V/0684/2021
Abwassergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife
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Beschlussvorlage
3487 Zeichen
V/0684/2021 V/0684/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abwassergebührensatzung:ÄnderungderGebührentarife Beratungsfolge 30.11.2021 AusschussfürUmweltschutz,KlimaschutzundBauwesen Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I.Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird beschlossen(Anlage1). 2. DerBerechnungderGebührensätzefürdieAbwasserbeseitigungwirdzugestimmt (Anlagen2-6). II.FinanzielleAuswirkungen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2022 54.287.270 27 Erträgeausinternen Leistungsbeziehungen 2022 8.065.000 Entwässerung öffentlicherStraßen Summe 62.352.270 Im Haushaltsplan-Entwurf 2022 sind in der Produktgruppe 1101 „Abwasserbeseitigung“ Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Abwassergebühren) in Höhe von 54.219.200 Euro veranschlagt. Die darüber hinaus erwarteten Erträge werden über Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf2022aufgenommen. AmtfürMobilitätundTiefbau 16.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: HerrGrimm Telefon:492-6600 Grimm@stadt-muenster.de -2- V/0684/2021 Begründung: Berechnung der Abwassergebühren für 2022 (Anlagen 2 - 6) Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW werden für die Abwasserbeseitigung kostendeckendeGebührenerhoben. Die Kosten und Erlöse der Abwasserbeseitigung für 2022 sowie die Grundsätze der Berechnungen sindindenAnlagen2-6dargestellt. AufdieserGrundlageergebensichfür2022folgendeGebührensätze: - Schmutzwassergebühr 2,28€/m³ - Niederschlagswassergebühr 0,79€/m². Damit steigt die Schmutzwassergebührum 4 Cent unddie Niederschlagswassergebührum 2 Cent im VergleichzumVorjahran. Gegenüber dem Jahr 2021 erhöhen sich danach bezogen auf einen durchschnittlichen Haushalt (4 Personen mit 200 m3 Frischwasserverbrauch und 130 m2 befestigter Entwässerungsfläche) die Abwassergebühren insgesamt jährlich von 548,10 € um 10,60 € auf 558,70 €. Das entspricht einer Steigerung von 1,9 %. Diese Erhöhung basiert im Wesentlichen auf Veränderungen im Aufwandsbereich. Verglichen mit der Gebührenbedarfsberechnung 2021 erhöht sich der Gesamtaufwand der Abwasserbeseitigung um rund 2,1 Mio. € (= +3,4 %, s. Anlage 2). Zurückzuführen ist dieser Anstieg vor allem auf erhöhte Personalaufwendungen (+ 1,2 Mio. €) infolge eines Stellenzuwachses von 17,9 VZÄ. Des Weiteren erhöhen sich bei den Sachaufwendungen die Kosten für Betriebsstoffe (+0,5 Mio.€)sowiedieReparaturkosten(+0,2Mio.€). Im Zusammenhang mit dem generellen Vermögenszuwachs infolge des Investitionsvolumen wird zudemeinAnstiegderkalkulatorischenZinsenum0,3Mio.€erwartet. Der durch Gebühren zu deckende Gesamtbetrag steigt insgesamt um 3,4 % gegenüber dem Vorjahr an. Es wird jedoch nur eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von 1,9 % an den Gebührenzahler weitergegeben, da ein Teilder Kostensteigerungen durch einen gestiegenen Frischwasserverbrauch sowieeinemAnstiegderversiegeltenFlächenkompensiertwerdenkann. Im Landesvergleich gehört Münster weiter zu den günstigeren Städten in NRW. Der Landesdurchschnitt in NRW im Jahr 2021 liegt bei 737,09 €. In der Rangliste aller Städte in NRW über 100.000 Einwohnern befindet sich Münster auf Platz fünf hinter Düsseldorf, Köln, Hamm und Siegen. InsgesamtergebensichbeidenAbwassergebühren2022nachfolgendeÄnderungen: -2- V/0684/2021 I. V. RobinDenstorff Stadtbaurat Anlagen
Anlage A
