V/0885/2006
14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Roxel Nord II
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Anlage 2 Plan
586 Zeichen
Anlage 2 zur Vor- lage Nr. 885/2006 UNS SI KNSNN D\ VA Wohnbaufläche TTGHT1 Gewerbegebiet /_Iloe] | ohne Entwicklung E00 Dauerkleingarten > „ . jelberei Amt für Stadtentwicklung - ] Spielbereich A Flächen für Ver- | Stadtplanung | und Entsorgung EEE) Fläche für die Landwirtschaft Verkehrsplanung (®p} Fumpwerk - R K- " hakabacken jr, flächen mit besonderer Bedeu- Plan zur 14. Änderung des fortge- ” . tung für die Landwirtschaft schriebenen Flächennutzungsplanes 5 %| Fläche für Wald N Fame: Fläche für > Altlast- / Verdachtsfläche _ Stand: 18.10.2006 Aufschüttungen M.: 1:15.00
Beschlussvorlage
2570 Zeichen
V/0885/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp im Stadtteil Roxel Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 07.12.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Havixbecker Straße / Stodtbr ockweg; Nordumgehung / Brockkamp im Stadtteil Roxel dahingehend geändert, dass u.a. die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft und die Grünfläche teilweise als Wohnbaufläche neu dargestellt werden. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Flächennutzungsplanänderung keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die geplante Ent- wicklung eines weiteren Wohngebietes im Norden von Roxel östlich der Havixbecker Straße und in der Nähe des Ortszentrums. Der Bereich schließt nördlich an das aktuell entstehende Neubaugebiet Roxel-Nord (Be- bauungsplan Nr. 461) an. Der wirksame FNP stellt den Änderungsbereich im west lichen Teil als Fläche für die Landwirtschaft und den östlichen Abschnitt als Grünfläche mit der Zweckbes timmung „Parkanlage“ dar. Ein westliches Teilstück unmittelbar östlich entlang der Havixbecker Straße ist im wirksamen FNP bereits als Wohnbaufläche darge- stellt und teilweise auch bereits bebaut. Für die pl anungsrechtliche Sicherung der geplanten Wohnnutzung ist daher die Änderung des FNP erforderlich. Mit der vorliegenden Änderung werden die Fläche für die Landwirtschaft und die Grünfläche im Wesentlichen in eine Wohnbaufläche umgewidmet. Im Parallelverfahren wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 488: Roxel - Nord II (Havixbecker Straße / Stodtbrockweg; Nordumgehung / Brockkamp) durchgeführt. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I.V. Anlagen: 1. Begründung 2. Plan gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0885/2006 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk Ruf: 492 6111 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 31.10.2006 Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage 1 - Begründung
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14. Änderung Flächennutzungsplan
Entwurf
1
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 885/2006
BEGRÜNDUNG
zum Entwurf der 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der
Stadt Münster für den Bereich Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung /
Brockkamp im Stadtteil Roxel
Inhalt
1. Planungsanlass und Planungsziele
2. Änderungsbereich
3. Begründung des Wohnflächenbedarfs
Diskussion möglicher Wohnbauflächen-Alternativen
3.1 Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan
3.2 Stadtteilrahmenplan Roxel
3.3 Standortalternativen zur Erweiterung des Wohngebietes Roxel-Nord
4. Änderungsinhalte
4.1 Wohnbaufläche
4.2 Flächen für die Ver- und Entsorgung
– Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken –
4.3 Grünflächen – Zweckbestimmung Parkanlage –
4.4 Grünflächen – Zweckbestimmung Spielbereich A –
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB
5.1 Rahmen der Umweltprüfung
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
5.4 Zusammenfassung
6. Gesamtabwägung
6.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zum Wohngebiet Roxel-
Nord (Umweltbericht)
6.2 Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich
6.3 Altlasten
6.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
1. Planungsanlass und Planungsziele
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungspla ns (FNP) der Stadt Münster ist die geplante
Entwicklung eines weiteren Wohngebietes im Norden von Roxel östlich der Havixbecker Straße und in
der Nähe des Ortszentrums. Der Bereich schließt nörd lich an das aktuell entstehende Neubaugebiet
Roxel-Nord (Bebauungsplan Nr. 461) an.
Der wirksame FNP stellt den Änderungsbereich im wes tlichen Teil als Fläche für die Landwirtschaft
und den östlichen Abschnitt als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar. Ein westli-
ches Teilstück unmittelbar östlich entlang der Havix becker Straße ist im wirksamen FNP bereits als
Wohnbaufläche dargestellt und teilweise auch bereit s bebaut. Für die planungsrechtliche Sicherung
der geplanten Wohnnutzung ist daher die Änderung de s FNP gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch
(BauGB) erforderlich. Mit der vorliegenden Änderung werden die Fläche für die Landwirtschaft und die
Grünfläche im Wesentlichen in eine Wohnbaufläche umgewidmet.
