V/0219/2013
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
8184 Zeichen
V/0219/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision
Betrifft
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Münster
Beratungsfolge
14.05.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung
15.05.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2011 der Stadt Münster mit einer
Bilanzsumme von 3.815.276.770,61 € und einem Jahresfehlbetrag von 43.100.765,97 €
fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW).
2. Der Jahresfehlbetrag von 43.100.765,97 € wird durch eine Inanspruchnahme der Au s-
gleichsrücklage gedeckt.
3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2011 Entla s-
tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
4. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster als
Kommunalaufsichtsbehörde über den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 zur Kenntnis.
Begründung:
Örtliche Prüfung
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist.
Den mit Datum vom 18.06.2012 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der
Vorlagen-Nr.:
V/0219/2013
Auskunft erteilt:
Herr Frohne
Ruf:
492 1400
E-Mail:
FrohneK@stadt-muenster.de
Datum:
02.05.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0219/2013
Rat in der Sitzung am 19.09.2012 (Vorlage Nr. V/0490/2012) zur Kenntnis genommen und zur Prü-
fung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der
Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO
NRW der örtlichen Rechnungsprüfung.
Der Jahresabschluss war dahing ehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze or d-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verm ö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vo r-
schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren die
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzung s-
dauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem J ahresab-
schluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens -, Schul-
den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§ 101 Abs. 1 GO NRW).
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnun gsprüfung mit diesen
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durchgeführt und über die Prüfung den als
Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Die wesentlichen Feststellungen aus der Prüfung wurden
buchhalterisch umgesetzt und bewirken Abweichungen des tatsächlich festzustellenden Jahresab-
schlusses von seiner Entwurfsfassung. Nach dem Ergebnis der Prüfung beläuft sich der Jahre s-
fehlbetrag 2011 auf 43.100.765,97 € gegenüber 45.578.731,78 € im Entwurf. Einzelne Sachverhal-
te konnte die Verwaltung aus te chnischen Gründen nicht mehr im Jahr 2011 umsetzen. Diese
Sachverhalte waren für die Gesamtaussage des Jahresabschlusses allerdings von untergeordn e-
ter Bedeutung und werden im nachfolgenden Haushaltsjahr 2012 in die laufende Buchhaltung ei n-
gearbeitet. All diese Ergebnisse schränken das insgesamt mit der Prüfung des Jahresabschlusses
gewonnene positive Urteil nicht ein. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten Pr ü-
fungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0490/2012 versandt en Unterlagen
zum Jahresabschluss 2011 verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.04.2013 den Bericht über die Pr ü-
fung des Jahresabschlusses 2011 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wir t-
schaftlichkeitsprüfung und Revision formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ang e-
schlossen und dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2011 der Stadt Münster
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen.
Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgab e des Prüfungsberichtes durch
den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergebnis Stel-
lung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfung s-
berichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist.
Abdeckung des Jahresfehlbetrages
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlu s-
ses auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichs-
verpflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von
43.100.765,97 € durch eine vorrangige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen.
Entlastung des Oberbürgermeisters
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahing e-
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden.
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V/0219/2013
Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008
Mit der Vorlage V/0506/2010 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2008 war der Rat bereits
darüber informiert worden, dass die Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 durch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) geprüft worden ist, allerdings noch keine abschießenden
Entscheidungen der Bezirksregierung Münster (BR) als Kommunalaufsichtsbehörde vorliegen, ob
und wenn ja welche Feststellungen der GPA umzusetzen sind.
