V/0104/2020
Fortschreibung des Baulandprogramms 2020 - 2030
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Anlage5_Priorisierung
2235 Zeichen
Regulärer Prozess - Restliche 38 Projekte der Stufe 1- 1. Level Projekte 2. Level Projekte 3. Level Projekte 4. Level Projekte Städtisches Eigentum: Albachten Ost (475 WE) Angelmodde Süd (250 WE) Handorf Kirschgarten (200 WE) Mauritz-Ost Maikotten (280 WE) Nienberge West (600 WE) Hiltrup-Ost Osttor (1.000 WE) Wolbeck Berdel (300 WE) Handorf Kötterstraße (230 WE) Roxel - östl. Tilsiter Str. (70 WE) Albachten – Steinbrede (142 WE) Städtisches Eigentum: Kinderhaus - Südl.Langebusch (195 WE) Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr 2. Teil (11 WE) Albachten - Lindenallee (34 WE) Amelsbüren - Am Dornbusch (170 WE) Hiltrup - Westfalenstr. (205 WE) Mecklenbeck – Hafkhorst (160 WE) Wolbeck – südl. Hiltruper Str. (40 WE) Städtisches Eigentum: Roxel – Tilbecker Str. (75 WE) Amelsbüren Böckenhorst (230 WE) Kinderhaus - Im Moorhook (44 WE) Sentrup – Schmeddingstraße (70 WE) Sprakel - östl. Bahn (200 WE) Hiltrup - An der Vogelstange (57 WE) Gremmendorf–Westl. Frankenweg (20 WE) Roxel - südl. Nottulner Landweg (30 WE) Düesberg – Nordkirchenweg (65 WE) Projekte Dritter: Gievenbeck – Gescherweg (60 WE) Im Rahmen des Baulandprogramms 2019 – 2025 priorisierte Projekte, die Teil des neu eingerichteten „Bauland- controllings“ sind. >50 WE o. Sonderfall <=50 WE o. strukturell schwierig Weitere priorisierte Projekte >125 WE o. Sonderfall Priorisierung der Wohnbaulandgebiete (46 Projekte der Stufe 1) * Projekte (8) der Oxford und York Kasernen werden hier nicht dargestellt. Rote Schrift: neue Projekte im Baulandprogramm 2020. Kursiv : nahezu abgeschlossene Projekte. Projekte Dritter*: Mitte Nordhafen (690 WE) Mitte Friedrichsburg (300 WE) Mitte Südlicher Dahlweg (300 WE) Sentrup westl. Steinfurter Str. (450 WE) Wichtige Projekte, die durch Investoren bzw. Dritte entwickelt und von der Verwaltung begleitet werden. Projekte Dritter: Nienberge – westl. Plettendorfstr. (St. Lydia) (27 WE) Sprakel - östl. Sprakeler Straße (134 WE) Coerde – Kiesekampweg (170 WE) Sentrup - ehem. Wartburgschule (30 WE) Gievenbeck – Appelbreistiege (100 WE) Mauritz Ost – westl. Mondstr. (WDR) (130 WE) Anlage 5 zur Vorlage V/0104/2020 Prozessoptimierung - 8-W-Projekte-
Anlage A
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Anlage A zur V/0104/2020 Kurzüberblick Mit dem Baulandprogramm 2020 – 2030 werden diejenigen Flächen benannt, die in den nächsten Jahren zur Baureife entwickelt werden sollen. Da die Baulandaktivierung von vielen Faktoren (lie- genschaftlichen, planerischen, fachgesetzlichen etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dy- namisch. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung angestrebt. Der Zielwert, jährlich über das Baulandprogramm eine Baureife von 1.250 Wohneinheiten zu erreichen, wird nach derzeitigem Stand erreicht. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft.“ verfolgt. Dabei spielt im Wesentlichen das Ziel der Weiterentwicklung der Stadt mit hohem Wohnwert eine Rolle, mittelbar jedoch auch das Ziel einer hohen Umwelt- und Naturqualität, da die Belange von Natur und Umwelt regelmäßig eine hohe Bedeutung im Rahmen der Bauland- entwicklung genießen. Das Teilziel lautet: „Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für alle Bevölkerungs- gruppen“. Dazu sollen kurz- bis mittelfristig die notwendigen neuen Baugebiete zur Baureife ge- führt werden. Das Baulandprogramm begleitet damit den Prozess der Entwicklung neuer Wohn- baugebiete vom Planungsbeginn bis zur Baureife. Eine Baureife dieser Baugebiete ist i.d.R. für die Jahre 2020 – 2030 vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten der beteiligten Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils ent- sprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu können. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt für die Einwohnerentwicklung (zunehmende Einwohnerzahl, sinkende Haushaltsgrößen, älter werdende Gesellschaft) entsprechende Wohnbauentwicklungsflächen zur Verfügung stellen muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht werden zu können. Die Vorlage trifft insoweit klimaschutzrelevante Aussagen als in ihr Flächen für eine weitere Sied- lungsflächenentwicklung benannt werden. Jede weitere Siedlungsentwicklung im Außenbereich bedeutet einen – auch klimaschutzrelevanten – Eingriff in Natur und Landschaft.