Im Parallelverfahren wird die Aufstellung des Bebau ungsplans Nr. 488 „Roxel-Nord II – Havixbecker
Straße / Stodtbrockweg; Nordumgehung / Brockkamp“ durchgeführt.
14. Änderung Flächennutzungsplan
Entwurf
2
Der Stadtteil Roxel ist ein bedeutender Schwerpunkt für die Münsteraner Wohnsiedlungsentwicklung.
Der fortgeschriebene FNP sieht im Stadtteil Roxel u nter anderem Erweiterungsflächen für die Sied-
lungsentwicklung am nordwestlichen Ortsrand, westli ch der Havixbecker Straße vor, die an das von
der Änderung betroffene Gebiet angrenzen. Planungsz iel ist nun die nördliche Arrondierung des Neu-
baugebietes Roxel-Nord I (Bebauungsplan Nr. 461 „Roxel-Nord“). Das im Bau befindliche Wohngebiet
wird durch den Bebauungsplans „Roxel-Nord II“ um ru nd 3,8 ha nach Norden erweitert. Der Mangel
an Wohnbauflächen in Roxel sowie der Bedarf an qual itativ hochwertigem Bauland im Stadtgebiet
Münster sollen damit gedeckt werden.
Nördlich des Änderungsbereichs befindet sich das Gewerbegebiet „Havixbecker Straße / Stodtbrock-
weg“, das auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 218 entstanden ist. Dieser glie-
dert das Gewerbegebiet nach dem Abstandserlass von 1974 in zwei Teilbereiche. Im Zuge der Auf-
stellung des Bebauungsplans „Roxel-Nord II“ soll das Gewerbegebiet nach heutigen Standards und
Abstandsflächen strukturiert werden. Emissionsträchtige Anlagen werden durch die Neugliederung
wohnabgewandt zukünftig nur noch im Zentrum der Fläche zulässig sein, während südlich und nörd-
lich angrenzend nur Betriebe der nächst niedrigeren Abstandsklasse zulässig sind. Umlaufend um das
gesamte Gewerbegebiet - zum Wohnen bzw. zu anderen empfindlichen Nutzungen hin orientiert –
wird zukünftig nur nicht bzw. weniger störendes Gewerbe zulässig sein. Damit sollen optimale Bedin-
gungen für die Gewerbetreibenden geschaffen werden, die zentral in der Fläche Entwicklungsmög-
lichkeiten sicherstellen, und zugleich den Anforderungen des Immissionsschutzes im Umfeld und vor
allem hinsichtlich der zukünftig im Süden angrenzenden Wohnnutzung Rechnung getragen werden.
Die differenzierten immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen sind dem Bebauungsplan Nr. 488
„Roxel Nord II“ zu entnehmen.
Durch die Neustrukturierung des Gewerbegebietes und die geplante Errichtung eines trennenden
Lärmschutzwalls ist davon auszugehen, dass keine Belastungen durch gewerbetypische Emissionen
für das heranrückende Wohnen entstehen.
Unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten soll das Gewerbegebiet, das heute an die Havixbecker
Straße angebunden ist, zukünftig im Zuge des Baus der geplanten Roxeler Nordumgehung über den
Stodtbrockweg direkt an die Nordumgehung angeschlossen werden, so dass die entstehenden
Wohnbauflächen zukünftig nicht weiter durch Lärmemissionen des gewerblichen Verkehrs beeinträch-
tigt werden. Bis zum Bau der Nordumgehung muss aber die jetzige Anbindung der gewerblichen Er-
schließung dienen, was mit der heranrückenden Wohnnutzung noch verträglich ist, solange die ver-
kehrliche Nutzung maximal den Status quo beibehält und hier zukünftig nicht intensiviert wird.
Gemäß dem Beiplan „Entwicklungsschwerpunkte für die Zentrenfunktionen“ zum fortgeschriebenen
Flächennutzungsplan wird dem Stadtteil Roxel folgend e Zentrenfunktion zugewiesen: Roxel hat be-
züglich der Versorgung mit Gütern und Dienstleistun gen des täglichen Bedarfs und Teilsortimenten
des mittel- und langfristigen Bedarfs die Funktion e ines Grundversorgungs- / Stadtteilzentrums. Diese
Leistungen konzentrieren sich im Ortskern Roxel, de r vom Plangebiet Roxel-Nord aus fußläufig er-
reichbar ist.
Die im Änderungsbereich zusätzlich dargestellten Wo hnbauflächen profitieren sowohl von der bereits
vorhandenen Infrastruktur in Roxel als auch der in Planung befindlichen Infrastruktur für das Neubau-
gebiet Roxel-Nord I: Ein Kindergarten und ein Spielplatz werden im Zuge des Ausbaus errichtet.
