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V/0885/2006

14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Roxel Nord II

Vorlage 26.10.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2006, TOP 26.2.1

Anlage 2 Plan

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Begründung

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Ansehen

Anlage 2 Plan

586 Zeichen

Anlage 2 zur Vor-
lage Nr. 885/2006

UNS
SI

KNSNN
D\

VA Wohnbaufläche

TTGHT1 Gewerbegebiet
/_Iloe] | ohne Entwicklung E00 Dauerkleingarten >
„ . jelberei Amt für Stadtentwicklung
- ] Spielbereich A
Flächen für Ver- | Stadtplanung

| und Entsorgung

EEE) Fläche für die Landwirtschaft Verkehrsplanung
(®p} Fumpwerk -
R K- "
hakabacken jr, flächen mit besonderer Bedeu- Plan zur 14. Änderung des fortge-
” . tung für die Landwirtschaft schriebenen Flächennutzungsplanes
5 %| Fläche für Wald
N
Fame: Fläche für > Altlast- / Verdachtsfläche _ Stand: 18.10.2006
Aufschüttungen M.: 1:15.00

Beschlussvorlage

2570 Zeichen

V/0885/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes für den Bereich Havixbecker Straße 
/ Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp im Stadtteil Roxel 
Beschluss zur Änderung 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.12.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
13.12.2006 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch 
(BauGB) im Bereich Havixbecker Straße / Stodtbr ockweg; Nordumgehung / Brockkamp im Stadtteil Roxel 
dahingehend geändert, dass u.a. die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft und die Grünfläche teilweise 
als Wohnbaufläche neu dargestellt werden. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Flächennutzungsplanänderung keine 
Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die geplante Ent-
wicklung eines weiteren Wohngebietes im Norden von Roxel östlich der Havixbecker Straße und in der Nähe 
des Ortszentrums. Der Bereich schließt nördlich an das aktuell entstehende Neubaugebiet Roxel-Nord (Be-
bauungsplan Nr. 461) an. 
Der wirksame FNP stellt den Änderungsbereich im west lichen Teil als Fläche für die Landwirtschaft und den 
östlichen Abschnitt als Grünfläche mit der Zweckbes timmung „Parkanlage“ dar. Ein westliches Teilstück 
unmittelbar östlich entlang der Havixbecker Straße ist im wirksamen FNP bereits als Wohnbaufläche darge-
stellt und teilweise auch bereits bebaut. Für die pl anungsrechtliche Sicherung der geplanten Wohnnutzung 
ist daher die Änderung des FNP erforderlich. Mit der vorliegenden Änderung werden die Fläche für die 
Landwirtschaft und die  Grünfläche im Wesentlichen in eine Wohnbaufläche umgewidmet.  
Im Parallelverfahren wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 488: Roxel - Nord II (Havixbecker Straße / 
Stodtbrockweg; Nordumgehung / Brockkamp) durchgeführt.  
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
I.V. 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0885/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6111 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage 1 - Begründung

32066 Zeichen

14. Änderung Flächennutzungsplan 
Entwurf 
 
1 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 885/2006 
BEGRÜNDUNG 
 
zum Entwurf der 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der 
Stadt Münster für den Bereich Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / 
Brockkamp im Stadtteil Roxel  
 
Inhalt 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
2. Änderungsbereich 
3. Begründung des Wohnflächenbedarfs 
    Diskussion möglicher Wohnbauflächen-Alternativen 
3.1  Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan 
3.2  Stadtteilrahmenplan Roxel 
3.3  Standortalternativen zur Erweiterung des Wohngebietes Roxel-Nord 
4. Änderungsinhalte 
4.1  Wohnbaufläche 
4.2  Flächen für die Ver- und Entsorgung  
  – Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken –  
4.3  Grünflächen – Zweckbestimmung Parkanlage –  
4.4  Grünflächen – Zweckbestimmung Spielbereich A –  
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB 
5.1  Rahmen der Umweltprüfung 
5.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
5.4  Zusammenfassung 
6. Gesamtabwägung 
6.1  Abwägende Bewertung der Standortalternativen zum Wohngebiet Roxel- 
       Nord (Umweltbericht) 
  6.2  Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich 
6.3  Altlasten 
6.4  Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
 
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
 
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungspla ns (FNP) der Stadt Münster ist die geplante 
Entwicklung eines weiteren Wohngebietes im Norden von Roxel östlich der Havixbecker Straße und in 
der Nähe des Ortszentrums. Der Bereich schließt nörd lich an das aktuell entstehende Neubaugebiet 
Roxel-Nord (Bebauungsplan Nr. 461) an. 
 
Der wirksame FNP stellt den Änderungsbereich im wes tlichen Teil als Fläche für die Landwirtschaft 
und den östlichen Abschnitt als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar. Ein westli- 
ches Teilstück unmittelbar östlich entlang der Havix becker Straße ist im wirksamen FNP bereits als 
Wohnbaufläche dargestellt und teilweise auch bereit s bebaut. Für die planungsrechtliche Sicherung 
der geplanten Wohnnutzung ist daher die Änderung de s FNP gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch 
(BauGB) erforderlich. Mit der vorliegenden Änderung werden die Fläche für die Landwirtschaft und die  
Grünfläche im Wesentlichen in eine Wohnbaufläche umgewidmet.  
 
