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V/0684/2021

Abwassergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife

Vorlagen 19.10.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 16.3

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage Neudruck

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Ansehen

Rat_V_0684_2021_Abwassergebuehrensatzung_Aenderung_der_Gebuehrentarife_Anlage_1

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Beschlussvorlage

3487 Zeichen

V/0684/2021
V/0684/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Abwassergebührensatzung:ÄnderungderGebührentarife
Beratungsfolge
30.11.2021 AusschussfürUmweltschutz,KlimaschutzundBauwesen Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I.Sachentscheidung:
1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird
beschlossen(Anlage1).
2. DerBerechnungderGebührensätzefürdieAbwasserbeseitigungwirdzugestimmt
(Anlagen2-6).
II.FinanzielleAuswirkungen
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2022 54.287.270
27 Erträgeausinternen
Leistungsbeziehungen
2022 8.065.000 Entwässerung
öffentlicherStraßen
Summe 62.352.270
Im Haushaltsplan-Entwurf 2022 sind in der Produktgruppe 1101 „Abwasserbeseitigung“ Erträge aus
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Abwassergebühren) in Höhe von 54.219.200 Euro
veranschlagt. Die darüber hinaus erwarteten Erträge werden über Veränderungsblätter in den
Haushaltsplan-Entwurf2022aufgenommen.
AmtfürMobilitätundTiefbau
16.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
HerrGrimm
Telefon:492-6600
Grimm@stadt-muenster.de

-2-
V/0684/2021
Begründung:
Berechnung der Abwassergebühren für 2022 (Anlagen 2 - 6)
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW werden für die Abwasserbeseitigung
kostendeckendeGebührenerhoben.
Die Kosten und Erlöse der Abwasserbeseitigung für 2022 sowie die Grundsätze der Berechnungen
sindindenAnlagen2-6dargestellt.
AufdieserGrundlageergebensichfür2022folgendeGebührensätze:
- Schmutzwassergebühr 2,28€/m³
- Niederschlagswassergebühr 0,79€/m².
Damit steigt die Schmutzwassergebührum 4 Cent unddie Niederschlagswassergebührum 2 Cent im
VergleichzumVorjahran.
Gegenüber dem Jahr 2021 erhöhen sich danach bezogen auf einen durchschnittlichen Haushalt
(4 Personen mit 200 m3 Frischwasserverbrauch und 130 m2 befestigter Entwässerungsfläche) die
Abwassergebühren insgesamt jährlich von 548,10 € um 10,60 € auf 558,70 €. Das entspricht einer
Steigerung von 1,9 %. Diese Erhöhung basiert im Wesentlichen auf Veränderungen im
Aufwandsbereich.
Verglichen mit der Gebührenbedarfsberechnung 2021 erhöht sich der Gesamtaufwand der
Abwasserbeseitigung um rund 2,1 Mio. € (= +3,4 %, s. Anlage 2). Zurückzuführen ist dieser Anstieg
vor allem auf erhöhte Personalaufwendungen (+ 1,2 Mio. €) infolge eines Stellenzuwachses von
17,9 VZÄ. Des Weiteren erhöhen sich bei den Sachaufwendungen die Kosten für Betriebsstoffe
(+0,5 Mio.€)sowiedieReparaturkosten(+0,2Mio.€).
Im Zusammenhang mit dem generellen Vermögenszuwachs infolge des Investitionsvolumen wird
zudemeinAnstiegderkalkulatorischenZinsenum0,3Mio.€erwartet.
Der durch Gebühren zu deckende Gesamtbetrag steigt insgesamt um 3,4 % gegenüber dem Vorjahr
an. Es wird jedoch nur eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von 1,9 % an den Gebührenzahler
weitergegeben, da ein Teilder Kostensteigerungen durch einen gestiegenen Frischwasserverbrauch
sowieeinemAnstiegderversiegeltenFlächenkompensiertwerdenkann.
Im Landesvergleich gehört Münster weiter zu den günstigeren Städten in NRW. Der
Landesdurchschnitt in NRW im Jahr 2021 liegt bei 737,09 €. In der Rangliste aller Städte in NRW
über 100.000 Einwohnern befindet sich Münster auf Platz fünf hinter Düsseldorf, Köln, Hamm und
Siegen.
InsgesamtergebensichbeidenAbwassergebühren2022nachfolgendeÄnderungen:

-2-
V/0684/2021
I. V.
RobinDenstorff
Stadtbaurat
Anlagen

Anlage A

1100 Zeichen

Anlage A zur V/0684/2021
Kurzüberblick
Neufestsetzung der Abwassergebühren für 2022.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und
wirtschaftliche Ableitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt.
Das T eilziellautet „Neufestsetzung der Abwassergebühren 2022“.
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2022 vorgesehen.
Zur Erreichung des T eilzielsist kein finanzieller Bedarf erforderlich.
Finanzierung
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten? Ja Nein X teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlagen:
Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:
Entfällt.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Entfällt.

Beschlussvorlage Neudruck

3487 Zeichen

V/0684/2021
V/0684/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Abwassergebührensatzung:ÄnderungderGebührentarife
Beratungsfolge
30.11.2021 AusschussfürUmweltschutz,KlimaschutzundBauwesen Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I.Sachentscheidung:
1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird
beschlossen(Anlage1).
2. DerBerechnungderGebührensätzefürdieAbwasserbeseitigungwirdzugestimmt
(Anlagen2-6).
II.FinanzielleAuswirkungen
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
2022 54.287.270
27 Erträgeausinternen
Leistungsbeziehungen
2022 8.065.000 Entwässerung
öffentlicherStraßen
Summe 62.352.270
Im Haushaltsplan-Entwurf 2022 sind in der Produktgruppe 1101 „Abwasserbeseitigung“ Erträge aus
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Abwassergebühren) in Höhe von 54.219.200 Euro
veranschlagt. Die darüber hinaus erwarteten Erträge werden über Veränderungsblätter in den
Haushaltsplan-Entwurf2022aufgenommen.
AmtfürMobilitätundTiefbau
16.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
HerrGrimm
Telefon:492-6600
Grimm@stadt-muenster.de

-2-
V/0684/2021
Begründung:
Berechnung der Abwassergebühren für 2022 (Anlagen 2 - 6)
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW werden für die Abwasserbeseitigung
kostendeckendeGebührenerhoben.
Die Kosten und Erlöse der Abwasserbeseitigung für 2022 sowie die Grundsätze der Berechnungen
sindindenAnlagen2-6dargestellt.
AufdieserGrundlageergebensichfür2022folgendeGebührensätze:
- Schmutzwassergebühr 2,28€/m³
- Niederschlagswassergebühr 0,79€/m².
Damit steigt die Schmutzwassergebührum 4 Cent unddie Niederschlagswassergebührum 2 Cent im
VergleichzumVorjahran.
Gegenüber dem Jahr 2021 erhöhen sich danach bezogen auf einen durchschnittlichen Haushalt
(4 Personen mit 200 m3 Frischwasserverbrauch und 130 m2 befestigter Entwässerungsfläche) die
Abwassergebühren insgesamt jährlich von 548,10 € um 10,60 € auf 558,70 €. Das entspricht einer
Steigerung von 1,9 %. Diese Erhöhung basiert im Wesentlichen auf Veränderungen im
Aufwandsbereich.
Verglichen mit der Gebührenbedarfsberechnung 2021 erhöht sich der Gesamtaufwand der
Abwasserbeseitigung um rund 2,1 Mio. € (= +3,4 %, s. Anlage 2). Zurückzuführen ist dieser Anstieg
vor allem auf erhöhte Personalaufwendungen (+ 1,2 Mio. €) infolge eines Stellenzuwachses von
17,9 VZÄ. Des Weiteren erhöhen sich bei den Sachaufwendungen die Kosten für Betriebsstoffe
(+0,5 Mio.€)sowiedieReparaturkosten(+0,2Mio.€).
Im Zusammenhang mit dem generellen Vermögenszuwachs infolge des Investitionsvolumen wird
zudemeinAnstiegderkalkulatorischenZinsenum0,3Mio.€erwartet.
Der durch Gebühren zu deckende Gesamtbetrag steigt insgesamt um 3,4 % gegenüber dem Vorjahr
an. Es wird jedoch nur eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von 1,9 % an den Gebührenzahler
weitergegeben, da ein Teilder Kostensteigerungen durch einen gestiegenen Frischwasserverbrauch
sowieeinemAnstiegderversiegeltenFlächenkompensiertwerdenkann.
Im Landesvergleich gehört Münster weiter zu den günstigeren Städten in NRW. Der
Landesdurchschnitt in NRW im Jahr 2021 liegt bei 737,09 €. In der Rangliste aller Städte in NRW
über 100.000 Einwohnern befindet sich Münster auf Platz fünf hinter Düsseldorf, Köln, Hamm und
Siegen.
InsgesamtergebensichbeidenAbwassergebühren2022nachfolgendeÄnderungen:

-2-
V/0684/2021
I. V.
RobinDenstorff
Stadtbaurat
Anlagen

Rat_V_0684_2021_Abwassergebuehrensatzung_Aenderung_der_Gebuehrentarife_Anlage_1

15114 Zeichen

Anlage 1 
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS) 
Aufgrund der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG 
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712/SGV NRW 610) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes 
vom 19.12.2019 (GV.NRW, S. 1029), der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666/SGV NRW  2023) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes 
vom 29.09.2020 (GV.NRW, S. 916), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG 
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GV.NRW, S. 560) und der §§ 1, 2 und 5 des Nordrhein-Westfälischen 
Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW) vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) 
zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GV.NRW, S. 560) hat der Rat der Stadt Müns-
ter in der Sitzung am 15.12.2021 die folgende Satzung beschlossen: 
Artikel I  
Im gemäß § 1 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif werden 
nachfolgende Gebührensätze geändert: 
1. Schmutzwassergebühr
1.1 Einleitung von normalem Schmutzwasser je m³ 2,28 €
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 1,32 €/m ³
  verschmutzungsabhängige Gebühr G2 =         0,96 €/m³)
2. Niederschlagswassergebühr
2.1 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute  und / oder befestigte Grundstücksfläche und 
Jahr 0,79 €
2.2 Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerha ft begrünte Dachflächen (§ 2 Abs. 4 Ziff. 4.4 
AGS) 20 % von 2.1 0,16 €
2.3 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute  oder befestigte Fläche, für die ein 
Rückhaltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorg ehalten wird oder auf der sich Ökopflaster 
befindet = 50 % von 2.1 0,40 €
3. Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Gru ndwasser, Spülwasser und 
austretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen nach §  2 Abs. 1 Ziff. 1.2 und 1.3 AGS
3.1 für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwass erkanalisation je m³ (nicht verschmutzungs-
abhängige Gebühr G1 gem. Punkt 1.1) 1,32 €
3.2 für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³ 1,05 €
4. Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus priva ten Kleinkläranlagen und die 
Entleerung der geschlossenen Gruben einschl. des Ab fahrens und des Beseitigens 
des daraus entnommenen Klärschlammes und Abwassers 
eine Grundgebühr je Entleerung von 49,70 €
und eine Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³ 
- für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 8,50 €
- für Abwasser aus geschlossenen Gruben 5,95 €
5. Gebühr für die Abnahme und Behandlung von sonstig en biologisch abbaubaren 
Schlämmen je angefangenem m³ Schlamm 2,29 €
 
