen möglichst bald ein ver-
bindliches, standardisiertes, flächendeckendes und geschlechtersensibles Angebot der 
Berufs- und Studienorientierung umzusetzen.  
Dazu sind Standardelemente zu verschiedenen Handlungsfeldern definiert worden. Im 
Rahmen der kommunalen Koordinierung sind Absprachen zu folgenden Punkten zu tref-
fen: 
4.1. Transparenz über regionale Angebote der Berufs- und Studienorientierung, insbeson-
dere der Wirtschaft 
4.2. Transparenz über die regional bedeutsamen Akzente im Hinblick auf Wirtschaftsstruk-
tur, Branchencluster und Abstimmung über daraus resultierende Fachkräftebedarfe 
und Berufschancen 
4.3. Abstimmung der regionalen Angebote an Berufs- und Studienorientierung insbesonde-
re zur Umsetzung der erforderlichen Standardelemente (einschließlich der Beratungs-
angebote) 
 
5. Berufsvorbereitung (dualisierte Angebote im unmittelbaren Anschluss an die 
allgemein bildende Schule) 
Dem Beschluss des Ausbildungskonsenses vom 10.02.2011 entsprechend dienen die An-
gebote im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung der Sicherstellung

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 77  
des Fachkräftenachwuchses und zugleich der Realisierung einer verbindlichen Ausbil-
dungsperspektive. 
Für diejenigen jungen Menschen, deren Orientierungs- und Förderprozess die Aufnahme 
einer Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lässt, sind zielgruppenspezifische Ange-
bote mit möglichen Anschlussoptionen definiert worden.  
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sind für eine koordinierte Übergangsgestal-
tung zur zielgerichteten Inanspruchnahme durch die verschiedenen Zielgruppen Abspra-
chen zu folgenden Punkten zu treffen:  
5.1. Organisation eines Überblicks über alle Übergangsempfehlungen 
5.2. Einschätzung und Abgleich der Nachfrage junger Menschen und der vorhandenen 
Angebote 
5.3. Abstimmung notwendiger Angebotsreduktionen und -erweiterung inklusive erforderli-
cher Praktikumsstellen  
 
6. Berufsausbildung 
Für junge Menschen, bei denen trotz vorhandener entsprechender Kompetenzen der Ori-
entierungsprozess und Bewerbungen nach der allgemeinbildenden Schule oder einer Be-
rufsvorbereitung noch nicht zur Aufnahme einer Ausbildung geführt haben, sind zielgrup-
penspezifische Angebote mit möglichen Anschlussoptionen definiert worden.  
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sind für eine koordinierte Übergangsgestal-
tung zur zielgerichteten Inanspruchnahme durch die verschiedenen Zielgruppen Abspra-
chen zu folgenden Punkten zu treffen: 
6.1. Organisation eines Überblicks über alle Übergangsempfehlungen 
6.2. Organisation eines Überblicks über die möglichen Anschlussoptionen der jungen Men-
schen in Angeboten zu 5.  
6.3. Einschätzung und Abgleich der Nachfrage junger Menschen und vorhandener Angebo-
te  
6.4. Bewerbung unbesetzter Ausbildungsplätze in Abgangsklassen und vollzeitschulischen 
Bildungsgängen der Berufskollegs und Abstimmung notwendiger Angebotsreduktionen 
und -erweiterungen inklusive erforderlicher Praktikumsstellen

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 78  
7. Übergreifende Aufgaben 
Das Ziel, die genannten Arbeitsfelder zu einer Struktur zusammenzuführen, impliziert 
weitere, übergreifende Aufgabenfelder. 
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sind daher Absprachen zu folgenden Punk-
ten zu treffen: 
7.1. Identifizierung zusätzlicher Bedarfe hinsichtlich Erfahrungsaustausch und Fortbildung 
bei den Fachkräften der beteiligten Institutionen; ggf. Initiierung bzw. Organisation 
entsprechender Veranstaltungen und Fortbildungen 
7.2. Sicherstellung der Erfahrungen und Ergebnisse beim Übergang Schule / Beruf auf 
regionaler Ebene für einen Austausch auf Landesebene 
7.3. Für das erste Jahr der Förderung sollen insbesondere die folgenden Ziele vorrangig 
angegangen werden - im Handlungsfeld 
Berufs- und Studienorientierung: Erhebung aller regionalen Maßnahmen mit dem 
Ziel, diese soweit möglich in das Gesamtsystem zu überführen, bzw. ggf. als regiona-
les Zusatzangebot über die Regel- bzw. Mindestangebote hinaus beizubehalten. 
Berufsvorbereitung: Vorbereitung der Umsetzung von 5.1 bis 5.3 und Teilumset-
zungen, insbesondere zu 5.2 
Berufsausbildung: Vorbereitung der Umsetzung von 6.1 bis 6.4 und Teilumsetzun-
gen insbesondere zu 6.3 
 
