Mandari Insight

1864/2023

Dokumentation des Arbeitstreffens zur Personalsituation in der Kindertagesbetreuung am 26.05.2023

Mitteilung Ausschuss 20.06.2023

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Anlage 4: Aachener Modell - Kurzkonzept

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Anlage 2: Präsentation Betreuung in der Krise

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Anlage 1: 2023-05-26 Fotoprotokoll Arbeitstreffen zur Personalsituation in Kitas und Tagespflege

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Anlage 3: Präsentation LVR zum Arbeitstreffen 26.05.2023 v2

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 5, Auszug Jugendhilfeausschuss 06.06.2023

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Anlage 4: Aachener Modell - Kurzkonzept

23928 Zeichen

1 
 
Kurzkonzept zur Beschäftigung von angelernten Kräften in Kindertageseinrichtungen 
 
 
 
 
 
 
Inhalt: 
1.  Einführung 
2.  Mögliche Lösungsansätze 
3.  Angelernte Kräfte im pädagogischen Alltag der Kita mit Weiterbildungsinteresse 
a.  Zielgruppen 
b.  Voraussetzungen der pädagogischen Hilfskraft 
c.  Voraussetzungen in der Kita 
d.  Voraussetzungen beim Träger 
e.  Aufgaben, die übernommen werden können 
f.  Abgrenzung 
g.  Weiterbildung 
4.  Angelernte Kräfte im pädagogischen Alltag ohne Weiterbildungsinteresse 
5.  Möglichkeiten der Akquise 
6.  Bewerbungsverfahren 
7.  Weiterbildungswoche 
8.  Mentoring und Supervision 
9.  Konsequenzen - 
10.  Ausblick

2 
 
1.  Einführung 
Seit einigen Jahren verändert sich der Arbeitsmarkt in der frühkindlichen Bildung in dramatischer Art und 
Weise. Es werden zunehmend Fachkräfte benötigt, um die verlängerten Betreuungszeiten und den 
Rechtsanspruch in den Kindertageseinrichtungen zu erfüllen. Hinzu kommen der Fachkräftebedarf, um 
Maßnahmen der Inklusion umzusetzen und auch die Erweiterung der offenen Ganztagsschulen braucht 
pädagogisches Fachpersonal. Gleichzeitig geben die Träger an, dass sie jedes Jahr eine große Anzahl von 
Beschäftigten verlieren, weil diese berentet werden. Hinzu kommen diejenigen, die den Beruf verlassen, weil 
sie studieren wollen oder eine neue Herausforderung suchen (vergl. Positionspapier Fachkräftemangel – 
LVR Rheinland April 2022). 1 Obwohl in der Region die Ausbildungsplätze massiv erhöht wurden, reicht dies 
nicht, die freiwerdenden und neu geschaffenen Arbeitsplätze alle (wieder) zu besetzen. Die Träger stehen in 
der Verantwortung auf der einen Seite der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten gerecht zu werden 
und andererseits die berechtigten Ansprüche der Eltern und Kinder zu erfüllen.  Aus anderen Regionen ist 
bekannt, dass dort schon bei den Schüler*innen die Nachfrage nach pädagogischen Ausbildungen an 
Fachschulen zurückgegangen ist. Am Standort Simmerath des Berufskolleg Simmerath-Stolberg war dies in 
diesem Schuljahr auch erstmalig bei einer Klasse der Fall. Diese eine Klasse konnte in der Folge nicht 
starten. Einige ausgebildete Schüler*innen, die sich im Anerkennungsjahr befinden, erleben das Arbeitsfeld 
derzeit als belastend, wenig attraktiv oder nicht qualitativ genug und überlegen auf Dauer nicht in 
Kindertageseinrichtungen zu arbeiten. Zudem scheitert eine Erweiterung der Klassen auch daran, dass 
Fachlehrer*innen für die Ausbildung fehlen. Nicht nur das „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2021“ 
der Bertelsmann Stiftung weist auch für NRW – je nach Szenario – einen erheblichen bis hohen zusätzlichen 
Bedarf aus. 2 
Das Land NRW hat in den letzten Jahren durch die Förderung von Hauswirtschaftskräften und 
Alltagshelfer*innen die Türe geöffnet, um nichtpädagogische Kräfte einzusetzen. Dies wurde in vielen KiTas 
als große Unterstützung wahrgenommen. Diese Kräfte dürfen bisher nicht in der pädagogischen Arbeit 
eingesetzt werden. Dennoch haben viele Kräfte einen sehr guten Zugang zu den Kindern. Hier ist Potential 
gegeben, um die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit zu entlasten und Perspektiven für Menschen zu 
schaffen, in diesem Feld pädagogisch zu arbeiten, ohne dass sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, 
die nach Personalverordnung NRW gegeben sein müssen. Welche Aufgaben sie übernehmen könnten und 
wie ein Verfahren standardisiert werden könnte, wird im Folgenden dargestellt. 
Die Ergebnisse wurden im Rahmen eines Workshops im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zusammen 
mit Trägern von Kindertageseinrichtungen, der familiären Kindertagesbetreuung, dem 
Jugendamtselternbeirat und Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule am 17.10.2022 
erarbeitet und danach in einer Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen der Kitaträger pro futura Aachen, AWO 
Aachen, educcare Aachen und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule weiter spezifiziert. 
2.  Mögliche Lösungsansätze 
Kurzfristig mehr pädagogisches Fachpersonal für die Kitas zu gewinnen, ist bisher von wenig Erfolg gekrönt. 
So wurden in verschiedenen Programmen Menschen aus anderen Ländern angeworben, die dann als 
pädagogische Fachkräfte arbeiteten. Hier wird insbesondere auf Fachkräfte aus Spanien, den Niederlanden 
und Italien zurückgegriffen. Es ist den verschiedenen Trägern oft nicht gelungen, diese Kräfte auf Dauer in 
Deutschland zu halten. Dies ist selbst grenzüberschreitend zwischen Deutschland und den Niederlanden 
schwierig. Hier konnten in den vergangenen Jahren wegen der hohen Arbeitslosigkeit in den Niederlanden 
Kräfte angeworben werden. Bei der Akquise dieser Kräfte bedarf es erheblicher zusätzlicher Anstrengungen, 
damit diese hier eine neue Heimat finden und/oder im deutschen System der elementaren Bildung ein zu 
                                                           
1 
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/dokumente_88/Positionspapier__Fa 
chkraeftemangel.pdf 
2 Bertelsmann Stiftung, Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2021, Gütersloh 2021, S. 111ff

