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V/0219/2013

Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Münster

Vorlagen 05.04.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.05.2013, TOP 11

Beschlussvorlage

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Übersicht über die Bearbeitung u. Erledigung der GPA-Feststellungen)

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Beschlussvorlage

8184 Zeichen

V/0219/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.05.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
15.05.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
15.05.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des 
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2011 der Stadt Münster mit einer 
Bilanzsumme von 3.815.276.770,61 € und einem Jahresfehlbetrag von 43.100.765,97 € 
fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2. Der Jahresfehlbetrag von 43.100.765,97 € wird durch eine Inanspruchnahme der Au s-
gleichsrücklage gedeckt. 
 
3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2011 Entla s-
tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). 
 
4. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster als 
Kommunalaufsichtsbehörde über den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW 
über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 zur Kenntnis. 
 
 
Begründung: 
Örtliche Prüfung 
 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 
nachzuweisen ist.  
 
Den mit Datum vom 18.06.2012 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0219/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Frohne 
Ruf: 
492 1400 
E-Mail: 
FrohneK@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0219/2013 
Rat in der Sitzung am 19.09.2012 (Vorlage Nr. V/0490/2012) zur Kenntnis genommen und zur Prü-
fung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 101  Abs. 1 GO NRW prüft der 
Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO 
NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Der Jahresabschluss war dahing ehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze or d-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verm ö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vo r-
schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren die 
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzung s-
dauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem J ahresab-
schluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens -, Schul-
den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§  101 Abs. 1 GO NRW). 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnun gsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durchgeführt und über die Prüfung den als 
Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Die wesentlichen Feststellungen aus der Prüfung wurden 
buchhalterisch umgesetzt und bewirken Abweichungen des tatsächlich festzustellenden Jahresab-
schlusses von seiner Entwurfsfassung. Nach dem Ergebnis der Prüfung beläuft sich der Jahre s-
fehlbetrag 2011 auf 43.100.765,97 € gegenüber 45.578.731,78 € im Entwurf. Einzelne Sachverhal-
te konnte die Verwaltung aus te chnischen Gründen nicht mehr im Jahr 2011 umsetzen. Diese 
Sachverhalte waren für die Gesamtaussage des Jahresabschlusses allerdings von untergeordn e-
ter Bedeutung und werden im nachfolgenden Haushaltsjahr 2012 in die laufende Buchhaltung ei n-
gearbeitet. All diese Ergebnisse schränken das insgesamt mit der Prüfung des Jahresabschlusses 
gewonnene positive Urteil nicht ein. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten Pr ü-
fungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0490/2012 versandt en Unterlagen 
zum Jahresabschluss 2011 verwiesen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.04.2013 den Bericht über die Pr ü-
fung des Jahresabschlusses 2011 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wir t-
schaftlichkeitsprüfung und  Revision formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ang e-
schlossen und dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2011 der Stadt Münster 
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. 
 
Nach § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgab e des Prüfungsberichtes durch 
den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergebnis Stel-
lung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfung s-
berichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. 
 
Abdeckung des Jahresfehlbetrages 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlu s-
ses auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichs-
verpflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von  
43.100.765,97 € durch eine vorrangige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu erfolgen. 
 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahing e-
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden.

- 3 - 
V/0219/2013 
Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 
 
Mit der Vorlage V/0506/2010 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2008 war der Rat bereits 
darüber informiert worden, dass die Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008 durch die 
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) geprüft worden ist, allerdings noch keine abschießenden 
Entscheidungen der Bezirksregierung Münster (BR) als Kommunalaufsichtsbehörde vorliegen, ob 
und wenn ja welche Feststellungen der GPA umzusetzen sind.  
Mit Schreiben vom 29.04.2013 hat die BR aktuell mitgeteilt, dass die Abstimmung zur Umsetzung 
der Prüfungsfeststellungen der GPA nunmehr abgeschlossen ist. Der Rechnungsprüfungsau s-
schuss ist in seiner Sitzung am 24.04.2013  bereits umfassend über diese Ergebnisse informiert 
worden und hat sie zustimmend zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Anpassungen wu r-
den von der Verwaltung fortlaufend bereits in den Jahresabschlüssen 2009 und 2010 sowie nun 
letztmalig im Jahresabsch luss 2011 berücksichtigt. Im Wesentlichen sind dabei folgende Positi o-
nen betroffen: 
 
