V/0911/2018
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
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Beschlussvorlage
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V/0911/2018 V/0911/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik Beratungsfolge 21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 28.11.2018 Kulturausschuss Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster vom 01.02.2017 wird beschlossen. Die Änderungssatzung (Anlage 2) tritt zum 01.02.2019 in Kraft. 2. Entgegen dem Konzept zur Nachhaltigen Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) wird auf eine turnusmäßige Gebührenerhöhung verzichtet. 3. Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW sind ab dem 01.02.2019 vom Erwachsenenzuschlag auf die Unterrichtsgebühren befreit. 4. Die Gebührentarife im Bereich elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahre im Bereich Musikzwerge, Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung werden verein- heitlicht und auf 24 € pro Monat festgelegt. 5. Die redaktionelle Anpassung beim Projekt JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Westf. Schule für Musik 08.10.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wermelt Telefon: 9 81 03 13 WermeltB@stadt- muenster.de - 2 - V/0911/2018 Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster aufgrund der Einführung der Ehrenamtskarte und dem damit verbundenen Ermäßigungstatbestand hängen von der Inan- spruchnahme der Zuschlagsbefreiung ab. Es sind keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen (Ertragsminderung) auf den Haushalt der Stadt Münster zu erwarten. Die Gebührenvereinheitlichung im Bereich der elementaren Musikerziehung führt zu keinen finan- ziellen negativen Auswirkungen für die Stadt Münster; ebenso wie die rein redaktionelle Anpas- sung. Begründung: 1. Anlass Ehrenamtskarte NRW Am 18.10.2017 hat der Rat der Stadt Münster die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Münster beschlossen und der Vorlage V/0513/2017 zugestimmt. In das Portfolio der Vergünstigungen sind aufgrund dieser Entscheidung auch Preisnachlässe bei kommunalen Angeboten aufzunehmen. Dabei sollen die örtlichen Vergünstigungen quali- tativ hochwertig sein, um die besondere Wertschätzung zu verdeutlichen, die mit der Ehren- amtskarte verbunden ist. Die FreiwilligenAgentur Münster (FA), zuständig für die fachlich-konzeptionellen Steuerung des Einführungsprozesses, hat angeregt, einen Preisnachlass für die Angebote der Westfäli- schen Schule für Musik aufzunehmen. Die Westfälische Schule für Musik unterstützt diese Idee und schlägt vor, dass Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW keinen Erwachsenenzuschlag in Höhe von 40% auf die Unterrichts- gebühren zu zahlen haben. Hiermit soll ihnen eine besondere Wertschätzung entgegenge- bracht werden. Gebührenvereinheitlichung im Bereich der elementaren Musikerziehung Abhängig von der Gruppengröße sind bisher zwei unterschiedliche Gebühren im Bereich der elementaren Musikerziehung für die Musikzwerge, die musikalische Früherziehung und die musikalische Grundausbildung zu zahlen. In großen Gruppen sind das 23,00 € und in kleinen Gruppen 27,00 €. In der Regel beginnen die Schüler/-innen in großen Gruppen und wechseln häufig in kleinere Gruppen, ohne dieses beeinflussen zu können (z.B. durch Kündigung von anderen Schüler/-innen). Mit einer einheitlichen Gebühr haben die Schüler/-innen die Sicher- heit langfristig eine einheitliche Gebühr zu zahlen. Darüber hinaus vereinfacht sich die Ab- rechnung für die Westfälische Schule für Musik. Es wird die einheitliche Gebühr von 24,00 € vorgeschlagen, da hierdurch das Gebührenauf- kommen nahezu identisch bleibt. Redaktionelle Anpassung Projekt JeKits Das frühere Projekt Jeki hat die Bezeichnung JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Sin- gen) erhalten. Diese Änderung soll redaktionell nachgezogen werden. Entgegen dem Konzept zur Nachhaltigen Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) wird auf eine turnusmäßige Gebührenerhöhung verzichtet Am 11.11.2015 hat der Rat der Stadt Münster das Konzept zur Nachhaltigen Haushaltssanie- rung der Stadt Münster (NaSa) beschlossen. Basierend auf diesem Beschluss ist festgelegt worden, dass spätestens im zweijährigen Rhythmus die Gebühren erhöht werden, um Kos- tensteigerung aufzufangen. Die Westfälische Schule für Musik hat die Gebühren zum 01.02.2017 erhöht. Zum heutigen Zeitpunkt ist festzustellen, dass die erwartete Haushalts- - 3 - V/0911/2018 konsolidierung nach der Gebührenerhöhung ab 01.02.2017 nicht im befriedigenden Maße eingetreten ist. Als Sondereffekte sind erstens eine Vielzahl von Kündigungen festzustellen, zweitens dass die freigewordenen Unterrichtsplätze nur schleppend wieder aufgefüllt werden konnten und drittens gab es daraus folgend einen Einnahmeverlust. 