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V/0911/2018

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik

Vorlagen 08.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 13.7

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Satzung zur Änderung der Gebührensatzung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

10093 Zeichen

V/0911/2018 
V/0911/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   28.11.2018 Kulturausschuss Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für 
Musik der Stadt Münster vom 01.02.2017 wird beschlossen. Die Änderungssatzung (Anlage 
2) tritt zum 01.02.2019 in Kraft. 
 
2. Entgegen dem Konzept zur Nachhaltigen Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) wird 
auf eine turnusmäßige Gebührenerhöhung verzichtet. 
 
3. Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW sind ab dem 01.02.2019 vom Erwachsenenzuschlag  
auf die Unterrichtsgebühren befreit. 
 
4. Die Gebührentarife im Bereich elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahre im Bereich 
Musikzwerge, Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung werden verein-
heitlicht und auf 24 € pro Monat festgelegt. 
 
5. Die redaktionelle Anpassung beim Projekt JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen) 
wird beschlossen.  
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Westf. Schule für Musik 
 
08.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Wermelt 
Telefon: 9 81 03 13 
WermeltB@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0911/2018 
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster aufgrund der Einführung der 
Ehrenamtskarte und dem damit verbundenen Ermäßigungstatbestand hängen von der Inan-
spruchnahme der Zuschlagsbefreiung ab. Es sind keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen 
(Ertragsminderung) auf den Haushalt der Stadt Münster zu erwarten. 
 
Die Gebührenvereinheitlichung im Bereich der elementaren Musikerziehung führt zu keinen finan-
ziellen negativen Auswirkungen für die Stadt Münster; ebenso wie die rein redaktionelle Anpas-
sung. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
1. Anlass 
 
Ehrenamtskarte NRW 
Am 18.10.2017 hat der Rat der Stadt Münster die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in 
Münster beschlossen und der Vorlage V/0513/2017 zugestimmt. 
 
In das Portfolio der Vergünstigungen sind aufgrund dieser Entscheidung auch Preisnachlässe 
bei kommunalen Angeboten aufzunehmen. Dabei sollen die örtlichen Vergünstigungen quali-
tativ hochwertig sein, um die besondere Wertschätzung zu verdeutlichen, die mit der Ehren-
amtskarte verbunden ist. 
Die FreiwilligenAgentur Münster (FA), zuständig für die fachlich-konzeptionellen Steuerung 
des Einführungsprozesses, hat angeregt, einen Preisnachlass für die Angebote der Westfäli-
schen Schule für Musik aufzunehmen. 
Die Westfälische Schule für Musik unterstützt diese Idee und schlägt vor, dass Inhaber/-innen 
der Ehrenamtskarte NRW keinen Erwachsenenzuschlag in Höhe von 40% auf die Unterrichts-
gebühren zu zahlen haben. Hiermit soll ihnen eine besondere Wertschätzung entgegenge-
bracht werden. 
 
Gebührenvereinheitlichung im Bereich der elementaren Musikerziehung 
Abhängig von der Gruppengröße sind bisher zwei unterschiedliche Gebühren im Bereich der 
elementaren Musikerziehung für die Musikzwerge, die musikalische Früherziehung und die 
musikalische Grundausbildung zu zahlen. In großen Gruppen sind das 23,00 € und in kleinen 
Gruppen 27,00 €. In der Regel beginnen die Schüler/-innen in großen Gruppen und wechseln 
häufig in kleinere Gruppen, ohne dieses beeinflussen zu können (z.B. durch Kündigung von 
anderen Schüler/-innen).  Mit einer einheitlichen Gebühr haben die Schüler/-innen die Sicher-
heit langfristig eine einheitliche Gebühr zu zahlen. Darüber hinaus vereinfacht sich die Ab-
rechnung für die Westfälische Schule für Musik. 
Es wird die einheitliche Gebühr von 24,00 € vorgeschlagen, da hierdurch das Gebührenauf-
kommen nahezu identisch bleibt. 
 
Redaktionelle Anpassung Projekt JeKits 
Das frühere Projekt Jeki hat die Bezeichnung JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Sin-
gen) erhalten. Diese Änderung soll redaktionell nachgezogen werden. 
 