3 
 
Hause zu finden. Auch hier wurde in Aachen bei verschiedenen Trägern die Erfahrung gemacht, dass es 
mindestens herausfordernd ist, diese Kräfte zu halten.  
Die Rückkehr von pädagogischen Fachkräften, die vor Jahren das Arbeitsfeld verlassen haben, wird über 
verschiedene Maßnahmen von den Trägern versucht, aber bisher nur mit wenig Erfolg.  
Weitere mögliche Maßnahmen sind die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse oder die 
Akquirierung von Menschen, die nicht den klassischen Weg der Ausbildung gegangen sind, aber auch für die 
KiTa zugelassen sind (z.B. Lehrer*innen, Logopäd*innen, Studienabbrecher*innen). Hinsichtlich der 
ausländischen Bildungsabschlüsse ist bei den Trägern in Aachen überwiegend die Erfahrung gemacht 
worden, dass bei Abschlüssen außerhalb der EU nur sehr selten zu Anerkennungen kommt. Selbst innerhalb 
der EU ist dies nicht sicher so. Häufig verlieren die Bewerber*innen schon während des Verfahrens das 
Interesse und suchen sich einen anderen Arbeitsbereich. Zudem verursacht dieser Weg auch hohe Kosten, 
die die Bewerber*innen tragen müssen. Bei den anderen anerkennungsfähigen Bildungsabschlüssen besteht 
schon in den Arbeitsfeldern ein hoher Mangel, so dass hier nur wenig Interesse besteht in die 
Kindertageseinrichtung zu wechseln. Studienabbrecher*innen mit relevanten Studieninhalten gibt es in 
Aachen fast gar nicht wegen der technischen Ausrichtung der beiden großen Hochschulen. 
Als einzig verbleibende Maßnahme ist bisher die Möglichkeit einer Einzelgenehmigung durch den LVR nach 
der Personalverordnung gegeben. Diese muss allerdings mit umfangreichen Unterlagen geschehen und die 
Bewerber*innen wissen – genau wie die Träger – bis zur Entscheidung nicht, ob diese von Erfolg gekrönt ist. 
In mehreren Fällen war Bewerber*innen dieser Prozess zu lange und zu unsicher und sie haben sich in 
andere Arbeitsfelder verabschiedet. Auch das Einzelgenehmigungsverfahren ist von Anzahl der Fälle keine 
nennenswerte und hoffnungsvolle Lösung. 
Eine Lösung könnte sein, kurzfristig - zunächst – pädagogisch ungelerntes Personal einzustellen und es 
sukzessive mit Fortbildung und enger Begleitung an pädagogische Prozesse heranzuführen. Die Bezahlung 
dieser Kräfte müsste entsprechend der jeweiligen Tarifverträge der Träger erfolgen. Für die pädagogischen 
Fachkräfte ist dadurch eine weitere Unterstützung gegeben, die angesichts des massiven Fachkraftmangels 
eine unbedingt erforderliche Voraussetzung ist, eine Betreuung grundsätzlich aufrecht erhalten zu können. 
Nachfolgend wird unterschieden, ob die Kräfte auf Dauer eingesetzt werden, mit den Ziel eine pädagogische 
Anerkennung zu erhalten, oder ob diese Kräfte nur vorübergehend und dann ohne größere Schulungen 
eingesetzt werden, z.B. im Rahmen eines Jahreseinsatzes. 
3.  Angelernte Kräfte im pädagogischen Alltag mit Weiterbildungsinteresse 
 
a.  Zielgruppen 
Durch die Stellen, die für die Hauswirtschaftskräfte und Alltagshelfer*innen eingerichtet wurden 
oder auch durch Inklusionsassistenzen, ist bekannt, dass es ein hohes Interesse gibt, in 
Kindertageseinrichtungen zu arbeiten. Dabei bewerben sich immer wieder auch Menschen mit 
Migrationshintergrund, die in ihrem Heimatland eine pädagogische Ausbildung erhalten haben 
und zum Teil auch im Beruf gearbeitet haben, aber keine Anerkennung dieser beruflichen 
Kenntnisse durch die Bezirksregierung erfahren. Auch Personen, deren Interesse an 
pädagogischen Themen durch die eigene Elternschaft und ein Engagement im ehrenamtlichen 
Bereich entstanden sind, haben sich beworben. In beiden Fällen könnte auf Vorerfahrungen 
und Vorwissen gesetzt werden, welches in der praktischen Arbeit hilfreich sein kann. 
Außerdem sind Menschen in den o.g. Aufgabenbereichen im Einsatz, die ihren Beruf wechseln 
wollen und in den Kindertageseinrichtungen einen sinnstiftenden Arbeitsbereich gefunden 
haben. Selbstverständlich soll das Programm auch für die geeigneten Kräfte geöffnet werden, 
die schon heute im System Kita beschäftigt sind, ohne eine pädagogische Ausbildung zu 
haben.

4 
 
b.  Voraussetzungen der pädagogischen Hilfskraft 
Einvernehmen besteht bei allen Beteiligten, dass die Kräfte gute mündlich Kenntnisse in 
Deutsch haben müssen, so dass Arbeitsanweisungen verstanden werden können und eine 
Verständigung mit den Kindern auf Deutsch möglich ist. Diese Kenntnisse müssen schriftlich 
nicht gegeben sein, der B 2 Level müsste also (noch) nicht erreicht sein. Auch pädagogisches 
Fachvokabular kann gelernt werden und sollte keine zwingende Voraussetzung bei Einstellung 
sein. Zudem müssen die Voraussetzungen nach Masernschutzgesetz gegeben sein und das 
erweiterte Führungszeugnis darf keine relevanten Einträge haben. Eine gesundheitliche 
Eignung für den Beruf muss zudem gegeben sein. 
 
c.  Voraussetzungen in der Kita 
Um überhaupt an einen Einsatz von angelernten Kräften zu denken ist, sollte in der Kita eine 
personelle Unterdeckung – nicht nur vorübergehend - gegeben sein. Gleichzeitig müsste ein 
Mindestmaß von pädagogischen Fachkräften in der Kita beschäftigt sein. Ein Anteil von 80% 
war aus Sicht der Arbeitsgruppen ein Schwellenwert, der nicht unterschritten werden darf. Es 
muss zudem eine pädagogische Fachkraft mit mehrjähriger Erfahrung und mehr als 50 % 
Beschäftigungsumfang zur Verfügung stehen, die die Anleitung und Begleitung übernimmt. 
Zudem muss eine grundsätzliche Bereitschaft des Teams gegeben sein, diese Unterstützung 
anzunehmen und die neue Kraft zu unterstützen. Die Eltern müssen informiert sein und die 
Elternvertreter*innen genauere Infos über Einsatz und die Aufgaben der neuen Kraft haben. 
 
d.  Voraussetzungen beim Träger 
Der Träger muss für die Anleitungen Maßnahmen der Unterstützung (z.B. Fortbildung, 
Supervision) anbieten. Für diese Anleitung muss Zeit im Kitaalltag eingeplant werden. Sowohl 
das Angebot der Weiterbildungswoche zu Beginn, als auch die fortlaufende Qualifizierung 
dieser anzulernenden Kräfte muss vom Träger geleistet werden. In Konfliktfällen muss eine 
trägerinterne Fachberatung für die Einrichtung zur Verfügung stehen. 
 
e.  Aufgaben, die übernommen werden könnten 
Unstrittig bei den Beteiligten waren folgende Aufgaben:  
x Hilfe beim An- und Auskleiden,  
x Pflege und Reparatur des pädagogischen Materials 
x Begleitung der Mahlzeiten 
x Begleitung von kleinen pädagogischen Angeboten (z.B. Puzzles, Gesellschaftsspiele) 
x Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben (Listen führen, Elternbriefe austeilen, 
Botendienste, Telefon bedienen, …) 
x Hilfe bei hygienischen Verrichtungen (Hände waschen, Zähne putzen) 
x kleine handwerkliche Aufgaben 
x Unterstützung bei der Aufsicht und bei Ausflügen 
x die Vertretung von Hauswirtschaftskraft und Alltagshelfer*innen 
x Vorbereitung und Nachbereitung von Mahlzeiten, wenn die Hauswirtschaftskraft nicht 
mehr im Dienst ist. 
Kritisch diskutiert wurde die Begleitung beim Toilettengang oder beim Duschen oder 
Wickeln. Einvernehmen bestand darin, dass diese Aufgaben nur übernommen werden 
dürfen, wenn die Eltern informiert sind und die besondere Kompetenz und die Beziehung 
zum Kind dies zulässt.  
Die obenstehenden Aufgaben sind dabei als eine Aufzählung zu verstehen, die je nach 
Kompetenz und Erfahrung angepasst werden. Ziel muss es sein, die Vorerfahrungen der 
Mitarbeiter*innen wertschätzend zu nutzen und gleichzeitig zu allen Zeitpunkten die

