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V/0692/2018

Räumliche Erweiterung und erweitertes Leistungsangebot des Drogenhilfezentrums INDRO e.V. - Errichtungsbeschluss -

Vorlagen 06.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 17

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3_Entwurf Aufstockung 2.OG

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Haushaltsbegleitanträge_INDRO

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Ansehen

Anlage 5 Folgelastenberechnung_Stand 24.04.2018_300 .xls

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Ansehen

Anlage 1 Ratsantrag Aufstockung Indro

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Ansehen

Anlage 4_Zusammenstellung Kostenschätzung INDRO

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Ansehen

Beschlussvorlage

16699 Zeichen

V/0692/2018 
V/0692/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Räumliche Erweiterung  und erweitertes Leistungsangebot  des  Drogenhilfezentrums INDRO e.V. 
- Errichtungsbeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
   09.10.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   31.10.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das städtische Gebäude „Bremer Platz 18 -20“ wird nach Plänen des Amtes für Immobilien -
management von August 2018 für den Verein INDRO e.V. aufgestockt (siehe An lage 1: Rats-
antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 6. März 2018 Raumprogramm und An-
lage 3: Raumskizze Bremer Platz 18 -20). Die Verwaltung wird beauftragt, den Baubeschluss 
zeitnah herbeizuführen.  
 
2. Die Angebotszeiten des Drogenhilfezentrums INDRO e.V. werden erweitert um Öffnungszei-
ten am Samstag von 10.00 bis 15.00 Uhr. 
 
3. Die Trägerförderung von INDRO e.V. und die dazugehörige Zuschussgewährung verbleibt wie 
bisher im vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bewirtschafteten Produktbereich 06, 
Produktgruppe 0603 (siehe Anlage 2 : Haushaltsbegleitantrag von CDU und Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vom 20.11.2017 und im Aus-
schuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vom 21. 
November 2017). 
 
4. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A -R/0025/2018 „Raumsituation der Drogenbera-
tung INDRO e.V.“ erledigt. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
12.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Piepel 
Telefon: 492-5840 
PiepelG@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0692/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0603 Förderung von benachteili g-
ten jungen Menschen 
   
Zeile  13 Transferaufwendungen   2019 ff. 52.560  
Produktgruppe  0602 Kinder- und Jugendarbeit 2019 ff.   
Zeile  13 Transferaufwendungen   2019 ff. -52.560 budgetneutrale 
Gegenfinanzie-
rung der Meh r-
aufwendungen 
in PG 0603 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2020 ff. 11.000,00 Folgeaufwand 
 14 Bilanzielle Abschreibungen 2020 ff. 12.270,00 
 
Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile  20 Zinsen und ähnliche Finan z-
aufwendungen 
2020 ff. 12.330,00 Folgeaufwand 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0603 Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
 
   
Investitionsmaßnah-
me 
NEU Baukosten Aufstockung Sani e-
rung Bremer Str.  
2018   
Auszahlungen    822.000 apl. § 83 GO 
Einzahlungen    0  
Summe aller Auszahlungen  -822.000  
 
Die zur Finanzierung der Erweiterung der Öffnungszeiten des Drogenhilfezentrums INDRO e.V. er -
forderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Produktgruppe zusätzlich 
zur Verfügung gestellt. Die Gegenfinanzierung erfolgt budgetneutral aus Mi tteln der Produktgruppe 
0602. Die in den Produktgruppen 0111 „Immobilienmanagement“ und 1601 „Allgemeine Finanzwirt -
schaft“ erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsentwurf 2019 veranschlagt. 
 
Den in der PG 0603 zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen wird nach § 83 
GO NRW zugestimmt. Deckung: Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0301 „Leistungen für 
Schulen“, Investitionsmaßnahme 4790 „Berufskollegs – Ersatzräume“.