 
-  Neubewertung der Beteiligung an der Wohn- 
   und Stadtbau GmbH  (JA 2009, Auswirkung auf das 
Eigenkapital + 9,1 Mio. €) 
 
-  Anpassung der Bewertung der Wohnbaugrundstücke (JA 2010, Auswirkung auf das 
Eigenkapital + 1,8 Mio. €) 
 
-  Neuberechnung der Sonderposten für Zuwendungen Straßen- 
   bau und Brandschutz, Anpassung der Gebäudebewertung, 
   weitere Anpassung der Bewertung der Wohnbaugrundstücke (JA 2011, Auswirkung auf das 
Eigenkapital + 10,7 Mio. €) 
 
 
Eine vollständige Auflistung der Feststellungen der GPA, der Art ihrer Erledigung bzw. Umsetzu ng 
und der Auswirkungen auf das Eigenkapital enthält die als Anlage 2 beigefügte Übersicht, aus der 
zu entnehmen ist, dass es für einen Großteil der Feststellungen nach Abstimmung mit der BR ke i-
nen Umsetzungsbedarf gab. Vor diesem Hintergrund und aus wirts chaftlichen Erwägungen ist in 
Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss darauf verzichtet worden, den Bericht der 
GPA dieser Vorlage als Anlage beizufügen. Er wird den Fraktionen, Ratgruppen sowie Einzelmi t-
gliedern im Rat auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 1. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2011  
    
        2. Übersicht über die Bearbeitung und Erledigung der Feststellungen aus dem GPA -    
                           Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Münster zum 01.01.2008

Übersicht über die Bearbeitung u. Erledigung der GPA-Feststellungen)

5144 Zeichen

Anlage 2 
Übersicht über die Bearbeitung und Erledigung der Feststellungen aus dem GPA-Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz 
der Stadt Münster zum 01.01.2008 
 
Feststellung der GPA (Fundstelle im 
Bericht) 
Art der Bearbeitung / Erledigung Auswirkung auf das  Eigen- 
kapital 
Dokumentation allgemein (S. 10) Zusage einer fortla ufenden Nachbearbeitung der Dokumentation 
durch die Stadt. 
 
Unbebaute Grundstücke – Bewertungs- 
stichtag (S. 11) 
Die Feststellung der GPA wird nicht weiterverfolgt, da ein Ver- 
gleich der angesprochenen Grundstücksmarktberichte keine Ver- 
änderungen aufgezeigt hat. 
 
Bewertung Grund und Boden Kinderspiel- 
plätze (S. 12) 
Die Feststellung der GPA wird nach detaillierten Erläuterungen 
zum Bewertungsverfahren der Stadt nicht weiterverfolgt.  
 
Bewertung Aufbauten Kinderspielplätze 
(S. 12) 
Die Feststellung der GPA wird nicht weiterverfolgt, da die fragli- 
chen, zur Sanierung vorgesehenen Aufbauten im Jahresab- 
schluss 2009 ohnehin abgeschrieben worden sind. 
 
Bewertung Wald und Forsten (S. 14) Die Feststellung  der GPA wird nach detaillierten Erläuterungen 
zum Bewertungsverfahren der Stadt nicht weiterverfolgt. 
 
Ausweis von Baugrundstücken im Anlage- 
oder Umlaufvermögen (S. 15) 
Eine teilw. Umgliederung des Grundvermögens vom Anlage- in 
das Umlaufvermögen ist im JA 2011 erfolgt. 
Keine Auswirkung auf das EK 
 
Bewertung der Wohnbaugrundstücke (S. 
15) 
Von den durch die GPA bemängelten pauschalen Wertabschlä- 
gen i. H. v. insgesamt 40% im Zuge der Erstbewertung wurden 
nach Abstimmung mit der BR durch die Stadt Abschläge i. H. v. 2 
x 10% zurückgenommen. 
Im JA 2010 rd. + 1,807 Mio. €
 
Im JA 2011 rd. + 1,018 Mio. € 
Bewertung der Gewerbebaugrundstücke 
(S. 15) 
Der durch die GPA bemängelte pauschale Wertabschlag i. H. v. 
25% im Zuge der Erstbewertung wurde rückgängig gemacht. 
Auswirkung ist in der o. g. 
Korrektur der Wohnbau- 
grundstücke enthalten. 
Bewertung Baugrundstücke – Pauschaler 
Abzug von Erschließungskosten (S. 15) 
Die Feststellung der GPA wird nach detaillierten Erläuterungen 
zum Bewertungsverfahren der Stadt nicht weiterverfolgt. 
 