Mit Schreiben vom 29.04.2013 hat die BR aktuell mitgeteilt, dass die Abstimmung zur Umsetzung
der Prüfungsfeststellungen der GPA nunmehr abgeschlossen ist. Der Rechnungsprüfungsau s-
schuss ist in seiner Sitzung am 24.04.2013 bereits umfassend über diese Ergebnisse informiert
worden und hat sie zustimmend zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Anpassungen wu r-
den von der Verwaltung fortlaufend bereits in den Jahresabschlüssen 2009 und 2010 sowie nun
letztmalig im Jahresabsch luss 2011 berücksichtigt. Im Wesentlichen sind dabei folgende Positi o-
nen betroffen:
- Neubewertung der Beteiligung an der Wohn-
und Stadtbau GmbH (JA 2009, Auswirkung auf das
Eigenkapital + 9,1 Mio. €)
- Anpassung der Bewertung der Wohnbaugrundstücke (JA 2010, Auswirkung auf das
Eigenkapital + 1,8 Mio. €)
- Neuberechnung der Sonderposten für Zuwendungen Straßen-
bau und Brandschutz, Anpassung der Gebäudebewertung,
weitere Anpassung der Bewertung der Wohnbaugrundstücke (JA 2011, Auswirkung auf das
Eigenkapital + 10,7 Mio. €)
Eine vollständige Auflistung der Feststellungen der GPA, der Art ihrer Erledigung bzw. Umsetzu ng
und der Auswirkungen auf das Eigenkapital enthält die als Anlage 2 beigefügte Übersicht, aus der
zu entnehmen ist, dass es für einen Großteil der Feststellungen nach Abstimmung mit der BR ke i-
nen Umsetzungsbedarf gab. Vor diesem Hintergrund und aus wirts chaftlichen Erwägungen ist in
Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss darauf verzichtet worden, den Bericht der
GPA dieser Vorlage als Anlage beizufügen. Er wird den Fraktionen, Ratgruppen sowie Einzelmi t-
gliedern im Rat auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen: 1. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2011
2. Übersicht über die Bearbeitung und Erledigung der Feststellungen aus dem GPA -
Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008
Übersicht über die Bearbeitung u. Erledigung der GPA-Feststellungen)
5144 Zeichen
Anlage 2 Übersicht über die Bearbeitung und Erledigung der Feststellungen aus dem GPA-Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 Feststellung der GPA (Fundstelle im Bericht) Art der Bearbeitung / Erledigung Auswirkung auf das Eigen- kapital Dokumentation allgemein (S. 10) Zusage einer fortla ufenden Nachbearbeitung der Dokumentation durch die Stadt. Unbebaute Grundstücke – Bewertungs- stichtag (S. 11) Die Feststellung der GPA wird nicht weiterverfolgt, da ein Ver- gleich der angesprochenen Grundstücksmarktberichte keine Ver- änderungen aufgezeigt hat. Bewertung Grund und Boden Kinderspiel- plätze (S. 12) Die Feststellung der GPA wird nach detaillierten Erläuterungen zum Bewertungsverfahren der Stadt nicht weiterverfolgt. Bewertung Aufbauten Kinderspielplätze (S. 12) Die Feststellung der GPA wird nicht weiterverfolgt, da die fragli- chen, zur Sanierung vorgesehenen Aufbauten im Jahresab- schluss 2009 ohnehin abgeschrieben worden sind. Bewertung Wald und Forsten (S. 14) Die Feststellung der GPA wird nach detaillierten Erläuterungen zum Bewertungsverfahren der Stadt nicht weiterverfolgt. Ausweis von Baugrundstücken im Anlage- oder Umlaufvermögen (S. 15) Eine teilw. Umgliederung des Grundvermögens vom Anlage- in das Umlaufvermögen ist im JA 2011 erfolgt. Keine Auswirkung auf das EK Bewertung der Wohnbaugrundstücke (S. 15) Von den durch die GPA bemängelten pauschalen Wertabschlä- gen i. H. v. insgesamt 40% im Zuge der Erstbewertung wurden nach Abstimmung mit der BR durch die Stadt Abschläge i. H. v. 2 x 10% zurückgenommen. Im JA 2010 rd. + 1,807 Mio. € Im JA 2011 rd. + 1,018 