- 3 - 
V/0692/2018 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
Bereits mit der Vorlage V/0464/2018 „Quartiersmanagement Stadtraum Hauptbahnhof / Bremer Platz“ 
hatte die Verwaltung einen Zwischenbericht zum Stand der Prüfungen für eine Aufstockung des be-
stehenden Gebäudes des INDRO-Drogenhilfezentrums am Bremer Platz 18 - 20 bzw. räumliche Al-
ternativen hierzu gegeben. Zum damaligen Zeitpunkt waren die Fragen zur Ausweitung der Ange-
bots- und Öffnungszeiten ebenso wenig abschließend beantwortet wie die Überprüfung der Option 
der Aufstockung des vorhandenen Gebäudes abgeschlossen war. Beide Aufgabenstellungen können 
mit dieser Vorlage abgeschlossen und die erforderlichen Beschlüsse gefasst werden. Hinsichtlich der 
Überlegung einer räumlichen Verlagerung war bereits in der o. g. Vorlage ausgeführt, dass sich so-
wohl INDRO als auch die Verwaltung dafür ausgesprochen hatten, den derzeitigen Standort beizube-
halten, um Wanderbewegungen der Szene durch die Wohngebiete zu vermeiden. Somit wird aus 
fachlicher Sicht eine Verlagerung des Standortes von INDRO ausgeschlossen. 
 
Darüber hinaus wurde die Verwaltung in einem Haushaltsbegleitantrag von CDU und Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vom 20.11.2017 und im Ausschuss 
für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vom 21. November 
2017 (Anlage 2) aufgefordert, alle den Verein INDRO e.V. betreffenden Haushaltsmittel (Zuschussbe-
richt lfd. Nummern: 155, 156, 157) und die fachliche Zuständigkeit aus dem Produktbereich 06 „Kin-
der-, Jugend- und Familienhilfe“, Produktgruppe 0603 in den Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ 
zu verlagern.  
 
Die Arbeit des niedrigschwelligen Drogenhilfezentrums INDRO e.V. hat sich in über 25 Jahren be-
währt. Die niedrigschwelligen und akzeptanzorientierten Hilfen reduzieren Gesundheitsrisiken und 
soziale Verelendung der Konsumierenden und verringern gleichzeitig die Belastung der Öffentlichkeit. 
Folgende Angebote des Vereins sind aktuell integrative Bestandteile des Sucht- und Drogenhilfesys-
tems in der Stadt Münster: 
 
- Niedrigschwellige Drogenberatung und Kontaktladen 
- Drogenkonsumraum und drogentherapeutische Ambulanz (DTA) 
- Spritzentausch, Infektionsprophylaxe und Safer Use 
- Medizinische Akutversorgung 
- Mobile Spritzenentsorgung und risikominimierende Aufklärung für Konsumierende und An-
wohner/-innen 
- Entwicklungsbegleitende, psychosoziale Unterstützung für Substituierte (PSB)  
- Aufsuchende, psychosoziale Begleitung/ Betreuung von Migranten 
- Szenenahe Frauenarbeit 
- Koordinations- und Informationsstelle für Auslandsreisen von Substituierten. 
 
In enger Abstimmung mit der städtischen Drogenhilfe, bei der auch die Förderung des freien Trägers 
der Jugendhilfe verortet ist, trägt INDRO zu einer sozialverträglichen Drogenpolitik in der Stadt bei. 
Die Nutzungszahlen im Kontaktladen mit durchschnittlich 65 Personen pro Tag, Drogenkonsumraum

- 4 - 
V/0692/2018 
mit täglich 50 bis 60 Konsumvorgängen und in der Psychosozialen Begleitung Substituierter (PSB) 
mit ca. 200 begleiteten Substitutionspatienten sind seit Jahren auf einem hohen Niveau konstant.  
 
Im Dezember 2015 wurden in einer Rechtsverordnung des Landes NRW die Zugangskriterien für den 
Drogenkonsumraum geändert, so dass auch Substituierte unter bestimmten Bedingungen Zugang 
erhalten. Dies hat zu einer erhöhten Frequentierung des Konsumraumes geführt.  
Im Rahmen der Drogentherapeutischen Ambulanz mit integriertem Konsumraum stehen z. Zt. zwei 
Vollzeitstellen Sozialpädagogen/-innen / Sozialarbeiter/-innen sowie 25 Wochenstunden für einen 
Rettungssanitäter und 10 Wochenstunden für einen Krankenpfleger/-in zur Verfügung. Die Rechts-
verordnung des Landes NRW erfordert eine ständige Anwesenheit von drei Mitarbeiter/-innen im 
Drogenkonsumraum (Ausgabe-, Warte- und Konsumbereich). Zurzeit werden vier Plätze zur intrave-
nösen Applikation und seit Anfang Juni 2018 zwei Raucher/-innenplätze mit geschlossener Entlüftung 
zur Verfügung gestellt.  
 