Die geplanten Wohnbauflächen werden über verkehrsbe ruhigte Anliegerstraßen durch die Verlänge-
rung der Straßen Im Seihof und Bredeheide an die Rox eler Straße sowie über die verlängerte Straße
Buschkamp an die Havixbecker Straße angebunden.
2. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich des FNP wird im Norden durch da s Gewerbegebiet „Havixbecker Stra-
ße/Stodtbrockweg“ und dessen Zufahrt von/zur Havixbecker Straße begrenzt. Nordöstlich enthält der
FNP die Darstellungen einer bestehenden Waldfläche s owie einer Grünfläche für eine geplante Klein-
gartenanlage im Anschluss an den Änderungsbereich. Im Westen schließt der Änderungsbereich an
14. Änderung Flächennutzungsplan
Entwurf
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die Grenze der im wirksamen FNP bereits dargestellte n Wohnbaufläche östlich entlang der Havixbe-
cker Straße an. Die südliche Abgrenzung wird bestim mt durch die Grenzen des Bebauungsplans Nr.
461 „Roxel-Nord I“. Im Osten endet die Fläche an der Straße Brockkamp. Hier geht das Änderungs-
gebiet in den östlich angrenzenden, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum über.
3. Begründung des Wohnflächenbedarfs in Münster – Roxel
3.1 Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan
Die Ziele der Landesplanung und Raumordnung für das Stadtgebiet Münster werden im Gebietsent-
wicklungsplan (GEP) des Regierungsbezirks Münster – Teilabschnitt Münsterland – dargestellt. Der
Siedlungsschwerpunkt Roxel wird darin großflächig al s Wohnsiedlungsbereich (WSB) abgebildet und
verfügt über große Entwicklungspotenziale für eine zukünftige Wohnsiedlungsentwicklung, die auch
den vorliegenden FNP-Änderungsbereich einschließen. Nur Teilflächen dieser Entwicklungspotenziale
wurden – basierend auf dem Stadtteilrahmenplan Roxe l– im Rahmen der Fortschreibung neu als
Wohnbauflächen im FNP dargestellt.
Auf diese Entwicklungspotenziale wird bei der Unter suchung möglicher Standortalternativen im Rah-
men des Umweltberichts Bezug genommen.
3.2 Stadtteilrahmenplan Roxel
1998 beschloss der Rat (Haupt- u. Finanzausschuss) d er Stadt Münster die Aufstellung eines Stadt-
teilrahmenplans für Roxel. Als übergeordnete Ziele s tanden dabei die Schaffung und Bewahrung ei-
nes lebenswerten Stadtteils und die besonders ausge prägte Beteiligung und Einbindung der Roxeler
Bürgerschaft in den Planungsprozess im Vordergrund. Der Stadtteilrahmenplan versteht sich daher
als „kommunales integriertes Handlungskonzept“, das Leitlinien für die Entwicklung einer ausgewoge-
nen Stadtteilstruktur in Roxel aufweist. Zur Stärkun g der Qualitäten und der Attraktivität des Stadttei ls
gehört in vorderster Linie die Bereitstellung von z usätzlichen Wohnbauflächen für die Bedarfsdeckung
in Roxel wie auch für Teile des gesamtstädtischen Bedarfs.
Der Stadtteilrahmenplan Roxel weist auf einen negat iven Wanderungssaldo für Roxel hin. Ende des
Jahres 2000 lebten rund 7.700 Einwohner im Stadttei l, während es 1992 noch rund 8.400 Einwohner
waren. Bis zum Jahr 2010 soll Roxel allerdings auf maximal 12.000 Einwohner anwachsen; entspre-
chend wurden mit der Fortschreibung des FNP nur Teil e der im Gebietsentwicklungsplan enthaltenen
Siedlungsflächenpotenziale als zusätzliche Wohnbauf lächen dargestellt. Dennoch bildet Roxel einen
der Schwerpunkte der mittelfristigen und langfristi gen Wohnbaulandentwicklung im Münsteraner
Stadtgebiet. Die Planungen zur Baulandbereitstellung in Roxel konzentrieren sich auf den Norden und
den Westen des Stadtteils, wobei das Baugebiet Roxel-Nord I aktuell bereits ein großes Neubaugebiet
darstellt.