Anlage6_a-r-0031-2017-Wohnungsbau beschleunigen
3893 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0031/2017
FDP-Ratsfraktion
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: fraktion@fdp-ms.de
www.fraktion.fdp -ms.de
Münster, 09.05.2015
Antrag
Wohnungsbau weiter beschleunigen
Der Rat möge beschließen:
Nachdem in der Immobilien- und Bauverwaltung der St adt Münster durch die Schaffung
diverser neuer Personalstellen und durch die Einste llung neuer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter Kapazitätslücken geschlossen worden sind, gilt es jetzt, weitere Hemmnisse zu
beseitigen, die einer schnellen Schaffung neuen Wohnraums entgegenstehen.
1. In dem „Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2016 und Fortschreibung des
Baulandprogramms 2017 - 2025“ (Vorlage V/0215/2017) wird ausführlich darauf
eingegangen, dass sich die Verwaltung mit den vorha ndenen Ressourcen nicht in der
Lage sieht, „das [der Vorlage] angehängte Baulandpr ogramm zeitgerecht unter
Berücksichtigung der Zielwerte für die Baulandentwi cklung um[zu]setzen“. Daher wird
die Verwaltung beauftragt, zur Umsetzung des Baulan dprogramms verstärkt auf die
Beauftragung privater Entwicklungsträger zu setzen.
2. Um die Entwicklung von Wohnbauflächen im Innenbe reich noch schneller
voranzutreiben, wird die Verwaltung beauftragt, den Einsatz eines
verwaltungsexternen lnnenentwicklungsmanagers zu prüfen. Dieser soll die Potenziale
für die Innenentwicklung analysieren, Eigentümer un d Investoren ansprechen und als
zentraler Ansprechpartner der Stadtverwaltung fungieren. Zugleich soll er moderierend
eingreifen, wenn über die Nutzung der Flächen für den Wohnungsbau verhandelt wird.
Die Modellvorhaben in Aalen, Berlin, Hamburg-Altona , Ludwigsfelde, Offenburg,
Regensburg, Solingen und Trier können hier als Beis piele dienen. Die Verwaltung
prüft, ob dafür, wie in den genannten Städten, Förd ermittel beim
Bundesbauministerium und beim Bundesinstitut für Ba u-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) akquiriert werden können.
3. Gerade bei Planungen und Verfahren – auch von Privaten –, die absehbar auf großes
Interesse der Bürgerinnen und Bürger stoßen und kon trovers diskutiert werden, wird
die Verwaltung beauftragt, schon sehr frühzeitig Ve ranstaltungen oder andere
geeignete Mittel zur Information der Bürgerinnen un d Bürger vorzusehen und nach
Möglichkeit bei größeren Vorhaben auch ein Wettbewe rbsverfahren einzuplanen.
Gerade die Ergebnisse von Wettbewerbsverfahren berg en in der Regel ein höheres
Maß konsensfähiger und damit auch schnellerer Lösungen.
4. Um auch den Ausbau von Dachgeschossen noch weite r zu beschleunigen, soll die
Stadt eigene Informationen zu den wichtigsten Frage n zu diesem Thema bereitstellen.
Die Verwaltung wird entsprechend beauftragt, einen Ratgeber zum Thema
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Dachausbau zu erarbeiten, der für Hausbesitzer und andere am Ausbau Interessierte
abrufbar ist. Der entsprechende Leitfaden der Stadt Erlangen 1 kann hierbei als
Beispiel dienen.
5. Gerade für Wohngebiete mit geringerer baulicher Nutzungsintensität prüft die
Verwaltung, ob sich aus den bestehenden Bebauungsplänen Hindernisse ergeben, die
einer sensiblen Nachverdichtung entgegenstehen. Die Verwaltung wird beauftragt,
diese Bebauungspläne zur Änderung vorzuschlagen.
6. Der Rat bittet den Gestaltungsbeirat, seine eige nen Entscheidungsprozesse daraufhin
zu überprüfen, ob auch dort Abläufe zeitlich optimi ert und so Bauvorhaben zügiger
begleitet werden können. Ziel muss es sein, gerade in komplexeren Verfahren eine
noch schnellere Entscheidungsfindung herbeizuführen.
Begründung:
erfolgt mündlich
gez.
Carola Möllemann-Appelhoff
Jürgen Reuter
Hans Varnhagen
Jörg Berens
1 https://www.erlangen.de/Portaldata/1/Resources/08 0_stadtverwaltung/dokumente/infoblaetter/
Dachgeschossausbau_16-04-15.pdf
Beschlussvorlage
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V/0104/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fortschreibung des Baulandprogramms 2020 - 2030
Beratungsfolge
28.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
04.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
09.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
10.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
17.06.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement
Vorberatung
18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
18.06.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Vorberatung
23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
24.06.2020 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2019 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2020 – 2030 (Anlagen 2 bis 4) wird zur Kenntnis
genommen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt,
3.1 die zur Baulandentwicklung gemäß fortgeschriebenem Baulandprogramm 2020 – 2030
erforderlichen liegenschaftlichen, naturschutzfachlichen, planungsrechtlichen und e r-
schließungstechnischen Schritte weiter zu entwickeln und sie - unter dem Vorbehalt ih-
rer Finanzierbarkeit - in den einschlägigen Arbeitsprogramm en der städtischen
Fachämter zu verankern. Dem Rat ist hierüber im Rahmen der jährlichen Fortschre i-
bung des Baulandprogramms zu berichten.
Stadtplanungsamt
22.05.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bartmann
Telefon: 492-6115
Bartmann@stadt-
muenster.de
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3.2 die Wohnbaulandentwicklung, insbesondere für prioritäre Wohnbaulandprojekte, durch
eine intensive Prozesssteuerung weiter zu optimieren.
