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V/0425/2020/1

Neubau der Matthias-Claudius-Schule Handorf, Drostestraße 7, 48157 Münster

Vorlagen 21.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 33

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

6249 Zeichen

V/0425/2020/1 
V/0425/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau der Matthias-Claudius-Schule Handorf, Drostestraße 7, 48157 Münster 
hier: Grundsatzbeschluss zum Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes im Plangebiet 
Kirschgarten und Neubau einer Dreifachsporthalle auf dem Grundstück Drostestraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie für eine bauliche Erweiterung der 
Matthias-Claudius-Grundschule Handorf zur 4-Zügigkeit am Standort Drostestraße abgeschlos-
sen ist (Anlage 1: Lageplan). 
 
2. Der Rat bestätigt die Entscheidung vom 12.12.2018 (vgl. Vorlage V/0705/2018/2), angesichts der 
geplanten Wohnbaulandentwicklung für Handorf den Beschluss vom 13.12.2017 (vgl. Vorlage 
V/0845/2017/1, Ziffer 2.1) zur baulichen Erweiterung zur 3-Zügigkeit aufzuheben. 
 
3. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie den Grundsatzbe-
schluss für einen Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes im Bereich des in Aufstellung 
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstra-
ße“. Über das mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossene Musterraumprogramm hinaus wer-
den Räume für gemeinsames Arbeiten im Ganztag sowie 2 Räume für die Musikschule berück-
sichtigt (Anlage 2). 
 
3.1 Dieser Grundsatzbeschluss steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des ergebnisoffenen und 
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / 
Heriburgstraße“. 
 
3.2 Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Planungsleistung einen kom-
binierten Wettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten zur Erlangung des Planungs-
konzeptes einschl. Kostenermittlung für den Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes mit 
dem in Anlage 2 dargestellten Raumprogramm einschließlich VgV-Verfahren (auch Tragwerks-
planung und die haustechnische Planung) durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
25.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Woltering 
Telefon: 492-4013 
WolteringThomas@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0425/2020/1 
den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunäc hst nur Planungskosten in Höhe von 700.000 € an-
fallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem E r-
richtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die über die bisherigen Veranschlagungen hinau s-
gehenden Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. 
 
5. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss, nach Fertigstellung des Neubaus der Matthias-Claudius-
Grundschule Handorf das bestehende Schulgebäude zurückzubauen und an dem Standort eine 
neue Dreifachsporthalle zu errichten. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Beschluss, zur Vorbereitung der Vergabe der Architekten-
leistung einen Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kosten-
schätzung für den Neubau der Dreifachsporthalle durchzuführen und die Planungskosten dafür 
bereitzustellen, erst gefasst wird, wenn eine nähere zeitliche Perspektive bekannt ist. 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land 
NRW der Initiative STARKESHandorf „NEUE Grundschule für Handorf“ inhaltlich behandelt und 
damit erledigt ist (Anlage 3). 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Prüfauftrag an die Verwaltung zur Vorlage V/0109/2020/1 
(Ziffer 2.2) bearbeitet wurde und auf dem vorgesehenen Grundstück des in Aufstellung befindli-
chen zukünftigen Bebauungsplanes 562 keine Errichtung der 4-zügigen Matthias-Claudius-
Schule Handorf und der Dreifachsporthalle zusammen an dem Standort des alten Bürgerbads 
möglich ist. 
 
9. Der Wettbewerb wird mit einem Investitionsbudget ausgelobt. Das Budget wird vorab vom 
Amt für Immobilienmanagement anhand des Raumprogramms, der Bedarfsplanung und 
der Standortbedingungen ermittelt. Der Baupreisindexstand zum Zeitpunkt der Festlegung 
des Budgets wird benannt. 
 
10. Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros werden aufgefordert, mit der Abgabe ihres Ent-
wurfs eine Kostenschätzung zu den Investitionskosten und Lebenszykluskosten des Ent-
wurfs vorzulegen. Im Rahmen der Wettbewerbsprüfung werden diese Kostenschätzungen 
durch ein externes Ingenieurbüro/Kalkulatoren geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird der 
entsprechenden Jurysitzung vorgelegt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung zu Ziffer 3. (Planungskosten für den Neubau eines 4-zügigen Schulgebäudes 
ohne Dreifachsporthalle) ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4890 Erweiterung Matthias-
Claudius-Schule Handorf 
   
Auszahlungen   2020 60.000  
   2021 480.000  
   2022 160.000

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V/0425/2020/1 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4890 „Erweite-
rung Matthias-Claudius-Schule Handorf“ zur Verfügung. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 13.08.2020 und die Bezirksver-
tretung Münster-Ost hat in ihrer Sitzung am 13.08.2020 die Vorlage V/0425/2020 jeweils einstimmig 
beschlossen. 
 
Im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 18.08.2020 wurde ein Änderungs-
antrag beraten (s. Fettdruck in den Beschlussvorschlägen 9 und 10) und die Vorlage V/0425/2020 
wurde einstimmig geändert beschlossen. 
 
Im Rahmen der weiteren Beratung der Vorlage hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien in seiner Sitzung am 19.08.2020 einstimmig geändert beschlossen. 
 
Auch der Sportausschuss in seiner Sitzung am 20.08.2020 entsprechend der Beschlussfassung im 
Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen einstimmig geändert beschlossen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dem geänderten Beschlussvorschlag gem. Ziffern 9 und 10 zu fol-
gen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 39 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Drostestraße 7
  • Hobbeltstraße
  • Heriburgstraße
  • Kirschgarten

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Details

Aktenzeichen
V/0425/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37