8. Die Kommune unterstützt die Arbeit der wissenschaftlichen Begleitung (sh. Punkt 9.3), 
insbesondere durch Bereitstellung von Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vor-
schriften und dadurch, dass sie den Zugang zu Akteuren und Teilnehmenden anbahnt 
und unterstützt. 
 
9. Das MAIS erklärt seitens der Landesregierung seinen Willen, den Prozess in der Kommu-
ne im Sinne einer Entwicklungspartnerschaft mit zu tragen. 
Im Einzelnen wird es, 
9.1. für fachliche Unterstützung für den Prozess der kommunalen Koordinierung durch 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der G.I.B. und durch regelmäßige Konsultationen vor

Neues Übergangssystem Schule - Beruf NRW 79  
Ort sowie durch Organisation von Erfahrungsaustausch auf überregionaler Ebene etc. 
sorgen, 
9.2. die Finanzierung und Ausschreibung einer externen wissenschaftlichen Begleitung auf 
Landesebene mit dem Ziel der Prozessbegleitung gewährleisten. 
9.3. Es erklärt darüber hinaus seinen Willen, in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts 
die Kommune gegenüber den Partnern im Ausbildungskonsens auf Landesebene zu 
unterstützen, insbesondere soweit Umsetzungsprobleme auf kommunaler Ebene nicht 
lösbar sind und/oder strukturelle Probleme erkennbar werden, die nur auf Landes- 
oder ggf. Bundesebene gelöst werden können.  
9.4. Es richtet zur Vernetzung der Aktivitäten in den einzelnen Kommunen in Sinne der 
Qualitätssicherung und -entwicklung einen Beirat ein. 
10.  Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31.12.2013. 
 
___________________________, den ______________________ 
 
Für die Kommune _____________________________________: 
 
_________________________________________________________ 
(___________________________) 
 
Für das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW: 
 
_______________________________________________________ 
(___________________________)

Herausgeber: 
 
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW 
 
 
Mitarbeit: 
 
Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk NRW 
www.dgb.de 
 
G.I.B. NRW 
www.gib.nrw.de 
 
Industrie- und Handelskammer NRW 
www.ihk-nrw.de 
 
Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.V. 
www.unternehmernrw.net 
 
Landkreistag NRW 
www.lkt-nrw.de 
 
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW 
www.mais.nrw.de 
 
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW 
www.mfkjks.nrw.de 
 
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW 
www.mgepa.nrw.de 
 
Ministerium für Schule und Wirtschaft des Landes NRW 
www.msw.nrw.de 
 
Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit 
www.arbeitsagentur.de 
 
Staatskanzlei NRW 
www.stk.nrw.de 
 
Städte und Gemeindebund NRW 
www.kommunen-in-nrw.de 
 
Städtetag NRW 
www.staedtetag-nrw.de 
 
Westdeutscher Handwerkskammertag 
www.handwerk-nrw.de

Herausgeber
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Fax 0211 855-3211
info@mais.nrw.de
www.mais.nrw.de
Druck: Hausdruck
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Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom
Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der
vorherigen Zustimmung des Herausgebers.
Düsseldorf, Januar 2012
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeits-
arbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen heraus-
gegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahl-
werbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes
zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies
gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen
sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen
Parlaments.
Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahl-
veranstaltungen, an Informationsständen der Parteien
sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben partei-
politischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt
ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der
Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift
durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen
ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder
bleibt hiervon unberührt.
Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in wel-
cher Anzahl diese Schrift der Empfängerin oder dem
Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen
Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise
verwendet werden, die als Parteinahme der Landes-
regierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden 
werden könnte.

Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
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info@mais.nrw.de
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Ergänzungsvorlage V/0720/2012/1

4182 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0720/2012/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
 
 
 
V/0720/2012/1 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Koordinierung im Rahmen des Übergangssystems von der Schule in Ausbildung und 
Beruf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.12.2012 Rat Entscheidung
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Eckpunkte und Zi elsetzungen des neuen Übergangssystems Schule-
Beruf in NRW mit den Elementen 
• Berufs- und Studienorientierung 
• Übergangssystem 
• Attraktivität des dualen System  
• Kommunale Koordinierung 
 
zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land beabsichtigt, das neue System schrittweise 
und im Endausbau flächendeckend in NRW umzusetzen und dazu für die Projektlaufzeit 
(vss. bis 2020) in den Kreisen und kreisfreien Städten  bis zu 2,0 Personalstellen zzgl. 
Sachkosten finanziert. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, 
3.1 beim Land NRW einen Antrag zur Teilnahme am neuen Übergangssystem Schule – 
Beruf ab 01.01.2013 zu stellen, 
3.2 die Umsetzung der kommunalen Koordinierung in Münster gemeinsam auf der 
Grundlage der beschriebenen Eckpunkte und Strukturen unter paritätischer Stimm-
rechtsvertretung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmervertreter  unter Beteili-
gung der Partner des Ausbildungskonsens anzugehen, 
3.3 in Form eines jährlichen und systematischen Berichtswesens den Rat über die Ergeb-
nisse und Fortschritte der Umsetzung des neuen Übergangssystems in NRW und 
speziell der kommunalen Koordinierung in Münster zu informieren. 
492 28 80 
 
E-Mail: 
Ringbeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.12.2012

- 2 - 
 
4. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0067/2011 an den Rat vom 
22.11.2011 „Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz in gemeinsamer Verantwor-
tung – Anlaufstelle am Übergang Schule und Beruf“ wird aufgegriffen und in die Konzep-
tion mit einbezogen und ist damit erledigt
. Über die Weiterentwicklung wird kontinuier-
lich berichtet. 
 
5. Den zuständigen Gremien ist nach den Sommerferien 2013 ein Zwischenbericht vor-
zulegen. 
 Darin sind folgende Fragen zu klären: 
• Wie entwickelt sich die finanzielle Förderung durch das Land? Werden insbe-
sondere die Personalkosten weiterhin vom Land finanziert? 
• Welche Abstimmungen zwischen den einzelnen Partnern hat es gegeben? 
Wurden die bestehenden Strukturen vereinfacht und standardisiert? Konnte 
man Doppelstrukturen identifizieren und werden diese abgebaut? 
• Unterstützt das neue Koordinierungsinstrument das Ziel, möglichst viele Ju-
gendliche in eine duale Ausbildung zu vermitteln? 
• Wurden Möglichkeiten erkannt, wie das Verbleiben von Schulabgängern in 
„Betreuungsschleifen“ verringert werden kann? 
 
6. Im Rahmen des Berichtswesens zur „Kommunalen Koordinierung im Rahmen des 
Übergangssystems von der Schule in Ausbildung und Beruf“ werden Auswertungen 
vorgenommen und präsentiert, die nach Geschlechtern differenziert sind.   
Zudem wird beim Aufbau des Übergangssystems darauf geachtet, dass auch Unter-
stützungsmaßnahmen für junge Frauen mit besonderen Vermittlungshemmnissen 
und für junge Mütter vorgesehen werden. 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 302 Zentrale Leistungen für am 
Schulleben Beteiligte 
2013 23.400 €  
Zeile      
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der / bei 
den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussaus-
führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
  
 
 
V/0720/2012/1

- 3 - 
 
 
V/0720/2012/1 
Begründung: 
 
Die vorberatenden Ausschüsse beschlossen einstimmig, dem Rat die Annahme des aufgeführten 
Beschlussvorschlages zu empfehlen. Der Beschlusspunkt 6 wurde ausschließlich im Ausschuss 
für Gleichstellung eingefügt. 
 