Im Zuge der Umbaumaßnahmen u.a. durch den Abriss der Pergola und Brunnenanlage sind die 
Auswirkungen der erhöhten Sichtbarkeit der Szene deutlich spürbar. Dies hat auch zu einer höheren 
Frequentierung des Konsumraums derzeit von ca. 60 - 70 Personen täglich geführt. 
 
Aufgrund der neuen Bedarfe und der sich abzeichnenden erhöhten Inanspruchnahme wurden die 
Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums und des Spritzentauschangebots bereits im November 
2017 täglich um eine Stunde nach vorne von 11.00 Uhr auf 10.00 Uhr ausgeweitet. Zusätzlich werden 
täglich Spritzen im Bahnhofsumfeld entsorgt. Samstags und sonntags erfolgt darüber hinaus die Be-
treuung des Spritzenautomaten. 
 
 
2. Aufstockung / Sanierung der Räumlichkeiten Bremer Platz 18 - 20 
INDRO e.V. benötigt für sein niedrigschwelliges Drogenhilfezentrum vor dem Hintergrund neuer Nut-
zergruppen und der Intensivierung der Nutzung der Angebote Drogenkonsumraum und Kontaktcafé 
erweiterte Räumlichkeiten.  
 
Da eine örtliche Verlagerung des Drogenhilfezentrums in Ermangelung geeigneter Immobilien im un-
mittelbaren Umfeld des Bremer Platzes und befürchteter Wanderbewegungen der Szene durch die 
Wohngebiete bei Verlagerung in entferntere Bereiche (z.B. Alter Güterbahnhof) aus fachlicher Sicht 
ausgeschlossen wird, bleibt nur die Option einer räumlichen Erweiterung der bislang genutzten Im-
mobilie Bremer Platz 18-20.  
 
Um die Beratungssituation in der bestehenden Immobilie  zu entzerren, ist angedacht, die bestehen-
de Immobilie durch eine Aufstockung um ein Geschoss zu ergänzen. Grundlage für die Kostenschät-
zung waren das vorgelegte Raumprogramm und entsprechende Skizzen des Trägers INDRO e.V. 
(siehe Anlage 3: Raumprogramm INDRO).   
 
Aus statischer Sicht ist nach Vorprüfung grundsätzlich eine Aufstockung des Gebäudes möglich, im 
Anschluss muss noch ein Baugrundgutachten detaillierte Auskunft über die Gründungsverhältnisse 
liefern. Aus bauordnungs- und planungsrechtlicher Sicht bestehen nach Vorprüfung ebenfalls keine  
Bedenken. Zum jetzigen Zeitpunkt sind also keine Ausschlusskriterien, welche gegen die geplante 
Erweiterung sprechen könnten, erkennbar. Eine abschließende Prüfung der Genehmigungsfähigkeit 
des konkreten Vorhabens erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

- 5 - 
V/0692/2018 
Aufgrund der Eigentums- und Platzverhältnisse muss die Baustelle von der Straßenseite Bremer 
Platz erschlossen werden. Dabei wird zu beachten sein, dass der Betrieb von INDRO im Erdge-
schoss, wenn auch in eingeschränkter Form, weiter gewährleistet wird. Neben notwendigen Rück-
bauarbeiten ist eine Aufstockung um eine Etage mit insgesamt drei Beratungsbüros, einer Personal-
Toilettenanlage und einem Lagerraum vorgesehen. Weiterhin sollen im EG und 1. OG notwendige 
Renovierungsarbeiten (u. a. Maler-, Tischler-, Fliesenarbeiten, Überprüfung und erforderliche Erneue-
rung der technischen Gebäudeausrüstung) durchgeführt werden. 
 
Bei der Kostenschätzung zur Aufstockung um ein weiteres Geschoss mit einer Netto-Grundfläche von 
73 qm und Sanierung des Bestandes der Räumlichkeiten von INDRO e.V. mit einem finanziellen Ge-
samtvolumen von 822.000,00 € ist eine Umsetzung in 2019 zugrunde gelegt (siehe Anlage 4: Kos-
tenschätzung – Zusammenstellung „Aufstockung und Sanierung des Bestandes INDRO e.V.“). Sollte 
sich die Ausführung verzögern, so ist der Baupreisindex zu berücksichtigen und ggf. weitere Mittel 
bereitzustellen. 
 