750 Kündigungen nach der Gebührenerhöhung 2017 Zum 31.01.2017 hat die WSfM ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Gebührenerh ö- hung eingeräumt. Zum 31.01.2017 sind bei der WSfM 913 Kündigungen eingegangen. Einige bezogen sich auf unterjährig auslaufende Kurse in der elementaren Musikerzi e- hung (ca. 163). Bei den restlichen muss man davon ausgehen, dass sie aufgrund der G e- bührenerhöhung das Sonderkündigungsrecht nutzten. Einige Nutzer wären nicht von der Gebührenerh ö- hung betroffen w aren, da sie kostenfreien Unterricht hatten. Hier ist anzunehmen, dass die Sonderkündigung genutzt wurde, um vorfristig aus dem Vertrag zu kommen. Bei der Auswertung der Segmente, innerhalb derer die Kündigungen eingegangen sind, exponieren sich zwei Nutzergruppen: Zum einen der Einzelunterricht 30 min (63 Belegungen weniger), andererseits Gruppe n- unterrichte in den Schulen (101 Kündigungen in den Singklassen, 82 Kündigungen im I n- strumentalbereich), also an der Basis der Breitenförderung! Wiederauffüllung freigewordener Unterrichtsplätze zu schleppend und nicht auf dasselbe Niveau wie vor der Erhöhung: Die Auswertung der Gesamtbelegungszahl in der Monatsauswertung Januar 2017 (6.793) im Vergleich zu Februar 2017 (6.390) weist einen Rückgang der Schülerbel egungen um 403 aus. Selbst bei der Betrachtung der Langzeitauswirkung: 10632 Belegungen (01.02.2016 bis 31.01.2017) zu 10426 Belegungen (01.02.2017 bis 31.01.2018) muss festgestellt werden, dass sich im Jahresverlauf die Schülerbelegungen nicht wieder stab i- lisiert haben, sondern immer noch 206 Belegungen weniger zu verzeichnen sind. Einnahmenverlust trotz Gebührenerhöhung um ca. 85 T € Die Einnahmen bei den Benutzungsgebühren sind trotz der Gebührenerhöhung sogar ge- sunken. 2016: Ansatz: 1.990.000,00 € IST: 2.143.068,87 € 2017: Ansatz: 2.107.000,00 € IST: 2.058.251,10 € Musikschulgebühren WSfM Münster im NRW- Vergleich Quelle: VdM-Berichtsbogen für das Berichtsjahr 2017, die Daten sind Angaben der M u- sikschulen. Verglichen wurden zum einen die Zahlen der Musikschulen mit den höchsten Schülerzahlen (>4000 angemeldete Schüler), zum anderen die Musikschulen mit den höchsten Gebühren für 45minütigen Einzelunterricht (>1000 €/Monat). Die wenigsten M u- sikschulen des einen Tabellenblatts finden sich übrigens auf dem anderen wieder. - 4 - V/0911/2018 In der Auswertung steht die WSfM Münster unter den Musikschulen mit den höchsten Schülerzahlen (jetzt schon) als diejenige mit dem höchsten Kostendeckungsgrad (46,93 %, Mittelwert im NRW- Vergleich dieser 10 Schulen: 37,61 %). Hinsichtlich der Musikschulen mit den höchsten Gebühren für 45 minütigen Einzelu n- terricht ist Münster auf Platz 10 innerhalb NRW, beim Gruppenunterricht sind wir auf Platz 63 im Vergleich zu den 159 kommunalen Musikschulen im VdM (also Mittelfeld). 2. Anpassung der Gebührensatzung Der Ermäßigungstatbestand für die Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW wird im § 4 Er- mäßigungen, Zuschläge und Stundungen der Gebührensatzung aufgenommen. Die Gebührenvereinheitlichung im Bereich der elementaren Musikerziehung wird im Gebüh- rentarif der Westfälischen Schule für Musik (Anhang der Gebührensatzung) im Bereich A) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren auf 24,00 € angepasst. Das frühere Projekt Jeki hat die Bezeichnung JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Sin- gen) erhalten. Diese Änderung ist in der Gebührensatzung in § 7 Geltungsbereich redaktionell nachgezogen worden. 