Artikel II  
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Anlage 2 
   
Seite 1/2 
 
    Gebührenbedarfsberechnung 2022 
Abwasserbeseitigung 
 
Angaben in €
absolut prozentual
Kosten 1 2 3 4 = 3 - 2 5 = 4 / 2
1 Personalaufwendungen 11.989.561 12.590.290 13.763.140 +1.172.850 +9,3%
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 9.329.856 10. 186.670 11.025.870 +839.200 +8,2%
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.397.041 1.513.42 0 1.363.610  -149.810 -9,9%
4 Kalkulatorische Abschreibungen 26.199.833 26.753.620 26.774.687 +21.067 +0,1%
5 Kalkulatorische Zinsen 8.013.427 8.021.720 8.271.997 +250.277 +3,1%
6 Interne Leistungsverrechnungen 2.892.963 3.009.670 3. 009.670 - +0,0%
59.822.681 62.075.390 64.208.974 +2.133.584 +3,4%
Erträge
7 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 9.051 - - - -
8 Privatrechtliche Leistungsentgelte 22.099 70.000 70.0 00 - -
9 Kostenerstattungen und -umlagen 567.691 374.570 374.5 70 - -
10 Sonstige Erträge 34.905 1.000 1.000 - -
11 Aktivierte Eigenleistungen 1.549.421 1.275.000 1.275 .000 - -
12 Interne Leistungsverrechnungen 133.742 136.130 136.1 30 - -
13 Auflösung von Sonderposten für Gebührenausgleich 9 32.339 - - - -
3.249.249 1.856.700 1.856.700 - -
+ Umlagefähige Kosten 59.822.681 62.075.390 64.208.974 +2.133.584 +3,4%
./. sonstige Erträge 3.249.249 1.856.700 1.856.700 - -
=
Gebührenbedarf 56.573.432 60.218.690 62.352.274 +2.133.584 +3,5%
./. Benutzungsgebühren 57.039.579 60.218.690 62.352.274 +2.133.584 +3,5%
= Ergebnis Gebührenhaushalt PG 1101 466.147 - - - -
Gebührenbedarf
Ansatz GBR 
2022
Ansatz GBR 
2021
Veränderung
2022 zu 2021Ist 2020
Summe Kosten
Summe Erträge ohne Gebühren
 
 
Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
Pos. 1: Personalaufwendungen  
Die Personalaufwendungen erhöhen sich deutlich um 1 ,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr infolge eines St el-
lenzuwachses von 17,9 VZÄ. Diese neuen Stellen sind  im Wesentlichen bedingt durch die Erweiterung der 
Hauptkläranlage, der Umsetzung des Wohnbaulandprogr ammes sowie der Umsetzung des neuen Abwas-
serbeseitigungskonzeptes. 
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 
Die Gesamtkosten in dieser Position erhöhen sich ge genüber dem Vorjahr um rd. 0,8 Mio. € (+8,2%). Ursa -
che für diesen Anstieg sind insbesondere erhöhte Aufwendungen für Betriebsstoffe und Reparaturen. 
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Im Planjahr verringert sich diese Kostenposition ve rglichen mit 2021 um ca. 0,2 Mio. € (-9,9 %). Verur sacht 
wird dieses zum einen durch geringere Kosten für Au s- und Weiterbildung (-50 T€). Des Weiteren war im 
Jahr 2021 eine Verlustausgleichsposition für die Vorjahre in Höhe von 100 T€ enthalten, die in 2022 entfällt. 
Pos. 5: Kalkulatorische Zinsen 
Der zu Grunde liegende Zinssatz reduziert sich im P lanjahr von 5,9 % auf 5,7%. Trotzdem steigt der Zin s-
aufwand infolge des Vermögenszuwachses um rund 3,1% (+0,3 Mio. €) an.