Entgegen dem Konzept zur Nachhaltigen Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) wird 
auf eine turnusmäßige Gebührenerhöhung verzichtet 
Am 11.11.2015 hat der Rat der Stadt Münster das Konzept zur Nachhaltigen Haushaltssanie-
rung der Stadt Münster (NaSa) beschlossen. Basierend auf diesem Beschluss ist festgelegt 
worden, dass spätestens im zweijährigen Rhythmus die Gebühren erhöht werden, um Kos-
tensteigerung aufzufangen. Die Westfälische Schule für Musik hat die Gebühren zum 
01.02.2017 erhöht. Zum heutigen Zeitpunkt ist festzustellen, dass die erwartete Haushalts-

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V/0911/2018 
konsolidierung nach der Gebührenerhöhung ab 01.02.2017 nicht im befriedigenden Maße 
eingetreten ist. 
 
Als Sondereffekte sind erstens eine Vielzahl von Kündigungen festzustellen, zweitens dass 
die freigewordenen Unterrichtsplätze nur schleppend wieder aufgefüllt werden konnten und 
drittens gab es daraus folgend einen Einnahmeverlust.  
 
750 Kündigungen nach der Gebührenerhöhung 2017 
 
Zum 31.01.2017 hat die WSfM ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Gebührenerh ö-
hung eingeräumt. Zum 31.01.2017 sind bei der WSfM 913 Kündigungen eingegangen.  
Einige bezogen sich auf unterjährig auslaufende Kurse in der elementaren Musikerzi e-
hung (ca. 163). Bei den restlichen muss man davon ausgehen, dass sie aufgrund der G e-
bührenerhöhung  
das Sonderkündigungsrecht nutzten. Einige Nutzer wären nicht von der Gebührenerh ö-
hung betroffen w aren, da sie kostenfreien Unterricht hatten. Hier ist anzunehmen, dass 
die Sonderkündigung genutzt wurde, um vorfristig aus dem Vertrag zu kommen. 
 
Bei der Auswertung der Segmente, innerhalb derer die Kündigungen eingegangen sind, 
exponieren sich zwei Nutzergruppen: 
Zum einen der Einzelunterricht 30 min (63 Belegungen weniger), andererseits Gruppe n-
unterrichte in den Schulen (101 Kündigungen in den Singklassen, 82 Kündigungen im I n-
strumentalbereich), also an der Basis der Breitenförderung! 
 
 
Wiederauffüllung freigewordener Unterrichtsplätze zu schleppend und nicht auf dasselbe 
Niveau wie vor der Erhöhung: 
 
Die Auswertung der Gesamtbelegungszahl in der Monatsauswertung Januar 2017 (6.793) 
im Vergleich zu Februar 2017 (6.390) weist einen Rückgang der Schülerbel egungen um 
403 aus. Selbst bei der Betrachtung der Langzeitauswirkung: 10632 Belegungen 
(01.02.2016 bis 31.01.2017) zu 10426 Belegungen (01.02.2017 bis 31.01.2018) muss 
festgestellt werden, dass sich im Jahresverlauf die Schülerbelegungen nicht wieder stab i-
lisiert haben, sondern immer noch 206 Belegungen weniger zu verzeichnen sind. 
 
 
Einnahmenverlust trotz Gebührenerhöhung um ca. 85 T € 
 
Die Einnahmen bei den Benutzungsgebühren sind trotz der Gebührenerhöhung sogar ge-
sunken.  
 
2016: 
Ansatz: 1.990.000,00 €  
IST:      2.143.068,87 € 
 
2017: 
Ansatz: 2.107.000,00 € 
IST:      2.058.251,10 € 
 
 
Musikschulgebühren WSfM Münster im NRW- Vergleich 
Quelle: VdM-Berichtsbogen für das Berichtsjahr 2017, die Daten sind Angaben der M u-
sikschulen. Verglichen wurden zum einen die Zahlen der Musikschulen mit den höchsten 
Schülerzahlen (>4000 angemeldete Schüler), zum anderen die Musikschulen mit den 
höchsten Gebühren für 45minütigen Einzelunterricht (>1000 €/Monat). Die wenigsten M u-
sikschulen des einen Tabellenblatts finden sich übrigens auf dem anderen wieder.

