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Dokumentation des Arbeitstreffens zur Personalsituation in der Kindertagesbetreuung am 26.05.2023

Mitteilung Ausschuss 1864/2023 vom 20.06.2023

Stand: Am 31.08.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anlage 2: Präsentation Betreuung in der Krise

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    Betreuung in der Krise Neue Wege und Ideen Interdisziplinäres Fachgespräch zwischen Verwaltung, Trägern, Politik und Jugendamtselternbeirat Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie 2 Ziel: 1.000 neue Betreuungsplätze Insgesamt rund 48.000 Plätze in 711 Kitas und 870 Tages- pflegestellen Auf einen Blick: Zahlen und Daten zum Kitajahr 22/23 Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie Kurzer Blick zurück… 3 + 146 + 26% + 16% + 19% + 6.500 + 11.500 x 3,7 Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie Mangel an Betreuungsplätzen und Fachkräften 4Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie 1.800 Fachkräfte in Köln 24.400 Fachkräfte in NRW 98.600 Fachkräfte bundesweit 384.000 Kita-Plätze bundesweit 101.600 Kita-Plätze in NRW Ist–Situation der städtischen Kitas 5Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie Sicherstellung der pädagogischen Qualität und hoher Anspruch an die eigene Arbeit Hohe Motivation und Einsatzbereitschaft aller MA Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Vielzahl an Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten >200 Stellen im System aktuell nicht besetzt Zunehmend alternder Gebäudebestand und hoher Sanierungsstau Seit 3 Jahren defizitäres Personalsaldo >1.500 Stunden BTHG im System nicht besetzt (=45 Stellen) Eine bedarfsgerechte Betreuung ist in vielen Häusern nicht mehr möglich Kurzfristige Besetzung mit bereits qualifiziertem, pädagogischem Personal nicht im erforderlichen Umfang möglich Hoher Krankenstand (ca. 13%) Personalressourcen in fragilen Schnittstellen wie Personal, Organisation oder Beschwerdemanagement sind mehr als ausgelastet Die Erhebung für 2023 zeigt, dass bisher jeden Monat mindestens 40% der städt. Kitas an zumindest einem Tag den Betreuungsumfang reduzieren mussten. Viele Einschränkungen bestehen längerfristig. Die Auswirkungen für die Eltern sind teils erheblich und existenzgefährdend, die dringend notwendige Förderung aller Kinder findet hier nur in (teils deutlich) reduziertem Umfang statt. Alle Kitas sind Ausbildungsstätte; Aufstiegschancen von der HUK zur Fachberatung Förderprogramme zu Alltagshelfern und Sprachförderung Ist–Situation in der Kindertagespflege 6Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie Sicherstellung der pädagogischen Qualität und hoher Anspruch an die eigene Arbeit Gewährleistung eines kontinuierlichen Betreuungsangebotes im Umfang von durchschnittlich 40 Wochenstunden Bereitstellung eines breiten Fortbildungs- und Qualifizierungsangebotes Vertretung in der Kindertagespflege kann nicht flächendeckend gewährleistet werden Wenig Akzeptanz der Kindertagespflegestellen in sozial-benachteiligten Stadtteilen Der demografische Wandel erfasst auch Altersstruktur der Kindertagespflegepersonen Nachwuchslücke erschwert Ausgleich des demografischen Wandels sowie den Ausbau U3 Gesamtzahl an Betreuungsplätzen/Kinder- tagespflegepersonen stagniert Dynamische Kostensteigerungen im Bereich der Sachaufwendungen setzen Kindertagespflegepersonen unter Druck Steigende Mietkosten und ein angespannter Immobilienmarkt bremsen die Errichtung von Kindertagespflegestellen in angemieteten Räumen aus Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität der Kindertagespflege Erleichterung der „Zugänge“ zur Qualifizierung als Kindertagespflegeperson Fachkräftemangel in der Fachberatung Kindertagespflege Auswirkungen des Fachkräftemangels Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie Kommunen & Gemeinden Wirtschaft & Institutionen Familien & Kinder Kita-Personal • Teilweise kein verlässliches Betreuungsangebot möglich • Längerfristig unsichere Betreuungssituation • Sehen Bildungschancen gefährdet • Finanzielle Ängste/ • Jobverlust • Verlust von qualifizierten Arbeitskräften • Hohe Belastung der bestehenden Fachkräfte Dem Fachkräftemangel begegnen Personalbindung und -akquise 8 Synergien durch „kleine Bildungslandschaften“ von benachbarten Kitas und Schulen Einsatz von Verwaltungsassistenzen Innovative, bedarfsorientierte Betreuungsangebote Gesundheitsmanagement Umfangreiche Werbekampagnen für die pädagogischen Berufe Ausweitung von Betriebskitas/ Betriebstagespflegen Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland Ausweitung Ausbildungskapazitäten (z.B. Erweiterung des Berufskollegs Weinbergstraße) Ausbau von Familienzentren als Brückenköpfe im Sozialraum Aachener Modell Fachkräfte- mangel Fachkräfteoffensive Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen verbessern Gesonderte Anreizsysteme Herausforderungen gemeinsam stemmen 9Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt für Kinder, Jugend und Familie Sprint Mittelstrecke Marathon Verlässliche Betreuung Kommunen Land Familien Träger Wirtschaft Bund Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 10
  • Mitteilung Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 06.06.2023/ 20.06.2023 1864/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 06.06.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.08.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 Dokumentation des Arbeitstreffens zur Personalsituation in der Kindertagesbetreuung am 26.05.2023 In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14. März 2023 wurde sich darauf verständigt, in einem gesonderten Termin die dringlichen Themen der Personalsituation in Kita und Kin- dertagespflege zu behandeln. Die Verwaltung hatte daher für den 26. Mai 2023 zu einem Ar- beitstreffen eingeladen. Mit rund 50 Teilnehmern und Vertretern der diversen Stakeholder aus Politik, Verwaltung, Trägervertretern, JAEB und LVR wurde im Zeitraum von 15 bis 18 Uhr zu verschiedenen Fragestellungen an insgesamt 6 Tischen diskutiert und deren Ergebnisse zu- sammengetragen. Die Verwaltung schlägt vor, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse in einer zu bildenden Ar- beitsgruppe weiter zu vertiefen und hieraus allgemeine Handlungsnotwendigkeiten sowie kon- krete Umsetzungsmaßnahmen für die städtischen Kitas zu entwickeln. Die Termineinladung wird aufgrund des anhaltenden Personalmangels kurzfristig erfolgen, die Ergebnisse der Ar- beitsgruppe werden dann dem Jugendhilfeausschuss zur abschließenden Entscheidung vor- gelegt. Nachfolgend aufgeführt sind die Fragestellungen und Diskussionsergebnisse des Arbeitstref- fens vom 26.05.2023 sowie eine Fotodokumentation als Anlage zur Mitteilung. 