3. Finanzierung Ehrenamtskarte NRW Seit der Einführung der Ehrenamtskarte NRW im September 2018 liegt der Westfälischen Schule für Musik noch keine Anfrage auf Ermäßigung aufgrund der Ehrenamtskarte vor. Die- ses wird sich voraussichtlich künftig ändern. Bisher erhebt die Westfälische Schule für Musik von ca. 200 Erwachsenen einen Erwachsenenzuschlag im Volumen von jährlich um die 50.000 €. Mit der Aufnahme des Ermäßigungstatbestands in das Portfolio der Ehrenamtskarte NRW ist gleichzeitig auch ein Werbeeffekt für die Angebote der Westfälischen Schule für Musik ver- bunden, so dass ggfs. Neukunden akquiriert werden können. Gebührenvereinheitlichung im Bereich der elementaren Musikerziehung Von der Gebührenvereinheitlichung sind im September 2018 112 Schüler/-innen in Klein- gruppen (bisher 27,00 € pro Monat) und 417 Schüler/-innen in großen Gruppen (bisher 23,00 € pro Monat) betroffen. Eine Gebührenvereinheitlichung auf 24,00 € pro Monat für alle Schü- ler/-innen führt zu einem nahezu identischen Gebührenaufkommen und zu keinen negativen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Münster. Redaktionelle Anpassung Projekt JeKits Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die keine finanziellen Auswirkungen hat. I.V. Cornelia Wilkens Stadträtin - 5 - V/0911/2018 Anlagen: Anlage 1: Anlage A (Kurzüberblick, Ziele, Finanzierung, Pflichtigkeitsgrad und Relevanz zu Quer- schnittsthemen) Anlage 2: Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
Anlage 2 - Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
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Vorlage V/0911/2018 vom 08.10.2018 Anlage 2 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik vom 19.12.1997 zuletzt geändert zum 01.02.2017 (44.02) Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 270 / SGV. NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. 01.2018 (GV.NRW S. 90) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.Oktober 1969 (GV NW S.712 /SGV NW 610) zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV NRW S. 90) folgende Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik vom 19.12.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.10.2016 beschlossen: Artikel 1: Die Gebührensatzung nebst anhängendem Gebührentarif der Westfälischen Schule für Musik wird wie folgt geändert: 1. Änderungen bei der Gebührensatzung § 4 „Ermäßigungen, Zuschläge und Stundungen“ wird im Absatz 1 um folgenden Satz 2 ergänzt: „Inhaber/innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten eine 100 %ige Ermäßigung auf den Erwachsenenzuschlag in Höhe von 40% auf die Unterrichtsgebühren.“ § 7 „Geltungsbereich“ wird im Absatz 2 wie folgt gefasst: „Die Gebühren für das Projekt JeKits werden durch die Landesregierung NRW festgelegt, daher gelten die Bestimmungen der §§ 1 bis 5 hierfür ebenfalls nicht.“ 2. Der Gebührentarif der Westfälischen Schule für M usik (Anhang der Gebührensatzung) wird wie folgt neu gefasst: „Gebühren Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person. Aufnahme-/Abmeldegebühr Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 13,00 €. Wird durch die Westfälische Schule für Musik eine vorzeitige Abmeldung zugelassen, ist eine Abmeldegebühr von 13,00 € fällig. Inhaber/innen des Münster-Passes erhalten auf die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr eine 100%ige Ermäßigung. A) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren Teilnehmerzahl Jahresgebühr Monatsrate Musikzwerge 45 Min. pro Woche mit Begleitperson Laufzeit: 1 Jahr 5 - 8 288,00 € 24,00 € Musikalische Früherziehung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 2 Jahre 6 - 15 288,00 € 24,00 € Musikalische Grundausbildung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 1 Jahr 6 - 15 288,00 € 24,00 € JEKISS -Chor 45 Min. pro Woche ab 15 90,00 € 7,50 € Instrumentenkarussell 45 Min. pro Woche inkl. Leihgebühr für die Instrumente Laufzeit: 6 Monate 4 für 6 Monate: 243,00 € 40,50 € Regelungen Für alle Angebote - mit Ausnahme des Instrumentenkarussells - gilt: Eltern haben ein Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. und des 2. Unterrichtsmonats abmelden. Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle Angebote. Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie zahlt nur die Aufnahmegebühr. B) Instrumental- und Vokalunterricht Dauer Jahresgebühr Monatsrate Einzelunterricht 30 Min./ Woche 822,00 € 68,50 € 45 Min./ Woche 1.188,00 € 99,00 € 2er-Gruppe 45 Min./ Woche 672,00 € 56,00 € 3er-Gruppe 45 Min./ Woche 504,00 € 42,00 € 4er- bis 6er-Gruppe 45 Min./ Woche 426,00 € 35,50 € 7er- bis 9er-Gruppe 45 Min./ Woche 330,00 € 27,50 € Dauer Jahresgebühr Monatsrate Klassenunterricht an allgemein bildenden Schulen in Absprache mit den Schulen 9,00 bis 36,00 Regelungen für Kinder und Jugendliche • Für Inhaber/-innen des Münsterpasses Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. • Für Geschwister Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr beim zweiten Kind um 20 %, beim dritten Kind um 40 %, beim vierten Kind um 60 %, beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. • Kostenloser Ensembleunterricht Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt C) kostenlos. Regelungen für Erwachsene • Erwachsenenzuschlag Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % erhoben. • Bei Kindergeldbezug Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. • Bei Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte Es wird auf die Erhebung des Erwachsenenzuschlags ab Vorlage der Ehrenamtskarte NRW in der Westfälischen Schule für Musik verzichtet. Zu Beginn des Schuljahres (01.02. bzw. 01.08 eines Jahres) ist die Ehrenamtskarte in der Westfälischen Schule für Musik vorzuzeigen. • Bei Inhaber/-innen des Münsterpasses Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. • Kostenloser Ensembleunterricht Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Punkt C). • Zusätzliches Unterrichtsangebot Erwachsene Schüler/innen haben außerdem die Möglichkeit 45 Min./14tägig Einzelunterricht zum Preis von 72,00 € zu wählen. C) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer Jahresgebühr Monatsrate Chor, pro 15 Min. 36,00 € 3,00 € 2 bis 9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach den Tarifen für Gruppenunterrichte 10 bis 19 Teilnehmende 198,00 € 16,50 € 20 und mehr Teilnehmende 162,00 € 13,50 € Musik hören und verstehen 294,00 € 24,50 € Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. D) Gebühren für Leihinstrumente Dauer Jahresgebühr Monatsrate Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2), Querflöte (Anfänger), Kornett, Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud, Keyboard 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 120,00 € 144,00 € 168,00 € 10,00 € 12,00 € 14,00 € Querflöte, Horn, Posaune, Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1), Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe, Akkordeon, Stagepiano 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 168,00 € 192,00 € 216,00 € 14,00 € 16,00 € 18,00 € Bongos, etc. 1. u. 2. Jahr 60,00 € 5,00 € Abrechnung Die Gebühr für Leihinstrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr mit dem Jahresgebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berechnet, d. h. eine Rückgabe des Instrumentes ist monatsweise möglich.“ Artikel 2 : Diese Änderungssatzung tritt am 01.02.2019 in Kraft
Anlage A
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Anlage A zur V/0911/2018 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird in der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik - ein Ermäßigungstatbestand für Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW aufgenommen und - eine redaktionelle Anpassung im § 7 „Geltungsbereich“ vorgenommen. Weiter wird im Gebührentarif (Anlage der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik) im Bereich elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahre und dort für die Musikzwerge, Musi- kalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung eine Gebührenvereinheitlichung auf 24 € pro Monat vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ehrenamtskarte NRW: Mit der Vorlage wird das folgende Ziel aus den Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: - mit hoher Umwelt- und Naturqualität - mit breitem Freizeit- und Sportangebot - mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ unterstützt. Das Teilziel lautet: Das Ehrenamt ist ein wesentlicher Einflussfaktor zur Unterstützung der Balance der Stadtgesell- schaft. Dieses ist durch qualitativ hochwertige Preisnachlässe, wie den Verzicht des Erwach- senenzuschlages, zu würdigen. Zielerreichung: Der Preisnachlass bei der Westfälischen Schule für Musik ist ein Bestandteil eines Portfolios an Vergünstigungen. Die Westfälische Schule für Musik wird nach einem Jahr der Einführung die Resonanz auf den Preisnachlass eruieren. Gebührenvereinheitlichung Mit der Gebührenvereinheitlichung wird das folgende Ziel aus den Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess verfolgt: „Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für gute Erziehungs-, Bildungs- und Lebensperspektiven unserer Kinder und Jugendlichen.