V/0010/2025
Errichtung des Bildungsgangs "Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder" am Anne-Frank-Berufskolleg
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6015 Zeichen
V/0010/2025 V/0010/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtung des Bildungsgangs "Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder" am Anne- Frank-Berufskolleg Beratungsfolge 04.02.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 26.02.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Errichtung des zweijährigen Bildungsganges „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozial- assistent, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder “ am Anne - Frank-Berufskolleg zum Schuljahr 2025/2026 gemäß Anlage B3 der Ausbildungs- und Prü- fungsordnung Berufskolleg (APO-BK) in der praxisintegrierten Organisationsform. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung der Errichtung des neuen Bildungsgan- ges bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die für den Bildungsgang notwendigen Unterrichtsräume sowie die erforderliche Ausstattung sind aufgrund der bereits vorhandenen Bildungsgänge im Fachbereich Gesundheit, Erziehung und Sozia- les am Anne-Frank-Berufskolleg vorhanden, sodass keine Kosten entstehen. Personelle und räumli- che Ressourcen sind entsprechend gegeben. Begründung: Zu 1: Der Bildungsgang „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwer- punkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder“ wurde zum Schuljahr 2024/2025 in Nordrhein-Westfalen neu eingeführt. Dieser Bildungsgang hat eine besondere Bedeutung angesichts des kommenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung ab August 2026 für zunächst alle Amt für Schule und Weiterbildung 16.01.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Krahn Telefon: 492-4016 Krahn@stadt-muenster.de - 2 - V/0010/2025 Grundschulkinder der ersten Klassen. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je einen Klassen- jahrgang ausgeweitet, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind von der ersten bis vierten Klas- se einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Dementsprechend wird auch der Personalbedarf für dieses sozialpädagogische Arbeitsfeld zunehmend steigen. Der neu eingeführte Bildungsgang ist zurzeit die einzige Ausbildung, die die Zielgruppe der Kinder im Grundschulalter fokussiert und konk- ret auf das Arbeitsfeld (offe ne) Ganztagsgrundschule vorbereitet. Es liegen beim Anne -Frank- Berufskolleg Interessensbekundungen verschiedener Träger vor, zum Schuljahr 2025/2026 Ausbil- dungsplätze für diesen Bildungsgang anzubieten. Auch von Seiten der Agentur für Arbeit Ahlen- Münster und des Jobcenters Münster gibt es die Rückmeldung, dass gute Chancen bestehen, inte- ressierte Personen zu vermitteln. Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bildungsgang sind mindestens ein Erster Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Verwal- tungsvorschrift zu § 4, 4.1 zu Absatz 1, 4.1.3.b, APO-BK allgemeiner Teil). Der Unterricht gliedert sich in Theorie und Praxis. Dabei sind Praktika im Umfang von mindestens 16 Wochen zu integrieren. Di e Praxiszeiten von mindestens vier Wochen sind im Arbeitsfeld Tagesein- richtung für Kinder zu absolvieren. Auch für die Organisationsform der praxisi ntegrierten Ausbildung gilt der Bildungsplan der Berufsfachschule „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staa tlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder“ verbindlich. Die Aufteilung der mindestens 2.560 Unterrichtseinheiten auf Theorieunterricht und „Lernen am ande- ren Ort“ und der wöchentlichen Arbeitszeit in den Praxiseinrichtungen orientiert sich an den Modellen der Handreichung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zum Bildungsgang. Der Bildungs- gang bereitet intensiv auf eine Erwerbstätigkeit als sozialpädagogische Assistenzkraft im Arbeitsfeld der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter (ca. 6 bis 10 Jahre) vor. Am Anne -Frank- Berufskolleg sind hierfür vier halbe Unterrichtstage mit anschließendem Einsatz bei den Trägern so- wie ein Vollzeitunterrichtstag vorgesehen. Die Abschlüsse des Bildungsgangs sind ein Berufsabschluss nach Landesrecht als Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent und ein Erster Erweiterter Schulabschluss oder ein Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife -, ggf. verbunden mit der Berechti gung zum Be- such der gymnasialen Oberstufe. Das Angebot einer weiteren Berufsausbildung im Fachbereich Gesundheit, Erziehung und Soziales am Anne-Frank-Berufskolleg bedeutet eine Steigerung sowohl der Attraktivität des Berufskollegs als auch der beruflichen Perspektiven für die Zielgruppe der Schüler*innen. Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens (§ 80 Abs. 2 und 3, SchulG NRW) haben die Nach- barkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf keine Bedenken gegen die Einrichtung der ge- planten Bildungsgänge geäußert. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster als Schulaufsicht für die Berufskollegs die Errichtung. Zu 2: Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an B erufskollegs (…) zu behan- deln. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG NRW). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen ist der Bezirksregierung Münster übertragen. - 3 - V/0010/2025 In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen Anlage A
Anlage A
1635 Zeichen
Anlage A zur V/0010/2025 Kurzüberblick Die Errichtung des Bildungsgangs „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozial- assistent, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder“ am Anne-Frank- Berufskolleg wird beschlossen. Der Beschluss ist von der Bezirksregierung Münster zu genehmi- gen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts -, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig SchulG NRW § 81 Abs. 2 Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schul- träger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errich- tung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgän- gen an Berufskollegs (…) zu behandeln. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0010/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2025
- Erstellt
- 09.01.2025 13:16