 
 
Gez. 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
V/0720/2012/1

Anlage 1 Antrag Nr. A-R/0067/2011

11597 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2011 
 
„Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz  
In gemeinsamer Verantwortung – Anlaufstelle für 
Jugendliche am Übergang Schule und Beruf“ 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
 
1. Die Stadt Münster richtet zeitnah eine gemeinsame 
Ausbildungsplatzberatung  für alle Jugendlichen  an zentraler 
Stelle in der Stadt unter Einbeziehung der verschie denen Partner 
wie die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Schule, Kamm ern, 
Bildungsträgern, Wirtschaftsförderung und Jugendhil fe ein. Diese 
soll auch ein Baustein in der Präventionskette von der 
Schwangerschaft und der Geburt bis zum erfolgreiche n 
Berufseinstieg darstellen und die Lebenslagen sowie  die 
Verwirklichungschancen der Jugendlichen von heute aufgreifen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein entsp rechendes Konzept zu entwickeln 
und dem Rat sowie dem Fachausschuss vorzulegen. 
 
Begründung: 
 
I. Situation 
Zum Jahreswechsel ab dem 01.01.2012 wird das Jobcen ter zur Optionskommune. In 
diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer zukü nftig Jugendliche bei der 
Lehrstellensuche unterstützt.  
Zugleich wird aktuell auf Landesebene ein neues Übe rgangssystem Schule-Beruf und 
Ausbildungsgarantie entwickelt, dass zum Ziel hat  
- eine nachhaltige Studien- und Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler 
zu verankern, 
- den Übergang von Schule in Beruf und Studium […] zu systematisieren, 
- die Chancen einer dualen Berufsausbildung transpa renter zu machen und die 
Attraktivität beruflicher Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern, 
- Ausbildungsangebote im direkten Anschluss an den Besuch der 
allgemeinbildenden Schulen bzw. an Maßnahmen zur He rstellung der 
Ausbildungsreife herzustellen und dabei alle Jugend lichen mit und ohne 
Förderbedarf im Rahmen eines Gesamtkonzeptes möglic hst rasch in Ausbildung 
und Arbeitsmarkt zu integrieren. (aus: Beschluss des Ausbildungskonsenses 
v.10.2.2011) 
II. Bestehende Strukturen und Anforderungen 
a) Stadt Münster 
Die Stadt Münster unterstützt gegenwärtig Schulen, Eltern sowie Schüler aktiv bei der 
Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beru f mit einer breiten Angebotspalette. 
Die Angebote haben gegenwärtig zwei Schwerpunkte: E inerseits geht es um eine 
Koordination, Information und Vernetzung der beteil igten Akteure, so dass alle 
Bedarfslagen und Angebote bekannt und gedeckt sind.  Hierfür dient das Netzwerk Schule-
Wirtschaft oder die Datenbank Übergang Schule Beruf  (ÜSB). Anderseits geht es um die 
Information und Beratung der Schüler sowie um die A ttraktivität und Verbindlichkeit von 
Maßnahmen 
1. 
Um Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen von  vornherein abzuwenden, wird der 
Vermittlung in eine Ausbildung höchste Priorität be igemessen. Die Beratung und 
                                                 