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V/0911/2018 
 
In der Auswertung steht die WSfM Münster unter den Musikschulen mit den höchsten 
Schülerzahlen (jetzt schon) als diejenige mit dem höchsten Kostendeckungsgrad  
(46,93 %, Mittelwert im NRW- Vergleich dieser 10 Schulen: 37,61 %). 
Hinsichtlich der Musikschulen mit den höchsten Gebühren für 45 minütigen Einzelu n-
terricht ist Münster auf Platz 10 innerhalb NRW, beim Gruppenunterricht sind wir auf 
Platz 63 im Vergleich zu den 159 kommunalen Musikschulen im VdM (also Mittelfeld). 
 
 
 
2. Anpassung der Gebührensatzung 
Der Ermäßigungstatbestand für die Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW wird im § 4 Er-
mäßigungen, Zuschläge und Stundungen der Gebührensatzung aufgenommen. 
 
Die Gebührenvereinheitlichung im Bereich der elementaren Musikerziehung wird im  Gebüh-
rentarif der Westfälischen Schule für Musik (Anhang der Gebührensatzung) im Bereich A) 
Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren auf 24,00 € angepasst. 
 
Das frühere Projekt Jeki hat die Bezeichnung JeKits (Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Sin-
gen) erhalten. Diese Änderung ist in der Gebührensatzung in § 7 Geltungsbereich redaktionell 
nachgezogen worden. 
 
 
3. Finanzierung 
Ehrenamtskarte NRW 
Seit der Einführung der Ehrenamtskarte NRW im September 2018 liegt der Westfälischen 
Schule für Musik noch keine Anfrage auf Ermäßigung aufgrund der Ehrenamtskarte vor. Die-
ses wird sich voraussichtlich künftig ändern. Bisher erhebt die Westfälische Schule für Musik 
von ca. 200 Erwachsenen einen Erwachsenenzuschlag im Volumen von jährlich um die 
50.000 €.   
 
Mit der Aufnahme des Ermäßigungstatbestands in das Portfolio der Ehrenamtskarte NRW ist 
gleichzeitig auch ein Werbeeffekt für die Angebote der Westfälischen Schule für Musik ver-
bunden, so dass ggfs. Neukunden akquiriert werden können. 
 
Gebührenvereinheitlichung im Bereich der elementaren Musikerziehung 
Von der Gebührenvereinheitlichung sind im September 2018 112 Schüler/-innen  in Klein-
gruppen (bisher 27,00 € pro Monat) und  417 Schüler/-innen in großen Gruppen  (bisher 23,00 
€ pro Monat) betroffen. Eine Gebührenvereinheitlichung auf 24,00 € pro Monat für alle Schü-
ler/-innen führt zu einem nahezu identischen Gebührenaufkommen und zu keinen negativen 
finanziellen Auswirkungen für die Stadt Münster. 
 
Redaktionelle Anpassung Projekt JeKits 
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung, die keine finanziellen Auswirkungen hat. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

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V/0911/2018 
Anlagen: 
Anlage 1: Anlage A (Kurzüberblick, Ziele, Finanzierung, Pflichtigkeitsgrad und Relevanz zu Quer-
schnittsthemen) 
Anlage 2: Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik

Anlage 2 - Satzung zur Änderung der Gebührensatzung

6879 Zeichen

Vorlage V/0911/2018 vom 08.10.2018      Anlage 2  
 
   
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für 
Musik vom 19.12.1997 zuletzt geändert zum 01.02.2017  (44.02) 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 aufgrund der §§ 7 
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung  der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 270 / SGV. NW 2023), zuletzt 
geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. 01.2018 (GV.NRW S. 90) und der 
§§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen 
(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.Oktober 1969 (GV NW S.712 
/SGV NW 610) zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV 
NRW S. 90)  folgende Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule 
für Musik vom 19.12.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.10.2016 
beschlossen: 
  
 
Artikel 1: Die Gebührensatzung nebst anhängendem Gebührentarif der 
Westfälischen Schule für Musik wird wie folgt geändert: 
 