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Anlage A zur V/0684/2021 Kurzüberblick Neufestsetzung der Abwassergebühren für 2022. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ableitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das T eilziellautet „Neufestsetzung der Abwassergebühren 2022“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2022 vorgesehen. Zur Erreichung des T eilzielsist kein finanzieller Bedarf erforderlich. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Entfällt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beschlussvorlage Neudruck
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V/0684/2021 V/0684/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abwassergebührensatzung:ÄnderungderGebührentarife Beratungsfolge 30.11.2021 AusschussfürUmweltschutz,KlimaschutzundBauwesen Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I.Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird beschlossen(Anlage1). 2. DerBerechnungderGebührensätzefürdieAbwasserbeseitigungwirdzugestimmt (Anlagen2-6). II.FinanzielleAuswirkungen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2022 54.287.270 27 Erträgeausinternen Leistungsbeziehungen 2022 8.065.000 Entwässerung öffentlicherStraßen Summe 62.352.270 Im Haushaltsplan-Entwurf 2022 sind in der Produktgruppe 1101 „Abwasserbeseitigung“ Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Abwassergebühren) in Höhe von 54.219.200 Euro veranschlagt. Die darüber hinaus erwarteten Erträge werden über Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf2022aufgenommen. AmtfürMobilitätundTiefbau 16.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: HerrGrimm Telefon:492-6600 Grimm@stadt-muenster.de -2- V/0684/2021 Begründung: Berechnung der Abwassergebühren für 2022 (Anlagen 2 - 6) Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW werden für die Abwasserbeseitigung kostendeckendeGebührenerhoben. Die Kosten und Erlöse der Abwasserbeseitigung für 2022 sowie die Grundsätze der Berechnungen sindindenAnlagen2-6dargestellt. AufdieserGrundlageergebensichfür2022folgendeGebührensätze: - Schmutzwassergebühr 2,28€/m³ - Niederschlagswassergebühr 0,79€/m². Damit steigt die Schmutzwassergebührum 4 Cent unddie Niederschlagswassergebührum 2 Cent im VergleichzumVorjahran. Gegenüber dem Jahr 2021 erhöhen sich danach bezogen auf einen durchschnittlichen Haushalt (4 Personen mit 200 m3 Frischwasserverbrauch und 130 m2 befestigter Entwässerungsfläche) die Abwassergebühren insgesamt jährlich von 548,10 € um 10,60 € auf 558,70 €. Das entspricht einer Steigerung von 1,9 %. Diese Erhöhung basiert im Wesentlichen auf Veränderungen im Aufwandsbereich. Verglichen mit der Gebührenbedarfsberechnung 2021 erhöht sich der Gesamtaufwand der Abwasserbeseitigung um rund 2,1 Mio. € (= +3,4 %, s. Anlage 2). Zurückzuführen ist dieser Anstieg vor allem auf erhöhte Personalaufwendungen (+ 1,2 Mio. €) infolge eines Stellenzuwachses von 17,9 VZÄ. Des Weiteren erhöhen sich bei den Sachaufwendungen die Kosten für Betriebsstoffe (+0,5 Mio.€)sowiedieReparaturkosten(+0,2Mio.€). Im Zusammenhang mit dem generellen Vermögenszuwachs infolge des Investitionsvolumen wird zudemeinAnstiegderkalkulatorischenZinsenum0,3Mio.€erwartet. Der durch Gebühren zu deckende Gesamtbetrag steigt insgesamt um 3,4 % gegenüber dem Vorjahr an. Es wird jedoch nur eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von 1,9 % an den Gebührenzahler weitergegeben, da ein Teilder Kostensteigerungen durch einen gestiegenen Frischwasserverbrauch sowieeinemAnstiegderversiegeltenFlächenkompensiertwerdenkann. Im Landesvergleich gehört Münster weiter zu den günstigeren Städten in NRW. Der Landesdurchschnitt in NRW im Jahr 2021 liegt bei 737,09 €. In der Rangliste aller Städte in NRW über 100.000 Einwohnern befindet sich Münster auf Platz fünf hinter Düsseldorf, Köln, Hamm und Siegen. InsgesamtergebensichbeidenAbwassergebühren2022nachfolgendeÄnderungen: -2- V/0684/2021 I. V. RobinDenstorff Stadtbaurat Anlagen