In den nächsten Jahren soll die Realisierung von rd . 1.500 weiteren Wohneinheiten für den Stadtteil
angegangen werden. Dieser Anforderung soll durch di e Bereitstellung von Flächen für ca. 70 % Ein-
familienhaus- bzw. für ca. 30 % Mehrfamilienhausbebauung entsprochen werden. Ein hoher Anteil der
heutigen Bevölkerung in Roxel wohnt im Wohneigentum (65 %), davon wiederum lebt ein Großteil im
Einfamilienhaus. Nicht nur auf Roxel bezogen, sonde rn auch gesamtstädtisch betrachtet, begründen
junge Familien ihren Wegzug aus Münster häufig mit d em Mangel an günstigem und stadtnahen Bau-
land. Um den sich abzuzeichnenden Verlust an Einwoh nern durch Abwanderung in das Umland zu
verhindern und zugleich den Umstand zu berücksichti gen, dass die Nachfrage nach Einfamilienhäu-
sern -stadtweit gesehen- weiterhin groß ist, ist ein e zusätzliche Ausweisung von Eigenheimgrundstü-
cken im Neubaugebiet Roxel-Nord II sinnvoll.
4. Änderungsinhalte
4.1 Wohnbaufläche
Mit der Darstellung von zusätzlichen Wohnbauflächen im Änderungsbereich werden bisher dargestell-
te Flächen für die Landwirtschaft sowie ein Teil eine r bisher dargestellten Grünfläche mit der Zweck-
bestimmung „Parkanlage“ überplant. Insgesamt wird die Wohnbaufläche um ca. 3,8 ha ausgedehnt.
14. Änderung Flächennutzungsplan
Entwurf
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4.2 Flächen für die Ver- und Entsorgung
- Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken -
Der wirksame FNP stellt derzeit zwei Planzeichen für Regenrückhaltebecken im Änderungsbereich
dar. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 488 „Roxel-Nord II“ soll lediglich der nördliche
der beiden dargestellten Standorte als Regenrückhal tebecken realisiert und dessen Standort auch
noch weiter nordwärts verschoben werden. Entspreche nd werden die Darstellungen im FNP ange-
passt.
Ebenso wird der bisher dargestellte Standort für ei n Pumpwerk der aktuellen Planung entsprechend
nordwärts verschoben.
4.3 Grünflächen - Zweckbestimmung Parkanlage -
Im Zuge der FNP-Änderung wird ein geringfügiger Teilb ereich der wirksam dargestellten Grünfläche
mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ in Wohnbauflächen umgewandelt.
4.4 Grünflächen - Zweckbestimmung Spielbereich A -
Der wirksame FNP enthält im zentralen Grünzug des Wo hngebiets Roxel-Nord I die Darstellung eines
Standortes für einen geplanten Spielplatzstandort m it Angeboten für alle Altersgruppen (A-, B-/C-
Bereich). Der unter Lärmgesichtspunkten konfliktträ chtige zugehörige und bisher dort geplante Bolz-
platz-Standort wird im Zuge der vorliegenden Planun g ausgelagert und in den Bereich südlich der
geplanten Dauerkleingartenanlage verlagert. Der Bol zplatz-Standort wird im FNP als Spielbereich A
gekennzeichnet.
4.5 Grünflächen –Fläche für Aufschüttungen-
Um die immissionsschutzrechtlichen Belange zwischen der geplanten Wohnbaufläche und dem Ge-
werbegebiet einzuhalten, wird eine Fläche für Aufsch üttungen zur Errichtung einer Lärmschutzanlage
dargestellt. Die Ausgestaltung der Aufschüttung wird im B-Plan konkretisiert.
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB
5.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4
und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worde n. Umfang und Detaillierungsgrad für die Er-
mittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene de s Flächennutzungsplans. Die Ergebnisse be-
ruhen auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltau swirkung im parallelen Bebauungsplan-
Verfahren.
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Die Änderung umfasst vorwiegend die Darstellung ein er ca. 3,8 ha großen Wohnbaufläche am nördli-
chen Siedlungsrand von Roxel. Das Gebiet grenzt an das Neubaugebiet Roxel-Nord an. Die Flächen
werden derzeitig überwiegend landwirtschaftlich gen utzt und sind bislang im FNP als Fläche für die
Landwirtschaft bzw. Grünfläche mit der Zweckbestimmu ng „Parkanlage“ ausgewiesen. Zur Trennung
der Wohnbaufläche vom benachbarten Gewerbegebiet wi rd eine Fläche für Aufschüttungen darge-
stellt. Innerhalb des Gewerbegebietes wird eine Alt last-/Verdachtsfläche gekennzeichnet. Zudem wer-
den die Flächen für die Ver- und Entsorgung insoweit verändert, dass nur noch ein statt bislang zwei
Standorte für Regenrückhaltebecken (RRB) dargestell t werden und dessen Standort nach Norden
verlagert wird; ebenfalls nordwärts verschoben wird der Standort eines geplanten Pumpwerks.
Schließlich erfolgt innerhalb der Grünflache östlich des Gewerbegebietes zusätzlich die Darstellung
eines Spielbereichs A als Standort für einen geplanten Bolzplatz.