 
3. Erweiterung der Öffnungszeiten 
Im Zuge des Bahnhofumbaus und der Neugestaltung des Bremer Platzes hat sich eine stärkere 
Sichtbarkeit der Drogenszene durch Konzentrierung ergeben mit den sichtbaren Folgeerscheinungen 
wie offenem Konsumgeschehen, Dealtätigkeiten, Spritzenfunden etc.. Hinzu kommt eine sich ab-
zeichnende Selbstverdrängung der Drogenszene in angrenzende Wohnbereiche. 
 
Eine Ausweitung der Öffnungszeiten auf den Samstag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr mit den Leistun-
gen Spritzentausch / DTA / Beratung, Mobile Spritzenentsorgung und Kontaktcafé werden dazu bei-
tragen, die Sichtbarkeit für den Zeitpunkt des Konsums/Aufenthalts im öffentlichen Raum zu reduzie-
ren und somit die Öffentlichkeit vom offenen Konsumgeschehen und Spritzenfunden zu entlasten. 
 
 
4. Personal- und Sachmittelbedarf  
Laut Rechtsverordnung des Landes NRW über den Betrieb von Drogenkonsumräumen in der letzten 
Änderung vom 1.12.2015 müssen jeweils drei fachkompetente Mitarbeiter/-innen anwesend sein. Bei 
zeitgleicher Öffnung des Kontaktcafés muss der Samstag insgesamt mit mindestens sechs qualifizier-
ten Mitarbeiter/-innen abgedeckt werden. 
  
Personalkosten  
- 0,25 VZ Sozialar-
beiter/-in mit Erster-Hilfe-Ausbildung/  
Rettungssanitäter/-in/ Drogennotfallprophylaxe   12.500,00€  
 
- 0,25 VZ Sozialarbeiter/-in mit Erster-Hilfe-Ausbildung / Drogennotfallprophylaxe, nied-
rigschwellige Kontaktladenarbeit 
  12.500,00 €  
 
- 32 Stunden für Nied-
rigteilzeitkräfte für die qualifizierte Mitarbeit im Drogenkonsumraum, aufsuchende mobile 
Spritzenentsorgung   22.560,00 €  
_____________ 
Jährliche Personalkosten insgesamt 47.560,00 €

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V/0692/2018 
Sachmittel 
- Pauschalisierter Sockelbetrag für Verwaltung, Sachmittel, Programmkosten (Kontaktladen, 
Konsumraum) etc., ca. 10% der Zuwendungssumme 
 
Jährliche Sachmittel:                                                       5.000,00 € 
                                                                                                      
Gesamtkosten (ab 1.1.2019) 52.560,00 € 
 
 
5. Verortung der Trägerförderung – Haushaltsbegleitanträge 2018 
Die Zuständigkeiten in der Suchtkrankenhilfe sind in Münster seit langem zwischen dem Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien sowie dem Gesundheits- und Veterinäramt aufgeteilt. Die Beratungs-
angebote und Hilfen für Abhängigkeitserkrankte, die „illegale“ Drogen konsumieren, werden vom Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien bereitgestellt. Die Arbeit der städtischen Drogenberatung wurde 
seit dem Jahr 1989 durch die Einrichtung des Drogenkontaktcafés INDRO e.V. als freiem Träger der 
Jugendhilfe ergänzt. Insofern bilden Drogenberatung und INDRO e.V. eine ineinandergreifende Ein-
heit, deren unterschiedliche Ämteranbindung die jeweilige Funktionalität erheblich einschränken wür-
de. 
 
Es gibt eine eindeutige Trennung der Klientenbetreuung in legale Suchtmittel (Amt 53) und illegale 
Drogen (Amt 51) für erwachsene Klienten, die sich in der Praxis bewährt hat. Diese gewachsene or-
ganisatorische Verankerung orientiert sich an möglichst umfassenden Erfolgsaussichten für die Ziel-
gruppen, wird flankiert durch ebenso gewachsene und beständige Netzwerke und zeichnet sich in der 
Praxis durch Akzeptanz und kontinuierliche Inanspruchnahme aus. Die jugendlichen Klienten werden 
umfassend durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien betreut. Auch die Präventionsmaß-
nahmen für diese Zielgruppe werden ausschließlich vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
organisiert und angeboten.  
 
Aus den genannten Gründen verbleibt es bei der bisherigen Aufgabengliederung.  
 