4. Der Antrag an den Rat Nr. A-R/0031/2017 „Wohnungsbau weiter beschleunigen“ der FDP-
Ratsfraktion ist hiermit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Die weitere Umsetzung steht unt er dem
Vorbehalt der Finanzierbarkeit zum jeweiligen Zeitpunkt. Erforderliche Kosten der beteiligten
Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils en t-
sprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.
Begründung:
0. Überblick
Mit dem Baulandprogramm werden diejenigen Flächen ausgewählt, die in den nächsten Jahren zur
Baureife1 entwickelt werden sollen, um die wohnungs - und stadtentwicklungspolitischen Ziele zu e r-
reichen. Da die Baulandentwicklung von vielen Faktoren (liegenschaftlichen, planerischen, natur-
schutzfachlichen, fachgesetzlichen etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dynamisch und auf
eine jährliche Fortschreibung angelegt. Mit dieser Vorlage wird insofern die jäh rliche Fortschreibung
des Baulandprogramms 2020 – 2030 angestrebt.
In Bezug auf die Wohnbaulandbereitstellung und die Vergrößerung des Angebotes an Wohnungen in
Münster gibt es aus dem letzten Jahr viele positive Signale (vgl. dazu Anlage 1 „Bericht zur Wohn-
baulandentwicklung 2019“):
Die Stadt Münster hat seit 2014 (Ratsbeschluss zur Einführung der sozialgerechten Bode n-
nutzung Münster - SoboMünster) rd. 100 ha Wohnbaupotentialflächen (zusätzlich zu den Kon-
versionsflächen) erworben. Diese Flächen werden ü berplant, erschlossen und dem Markt z u-
geführt. Nachfolgend zeigen sich erste positive Auswirkungen der städt. Baulandoffensive.
Die Zahl der Wohnungs -Fertigstellungen hat gegenüber dem Zeitraum 20 17 / 2018 2 (jeweils
1.377 Wohnungen) deutlich zugenommen und hat mit ca. 1.750 Wohnungen inzwischen den
höchsten Wert seit dem Jahr 2000 erreicht.3
Der bereits im Jahr 2018 erfasste historisch hohe Bauüberhang (genehmigte, aber noch nicht
fertig gestellte Bauvorhaben) hat sich weiter – auf mehr als 3.500 Wohneinheiten Ende 2019 –
erhöht. Ohne diese Erhöhung des Bauüberhangs wäre bereits in 2019 die Zielzahl von 2.000
fertiggestellten Wohnungen pro Jahr erreicht worden.
Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen konnte in 2019 ebenfalls nochmals deutlich g e-
steigert werden - auf einen Wert von über 2.000 Wohnungen.
1 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.
2 Für die Jahre 2017 / 2018 liegt statistisch nur eine Gesamtzahl vor, diese wurde zur besseren Übersichtlichkeit
hälftig auf die beiden Jahre verteilt
3 Die beiden Jahre 2012 und 2013 werden hierbei ausgeklammert, da die hohen Fertigstellungszahlen hier im
Wesentlichen durch den Sondereffekt des Baus des Studierendenwohnheims an der Boeselagerstraße („B o-
eselburg“) erreicht wurden, dem Wohnungsabbrüche in entsprechender Größenordnung in den Vorjahren v o-
rausgingen
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Die Zielzahl von mindestens 300 Wohneinheiten im sozial geförderten Wohnungsbau wird seit
2017 regelmäßig nicht nur erreicht, sondern übertroffen. Nachdem in den Jahren 2017 310
Wohneinheiten und 2018 385 Wohneinheiten bewilligt wurden, lag die Zahl der beantragten
sozial geförderten Wohneinheiten im Jahr 2019 mit 410 deutlich über der Zielmarke.
Die Baulandbereitstellung in Münster hat im Jahr 2019 mit einer Kapazität von ca. 900
Wohneinheiten zwar nicht den Wert des Jahres 2018 erreicht, liegt aber dennoch höher als in
den letzten 15 Jahren davor. Dass der Zielwert von 1.250 Wohneinheiten nicht erreicht we r-
den konnte, liegt dabei lediglich an der geringfügigen Verzögerung eines Projektes (Leoland),
für welches der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes für März 2020 bzw. coronabedingt
für Mai 2020 (und nicht wie geplant im Dezember 2019) vorgesehen war.
Der Zielwert für die Errichtung neuer Wohnungen von 2.000 Wohneinheiten (WE) / Jahr geht
davon aus, dass spontane Bautätigkeit außerhalb des Baulandprogramms lediglich in einer
Größenordnung von 750 Wohnungen / Jahr stattfindet. Im Schnitt der Jahre 2012 – 2019 lag
dieser Wert hingegen bei ca. 1.000 Wohnungen / Jahr. Im letzten Jahr betrug er über 1.100
Wohnungen.
Vor diesem Hintergrund haben die baureifen Reserven, die zum Stichtag 31.12.2019 ca. 3.850
WE betrugen, gegenüber 2018 nochmals um fast 500 WE zugenommen und liegen damit wei-
ter deutlich über dem „Soll“-Wert4.