5 
 
Interessen der Kinder und das pädagogische Konzept im Blick zu halten. Dies ist Aufgabe 
der Leitung der KiTa und der Anleitung. 
f.  Abgrenzung 
Bestimmte pädagogische Aufgaben der pädagogischen Fachkraft sind nicht delegierbar. Hierzu 
zählen insbesondere die Verantwortung für den Bildungsprozess der Kinder mit Beobachtung 
und Dokumentation, Aufgaben im Zusammenhang von (vermuteter) Kindeswohlgefährdung, 
Erstellung von Förder- und Teilhabeplanung und die Gestaltung der Erziehungspartnerschaft 
mit den Eltern, einschließlich der notwendigen Gespräche hierzu. Es kann aber eine Begleitung 
dieser Aufgaben in Absprache mit den Leitungen vereinbart werden und, sofern möglich, die 
pädagogische Fachkraft unterstützt werden. 
 
g.  Weiterbildung 
Die Weiterbildung der anzulernenden Kräfte ist Teil des Konzeptes. Sie umfasst eine Woche 
Weiterbildung zu Beginn, in der die Hygieneschulung, Hinweise zum Bildungsverständnis, aber 
auch der Umgang mit Hinweisen zur Kindeswohlgefährdung Platz haben müssen. Weitere 
Themen könnten sein: Erste Hilfe am Kind, Zusammenarbeit im Team, Organisationsstruktur 
des Trägers und entsprechende Ansprechpartner*innen und die Bedeutung des Spiels. 
In der Folge sollten Fortbildungen zum Thema Inklusion, Kinderrechte, Partizipation und U3 
Betreuung vorgesehen werden. Ziel ist es, dass seitens der Teilnehmer*innen im Laufe der 
Beschäftigung die Geeignetheit und ein weiteres Interesse festgestellt werden kann und dann 
die Teilnehmer*innen für die PiA Ausbildung oder eine andere Art der Qualifizierung für einen 
der anerkannten Berufe der Personalverordnung NRW z.B. als Vorbereitung für die 
Externenprüfung vorbereitet werden. Denkbar ist, dass Inhalte der Weiterbildung für die 
Ausbildung anerkannt werden und eine verkürzte Ausbildungszeit ermöglicht wird. Sinnvoll ist 
auch, dass Teile der Weiterbildung im Sinne von Blended Learning digital angeboten werden. 
Hierfür ist die Unterstützung des Landes notwendig. Diese Unterstützung bezieht sich auf die 
Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Weiterbildungsangeboten, zusätzliche 
finanziellen Mittel für die PiA Auszubildenden, die Ihren Lebensunterhalt durch die 
Ausbildungsvergütung nicht bestreiten können und die Entwicklung von Standards für die 
Weiterbildungsangebote. Bei den Kräften, die für die Externenprüfung vorbereitet werden, ist 
im Blick zu halten, dass hier ggfls. zusätzliche Mittel benötigt werden, um den Lebensunterhalt 
während des Anerkennungsjahres zu sichern. Unbedingt erforderlich ist in diesem 
Zusammenhang die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter. Die 
beiden Berufskollegs in der Region haben schon ihre Kooperationsbereitschaft erklärt. Die VHS 
Aachen ist angefragt hinsichtlich einer Kooperation. 
 
4.  Angelernte Kräfte im pädagogischen Alltag ohne Weiterbildungsinteresse 
Es sollte ebenso möglich gemacht werden, dass angelernte Kräfte in der Regel höchstens 12 Monate 
beschäftigt werden, auch wenn kein Weiterbildungsinteresse besteht. Dies könnte insbesondere für 
junge Menschen nach dem Schulabschluss eine Möglichkeit sein. Auch bei diesen gibt es häufiger 
Erfahrungen in ehrenamtlicher Arbeit, die genutzt werden könnten. Hierbei könnten sie das Berufsfeld 
kennenlernen und sich darin erproben.  
Voraussetzungen für einen Einsatz sind analog zu den Kräften mit Weiterbildungsinteresse, dass ein 
Führungszeugnis ohne Eintrag vorliegt, der Masernschutz gegeben ist und die Kenntnisse der 
deutschen Sprache müssen mindestens mündlich fortgeschritten sein und die gesundheitliche Eignung 
muss auch hier gegeben sein. Hinzu käme, dass die Schulpflicht bereits erfüllt sein müsste.  
Die Teilnahme an mindestens der Weiterbildungswoche zu Beginn dieses Einsatzes muss ebenso 
vorausgesetzt werden. Für die Kita gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Kräfte mit 
Weiterbildungsinteresse. Auch hier ist der Träger im Konfliktfall gefordert und sollte Maßnahmen der 
Unterstützung im Bedarfsfall vorhalten, z.B. Fachberatung, Mentoring, Coaching. Auch hinsichtlich der 
Aufgaben ergeben sich keine Unterschiede zu den Kräften mit Weiterbildungsinteresse.

6 
 
5.  Möglichkeiten der Akquise 
Neben den bekannten Wegen über das Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit und die Verbreitung 
über die eigenen Homepages, sollten auch eher weniger übliche Wege der Ansprache gesucht werden. 
So könnten die digitalen Plattformen Facebook, Instagram, Twitter und TikTok genutzt werden, um die 
unterschiedlichen Alters- und Nutzergruppen zielgruppenspezifisch anzusprechen. Die bereits in den 
Kitas tätigen Hauswirtschaftskräfte und Alltagshelfer*innen, die für einen Einsatz mit den Kindern in 
Frage kommen, können gezielt angesprochen werden. Weiterhin könnten insbesondere Jugendliche an 
den Plätzen angesprochen werden, an denen sie sich in der realen Welt aufhalten: z.B. OTs, Kneipen, 
Kinos, Sportvereine. Eine Hotline deutlich über die üblichen Verwaltungszeiten hinaus, könnte sowohl 
digital per Chat, wie auch über Telefon erreichbar sein. Eigene Veranstaltungen mit dem Jobcenter und 
der Bundesagentur für Arbeit könnten deren Klientel ansprechen. Hier könnte der persönliche Kontakt 
genutzt werden. Die Akquise kann sowohl trägerübergreifend als auch trägerspezifisch organisiert 
werden. 
 
6.  Bewerbungsverfahren 
Das Bewerbungsverfahren sollte niedrigschwellig gestaltet sein und eher eine einladende Atmosphäre 
haben. Gleichzeitig soll in dem Verfahren auch klar werden, ob dieses Arbeitsgebiet voraussichtlich für 
die Bewerber*innen passend ist. Hierbei soll auch ein Blick auf die persönlichen Voraussetzungen und 
sozialen Kompetenzen der Bewerber*innen geworfen werden, z.B. zu Nähe/Distanz Verhalten oder dem 
Zugang zu Kindern der relevanten Altersgruppe. Die Bewerbungsverfahren liegen in der Verantwortung 
der jeweiligen Träger. 
 
7.  Weiterbildungswoche 
Die Weiterbildungswoche zu Beginn soll den angelernten Kräften die Möglichkeit geben, in kurzer Zeit 
einen ersten Eindruck davon zu bekommen, was das Arbeitsfeld in der Kita ausmacht und was es für sie 
bedeuten könnte, sich hier auf den Weg der Weiterbildung/Ausbildung zu machen. Diese Woche könnte 
auch trägerübergreifend gestaltet werden, um auch kleineren Trägern die Chance zu geben, von dem 
Programm zu profitieren. Die Inhalte sollten - wie unter Punkt 3.g beschrieben - standardisiert 
angeboten werden.  
 