 
Fazit 
Die aufgezeigte Erweiterung des Leistungsangebotes und die Erweiterung der Öffnungszeiten sowie 
die Aufstockung und Sanierung des niedrigschwelligen Drogenhilfezentrums sollen dazu beitragen, 
die Problemlage zu entschärfen. Eine aktuell feststellbare intensivere Nutzung der Angebote erfordert 
darüber hinaus eine Verbesserung der ohnehin sehr beengten räumlichen Situation. 
 
Eine Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums wie auch der aufsuchenden, mobilen 
Spritzenentsorgung auf den Samstag wird zu einer weiteren Beruhigung der Situation beitragen.  
 
Die bestehende organisatorische Zuordnung des anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe INDRO 
e.V. zum Produktbereich 06 folgt der Organisation der Aufgabenerfüllung, die aufgrund der gewach-
senen und erfolgreichen Netzwerke und der hohen Akzeptanz und kontinuierlichen Inanspruchnahme 
durch die Nutzergruppen weiterhin Bestand haben wird.

- 7 - 
V/0692/2018 
Der Ratsantrag A-R/0025/2018 vom 6. März 2018 sowie die Haushaltsbegleitanträge vom 20. und 21. 
November 2017 von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL sind damit abschließend bearbeitet. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Ratsantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 6. März 2018  
Anlage 2: Haushaltsbegleitantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Ausschuss für Kinder, Jugen d-
liche und Familien vom 20.11.2017 und im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz 
und Arbeitsförderung vom 21. November 2017 
Anlage 3: Raumskizze Bremer Platz 18-20  
Anlage 4: Kostenschätzung - Zusammenstellung „Aufstockung und Sanierung des Bestandes INDRO e.V.“  
Anlage 5: Folgelastenberechnung

Anlage 3_Entwurf Aufstockung 2.OG

627 Zeichen

Büro 1 
Büro 3 
Büro 2 
WC-D 
WC-H 
Lager 
Flur 
2. Obergeschoss 
Mues 
0133 
Projektleitung 
Standortnummer 
Bauen im Bestand Zeichnung 
Entwurf 
Amtsleitung / Technische Leitung 
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung 
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung 
Projektdatei 
Planbezeichnung 
Projektverzeichniss 
Erstellung Maßstab 
Räumliche Erweiterung des 
Drogenhilfezentrums: 
Aufstockung eines 
zweiten Obergeschosses 
 
E/2 Grundriss 2.OG 
Index 
Projektnummer Planphase 
Planart/Bauteil Planinhalt 
24.08.2018 1:100 
Nienaber / Michel 
Wieczorek / Mümken 
INDRO e.V. 
Bremer Platz 18-20 
Projektadresse 
Bauvorhaben

Anlage A

1568 Zeichen

Anlage A zur V/0692/2018 
Kurzüberblick 
Vermeidung von Verdrängungseffekten der Drogenszene am Bremer Platz durch bedarfsorien-
tierte räumliche Aufstockung des Drogenhilfezentrums INDRO e.V. sowie Ausweitung der Ange-
botszeiten um Öffnungszeiten am Samstag von 10.00 bis 15.00 Uhr. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziele/ Zielerreichung: 
 Reduzierung bzw. Vermeidung von Verdrängungseffekten in die anliegenden Wohngebie-
te des Bremer Platz 
 Ausstattung der Einrichtung mit bedarfsgerechten Räumlichkeiten 
 Ausweitung und Intensivierung der Beratungsangebote 
 Ausweitung und Intensivierung der Konsumraumnutzung (neue Nutzergruppen!) 
 Ausweitung der Öffnungszeiten auf das Wochenende (Samstags von 10 bis 15 Uhr) 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Inklusion/ Migration: 
Es gilt bestehende Angebote der suchtmedizinischen Versorgung bedarfsgerecht auszustatten 
und vorzuhalten, um Wanderbewegungen der Szene und Verdrängungstendenzen in anliegende 
Wohnbezirke weitestgehend zu vermeiden.

Anlage 2 Haushaltsbegleitanträge_INDRO

2266 Zeichen

Wr

BÜNDRIS 90

Ei a \
. DIE GRÜNE ER i wer, N}
Bündnis 90/Die Grünen/GAL nn CDU x

enueleeln Münster Su . j . Ratsfraktion Münster

20.11.2017 >

> Heushatsbogotantrag j ZZ 7R} F nn‘
Bezug: INDRO a.V / Transfer in den IEIRRHERE 05,

Die Verwaltung wird beauftragt,
die Förderung. des Vereins INDRO ev. aus dem! Haushalt des Amtes für Kinder- Det Me
Familie in den Haushalt des Amtes für Soziales, Arbeit und ln zu transferieren.