Eine bundesweite Einordnung zeigt, dass in Münster in den letzten Jahren (2012 – 2017) eine
sehr hohe Wohnungsbautätigkeit zu verzeichnen war. Bei einem Vergleich der relativen Wo h-
nungsbautätigkeit von 32 Großstädten in Deutschland liegt Münster zusammen mit Frankfurt
am Main mit je ca. 29 Woh nungen je 1.000 Einwohnern in den Jahren 2012 – 2017 auf dem
vordersten Rang. Mit etwas Abstand folgen Aachen und München.5
Insbesondere vor dem Hintergrund des historisch hohen Bauüberhangs ist in Münster eine weitere
Erhöhung der Wohnungs -Fertigstellungszahlen im Jahr 2020 zu erwarten. Dass der Bauüberhang
nochmals gegenüber 2019 deutlich gestiegen ist und auch die Anzahl baureifer Reserven nochmals
deutlich zugelegt hat, legt nahe, dass „die Baubetriebe es offenbar nicht schaffen, die eingehenden
Aufträge zeitnah abzuarbeiten“.6 Die Bauwirtschaft hat anscheinend ihre Kapazitätsgrenze erreicht.7
Trotz dieser positiven Signale aus der hohen Wohnungs -Fertigstellungszahl, des historisch hohen
Bauüberhangs und einer weiter gestiegenen und hohen Zahl baureifer Reserven besteht vor dem
Hintergrund des nach wie vor angespannten Wohnungsmarktes die Notwendigkeit, möglichst kurzfris-
tig weitere, größere Baulandkapazitäten zu entwickeln und damit die Baulandentwicklung weiter zu
verstärken.
Vor diesem Hintergrund wird daher die Priorisierung der Baugebiete, die im Rahmen der Fortschre i-
bung des Baulandprogramms 2019 – 2025 / 2030 im letzten Jahr eingeführt worden ist, systematisch
fortgeführt. Die vorhandenen Arbeitskapazitäten sollen daher auf diese besonders wichtigen und prio-
ritären Projekte fokussiert werden, ohne die Bearbeitung der weiteren Projekte aufzugeben.
Um die Prozesse der Wohnbaulandentwicklung besser zu steuern, wird seit Januar 2020 mit einer
neuen Stelle innerhalb der Verwaltung am Aufbau eines systematischen Prozessmanagement gear-
beitet. Ziel ist es unter anderem, eine höhere Verlässlichkeit in Bezug auf die zeitliche Realisierung
der priorisierten Wohnbaugebiete zu erreichen und – soweit wie möglich - die im Baulandprogramm
der Stufe 1 (vgl. Anlage 3) dargestellten Zeitketten der priorisierten Wohnbaugebiete zu verkürzen.
4 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten soll dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandver-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.
5 vgl. ILS-trends 2/19: „Stadt oder Umland – Aktuelle Trends des Bauens und Wohnen in deutschen Stadtregio-
nen“, Dortmund 2019, S. 9
6 vgl. Pressekonferenz des Statistischen Bundesamtes „Städte-Boom und Baustau: Entwicklungen auf dem
deutschen Wohnungsmarkt 2008 – 2018“ am 04.12.2019 in Berlin
7 vgl. Stefan Rein (BBSR): „Bauwirtschaft kommt an ihre Kapazitätsgrenzen“ in Bundesbaublatt online:
https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Bauwirtschaft_kommt_an_Kapazitaetsgrenze_3116979.html , abge-
rufen am 05.02.2020
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V/0104/2020
Abb. 1: Stufen des Baulandprogramms
1. Bericht zur Wohnbaulandentwicklung
Im Bericht zur Wohnbaulandentwicklung (Anlage 1) wird die Baulandentwicklung des Jahres 2019
bezogen auf das Baulandprogramm, auf di e daraus resultierenden Reserven, den derzeitigen Ba u-
überhang sowie die Fertigstellungen umfassend dargelegt.
2. Fortschreibung des Baulandprogramms
2.1 Konzeptionelle Einbindung des Baulandprogramms
Um den besonderen Herausforderungen des Wohnungs - und Baulandmarktes begegnen zu können,
hat die Stadt Münster das Handlungskonzept Wohnen erarbeitet (vgl. V/0593/2013). Die Umsetzung
des Handlungskonzeptes soll dazu beitragen, die Wohnungsversorgung zu verbessern und insg e-
samt zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt führen.
Ein wesentlicher Baustein ist dabei neben der Bereitstellung von mindestens 300 öffentlich geförde r-
ten Wohnungen pro Jahr insbesondere die Erhöhung des Angebots an Wohnungen insgesamt, um
der gewachsenen Nachfrage gerecht werden zu können. I nsofern ist das Baulandprogramm als w e-
sentlicher Teil des Prozesses der Baulandentwicklung ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des
Handlungskonzepts Wohnen.
Auf Grund des langen Zeitraums des Baulandprogramms bis zum Jahr 2030 sowie aufgrund des sehr
unterschiedlichen Entwicklungsstandes der Baugebiete werden die ausgewählten Flächen in zwei
Stufen in das Baulandprogramm eingestellt (vgl. Abb. 1).
Stufe 1 deckt alle Flächen ab , die
bereits in den letzten Jahren erwo r-
ben wurden, planerisch geeignet
sind und bei denen insofern mögl i-
che K.O.-Kriterien für eine Entwic k-
lung (beispielsweise landwir tschaft-
liche Geruchsimmissionen, fehle n-
de Erschließungsmöglichkeiten)
bereits geprüft w urden, so dass
realistisch von einer Realisierung
im angegebenen Zeitraum (i.d.R.
plus minus ein bis zwei Ja hre) aus-
gegangen werden kann. Ebenfalls
in Stufe 1 werden konkrete private
Wohnbau-Entwicklungen, insb e-
sondere im Rahmen vorhabenb e-
zogener Bebauungs pläne, gelistet.