Rat_V_0684_2021_Abwassergebuehrensatzung_Aenderung_der_Gebuehrentarife_Anlage_1
15114 Zeichen
Anlage 1
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS)
Aufgrund der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712/SGV NRW 610) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 19.12.2019 (GV.NRW, S. 1029), der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 29.09.2020 (GV.NRW, S. 916), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GV.NRW, S. 560) und der §§ 1, 2 und 5 des Nordrhein-Westfälischen
Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW) vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559)
zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GV.NRW, S. 560) hat der Rat der Stadt Müns-
ter in der Sitzung am 15.12.2021 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Im gemäß § 1 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif werden
nachfolgende Gebührensätze geändert:
1. Schmutzwassergebühr
1.1 Einleitung von normalem Schmutzwasser je m³ 2,28 €
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 1,32 €/m ³
verschmutzungsabhängige Gebühr G2 = 0,96 €/m³)
2. Niederschlagswassergebühr
2.1 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute und / oder befestigte Grundstücksfläche und
Jahr 0,79 €
2.2 Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerha ft begrünte Dachflächen (§ 2 Abs. 4 Ziff. 4.4
AGS) 20 % von 2.1 0,16 €
2.3 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute oder befestigte Fläche, für die ein
Rückhaltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorg ehalten wird oder auf der sich Ökopflaster
befindet = 50 % von 2.1 0,40 €
3. Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Gru ndwasser, Spülwasser und
austretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1.2 und 1.3 AGS
3.1 für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwass erkanalisation je m³ (nicht verschmutzungs-
abhängige Gebühr G1 gem. Punkt 1.1) 1,32 €
3.2 für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³ 1,05 €
4. Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus priva ten Kleinkläranlagen und die
Entleerung der geschlossenen Gruben einschl. des Ab fahrens und des Beseitigens
des daraus entnommenen Klärschlammes und Abwassers
eine Grundgebühr je Entleerung von 49,70 €
und eine Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³
- für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 8,50 €
- für Abwasser aus geschlossenen Gruben 5,95 €
5. Gebühr für die Abnahme und Behandlung von sonstig en biologisch abbaubaren
Schlämmen je angefangenem m³ Schlamm 2,29 €
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Anlage 2
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Gebührenbedarfsberechnung 2022
Abwasserbeseitigung
Angaben in €
absolut prozentual
Kosten 1 2 3 4 = 3 - 2 5 = 4 / 2
1 Personalaufwendungen 11.989.561 12.590.290 13.763.140 +1.172.850 +9,3%
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 9.329.856 10. 186.670 11.025.870 +839.200 +8,2%
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.397.041 1.513.42 0 1.363.610 -149.810 -9,9%
