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V/0010/2025

Errichtung des Bildungsgangs "Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder" am Anne-Frank-Berufskolleg

Vorlagen 09.01.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.02.2025, TOP 25

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Beschlussvorlage

6015 Zeichen

V/0010/2025 
V/0010/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtung des Bildungsgangs "Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter 
Sozialassistent, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder" am Anne-
Frank-Berufskolleg 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Errichtung des 
zweijährigen Bildungsganges „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozial-
assistent, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder “ am Anne -
Frank-Berufskolleg zum Schuljahr 2025/2026 gemäß Anlage B3 der Ausbildungs- und Prü-
fungsordnung Berufskolleg (APO-BK) in der praxisintegrierten Organisationsform. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung der Errichtung des neuen Bildungsgan-
ges bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die für den Bildungsgang notwendigen Unterrichtsräume sowie die erforderliche Ausstattung sind 
aufgrund der bereits vorhandenen Bildungsgänge im Fachbereich Gesundheit, Erziehung und Sozia-
les am Anne-Frank-Berufskolleg vorhanden, sodass keine Kosten entstehen. Personelle und räumli-
che Ressourcen sind entsprechend gegeben. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1:  
 
Der Bildungsgang „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwer-
punkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder“ wurde zum Schuljahr 2024/2025 in 
Nordrhein-Westfalen neu eingeführt. Dieser Bildungsgang hat eine besondere Bedeutung angesichts 
des kommenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung ab August 2026 für zunächst alle 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
16.01.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Krahn 
Telefon: 492-4016 
Krahn@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0010/2025 
Grundschulkinder der ersten Klassen. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je einen Klassen-
jahrgang ausgeweitet, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind von der ersten bis vierten Klas-
se einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Dementsprechend wird auch der Personalbedarf 
für dieses sozialpädagogische Arbeitsfeld zunehmend steigen. Der neu eingeführte Bildungsgang ist 
zurzeit die einzige Ausbildung, die die Zielgruppe der Kinder im Grundschulalter fokussiert und konk-
ret auf das Arbeitsfeld (offe ne) Ganztagsgrundschule vorbereitet. Es liegen beim Anne -Frank-
Berufskolleg Interessensbekundungen verschiedener Träger vor, zum Schuljahr 2025/2026 Ausbil-
dungsplätze für diesen Bildungsgang anzubieten. Auch von Seiten der Agentur für Arbeit Ahlen-
Münster und des Jobcenters Münster gibt es die Rückmeldung, dass gute Chancen bestehen, inte-
ressierte Personen zu vermitteln. 
 
Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bildungsgang sind mindestens ein Erster Schulabschluss 
oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Verwal-
tungsvorschrift zu § 4, 4.1 zu Absatz 1, 4.1.3.b, APO-BK allgemeiner Teil). 
 
Der Unterricht gliedert sich in Theorie und Praxis. Dabei sind Praktika im Umfang von mindestens 16 
Wochen zu integrieren. Di e Praxiszeiten von mindestens vier Wochen sind im Arbeitsfeld Tagesein-
richtung für Kinder zu absolvieren. Auch für die Organisationsform der praxisi ntegrierten Ausbildung 
gilt der Bildungsplan der Berufsfachschule „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staa tlich geprüfter 
Sozialassistent, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder“ verbindlich. 
Die Aufteilung der mindestens 2.560 Unterrichtseinheiten auf Theorieunterricht und „Lernen am ande-
ren Ort“ und der wöchentlichen Arbeitszeit in den Praxiseinrichtungen orientiert sich an den Modellen 
der Handreichung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zum Bildungsgang. Der Bildungs-
gang bereitet intensiv auf eine Erwerbstätigkeit als sozialpädagogische Assistenzkraft im Arbeitsfeld 
der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter (ca. 6 bis 10 Jahre) vor. Am Anne -Frank-
Berufskolleg sind hierfür vier halbe Unterrichtstage mit anschließendem Einsatz bei den Trägern so-
wie ein Vollzeitunterrichtstag vorgesehen. 
 
Die Abschlüsse des Bildungsgangs sind ein Berufsabschluss nach Landesrecht als Staatlich geprüfte 
Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent und ein Erster Erweiterter Schulabschluss oder 
ein Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife -, ggf. verbunden mit der Berechti gung zum Be-
such der gymnasialen Oberstufe. 
 
Das Angebot einer weiteren Berufsausbildung im Fachbereich Gesundheit, Erziehung und Soziales 
am Anne-Frank-Berufskolleg bedeutet eine Steigerung sowohl der Attraktivität des Berufskollegs als 
auch der beruflichen Perspektiven für die Zielgruppe der Schüler*innen.  
 
Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens (§ 80 Abs. 2 und 3, SchulG NRW) haben die Nach-
barkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf keine Bedenken gegen die Einrichtung der ge-
planten Bildungsgänge geäußert. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster 
als Schulaufsicht für die Berufskollegs die Errichtung. 
 
 
Zu 2:  
 
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger 
ist, beschließt der Schulträger gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW. Als Errichtung sind auch die Teilung 
und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen 
einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an B erufskollegs (…) zu behan-
deln. 
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 
Abs. 3 SchulG NRW). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher 
Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen.

- 3 - 
V/0010/2025 
In Vertretung 
 
 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage A

Anlage A

1635 Zeichen

Anlage A zur V/0010/2025 
Kurzüberblick 
Die Errichtung des Bildungsgangs „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozial-
assistent, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder“ am Anne-Frank-
Berufskolleg wird beschlossen. Der Beschluss ist von der Bezirksregierung Münster zu genehmi-
gen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts -, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.   
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
SchulG NRW § 81 Abs. 2 
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schul-
träger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errich-
tung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- 
und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgän-
gen an Berufskollegs (…) zu behandeln. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (3)

04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0010/2025
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2025
Erstellt
09.01.2025 13:16