2 (1) Alleine in Köln fehlen weit über 1.000 zusätzliche Fachkräfte im Kita-System. Die Re- duzierung auf 35 Stunden in allen Kitas wird von vielen Trägern als einzige Option ge- sehen, kurzfristig dem Fachkräftemangel zu begegnen. Welche Vorschläge favorisiert die Arbeitsgruppe? Die grundsätzliche Reduzierung auf 35 Stunden wird von der Arbeitsgruppe aus Gründen der Chancengleichheit kritisch gesehen. Besser ist es, die Eltern darüber zu informieren, dass sie bei der Anmeldung weniger Betreu- ungsstunden (z.B. 25 Std. oder 35 Std.) angeben können und ihnen dadurch kein Nachteil entsteht. Kurzfristig: - 35 Std. lediglich bei Neuaufnahmen nach Bedarfsabfrage der Betreuungsstunden bei den Eltern - dem Berufsfeld ein positives Image verleihen (z.B. durch flexible Arbeitszeiten) Mittelfristig: - Führungsstärken (weniger Fluktuation / Krankmeldungen durch gute Führung) - Rahmenbedingungen schaffen (z.B. Wickeltische) Langfristig: - Ausbildungskapazitäten schaffen - Kapazitäten an Schulen/FH ausbauen - Attraktivität des Berufs verbessern, z.B. Rente mit 63? (2) Der Rechtsanspruch kann bei anhaltendem Personalmangel nicht mehr für alle Fa- milien bedarfsgerecht erfüllt werden. Welche Familien erhalten eine bevorzugte Betreu- ungsmöglichkeit, wenn nicht alle Kinder entsprechend der geschlossenen Verträge be- treut werden können? Kurzfristig: - Festlegung von gemeinsamen Kriterien (Trägerübergreifend) - Erarbeitung von einem Notfallbetreuungskonzept in Form von einem Stufenkonzept durch Schaffung von Eskalationsstufen. Diese sind mit dem Elternbeirat und den El- tern abzustimmen. Dabei sollten vor allem keine sozialräumlichen Kriterien eine Rolle spielen, sondern es muss die Möglichkeit bestehen, individuelle Härtefälle zuzulassen. - Schaffung von Verlässlichkeit und Transparenz des Systems Langfristig: Es bestehen das Recht auf frühkindliche Bildung und das Recht der Kinder, Zeit in der Kita zu verbringen, daher gehen langfristige Lösungen mit einem Rechtsverstoß einher. (3) Das Aachener Modell (als Anlage der Mitteilung beigefügt) fordert vom Land NRW die Möglichkeit des Einsatzes von (ungelernten) Hilfskräften in Kindertageseinrichtun- gen im Umfang von bis zu 20%. Auch ein Ansatz für Köln? Kurzfristig: - Verlässlichkeit bei Stundenreduzierung sollte gewahrt werden (Hypothese: für Eltern ist ein verlässliches Betreuungssystem mit weniger Stunden besser als ein Unverläss- liches) - Zulassung von Kinderpfleger*innen für alle Gruppenformen - Menschen mit besonderer Eignung sollten zur Betreuung zugelassen werden - Perspektiven für Hilfskräfte schaffen, Eingruppierung der Hilfskräfte bedenken - Nicht pädagogische Tätigkeiten an anderen Berufsgruppen geben - Pädagogisch geschulte Eltern einsetzen - Externe Fachkräfte (Sportler, Musiker) hinzuziehen - Nicht pädagogisch qualifizierte Eltern einsetzen (z.B. Eltern mit besonderer Empathie) 3 Mittelfristig: - Verstetigung der Alltagshelfer*innen Langfristig: - Qualitätssicherung und - ausreichend pädagogische Fachkräfte (4) Mit welchen Maßnahmen kann man mehr Kindertagespflegepersonen gewinnen? Kurzfristig: - (Wechsel-)Prämien für Kindertagespflegepersonen in Aktionsräumen, Stadtteile wo wenig Kitaplätze sind, sind auch wenig Kindertagespflegepersonen, dann gibt es Stadtteile mit einem Überangebot. - On top Bezahlung bei Eröffnung in Stadtgebieten mit wenig Angebot - Vollfinanzierung der Qualifizierung durch die Stadt Köln als Projekt für 2 Jahre Mittelfristig: - Kinderstuben- Konzept (analog Dortmund: Großtagespflege plus eine Fachkraft) als Pilotprojekt mit 4 Projekten auf 2 Jahre angelegt (dieses Konzept ist interessant für Stadtteile mit Herausforderungen) - Um Fluktuationen zu vermeiden, wäre eine leistungsorientierte Bezahlung für diejeni- gen, die schon länger in einer Kita arbeiten denkbar - Kindertagespflegepersonen sind keine Kinderbetreuung zweiter Klasse, sondern ein qualifiziertes System - dem Berufsfeld ein positives Image verleihen (5) Der Fachkräftemangel und die Abwägung zwischen Bildung vs. Betreuung bzw. Qualität vs. Quantität. Wieviel „Quereinstieg“ verträgt die frühkindliche Bildung in Be- treuungseinrichtungen? Die Arbeitsgruppe definiert den Begriff Quereinstieg zur weiteren Diskussion im Sinne von un- gelernte Kräften. Das Downgrading, welches durch den Quereinstieg zu erwarten ist, sollte nicht alleine in Pro- zent erfasst werden, sondern wäre inhaltlich zu definieren. Kurzfristig: - Alltagshelfer*innen verstetigen und nicht als Übergangslösung betrachten (die Verlän- gerung wird derzeit alle ½ Jahre vorgenommen, Wunsch nach längeren Fristen) - Weitere Hilfskräfte zur Entlastung für Verwaltungsaufgaben/tätigkeiten - für Verwaltungstätigkeiten auch Teilzeitmodelle ermöglichen - Verwaltungstätigkeiten auch für Erzieher*innen ermöglichen, die ihre Erzieher*innentä- tigkeit nicht mehr ausüben können Mittelfristig: - Quereinsteiger*innen sollte die Anleitung und Einarbeitung finanziert werden - Qualifizierung nach/parallel zum Einstieg in die Praxis - Berufsbegleitende Weiterqualifizierung (mit bezahlter Freistellung) - Quereinsteiger*innen in den Randzeiten - frühkindliche Bildung in Kernzeit durch Erzieher*innen - Ausbau von Fachhochschule/Studienplätzen - Vorqualifizierung Hauptschulabschluss Langfristig: - Vorschläge: -sind kurzfristige Hilfen 4 - Anspruch muss erhalten bleiben - Qualität erhalten (als Anspruch an Arbeitsfeld) (6) Das Kita-System droht zu kollabieren. Mehr Fachkräfte scheiden aus (altersbedingt oder berufliche Neuausrichtung), als neue Fachkräfte hinzugewonnen werden. Was braucht es, um das Berufsfeld mittel- und langfristig wieder attraktiv zu gestalten? 2 Überthemen Rahmenbedingungen generell verbessern und Anreizsysteme schaffen: Wa- rum sollte man diesen Beruf ausüben wollen? Kurzfristig: - Entlastung der bestehenden Fachkräfte durch zusätzliche Ausbilder – hierdurch ist eine bessere Vermittlung von Wissen und Einarbeitung möglich - (Zielgruppen-) Spezifische Ansprache verstärken und digitalisieren (Nutzung Social Media) - Steigerung der Attraktivität des Berufsfelds für Männer - Reduzierung der Arbeitsbelastung - Alltagshelferprogramm verstetigen - Führende in Teilzeit & Job-Sharing - Berücksichtigung der Ausbildungspläne im Stellenplan (Abstimmung zwischen Schule und Praxis) Mittelfristig: - Rahmenbedingungen: Gebäudezustand/Digitalisierung/Gruppengröße/mehr Fläche bzw. Räume/Schallschutz (Lautstärke, bedingt durch die Gruppengröße) - Ausbildungskapazität steigern - Mehr Gehalt (auch in der Ausbildung) - Aufstiegschancen - Konzept Anreizsystem: Transportmittel/unbefristet/ Wohnraum (Ausbildungswohn- heime) - Anwohnerparkausweis für Mitarbeitende - Multiprofessionelles Team Langfristig: - Tarifstruktur im öffentlichen Dienst verbessern
  • Anlage 3: Präsentation LVR zum Arbeitstreffen 26.05.2023 v2