 
1. Änderungen bei der Gebührensatzung  
 
§ 4 „Ermäßigungen, Zuschläge und Stundungen“  wird im Absatz 1 um folgenden Satz 
2 ergänzt: 
 
„Inhaber/innen der Ehrenamtskarte NRW erhalten eine 100 %ige Ermäßigung auf den 
Erwachsenenzuschlag in Höhe von 40% auf die Unterrichtsgebühren.“ 
  
§ 7 „Geltungsbereich“ wird im Absatz 2 wie folgt gefasst: 
 
„Die Gebühren für das Projekt JeKits werden durch die Landesregierung NRW festgelegt, 
daher gelten die Bestimmungen der §§ 1 bis 5 hierfür ebenfalls nicht.“ 
 
 
 
2. Der Gebührentarif der Westfälischen Schule für M usik (Anhang der 
Gebührensatzung) wird wie folgt neu gefasst: 
 
„Gebühren  
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person. 
 
Aufnahme-/Abmeldegebühr 
Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 13,00 €. Wird durch die Westfälische 
Schule für Musik eine vorzeitige Abmeldung zugelassen, ist eine Abmeldegebühr von 
13,00 € fällig.  
 
Inhaber/innen des Münster-Passes erhalten auf die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr eine 
100%ige Ermäßigung.

A) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren 
 Teilnehmerzahl  Jahresgebühr  Monatsrate  
Musikzwerge  
45 Min. pro Woche 
mit Begleitperson 
Laufzeit: 1 Jahr 
5 - 8 288,00 € 24,00 € 
   
 
Musikalische Früherziehung 
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 2 Jahre 
 
6 - 15 
 
288,00 € 
 
24,00 € 
   
Musikalische Grundausbildung  
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 1 Jahr 
 
6 - 15 288,00 € 24,00 € 
   
JEKISS -Chor  
45 Min. pro Woche 
 
ab 15  90,00 € 7,50 € 
Instrumentenkarussell  
45 Min. pro Woche 
inkl. Leihgebühr für die Instrumente 
 
Laufzeit: 6 Monate 
4 für 6 Monate: 
243,00 € 
 
40,50 € 
 
Regelungen 
Für alle Angebote - mit Ausnahme des Instrumentenkarussells - gilt: Eltern haben ein 
Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. und des 2. 
Unterrichtsmonats abmelden. 
Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle Angebote.  
Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie 
zahlt nur die Aufnahmegebühr.  
 
B) Instrumental- und Vokalunterricht 
 Dauer  Jahresgebühr  Monatsrate 
Einzelunterricht 
30 Min./ 
Woche 822,00 € 68,50 € 
45 Min./ 
Woche 1.188,00 € 99,00 € 
 
2er-Gruppe  
 
45 Min./ 
Woche 
 
672,00 € 56,00 € 
3er-Gruppe  45 Min./ 
Woche 504,00 € 42,00 € 
4er- bis 6er-Gruppe  
 
45 Min./ 
Woche 
426,00 € 35,50 € 
7er- bis 9er-Gruppe  45 Min./ 
Woche 330,00 € 27,50 €

Dauer Jahresgebühr  Monatsrate 
 
Klassenunterricht  an allgemein bildenden 
Schulen 
in Absprache mit den 
Schulen 
9,00 bis 
36,00  
 
Regelungen für Kinder und Jugendliche 
• Für Inhaber/-innen des Münsterpasses 
Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. 
 
• Für Geschwister  
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils 
günstigere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %,  
beim dritten   Kind um 40 %,  
beim vierten  Kind um 60 %,  
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. 
• Kostenloser Ensembleunterricht  
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, 
ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt C) 
kostenlos. 
Regelungen für Erwachsene 
• Erwachsenenzuschlag 
Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % 
erhoben.  
• Bei Kindergeldbezug  
Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und 
Jugendliche, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt 
wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum 
nachzuweisen.  
 