Gebäudebewertung – Indizierung im 
Rahmen des Sachwertverfahrens (S. 17) 
Der Feststellung der GPA wurde gefolgt und die Bewertung ent- 
sprechend angepasst. 
Im JA 2011 rd. + 3,638 Mio. €
 
Bewertung von Gebäuden mit einem Er- 
innerungswert (S. 18) 
Die durch die GPA bemängelte Bewertung wurde neu durchge- 
führt. 
Im JA 2011 + 1.643 € (nach 
Saldierung mit entspr. SoPo-
Korrektur) 
Nutzungsdauern der Gebäude (S. 20) Die Feststellung  der GPA wird nach ergänzenden Erläuterungen 
zur festgelegten Nutzungsdauer nicht weiterverfolgt.

Anlage 2 
Bewertung der Gleisanlagen (S. 21) Die betr. Gleisa nlage wurde entsprechend der Forderung der 
GPA in das Anlagevermögen aufgenommen. 
Im JA 2010 + 5.000 € 
Bewertung der Beteiligung an der Wohn- 
und Stadtbau GmbH (S. 22) 
Die Bewertung wurde auf der Grundlage eines neu eingeholten 
Wertgutachtens angepasst. 
Im JA 2009 + 9,165 Mio. € 
Bewertung der Beteiligungen an der Halle 
Münsterland GmbH und der Wirtschafts- 
förderung Münster GmbH (S. 24) 
Die Feststellung der GPA wird nach detaillierten Erläuterungen 
zum Bewertungsverfahren der Stadt nicht weiterverfolgt. 
 
Bewertung der Beteiligungen an der 
Westf. Zool. Garten GmbH, der Airport- 
Park FMO GmbH und der Gewerbepark 
Münster-Loddenheide GmbH (S. 26) 
Die Feststellung der GPA wird nach detaillierten Erläuterungen 
zum Bewertungsverfahren der Stadt nicht weiterverfolgt. 
 
Bilanzierung der rechtlich unselbständigen 
Stiftungen (S. 27) 
Die Feststellung der GPA wird nicht weiterverfolgt, da die Vorge- 
hensweise der Stadt transparenter ist.  
 
Sonderposten - zu kurzer Referenzzeit- 
raum für die Ermittlung der Zuwendungs- 
und Beitragsquoten 
Der Referenzzeitraum wurde durch die Stadt in Abstimmung mit 
der BR um weitere 10 auf 20 Jahre ausgedehnt. Veränderungen 
bei den ermittelten Quoten ergaben sich dadurch nicht. Die Fest- 
stellung der GPA wird nicht weiterverfolgt 
 
Sonderposten Gebäude - Herleitung der 
Förderquote  (S. 32) 
Die BR hat mangels Wesentlichkeit auf eine Umsetzung dieser 
Feststellung der GPA verzichtet. 
 
Sonderposten Straßenvermögen - Herlei- 
tung und Angemessenheit der Förderquo- 
te (S. 32) 
Der SoPo für Zuwendungen Straßenvermögen wurde infolge ei- 
ner Anpassung der Berechnungswege von 80,37% auf 79,73% 
reduziert. 
Im JA 2011 rd. + 4,850 Mio. €
 
Sonderposten Brandschutz - Herleitung 
der Förderquote (S. 32) 
Der SoPo für Zuwendungen Brandschutz wurde infolge einer An- 
passung der Berechnungswege von 55,98% auf 50,50% redu- 
ziert. 
Im JA 2011 rd. + 1,286 Mio. €
 
Prozesskostenrückstellung (S. 34) Die BR hat mangel s Wesentlichkeit auf eine Umsetzung dieser 
Feststellung der GPA verzichtet. 
 
Rückstellung aus Fremdwährungsrisiken 
(S. 34) 
Die Feststellung der GPA wird nach detaillierten Erläuterungen 
zum Bewertungsverfahren der Stadt nicht weiterverfolgt. 
 
 
 
Summe der Korrekturen im JA 2009: rd. +   9,165 Mio. € 
Summe der Korrekturen im JA 2010: rd. +   1,812 Mio. € 
Summe der Korrekturen im JA 2011: rd. + 10,793 Mio. €

Beratungsverlauf (3)

14.05.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2013 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.05.2013 Rat
TOP 11 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Loddenheide

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0219/2013
Typ
Vorlagen
Datum
05.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37