Im Parallelverfahren wird die Aufstellung des Bebau ungsplans Nr. 488 „Roxel-Nord II – Havixbecker 
Straße / Stodtbrockweg; Nordumgehung / Brockkamp“ durchgeführt.

14. Änderung Flächennutzungsplan 
Entwurf 
 
2 
Der Stadtteil Roxel ist ein bedeutender Schwerpunkt  für die Münsteraner Wohnsiedlungsentwicklung. 
Der fortgeschriebene FNP sieht im Stadtteil Roxel u nter anderem Erweiterungsflächen für die Sied- 
lungsentwicklung am nordwestlichen Ortsrand, westli ch der Havixbecker Straße vor, die an das von 
der Änderung betroffene Gebiet angrenzen. Planungsz iel ist nun die nördliche Arrondierung des Neu- 
baugebietes Roxel-Nord I (Bebauungsplan Nr. 461 „Roxel-Nord“). Das im Bau befindliche Wohngebiet 
wird durch den Bebauungsplans „Roxel-Nord II“ um ru nd 3,8 ha nach Norden erweitert. Der Mangel 
an Wohnbauflächen in Roxel sowie der Bedarf an qual itativ hochwertigem Bauland im Stadtgebiet 
Münster sollen damit gedeckt werden. 
 
Nördlich des Änderungsbereichs befindet sich das Gewerbegebiet „Havixbecker Straße / Stodtbrock- 
weg“, das auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 218 entstanden ist. Dieser glie- 
dert das Gewerbegebiet nach dem Abstandserlass von 1974 in zwei Teilbereiche. Im Zuge der Auf- 
stellung des Bebauungsplans „Roxel-Nord II“ soll das Gewerbegebiet nach heutigen Standards und 
Abstandsflächen strukturiert werden. Emissionsträchtige Anlagen werden durch die Neugliederung 
wohnabgewandt zukünftig nur noch im Zentrum der Fläche zulässig sein, während südlich und nörd- 
lich angrenzend nur Betriebe der nächst niedrigeren Abstandsklasse zulässig sind. Umlaufend um das 
gesamte Gewerbegebiet - zum Wohnen bzw. zu anderen empfindlichen Nutzungen hin orientiert – 
wird zukünftig nur nicht bzw. weniger störendes Gewerbe zulässig sein. Damit sollen optimale Bedin- 
gungen für die Gewerbetreibenden geschaffen werden, die zentral in der Fläche Entwicklungsmög- 
lichkeiten sicherstellen, und zugleich den Anforderungen des Immissionsschutzes im Umfeld und vor 
allem hinsichtlich der zukünftig im Süden angrenzenden Wohnnutzung Rechnung getragen werden. 
Die differenzierten immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen sind dem Bebauungsplan Nr. 488 
„Roxel Nord II“ zu entnehmen. 
 
Durch die Neustrukturierung des Gewerbegebietes und die geplante Errichtung eines trennenden 
Lärmschutzwalls ist davon auszugehen, dass keine Belastungen durch gewerbetypische Emissionen 
für das heranrückende Wohnen entstehen.  
 
Unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten soll das Gewerbegebiet, das heute an die Havixbecker 
Straße angebunden ist, zukünftig im Zuge des Baus der geplanten Roxeler Nordumgehung über den 
Stodtbrockweg direkt an die Nordumgehung angeschlossen werden, so dass die entstehenden 
Wohnbauflächen zukünftig nicht weiter durch Lärmemissionen des gewerblichen Verkehrs beeinträch- 
tigt werden. Bis zum Bau der Nordumgehung muss aber die jetzige Anbindung der gewerblichen Er- 
schließung dienen, was mit der heranrückenden Wohnnutzung noch verträglich ist, solange die ver- 
kehrliche Nutzung maximal den Status quo beibehält und hier zukünftig nicht intensiviert wird.  
 
Gemäß dem Beiplan „Entwicklungsschwerpunkte für die Zentrenfunktionen“ zum fortgeschriebenen 
Flächennutzungsplan wird dem Stadtteil Roxel folgend e Zentrenfunktion zugewiesen: Roxel hat be- 
züglich der Versorgung mit Gütern und Dienstleistun gen des täglichen Bedarfs und Teilsortimenten 
des mittel- und langfristigen Bedarfs die Funktion e ines Grundversorgungs- / Stadtteilzentrums. Diese 
Leistungen konzentrieren sich im Ortskern Roxel, de r vom Plangebiet Roxel-Nord aus fußläufig er- 
reichbar ist.  
 
Die im Änderungsbereich zusätzlich dargestellten Wo hnbauflächen profitieren sowohl von der bereits 
vorhandenen Infrastruktur in Roxel als auch der in Planung befindlichen Infrastruktur für das Neubau- 
gebiet Roxel-Nord I: Ein Kindergarten und ein Spielplatz werden im Zuge des Ausbaus errichtet. 
 