Mio. € Bewertung der Gewerbebaugrundstücke (S. 15) Der durch die GPA bemängelte pauschale Wertabschlag i. H. v. 25% im Zuge der Erstbewertung wurde rückgängig gemacht. Auswirkung ist in der o. g. Korrektur der Wohnbau- grundstücke enthalten. Bewertung Baugrundstücke – Pauschaler Abzug von Erschließungskosten (S. 15) Die Feststellung der GPA wird nach detaillierten Erläuterungen zum Bewertungsverfahren der Stadt nicht weiterverfolgt. Gebäudebewertung – Indizierung im Rahmen des Sachwertverfahrens (S. 17) Der Feststellung der GPA wurde gefolgt und die Bewertung ent- sprechend angepasst. Im JA 2011 rd. + 3,638 Mio. € Bewertung von Gebäuden mit einem Er- innerungswert (S. 18) Die durch die GPA bemängelte Bewertung wurde neu durchge- führt. Im JA 2011 + 1.643 € (nach Saldierung mit entspr. SoPo- Korrektur) Nutzungsdauern der Gebäude (S. 20) Die Feststellung der GPA wird nach ergänzenden Erläuterungen zur festgelegten Nutzungsdauer nicht weiterverfolgt. Anlage 2 Bewertung der Gleisanlagen (S. 21) Die betr. Gleisa nlage wurde entsprechend der Forderung der GPA in das Anlagevermögen aufgenommen. Im JA 2010 + 5.000 € Bewertung der Beteiligung an der Wohn- und Stadtbau GmbH (S. 22) Die Bewertung wurde auf der Grundlage eines neu eingeholten Wertgutachtens angepasst. Im JA 2009 + 9,165 Mio. € Bewertung der Beteiligungen an der Halle Münsterland GmbH und der Wirtschafts- förderung Münster GmbH (S. 24) Die Feststellung der GPA wird nach detaillierten Erläuterungen zum Bewertungsverfahren der Stadt nicht weiterverfolgt. Bewertung der Beteiligungen an der Westf. Zool. Garten GmbH, der Airport- Park FMO GmbH und der Gewerbepark Münster-Loddenheide GmbH (S. 26) Die Feststellung der GPA wird nach detaillierten Erläuterungen zum Bewertungsverfahren der Stadt nicht weiterverfolgt. Bilanzierung der rechtlich unselbständigen Stiftungen (S. 27) Die Feststellung der GPA wird nicht weiterverfolgt, da die Vorge- hensweise der Stadt transparenter ist. Sonderposten - zu kurzer Referenzzeit- raum für die Ermittlung der Zuwendungs- und Beitragsquoten Der Referenzzeitraum wurde durch die Stadt in Abstimmung mit der BR um weitere 10 auf 20 Jahre ausgedehnt. Veränderungen bei den ermittelten Quoten ergaben sich dadurch nicht. Die Fest- stellung der GPA wird nicht weiterverfolgt Sonderposten Gebäude - Herleitung der Förderquote (S. 32) Die BR hat mangels Wesentlichkeit auf eine Umsetzung dieser Feststellung der GPA verzichtet. Sonderposten Straßenvermögen - Herlei- tung und Angemessenheit der Förderquo- te (S. 32) Der SoPo für Zuwendungen Straßenvermögen wurde infolge ei- ner Anpassung der Berechnungswege von 80,37% auf 79,73% reduziert. Im JA 2011 rd. + 4,850 Mio. € Sonderposten Brandschutz - Herleitung der Förderquote (S. 32) Der SoPo für Zuwendungen Brandschutz wurde infolge einer An- passung der Berechnungswege von 55,98% auf 50,50% redu- ziert. Im JA 2011 rd. + 1,286 Mio. € Prozesskostenrückstellung (S. 34) Die BR hat mangel s Wesentlichkeit auf eine Umsetzung dieser Feststellung der GPA verzichtet. Rückstellung aus Fremdwährungsrisiken (S. 34) Die Feststellung der GPA wird nach detaillierten Erläuterungen zum Bewertungsverfahren der Stadt nicht weiterverfolgt. Summe der Korrekturen im JA 2009: rd. + 9,165 Mio. € Summe der Korrekturen im JA 2010: rd. + 1,812 Mio. € Summe der Korrekturen im JA 2011: rd. + 10,793 Mio. €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Loddenheide
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0219/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.04.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37