Stufe 1 reicht derzeit bis zum Jahr
2025.
In Stufe 2 des Baulandprogramms
sind weitere Flächen verzeichnet,
die ebenfalls grundsätzlich für eine
Realisierung anstehen, die aber die
o.a. Merkmale der Stufe 1 noch
nicht aufweisen. Da es in d iesen
Fällen noch offen ist, ob und wenn
ja, wann eine Realisierung übe r-
haupt möglich ist, werden für diese
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Flächen keine weiteren Details angegeben. Im Wesentlichen entsprechen die Flächen den Reserven,
die im Flächennutzungsplan sowie im Regionalplan noch für eine Wohnbebauung planerisch zur Ver-
fügung stehen. Ausgenommen davon sind allerdings Flächen, die in den letzten Jahren liegenschaft-
lich, immissionsschutzrechtlich o.ä. mit negativem Ergebnis vorgeprüft worden sind und eine Entwick-
lung in den nächsten Jahren daher nicht angenommen werden kann.
Die Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 (WSFK 2030) (vgl. die nicht-öffentliche Vorla-
ge V/0200/2018) bilden ein darüber hinausgehendes Baulandpotenzial, welches bisher weder im Fl ä-
chennutzungsplan noch im Regionalplan abgebildet ist und nur teilweise in das Baulandprogramm (in
die Stufen 1 und 2) aufgenommen wurde. Dies betrifft diejenigen Flächen, bei denen die liegenschaft-
lichen Ankaufsverhandlungen bereits erfolgreich abgeschlossen werden kon nten (Stufe 1) oder ein
Vertragsabschluss kurz bevorsteht (Stufe 2).
2.2 Zielwerte des Baulandprogramms
Mit dem Handlungskonzept Wohnen hat der Rat im Jahr 2013 das Ziel beschlossen, dass jährlich
mindestens 1.500 Wohneinheiten (WE) fertig gestellt werden (vgl. Vorlage V/0593/2013). Mit B e-
schluss zum Baulandprogramm 2015-2020 vom 16.09.2015 hat der Rat entschieden, dass eine jäh r-
liche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt werden soll (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0088/2015/1.
Erg.). Dieser Zielwert von 2.000 WE / Jahr ist im Rahmen des Prozesses der Planungswerkstatt 2030
bestätigt worden.8
In den letzten Jahren ist regelmäßig mehr als die Hälfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung a u-
ßerhalb der Baugebiete entstanden (spontane Bautätigkeit). In den Jahren 2012 bis 2016 lag dieser
Wert absolut bei je ca. 1.000 WE / Jahr , in den Jahren 2017 und 2018 bei je ca. 750 WE / Jahr, im
Jahr 2019 wiederum bei über 1.000 WE . Als Empfehlung der Planungswerkstatt 2030 wurde eine
Zielzahl von ca. 750 WE an spontane r Bautätigkeit angenommen. Für das Baulandprogramm ve r-
bleibt damit grundsätzlich ein Zielwert von 1.250 WE / Jahr. 9 Um diese Zielgröße zu erreichen, ist
auch die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen zu Wohngebieten erforderlich.
Das Baulandprogramm sieht für das Jahr 2020 derzeit Flächen für ca. 1.250 WE vor, die zur Baureife
entwickelt werden sollen. In den Jahren danach liegt diese Zahl regelmäßig über 1.500 WE, z.T. auch
über 2.000 WE jährlich. Auch bei einer (nach wie vor nicht auszuschließenden) V erzögerung einzel-
ner Baugebiete kann die Zielzahl für die Baureifmachung von 1.250 WE / Jahr daher voraussichtlich
in den nächsten Jahren erreicht werden. Mit einem Gesamt -Volumen von über 10.600 WE in Stufe 1
liegt das Baulandprogramm damit für die Jahre bis 2025 deutlich über den oben genannten Zielwe r-
ten, im Durchschnitt bei knapp 1.800 WE / Jahr. Wenn es gelingt das Baulandprogramm mit dem vor-
gelegten Volumen bis 2025 zu realisieren, entspricht dies - verglichen mit dem oben aufgeführten
Zielwert von 1.250 WE / Jahr - einer Zielerreichung von rund 142%.
Auch für die Jahre nach 2025 ist die Einhaltung der Zielwerte vor dem Hintergrund des weiteren Ba u-
landpotenzials – gebildet durch das Baulandprogramm Stufe 2 sowie das Wohnsiedlungsflächenko n-
zept 2030 – absehbar. Das noch nicht in Stufe 1 des Baulandprogramms grundsätzliche Baulandp o-
tenzial umfasst eine theoretische Größenordnung von geschätzt ca. 12.000 – 15.000 WE bis zum
Jahr 2030. Bei diesen Flächen ist allerdings davon auszugehen, dass nur ein Teil (aus eigentums-
rechtlichen, steuerrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen Gründen, etc.) tatsächlich entwickelt wer-
den kann. Insofern wird von einem realistischen weiteren Baulandpotenzial im Außenbereich von g e-
schätzt ca. 4.000 – 5.000 WE bis zum Jahr 2030 ausgegangen. Hinzu kommen weitere Baugebiete,
die durch Nachverdichtungen und Umwandlungen im Siedlungsbestand entstehen. Damit kann davon
8 vgl. Vorlage V/0200/2018 (nicht-öffentlich) sowie „Planungswerkstatt 2030“, Stadt Münster, Amt für Stadten t-
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung 01/2019)
9 vgl. Vorlage V/0200/2018 (nicht-öffentlich) sowie „Planungswerkstatt 2030“, Stadt Münster, Amt für Stadten t-
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung 01/2019)
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V/0104/2020
ausgegangen werden, dass das Volumen der Baulandentwicklung bis zum Jahr 2030 insgesamt eine
zielkonforme Größenordnung aufweist.