Die geplanten Wohnbauflächen werden über verkehrsbe ruhigte Anliegerstraßen durch die Verlänge- 
rung der Straßen Im Seihof und Bredeheide an die Rox eler Straße sowie über die verlängerte Straße 
Buschkamp an die Havixbecker Straße angebunden.  
 
2. Änderungsbereich 
 
Der Änderungsbereich des FNP wird im Norden durch da s Gewerbegebiet „Havixbecker Stra- 
ße/Stodtbrockweg“ und dessen Zufahrt von/zur Havixbecker Straße begrenzt. Nordöstlich enthält der 
FNP die Darstellungen einer bestehenden Waldfläche s owie einer Grünfläche für eine geplante Klein- 
gartenanlage im Anschluss an den Änderungsbereich. Im Westen schließt der Änderungsbereich an

14. Änderung Flächennutzungsplan 
Entwurf 
 
3 
die Grenze der im wirksamen FNP bereits dargestellte n Wohnbaufläche östlich entlang der Havixbe- 
cker Straße an. Die südliche Abgrenzung wird bestim mt durch die Grenzen des Bebauungsplans Nr. 
461 „Roxel-Nord I“. Im Osten endet die Fläche an der  Straße Brockkamp. Hier geht das Änderungs- 
gebiet in den östlich angrenzenden, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum über. 
 
3. Begründung des Wohnflächenbedarfs in Münster – Roxel 
 
3.1 Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan 
Die Ziele der Landesplanung und Raumordnung für das Stadtgebiet Münster werden im Gebietsent- 
wicklungsplan (GEP) des Regierungsbezirks Münster –  Teilabschnitt Münsterland – dargestellt. Der 
Siedlungsschwerpunkt Roxel wird darin großflächig al s Wohnsiedlungsbereich (WSB) abgebildet und 
verfügt über große Entwicklungspotenziale für eine zukünftige Wohnsiedlungsentwicklung, die auch 
den vorliegenden FNP-Änderungsbereich einschließen. Nur Teilflächen dieser Entwicklungspotenziale 
wurden – basierend auf dem Stadtteilrahmenplan Roxe l– im Rahmen der Fortschreibung neu als 
Wohnbauflächen im FNP dargestellt.  
 
Auf diese Entwicklungspotenziale wird bei der Unter suchung möglicher Standortalternativen im Rah- 
men des Umweltberichts Bezug genommen. 
 
3.2  Stadtteilrahmenplan Roxel 
1998 beschloss der Rat (Haupt- u. Finanzausschuss) d er Stadt Münster die Aufstellung eines Stadt- 
teilrahmenplans für Roxel. Als übergeordnete Ziele s tanden dabei die Schaffung und Bewahrung ei- 
nes lebenswerten Stadtteils und die besonders ausge prägte Beteiligung und Einbindung der Roxeler 
Bürgerschaft in den Planungsprozess im Vordergrund.  Der Stadtteilrahmenplan versteht sich daher 
als „kommunales integriertes Handlungskonzept“, das Leitlinien für die Entwicklung einer ausgewoge- 
nen Stadtteilstruktur in Roxel aufweist. Zur Stärkun g der Qualitäten und der Attraktivität des Stadttei ls 
gehört in vorderster Linie die Bereitstellung von z usätzlichen Wohnbauflächen für die Bedarfsdeckung 
in Roxel wie auch für Teile des gesamtstädtischen Bedarfs. 
 
Der Stadtteilrahmenplan Roxel weist auf einen negat iven Wanderungssaldo für Roxel hin. Ende des 
Jahres 2000 lebten rund 7.700 Einwohner im Stadttei l, während es 1992 noch rund 8.400 Einwohner 
waren. Bis zum Jahr 2010 soll Roxel allerdings auf maximal 12.000 Einwohner anwachsen; entspre- 
chend wurden mit der Fortschreibung des FNP nur Teil e der im Gebietsentwicklungsplan enthaltenen 
Siedlungsflächenpotenziale als zusätzliche Wohnbauf lächen dargestellt. Dennoch bildet Roxel einen 
der Schwerpunkte der mittelfristigen und langfristi gen Wohnbaulandentwicklung im Münsteraner 
Stadtgebiet. Die Planungen zur Baulandbereitstellung in Roxel konzentrieren sich auf den Norden und 
den Westen des Stadtteils, wobei das Baugebiet Roxel-Nord I aktuell bereits ein großes Neubaugebiet 
darstellt.  
 