Anlage 2
Gebührenermittlung 2022
1. Berechnungsdaten
I. Kostenaufteilung
Kosten der Abwasserbeseitigung insgesamt 64.208.974 €
Sonstige Erträge 1.856.700 €
Verteilerschlüssel der Kosten und der sonstigen Erträge:
- Niederschlagswasserbeseitigung 36,4%
- Schmutzwasserbeseitigung 63,6%
=> davon Anteile: nicht verschmutzungsabhängig 57,7%
verschmutzungsabhängig 42,3%
II. Bemessungsmaßstäbe
Schmutzwassergebühr
Frischwasserbezug (Schmutzwassermaßstab m²) 17.377.526 m
3
Niederschlagswassergebühr Bruttofläche (m²) gewichtete Fläche (m²) Gewichtungsfaktor
Privat bebaute und befestigte Grundstücksflächen 18.136.318 18.136.318 100%
Grundstücksflächen mit Ökopflaster und Zisternen 250.333 125.166 50%
(wg. Ermäßigung 50%)
Dauerhaft begrünte Dachflächen 140.508 28.102 20% (wg. Ermäßigung 80%)
Summe private bebaute Grundstücksflächen 18.527.158 18.289.586
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.208.403 10.208.403 100%
Gesamtfläche in m
2 28.735.561 28.497.989
2. Gebührenermittlung
Wertbezeichnung Kosten/Erträge
insgesamt
Niederschlags-
wasser
Schmutzwasser o. 
SVZ
Angaben in € 36,4% 63,6%
Kosten insgesamt 64.208.974 23.372.070 40.836.910 netto: 39.606.050
./. sonstige Erträge 1.856.700 675.840 1.180.860 57,7% 42,3%
./. übrige Gebühren (Schlammabfuhr + sonstiges) 150.000 100.000 50.000
./. Rücklagen 0 0 0
Summe Gebührenbedarf 62.202.274 22.596.230 39.606.050
durch Abwassergebühren zu deckende 
Beträge 62.202.274 22.596.230 39.606.050 22.852.690 16.753.360
Gebührenmaßstäbe:
Niederschlagswasser:
Private Grundstücksflächen (gewichtet) 18.289.586
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.208.403
Summe bebaute/befestigte 
Grundstücksflächen in m² 28.497.989
Schmutzwasser:
Frischwasserbezug
a. Schmutzwassermaßstab m³ 17.377.526 17.377.526
    (für Gebühr G1 - nicht ver-
    schmutzungsabhängig)
b. zzgl. hochgerechnete schmutz-
    frachtbezogene Wassermenge m³ 24.247
    somit Gesamtmaßstab
    (für Gebühr G2) m³ 17.401.773
(nachrichtl.: Gebühr ohne SVZ m³) 17.377.526
Gebührensätze somit für 2022 RW-Gebühr
fiktive SW-Gebühr Gebühr G1 Gebühr G2
ungerundet 0,7929 2,2792 1,3151 0,9627 
gerundet 0,79 €/m² 2,28 €/m³ 1,32 €/m³ 0,96 €/m³
Gebühr für normal verschmutztes Wasser G1 + G2: 2,28 m³
      (Kostenverhältnis aus 2020)
Getrennte Gebührenberechnung einschließlich SVZ
Ermittlung Gebühr SVZ und 
Schmutzwasser
Nicht 
verschmutzungs-
abhängig
Verschmutzungs-
abhängig
Seite 2/2

Anlage 3
Gebührenermittlung für die Starkverschmutzer (SVZ) - Mengengerüst 2022
Verschmutzer Wassermenge Verschmutzungsgrad in Schmutz-
frachtanteil Gebührenaufkommen 2022
BSB5 oder CSB Normal- nachrichtlich SVZ-Gebühr 
Nomal = G1 G2 gebühr ohne SVZ 2022 G1 G2
BSB5 =    330 1,32 0,96 2,28 2,28 1,29 0,95
m³ CSB = 660 m3 € / m3 € / a € / a € / a € / m3
CSB BSB Verhältnis
[mind. Faktor 1]
1 2 3 4 5 = 3 / 4 6 = 3 * 4 8 = 2 * 2,03 9 = 2 * 2,04 10 = 2 * 7 12 = 2 * 11 13 = 10 - 12
Einleiter A 8.000 2.100 792 2,65 7.349 4,37 18.240 18.240 34.996 4,31 34.502 495
Einleiter B 28.000 1.600 322 4,97 16.791 3,65 63.840 63.840 102.124 3,59 100.605 1.519
1. Wasserverbrauch
1.1 Starkverschmutzer m³ 36.000 24.140 3,81 82.080 82.080 137.120 3,75 135.107 2.013
      Zuschlagswert 55.040
1.2 Normalverschmutzer 17.341.526 17.377.526 2,27 39.538.679 39.538.679 39.365.264 2,10 36.417.205 2.948.059
Summe 17.377.526 17.401.666 39.620.759 39.620.759 39.502.384 36.552.311 2.950.073
2. Anteilige SW-Kosten nicht ver- 39.606.050 38.429.740
   schmutzungabhängig in € 22.852.690
   verschmutzungsabhängig in € 16.753.360 Normalverschmutzergebühr: Normalverschm.geb.:
3. Anteilige Gebühr G1 = 1,32 €/m³ G2 = 0,96 €/m³ G1/1,32 + G2/0,96 = G1/1,29 + G2/0,95 =
   nachrichtlich Kosten SW in € 39.606.050 2,28 €/m³ 2,24 €/m³
   Gebühr ohne SVZ 2,28 €/m³
Ansatz: 2021Ansatz: 2022
Gebührenaufkommen
ohne 
Veränderung 
der 
Gebührensätze
durch 
Veränderung 
der 
Gebührensätze
€ / a €
11 = G1 + (G2 * 5)7 = G1 + (G2 * 5)
Gebührensatz bei 
SVZ  -Vorjahr-
Gebührensatz 
bei SVZ