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Der Änderungsbereich ist im GEP als Wohnsiedlungsbereich dargestellt. Maßgebliche fachgesetzliche
Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Bauge-
setzbuch in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzges etz (Eingriffe in Natur und Landschaft). Der
Landschaftsplan 3 („Roxeler Riedel) ist gegenwärtig im Aufstellungsverfahren und hat keine Auswir-
kungen auf das Bauleitplanverfahren.
14. Änderung Flächennutzungsplan
Entwurf
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Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im Umweltbe-
richt zu beschreiben und zu bewerten. Erhebliche Um weltauswirkungen sind im Bereich des Immissi-
onsschutzes sowie im Hinblick auf den Bodenschutz z u erwarten. Ebenso sind Eingriffe in Natur und
Landschaft zu berücksichtigen. Sofern die Umweltprü fung im Hinblick auf die zu betrachtenden
Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben hat, kann auf eine vertief-
te Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet we rden (vgl. Tabelle 1). Belange mit erheblicher
Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert.
Tabelle 1
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung
Umweltbelang Beschreibung der heutigen Um-
weltsituation
Prognose der Umweltauswirkun-
gen
Bewer-
tung *
Mensch - landwirtschaftliche Nutzung
- angrenzendes Wohn- und Ge-
werbegebiet
- Immissionsbelastung durch Ver-
kehr und Gewerbe im Bereich der
geplanten Wohnbauflächen
- Lage des Spielbereichs (Bolzplatz)
wenig konfliktträchtig
Tiere /
Pflanzen /
biologische Vielfalt
- keine besonders schutzwürdigen
Teile von Natur und Landschaft
betroffen
- angrenzend schutzwürdiges Bio-
top nach LÖBF-Kataster
- Verlust der Biotopfunktion
(überwiegend Acker)
- negative Randeffekte auf Waldflä-
che/Biotopfläche durch Nutzungs-
intensivierung im Umfeld
Boden - schutzwürdige Böden (sehr hohes
Ertragspotenzial mit Bodenwert-
zahl von 80)
- Altlasten/-verdachtsfläche im Be-
reich des Gewerbegebietes
- Inanspruchnahme von Freiraum
- Versiegelung durch Straße und
Wohnbebauung
Wasser - Das RRB zeichnet den bereits
vorhandenen Standort nach; kein
Oberflächengewässer betroffen
- wenig ergiebige Grundwasservor-
kommen
- Entwässerung wird über das vor-
handene RRB abgedeckt
- gering reduzierte Grundwasser-
neubildung
Klima / Luft - Freilandklima
- geringe Luftbelastung
- keine nennenswerten Auswirkun-
gen
--
Landschaft - Ortsrandsituation - Qualitätsverlust des Landschafts-
raumes (Vorbelastung durch be-
nachbartes Gewerbe)
Sach- und Kulturgüter - landwirtschaftliche Nutzflächen
- keine bekannten Denkmale
- Inanspruchnahme landwirtschaftli-
cher Nutzflächen
Wechselwirkungen - keine maßgeblichen Wechselwir-
kungen
- nicht erkennbar --
* Bewertung : sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / -- nicht erheblich
Schutzgut Mensch (Immissionsschutz)
Die geplante Wohnbaufläche ist Immissionen aus dem benachbarten Gewerbegebiet sowie aus dem
Straßenverkehr (Havixbecker Straße sowie im Osten Fern wirkungen der Autobahn A1) ausgesetzt.
Entsprechend dem Trennungsgebot des § 50 BImSchG ha ben die Gemeinden bei raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutz ung vorgesehenen Flächen einander so zu-
zuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf di e ausschließlich oder überwiegend dem Woh-
14. Änderung Flächennutzungsplan
Entwurf
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nen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedü rftige Gebiete so weit wie möglich vermieden
werden.
Zur Gewährleistung einer aus Immissionsschutzgründen erforderlichen Trennung von geplanter
Wohnbebauung und bestehendem Gewerbe wird zwischen beiden Nutzungen eine Fläche für Auf-
schüttungen dargestellt. Die Aufschüttung dient im weiteren Verfahren der Errichtung eines Lärm-
schutzwalles. Sonstige gewerbetypische Immissionen, die durch die Aufschüttung nicht wirksam ge-
mindert werden können (z.B. Gerüche, Stäube etc), s ind zurzeit nicht gegeben und sollen durch Re-
gelungen im Bebauungsplan zur Neuordnung des Gewerb egebietes ausgeschlossen werden. Eine
Konkretisierung der Einrichtungen bzw. Vorkehrungen zum Lärmschutz ggü. Straßen- und Gewerbe-
lärm erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen / Eingriffe in Natur und Landschaft
Mit der Planung der Wohnbauflächen sind Eingriffe i n Natur und Landschaft verbunden (§ 18
BNatSchG). Die Planung greift in den bislang landwi rtschaftlich genutzten Außenbereich ein. Wichtige
Funktionen des Naturhaushaltes, z.B. als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, zur Anreicherung des
Grundwassers oder die Regulationsfunktionen des Bod ens werden beeinträchtigt bzw. gehen verlo-
ren. Der benachbarte Waldbestand (schutzwürdiges Biotop gemäß Biotopkataster NRW) erfährt durch
die Nutzungsintensivierung des Umfeldes einen Quali tätsverlust. Gebiete von gemeinschaftlicher Be-
deutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzge biete werden jedoch nicht berührt. Vorkom-
men geschützter Arten sind nicht zu erwarten.