In den nächsten Jahren soll die Realisierung von rd . 1.500 weiteren Wohneinheiten für den Stadtteil 
angegangen werden. Dieser Anforderung soll durch di e Bereitstellung von Flächen für ca. 70 % Ein- 
familienhaus- bzw. für ca. 30 % Mehrfamilienhausbebauung entsprochen werden. Ein hoher Anteil der 
heutigen Bevölkerung in Roxel wohnt im Wohneigentum  (65 %), davon wiederum lebt ein Großteil im 
Einfamilienhaus. Nicht nur auf Roxel bezogen, sonde rn auch gesamtstädtisch betrachtet, begründen 
junge Familien ihren Wegzug aus Münster häufig mit d em Mangel an günstigem und stadtnahen Bau- 
land. Um den sich abzuzeichnenden Verlust an Einwoh nern durch Abwanderung in das Umland zu 
verhindern und zugleich den Umstand zu berücksichti gen, dass die Nachfrage nach Einfamilienhäu- 
sern -stadtweit gesehen- weiterhin groß ist, ist ein e zusätzliche Ausweisung von Eigenheimgrundstü- 
cken im Neubaugebiet Roxel-Nord II sinnvoll. 
 
4. Änderungsinhalte 
 
4.1  Wohnbaufläche 
Mit der Darstellung von zusätzlichen Wohnbauflächen im Änderungsbereich werden bisher dargestell- 
te Flächen für die Landwirtschaft sowie ein Teil eine r bisher dargestellten Grünfläche mit der Zweck- 
bestimmung „Parkanlage“ überplant. Insgesamt wird die Wohnbaufläche um ca. 3,8 ha ausgedehnt.

14. Änderung Flächennutzungsplan 
Entwurf 
 
4 
 
4.2  Flächen für die Ver- und Entsorgung   
 - Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken -  
Der wirksame FNP stellt derzeit zwei Planzeichen für  Regenrückhaltebecken im Änderungsbereich 
dar. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 488 „Roxel-Nord II“ soll lediglich der nördliche 
der beiden dargestellten Standorte als Regenrückhal tebecken realisiert und dessen Standort auch 
noch weiter nordwärts verschoben werden. Entspreche nd werden die Darstellungen im FNP ange- 
passt.  
 
Ebenso wird der bisher dargestellte Standort für ei n Pumpwerk der aktuellen Planung entsprechend 
nordwärts verschoben.  
 
4.3  Grünflächen  - Zweckbestimmung Parkanlage -  
Im Zuge der FNP-Änderung wird ein geringfügiger Teilb ereich der wirksam dargestellten Grünfläche 
mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ in Wohnbauflächen umgewandelt. 
 
4.4  Grünflächen  - Zweckbestimmung Spielbereich A -  
Der wirksame FNP enthält im zentralen Grünzug des Wo hngebiets Roxel-Nord I die Darstellung eines 
Standortes für einen geplanten Spielplatzstandort m it Angeboten für alle Altersgruppen (A-, B-/C-
Bereich). Der unter Lärmgesichtspunkten konfliktträ chtige zugehörige und bisher dort geplante Bolz- 
platz-Standort wird im Zuge der vorliegenden Planun g ausgelagert und in den Bereich südlich der 
geplanten Dauerkleingartenanlage verlagert. Der Bol zplatz-Standort wird im FNP als Spielbereich A 
gekennzeichnet.  
 
4.5 Grünflächen –Fläche für Aufschüttungen- 
Um die immissionsschutzrechtlichen Belange zwischen  der geplanten Wohnbaufläche und dem Ge- 
werbegebiet einzuhalten, wird eine Fläche für Aufsch üttungen zur Errichtung einer Lärmschutzanlage 
dargestellt. Die Ausgestaltung der Aufschüttung wird im B-Plan konkretisiert.   
 
5.   Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB  
 
5.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 
und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worde n. Umfang und Detaillierungsgrad für die Er- 
mittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene de s Flächennutzungsplans. Die Ergebnisse be- 
ruhen auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltau swirkung im parallelen Bebauungsplan-
Verfahren.  
 
5.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
Die Änderung umfasst vorwiegend die Darstellung ein er ca. 3,8 ha großen Wohnbaufläche am nördli- 
chen Siedlungsrand von Roxel. Das Gebiet grenzt an das Neubaugebiet Roxel-Nord an. Die Flächen 
werden derzeitig überwiegend landwirtschaftlich gen utzt und sind bislang im FNP als Fläche für die 
Landwirtschaft bzw. Grünfläche mit der Zweckbestimmu ng „Parkanlage“ ausgewiesen. Zur Trennung 
der Wohnbaufläche vom benachbarten Gewerbegebiet wi rd eine Fläche für Aufschüttungen darge- 
stellt. Innerhalb des Gewerbegebietes wird eine Alt last-/Verdachtsfläche gekennzeichnet. Zudem wer- 
den die Flächen für die Ver- und Entsorgung insoweit  verändert, dass nur noch ein statt bislang zwei 
Standorte für Regenrückhaltebecken (RRB) dargestell t werden und dessen Standort nach Norden 
verlagert wird; ebenfalls nordwärts verschoben wird  der Standort eines geplanten Pumpwerks. 
Schließlich erfolgt innerhalb der Grünflache östlich  des Gewerbegebietes zusätzlich die Darstellung 
eines Spielbereichs A als Standort für einen geplanten Bolzplatz. 
 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Der Änderungsbereich ist im GEP als Wohnsiedlungsbereich dargestellt. Maßgebliche fachgesetzliche 
Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Bauge- 
setzbuch in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzges etz (Eingriffe in Natur und Landschaft). Der 
Landschaftsplan 3 („Roxeler Riedel) ist gegenwärtig  im Aufstellungsverfahren und hat keine Auswir- 
kungen auf das Bauleitplanverfahren.