“ Das Teilziel lautet: Mit der elementaren Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahre den erste professionellen Kontakt zu musikalischer Bildung zu schaffen und zu erhalten. Zielerreichung: Die vorgeschlagene Gebührenvereinheitlichung führt zu einer konstanten Gebühr in der elemen- taren Musikerziehung. Die Gebühr ist nicht mehr wie bisher von Kündigungen anderer Schüler/- innen abhängig. Die Eltern der Kinder haben somit eine höhere Planungssicherheit bezüglich der zuzahlenden Kosten. Die rein redaktionelle Anpassung beim Projekt JeKits führt zu keiner Änderung bei den Zie- len/Teilzielen/Zielerreichung. Finanzierung Mit dem Ratsbeschluss selbst entstehen direkt keine Kosten. Die Einnahmeausfälle aufgrund der Ehrenamtskarte NRW sind abhängig von der Anzahl der Inha- ber/-innen von Ehrenamtskarten NRW, die diese in der Westfälischen Schule für Musik einreichen. Da die Ehrenamtskarte erst seit September 2018 auf dem Markt ist, existieren keine Erfahrungswer- te. Die Westfälische Schule für Musik wird versuchen, die Einnahmeausfälle innerhalb der Produkt- gruppe zu kompensieren. Die Gebührenvereinheitlichung im Bereich der elementaren Musikerziehung führt zu einem nahezu identischen Gebührenaufkommen ohne negative Auswirkungen auf die PG 0403. Die redaktionelle Änderung beim Projekt JeKits führt zu keinen finanziellen Veränderungen. Produktgruppe: 0403 Bezeichnung der PG: Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Der Verzicht auf den Erwachsenenzuschlag basiert auf dem Ratsbeschluss zur Einführung der Eh- renamtskarte NRW (Vorlage V/0513/2017). Diese sieht Preisnachlässe bei kommunalen Angebo- ten vor. Die Westfälische Schule für Musik wurde mit Ratsbeschluss im Jahre 1919 gegründet. Grundlagen der Arbeit der Westfälischen Schule für Musik sind: Mitgliedschaft beim Verband deutscher Musikschulen e.V. (VDM) seit 1952 (Leitbild, Richtlinien und Strukturplan des VdM) Mitgliedschaft der Stadt Münster im Deutschen Städtetag – Umsetzung KGSt- Gutachten Musikschule (2012) Vertrag mit der JeKits-Stiftung (JeKits: „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) Kooperationsvereinbarungen der Westfälischen Schule für Musik mit Schulen in Münster im Bereich JEKISS (“Jedem Kind seine Stimme“) und Klassenmusizieren Vertragliche Beteiligung am Bundesprogramm „Kultur macht stark II“ in der kulturellen Integration sozial benachteiligter und geflüchteter Kinder und Jugendlichen Vertrag zur gemeinsam initiierten „Jugendakademie“ zwischen der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster/Musikhochschule und der Stadt Münster/Westfälischen Schule für Musik Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Inklusion: Die Westfälische Schule für Musik bekennt sich zur Inklusion als Anspruch und Aufga- be. Jedem Menschen wird ermöglicht, an der Musik teilzuhaben. Anspruch ist, Vielfalt und Hete- rogenität zu erkennen als Chance zu nutzen, wobei der einzelne Mensch im Mittelpunkt steht. Demographie: Die Westfälische Schule für Musik ermöglicht mit ihrem breiten Angebotsspektrum lebenslanges Lernen. Dabei gehen Leistungsorientierung und Berücksichtigung individueller Mög- lichkeiten und Bedürfnisse Hand in Hand. Migration: Im Rahmen von den JEKISS – DAZ- Angeboten („Jedem Kind seine Stimme“) sowie den im Rahmen von „MusikLeben! II“ – initiierten Flüchtlingsprojekten ist es Ziel, Kindern und Jugendlichen, die aus Kriegs- und Krisengebieten der Welt nach Münster geflüchteten sind, dabei zu helfen, soziale, kulturelle und sprachliche Barrieren zu überwinden. Besonders die Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW sind in den o.g. Themenfelder eine Stüt- ze der Gesellschaft.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0911/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37