“ Begründung: . I }

. Der Verein INDRO e.V. leistet wichtige Arbeit im Bereich der.Hilfe für Suchtkranke Menschen.
Es handelt sich bei der Arbeit von INDRO e.V. allerdings nicht. um ein präventives Arbeiten an
„Jugendlichen, sondem vielmehr um eine Arbeit im Saetue ei Bereich der Sozialarbeit -
“mit hicht mehr minderjährigen Menschen.

Dahet. ist eine Transferierung! ‚der Häushaltsmittel | und der-fachlichen Zuständigkeit der Arbeit,
- von INDRO e.V. eine haushalterische und AU Konsequenz.

“Finanzielle een: Keine

ens Heinemänn und Fraktion Jutta Möllers und Fraktion

DIE GRÜNE:

FE oa

S
=:
2 WMORSTER

ERR DRS 4

Bündnis 90/Die Grüner/GAL
Ratsfräktion Münster

Haushaltsbegleitantrag

Antrag zum Haushalt 2018

"Münster

CDU.
Ratsfraktion Münster

21. November 2017

i Verlagerung der Zuständigkeit für Indro e.V. [ +

Der‘Ausschuss für Soziales; Stiftungen, Gesu ndheit, Verbraucherschutz und

Arbeitsförderung (ASSGVAF) empfiehlt / Rat beschließt:

Die Verwaltung wird Bee alle den Verein Indro e.V. betreffenden Zuschüsse.
(Zuschussbericht lfd. Nummern: 155, 156, 157) aus dem Produktbereich 06 , ‚Kirider-, .
- Jugend- und Familienhilfe“, und hier die Produktgruppe 0603 in den Produktbereich 05

„Soziale Leistungen“ zu verschieben, ebenso ‚den aktuellen Haushaltsantrag über

- 40, 000 Euro.

Begründung: j

Die‘ Zielgruppi besteht mehrheitlich aus Erwachsenen. Auch die beantragten
zusätzlichen HH Mittel beziehen sich auf eine eher soziale als jugendhilferelevante
Problematik. Es geht um den Umbau der Bahnhofsostseite und die damit
einhergehenden möglichen Konsequenzen für die Szene „hinterm Bahnhof“, Hier“

Richard Halberstadt

Karin Reismann '

Christel Löschelder
und CDU-Fraktion

werden au: personelle und sächliche Ressouften gebraucht.

‘Harald Wölter

Otto Reiners
Sylvia Rietenberg
und GAL-Fraktion

en,

Anlage 5 Folgelastenberechnung_Stand 24.04.2018_300 .xls

2820 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten  Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 04.09.18 
Amt: 23 
A Investitionsmaßnahme 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0603 Förd erung von benachtiligten jungen Menschen - 1601Allg. Finanzwirtschaft 
Investitionsmaßnahme: räuml. Erweiterung Drogenhilfe zentrum INDRO e.V. 
Jahr der Fertigstellung: 2020 
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre 
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre 
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre 
B Kapitalbedarf/ Finanzierung 
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 
2. Beiträge 0,00 0,00 
3. Eigenanteil Stadt Münster 822.000,00 100,00 
Gesamt-Kapitalbedarf 822.000,00 100,00 
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00 
2. Baukosten 771.306,00 93,83 
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 50.694,00 6,17 
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 
Gesamtkosten 822.000,00 100,00 
D Folgeaufwendungen pro Jahr 
Einmalig im 
Haushaltsjahr: 
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 9.170,00 25,76 
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 1.833,00 5,15 
Zwischensumme 2020 11.000,00 30,91 
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 
6. Bilanzielle Abschreibungen 2020 12.270,00 34,47 
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 
Zwischensumme 2020 0,00 0,00 
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 
9. Fremdkapitalzinsen 2020 12.330,00 34,63 
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 12.330 € p.a. 
+ Tilgung (3 %) 24.660 € p.a. 
= Schuldendienst 36.990 € p.a. 
Summe Folgeaufwendungen 
35.600,00 100,01 
E Folgeerträge pro Jahr 
Einmalig im 
Haushaltsjahr: 
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 #DIV/0! 
2. Auflösung Sonderposten 2020 0,00 #DIV/0! 
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 #DIV/0! 
4. Mieten und Pachten 0,00 #DIV/0! 
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 #DIV/0! 
Summe Folgeerträge 0,00 #DIV/0! 
Einmalig im 
Haushaltsjahr: 
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro 
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro 
insgesamt 35.600,00 
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,33 
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro 
J Erläuterungen 
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Anlage 1 Ratsantrag Aufstockung Indro