1 Vgl. Antrag auf Optionskommune S. 141  
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag  22.11.2011

2 
 
Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener unter  25 Jahren erfolgt in einem 
speziellen Team U 25.  
Direkt auf das Ziel Vermittlung/Integration in Ausbildung gerichtete Maßnahmen umfassen  
• Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung en (BaE) 
2 sowie 
• Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH 3) 
Die Berufsvorbereitenden Maßnahme (BvB) verfolgen d as Ziel, auf die Aufnahme einer 
Ausbildung vorzubereiten und somit die Ausbildungsf ähigkeit zu verbessern. Träger der 
BVB ist die Agentur für Arbeit. Die Zuweisung in eine Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit 
dem Team U 25 der Stadt Münster.  
b) Agentur für Arbeit 
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit bietet eb enfalls kompetente Unterstützung. Die 
Berufsberatung bietet Informationen zu mehr als 400  Ausbildungsberufen, hilft bei der 
Berufswahl und gibt Hinweise zur Selbstinformation.  Auch bei Fragen und Problemen 
während einer bereits begonnenen Ausbildung steht d ie Berufsberatung begleitend und 
unterstützend zur Verfügung. 
Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentu r führen auf Nachfrage persönliche 
Beratungsgespräche durch. Interessenschwerpunkte we rden individuell geklärt und 
Möglichkeiten der Berufsausbildung abgeklopft. Auch  die Vermittlung einer passenden 
Ausbildungsstelle gehört zum Service.  
Sowohl die Stadt Münster, als auch die Agentur für Arbeit haben Interesse bekundet die 
Aufgabe zu übernehmen, um teure Parallelstrukturen zu vermeiden. 
Die Zuständigkeitsfrage trifft jedoch nicht das Ker nproblem, da die Familie die heute noch 
Hartz-IV bezieht, morgen möglicherweise durch Aufna hme einer Arbeit unabhängig von 
Leistungen ist. Der Jugendliche würde als Hartz-IV- Empfänger heute von der Stadt 
Münster beraten und morgen ohne Bezug von Leistungen von der Agentur für Arbeit.  
c) Wirtschaft(sförderung) 
Angesichts des demografischen Wandels und dem sich daraus ergebenden 
Fachkräftemangels ist es im Interesse der Wirtschaf t im Kontext Übergang Schule Beruf 
als Beteiligte in eine Gesamtstrategie einbezogen z u werden. Die Wirtschaftsförderung als 
starker Partner mit fachlichen Know-how in einem st adtweiten Netzwerk ist mit allen 
wichtigen Einrichtungen und Akteuren in Münster ver bunden und kennt die richtigen 
Ansprechpartner. 
d) Ratsuchende  
Beim Einstieg in das Berufsleben ist in immer größe rem Umfang Beratung von Fachleuten 
nötig. Das hat auch mit einer Ausdifferenzierung de r Berufsfelder zu tun und der 
zunehmenden Anforderung eine der Ausbildung entspre chende Ausbildungsstelle zu 
finden. Auch die Möglichkeit von Nachqualifikatione n muss im Zuge der Beratung in 
Erwägung gezogen werden.  
Weit vor der Aufnahme eines Ausbildungsplatzes - in  der Regel ab der Klasse 7 - gibt es 
von daher schon jetzt zahlreiche Angebote in den Sc hulen, die grundlegende 
Informationen zur Berufswelt/zur Berufsorientierung  bereitstellen, allerdings nicht 
flächendeckend und nicht in jeder Schulform. Hier i st Potential zum Ausbau und zur 
Weiterentwicklung vorhanden, in dem z.B. jede weite rführende (Förder-)Schule sich als 
berufswahl- und ausbildungs-freundliche Schule zertifizieren lässt. 
Immer weniger Jugendliche gehen den direkten Weg vo n der Schule über eine betriebliche 
Ausbildung im dualen System der Berufsbildung bis h in zur ersten Arbeitsstelle. Dem 
Berufsbildungsbericht 2010 ist zu entnehmen, dass j ährlich eine halbe Million junger 
Menschen in das so genannte Übergangssystem wechseln.  
                                                 
2 BaE richtet sich an Jugendliche, die den Anforderu ngen an eine betriebliche Ausbildung nicht 
gerecht werden können. Für Sie werden außerbetriebliche Ausbildungsplätze eingekauft bzw. 
eingerichtet. Da sich die kooperative BaE im Vergleich zur integrativen BaE als wirkungsvoller  
herausgestellt hat, beläuft sich der Anteil an der kooperativen BaE in der AMS inzwischen auf 80 
%.  
3 AbH umfassen etwa Stützunterricht für junge Mensch en (Nachhilfe an der Berufsschule, 
sozialpädagogische Begleitung) mit dem Ziel, den betrieblichen Ausbildungsplatz zu sicher.

3 
 
In zahlreichen Fällen ist eine individuelle und int ensive Beratung und Unterstützung bei der 
Suche nach einem Ausbildungsplatz nötig. Das gilt für alle Qualifikationsebenen. 
 