14. Änderung Flächennutzungsplan 
Entwurf 
 
5 
 
Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im Umweltbe- 
richt zu beschreiben und zu bewerten. Erhebliche Um weltauswirkungen sind im Bereich des Immissi- 
onsschutzes sowie im Hinblick auf den Bodenschutz z u erwarten. Ebenso sind Eingriffe in Natur und 
Landschaft zu berücksichtigen. Sofern die Umweltprü fung im Hinblick auf die zu betrachtenden 
Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben hat, kann auf eine vertief- 
te Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet we rden (vgl. Tabelle 1). Belange mit erheblicher 
Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert. 
 
 
Tabelle 1 
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung 
Umweltbelang Beschreibung der heutigen Um- 
weltsituation 
Prognose der Umweltauswirkun- 
gen 
Bewer- 
tung * 
Mensch - landwirtschaftliche Nutzung 
- angrenzendes Wohn- und Ge- 
werbegebiet 
- Immissionsbelastung durch Ver- 
kehr und Gewerbe im Bereich der 
geplanten Wohnbauflächen 
- Lage des Spielbereichs (Bolzplatz) 
wenig konfliktträchtig 
 
Tiere /  
Pflanzen / 
biologische Vielfalt 
- keine besonders schutzwürdigen 
Teile von Natur und Landschaft 
betroffen 
- angrenzend schutzwürdiges Bio- 
top nach LÖBF-Kataster 
- Verlust der Biotopfunktion  
(überwiegend Acker)  
- negative Randeffekte auf Waldflä- 
che/Biotopfläche durch Nutzungs- 
intensivierung im Umfeld 
 
 
Boden - schutzwürdige Böden (sehr hohes 
Ertragspotenzial mit Bodenwert- 
zahl von 80)  
- Altlasten/-verdachtsfläche im Be- 
reich des Gewerbegebietes  
- Inanspruchnahme von Freiraum 
- Versiegelung durch Straße und 
Wohnbebauung 
 
Wasser - Das RRB zeichnet den bereits 
vorhandenen Standort nach; kein 
Oberflächengewässer betroffen 
- wenig ergiebige Grundwasservor- 
kommen 
- Entwässerung wird über das vor- 
handene RRB abgedeckt 
- gering reduzierte Grundwasser- 
neubildung 
 
Klima / Luft - Freilandklima  
- geringe Luftbelastung 
- keine nennenswerten Auswirkun- 
gen  
-- 
Landschaft - Ortsrandsituation  - Qualitätsverlust des Landschafts- 
raumes (Vorbelastung durch be- 
nachbartes Gewerbe) 
 
Sach- und Kulturgüter  - landwirtschaftliche Nutzflächen 
- keine bekannten Denkmale  
- Inanspruchnahme landwirtschaftli- 
cher Nutzflächen  
 
Wechselwirkungen  - keine maßgeblichen Wechselwir- 
kungen 
- nicht erkennbar -- 
* Bewertung :  sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / -- nicht erheblich 
 
 
Schutzgut Mensch (Immissionsschutz) 
Die geplante Wohnbaufläche ist Immissionen aus dem benachbarten Gewerbegebiet sowie aus dem 
Straßenverkehr (Havixbecker Straße sowie im Osten Fern wirkungen der Autobahn A1) ausgesetzt. 
Entsprechend dem Trennungsgebot des § 50 BImSchG ha ben die Gemeinden bei raumbedeutsamen 
Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutz ung vorgesehenen Flächen einander so zu- 
zuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf di e ausschließlich oder überwiegend dem Woh-

14. Änderung Flächennutzungsplan 
Entwurf 
 
6 
nen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedü rftige Gebiete so weit wie möglich vermieden 
werden. 
Zur Gewährleistung einer aus Immissionsschutzgründen  erforderlichen Trennung von geplanter 
Wohnbebauung und bestehendem Gewerbe wird zwischen beiden Nutzungen eine Fläche für Auf- 
schüttungen dargestellt. Die Aufschüttung dient im weiteren Verfahren der Errichtung eines Lärm- 
schutzwalles. Sonstige gewerbetypische Immissionen,  die durch die Aufschüttung nicht wirksam ge- 
mindert werden können (z.B. Gerüche, Stäube etc), s ind zurzeit nicht gegeben und sollen durch Re- 
gelungen im Bebauungsplan zur Neuordnung des Gewerb egebietes ausgeschlossen werden. Eine 
Konkretisierung der Einrichtungen bzw. Vorkehrungen  zum Lärmschutz ggü. Straßen- und Gewerbe- 
lärm erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens. 
 