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    LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Stadt Köln – Arbeitstreffen zur Personalsituation in der Kindertagesbetreuung - 26.05.2023 Fachbereichsleitung Kinder und Familie LVR-Landesjugendamt Fachkräftemangel - Aufgaben des Landesjugendamtes im Spannungsfeld von Aufsicht und Beratung LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie § 85 Abs. 2 SGB VIII Aufgaben des Landesjugendamtes Der überörtliche Träger ist u.a. sachlich zuständig für • die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§§ 45 bis 48a SGB VIII), • die Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung , • die Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch. Folie 2 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen Folie 3 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie § 45 SGB VIII Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung (1) Der Träger einer Einrichtung nach § 45a SGB VIII bedarf für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis. […] (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn 1. […] 2. die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind und durch den Träger gewährleistet werden . Folie 4 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie § 47 SGB VIII Melde- und Dokumentationspflichten (1) Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde unverzüglich 1. die Betriebsaufnahme unter Angabe von Name und An schrift des Trägers, Art und Standort der Einrichtung, der Zahl der verfügbaren Plätze sowie der Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte, 2. Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, […] […] Folie 5 Link zur Broschüre LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Bundesrecht – Sozialgesetzbuch VIII Folie 6 § 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung § 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege § 26 SGB VIII Landesrechtsvorbehalt §28 Abs. 1 KiBiz – Personal Anlage zu § 33 Absatz 1 §54 Abs. 3 KiBiz Abschluss einer Personalvereinbarung §54 Abs. 2 Kibiz Ermächtigung der obersten Landesjugendbehörde zum Erlass einer …. Landesrecht – Kinderbildungsgesetz NRW Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung) LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Folie 7 § 28 Abs. 1 KiBiz – Personal Als pädagogische Kräfte in den Tageseinrichtungen sollen sozialpädagogische oder weitere Fachkräfte und Ergänzungskräfte im Sinne der Personalvereinbarung eingesetzt werden. Die pädagogische Arbeit muss vom Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte geprägt sein. Während der Betreuungszeiten sollen den Gruppen regelmäßig zwei pädagogische Kräfte zugeordnet sein. […] Im Rahmen der Personalbemessung auf der Grundlage der in der Anlage zu § 33 Absatz 1 ausgewiesenen Gesamtstundenzahl hat der Träger sicherzustellen, dass auch in Ausfallzeiten die Besetzung nach den Sätzen 3 und 4 erfüllt werden kann. […] LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Personalverordnung in der Version vom 21.12.2021 Sozialpädagogische Fachkräfte • Staatlich anerkannte Erzieher*innen, Heilpädagog*innen, Heilerziehungspfleger*innen • Absolvent*innen von Studiengängen mit dem inhaltlichen Gegenstand der Kindheitspädagogik und der sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung. • Absolvent*innen von Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengängen der Erziehungswissenschaften, der Heilpädagogik, der Rehabilitationspädagogik, Sonderpädagogik sowie Studiengängen der Fachrichtung Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik sowie Sozialpädagogik mit Nachweis über eine sechsmonatige Praxiserfahrung • Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben mit Nachweis über eine sechsmonatige Praxiserfahrung und 160 Stundenqualifizierung • […] Weiterer Einsatz auf Fachkraftstunden • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen • Anteilig Berufspraktikant*innen, PIA-E, Dual Studierende in Gruppenform I und II • Ausnahmeregelung der Personalverordnung / Zulassung durch die LJA nach sechsmonatiger Praxiserfahrung Folie 8 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Angekündigte Neufassung der Personalverordnung Sozialpädagogische Fachkräfte • Staatlich anerkannte Erzieher*innen, Heilpädagog*innen, Heilerziehungspfleger*innen • Absolvent*innen von Studiengängen mit dem inhaltlichen Gegenstand der Kindheitspädagogik und der sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung. • Absolvent*innen von Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengängen der Erziehungswissenschaften, der Heilpädagogik, der Rehabilitationspädagogik, Sonderpädagogik sowie Studiengängen der Fachrichtung Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik sowie Sozialpädagogik mit Nachweis über eine sechsmonatige Praxiserfahrung • Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben mit Nachweis über eine sechsmonatige Praxiserfahrung und 160 Stundenqualifizierung • […] Weiterer Einsatz auf Fachkraftstunden • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen • Anteilig Berufspraktikant*innen PIA-E, Dual Studierende in Gruppenform I und II • Ausnahmeregelung der Personalverordnung / Zulassung durch die LJA • Wegfall der sechsmonatigen Praxiserfahrung Folie 9 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Personalverordnung in der Version vom 21.12.2021 Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Fachkräftemangels Auf Fachkraftstunden können bis 31.12.2025 eingesetzt werden: • Personen, die mindestens 95 Creditpoints im Rahmen eines Hochschulstudiums in festgelegten Fachrichtungen erworben haben, mit Nachweis über Praxiserfahrung • Personen, die innerhalb der Ausbildung zum*zur Erzieher*in den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben mit 160 Stundenqualifizierung • Personen, mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung, Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft mit Nachweis über Praxiserfahrung und 160 Stundenqualifizierung • Ergänzungskräfte mit dreijähriger Berufserfahrung und 160 Stundenqualifizierung in Gruppenform I und II Folie 10 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Angekündigte Neufassung der Personalverordnung Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Fachkräftemangels Auf Fachkraftstunden können bis 31.12.2030 eingesetzt werden: • Personen, die mindestens 95 Creditpoints im Rahmen eines Hochschulstudiums in festgelegten Fachrichtungen erworben haben mit Nachweis über Praxiserfahrung • Personen, die innerhalb der Ausbildung zur*zum Erzieher*in den fachtheoretischen Prüfungsteil der Ausbildung vor mehr als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, aber im Anschluss daran kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben mit 160 Stundenqualifizierung außer fachpraktischer Prüfung endgültig nicht bestanden • Personen, mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kulturpädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung, Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik Sportpädagogik, Kunstpädagogik, Medienpädagogik, Psychologie oder Bildungswissenschaft mit Nachweis über Praxiserfahrung und 160 Stundenqualifizierung • Soweit am 31.12.2030 beschäftigt unbefristet: Ergänzungskräfte mit dreijähriger Berufserfahrung und 160 Stundenqualifizierung in Gruppenform I und II Folie 11 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Personalverordnung in der Version am 21.12.2021 Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Fachkräftemangels Auf Ergänzungskraftstunden können bis 31.12.2025 eingesetzt werden: • Studierende studienbegleitend für max. 2 Jahre, die mindestens 90 Creditpoints im Rahmen eines Hochschulstudiums in festgelegten Fachrichtungen erworben haben • Arbeitserzieher*innen, Familienpfleger*innen, Dorfhelfer*innen Folie 12 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Angekündigte Neufassung der Personalverordnung Maßnahmen im Übergang zum Ausgleich des Fachkräftemangels Auf Ergänzungskraftstunden können bis 31.12.2030 eingesetzt werden: • Studierende studienbegleitend für max. 2 Jahre, die mindestens 90 Creditpoints im Rahmen eines Hochschulstudiums in festgelegten Fachrichtungen erworben haben • Arbeitserzieher*innen, Familienpfleger*innen, Dorfhelfer*innen • Kindertagespflegepersonen, die mindestens drei Jahre als durch einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen von § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geförderte Kindertagespflegeperson tätig waren • Kindertagespflegepersonen, die über eine QHB-Qualifikation nach § 21 Absatz 2 Satz 1 des Kinderbildungsgesetzes verfügen Folie 13 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung Folie 14 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Beratung zum Personaleinsatz Für Träger von Kindertageseinrichtungen • Websprechstunden • Individuelle Beratung der Träger Beratungsinhalte • Ausschöpfen der Möglichkeiten der Personalverordnung − Ansprache der unterschiedlichen Zielgruppen − Konzeptionelle Schwerpunkte mit multiprofessionellen Teams umsetzen • Frühzeitige Bindung von (potentiellen) Auszubildenden und Mitarbeitenden Gewinnung von Zielgruppen, die am Arbeitsfeld interessiert sind • Kitahelfer*innen / Integrationsbegleiter*innen • Teilnehmer*innen am Bundesfreiwilligendienst und am freiwilligen Sozialen Jahr • Angebot an Schulpraktika (KAoA) • Einsatz von Studierenden • Gewinnung von Fachkräften mit ausländischen Abschlüssen (zunächst Einsatz oberhalb der Personalmindestausstattung) Folie 15 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Beratung der örtlichen Träger Folie 16 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie § 78 SchulG NRW Schulträger der öffentlichen Schulen […] (2) Die Kreise und kreisfreien Städte sind Träger der Berufskollegs. […] (4) Die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Träger sind gemeinsam mit dem Land für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich. […] Folie 17 Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs § 80 SchulG NRW Schulentwicklungsplanung (1) […] Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sind aufeinander abzustimmen. […] (7) Die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen informieren sich gegenseitig über ihre Planungen. Die Träger öffentlicher Schulen können bestehende Ersatzschulen in ihren Planungen berücksichtigen, soweit deren Träger damit einverstanden sind. § 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung (5) Die Träger der Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden […] LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Mit der Jugendhilfe abgestimmte Schulentwicklungsplanung Bestandserfassung: • Welche Bildungsgänge gibt es an den örtlichen Berufskollegs in welcher Zügigkeit? • Wie viele Absolvent*innen aus welchen Ausbildungsgängen münden durchschnittlich in den örtlichen Arbeitsmarkt? Bedarfsermittlung: • Wie hoch ist der Personalbedarf unter Berücksichtigung von Abwanderung / Elternzeit / Teilzeit / Renteneintritt Bedarfsgerechte Bereitstellung • der erforderlichen Schulplätze • der erforderlichen Praxisstellen bei öffentlichen und freien Trägern Bedarfsgerechte Gewinnung von Auszubildenden • aktive und regelhafte Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen, Jobcenter und Arbeitsagentur Folie 18 LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie Positionspapier des Landesjugendhilfeausschuss Rheinland zum Fachkräftemangel Downloadlink Folie 19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
  • Anlage 5, Auszug Jugendhilfeausschuss 06.06.2023