4 Kalkulatorische Abschreibungen 26.199.833 26.753.620 26.774.687 +21.067 +0,1%
5 Kalkulatorische Zinsen 8.013.427 8.021.720 8.271.997 +250.277 +3,1%
6 Interne Leistungsverrechnungen 2.892.963 3.009.670 3. 009.670 - +0,0%
59.822.681 62.075.390 64.208.974 +2.133.584 +3,4%
Erträge
7 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 9.051 - - - -
8 Privatrechtliche Leistungsentgelte 22.099 70.000 70.0 00 - -
9 Kostenerstattungen und -umlagen 567.691 374.570 374.5 70 - -
10 Sonstige Erträge 34.905 1.000 1.000 - -
11 Aktivierte Eigenleistungen 1.549.421 1.275.000 1.275 .000 - -
12 Interne Leistungsverrechnungen 133.742 136.130 136.1 30 - -
13 Auflösung von Sonderposten für Gebührenausgleich 9 32.339 - - - -
3.249.249 1.856.700 1.856.700 - -
+ Umlagefähige Kosten 59.822.681 62.075.390 64.208.974 +2.133.584 +3,4%
./. sonstige Erträge 3.249.249 1.856.700 1.856.700 - -
=
Gebührenbedarf 56.573.432 60.218.690 62.352.274 +2.133.584 +3,5%
./. Benutzungsgebühren 57.039.579 60.218.690 62.352.274 +2.133.584 +3,5%
= Ergebnis Gebührenhaushalt PG 1101 466.147 - - - -
Gebührenbedarf
Ansatz GBR
2022
Ansatz GBR
2021
Veränderung
2022 zu 2021Ist 2020
Summe Kosten
Summe Erträge ohne Gebühren
Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
Pos. 1: Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen erhöhen sich deutlich um 1 ,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr infolge eines St el-
lenzuwachses von 17,9 VZÄ. Diese neuen Stellen sind im Wesentlichen bedingt durch die Erweiterung der
Hauptkläranlage, der Umsetzung des Wohnbaulandprogr ammes sowie der Umsetzung des neuen Abwas-
serbeseitigungskonzeptes.
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
Die Gesamtkosten in dieser Position erhöhen sich ge genüber dem Vorjahr um rd. 0,8 Mio. € (+8,2%). Ursa -
che für diesen Anstieg sind insbesondere erhöhte Aufwendungen für Betriebsstoffe und Reparaturen.
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen
Im Planjahr verringert sich diese Kostenposition ve rglichen mit 2021 um ca. 0,2 Mio. € (-9,9 %). Verur sacht
wird dieses zum einen durch geringere Kosten für Au s- und Weiterbildung (-50 T€). Des Weiteren war im
Jahr 2021 eine Verlustausgleichsposition für die Vorjahre in Höhe von 100 T€ enthalten, die in 2022 entfällt.
Pos. 5: Kalkulatorische Zinsen
Der zu Grunde liegende Zinssatz reduziert sich im P lanjahr von 5,9 % auf 5,7%. Trotzdem steigt der Zin s-
aufwand infolge des Vermögenszuwachses um rund 3,1% (+0,3 Mio. €) an.
Anlage 2
Gebührenermittlung 2022
1. Berechnungsdaten
I. Kostenaufteilung
Kosten der Abwasserbeseitigung insgesamt 64.208.974 €
Sonstige Erträge 1.856.700 €
Verteilerschlüssel der Kosten und der sonstigen Erträge:
- Niederschlagswasserbeseitigung 36,4%
- Schmutzwasserbeseitigung 63,6%
=> davon Anteile: nicht verschmutzungsabhängig 57,7%
verschmutzungsabhängig 42,3%
II. Bemessungsmaßstäbe
Schmutzwassergebühr
Frischwasserbezug (Schmutzwassermaßstab m²) 17.377.526 m
3
Niederschlagswassergebühr Bruttofläche (m²) gewichtete Fläche (m²) Gewichtungsfaktor
Privat bebaute und befestigte Grundstücksflächen 18.136.318 18.136.318 100%
Grundstücksflächen mit Ökopflaster und Zisternen 250.333 125.166 50%
(wg. Ermäßigung 50%)
Dauerhaft begrünte Dachflächen 140.508 28.102 20% (wg. Ermäßigung 80%)
Summe private bebaute Grundstücksflächen 18.527.158 18.289.586
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.208.403 10.208.403 100%
Gesamtfläche in m
2 28.735.561 28.497.989
2. Gebührenermittlung
Wertbezeichnung Kosten/Erträge
insgesamt
Niederschlags-
wasser
Schmutzwasser o.
