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V/0622/2005

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung

Vorlage 01.08.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.09.2005, TOP 14

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

6619 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der 
Veranstaltungen "Frühjahrssend" und "Herbstsend" für die Jahre 2006 und 2007 in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.08.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufs-
stellen aus Anlass der Veranstaltungen „Frühjahrssend“ und „Herbstsend“ in den Jahren 2006 und 
2007 in Münster wird beschlossen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Einzelhandelsverband Münsterland e.V. hat st ellvertretend für die Innenstadtkaufleute mit 
Schreiben vom 17.05.2005 und modifiziertem Schreiben vom 13.07.2005 beantragt, für den 
Stadtbezirk Münster-Mitte, beschränkt auf das Gebiet  Münster-Innenstadt - innerhalb des 
Promenadenrings -, die Verkaufszeiten von 13.00 – 18.00 Uhr an dem jeweiligen Sendsonntag 
anlässlich der Veranstaltungen „Frühjahrssend“ und „Herbstsend“, in den Jahren 2006 und 2007 , 
gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Ladenschlussgesetz freizugeben. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0622/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.07.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
In der Antragsbegründung führt der Einzelhandelsverband Münsterland e. V. unter anderem an, 
dass der Send Münsters größtes Volksfest ist und gleichzeitig auch die größte Kirmes im Münster-
land darstellt. Jedes Jahr werden zahlreiche Besucher aus Münster sowie dem näheren und weite-
ren Umland angezogen. Bereits in der Vergangenheit hat sich die Kombination „Send und Sonder-
öffnung“ im Rahmen der früher durchgeführten so genannten „Sendsamstage“ gut bewährt. Dass 
die Tradition nicht fortgeführt wurde, lag ausschließlich daran, dass die Ladenschlussregelung ge-
ändert wurde, so dass eine Öffnung der Ladenlokale bis 20.00 Uhr keinen Sondercharakter mehr 
einnahm. Die Kaufmannschaft in Münsters Innenstadt möchte auf die bewährte Tradition zurück-
kommen und den Besuchern des Send wiederum auch die Möglichkeit bieten, den Münsterbesuch 
mit einem Einkaufserlebnis zu verbinden.  
 
Der Send entfaltet seine Anziehungskraft weit über Münster hinaus in das Umland, so dass durch 
diese Veranstaltungen ein hoher, insbesondere auswärtiger, Besucherstrom erwartet wird. Die 
Kaufleute möchten den vielen zu erwartenden Gästen mit ihren Sonderöffnungszeiten einen erwei-
terten Service anbieten sowie gleichzeitig die Gelegenheit nutzen, ihre Geschäfte zu präsentieren 
und für ihren Geschäftsstandort zu werben. Dass die Kunden offensichtlich die Kombination einer 
großen Kirmes mit einem besonderen Einkaufserlebnis zu verbinden schätzen, beweisen auch die 
sonstigen verkaufsoffenen Sonntage, die im Münsterland, aber auch darüber hinaus in allen ande-
ren Teilen des Landes immer wieder durchgeführt werden. Die Sendveranstaltungen werden gem. 
§§ 68/69 Gewerbeordnung (GewO) durch die Verwaltung festgesetzt. 
 
Gemäß § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz (LSchlG) besteht die Möglichkeit, abweichend von den 
Vorschriften der allgemeinen Ladenschlusszeiten, Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Mes-
sen oder ähnlichen Veranstaltungen mit erheblichen - vor allem auswärtigen - Besucherzahlen an 
jährlich vier Sonn- und Feiertagen geöffnet zu halten. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf 
bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Für den Stadtbezirk Münster-Mitte ist 
in den Jahren 2006 und 2007 bisher jeweils ein verkaufsoffener Sonntag („Hammer Straßenfest“ 
jeder erste Sonntag im August) genehmigt worden. Es ist deshalb erst jährlich ein Sonntag ver-
braucht und es besteht auch nach der Freigabe der Verkaufszeiten für die Sendsonntage (Früh-
jahrs- und Herbstsend) ausreichender Spielraum für diesen Stadtbezirk, auf einen weiteren Antrag 
zu reagieren.  
 
Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf 
fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um achtzehn Uhr enden 
und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Diese drei Kriterien werden ebenfalls 
erfüllt, so dass die Voraussetzungen für die Genehmigung der beantragten Freigabe der Verkaufs-
zeiten für die Sendsonntage in den Jahren 2006 und 2007 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr gege-
ben sind. 
 
Die vorgeschriebene Anhörung der Sozialpartner (IHK, Vertretung des Handwerks, ver.di und der 
Kirchen) hat folgendes Ergebnis erbracht: 
 
Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen begrüßt und unterstützt in ihrer Stellungnahme 
die Freigabe der Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr für die beantragten Sendsonntage. Die 
Handwerkskammer Münster, die Kreishandwerkerschaft Münster und das Bischöfliche Generalvi-
kariat erheben in ihren Stellungnahmen keine Bedenken hinsichtlich der beantragten Sonderöff-
nungszeiten. Der Evangelische Kirchenkreis Münster verweist in seiner Stellungnahme auf die 
generellen Aussagen zum Sonntagsschutz, die anlässlich der ursprünglich beantragten Sonntags-
öffnung zum 1. Adventssonntag im Jahr 2005 gemacht wurden, hat sich aber nicht gegen den 
konkreten neuen Antrag ausgesprochen. Die Gewer kschaft ver.di hat rechtliche Bedenken gegen 
die geplante Sonntagsöffnung und verweist auf Entscheidungen der Rechtsprechung und den 
Runderlass des Ministeriums für Wirtscha ft und Arbeit vom 03.07.2003.  Die erhobenen Einwände 
stehen jedoch dem Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung nicht entgegen.

- 3 - 
Die ursprünglich vom Schaustellerverband in seiner Stellungnahme vorgebrachte ablehnende Hal-
tung zu den beantragten Sonderöffnungszeiten konnte im Rahmen eines Gespräches, an dem 
unter anderem ein Vertreter der Kaufmannschaft und ein Vertreter des Schaustellerverbandes teil-
genommen haben, ausgeräumt werden. In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass zunächst in 
einer Testphase über zwei Jahre für die Sendsonntage im Frühjahr und Herbst die Freigabe der 
Verkaufszeiten beantragt werden soll. 
 
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass dem Antrag des Einzelhandelsverbandes Münsterland 
e. V. gefolgt wird. Die Voraussetzungen für die Genehmigung dieser verkaufsoffenen Sonntage 
liegen vor. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlage 1

1305 Zeichen

A n l a g e  1
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus An-
lass der Veranstaltungen „Frühjahrssend“ und „Herbstsend“ in den Jahren 2006 und
2007 in Münster
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) in Verbindung mit Nr. 4.6.4. des Teils III
der Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-
und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (GV. NW S. 54/SGV.
NW 281) und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbe-
hörden (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW S. 528),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GV. NW S. 870), wird von der Stadt
Münster als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Während der Veranstaltungen „Frühjahrssend“ und „Herbstsend“ in den Jahren 2006
und 2007 dürfen die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte beschränkt auf das
Gebiet Münster-Innenstadt - innerhalb des Promenadenrings - über die allgemeine
Ladenschlusszeit hinaus an den Sonntagen, in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet
sein.
§ 2
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt
Münster in Kraft.

Beratungsverlauf (5)

06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2005 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0622/2005
Typ
Vorlage
Datum
01.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37