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    Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Wolf Telefon: (0221) 221 24954 E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de Datum: 28.06.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.06.2023 öffentlich zu 6.1.2 Dokumentation des Arbeitstreffens zur Personalsituation in der Kinder- tagesbetreuung am 26.05.2023 1864/2023 Herr Bürgermeister Dr. Heinen nimmt Bezug auf das am 26.05.2023 stattgefundene Arbeitstreffen und stellt die folgenden Nachfragen zum Fachkräftemangel in der früh- kindlichen Bildung: 1. Ist der Verwaltung das Konzept des „Aachener Mod ells“ bekannt? 2. Wie bewertet die Verwaltung das Konzept (liegt n och beim Ministerium zur Ge- nehmigung)? 3. Ist das Konzept auch auf Köln übertragbar? 4. Welche formalen Voraussetzungen müssen für eine Umsetzung in Köln erfüllt sein? 5. Ist der Verwaltung der Stand der Umsetzung in Aa chen bekannt? Anmerkung der Verwaltung: Die Beantwortung erfolgt in der folgenden JHA-Sitzung am 29.08.2023 mit der Vorlagennummer 1943/2023. Frau Schalla bedankt sich für die schnelle Dokumentation des Arbeitstreffens und regt an, diese den Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen. Sie erkundigt sich nach den nächsten Schritten. Frau Kessing bedankt sich für die Organisation des Arbeitstreffens und lobt die Her- angehensweise an die Praxisfragen in kleinen Gruppen. Sie schlägt vor, sich zum nächsten Jugendhilfeausschuss gemeinsam auf einen Antrag zu verständigen. Frau Riedmann bedankt sich, dass das Thema gemeinsam angegangen werde und erkundigt sich, wann es ein nächstes Treffen gebe. Herr Bürgermeister Dr. Heinen weist auf die Wichtigkeit eines gemeinsamen Vorge- hens hin. Er betont, wie wichtig die Verlässlichkeit der Betreuungssituation sei und er- klärt, dass im nächsten Jugendhilfeausschuss der nächste Schritt erwartet werde. Herr Beigeordneter Voigtsberger lobt die konstruktive Diskussion bei dem Arbeitstref- fen und betont, dass die Herausforderungen nur gemeinsam gelöst werden können. Er schlägt vor, in einer kleineren Arbeitsgruppe zusammenzukommen, um die einzelnen Inhalte hinsichtlich der kurz-, mittel- oder langfristigen Umsetzbarkeit auszuwerten. Herr Bürgermeister Dr. Heinen bedankt sich nochmal ausdrücklich bei der Verwal- tung für die Organisation des Arbeitstreffens sowie für die schnelle Verfügbarkeit der Dokumentation.
  • Anlage 4: Aachener Modell - Kurzkonzept