SVZ
Angaben in € 36,4% 63,6%
Kosten insgesamt 64.208.974 23.372.070 40.836.910 netto: 39.606.050
./. sonstige Erträge 1.856.700 675.840 1.180.860 57,7% 42,3%
./. übrige Gebühren (Schlammabfuhr + sonstiges) 150.000 100.000 50.000
./. Rücklagen 0 0 0
Summe Gebührenbedarf 62.202.274 22.596.230 39.606.050
durch Abwassergebühren zu deckende
Beträge 62.202.274 22.596.230 39.606.050 22.852.690 16.753.360
Gebührenmaßstäbe:
Niederschlagswasser:
Private Grundstücksflächen (gewichtet) 18.289.586
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.208.403
Summe bebaute/befestigte
Grundstücksflächen in m² 28.497.989
Schmutzwasser:
Frischwasserbezug
a. Schmutzwassermaßstab m³ 17.377.526 17.377.526
(für Gebühr G1 - nicht ver-
schmutzungsabhängig)
b. zzgl. hochgerechnete schmutz-
frachtbezogene Wassermenge m³ 24.247
somit Gesamtmaßstab
(für Gebühr G2) m³ 17.401.773
(nachrichtl.: Gebühr ohne SVZ m³) 17.377.526
Gebührensätze somit für 2022 RW-Gebühr
fiktive SW-Gebühr Gebühr G1 Gebühr G2
ungerundet 0,7929 2,2792 1,3151 0,9627
gerundet 0,79 €/m² 2,28 €/m³ 1,32 €/m³ 0,96 €/m³
Gebühr für normal verschmutztes Wasser G1 + G2: 2,28 m³
(Kostenverhältnis aus 2020)
Getrennte Gebührenberechnung einschließlich SVZ
Ermittlung Gebühr SVZ und
Schmutzwasser
Nicht
verschmutzungs-
abhängig
Verschmutzungs-
abhängig
Seite 2/2
Anlage 3
Gebührenermittlung für die Starkverschmutzer (SVZ) - Mengengerüst 2022
Verschmutzer Wassermenge Verschmutzungsgrad in Schmutz-
frachtanteil Gebührenaufkommen 2022
BSB5 oder CSB Normal- nachrichtlich SVZ-Gebühr
Nomal = G1 G2 gebühr ohne SVZ 2022 G1 G2
BSB5 = 330 1,32 0,96 2,28 2,28 1,29 0,95
m³ CSB = 660 m3 € / m3 € / a € / a € / a € / m3
CSB BSB Verhältnis
[mind. Faktor 1]
1 2 3 4 5 = 3 / 4 6 = 3 * 4 8 = 2 * 2,03 9 = 2 * 2,04 10 = 2 * 7 12 = 2 * 11 13 = 10 - 12
Einleiter A 8.000 2.100 792 2,65 7.349 4,37 18.240 18.240 34.996 4,31 34.502 495
Einleiter B 28.000 1.600 322 4,97 16.791 3,65 63.840 63.840 102.124 3,59 100.605 1.519
1. Wasserverbrauch
1.1 Starkverschmutzer m³ 36.000 24.140 3,81 82.080 82.080 137.120 3,75 135.107 2.013
Zuschlagswert 55.040
1.2 Normalverschmutzer 17.341.526 17.377.526 2,27 39.538.679 39.538.679 39.365.264 2,10 36.417.205 2.948.059
Summe 17.377.526 17.401.666 39.620.759 39.620.759 39.502.384 36.552.311 2.950.073
2. Anteilige SW-Kosten nicht ver- 39.606.050 38.429.740
schmutzungabhängig in € 22.852.690
verschmutzungsabhängig in € 16.753.360 Normalverschmutzergebühr: Normalverschm.geb.:
3. Anteilige Gebühr G1 = 1,32 €/m³ G2 = 0,96 €/m³ G1/1,32 + G2/0,96 = G1/1,29 + G2/0,95 =
nachrichtlich Kosten SW in € 39.606.050 2,28 €/m³ 2,24 €/m³
Gebühr ohne SVZ 2,28 €/m³
Ansatz: 2021Ansatz: 2022
Gebührenaufkommen
ohne
Veränderung
der
Gebührensätze
durch
Veränderung
der
Gebührensätze
€ / a €
11 = G1 + (G2 * 5)7 = G1 + (G2 * 5)
Gebührensatz bei
SVZ -Vorjahr-
Gebührensatz
bei SVZ
Anlage 4
Berechnung der Gebühr
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei-
tungen in den Regenwasserkanal
für das Jahr 2022
(Ziffer 3.2 Gebührentarif)
Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte Flä-
chen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³)
1.
