mandari

Befreiung von mehreren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nord III Ost, u.a. von der Art der baulichen Nutzung und der maximal zulässigen Geschossanzahl.Hier: Errichtung eines gemischt genutzten Baukörpers in Blockrandbebauung mit einem 18-geschossigen Hochhaus im Bereich Leopoldstraße, Steinstraße, Münsterstraße, Gemarkung Dortmund, Flur 40, Flurstücke 56, 80, 81, 169, 170, 171 und 178- Vorhaben gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gem. § 31 Abs. 3 BauGB

Beschlussvorlage 36720-24

Stand: Am 21.11.2024 in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 21.11.2024

    Bezirksvertretung Innenstadt-Nord

    TOP 8.7. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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