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    1 Kurzkonzept zur Beschäftigung von angelernten Kräften in Kindertageseinrichtungen Inhalt: 1. Einführung 2. Mögliche Lösungsansätze 3. Angelernte Kräfte im pädagogischen Alltag der Kita mit Weiterbildungsinteresse a. Zielgruppen b. Voraussetzungen der pädagogischen Hilfskraft c. Voraussetzungen in der Kita d. Voraussetzungen beim Träger e. Aufgaben, die übernommen werden können f. Abgrenzung g. Weiterbildung 4. Angelernte Kräfte im pädagogischen Alltag ohne Weiterbildungsinteresse 5. Möglichkeiten der Akquise 6. Bewerbungsverfahren 7. Weiterbildungswoche 8. Mentoring und Supervision 9. Konsequenzen - 10. Ausblick 2 1. Einführung Seit einigen Jahren verändert sich der Arbeitsmarkt in der frühkindlichen Bildung in dramatischer Art und Weise. Es werden zunehmend Fachkräfte benötigt, um die verlängerten Betreuungszeiten und den Rechtsanspruch in den Kindertageseinrichtungen zu erfüllen. Hinzu kommen der Fachkräftebedarf, um Maßnahmen der Inklusion umzusetzen und auch die Erweiterung der offenen Ganztagsschulen braucht pädagogisches Fachpersonal. Gleichzeitig geben die Träger an, dass sie jedes Jahr eine große Anzahl von Beschäftigten verlieren, weil diese berentet werden. Hinzu kommen diejenigen, die den Beruf verlassen, weil sie studieren wollen oder eine neue Herausforderung suchen (vergl. Positionspapier Fachkräftemangel – LVR Rheinland April 2022). 1 Obwohl in der Region die Ausbildungsplätze massiv erhöht wurden, reicht dies nicht, die freiwerdenden und neu geschaffenen Arbeitsplätze alle (wieder) zu besetzen. Die Träger stehen in der Verantwortung auf der einen Seite der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten gerecht zu werden und andererseits die berechtigten Ansprüche der Eltern und Kinder zu erfüllen. Aus anderen Regionen ist bekannt, dass dort schon bei den Schüler*innen die Nachfrage nach pädagogischen Ausbildungen an Fachschulen zurückgegangen ist. Am Standort Simmerath des Berufskolleg Simmerath-Stolberg war dies in diesem Schuljahr auch erstmalig bei einer Klasse der Fall. Diese eine Klasse konnte in der Folge nicht starten. Einige ausgebildete Schüler*innen, die sich im Anerkennungsjahr befinden, erleben das Arbeitsfeld derzeit als belastend, wenig attraktiv oder nicht qualitativ genug und überlegen auf Dauer nicht in Kindertageseinrichtungen zu arbeiten. Zudem scheitert eine Erweiterung der Klassen auch daran, dass Fachlehrer*innen für die Ausbildung fehlen. Nicht nur das „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2021“ der Bertelsmann Stiftung weist auch für NRW – je nach Szenario – einen erheblichen bis hohen zusätzlichen Bedarf aus. 2 Das Land NRW hat in den letzten Jahren durch die Förderung von Hauswirtschaftskräften und Alltagshelfer*innen die Türe geöffnet, um nichtpädagogische Kräfte einzusetzen. Dies wurde in vielen KiTas als große Unterstützung wahrgenommen. Diese Kräfte dürfen bisher nicht in der pädagogischen Arbeit eingesetzt werden. Dennoch haben viele Kräfte einen sehr guten Zugang zu den Kindern. Hier ist Potential gegeben, um die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit zu entlasten und Perspektiven für Menschen zu schaffen, in diesem Feld pädagogisch zu arbeiten, ohne dass sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die nach Personalverordnung NRW gegeben sein müssen. Welche Aufgaben sie übernehmen könnten und wie ein Verfahren standardisiert werden könnte, wird im Folgenden dargestellt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen eines Workshops im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zusammen mit Trägern von Kindertageseinrichtungen, der familiären Kindertagesbetreuung, dem Jugendamtselternbeirat und Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule am 17.10.2022 erarbeitet und danach in einer Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen der Kitaträger pro futura Aachen, AWO Aachen, educcare Aachen und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule weiter spezifiziert. 2. Mögliche Lösungsansätze Kurzfristig mehr pädagogisches Fachpersonal für die Kitas zu gewinnen, ist bisher von wenig Erfolg gekrönt. So wurden in verschiedenen Programmen Menschen aus anderen Ländern angeworben, die dann als pädagogische Fachkräfte arbeiteten. Hier wird insbesondere auf Fachkräfte aus Spanien, den Niederlanden und Italien zurückgegriffen. Es ist den verschiedenen Trägern oft nicht gelungen, diese Kräfte auf Dauer in Deutschland zu halten. Dies ist selbst grenzüberschreitend zwischen Deutschland und den Niederlanden schwierig. Hier konnten in den vergangenen Jahren wegen der hohen Arbeitslosigkeit in den Niederlanden Kräfte angeworben werden. Bei der Akquise dieser Kräfte bedarf es erheblicher zusätzlicher Anstrengungen, damit diese hier eine neue Heimat finden und/oder im deutschen System der elementaren Bildung ein zu 1 https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/dokumente_88/Positionspapier__Fa chkraeftemangel.pdf 2 Bertelsmann Stiftung, Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2021, Gütersloh 2021, S. 111ff 3 Hause zu finden. Auch hier wurde in Aachen bei verschiedenen Trägern die Erfahrung gemacht, dass es mindestens herausfordernd ist, diese Kräfte zu halten. Die Rückkehr von pädagogischen Fachkräften, die vor Jahren das Arbeitsfeld verlassen haben, wird über verschiedene Maßnahmen von den Trägern versucht, aber bisher nur mit wenig Erfolg. Weitere mögliche Maßnahmen sind die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse oder die Akquirierung von Menschen, die nicht den klassischen Weg der Ausbildung gegangen sind, aber auch für die KiTa zugelassen sind (z.B. Lehrer*innen, Logopäd*innen, Studienabbrecher*innen). Hinsichtlich der ausländischen Bildungsabschlüsse ist bei den Trägern in Aachen überwiegend die Erfahrung gemacht worden, dass bei Abschlüssen außerhalb der EU nur sehr selten zu Anerkennungen kommt. Selbst innerhalb der EU ist dies nicht sicher so. Häufig verlieren die Bewerber*innen schon während des Verfahrens das Interesse und suchen sich einen anderen Arbeitsbereich. Zudem verursacht dieser Weg auch hohe Kosten, die die Bewerber*innen tragen müssen. Bei den anderen anerkennungsfähigen