8.  Mentoring/Supervision  
Eine Begleitung dieser neuen Kräfte in der Kita ist unerlässlich. Das zurzeit hoch belastete Feld der 
frühkindlichen Bildung erfährt eine weitere Herausforderung, weil dort dann Kräfte auch pädagogisch 
arbeiten, die dafür in der Regel unzureichend ausgebildet sind. Es wird Vorurteile, Vorbehalte oder auch 
nur Unwohlsein gegenüber diesen Beschäftigten bei einzelnen sozialpädagogischen Fachkräften geben. 
Diese möglichen Konflikte gilt es frühzeitig in den Blick zu nehmen und ein Unterstützungssystem 
vorzuhalten. Zudem soll über das verlässliche Mentoring sichergestellt werden, dass es eine 
fortlaufende Rückmeldung zur Arbeit gibt, Raum für Fragen ist und Sorgen geteilt werden können. Zu 
prüfen ist auch, ob langjährig erfahrene Kräfte in Rente oder Elternzeit diese Aufgabe übernehmen 
können. Dieses Angebot muss vom Träger sichergestellt werden. 
 
9.  Konsequenzen  
Es muss sichergestellt sein, dass die Menschen, die über diesen Weg eingestellt werden, eine 
Möglichkeit erhalten, auch auf Dauer in dem Feld Fuß fassen zu können. Dies könnte über 
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geschehen, die auf die Nichtschüler*innenprüfung vorbereiten. Oder 
aber es würde die Teilnahme an der PiA Ausbildung zusätzlich gefördert. Gerade der erste Weg würde 
hier kurzfristig Kapazitäten erhöhen.

7 
 
Um dieses Programm umsetzen zu können, bedarf es weiterer Hilfe des Landes. Die Stellen aus diesem 
Programm müssen zu 100 % bei der Mindestbesetzung (1. Wert) bis höchstens 20 % angerechnet 
werden können und damit für eine vorübergehende Zeit in vom Fachkräftemangel besonders 
betroffenen Kindertageseinrichtungen eine Entlastung für die Familien, die Teams und die Träger 
schaffen, so dass bis zu 20% der Kräfte in den betroffenen Kitas keine Fachkräfte sind. Die Möglichkeit 
dieser Besetzung muss so lange bestehen bleiben, bis wieder ausreichend Fachkräfte zur Verfügung 
stehen.  
Für den Einsatz der anzulernenden Kräfte  sind Standards notwendig, damit nicht nur der Schutz der 
Kinder selbstverständlich gewährleistet ist, sondern diese auch von den Bildungsangeboten 
angemessen profitieren können. Dazu gehören neben einem Mindestmaß an Fachkräften in der 
Einrichtung, Fortbildungen zum Thema Kinderschutz, sowie zum Verständnis vom Kind und der Bildung 
in der Elementarpädagogik schon zu Beginn der Anstellung. 
Weiterhin müssten auch die Träger Maßnahmen, wie z.B. Mentoring und im Bedarfsfall Supervision und 
Fachberatung zur Verfügung stellen. Die Bewerber*innen müssen ein Mindestmaß an 
Deutschkenntnissen mitbringen, einen allgemeinbildenden Schulabschluss vorweisen und die 
gesetzlichen Bedingungen für Ihren Einsatz erfüllen. 
 
 
10.  Ausblick 
Der massive Fachkräftemangel behindert zurzeit in vielen Einrichtungen die regelmäßige und/oder 
fortwährende Teilhabe von Kindern an den elementarpädagogischen Angeboten. Auch die inklusive 
Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf ist oftmals nicht mehr möglich. Dies ist umso 
schmerzhafter, als es zum Teil dieselben Kinder betrifft, die schon während der Pandemie 
Einschränkungen erfahren mussten. Zudem belastet es Familien in der „rush-hour“ des Lebens 
unverhältnismäßig. Eine ausgewogene „work-life-balance“ ist für sie kaum herstellbar. Die 
Rückmeldungen und berechtigten Beschwerden der Eltern machen sehr deutlich, wie die Familien bei 
den notwendigen Einschränkungen der Betreuung über Grenzen hinaus belastet werden.  
Das bisherige Ausbildungssystem ist kurzfristig nicht in der Lage, die Anzahl an Fachkräften zur 
Verfügung zu stellen, die das System schon heute braucht. Der Ausbau hin zur Ganztagsschule und die 
vollständige Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung für alle Kinder scheinen 
aktuell nicht erreichbar zu sein. Deshalb bedarf es neuer Wege. 
Das System der Kindertagesbetreuung braucht kurzfristig eine Entlastung. Es besteht nicht die Zeit bis 
zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes in der frühkindlichen Bildung zu warten, es besteht sofortiger 
Handlungsbedarf. Das oben beschriebene Konzept ist als langfristige Überbrückung zu sehen bis 
wieder eine ausreichende Anzahl an Fachkräften am Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Grundsätzlich 
wird das Fachkräfteprinzip nicht in Frage gestellt. Der Einsatz von angelernten Kräften ist nicht die 
optimale Lösung, aber unter Abwägung der aktuellen Optionen die einzige Möglichkeit. Gleichzeitig ist 
zu betonen, dass es nur eine Maßnahme zur Lösung des gesamten Problems ist, die durch weitere 
unterstützt werden muss. 
Grundsätzlich muss die Personalverordnung die Option des Einsatzes implementieren und zulassen, 
aber ohne komplizierte und aufwendige Verfahren, die eine dringend notwendige Entlastung verhindern. 
Der Einsatz von Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Kenntnissen könnte für das Feld der 
frühkindlichen Bildung – im Sinne einer Multiprofessionalität – eine große Bereicherung darstellen. Ziel 
muss es aber weiter bleiben diese Kräfte als Fachkräfte auszubilden.

Anlage 2: Präsentation Betreuung in der Krise

5107 Zeichen

Betreuung in der Krise
Neue Wege und Ideen 
Interdisziplinäres Fachgespräch zwischen Verwaltung, Trägern, Politik und 
Jugendamtselternbeirat 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie

2
Ziel: 
1.000 neue 
Betreuungsplätze 
Insgesamt 
rund 48.000 Plätze 
in 711 Kitas und 
870 Tages-
pflegestellen 
Auf einen Blick: Zahlen und Daten zum Kitajahr 22/23
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie

Kurzer Blick zurück…
3
+ 146 
+ 26%
+ 16%
+ 19%
+ 6.500 
+ 11.500 
x 3,7 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie

Mangel an Betreuungsplätzen und Fachkräften
4Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie 
1.800 
Fachkräfte 
in Köln 
24.400 
Fachkräfte 
in NRW
98.600 
Fachkräfte 
bundesweit 
384.000 
Kita-Plätze 
bundesweit 
101.600 
Kita-Plätze 
in NRW