Schutzgüter Tiere und Pflanzen / Eingriffe in Natur und Landschaft  
Mit der Planung der Wohnbauflächen sind Eingriffe i n Natur und Landschaft verbunden (§ 18 
BNatSchG). Die Planung greift in den bislang landwi rtschaftlich genutzten Außenbereich ein. Wichtige 
Funktionen des Naturhaushaltes, z.B. als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, zur Anreicherung des 
Grundwassers oder die Regulationsfunktionen des Bod ens werden beeinträchtigt bzw. gehen verlo- 
ren. Der benachbarte Waldbestand (schutzwürdiges Biotop gemäß Biotopkataster NRW) erfährt durch 
die Nutzungsintensivierung des Umfeldes einen Quali tätsverlust. Gebiete von gemeinschaftlicher Be- 
deutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzge biete werden jedoch nicht berührt. Vorkom- 
men geschützter Arten sind nicht zu erwarten.  
 
Durch die weitgehende Beschränkung der Darstellunge n auf Flächen mit geringer Bedeutung für den 
Arten- und Biotopschutz sowie die Anknüpfung an die  bereits vorhandenen Erschließungseinrichtun- 
gen des benachbarten Wohngebietes wird dem Vermeidu ngsgebot Rechnung getragen. Dies umfasst 
auch die landschaftliche Einbindung der Wohnbaufläc hen in Anknüpfung an den vorhandenen bauli- 
chen Bestand. Für die nicht vermeidbaren Eingriffe u mfasst der fortgeschriebene FNP ausreichend 
geeignete Flächenpotenziale als Suchräume zum Ausgle ich der Eingriffe in Natur und Landschaft. 
Konkrete Ausgleichsmaßnahmen für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden im 
erweiterten Umfeld der Planung auf der Ebene des Bebauungsplans festgelegt. 
 
Schutzgut Boden 
Die Planung nimmt bislang unbebauten Freiraum in Anspruch. Nach der Einstufung des Geologischen 
Dienstes NRW sind hiervon auch schutzwürdige Böden mit einem sehr hohen natürlichen Ertragspo- 
tenzial betroffen. Die Böden weisen Bodenwertzahlen von 80 Punkten auf und zählen damit von Natur 
aus zu den produktivsten Standorten in Münster. Dur ch die bauliche Nutzung ist von einem erhebli- 
chen Verlust der schutzwürdigen Böden auszugehen. D er Eingriff wird im Rahmen der naturschutz- 
rechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt. 
 
5.4 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) 
Der Landschaftsraum verbleibt unter den Rahmenbedingungen des wirksamen Flächennutzungsplans 
voraussichtlich in landwirtschaftlicher Nutzung. Di e Potenziale von Natur und Landschaft könnten 
überwiegend erhalten bleiben. Durch den ausreichend en Abstand der bestehenden Wohnbebauung 
zum benachbarten Gewerbegebiet sind entsprechende Immissionskonflikte auszuschließen. 
 
5.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Im Rahmen des Umweltberichts zur vorliegenden Fläche nnutzungsplan-Änderung ist gem. Ziffer 2 d) 
der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (Ba uGB) auch zu untersuchen, ob anderweitige 
Planungsmöglichkeiten in Betracht kommen, wobei die  Ziele und der räumliche Geltungsbereich des 
Bauleitplans zu berücksichtigen sind.  
Aufgrund des dargestellten Sachverhalts beschränkt sich die Diskussion von möglichen alternativen 
Standorten auf den Stadtteil Roxel, und zwar auf di e im GEP für den Stadtteil Roxel dargestellten 
Reserveflächen für Wohnsiedlungsbereiche bzw. auf d ie davon zusätzlich im FNP dargestellten 
Wohnbauflächen, für die bislang noch kein Verfahren  zur Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans 
in Vorbereitung bzw. eingeleitet worden ist. Hierzu  besteht aus städtebaulicher Sicht folgende Aus- 
gangssituation: Der wirksame Flächennutzungsplan (FN P) bzw. der geltende Gebietsentwicklungs- 
plan (GEP) – Teilabschnitt Münsterland – enthalten i m näheren Umfeld des Plangebiets die nachfol- 
gend aufgeführten Flächenpotenziale, die wegen ihrer  Darstellung als Wohnbaufläche im FNP bzw.

14. Änderung Flächennutzungsplan 
Entwurf 
 
7 
als Wohnsiedlungsbereich im GEP sowie ihrer räumlic hen Nähe u. U. grundsätzlich für eine Wohn- 
siedlungsentwicklung in Betracht kommen:  
a)  Fläche östlich Havixbecker Straße, nördlich beste hender Zufahrt zum Gewerbegebiet (Bebau- 
ungsplan Nr. 218), südlich Stodtbrockweg; 
b)  Fläche westlich Havixbecker Straße, nördlich best ehender Bebauung Haus 59, südlich Im Rü- 
schenfeld.  
 