Bildungsabschlüssen besteht schon in den Arbeitsfeldern ein hoher Mangel, so dass hier nur wenig Interesse besteht in die Kindertageseinrichtung zu wechseln. Studienabbrecher*innen mit relevanten Studieninhalten gibt es in Aachen fast gar nicht wegen der technischen Ausrichtung der beiden großen Hochschulen. Als einzig verbleibende Maßnahme ist bisher die Möglichkeit einer Einzelgenehmigung durch den LVR nach der Personalverordnung gegeben. Diese muss allerdings mit umfangreichen Unterlagen geschehen und die Bewerber*innen wissen – genau wie die Träger – bis zur Entscheidung nicht, ob diese von Erfolg gekrönt ist. In mehreren Fällen war Bewerber*innen dieser Prozess zu lange und zu unsicher und sie haben sich in andere Arbeitsfelder verabschiedet. Auch das Einzelgenehmigungsverfahren ist von Anzahl der Fälle keine nennenswerte und hoffnungsvolle Lösung. Eine Lösung könnte sein, kurzfristig - zunächst – pädagogisch ungelerntes Personal einzustellen und es sukzessive mit Fortbildung und enger Begleitung an pädagogische Prozesse heranzuführen. Die Bezahlung dieser Kräfte müsste entsprechend der jeweiligen Tarifverträge der Träger erfolgen. Für die pädagogischen Fachkräfte ist dadurch eine weitere Unterstützung gegeben, die angesichts des massiven Fachkraftmangels eine unbedingt erforderliche Voraussetzung ist, eine Betreuung grundsätzlich aufrecht erhalten zu können. Nachfolgend wird unterschieden, ob die Kräfte auf Dauer eingesetzt werden, mit den Ziel eine pädagogische Anerkennung zu erhalten, oder ob diese Kräfte nur vorübergehend und dann ohne größere Schulungen eingesetzt werden, z.B. im Rahmen eines Jahreseinsatzes. 3. Angelernte Kräfte im pädagogischen Alltag mit Weiterbildungsinteresse a. Zielgruppen Durch die Stellen, die für die Hauswirtschaftskräfte und Alltagshelfer*innen eingerichtet wurden oder auch durch Inklusionsassistenzen, ist bekannt, dass es ein hohes Interesse gibt, in Kindertageseinrichtungen zu arbeiten. Dabei bewerben sich immer wieder auch Menschen mit Migrationshintergrund, die in ihrem Heimatland eine pädagogische Ausbildung erhalten haben und zum Teil auch im Beruf gearbeitet haben, aber keine Anerkennung dieser beruflichen Kenntnisse durch die Bezirksregierung erfahren. Auch Personen, deren Interesse an pädagogischen Themen durch die eigene Elternschaft und ein Engagement im ehrenamtlichen Bereich entstanden sind, haben sich beworben. In beiden Fällen könnte auf Vorerfahrungen und Vorwissen gesetzt werden, welches in der praktischen Arbeit hilfreich sein kann. Außerdem sind Menschen in den o.g. Aufgabenbereichen im Einsatz, die ihren Beruf wechseln wollen und in den Kindertageseinrichtungen einen sinnstiftenden Arbeitsbereich gefunden haben. Selbstverständlich soll das Programm auch für die geeigneten Kräfte geöffnet werden, die schon heute im System Kita beschäftigt sind, ohne eine pädagogische Ausbildung zu haben. 4 b. Voraussetzungen der pädagogischen Hilfskraft Einvernehmen besteht bei allen Beteiligten, dass die Kräfte gute mündlich Kenntnisse in Deutsch haben müssen, so dass Arbeitsanweisungen verstanden werden können und eine Verständigung mit den Kindern auf Deutsch möglich ist. Diese Kenntnisse müssen schriftlich nicht gegeben sein, der B 2 Level müsste also (noch) nicht erreicht sein. Auch pädagogisches Fachvokabular kann gelernt werden und sollte keine zwingende Voraussetzung bei Einstellung sein. Zudem müssen die Voraussetzungen nach Masernschutzgesetz gegeben sein und das erweiterte Führungszeugnis darf keine relevanten Einträge haben. Eine gesundheitliche Eignung für den Beruf muss zudem gegeben sein. c. Voraussetzungen in der Kita Um überhaupt an einen Einsatz von angelernten Kräften zu denken ist, sollte in der Kita eine personelle Unterdeckung – nicht nur vorübergehend - gegeben sein. Gleichzeitig müsste ein Mindestmaß von pädagogischen Fachkräften in der Kita beschäftigt sein. Ein Anteil von 80% war aus Sicht der Arbeitsgruppen ein Schwellenwert, der nicht unterschritten werden darf. Es muss zudem eine pädagogische Fachkraft mit mehrjähriger Erfahrung und mehr als 50 % Beschäftigungsumfang zur Verfügung stehen, die die Anleitung und Begleitung übernimmt. Zudem muss eine grundsätzliche Bereitschaft des Teams gegeben sein, diese Unterstützung anzunehmen und die neue Kraft zu unterstützen. Die Eltern müssen informiert sein und die Elternvertreter*innen genauere Infos über Einsatz und die Aufgaben der neuen Kraft haben. d. Voraussetzungen beim Träger Der Träger muss für die Anleitungen Maßnahmen der Unterstützung (z.B. Fortbildung, Supervision) anbieten. Für diese Anleitung muss Zeit im Kitaalltag eingeplant werden. Sowohl das Angebot der Weiterbildungswoche zu Beginn, als auch die fortlaufende Qualifizierung dieser anzulernenden Kräfte muss vom Träger geleistet werden. In Konfliktfällen muss eine trägerinterne Fachberatung für die Einrichtung zur Verfügung stehen. e. Aufgaben, die übernommen werden könnten Unstrittig bei den Beteiligten waren folgende Aufgaben: x Hilfe beim An- und Auskleiden, x Pflege und Reparatur des pädagogischen Materials x Begleitung der Mahlzeiten x Begleitung von kleinen pädagogischen Angeboten (z.B. Puzzles, Gesellschaftsspiele) x Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben (Listen führen, Elternbriefe austeilen, Botendienste, Telefon bedienen, …) x Hilfe bei hygienischen Verrichtungen (Hände waschen, Zähne putzen) x kleine handwerkliche Aufgaben x Unterstützung bei der Aufsicht und bei Ausflügen x die Vertretung von Hauswirtschaftskraft und Alltagshelfer*innen x Vorbereitung und Nachbereitung von Mahlzeiten, wenn die Hauswirtschaftskraft nicht mehr im Dienst ist. Kritisch diskutiert wurde die Begleitung beim Toilettengang oder beim Duschen oder Wickeln. Einvernehmen bestand darin, dass diese Aufgaben nur übernommen werden dürfen, wenn die Eltern informiert sind und die besondere Kompetenz und die Beziehung zum Kind dies zulässt. Die obenstehenden Aufgaben sind dabei als eine Aufzählung zu verstehen, die je nach Kompetenz und Erfahrung angepasst werden. Ziel muss es sein, die Vorerfahrungen der Mitarbeiter*innen wertschätzend zu nutzen und gleichzeitig zu allen Zeitpunkten die 5 Interessen der Kinder und das pädagogische