Berechnung:
Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser und Spülwasser aus
Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (vgl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermitteln zu
können, muss hierfür eine Umrechnung des Gebührensa tzes „Niederschlagswasser von
bebauten und/oder befestigten Grundflächen“ je m² e rfolgen. Im Durchschnitt der letzten
25 Jahre ist in Münster auf jeden Quadratmeter Fläche ein Niederschlag von 0,751 m³/Jahr
gefallen.
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m³
0,79 € x m²
= 1,0519 €/m³ / gerundet: 1,05 €/m³
0,751 m³ x m²
2.
Gebührenvorschlag:
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser, Spülwasser und austre-
tendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Gebührensatzung § 2 Abs. 1.2 und 1.3)
in den Regenwasserkanal je m³ wird von 1,03 €/m³ um 0,02 € (+ 1,9 %) auf
1,05 €/m³ erhöht.
3.
Begründung
Da die vorgenannte Gebühr in Abhängigkeit von der Niederschlagswassergebühr (= erhöht
auf 0,79 €/m²) ermittelt wird (vgl. Gebührentarif Z iffer 2.1), steigt auch zwangsläufig die
Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grund wasser und Spülwasser aus Trink-
wasserleitungen.
Anlage 5
1. Berechnung der Kosten
Kostenart Menge
in m³
Kosten /
Preis in €
Anteil
%
Ausfuhr-
kosten in €
Personalaufwand 32.000 5 1.600
Transportaufwand 13.100 100 13.100
Summe Abfuhrleistungen 14.700
1.2 Verwaltungsaufwand 3.200
Zwischensumme Fixkosten 17.900
Schlamm aus Kleinkläranlgen 1.200 2,28 3 2.700
Wasser aus geschlossenen Gruben 1.300 2,28 1 3.000
Wassermenge insgesamt 2.500 4 5.700
Personalaufwand 32.000 95 30.400
Zwischensumme variable Kosten 36.100
Kosten insgesamt 54.000
Ist 2020: 52.485
Veränderung: +1.515 2,9%
2. Gebührenermittlung
Gebührenart Anzahl /
Menge
Gebühr
2021 in €
Gebühr
2022 in €
Veränderung Kostenanteil
in €
2.1 Ermittlung der Grundgebühr
Anzahl der Grubenabfuhren/KKA 360
Anteil der Fahrtkosten (Fixkostenanteil) 48,60 49,70 1,10 17.890
2,3%
2.2 Arbeitsgebühr -Klärschlamm aus Kleinkläranlagen-
Prognostizierte Schlammmenge in m³ (Durchschnitt Vorjahre) 1.200 16,90 17,00 0,10 20.400
Gebühr wird pro halben m³ berechnet 8,45 8,50 0,05
0,6%
2.3 Arbeitsgebühr -Abwasser aus geschlossenen Gruben-
Geschätzte Abwassermenge in m³ (Durchschnitt Vorjahre) 1.300 11,60 11,90 0,30 15.470
Gebühr wird pro halben m³ berechnet 5,80 5,95 0,15
2,6%
Summen 2.500 53.760
3. Gebührenvorschlag
Infolge des allgemeinen Kostenantiegs ist eine Gebührenanpassung notwendig. Es wird vorgeschlagen, die Grundgebühr für die
Abfuhren von 48,60 € auf 49,70 € zu erhöhen. Des Weiteren sollten die Arbeitspreise je halben m³ erhöht werden auf 8,50 € für den
Klärschlamm aus Kleinkläranlagen sowie auf 5,95 € für Abwassermengen aus abflusslosen Gruben.