2.3 Veränderungen bei der Fortschreibung des Baulandprogramms 2020 – 2030
Gegenüber dem Baulandprogramm 201 9 – 2025 / 2030 hat sich eine Reihe von Änderungen erge-
ben. Diese Änderungen betreffen Anpassungen in Bezug auf die Wohnungsbaukapazitä t und das
geplante Jahr der Baureife sowie die Herausnahme und Neuaufnahme von Baugebieten, die im nach-
folgenden aufgelistet sind:
Herausnahme von Baugebieten, die im Jahr 2019 baureif geworden sind
Fast alle im Baulandprogramm 2019 – 2025 / 2030 für das Jahr 201 9 eingeplanten Baugebiete wur-
den im letzten Jahr baureif. Lediglich das kleine Baugebiet in Roxel, südlich des Nottulner Landweges
wird erst im Jahr 2020 baureif, das große Baugebiet in Sentrup, westlich der Steinfurter Straße
(ehem. Eissporthalle) wird mit Satzungsbeschluss (Vorlage V/0891/2019) baureif.
Insofern werden die nachfolgend aufgelisteten Baugebiete mit einer Gesamt -Kapazität von ca. 900
WE aus dem Baulandprogramm herausgenommen und in das Baulandmonitoring überführt, um die
tatsächliche Inanspruchnahme in den nächsten Jahren nachhalten zu können:
- Mitte – Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße10
- Mitte – östlich Dahlweg / Südpark
- Mitte – Südlich Roddestraße
- Mecklenbeck – Meckmannweg / Schwarzer Kamp 2. Bauabschnitt
- Wolbeck – Am Steintor / Petersheide
Neuaufnahme von Baugebieten in das Baulandprogramm
Alle Baugebiete, für die im letzten Jahr die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Baulandpr o-
gramm Stufe 1 geschaffen werden konnten (bspw. liegenschaftlicher Erwerb, Zustimmung zu Projek-
ten nicht -städtischer Entwickler etc.), sollen mit dieser Fortschreibung in das Baulandprogramm in
Stufe 1 aufgenommen werden:
- Mitte – Weseler Straße / Koldering (Friedrichsburg)
- Nienberge – Westlich Plettendorfstraße (St. Lydia)
- Mauritz-Ost – Westlich Mondstraße / Südlich Hans-Bredow-Weg (WDR)
- Wolbeck – Südlich Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach
- Für das Baugebiet Gremmendorf – südlich Angelmodder Weg liegen die formalen Vorausse t-
zungen zur Aufnahme in Stufe 1 des Baulandprogramms noch nicht vor , da der Kaufvertrag
zwar ausverhandelt ist, aber erst in Kürze vollzogen werden kann. Diese Fläche aus dem
Wohnsiedlungsflächenkonzept wird daher solange in Stufe 2 des Baulandprogramms aufg e-
nommen.
Die in Stufe 1 neu aufgenommenen Baugebiete weisen eine Kapazität von knapp ca. 520 neuen
Wohneinheiten auf. Die Tatsache, dass damit die Zielzahl von 1.250 WE / Jahr für die Baulanden t-
wicklung nicht erreicht wird, muss vor dem Hintergrund der Erweiterung des Baulandprogramms in
2019 um ca. 3.000 Wohneinheiten gesehen werden. Nach wie vor weist das Baulandprogramm in s-
10 Der Bebauungsplan dazu befindet sich zwar noch im Verfahren, es konnte jedoch bereits eine Baugenehm i-
gung erteilt werden, daher ist von einer Baureife auszugehen.
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gesamt eine Kapazität auf, die in Münster zuletzt in den 90er Jahren erreicht worden ist – damals
allerdings unter Einberechnung von Flächen, die noch nicht liegenschaftlich gesichert waren und d e-
ren (zeitnahe) Umsetzung insofern offen war.
Herausnahme von Baugebieten der Stufe 2, die absehbar nicht umsetzbar sind
Baugebiete der Stufe 2 des Baulandprogramms verbleiben solange in dieser Stufe 2, bis sie entweder
in Stufe 1 aufrücken können, da die liegenschaftlichen und weitere planerische Fragen (Immission s-
schutz etc.) grundsätzlich geklärt werden konnten, oder aber aus dem Baulandprogramm insgesamt
herausgenommen werden müssen. Dies geschieht sobald abschließend geklärt ist, dass ein Baug e-
biet (bspw. aus planerischer / liegenschaftlicher Sicht) nicht entwickelt werden kann. Dies betraf mit
der Fortschreibungs-Vorlage V/0224/2019 zuletzt eine Reihe von Baugebieten. Seitdem ist im W e-
sentlichen die Entscheidung der Bundeswehr für das Areal an der Manf red-von-Richthofen-Straße
bekanntgeworden, dass diese Fläche weiterhin für militärische Zwecke benötigt wird. Daher wird die
nachfolgende Fläche aus der Stufe 2 des Baulandprogramms herausgenommen:
- Mitte – Manfred-von-Richthofenstr. (ehem. BW-Standort)
Prioritäre Projekte
Im Rahmen der Fortschreibung des Baulandprogramms werden seit 2019 die Baugebiete priorisiert,
um über eine Fokussierung der Arbeitskapazitäten auf diese prioritären Projekte eine Beschleunigung
der Wohnbaulandentwicklung mit einer kurzfristigen Steigerung der Baureifmachung zu erreichen.