• Bei Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte  
Es wird auf die Erhebung des Erwachsenenzuschlags ab Vorlage der 
Ehrenamtskarte NRW in der Westfälischen Schule für Musik verzichtet. Zu Beginn 
des Schuljahres (01.02. bzw. 01.08 eines Jahres) ist die Ehrenamtskarte in der 
Westfälischen Schule für Musik vorzuzeigen.  
• Bei Inhaber/-innen des Münsterpasses  
Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt.   
• Kostenloser Ensembleunterricht  
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die 
Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos 
(s. Punkt C). 
• Zusätzliches Unterrichtsangebot  
Erwachsene Schüler/innen haben außerdem die Möglichkeit 45 Min./14tägig 
Einzelunterricht zum Preis von 72,00 € zu wählen.

C) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer 
 Jahresgebühr  Monatsrate  
Chor, pro 15 Min. 36,00 € 3,00 € 
  
  
2 bis 9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach den  Tarifen für Gruppenunterrichte  
 
10 bis 19 Teilnehmende 
 
198,00 € 16,50 € 
20 und mehr Teilnehmende  162,00 € 13,50 € 
 
Musik hören und verstehen 
 294,00 € 24,50 € 
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten.  
 
D) Gebühren für Leihinstrumente 
 Dauer  Jahresgebühr  Monatsrate  
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4),  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), 
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2), 
Querflöte (Anfänger), Kornett, 
Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud, Keyboard 
 
1. Jahr 
2. Jahr 
3. Jahr 
120,00 € 
144,00 € 
168,00 € 
10,00 € 
12,00 € 
14,00 € 
Querflöte, Horn, Posaune, 
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1), 
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, 
Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe, 
Akkordeon, Stagepiano 
1. Jahr 
2. Jahr 
3. Jahr 
168,00 € 
192,00 € 
216,00 € 
14,00 € 
16,00 € 
18,00 € 
Bongos, etc. 1. u. 2. Jahr  60,00 € 5,00 € 
 
Abrechnung  
Die Gebühr für Leihinstrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr mit dem 
Jahresgebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berechnet, d. h. eine Rückgabe des 
Instrumentes ist monatsweise möglich.“ 
 
Artikel 2 : Diese Änderungssatzung tritt am 01.02.2019 in Kraft

Anlage A

5956 Zeichen

Anlage A zur V/0911/2018 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird in der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik 
- ein Ermäßigungstatbestand für Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW aufgenommen und 
- eine redaktionelle Anpassung im § 7 „Geltungsbereich“ vorgenommen. 
 
Weiter wird im Gebührentarif (Anlage der Gebührensatzung der Westfälischen Schule für Musik) 
im Bereich elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahre und dort für die Musikzwerge, Musi-
kalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung eine Gebührenvereinheitlichung auf 
24 € pro Monat vorgeschlagen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ehrenamtskarte NRW: 
Mit der Vorlage wird das folgende Ziel aus den Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:  
- mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
- mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
- mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“  
unterstützt. 
 
Das Teilziel lautet: 
Das Ehrenamt ist ein wesentlicher Einflussfaktor zur Unterstützung der Balance der Stadtgesell-
schaft. Dieses ist durch qualitativ hochwertige Preisnachlässe, wie den Verzicht des Erwach-
senenzuschlages, zu würdigen. 
 
Zielerreichung: 
Der Preisnachlass bei der Westfälischen Schule für Musik ist ein Bestandteil eines Portfolios an 
Vergünstigungen. Die Westfälische Schule für Musik wird nach einem Jahr der Einführung die 
Resonanz auf den Preisnachlass eruieren. 
 
Gebührenvereinheitlichung 
Mit der Gebührenvereinheitlichung wird das folgende Ziel aus den Leitorientierungen aus dem 
ISM-Prozess verfolgt: 
„Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für gute Erziehungs-, Bildungs- und 
Lebensperspektiven unserer Kinder und Jugendlichen.“ 
 
Das Teilziel lautet: 
Mit der elementaren Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahre den erste professionellen Kontakt zu 
musikalischer Bildung zu schaffen und zu erhalten. 
 
Zielerreichung:  
Die vorgeschlagene Gebührenvereinheitlichung führt zu einer konstanten Gebühr in der elemen-
taren Musikerziehung. Die Gebühr ist nicht mehr wie bisher von Kündigungen anderer Schüler/-
innen abhängig. Die Eltern der Kinder haben somit eine höhere Planungssicherheit bezüglich der

zuzahlenden Kosten. 
 