Berechung der Gebühr für die Abfuhr von Schlämmen aus Kleinkläranlagen und abschlusslosen Gruben für das Jahr 2022
(Ziffer 4 Gebührentarif)
1.3 Aufwand Schlammbehandlung auf der Kläranlage
1.1 Abfuhrleistungen
Anlage 6
Berechnung der Gebühr
für die Abnahme und Behandlung von sonstigen biologisch
abbaubaren Schlämmen an der Hauptkläranlage
für das Jahr 2022
(Ziffer 5 Gebührentarif)
1. Grundlagen
Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Abfallbeseitigungsgesetzes
ist es nicht zulässig, Schlämme und Fäkalien aus Kl einkläranlagen und geschlossenen
Gruben u. ä. auf Müllkippen abzufahren. Die Stadt M ünster versteht unter den Schlämmen,
die der Kläranlage zur Reinigung zugegeben werden, biologisch abbaubare Rückstände aus
Kleinkläranlagen, Fäkalgruben, Stärkeabscheidern un d ähnliches. Alle anderen Schlämme,
z. B. aus Ölabscheidern, bedürfen einer Behandlung in besonders hierfür erstellten Anlagen.
Als Berechnungsfaktoren werden einerseits die Kosten der Kläranlagen und andererseits der
Frischwasserverbrauch als Maßstab des eingeleiteten Schmutzwassers zugrunde gelegt.
Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der letzten B etriebsabrechnung
„Abwasserbeseitigung“ aus dem Jahr 2020. Für die Be rechnung 2022 wird der damalige
abgerechnete Stadtanteil für die Oberflächenentwäss erung der öffentlichen Verkehrsflächen
von 12,4 % in Abzug gebracht.
Da die Schlämme aus den o. g. Anlagen einen bis zu dreifach höheren Verschmutzungsgrad
haben (700 - 1.000 mg BSB 5/l) als häusliches Schmu tzwasser (ca. 300 mg BSB 5/l), kann
der für die Reinigung von 1 m³ Schmutzwasser benöti gte Betrag auch bis zum dreifachen
Wert erhöht werden.
2. Berechnung
Ansatz aus der Betriebsabrechnung 2020
Kosten Kläranlagen 2020 14.752.897 €
abzgl. Stadtanteil für Oberflächenentwässerung 12,4% -1.825.657 €
anrechnungsfähige Kosten 12.927.240 €
Schmutzwassermenge 2020 (Ist) 16.969.451 m³
Kostensatz je m³ 0,7618 €
max. dreifacher Satz je m³ 2,29 €
Gebühr 2022 je m³ 2,29 €
3. Gebührenvorschlag
Grundlage der neuen Gebührenberechnung ist die Betr iebsabrechnung 2020 mit
Reinigungskosten von rund 0,76 €/m³ Schmutzwasser. Die Gebührensteigerung von ca.
4,6 % ist insgesamt auf die Kostensteigerungen bei den Betriebs- und Personalkosten der
Kläranlagen zu begründen. Daher wird vorgeschlagen, den Gebührensatz für 2022 auf
2,29 €/m³ festzusetzen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0684/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.10.2021
- Erstellt
- 07.09.2021 12:18