2246 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0025/2018

BÜNDNIS 90
DIE arunen T

EEE an munsscn

. \
für Enster
Bündnis 90/Die Grünen/GAL . CDU

Ratsfraktion Münster  Ratsfraktion Münster

Antrag

06.03,2018
Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Vorbereitung auf die Dialogveranstaltung mit der
Bürgerschaft im Sommer 2018 zu prüfen:

1. ob das bestehende Gebäude der Drogenberatung INDRO e.V. an der Bremer Straße
“durch eine Aufstockung um ein Obergeschoss erweitert werden kann;

\

2. ob es ggfs. räumliche Alternativen (z. B Alter Güterbahnhof) gibt, die von INDRO
e.V, für seine Arbeit genutzt werden könnten und mehr Platz bieten.

Begründung: \

Der Verein INDRO e.V. befindet sich seit 1994/95 in der Bremer Straße an der Ostseite
des Bahnhofs. Im Drogenhilfezentrum werden niedrigschwellige Beratungsangebote, der
Kontaktladen, sowie auch der Konsumraum betrieben, in dem Drogenabhängige Hilfe
bekommen. Weitere dort wahrgenommene Aufgabenbereiche sind u.a. die psychosoziale
Betreuung Substituierter, Spritzentausch, medizinische Akutversorgung, szenenahe Frauenarbeit
oder das Projekt "Aufsuchende Arbeit und mobile Spritzenentsorgung". Der Verein engagiert
sich aber auch in der Öffentlichkeitsarbeit und Drogenpolitik und führt nicht zuletzt
praxisnahe Drogenforschung durch.

Der stetige Anstieg von betroffenen hilfesuchenden Personen macht eine dringende
Erweiterung des Gebäudes erforderlich. Die vorhandene Immobilie ist für die umfangreiche
Arbeit des Vereines INDRO e.V. zu klein geworden. Es fehlt nicht nur Platz für direkte
Drogenberatung, sondern auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, da das
Beratungspersonal wächst. Gerade in diesem Bereich stehen die Sicherheit und Hygiene der
Beratung an erster Stelle für einen reibungslosen Ablauf der Beratung.

Da das Gebäude nur über zwei Etagen verfügt, soll geprüft werden, ob diese Immobilie
aufgestockt werden kann. Die Immobilie befindet sich im Eigentum der Stadt Münster,

Gegeben falls soll eine weitere Alternative in räumlicher Nähe für die Arbeit des Vereins
gefunden werden, die es erlaubt, die bewährten Angebote und die Betretung von Betroffen
im gewohnten Rahmen fortsetzen zu können.

gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners
und Fraktion und Fraktion

Anlage 4_Zusammenstellung Kostenschätzung INDRO

857 Zeichen

Anlage __ zur Vorlage V/ 
KOSTENSCHÄTZUNG - Zusammenstellung 
PROJEKT Aufstockung um ein weiteres Geschoss 
und Sanierung des Bestandes 
INDRO e.V. Drogenberatung (133) 
Bremer Platz 18-20 
Stand Planung: Aufstellung Raumplan und Bedarfe (51. 29) 
KG 100 Grundstück 0,00 
KG 200 Herrichten und Erschließen 18.500,00 
KG 300 Bauwerk -baukonstruktion 264.000,00 
KG 400 Bauwerk -Technische Anlagen 147.950,00 
KG 500 Außenanlagen 6.000,00 
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 42.600,00 
KG 700 Baunebenkosten 117.026,00 
Zwischensumme netto 596.076,00 
19% MWSt 113.254,44 
Zwischensumme 1 brutto 709.330,44 
Baupreisindex 38.303,84 
Zwischensumme 2 brutto 747.634,28 
Unvorhersehbares 74.763,43 
GESAMTKOSTEN  brutto gerundet 822.000,00 
Aufgestellt: 24.07.2018 
Stadt Münster 
Amt für Immobilienmanagement 
i.A. i.A. i.A. 
gez. Mues gez. Wieczorek gez. Mümken

Beratungsverlauf (6)

26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bremer Straße 2018
  • Bremer Platz 18

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0692/2018
Typ
Vorlagen
Datum
06.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37