Ist–Situation der städtischen Kitas
5Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Sicherstellung der pädagogischen 
Qualität und hoher Anspruch an 
die eigene Arbeit 
Hohe Motivation und 
Einsatzbereitschaft aller MA 
Verbesserung der 
Arbeitsbedingungen, Vielzahl an 
Weiterbildungs- und 
Qualifizierungsangeboten 
>200 Stellen im System 
aktuell nicht besetzt 
Zunehmend alternder 
Gebäudebestand und 
hoher Sanierungsstau 
Seit 3 Jahren defizitäres 
Personalsaldo 
>1.500 Stunden BTHG im System 
nicht besetzt (=45 Stellen) 
Eine bedarfsgerechte Betreuung 
ist in vielen Häusern nicht mehr 
möglich 
Kurzfristige Besetzung mit 
bereits qualifiziertem, 
pädagogischem Personal 
nicht im erforderlichen 
Umfang möglich 
Hoher Krankenstand 
(ca. 13%) 
Personalressourcen in fragilen 
Schnittstellen wie Personal, 
Organisation oder 
Beschwerdemanagement sind 
mehr als ausgelastet 
Die Erhebung für 2023 zeigt, dass bisher jeden Monat 
mindestens 40% der städt. Kitas an zumindest einem Tag den 
Betreuungsumfang reduzieren mussten. Viele Einschränkungen 
bestehen längerfristig. Die Auswirkungen für die Eltern sind 
teils erheblich und existenzgefährdend, die dringend 
notwendige Förderung aller Kinder findet hier nur in (teils 
deutlich) reduziertem Umfang statt. 
Alle Kitas sind Ausbildungsstätte; 
Aufstiegschancen von der HUK zur 
Fachberatung 
Förderprogramme zu Alltagshelfern 
und Sprachförderung

Ist–Situation in der Kindertagespflege
6Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Sicherstellung der pädagogischen 
Qualität und hoher Anspruch an die 
eigene Arbeit 
Gewährleistung eines 
kontinuierlichen 
Betreuungsangebotes im Umfang 
von durchschnittlich 40 
Wochenstunden 
Bereitstellung eines breiten 
Fortbildungs- und 
Qualifizierungsangebotes 
Vertretung in der 
Kindertagespflege kann 
nicht flächendeckend 
gewährleistet werden 
Wenig Akzeptanz der 
Kindertagespflegestellen 
in sozial-benachteiligten 
Stadtteilen  
Der demografische Wandel 
erfasst auch Altersstruktur der 
Kindertagespflegepersonen 
Nachwuchslücke erschwert 
Ausgleich des demografischen 
Wandels sowie den Ausbau U3 
Gesamtzahl an 
Betreuungsplätzen/Kinder-
tagespflegepersonen 
stagniert 
Dynamische Kostensteigerungen 
im Bereich der 
Sachaufwendungen setzen 
Kindertagespflegepersonen unter 
Druck 
Steigende Mietkosten und ein angespannter Immobilienmarkt 
bremsen die Errichtung von Kindertagespflegestellen in 
angemieteten Räumen aus 
Konzeption und Umsetzung von 
Maßnahmen zur Verbesserung der 
Attraktivität der Kindertagespflege 
Erleichterung der „Zugänge“ zur 
Qualifizierung als 
Kindertagespflegeperson 
Fachkräftemangel in der Fachberatung Kindertagespflege

Auswirkungen des Fachkräftemangels
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Kommunen 
& Gemeinden 
Wirtschaft & 
Institutionen 
Familien 
& Kinder Kita-Personal 
• Teilweise kein 
verlässliches 
Betreuungsangebot 
möglich 
• Längerfristig unsichere 
Betreuungssituation 
• Sehen Bildungschancen 
gefährdet 
• Finanzielle Ängste/ 
• Jobverlust 
• Verlust von qualifizierten 
Arbeitskräften 
• Hohe Belastung der 
bestehenden Fachkräfte

Dem Fachkräftemangel begegnen
Personalbindung und -akquise 
8
Synergien durch „kleine Bildungslandschaften“ 
von benachbarten Kitas und Schulen 
Einsatz von 
Verwaltungsassistenzen 
Innovative, bedarfsorientierte 
Betreuungsangebote 
Gesundheitsmanagement 
Umfangreiche Werbekampagnen 
für die pädagogischen Berufe 
Ausweitung von Betriebskitas/ 
Betriebstagespflegen 
Anwerbung von Fachkräften 
aus dem Ausland 
Ausweitung Ausbildungskapazitäten 
(z.B. Erweiterung des Berufskollegs 
Weinbergstraße)
Ausbau von 
Familienzentren als 
Brückenköpfe im 
Sozialraum 
Aachener Modell 
Fachkräfte-
mangel Fachkräfteoffensive 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport 
Rahmenbedingungen 
für Kindertagespflegepersonen 
verbessern 
Gesonderte Anreizsysteme

Herausforderungen gemeinsam stemmen
9Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Sprint 
Mittelstrecke 
Marathon 
Verlässliche 
Betreuung 
Kommunen 
Land 
Familien 
Träger 
Wirtschaft 
Bund

Vielen Dank für 
Ihre Aufmerksamkeit! 
10

Anlage 1: 2023-05-26 Fotoprotokoll Arbeitstreffen zur Personalsituation in Kitas und Tagespflege

77 Zeichen

Arbeitstreffen zur Personalsituation in Kitas und Tagespflege am 26. Mai 2023

Anlage 3: Präsentation LVR zum Arbeitstreffen 26.05.2023 v2

12382 Zeichen

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Stadt Köln – Arbeitstreffen zur Personalsituation in der Kindertagesbetreuung  - 26.05.2023 
Fachbereichsleitung Kinder und Familie 
LVR-Landesjugendamt 
Fachkräftemangel -
Aufgaben des Landesjugendamtes im Spannungsfeld 
von Aufsicht und Beratung

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
§ 85 Abs. 2 SGB VIII Aufgaben des Landesjugendamtes 
Der überörtliche Träger ist u.a. sachlich zuständig für 
• die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in 
Einrichtungen (§§ 45 bis 48a SGB VIII), 
• die Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und 
Betriebsführung ,
• die Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von Empfehlungen zur 
Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch. 
Folie 2

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in 
Einrichtungen 
Folie 3

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
§ 45 SGB VIII Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung 
(1) Der Träger einer Einrichtung nach § 45a SGB VIII bedarf für den Betrieb der 
Einrichtung der Erlaubnis. […] 
(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der 
Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn 
1. […] 
2. die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, 
fachlichen, wirtschaftlichen und 
personellen Voraussetzungen für den 
Betrieb erfüllt sind und durch den Träger gewährleistet werden .
Folie 4

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
§ 47 SGB VIII Melde- und Dokumentationspflichten 
(1) Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde 
unverzüglich 
1. die Betriebsaufnahme unter Angabe von Name und An schrift des Trägers, Art und 
Standort der Einrichtung, der Zahl der verfügbaren Plätze sowie der Namen und der 
beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte, 
2. Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind,  das Wohl der Kinder und 
Jugendlichen zu beeinträchtigen, […] 
[…] 
Folie 5
Link zur Broschüre

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Bundesrecht – Sozialgesetzbuch VIII 
Folie 6
§ 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung 
§ 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege 
§ 26 SGB VIII Landesrechtsvorbehalt 
§28 Abs. 1 KiBiz – Personal 
Anlage zu § 33 Absatz 1 
§54 Abs. 3 KiBiz Abschluss einer Personalvereinbarung 
§54 Abs. 2 Kibiz Ermächtigung der obersten Landesjugendbehörde zum Erlass einer …. 
Landesrecht – Kinderbildungsgesetz NRW
Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation 
und den Personalschlüssel (Personalverordnung)

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Folie 7
§ 28 Abs. 1 KiBiz – Personal 
Als pädagogische Kräfte in den Tageseinrichtungen sollen sozialpädagogische oder weitere 
Fachkräfte und Ergänzungskräfte im Sinne der Personalvereinbarung eingesetzt werden. Die 
pädagogische Arbeit muss vom Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte geprägt sein. 
Während der Betreuungszeiten sollen den Gruppen regelmäßig zwei pädagogische Kräfte 
zugeordnet sein. 
[…] 
Im Rahmen der Personalbemessung auf der Grundlage der in der 
Anlage zu § 33 Absatz 1 
ausgewiesenen Gesamtstundenzahl hat der Träger sicherzustellen, dass auch in Ausfallzeiten 
die Besetzung nach den Sätzen 3 und 4 erfüllt werden kann. […]