Anlage 4 
            
            
 
 
Berechnung der Gebühr 
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei-
tungen in den Regenwasserkanal 
für das Jahr 2022  
(Ziffer 3.2 Gebührentarif) 
 
 Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte Flä- 
 chen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³) 
 
 
 
1.
 Berechnung: 
  
 
Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser und Spülwasser aus 
Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (vgl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermitteln zu 
können, muss hierfür eine Umrechnung des Gebührensa tzes „Niederschlagswasser von 
bebauten und/oder befestigten Grundflächen“ je m² e rfolgen. Im Durchschnitt der letzten 
25 Jahre ist in Münster auf jeden Quadratmeter Fläche ein Niederschlag von 0,751 m³/Jahr 
gefallen. 
 
 
 
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m³ 
0,79 € x m²     
= 1,0519 €/m³  /  gerundet:  1,05 €/m³ 
0,751 m³ x m² 
 
2.
 
 
Gebührenvorschlag: 
  
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser, Spülwasser und austre-
tendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Gebührensatzung § 2 Abs. 1.2 und 1.3) 
in  den  Regenwasserkanal je  m³  wird  von  1,03 €/m³ um 0,02 €  (+ 1,9 %) auf  
1,05 €/m³ erhöht. 
 
3. 
 
Begründung 
  
Da die vorgenannte Gebühr in Abhängigkeit von der Niederschlagswassergebühr (= erhöht 
auf 0,79 €/m²) ermittelt wird (vgl. Gebührentarif Z iffer 2.1), steigt auch zwangsläufig die 
Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grund wasser und Spülwasser aus Trink-
wasserleitungen.

Anlage 5
1. Berechnung der Kosten
Kostenart Menge 
in m³
Kosten /
Preis in € 
Anteil 
%
Ausfuhr-
kosten in €
Personalaufwand 32.000 5 1.600
Transportaufwand 13.100 100 13.100
Summe Abfuhrleistungen 14.700
1.2 Verwaltungsaufwand 3.200
Zwischensumme Fixkosten 17.900
Schlamm aus Kleinkläranlgen 1.200 2,28 3 2.700
Wasser aus geschlossenen Gruben 1.300 2,28 1 3.000
Wassermenge insgesamt 2.500 4 5.700
Personalaufwand 32.000 95 30.400
Zwischensumme variable Kosten 36.100
Kosten insgesamt 54.000
Ist 2020: 52.485
Veränderung: +1.515 2,9%
2. Gebührenermittlung
Gebührenart Anzahl / 
Menge
Gebühr  
2021 in €
Gebühr 
2022 in €
Veränderung Kostenanteil
in €
2.1  Ermittlung der Grundgebühr
Anzahl der Grubenabfuhren/KKA 360
Anteil der Fahrtkosten (Fixkostenanteil) 48,60 49,70 1,10 17.890
2,3%
2.2 Arbeitsgebühr -Klärschlamm aus Kleinkläranlagen-
Prognostizierte Schlammmenge in m³ (Durchschnitt Vorjahre) 1.200 16,90 17,00 0,10 20.400
Gebühr wird pro halben m³ berechnet 8,45 8,50 0,05
0,6%
2.3 Arbeitsgebühr -Abwasser aus geschlossenen Gruben- 
Geschätzte Abwassermenge in m³ (Durchschnitt Vorjahre) 1.300 11,60 11,90 0,30 15.470
Gebühr wird pro halben m³ berechnet 5,80 5,95 0,15
2,6%
Summen 2.500 53.760
3. Gebührenvorschlag
Infolge des allgemeinen Kostenantiegs ist eine Gebührenanpassung notwendig. Es wird vorgeschlagen, die Grundgebühr für die 
Abfuhren von 48,60 € auf 49,70 € zu erhöhen. Des Weiteren sollten die Arbeitspreise je halben m³ erhöht werden auf 8,50 € für den 
Klärschlamm aus Kleinkläranlagen sowie auf 5,95 € für Abwassermengen aus abflusslosen Gruben.
Berechung der Gebühr für die Abfuhr von Schlämmen aus Kleinkläranlagen und abschlusslosen Gruben für das Jahr 2022 
(Ziffer 4 Gebührentarif)
1.3 Aufwand Schlammbehandlung auf der Kläranlage
1.1 Abfuhrleistungen