Durch die weitgehende Beschränkung der Darstellunge n auf Flächen mit geringer Bedeutung für den
Arten- und Biotopschutz sowie die Anknüpfung an die bereits vorhandenen Erschließungseinrichtun-
gen des benachbarten Wohngebietes wird dem Vermeidu ngsgebot Rechnung getragen. Dies umfasst
auch die landschaftliche Einbindung der Wohnbaufläc hen in Anknüpfung an den vorhandenen bauli-
chen Bestand. Für die nicht vermeidbaren Eingriffe u mfasst der fortgeschriebene FNP ausreichend
geeignete Flächenpotenziale als Suchräume zum Ausgle ich der Eingriffe in Natur und Landschaft.
Konkrete Ausgleichsmaßnahmen für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden im
erweiterten Umfeld der Planung auf der Ebene des Bebauungsplans festgelegt.
Schutzgut Boden
Die Planung nimmt bislang unbebauten Freiraum in Anspruch. Nach der Einstufung des Geologischen
Dienstes NRW sind hiervon auch schutzwürdige Böden mit einem sehr hohen natürlichen Ertragspo-
tenzial betroffen. Die Böden weisen Bodenwertzahlen von 80 Punkten auf und zählen damit von Natur
aus zu den produktivsten Standorten in Münster. Dur ch die bauliche Nutzung ist von einem erhebli-
chen Verlust der schutzwürdigen Böden auszugehen. D er Eingriff wird im Rahmen der naturschutz-
rechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt.
5.4 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)
Der Landschaftsraum verbleibt unter den Rahmenbedingungen des wirksamen Flächennutzungsplans
voraussichtlich in landwirtschaftlicher Nutzung. Di e Potenziale von Natur und Landschaft könnten
überwiegend erhalten bleiben. Durch den ausreichend en Abstand der bestehenden Wohnbebauung
zum benachbarten Gewerbegebiet sind entsprechende Immissionskonflikte auszuschließen.
5.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Rahmen des Umweltberichts zur vorliegenden Fläche nnutzungsplan-Änderung ist gem. Ziffer 2 d)
der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (Ba uGB) auch zu untersuchen, ob anderweitige
Planungsmöglichkeiten in Betracht kommen, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des
Bauleitplans zu berücksichtigen sind.
Aufgrund des dargestellten Sachverhalts beschränkt sich die Diskussion von möglichen alternativen
Standorten auf den Stadtteil Roxel, und zwar auf di e im GEP für den Stadtteil Roxel dargestellten
Reserveflächen für Wohnsiedlungsbereiche bzw. auf d ie davon zusätzlich im FNP dargestellten
Wohnbauflächen, für die bislang noch kein Verfahren zur Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans
in Vorbereitung bzw. eingeleitet worden ist. Hierzu besteht aus städtebaulicher Sicht folgende Aus-
gangssituation: Der wirksame Flächennutzungsplan (FN P) bzw. der geltende Gebietsentwicklungs-
plan (GEP) – Teilabschnitt Münsterland – enthalten i m näheren Umfeld des Plangebiets die nachfol-
gend aufgeführten Flächenpotenziale, die wegen ihrer Darstellung als Wohnbaufläche im FNP bzw.
14. Änderung Flächennutzungsplan
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als Wohnsiedlungsbereich im GEP sowie ihrer räumlic hen Nähe u. U. grundsätzlich für eine Wohn-
siedlungsentwicklung in Betracht kommen:
a) Fläche östlich Havixbecker Straße, nördlich beste hender Zufahrt zum Gewerbegebiet (Bebau-
ungsplan Nr. 218), südlich Stodtbrockweg;
b) Fläche westlich Havixbecker Straße, nördlich best ehender Bebauung Haus 59, südlich Im Rü-
schenfeld.
Die Alternativflächen weisen mit dem Standort Roxel -Nord die Gemeinsamkeiten auf, dass es sich
zum einen um Flächen handelt, die an bestehende Sied lungen angrenzen oder in unmittelbarer Nähe
liegen, sowie zum anderen derzeit – ebenso wie die Erweiterungsfläche in Roxel-Nord – überwiegend
landwirtschaftlich genutzt werden.