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Personalverordnung in der Version vom 21.12.2021 
Sozialpädagogische Fachkräfte 
• Staatlich anerkannte Erzieher*innen, Heilpädagog*innen, Heilerziehungspfleger*innen 
• Absolvent*innen von Studiengängen mit dem inhaltlichen Gegenstand der 
Kindheitspädagogik und der sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung. 
• Absolvent*innen von Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengängen der 
Erziehungswissenschaften, der Heilpädagogik, der Rehabilitationspädagogik, 
Sonderpädagogik sowie Studiengängen der Fachrichtung Soziale Arbeit, 
Kindheitspädagogik sowie Sozialpädagogik mit Nachweis über eine sechsmonatige 
Praxiserfahrung 
• Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an 
Grundschulen erfolgreich absolviert haben mit Nachweis über eine sechsmonatige 
Praxiserfahrung und 160 Stundenqualifizierung 
• […] 
Weiterer Einsatz auf Fachkraftstunden 
• Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen 
• Anteilig Berufspraktikant*innen, PIA-E, Dual Studierende in Gruppenform I und II 
• Ausnahmeregelung der Personalverordnung / Zulassung durch die LJA nach 
sechsmonatiger Praxiserfahrung 
Folie 8

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Angekündigte Neufassung der Personalverordnung 
Sozialpädagogische Fachkräfte 
• Staatlich anerkannte Erzieher*innen, Heilpädagog*innen, Heilerziehungspfleger*innen 
• Absolvent*innen von Studiengängen mit dem inhaltlichen Gegenstand der 
Kindheitspädagogik und der sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung. 
• Absolvent*innen von Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengängen der 
Erziehungswissenschaften, der Heilpädagogik, der Rehabilitationspädagogik, 
Sonderpädagogik sowie Studiengängen der Fachrichtung Soziale Arbeit, 
Kindheitspädagogik sowie Sozialpädagogik mit Nachweis über eine sechsmonatige 
Praxiserfahrung 
• Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an 
Grundschulen erfolgreich absolviert haben mit Nachweis über eine sechsmonatige 
Praxiserfahrung und 160 Stundenqualifizierung 
• […] 
Weiterer Einsatz auf Fachkraftstunden 
• Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen 
• Anteilig Berufspraktikant*innen PIA-E, Dual Studierende in Gruppenform I und II 
• Ausnahmeregelung der Personalverordnung / Zulassung durch die LJA 
• Wegfall der sechsmonatigen Praxiserfahrung 
Folie 9

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Personalverordnung in der Version vom 21.12.2021 
Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Fachkräftemangels 
Auf Fachkraftstunden können bis 31.12.2025 eingesetzt werden: 
• Personen, die mindestens 95 Creditpoints im Rahmen eines Hochschulstudiums in 
festgelegten Fachrichtungen erworben haben, mit Nachweis über Praxiserfahrung 
• Personen, die innerhalb der Ausbildung zum*zur Erzieher*in den fachtheoretischen 
Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber 
im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben 
mit 160 Stundenqualifizierung 
• Personen, mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, 
physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, 
musikpädagogischen Ausbildung, Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge 
Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft mit Nachweis über Praxiserfahrung und 160 
Stundenqualifizierung 
• Ergänzungskräfte mit dreijähriger Berufserfahrung und 160 Stundenqualifizierung in 
Gruppenform I und II 
Folie 10

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Angekündigte Neufassung der Personalverordnung 
Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Fachkräftemangels 
Auf Fachkraftstunden können bis 31.12.2030 eingesetzt werden: 
• Personen, die mindestens 95 Creditpoints im Rahmen eines Hochschulstudiums in 
festgelegten Fachrichtungen erworben haben mit Nachweis über Praxiserfahrung 
• Personen, die innerhalb der Ausbildung zur*zum Erzieher*in den fachtheoretischen 
Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber 
im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben 
mit 160 Stundenqualifizierung außer fachpraktischer Prüfung endgültig nicht 
bestanden 
• Personen, mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, 
physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, 
musikpädagogischen Ausbildung, Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge 
Religionspädagogik Sportpädagogik, Kunstpädagogik, Medienpädagogik, 
Psychologie oder Bildungswissenschaft mit Nachweis über Praxiserfahrung und 160 
Stundenqualifizierung 
• Soweit am 31.12.2030 beschäftigt unbefristet: Ergänzungskräfte mit dreijähriger 
Berufserfahrung und 160 Stundenqualifizierung in Gruppenform I und II 
Folie 11

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Personalverordnung in der Version am 21.12.2021 
Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Fachkräftemangels 
Auf Ergänzungskraftstunden können bis 31.12.2025 eingesetzt werden:
• Studierende studienbegleitend für max. 2 Jahre, die mindestens 90 Creditpoints im 
Rahmen eines Hochschulstudiums in festgelegten Fachrichtungen erworben haben 
• Arbeitserzieher*innen, Familienpfleger*innen, Dorfhelfer*innen 
Folie 12

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Angekündigte Neufassung der Personalverordnung 
Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Fachkräftemangels 
Auf Ergänzungskraftstunden können bis 31.12.2030 eingesetzt werden:
• Studierende studienbegleitend für max. 2 Jahre, die mindestens 90 Creditpoints im 
Rahmen eines Hochschulstudiums in festgelegten Fachrichtungen erworben haben 
• Arbeitserzieher*innen, Familienpfleger*innen, Dorfhelfer*innen 
• Kindertagespflegepersonen, die mindestens drei Jahre als durch einen Träger der 
öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen von § 23 des Achten Buches 
Sozialgesetzbuch geförderte Kindertagespflegeperson tätig waren 
• Kindertagespflegepersonen, die über eine QHB-Qualifikation nach § 21 Absatz 2 
Satz 1 des Kinderbildungsgesetzes verfügen 
Folie 13

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Beratung der Träger von Einrichtungen 
während der Planung und Betriebsführung 
Folie 14

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Beratung zum Personaleinsatz 
Für Träger von Kindertageseinrichtungen 
•
Websprechstunden 
• Individuelle Beratung der Träger 
Beratungsinhalte 
• Ausschöpfen der Möglichkeiten der Personalverordnung 
− Ansprache der unterschiedlichen Zielgruppen 
− Konzeptionelle Schwerpunkte mit multiprofessionellen Teams umsetzen 
• Frühzeitige Bindung von (potentiellen) Auszubildenden und Mitarbeitenden 
Gewinnung von Zielgruppen, die am Arbeitsfeld interessiert sind 
•
Kitahelfer*innen / Integrationsbegleiter*innen 
• Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst und am freiwilligen Sozialen Jahr 
• Angebot an Schulpraktika (KAoA)
• Einsatz von Studierenden 
• Gewinnung von Fachkräften mit ausländischen Abschlüssen (zunächst Einsatz oberhalb 
der Personalmindestausstattung) 
Folie 15

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Beratung der örtlichen Träger 
Folie 16

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
§ 78 SchulG NRW 
Schulträger der öffentlichen Schulen 
[…] 
(2) Die Kreise und kreisfreien Städte sind 
Träger der Berufskollegs.
[…] 
(4) Die in den Absätzen 1 bis 3 
genannten Träger sind gemeinsam 
mit dem Land für eine 
zukunftsgerichtete 
Weiterentwicklung der Schulen 
verantwortlich. 
[…] 
Folie 17 
Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs 
§ 80 SchulG NRW 
Schulentwicklungsplanung 
(1) […] 
Schulentwicklungsplanung und 
Jugendhilfeplanung sind 
aufeinander abzustimmen. 
[…] 
(7) Die Träger öffentlicher Schulen und die 
Träger von Ersatzschulen informieren 
sich gegenseitig über ihre Planungen. 
Die Träger öffentlicher Schulen 
können bestehende Ersatzschulen 
in ihren Planungen berücksichtigen, 
soweit deren Träger damit 
einverstanden sind. 
§ 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung 
(5) Die Träger der Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere 
örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden […]