Die rein redaktionelle Anpassung beim Projekt JeKits führt zu keiner Änderung bei den Zie-
len/Teilzielen/Zielerreichung. 
 
Finanzierung 
Mit dem Ratsbeschluss selbst entstehen direkt keine Kosten.  
Die Einnahmeausfälle aufgrund der Ehrenamtskarte NRW sind abhängig von der Anzahl der Inha-
ber/-innen von Ehrenamtskarten NRW, die diese in der Westfälischen Schule für Musik einreichen. 
Da die Ehrenamtskarte erst seit September 2018 auf dem Markt ist, existieren keine Erfahrungswer-
te. Die Westfälische Schule für Musik wird versuchen, die Einnahmeausfälle innerhalb der Produkt-
gruppe zu kompensieren.  
 
Die Gebührenvereinheitlichung im Bereich der elementaren Musikerziehung führt zu einem nahezu 
identischen Gebührenaufkommen ohne negative Auswirkungen auf die PG 0403. 
 
Die redaktionelle Änderung beim Projekt JeKits führt zu keinen finanziellen Veränderungen. 
Produktgruppe:  0403 Bezeichnung der PG: Westfälische Schule für Musik und 
Förderung der Stadtteilmusikschulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Der Verzicht auf den Erwachsenenzuschlag basiert auf dem Ratsbeschluss zur Einführung der Eh-
renamtskarte NRW (Vorlage V/0513/2017). Diese sieht Preisnachlässe bei kommunalen Angebo-
ten vor.  
 
Die Westfälische Schule für Musik wurde mit Ratsbeschluss im Jahre 1919 gegründet. 
 
Grundlagen der Arbeit der Westfälischen Schule für Musik sind: 
Mitgliedschaft beim Verband deutscher Musikschulen e.V. (VDM) seit 1952 
(Leitbild, Richtlinien und Strukturplan des VdM) 
Mitgliedschaft der Stadt Münster im Deutschen Städtetag – Umsetzung KGSt- Gutachten 
Musikschule (2012) 
Vertrag mit der JeKits-Stiftung (JeKits: „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) 
Kooperationsvereinbarungen der Westfälischen Schule für Musik mit Schulen in Münster 
im Bereich JEKISS (“Jedem Kind seine Stimme“) und Klassenmusizieren 
Vertragliche Beteiligung am Bundesprogramm „Kultur macht stark II“ in der kulturellen Integration 
sozial benachteiligter und geflüchteter Kinder und Jugendlichen 
Vertrag zur gemeinsam initiierten „Jugendakademie“ zwischen der Westfälischen Wilhelms- 
Universität Münster/Musikhochschule und der Stadt Münster/Westfälischen Schule 
für Musik 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Inklusion: Die Westfälische Schule für Musik bekennt sich zur Inklusion als Anspruch und Aufga-
be. Jedem Menschen wird ermöglicht, an der Musik teilzuhaben. Anspruch ist, Vielfalt und Hete-
rogenität zu erkennen als Chance zu nutzen, wobei der einzelne Mensch im Mittelpunkt steht. 
Demographie: Die Westfälische Schule für Musik ermöglicht mit ihrem breiten Angebotsspektrum 
lebenslanges Lernen. Dabei gehen Leistungsorientierung und Berücksichtigung individueller Mög-
lichkeiten und Bedürfnisse Hand in Hand.  
Migration: Im Rahmen von den JEKISS – DAZ- Angeboten („Jedem Kind seine Stimme“) sowie 
den im Rahmen von „MusikLeben! II“ – initiierten Flüchtlingsprojekten ist es Ziel, Kindern und 
Jugendlichen, die aus Kriegs- und Krisengebieten der Welt nach Münster geflüchteten sind, dabei 
zu helfen, soziale, kulturelle und sprachliche Barrieren zu überwinden.  
 
Besonders die Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte NRW sind in den o.g. Themenfelder eine Stüt-
ze der Gesellschaft.

Beratungsverlauf (4)

21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Kulturausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 13.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0911/2018
Typ
Vorlagen
Datum
08.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37