Konzept im Blick zu halten. Dies ist Aufgabe der Leitung der KiTa und der Anleitung. f. Abgrenzung Bestimmte pädagogische Aufgaben der pädagogischen Fachkraft sind nicht delegierbar. Hierzu zählen insbesondere die Verantwortung für den Bildungsprozess der Kinder mit Beobachtung und Dokumentation, Aufgaben im Zusammenhang von (vermuteter) Kindeswohlgefährdung, Erstellung von Förder- und Teilhabeplanung und die Gestaltung der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, einschließlich der notwendigen Gespräche hierzu. Es kann aber eine Begleitung dieser Aufgaben in Absprache mit den Leitungen vereinbart werden und, sofern möglich, die pädagogische Fachkraft unterstützt werden. g. Weiterbildung Die Weiterbildung der anzulernenden Kräfte ist Teil des Konzeptes. Sie umfasst eine Woche Weiterbildung zu Beginn, in der die Hygieneschulung, Hinweise zum Bildungsverständnis, aber auch der Umgang mit Hinweisen zur Kindeswohlgefährdung Platz haben müssen. Weitere Themen könnten sein: Erste Hilfe am Kind, Zusammenarbeit im Team, Organisationsstruktur des Trägers und entsprechende Ansprechpartner*innen und die Bedeutung des Spiels. In der Folge sollten Fortbildungen zum Thema Inklusion, Kinderrechte, Partizipation und U3 Betreuung vorgesehen werden. Ziel ist es, dass seitens der Teilnehmer*innen im Laufe der Beschäftigung die Geeignetheit und ein weiteres Interesse festgestellt werden kann und dann die Teilnehmer*innen für die PiA Ausbildung oder eine andere Art der Qualifizierung für einen der anerkannten Berufe der Personalverordnung NRW z.B. als Vorbereitung für die Externenprüfung vorbereitet werden. Denkbar ist, dass Inhalte der Weiterbildung für die Ausbildung anerkannt werden und eine verkürzte Ausbildungszeit ermöglicht wird. Sinnvoll ist auch, dass Teile der Weiterbildung im Sinne von Blended Learning digital angeboten werden. Hierfür ist die Unterstützung des Landes notwendig. Diese Unterstützung bezieht sich auf die Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Weiterbildungsangeboten, zusätzliche finanziellen Mittel für die PiA Auszubildenden, die Ihren Lebensunterhalt durch die Ausbildungsvergütung nicht bestreiten können und die Entwicklung von Standards für die Weiterbildungsangebote. Bei den Kräften, die für die Externenprüfung vorbereitet werden, ist im Blick zu halten, dass hier ggfls. zusätzliche Mittel benötigt werden, um den Lebensunterhalt während des Anerkennungsjahres zu sichern. Unbedingt erforderlich ist in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter. Die beiden Berufskollegs in der Region haben schon ihre Kooperationsbereitschaft erklärt. Die VHS Aachen ist angefragt hinsichtlich einer Kooperation. 4. Angelernte Kräfte im pädagogischen Alltag ohne Weiterbildungsinteresse Es sollte ebenso möglich gemacht werden, dass angelernte Kräfte in der Regel höchstens 12 Monate beschäftigt werden, auch wenn kein Weiterbildungsinteresse besteht. Dies könnte insbesondere für junge Menschen nach dem Schulabschluss eine Möglichkeit sein. Auch bei diesen gibt es häufiger Erfahrungen in ehrenamtlicher Arbeit, die genutzt werden könnten. Hierbei könnten sie das Berufsfeld kennenlernen und sich darin erproben. Voraussetzungen für einen Einsatz sind analog zu den Kräften mit Weiterbildungsinteresse, dass ein Führungszeugnis ohne Eintrag vorliegt, der Masernschutz gegeben ist und die Kenntnisse der deutschen Sprache müssen mindestens mündlich fortgeschritten sein und die gesundheitliche Eignung muss auch hier gegeben sein. Hinzu käme, dass die Schulpflicht bereits erfüllt sein müsste. Die Teilnahme an mindestens der Weiterbildungswoche zu Beginn dieses Einsatzes muss ebenso vorausgesetzt werden. Für die Kita gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Kräfte mit Weiterbildungsinteresse. Auch hier ist der Träger im Konfliktfall gefordert und sollte Maßnahmen der Unterstützung im Bedarfsfall vorhalten, z.B. Fachberatung, Mentoring, Coaching. Auch hinsichtlich der Aufgaben ergeben sich keine Unterschiede zu den Kräften mit Weiterbildungsinteresse. 6 5. Möglichkeiten der Akquise Neben den bekannten Wegen über das Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit und die Verbreitung über die eigenen Homepages, sollten auch eher weniger übliche Wege der Ansprache gesucht werden. So könnten die digitalen Plattformen Facebook, Instagram, Twitter und TikTok genutzt werden, um die unterschiedlichen Alters- und Nutzergruppen zielgruppenspezifisch anzusprechen. Die bereits in den Kitas tätigen Hauswirtschaftskräfte und Alltagshelfer*innen, die für einen Einsatz mit den Kindern in Frage kommen, können gezielt angesprochen werden. Weiterhin könnten insbesondere Jugendliche an den Plätzen angesprochen werden, an denen sie sich in der realen Welt aufhalten: z.B. OTs, Kneipen, Kinos, Sportvereine. Eine Hotline deutlich über die üblichen Verwaltungszeiten hinaus, könnte sowohl digital per Chat, wie auch über Telefon erreichbar sein. Eigene Veranstaltungen mit dem Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit könnten deren Klientel ansprechen. Hier könnte der persönliche Kontakt genutzt werden. Die Akquise kann sowohl trägerübergreifend als auch trägerspezifisch organisiert werden. 6. Bewerbungsverfahren Das Bewerbungsverfahren sollte niedrigschwellig gestaltet sein und eher eine einladende Atmosphäre haben. Gleichzeitig soll in dem Verfahren auch klar werden, ob dieses Arbeitsgebiet voraussichtlich für die Bewerber*innen passend ist. Hierbei soll auch ein Blick auf die persönlichen Voraussetzungen und sozialen Kompetenzen der Bewerber*innen geworfen werden, z.B. zu Nähe/Distanz Verhalten oder dem Zugang zu Kindern der relevanten Altersgruppe. Die Bewerbungsverfahren liegen in der Verantwortung der jeweiligen Träger. 7. Weiterbildungswoche Die Weiterbildungswoche zu Beginn soll den angelernten Kräften die Möglichkeit geben, in kurzer Zeit einen ersten Eindruck davon zu bekommen, was das Arbeitsfeld in der Kita ausmacht und was es für sie bedeuten könnte, sich hier auf den Weg der Weiterbildung/Ausbildung zu machen. Diese Woche könnte auch trägerübergreifend gestaltet werden, um auch kleineren Trägern die Chance zu geben, von dem Programm zu profitieren. Die Inhalte sollten - wie unter Punkt 3.g beschrieben - standardisiert angeboten werden. 