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Mit der Jugendhilfe abgestimmte Schulentwicklungsplanung 
Bestandserfassung: 
• Welche Bildungsgänge gibt es an den örtlichen Berufskollegs in welcher Zügigkeit?
• Wie viele Absolvent*innen aus welchen Ausbildungsgängen münden durchschnittlich in 
den örtlichen Arbeitsmarkt? 
Bedarfsermittlung: 
• Wie hoch ist der Personalbedarf unter Berücksichtigung von Abwanderung / Elternzeit / 
Teilzeit / Renteneintritt 
Bedarfsgerechte Bereitstellung 
• der erforderlichen Schulplätze 
• der erforderlichen Praxisstellen bei öffentlichen und freien Trägern 
Bedarfsgerechte Gewinnung von Auszubildenden 
• aktive und regelhafte Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen, Jobcenter und 
Arbeitsagentur 
Folie 18

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
Positionspapier des Landesjugendhilfeausschuss 
Rheinland zum Fachkräftemangel 
Downloadlink 
Folie 19 
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Mitteilung Ausschuss

8785 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 06.06.2023/ 
20.06.2023 
 1864/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 06.06.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.08.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 
 
Dokumentation des Arbeitstreffens zur Personalsituation in der Kindertagesbetreuung 
am 26.05.2023 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14. März 2023 wurde sich darauf verständigt, 
in einem gesonderten Termin die dringlichen Themen der Personalsituation in Kita und Kin-
dertagespflege zu behandeln. Die Verwaltung hatte daher für den 26. Mai 2023 zu einem Ar-
beitstreffen eingeladen. Mit rund 50 Teilnehmern und Vertretern der diversen Stakeholder aus 
Politik, Verwaltung, Trägervertretern, JAEB und LVR wurde im Zeitraum von 15 bis 18 Uhr zu 
verschiedenen Fragestellungen an insgesamt 6 Tischen diskutiert und deren Ergebnisse zu-
sammengetragen.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse in einer zu bildenden Ar-
beitsgruppe weiter zu vertiefen und hieraus allgemeine Handlungsnotwendigkeiten sowie kon-
krete Umsetzungsmaßnahmen für die städtischen Kitas zu entwickeln. Die Termineinladung 
wird aufgrund des anhaltenden Personalmangels kurzfristig erfolgen, die Ergebnisse der Ar-
beitsgruppe werden dann dem Jugendhilfeausschuss zur abschließenden Entscheidung vor-
gelegt.  
 
Nachfolgend aufgeführt sind die Fragestellungen und Diskussionsergebnisse des Arbeitstref-
fens vom 26.05.2023 sowie eine Fotodokumentation als Anlage zur Mitteilung.

2 
 
 
(1) Alleine in Köln fehlen weit über 1.000 zusätzliche Fachkräfte im Kita-System. Die Re-
duzierung auf 35 Stunden in allen Kitas wird von vielen Trägern als einzige Option ge-
sehen, kurzfristig dem Fachkräftemangel zu begegnen. Welche Vorschläge favorisiert 
die Arbeitsgruppe? 
 
Die grundsätzliche Reduzierung auf 35 Stunden wird von der Arbeitsgruppe aus Gründen der 
Chancengleichheit kritisch gesehen. 
Besser ist es, die Eltern darüber zu informieren, dass sie bei der Anmeldung weniger Betreu-
ungsstunden (z.B. 25 Std. oder 35 Std.) angeben können und ihnen dadurch kein Nachteil 
entsteht. 
 
Kurzfristig:  
- 35 Std. lediglich bei Neuaufnahmen nach Bedarfsabfrage der Betreuungsstunden bei 
den Eltern 
- dem Berufsfeld ein positives Image verleihen (z.B. durch flexible Arbeitszeiten) 
 
Mittelfristig: 
- Führungsstärken (weniger Fluktuation / Krankmeldungen durch gute Führung) 
- Rahmenbedingungen schaffen (z.B. Wickeltische) 
 
Langfristig: 
- Ausbildungskapazitäten schaffen - Kapazitäten an Schulen/FH ausbauen 
- Attraktivität des Berufs verbessern, z.B. Rente mit 63? 
 
 
 
(2) Der Rechtsanspruch kann bei anhaltendem Personalmangel nicht mehr für alle Fa-
milien bedarfsgerecht erfüllt werden. Welche Familien erhalten eine bevorzugte Betreu-
ungsmöglichkeit, wenn nicht alle Kinder entsprechend der geschlossenen Verträge be-
treut werden können? 
 
Kurzfristig: 
- Festlegung von gemeinsamen Kriterien (Trägerübergreifend)  
- Erarbeitung von einem Notfallbetreuungskonzept in Form von einem Stufenkonzept 
durch Schaffung von Eskalationsstufen. Diese sind mit dem Elternbeirat und den El-
tern abzustimmen. Dabei sollten vor allem keine sozialräumlichen Kriterien eine Rolle 
spielen, sondern es muss die Möglichkeit bestehen, individuelle Härtefälle zuzulassen. 
- Schaffung von Verlässlichkeit und Transparenz des Systems 
 
Langfristig: 
Es bestehen das Recht auf frühkindliche Bildung und das Recht der Kinder, Zeit in der Kita zu 
verbringen, daher gehen langfristige Lösungen mit einem Rechtsverstoß einher. 
 
 
(3) Das Aachener Modell (als Anlage der Mitteilung beigefügt) fordert vom Land NRW 
die Möglichkeit des Einsatzes von (ungelernten) Hilfskräften in Kindertageseinrichtun-
gen im Umfang von bis zu 20%. Auch ein Ansatz für Köln? 
 
Kurzfristig: 
- Verlässlichkeit bei Stundenreduzierung sollte gewahrt werden (Hypothese: für Eltern 
ist ein verlässliches Betreuungssystem mit weniger Stunden besser als ein Unverläss-
liches) 
- Zulassung von Kinderpfleger*innen für alle Gruppenformen 
- Menschen mit besonderer Eignung sollten zur Betreuung zugelassen werden 
- Perspektiven für Hilfskräfte schaffen, Eingruppierung der Hilfskräfte bedenken 
- Nicht pädagogische Tätigkeiten an anderen Berufsgruppen geben 
- Pädagogisch geschulte Eltern einsetzen  
- Externe Fachkräfte (Sportler, Musiker) hinzuziehen 
- Nicht pädagogisch qualifizierte Eltern einsetzen (z.B. Eltern mit besonderer Empathie)

3 
 
 
Mittelfristig: 
- Verstetigung der Alltagshelfer*innen 
 
Langfristig:  
- Qualitätssicherung und 
-  ausreichend pädagogische Fachkräfte 
 
 
(4) Mit welchen Maßnahmen kann man mehr Kindertagespflegepersonen gewinnen? 
 