Die Darstellung eines Wohnsiedlungsbereichs im GEP bzw. einer Wohnbaufläche im FNP bedeutet,
dass die entsprechenden Flächen unter städtebauliche n wie landschaftsplanerischen Gesichtspunk-
ten grundsätzlich für eine Siedlungsentwicklung gee ignet sind und eine zukünftige baulichen Nutzung
bspw. keinen gravierenden Eingriff darstellt. Alle drei Flächen – das Plangebiet wie auch die beiden
Alternativen a) und b) – liegen in räumlicher Nähe zum Ortskern Roxel.
Die Möglichkeit, im Plangebiet zusätzliche Wohnbauf lächen im FNP darzustellen bzw. über den Be-
bauungsplan Nr. 488 zu entwickeln, ist Ergebnis von Verhandlungen mit den Gewerbetreibenden im
nördlich angrenzenden Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 218), die durch deren Bereitschaft zur
Umzonierung der Nutzungszuordnung innerhalb des Gew erbegebiets im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 488 erst eine nördliche Ausdehnu ng des Wohngebiets ermöglicht haben. Diese
Verhandlungen bezogen sich auf Flächen, die zum eine n im Wesentlichen in der liegenschaftlichen
Verfügbarkeit der Stadt Münster stehen und die - im Zusammenhang mit dem unmittelbar südlich an-
grenzenden Bebauungsplan Nr. 461 „Roxel - Nord /nö rdlich Roxeler Straße“ - eine wirtschaftlichere
Ausnutzung der teilweise bereits vorhandenen Infras truktur ermöglichen. Die gegebene Flächenver-
fügbarkeit sowie die vertraglichen Regelungen mit d en Gewerbetreibenden garantieren eine zügige
Umsetzung der Ziele des B-Plans Nr. 488.
Diese vorgenannten Vorteile weisen die beiden Alter nativflächen a) und b) jeweils nicht auf. Im Ge-
genteil: Für die Standortalternative a) müssten wege n des unmittelbar östlich angrenzenden beste-
henden Gewerbegebietes (Bebauungsplan Nr. 218) zunä chst erneut Verhandlungen zur Erreichung
einer Verträglichkeit zwischen bestehendem Gewerbe und geplanter Wohnnutzung geführt werden,
die aber wegen der räumlichen Zuordnung beider Fläche n noch schwieriger ausfallen würden, als im
Fall der vorliegenden geplanten Wohnnutzungsausdehnung südlich des Gewerbegebietes. Da zudem
für die Alternativflächen a) und b) zurzeit eine li egenschaftliche Verfügbarkeit für die Stadt Münster
nicht besteht, kommen beide Flächen zwar grundsätzli ch als potenzielle Alternativflächen in Betracht,
stellen dabei aber keine anderweitigen Planungsalternativen zur aktuell vorliegenden Planung dar, die
im Rahmen des Umweltberichts untersucht werden müssten.
5.6 Überwachung (Monitoring)
Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Überprüfung de s FNP spätestens 15 Jahre nach seiner Fort-
schreibung dienen u.a. einem generellen Monitoring der Umweltfolgen auf FNP-Ebene. Darüber hin-
aus werden im Rahmen der Lärmminderungsplanung die Lärmwirkungen im Bereich des Hauptver-
kehrsstraßennetzes von Münster geprüft (hier: Havixbecker Straße, Nordumgehung Roxel -nach Rea-
lisierung-).
Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden zudem die Stadt Münster,
sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans Erkenntnisse über erheblich
nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB).
.
Zusammenfassung
Angrenzend an das im Bau befindliche Wohngebiet Rox el-Nord 1 soll eine ergänzende Wohnbauflä-
che entwickelt werden. Kern der 14. Änderung des fo rtgeschriebenen Flächennutzungsplans ist daher
die Ausweisung entsprechender Wohnbauflächen. Die Planung lässt durch die Nähe zu benachbarten
Straßen und einem bestehenden Gewerbegebiet nachteilige Umweltauswirkungen im Hinblick auf den
Immissionsschutz erwarten, die jedoch durch die Ano rdnung einer trennenden Aufschüttung sowie im
Rahmen des Bebauungsplans durch geeignete aktive wi e passive Maßnahmen gemindert werden
14. Änderung Flächennutzungsplan
Entwurf
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können. Zu berücksichtigende Umweltfolgen ergeben si ch daneben im Hinblick auf Eingriffe in Natur
und Landschaft einschließlich der Inanspruchnahme hochwertiger Böden. Über die im Bebauungsplan
zu konkretisierenden Ausgleichsmaßnahmen können die Eingriffe wirksam kompensiert werden. Unter
Berücksichtigung der vorgesehenen Minderungs- und A usgleichsmaßnahmen, die auf der Ebene des
Bebauungsplanes zu konkretisieren sind, lassen sich erheblich nachteilige Umweltauswirkungen
durch die 14. FNP-Änderung wirksam eingrenzen.