8. Mentoring/Supervision Eine Begleitung dieser neuen Kräfte in der Kita ist unerlässlich. Das zurzeit hoch belastete Feld der frühkindlichen Bildung erfährt eine weitere Herausforderung, weil dort dann Kräfte auch pädagogisch arbeiten, die dafür in der Regel unzureichend ausgebildet sind. Es wird Vorurteile, Vorbehalte oder auch nur Unwohlsein gegenüber diesen Beschäftigten bei einzelnen sozialpädagogischen Fachkräften geben. Diese möglichen Konflikte gilt es frühzeitig in den Blick zu nehmen und ein Unterstützungssystem vorzuhalten. Zudem soll über das verlässliche Mentoring sichergestellt werden, dass es eine fortlaufende Rückmeldung zur Arbeit gibt, Raum für Fragen ist und Sorgen geteilt werden können. Zu prüfen ist auch, ob langjährig erfahrene Kräfte in Rente oder Elternzeit diese Aufgabe übernehmen können. Dieses Angebot muss vom Träger sichergestellt werden. 9. Konsequenzen Es muss sichergestellt sein, dass die Menschen, die über diesen Weg eingestellt werden, eine Möglichkeit erhalten, auch auf Dauer in dem Feld Fuß fassen zu können. Dies könnte über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geschehen, die auf die Nichtschüler*innenprüfung vorbereiten. Oder aber es würde die Teilnahme an der PiA Ausbildung zusätzlich gefördert. Gerade der erste Weg würde hier kurzfristig Kapazitäten erhöhen. 7 Um dieses Programm umsetzen zu können, bedarf es weiterer Hilfe des Landes. Die Stellen aus diesem Programm müssen zu 100 % bei der Mindestbesetzung (1. Wert) bis höchstens 20 % angerechnet werden können und damit für eine vorübergehende Zeit in vom Fachkräftemangel besonders betroffenen Kindertageseinrichtungen eine Entlastung für die Familien, die Teams und die Träger schaffen, so dass bis zu 20% der Kräfte in den betroffenen Kitas keine Fachkräfte sind. Die Möglichkeit dieser Besetzung muss so lange bestehen bleiben, bis wieder ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Für den Einsatz der anzulernenden Kräfte sind Standards notwendig, damit nicht nur der Schutz der Kinder selbstverständlich gewährleistet ist, sondern diese auch von den Bildungsangeboten angemessen profitieren können. Dazu gehören neben einem Mindestmaß an Fachkräften in der Einrichtung, Fortbildungen zum Thema Kinderschutz, sowie zum Verständnis vom Kind und der Bildung in der Elementarpädagogik schon zu Beginn der Anstellung. Weiterhin müssten auch die Träger Maßnahmen, wie z.B. Mentoring und im Bedarfsfall Supervision und Fachberatung zur Verfügung stellen. Die Bewerber*innen müssen ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen mitbringen, einen allgemeinbildenden Schulabschluss vorweisen und die gesetzlichen Bedingungen für Ihren Einsatz erfüllen. 10. Ausblick Der massive Fachkräftemangel behindert zurzeit in vielen Einrichtungen die regelmäßige und/oder fortwährende Teilhabe von Kindern an den elementarpädagogischen Angeboten. Auch die inklusive Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf ist oftmals nicht mehr möglich. Dies ist umso schmerzhafter, als es zum Teil dieselben Kinder betrifft, die schon während der Pandemie Einschränkungen erfahren mussten. Zudem belastet es Familien in der „rush-hour“ des Lebens unverhältnismäßig. Eine ausgewogene „work-life-balance“ ist für sie kaum herstellbar. Die Rückmeldungen und berechtigten Beschwerden der Eltern machen sehr deutlich, wie die Familien bei den notwendigen Einschränkungen der Betreuung über Grenzen hinaus belastet werden. Das bisherige Ausbildungssystem ist kurzfristig nicht in der Lage, die Anzahl an Fachkräften zur Verfügung zu stellen, die das System schon heute braucht. Der Ausbau hin zur Ganztagsschule und die vollständige Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung für alle Kinder scheinen aktuell nicht erreichbar zu sein. Deshalb bedarf es neuer Wege. Das System der Kindertagesbetreuung braucht kurzfristig eine Entlastung. Es besteht nicht die Zeit bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes in der frühkindlichen Bildung zu warten, es besteht sofortiger Handlungsbedarf. Das oben beschriebene Konzept ist als langfristige Überbrückung zu sehen bis wieder eine ausreichende Anzahl an Fachkräften am Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Grundsätzlich wird das Fachkräfteprinzip nicht in Frage gestellt. Der Einsatz von angelernten Kräften ist nicht die optimale Lösung, aber unter Abwägung der aktuellen Optionen die einzige Möglichkeit. Gleichzeitig ist zu betonen, dass es nur eine Maßnahme zur Lösung des gesamten Problems ist, die durch weitere unterstützt werden muss. Grundsätzlich muss die Personalverordnung die Option des Einsatzes implementieren und zulassen, aber ohne komplizierte und aufwendige Verfahren, die eine dringend notwendige Entlastung verhindern. Der Einsatz von Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Kenntnissen könnte für das Feld der frühkindlichen Bildung – im Sinne einer Multiprofessionalität – eine große Bereicherung darstellen. Ziel muss es aber weiter bleiben diese Kräfte als Fachkräfte auszubilden.
  • Anlage 1: 2023-05-26 Fotoprotokoll Arbeitstreffen zur Personalsituation in Kitas und Tagespflege

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    Arbeitstreffen zur Personalsituation in Kitas und Tagespflege am 26. Mai 2023

Beratungsverlauf

  1. 06.06.2023

    Jugendhilfeausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 14.08.2023

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.18, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 21.08.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 24.08.2023

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  5. 24.08.2023

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  6. 28.08.2023

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 11.3.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  7. 28.08.2023

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  8. 31.08.2023

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  9. 31.08.2023

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  10. 31.08.2023 zuletzt

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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