Kurzfristig: 
- (Wechsel-)Prämien für Kindertagespflegepersonen in Aktionsräumen, Stadtteile wo 
wenig Kitaplätze sind, sind auch wenig Kindertagespflegepersonen, dann gibt es 
Stadtteile mit einem Überangebot. 
-  On top Bezahlung bei Eröffnung in Stadtgebieten mit wenig Angebot  
- Vollfinanzierung der Qualifizierung durch die Stadt Köln als Projekt für 2 Jahre  
 
Mittelfristig: 
- Kinderstuben- Konzept (analog Dortmund: Großtagespflege plus eine Fachkraft) als 
Pilotprojekt mit 4 Projekten auf 2 Jahre angelegt (dieses Konzept ist interessant für 
Stadtteile mit Herausforderungen) 
- Um Fluktuationen zu vermeiden, wäre eine leistungsorientierte Bezahlung für diejeni-
gen, die schon länger in einer Kita arbeiten denkbar 
- Kindertagespflegepersonen sind keine Kinderbetreuung zweiter Klasse, sondern ein 
qualifiziertes System 
-  dem Berufsfeld ein positives Image verleihen 
 
 
(5) Der Fachkräftemangel und die Abwägung zwischen Bildung vs. Betreuung bzw. 
Qualität vs. Quantität. Wieviel „Quereinstieg“ verträgt die frühkindliche Bildung in Be-
treuungseinrichtungen? 
 
Die Arbeitsgruppe definiert den Begriff Quereinstieg zur weiteren Diskussion im Sinne von un-
gelernte Kräften.  
Das Downgrading, welches durch den Quereinstieg zu erwarten ist, sollte nicht alleine in Pro-
zent erfasst werden, sondern wäre inhaltlich zu definieren. 
 
Kurzfristig:  
- Alltagshelfer*innen verstetigen und nicht als Übergangslösung betrachten (die Verlän-
gerung wird derzeit alle ½ Jahre vorgenommen, Wunsch nach längeren Fristen) 
- Weitere Hilfskräfte zur Entlastung für Verwaltungsaufgaben/tätigkeiten 
- für Verwaltungstätigkeiten auch Teilzeitmodelle ermöglichen 
- Verwaltungstätigkeiten auch für Erzieher*innen ermöglichen, die ihre Erzieher*innentä-
tigkeit nicht mehr ausüben können 
 
Mittelfristig: 
- Quereinsteiger*innen sollte die Anleitung und Einarbeitung finanziert werden  
- Qualifizierung nach/parallel zum Einstieg in die Praxis 
- Berufsbegleitende Weiterqualifizierung (mit bezahlter Freistellung)  
- Quereinsteiger*innen in den Randzeiten 
- frühkindliche Bildung in Kernzeit durch Erzieher*innen 
- Ausbau von Fachhochschule/Studienplätzen 
- Vorqualifizierung Hauptschulabschluss  
 
Langfristig: 
- Vorschläge: -sind kurzfristige Hilfen

4 
 
- Anspruch muss erhalten bleiben 
- Qualität erhalten (als Anspruch an Arbeitsfeld) 
 
 
(6) Das Kita-System droht zu kollabieren. Mehr Fachkräfte scheiden aus (altersbedingt 
oder berufliche Neuausrichtung), als neue Fachkräfte hinzugewonnen werden. Was 
braucht es, um das Berufsfeld mittel- und langfristig wieder attraktiv zu gestalten? 
 
2 Überthemen Rahmenbedingungen generell verbessern und Anreizsysteme schaffen: Wa-
rum sollte man diesen Beruf ausüben wollen? 
 
Kurzfristig: 
- Entlastung der bestehenden Fachkräfte durch zusätzliche Ausbilder – hierdurch ist 
eine bessere Vermittlung von Wissen und Einarbeitung möglich 
-  (Zielgruppen-) Spezifische Ansprache verstärken und digitalisieren (Nutzung Social 
Media)  
- Steigerung der Attraktivität des Berufsfelds für Männer 
- Reduzierung der Arbeitsbelastung 
- Alltagshelferprogramm verstetigen 
- Führende in Teilzeit & Job-Sharing 
- Berücksichtigung der Ausbildungspläne im Stellenplan (Abstimmung zwischen Schule 
und Praxis) 
 
Mittelfristig: 
- Rahmenbedingungen: Gebäudezustand/Digitalisierung/Gruppengröße/mehr Fläche 
bzw. Räume/Schallschutz (Lautstärke, bedingt durch die Gruppengröße) 
- Ausbildungskapazität steigern 
- Mehr Gehalt (auch in der Ausbildung) 
- Aufstiegschancen 
- Konzept Anreizsystem: Transportmittel/unbefristet/ Wohnraum (Ausbildungswohn-
heime)  
- Anwohnerparkausweis für Mitarbeitende 
- Multiprofessionelles Team 
 
Langfristig: 
- Tarifstruktur im öffentlichen Dienst verbessern

Anlage 5, Auszug Jugendhilfeausschuss 06.06.2023

2399 Zeichen

Geschäftsführung  
Jugendhilfeausschuss 
Frau Wolf 
Telefon:  (0221) 221 24954 
E-Mail:  
karin.wolf1@stadt-koeln.de  
 
Datum: 28.06.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses vom 06.06.2023 
öffentlich 
zu 6.1.2 Dokumentation des Arbeitstreffens zur Personalsituation in der Kinder- 
tagesbetreuung am 26.05.2023 
1864/2023 
Herr Bürgermeister Dr. Heinen  nimmt Bezug auf das am 26.05.2023 stattgefundene 
Arbeitstreffen und stellt die folgenden Nachfragen zum Fachkräftemangel in der früh- 
kindlichen Bildung: 
1. Ist der Verwaltung das Konzept des „Aachener Mod ells“ bekannt? 
2. Wie bewertet die Verwaltung das Konzept (liegt n och beim Ministerium zur Ge- 
nehmigung)? 
3. Ist das Konzept auch auf Köln übertragbar? 
4. Welche formalen Voraussetzungen müssen für eine Umsetzung in Köln erfüllt 
sein? 
5. Ist der Verwaltung der Stand der Umsetzung in Aa chen bekannt? 
Anmerkung der Verwaltung: Die Beantwortung erfolgt in der folgenden JHA-Sitzung 
am 29.08.2023 mit der Vorlagennummer 1943/2023. 
Frau Schalla  bedankt sich für die schnelle Dokumentation des Arbeitstreffens und 
regt an, diese den Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen. Sie erkundigt sich 
nach den nächsten Schritten. 
Frau Kessing  bedankt sich für die Organisation des Arbeitstreffens und lobt die Her- 
angehensweise an die Praxisfragen in kleinen Gruppen. Sie schlägt vor, sich zum 
nächsten Jugendhilfeausschuss gemeinsam auf einen Antrag zu verständigen. 
Frau Riedmann  bedankt sich, dass das Thema gemeinsam angegangen werde und 
erkundigt sich, wann es ein nächstes Treffen gebe. 
Herr Bürgermeister Dr. Heinen  weist auf die Wichtigkeit eines gemeinsamen Vorge-
hens hin. Er betont, wie wichtig die Verlässlichkeit der Betreuungssituation sei und er- 
klärt, dass im nächsten Jugendhilfeausschuss der nächste Schritt erwartet werde. 
Herr Beigeordneter Voigtsberger  lobt die konstruktive Diskussion bei dem Arbeitstref- 
fen und betont, dass die Herausforderungen nur gemeinsam gelöst werden können. 
Er schlägt vor, in einer kleineren Arbeitsgruppe zusammenzukommen, um die einzelnen 
Inhalte hinsichtlich der kurz-, mittel- oder langfristigen Umsetzbarkeit auszuwerten. 
Herr Bürgermeister Dr. Heinen  bedankt sich nochmal ausdrücklich bei der Verwal- 
tung für die Organisation des Arbeitstreffens sowie für die schnelle Verfügbarkeit der 
Dokumentation.

Beratungsverlauf (10)

06.06.2023 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.08.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.08.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.08.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1864/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.06.2023
Erstellt
01.06.2023 13:53