Als oberste Priorität („Level-1-Projekte“) sind diejenigen Baugebiete ausgewählt worden, die aufgrund
ihrer Größe eine besondere Bedeutung für die weitere Wohnbaulandentwicklung haben. In der Meh r-
zahl handelt es dabei um städtische Baugebiete, ein kleinerer Anteil betrifft Projekte, die durch Inve s-
toren bzw. Dritte entwickelt und von der Verwaltung begleitet werden.
Folgende städtische Wohnbaugebiete werden als prioritäre „Level-1-Projekte“ definiert:
- Angelmodde – Südlich Hiltruper Straße (200 WE) Zieljahr für die Baureife 2022
- Handorf – Nördlich Kötterstraße (300 WE) Zieljahr für die Baureife 2022
- Mauritz-Ost – Maikottenweg (280 WE) Zieljahr für die Baureife 2022
- Albachten – Ost (475 WE) Zieljahr für die Baureife 2023
- Wolbeck – Südlich Berdel (300 WE) Zieljahr für die Baureife 2023
- Handorf – Kirschgarten / Bäder (240 WE) Zieljahr für die Baureife 2024
- Nienberge – Feldstiege / Beerwiede (600 WE) Zieljahr für die Baureife 2024
- Hiltrup – Nördlich Osttor (1.000 WE) Zieljahr für die Baureife 2025
Baugebiete der nächsten Prioritätsstufe („Level-2-Projekte“) sind weitere städtische oder private Bau-
gebiete mit einer Größe ab 125 WE oder aber aufgrund anderer besonderer Gründe.
Alle anderen Baugebiete haben eine geringere Priorität („Level -3-Projekte“ und „Level -4-Projekte“),
da sie entweder lediglich eine geringe Größe aufweisen oder strukturell schwierig in der Entwicklung
sind.
Eine Übersicht zur Bedeutungspriorisierung der Wohnbaugebiete der Stufe 1 des Baulandprogramms
vermittelt die Anlage 5.
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3. Umsetzung des Baulandprogramms
3.1 Baulandprogramm als koordinierte Zielplanung
Das Baulandprogramm ist das übergeordnete Instrument zur Koordination der verschiedenen Aktiv i-
täten in der Verwaltung zur Baulandaktivierung. Mit dem Zieljahr für die Baureife werden die Zeiträ u-
me für die Bauleitplanung, die Ausbauplanung für Kanal - und Straßenbau sowie deren Umsetzung
bestimmt. Die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen bezüglich Grunderwer b, Planung, Erschlie-
ßung sowie Personal werden zu den jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen
zur Entscheidung vorgelegt.
Der Zeitpunkt der Baureife bestimmt den frühest möglichen Beginn der Wohnungsbautätigkeit und
liefert damit wichtige Orientierungen für die Planung von Wohnfolgeeinrichtungen. Letztlich betrifft das
Baulandprogramm die Arbeitsprogramme aller Ämter, die mit ihren Leistungen entweder zur Baureife
oder zur Funktionsfähigkeit eines Gebietes beitragen.
Der Grundstücksverkauf startet bereits vor der Baureife. Bei der Vielzahl an Baugebieten ist darauf zu
achten, dass der Verkauf auf der Käuferseite markt - und bedarfsgerecht erfolgt (sensible Aufteilung
der EFH / MFH Kontingente) und städtischerseits eine Überbelastung der technischen und sozialen
Infrastruktur sowie Sprunginvestitionen vermieden werden (z.B. abschnittsweiser Verkauf). Bei den
Angaben zu Wohneinheiten je Baugebiet handelt es sich um rein rechnerische Größen; die tatsäc h-
lich realisierten Wohneinheiten pro Jahr und Baugebiet können hiervon abweichen (siehe hierzu vg.
Erläuterungen zum Bauüberhang / Baulandreserven)
Um für alle beteiligten Ämter und auch die politischen Entscheidungsträger eine größtmögliche
Transparenz herzustellen, werden für die einzelnen Baugebiete weitergehende Informationen zum
Stand der Aktivierung aufgeführt.
Um die Anforderungen der Baulandaktivierung in den Arbeitsprogrammen berücksichtigen zu können,
ist eine Verbindlichkeit des Baulandprogramms durch Ratsbeschluss erforderlich. Darüber hinaus
bedarf das Baulandprogramm zu seiner Wirksamkeit einer jährlichen Aktualisierung, die mit dieser
Vorlage vorgenommen werden soll.
3.2 Optimierung der Wohnbaulandentwicklung durch Wohnbaulandprozesssteuerung
Zur Optimierung der Zeitketten in der Wohnbaulandentwicklung dient eine dezernats - und zuständig-
keitsübergreifende Prozess steuerung, die ganzheitlich die städtische Wohnbaulanden twicklung
(Wohnbaulandprozesssteuerung) betrachtet (Planung, Erschließung, Vermarktung, öffentliche Förd e-
rung, Baugenehmigung etc.).