6. Gesamtabwägung
6.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zum Wohngebie t Roxel-Nord (Umwelt-
bericht)
Die Möglichkeit, im Plangebiet zusätzliche Wohnbauf lächen im FNP darzustellen bzw. über den Be-
bauungsplan Nr. 488 zu entwickeln, ist Ergebnis der Verhandlungen mit den Gewerbetreibenden im
nördlich angrenzenden Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 218), die durch die Bereitschaft zur Um-
zonierung der Nutzungszuordnung innerhalb des Gewer begebiets im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 488 erst eine nördliche Ausdehnu ng des Wohngebiets ermöglicht haben. Diese
Verhandlungen bezogen sich auf Flächen, die zum eine n im Wesentlichen in der liegenschaftlichen
Verfügbarkeit der Stadt Münster stehen und die - im Zusammenhang mit dem unmittelbar südlich an-
grenzenden Bebauungsplan Nr. 461 „Roxel - Nord /nö rdlich Roxeler Straße“ - eine wirtschaftlichere
Ausnutzung der teilweise bereits vorhandenen Infras truktur ermöglichen. Die gegebene Flächenver-
fügbarkeit sowie die vertraglichen Regelungen mit d en Gewerbetreibenden garantieren eine zügige
Umsetzung der Ziele des B-Plans Nr. 488.
Diese vorgenannten Vorteile weisen die beiden poten ziellen Alternativflächen a) und b) jeweils nicht
auf bzw. es müssten zunächst erst erneut ggf. kompl izierte und langwierige erneute Verhandlungen
mit den Gewerbetreibenden im bestehenden Gewerbegeb iet geführt werden. Damit kommen beide
Flächen zwar grundsätzlich als Alternativflächen in Betracht, stellen dabei aber keine anderweitigen
Planungsalternativen dar, die im Rahmen des Umweltberichts untersucht werden müssten.
6.2 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich
Mit der Darstellung von neuen Siedlungsflächen im S tadtteil Roxel werden Freiflächen, nämlich bis-
her dargestellte Flächen für die Landwirtschaft bzw. Grünflächen, überplant. Diese Inanspruchnahme
von Freiraum erfolgt jedoch an einem dafür städtebau lich sehr geeigneten Standort und unter Berück-
sichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung.
Die damit verbundene Inanspruchnahme von Freiflächen kann im Sinne der gesetzlichen Ausgleichs-
regelung auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pf lege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft oder auf den als Grünflächen mit der entsprechenden Zweckbestimmung dargestell-
ten Flächen kompensiert werden, die in ausreichendem Umfang auch in räumlich-funktionaler Nähe
zum Stadtteil Roxel im fortgeschriebenen Flächennutz ungsplan dargestellt sind, Im Übrigen enthält
der Entwurf des B-Plans Nr. 488 entsprechende Festsetzungen zum Ausgleich von Eingriffen.
6.3 Altlasten
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorgesehene
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdende n Stoffen belastet sind", gekennzeichnet
werden.
Die Fläche eines Gewerbebetriebs im Bebauungsplan Nr . 218 ist im Altlasten- bzw.
Verdachtsflächenkataster auf Grund der ehemaligen E igenversorgertankstelle aufgenommen. Bei
Untersuchungen im Jahr 2005 wurden der Bereich der ehemaligen Tankstelle sowie der Bereich eines
abgemeldeten Altöltanks untersucht. Im Bereich der Tankstelle wurden keine nutzungsspezifischen
Kontaminationen gefunden. Im Bereich eines Altöltanks wurden PAK-Gehalte analysiert.
6.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Müns-
terland – stellt für den Änderungsbereich einen Wohnsiedlungsbereich (WSB) dar. Die geplante Ände-
rung des fortgeschriebenen FNP steht damit im Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben.
14. Änderung Flächennutzungsplan
Entwurf
9
6.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit
Aufgrund der Eigentumssituation kann damit gerechne t werden, dass nach Abschluss der Bauleit-
planverfahren das geplante Wohnbaugebiet kurzfristig realisiert wird.
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungspl anes werden dessen Grundzüge nicht verän-
dert.
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch a ls Anlage zu dem
durch den Rat der Stadt Münster am __________ besch lossenen Entwurf
der 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes.
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Havixbecker Straße
- Roxeler Straße
- Stodtbrockweg
- Brockkamp
- Buschkamp
- Im Seihof
- Bredeheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0885/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 26.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37