Beschluss über die Aufstellung Bebauungsplans (Teilaufhebung) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: Weichselring, Weserpromenade, Werrastr. in Köln-Chorweiler, 3. Änderung
Beschlussvorlage Ausschuss 1370/2026 vom 03.06.2026
Stand: Am 30.06.2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1370/2026 Freigabedatum 21.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung Bebauungsplans (Teilaufhebung) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: Weichselring, Weserpromenade, Werrastr. in Köln-Chorweiler, 3. Änderung Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Weserprome- nade, südwestlich des Weichselrings und nördlich der Regastraße – Arbeitstitel: „Weich- selring, Weserpromenade, Werrastr. in Köln-Chorweiler, 3. Änderung“ aufzustellen mit dem Ziel, den Bebauungsplan in diesem Teil aufzuheben, 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 BauGB nach Modell 1. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein- schränkung zustimmt. Alternative: Der Bebauungsplan wird nicht aufgehoben. Die Stadt Köln kann die Usedomstraße und Teile des Rügenwegs, die von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen, nicht widmen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Rechtswirksamkeit und Planinhalte des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan 62549/03 für das Gebiet östlich der Weserpromenade, südwestlich des Weichselrings und nördlich der Regastraße – Arbeitstitel: „Weichselring, Weserpromenade, Werrastr. in Köln-Chorweiler ist am 18.07.1988 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan setzt im Bereich der Teilaufhebung als Art der baulichen Nutzung allge- meines Wohnen sowie eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung öffentlicher Kinder- garten fest. Das Maß der baulichen Nutzung variiert je Baufeld zwischen einer GFZ von 1,0 bis 1,2 und drei bis sechs Vollgeschossen. Es ist eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Darüber hinaus sind überbaubare Grundstücksflächen sowie öffentliche Verkehrsflächen und eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt. Der Bebauungsplan ist im Bereich der Teilaufhebung nicht umgesetzt und somit funktionslos. Die Erschließung wurde abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplans hergestellt. Die Usedomstraße erschließt das Gebiet vom Weichselring aus Richtung Westen und mündet in einem Wendehammer. Die nördlich anschließende Kindertagesstätte und die Wohngebiete werden über ringförmige Straßen dem Bogen des Weichselrings folgend erschlossen. Südlich gibt es zwei kurze Erschließungsstiche bis zum Rügenweg, der als Fuß- und Radweg ausge- baut wurde. Die Bebauung wurde in Form von zweigeschossigen Reihen- Doppel- und Mehrfamilienhäu- sern mit Satteldach realisiert. Die Kindertagesstätte wurde abweichend vom Bebauungsplan nördlich der Usedomstraße gebaut. Der Bereich zwischen Regastraße und Rügenweg ist un- bebaut. Dies ist vor allem auf den Schutzstreifen der dort verlaufenden 380 KV-Freileitung zu- rückzuführen, der nicht unterbaut werden darf. Anlass und Ziel der Aufhebung Anlass für das Änderungsverfahren zur Teilaufhebung ist die anstrebte öffentliche Widmung der Usedomstraße und des Rügenwegs. Da diese Verkehrsanlagen anders ausgebaut wur- den, als es der Bebauungsplan 62549/03 vorsah, ist die Aufhebung des Bebauungsplans für das Widmungsverfahren notwendig. Da der Bebauungsplan im Bereich der Teilaufhebung nicht umgesetzt wurde und teilweise funktionslos ist, soll er formal aufgehoben werden. Dies führt zu einer Klärung der baurechtli- chen Situation. Verfahren und Auswirkungen Das Änderungsverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Arbeitstitel „Weichselring, Weserpromenade, Werrastr. in Köln-Chorweiler“ erfolgt im Vollverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB. Ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB ist hier ausgeschlossen, da durch die Änderung des Bauleitplans die Grundzüge der Planung berührt sind. Ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ist hier ausgeschlossen, da es sich nicht um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. 3 Auswirkung der Teilaufhebung ist eine künftige Bewertung von baulichen Vorhaben in den Gebieten nach dem Zulässigkeitsmaßstab der Paragrafen § 34 BauGB (im Zusammenhang bebaute Ortsteile) und § 35 BauGB (Außenbereich). -
Anlage 2 Geltungsbereich
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$$ StadtKöln Stadtplanungsamt An | ag e 2 Geltungsbereich der 3. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nummer 62549/03 Weichselring, Weserpromenade, Werrastr. in Köln - Chorweiler N \N \ & < > „ed ga Sol N N J bn KEN | N Ba) \, NaM ir EN Dal) Nu % N sa A -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach den §§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB gesetzlich vorgeschrieben. -
Anlage 3 Bebauungsplan 62549/03
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N Geltungsbereich der 3. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nummer 62549/03 Weichselring, Weserpromenade, Werrastr. in Köln - Chorweiler Anlage 3Stadtplanungsamt unmaßstäblich
Beratungsverlauf
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25.06.2026
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
30.06.2026 zuletzt
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 10.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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