Die Alternativflächen weisen mit dem Standort Roxel -Nord die Gemeinsamkeiten auf, dass es sich 
zum einen um Flächen handelt, die an bestehende Sied lungen angrenzen oder in unmittelbarer Nähe 
liegen, sowie zum anderen derzeit – ebenso wie die Erweiterungsfläche in Roxel-Nord – überwiegend 
landwirtschaftlich genutzt werden. 
Die Darstellung eines Wohnsiedlungsbereichs im GEP bzw. einer Wohnbaufläche im FNP bedeutet, 
dass die entsprechenden Flächen unter städtebauliche n wie landschaftsplanerischen Gesichtspunk- 
ten grundsätzlich für eine Siedlungsentwicklung gee ignet sind und eine zukünftige baulichen Nutzung 
bspw. keinen gravierenden Eingriff darstellt. Alle drei Flächen – das Plangebiet wie auch die beiden 
Alternativen a) und b) – liegen in räumlicher Nähe zum Ortskern Roxel.  
 
Die Möglichkeit, im Plangebiet zusätzliche Wohnbauf lächen im FNP darzustellen bzw. über den Be- 
bauungsplan Nr. 488 zu entwickeln, ist Ergebnis von  Verhandlungen mit den Gewerbetreibenden im 
nördlich angrenzenden Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 218), die durch deren Bereitschaft zur 
Umzonierung der Nutzungszuordnung innerhalb des Gew erbegebiets im Rahmen der Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 488 erst eine nördliche Ausdehnu ng des Wohngebiets ermöglicht haben. Diese 
Verhandlungen bezogen sich auf Flächen, die zum eine n im Wesentlichen in der liegenschaftlichen 
Verfügbarkeit der Stadt Münster stehen und die - im  Zusammenhang mit dem unmittelbar südlich an- 
grenzenden Bebauungsplan Nr.  461 „Roxel - Nord /nö rdlich Roxeler Straße“ - eine wirtschaftlichere 
Ausnutzung der teilweise bereits vorhandenen Infras truktur ermöglichen. Die gegebene Flächenver- 
fügbarkeit sowie die vertraglichen Regelungen mit d en Gewerbetreibenden garantieren eine zügige 
Umsetzung der Ziele des B-Plans Nr. 488.  
Diese vorgenannten Vorteile weisen die beiden Alter nativflächen a) und b) jeweils nicht auf. Im Ge- 
genteil: Für die Standortalternative a) müssten wege n des unmittelbar östlich angrenzenden beste- 
henden Gewerbegebietes (Bebauungsplan Nr. 218) zunä chst erneut Verhandlungen zur Erreichung 
einer Verträglichkeit zwischen bestehendem Gewerbe und geplanter Wohnnutzung geführt werden, 
die aber wegen der räumlichen Zuordnung beider Fläche n noch schwieriger ausfallen würden, als im 
Fall der vorliegenden geplanten Wohnnutzungsausdehnung südlich des Gewerbegebietes. Da zudem 
für die Alternativflächen a) und b) zurzeit eine li egenschaftliche Verfügbarkeit für die Stadt Münster  
nicht besteht, kommen beide Flächen zwar grundsätzli ch als potenzielle Alternativflächen in Betracht, 
stellen dabei aber keine anderweitigen Planungsalternativen zur aktuell vorliegenden Planung dar, die 
im Rahmen des Umweltberichts untersucht werden müssten.  
 
5.6 Überwachung (Monitoring) 
Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Überprüfung de s FNP spätestens 15 Jahre nach seiner Fort- 
schreibung dienen u.a. einem generellen Monitoring der Umweltfolgen auf FNP-Ebene. Darüber hin- 
aus werden im Rahmen der Lärmminderungsplanung die Lärmwirkungen im Bereich des Hauptver- 
kehrsstraßennetzes von Münster geprüft (hier: Havixbecker Straße, Nordumgehung Roxel -nach Rea- 
lisierung-).  
Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die  zuständigen Behörden zudem die Stadt Münster, 
sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans Erkenntnisse über erheblich 
nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB).  
. 
Zusammenfassung 
Angrenzend an das im Bau befindliche Wohngebiet Rox el-Nord 1 soll eine ergänzende Wohnbauflä- 
che entwickelt werden. Kern der 14. Änderung des fo rtgeschriebenen Flächennutzungsplans ist daher 
die Ausweisung entsprechender Wohnbauflächen. Die Planung lässt durch die Nähe zu benachbarten 
Straßen und einem bestehenden Gewerbegebiet nachteilige Umweltauswirkungen im Hinblick auf den 
Immissionsschutz erwarten, die jedoch durch die Ano rdnung einer trennenden Aufschüttung sowie im 
Rahmen des Bebauungsplans durch geeignete aktive wi e passive Maßnahmen gemindert werden

14. Änderung Flächennutzungsplan 
Entwurf 
 
8 
können. Zu berücksichtigende Umweltfolgen ergeben si ch daneben im Hinblick auf Eingriffe in Natur 
und Landschaft einschließlich der Inanspruchnahme hochwertiger Böden. Über die im Bebauungsplan 
zu konkretisierenden Ausgleichsmaßnahmen können die Eingriffe wirksam kompensiert werden. Unter 
Berücksichtigung der vorgesehenen Minderungs- und A usgleichsmaßnahmen, die auf der Ebene des 
Bebauungsplanes zu konkretisieren sind, lassen sich  erheblich nachteilige Umweltauswirkungen 
durch die 14. FNP-Änderung wirksam eingrenzen. 
 
