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1370/2026

Beschluss über die Aufstellung Bebauungsplans (Teilaufhebung) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: Weichselring, Weserpromenade, Werrastr. in Köln-Chorweiler, 3. Änderung

Beschlussvorlage Ausschuss 03.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 10.2

Anlage 2 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Bebauungsplan 62549/03

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Anlage 2 Geltungsbereich

271 Zeichen

$$ StadtKöln

Stadtplanungsamt An | ag e 2

Geltungsbereich der 3. Änderung (Teilaufhebung)
des Bebauungsplanes Nummer 62549/03

Weichselring, Weserpromenade, Werrastr.

in Köln - Chorweiler

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Beschlussvorlage Ausschuss

4753 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1370/2026 
Freigabedatum 21.05.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung Bebauungsplans (Teilaufhebung) und zur 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: Weichselring, 
Weserpromenade, Werrastr. in Köln-Chorweiler, 3. Änderung  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Absatz 8 
Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Weserprome-
nade, südwestlich des Weichselrings und nördlich der Regastraße – Arbeitstitel: „Weich-
selring, Weserpromenade, Werrastr. in Köln-Chorweiler, 3. Änderung“ aufzustellen mit 
dem Ziel, den Bebauungsplan in diesem Teil aufzuheben, 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 1. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Alternative: 
Der Bebauungsplan wird nicht aufgehoben. Die Stadt Köln kann die Usedomstraße und Teile 
des Rügenwegs, die von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen, nicht widmen. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Rechtswirksamkeit und Planinhalte des Bebauungsplanes 
 
Der Bebauungsplan 62549/03 für das Gebiet östlich der Weserpromenade, südwestlich des 
Weichselrings und nördlich der Regastraße – Arbeitstitel: „Weichselring, Weserpromenade, 
Werrastr. in Köln-Chorweiler ist am 18.07.1988 in Kraft getreten.  
 
Der Bebauungsplan setzt im Bereich der Teilaufhebung als Art der baulichen Nutzung allge-
meines Wohnen sowie eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung öffentlicher Kinder-
garten fest. Das Maß der baulichen Nutzung variiert je Baufeld zwischen einer GFZ von 1,0 
bis 1,2 und drei bis sechs Vollgeschossen. Es ist eine geschlossene Bauweise festgesetzt. 
Darüber hinaus sind überbaubare Grundstücksflächen sowie öffentliche Verkehrsflächen und 
eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt.  
 
Der Bebauungsplan ist im Bereich der Teilaufhebung nicht umgesetzt und somit funktionslos. 
Die Erschließung wurde abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplans hergestellt. 
Die Usedomstraße erschließt das Gebiet vom Weichselring aus Richtung Westen und mündet 
in einem Wendehammer. Die nördlich anschließende Kindertagesstätte und die Wohngebiete 
werden über ringförmige Straßen dem Bogen des Weichselrings folgend erschlossen. Südlich 
gibt es zwei kurze Erschließungsstiche bis zum Rügenweg, der als Fuß- und Radweg ausge-
baut wurde. 
 
Die Bebauung wurde in Form von zweigeschossigen Reihen- Doppel- und Mehrfamilienhäu-
sern mit Satteldach realisiert. Die Kindertagesstätte wurde abweichend vom Bebauungsplan 
nördlich der Usedomstraße gebaut. Der Bereich zwischen Regastraße und Rügenweg ist un-
bebaut. Dies ist vor allem auf den Schutzstreifen der dort verlaufenden 380 KV-Freileitung zu-
rückzuführen, der nicht unterbaut werden darf.  
 
Anlass und Ziel der Aufhebung  
Anlass für das Änderungsverfahren zur Teilaufhebung ist die anstrebte öffentliche Widmung 
der Usedomstraße und des Rügenwegs. Da diese Verkehrsanlagen anders ausgebaut wur-
den, als es der Bebauungsplan 62549/03 vorsah, ist die Aufhebung des Bebauungsplans für 
das Widmungsverfahren notwendig.  
 
Da der Bebauungsplan im Bereich der Teilaufhebung nicht umgesetzt wurde und teilweise 
funktionslos ist, soll er formal aufgehoben werden. Dies führt zu einer Klärung der baurechtli-
chen Situation. 
 
Verfahren und Auswirkungen 
Das Änderungsverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Arbeitstitel „Weichselring, 
Weserpromenade, Werrastr. in Köln-Chorweiler“ erfolgt im Vollverfahren mit Umweltprüfung 
nach § 2 Absatz 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB. Ein vereinfachtes Verfahren 
nach § 13 BauGB ist hier ausgeschlossen, da durch die Änderung des Bauleitplans die 
Grundzüge der Planung berührt sind. Ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ist hier 
ausgeschlossen, da es sich nicht um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.

3 
Auswirkung der Teilaufhebung ist eine künftige Bewertung von baulichen Vorhaben in den 
Gebieten nach dem Zulässigkeitsmaßstab der Paragrafen § 34 BauGB (im Zusammenhang 
bebaute Ortsteile) und § 35 BauGB (Außenbereich).

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

470 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach den §§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB gesetzlich 
vorgeschrieben.

Anlage 3 Bebauungsplan 62549/03

185 Zeichen

N
Geltungsbereich der 3. Änderung (Teilaufhebung)
des Bebauungsplanes Nummer 62549/03
Weichselring, Weserpromenade, Werrastr.
in Köln - Chorweiler
Anlage 3Stadtplanungsamt
unmaßstäblich

Beratungsverlauf (2)

25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1370/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.06.2026
Erstellt
07.05.2026 10:04