III. Konsequenz: eine gemeinsame Ausbildungsplatzbe ratung für alle 
Jugendlichen 
Aus den o.g. Gründen erscheint es sinnvoll, möglichst unter Einschluss der BA eine mit der 
Stadt gemeinsam getragene und abgestimmte Lehrstell en-Suche und -Beratung 
aufzubauen. Die Grundlage einer solchen gemeinsamen  Einrichtung muss vertraglich 
vereinbart werden. So kann verhindert werden, dass Jugendliche von einer 
Beratungszuständigkeit in die nächste wechseln (müs sen), je nach familiärer Situation 
bzw. SGB-Status. 
Das gilt besonders für Jugendliche mit besonderem U nterstützungsbedarf, z.B. aufgrund 
eines niedrigen beziehungsweise nicht vorhandenen S chulabschlusses oder auf Grund 
persönlicher Problemlagen, die die Chancen auf eine n Ausbildungsplatz mindern. In der 
Stadt Münster waren dies für das Schuljahr 2009/201 0 ca. 13% der Schülerinnen und 
Schüler. 
Eine abgestimmte gemeinsame Beratung unter Beteilig ung von Schule, Jugendhilfe 
Jobcenter und BA kann helfen, auch in diesen Fällen  die richtigen Ressourcen 
einzusetzen. 
Die stadtzentrale, neutrale Beratungs- und Vermittl ungsstelle ist ein Angebot für alle 
Jugendlichen, unter Einschluss derjenigen, die eine n besonderen Förderbedarf haben, 
unabhängig davon, ob sie sich im Leistungsbezug nac h dem SGB II, III befinden oder 
nicht. 
Eine Verknüpfung mit anderen Strategien wie Integration und Inklusion ist notwendig. 
Die Einrichtung bündelt Ausbildungsplatzinformation en und ist somit auch eine Hilfe für 
Arbeitgeber, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine solche gemeinsame Beratungsstelle setzt eine vertragliche Kooperationsvereinbarung 
voraus, mit dem Ziel einer einheitlichen, transpare nten Angebotsstruktur der 
Ausbildungsberatung. 
 
Die Vorteile liegen auf der Hand: 
• Erleichterter Zugang für die Jugendlichen 
	

	

	
	
		

	


	
	

	


	

		

	
	
	

	
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• Vermeidung von Stigmatisierung/Ausgrenzung von Jug endlichen in Leistungs-
bezügen nach dem SGB II und SGB III 
• Vernetzte, am Jugendlichen orientierte Bildungs- u nd Berufswegplanung,  
Stichworte: Hilfen aus einer Hand, passgenaue Angebote 
• Kontinuität in der Beratung und Unterstützung 
• gemeinsame Fallkonferenzen und Austausch 
• Verbesserte Kommunikation zwischen den Akteuren 
• Minimierung der Schnittstellen, Prozessoptimierung , 
• Erhöhung der Effektivität 
 
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist durch ungleiche Bildungschancen und 
Risiken sozialer Ausgrenzung geprägt. Umso wichtige r ist ein ganzheitlicher Ansatz, der 
die Lebenslagen und Verwirklichungschancen der Jugendlichen heute berücksichtigt. 
 
 
Quelle: ISS, Frankfurt, Gerda Holz 
 
Präventionsketten sind biografisch angelegt und dar auf ausgerichtet, allen Kindern und 
allen  Jugendlichen fördernde Begleitung von der Geburt b is zum erfolgreichen 
Berufseinstieg  je nach Bedarf und zu jedem möglichen Zeitpunkt zu zusichern. Die 
gemeinsame Ausbildungsplatzberatung ist daher ein wichtiger Baustein. 
 
Das „Jugend-Job-Center-Plus in Düsseldorf, das Jugendberatungshaus in Berlin Mitte, das 
Jugendhaus in Bielefeld oder auch MaßArbeit im Land kreis Osnabrück stehen Modell für 
sog. „gemeinsame Anlaufstellen“, in denen der Träge r der Grundsicherung, die örtliche 
Arbeitsagentur und das Jugendamt sowie freie Träger  der Jugendhilfe ihre Beratungs-/ 
Betreuungs- und Vermittlungsangebote für die berufl iche Integration von Jugendlichen 
bündeln. 
 
gez. Jutta Möllers 
gez. Helga Bennink 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Gisela Holtz   
gez. Gerhard Joksch 
gez. Manfred Kehr 
gez. Annette Kemper  
gez. Hery Klas  
gez. Stefan Kubel  
gez. Jörn Möltgen   
gez. Anne Naegels  
gez. Carsten Peters  
gez. Otto Reiners  
gez. Tim Rohleder   
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent

5 
 
Anlage

Beratungsverlauf (7)

20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2012 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 14.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 15.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0720/2012
Typ
Vorlagen
Datum
25.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37