Anlage 6 
 
Berechnung der Gebühr  
für die Abnahme und Behandlung von sonstigen biologisch 
 abbaubaren Schlämmen an der Hauptkläranlage  
für das Jahr 2022  
(Ziffer 5 Gebührentarif) 
 
1. Grundlagen 
 
Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Abfallbeseitigungsgesetzes 
ist es nicht zulässig, Schlämme und Fäkalien aus Kl einkläranlagen und geschlossenen 
Gruben u. ä. auf Müllkippen abzufahren. Die Stadt M ünster versteht unter den Schlämmen, 
die der Kläranlage zur Reinigung zugegeben werden, biologisch abbaubare Rückstände aus 
Kleinkläranlagen, Fäkalgruben, Stärkeabscheidern un d ähnliches. Alle anderen Schlämme, 
z. B. aus Ölabscheidern, bedürfen einer Behandlung in besonders hierfür erstellten Anlagen.  
Als Berechnungsfaktoren werden einerseits die Kosten der Kläranlagen und andererseits der 
Frischwasserverbrauch als Maßstab des eingeleiteten  Schmutzwassers zugrunde gelegt. 
Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der letzten B etriebsabrechnung 
„Abwasserbeseitigung“ aus dem Jahr 2020. Für die Be rechnung 2022 wird der damalige 
abgerechnete Stadtanteil für die Oberflächenentwäss erung der öffentlichen Verkehrsflächen 
von 12,4 % in Abzug gebracht.  
Da die Schlämme aus den o. g. Anlagen einen bis zu dreifach höheren Verschmutzungsgrad 
haben (700 - 1.000 mg BSB 5/l) als häusliches Schmu tzwasser (ca. 300 mg BSB 5/l), kann 
der für die Reinigung von 1 m³ Schmutzwasser benöti gte Betrag auch bis zum dreifachen 
Wert erhöht werden. 
 
2. Berechnung 
 
Ansatz aus der Betriebsabrechnung 2020
Kosten Kläranlagen 2020 14.752.897 €
abzgl. Stadtanteil für Oberflächenentwässerung 12,4% -1.825.657 €
anrechnungsfähige Kosten 12.927.240 €
Schmutzwassermenge 2020 (Ist) 16.969.451 m³
Kostensatz je m³ 0,7618 €
max. dreifacher Satz je m³ 2,29 €
Gebühr 2022 je m³ 2,29 €
 
 
3. Gebührenvorschlag 
 
Grundlage der neuen Gebührenberechnung ist die Betr iebsabrechnung 2020 mit 
Reinigungskosten von rund 0,76 €/m³ Schmutzwasser. Die Gebührensteigerung von ca. 
4,6 % ist insgesamt auf die Kostensteigerungen bei den Betriebs- und Personalkosten der 
Kläranlagen zu begründen. Daher wird vorgeschlagen,  den Gebührensatz für 2022 auf 
2,29 €/m³ festzusetzen.

Beratungsverlauf (3)

30.11.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 16.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 16.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0684/2021
Typ
Vorlagen
Datum
19.10.2021
Erstellt
07.09.2021 12:18