6.   Gesamtabwägung  
 
6.1   Abwägende Bewertung der Standortalternativen zum Wohngebie t Roxel-Nord (Umwelt- 
bericht) 
Die Möglichkeit, im Plangebiet zusätzliche Wohnbauf lächen im FNP darzustellen bzw. über den Be- 
bauungsplan Nr. 488 zu entwickeln, ist Ergebnis der  Verhandlungen mit den Gewerbetreibenden im 
nördlich angrenzenden Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 218), die durch die Bereitschaft zur Um- 
zonierung der Nutzungszuordnung innerhalb des Gewer begebiets im Rahmen der Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 488 erst eine nördliche Ausdehnu ng des Wohngebiets ermöglicht haben. Diese 
Verhandlungen bezogen sich auf Flächen, die zum eine n im Wesentlichen in der liegenschaftlichen 
Verfügbarkeit der Stadt Münster stehen und die - im  Zusammenhang mit dem unmittelbar südlich an- 
grenzenden Bebauungsplan Nr.  461 „Roxel - Nord /nö rdlich Roxeler Straße“ - eine wirtschaftlichere 
Ausnutzung der teilweise bereits vorhandenen Infras truktur ermöglichen. Die gegebene Flächenver- 
fügbarkeit sowie die vertraglichen Regelungen mit d en Gewerbetreibenden garantieren eine zügige 
Umsetzung der Ziele des B-Plans Nr. 488.  
 
Diese vorgenannten Vorteile weisen die beiden poten ziellen Alternativflächen a) und b) jeweils nicht 
auf bzw. es müssten zunächst erst erneut ggf. kompl izierte und langwierige erneute Verhandlungen 
mit den Gewerbetreibenden im bestehenden Gewerbegeb iet geführt werden. Damit kommen beide 
Flächen zwar grundsätzlich als Alternativflächen in Betracht, stellen dabei aber keine anderweitigen 
Planungsalternativen dar, die im Rahmen des Umweltberichts untersucht werden müssten.  
 
6.2 Eingriffe in Natur und Hauhalt: Ausgleich 
Mit der Darstellung von neuen Siedlungsflächen im S tadtteil Roxel werden Freiflächen,  nämlich bis- 
her dargestellte Flächen für die Landwirtschaft bzw.  Grünflächen, überplant. Diese Inanspruchnahme 
von Freiraum erfolgt jedoch an einem dafür städtebau lich sehr geeigneten Standort und unter Berück- 
sichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung. 
Die damit verbundene Inanspruchnahme von Freiflächen  kann im Sinne der gesetzlichen Ausgleichs- 
regelung auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pf lege und zur Entwicklung von Boden, Natur 
und Landschaft oder auf den als Grünflächen mit der  entsprechenden Zweckbestimmung dargestell- 
ten Flächen kompensiert werden, die in ausreichendem  Umfang auch in räumlich-funktionaler Nähe 
zum Stadtteil Roxel im fortgeschriebenen Flächennutz ungsplan dargestellt sind, Im Übrigen enthält 
der Entwurf des B-Plans Nr. 488 entsprechende Festsetzungen zum Ausgleich von Eingriffen.  
 
6.3 Altlasten 
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorgesehene 
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdende n Stoffen belastet sind", gekennzeichnet 
werden. 
Die Fläche eines Gewerbebetriebs im Bebauungsplan Nr . 218 ist im Altlasten- bzw. 
Verdachtsflächenkataster auf Grund der ehemaligen E igenversorgertankstelle aufgenommen. Bei 
Untersuchungen im Jahr 2005 wurden der Bereich der ehemaligen Tankstelle sowie der Bereich eines 
abgemeldeten Altöltanks untersucht. Im Bereich der Tankstelle wurden keine nutzungsspezifischen 
Kontaminationen gefunden. Im Bereich eines Altöltanks wurden PAK-Gehalte analysiert. 
 
6.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Müns- 
terland – stellt für den Änderungsbereich einen Wohnsiedlungsbereich (WSB) dar. Die geplante Ände- 
rung des fortgeschriebenen FNP steht damit im Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben.

14. Änderung Flächennutzungsplan 
Entwurf 
 
9 
6.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit 
Aufgrund der Eigentumssituation kann damit gerechne t werden, dass nach Abschluss der Bauleit- 
planverfahren das geplante Wohnbaugebiet kurzfristig realisiert wird.  
 
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungspl anes werden dessen Grundzüge nicht verän- 
dert. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch a ls Anlage zu dem 
durch den Rat der Stadt Münster am __________ besch lossenen Entwurf 
der 14. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes. 
 
Münster, 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

07.12.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2006 Hauptausschuss
TOP 22.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2006 Rat
TOP 26.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Havixbecker Straße
  • Roxeler Straße
  • Stodtbrockweg
  • Brockkamp
  • Buschkamp
  • Im Seihof
  • Bredeheide

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0885/2006
Typ
Vorlage
Datum
26.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37