Im Aufgabenportfolio steht die Intensivierung und weitere Optimierung der Zeitketten. Kernaufgaben
sind hier v.a. die klar e Strukturierung der notwendigen Prozesse einschl. Rahmenterminplan, das
Beschleunigen von verwaltungsinternen Entscheidungen bei Stocken der Prozesse sowie Controlling-
funktion und Berichtswesen. Diese hat das Ziel, die Abläufe – sofern möglich – durch das Verschrän-
ken bisher nacheinander laufender Elemente im Gesamtprozess der Baulandbereitstellung weiter zu
beschleunigen, mindestens zeitliche Verzögerungen auf ein Minimum zu beschränken.
Dieses Konzept zur Wohnbaulandprozesssteuerung wird aktuell erarbeitet und derzeit verwaltungsin-
tern – vor Einführung und Umsetzung – abgestimmt.
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4. Ratsantrag A-R/0031/2017 „Wohnungsbau weiter beschleunigen“ der FDP-Ratsfraktion
Der in Anlage 6 beigefügte Antrag der FDP -Ratsfraktion A-R/0031/2017 „Wohnungsbau weiter be-
schleunigen“ wurde in der Ratssitzung am 17.05.2017 an den Ausschuss für Stadtplanung, Stad t-
entwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen.
Die Intention des Antrags, den Wohnungsbau weiter zu beschleunigen, wird grundsätzlich begrüßt.
Zu den vor diesem H intergrund von der Verwaltung eingeleiteten Schritten und Maßnahmen wird
auf das ausgeweitete Baulandprogramm (s. Beschlusspunkt und Erläuterungen zu 2.) und insb e-
sondere auf die veränderte und verbesserte Prozesssteuerung (s. Beschlusspunkt und Erläuteru n-
gen zu 3.) verwiesen. In Bezug auf die konkreten, im Antrag formulierten Anliegen nimmt die Ve r-
waltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Beauftragung privater Entwicklungsträger zur personellen Entlastung der Verwaltung und zur B e-
schleunigung der Baulandent wicklung ist vor dem Hintergrund der Regelungen zur sozialgerechten
Bodennutzung nur teilweise möglich11. Das Modell der sozialgerechten Bodennutzung Münster unter-
scheidet Regelungen für den Innen- sowie für den Außenbereich.
Im Innenbereich ist es die Re gel, dass private Entwicklungsträger auf Basis eines Vorhaben - und
Erschließungsplanes und mithilfe eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohnbauprojekte
realisieren. Die Verwaltung übernimmt hier lediglich die hoheitlichen Aufgaben, die nicht auf Dritte
übertragen werden können. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt allerdings, dass diese Pr o-
jekte des Baulandprogramms ebenfalls von (z.T. deutlichen) Verzögerungen betroffen sind, da äh n-
liche fachliche Anforderungen und Überarbeitungsnotwendigkeiten (bspw. im Hinblick auf Entwässe-
rung) gelten und darüber hinaus auch die Abstimmungen der Rahmenbedingungen sowie Vorh a-
benträger-interne Entscheidungen nicht immer innerhalb des angestrebten Zeitraums gelingen.
Im Außenbereich ist zur Realisierung der wohnungspolitischen Ziele der Stadt Münster vorgeschrie-
ben, dass mindestens 50 % der privaten Grundstücke, die entwickelt werden sollen, von der Stadt
vorab liegenschaftlich erworben werden. Das Ziel der Stadt Münster ist es jedoch, wenn möglich,
potenzielle Flächen zu 100 % zu erwerben. Insofern kann in diesen Fällen kein privater Entwic k-
lungsträger zum Zuge kommen.
Darüber hinaus zeichnet sich allerdings ab, dass zur Realisierung der erforderlichen Planungslei s-
tungen für die Baugebiete des Baulandprogramms zun ehmend vermehrt auch auf private Pl a-
nungsbüros (sei es im Wettbewerbsmanagement, in der städtebaulichen Planung wie auch in der
Bauleitplanung oder in den technischen Planungen für Straßen und Entwässerung) zurückgegriffen
werden wird, um die Vielzahl der Projekte bearbeiten zu können. Dafür sind allerdings entsprechen-
de Haushaltsmittel bereitzustellen.
11 vgl. die Vorlage zur soz ialgerechten Bodennutzung (V/0039/2014), welche des übergeordnete Ziel verfolgt,
preiswerten Wohnraum für alle Einkommens - und Bevölkerungsgruppen zur Verfügung zu stellen. In diesem
Zusammenhang wird auch auf die entsprechenden Vergaberichtlinien der Stadt Münster wird verwiesen:
- Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung
(V/0045/2019)
- Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke - Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen
(V/0247/2015/2. Erg.)
- Gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte fördern (V/0872/2019)
- Städtische Erbbaurechte - Betriebswirtschaftliche und strategische Betrachtungen zu bestehenden Er b-
baurechten / Verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten als zent raler Baustein einer gemeinwohlorie n-
tierten Grundstücksvergabe (V/0656/2019)
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Zu 2.:
Der Aufwand, die Potenziale für eine weitere Innenentwicklung zu prüfen und zu lokalisieren wird als
sehr hoch eingeschätzt12. Im Gegenzug ist die faktische Inanspruchnahme möglicher Baulücken und
Nachverdichtungspotenziale im Innenbereich derzeit bereits sehr hoch. In den letzten Jahren lagen
die Fertigstellungszahlen außerhalb des Baulandprogramms – dies entspricht den o.a. Nachverdich-
tungspotenzialen – stets in einem Bereich zwischen 600 und über 1.100 Wohneinheiten pro Jahr
und damit in der Regel über den Fertigstellungen innerhalb neu geschaffener Baugebiete (im Innen-
wie Außenbereich). Dies macht deutlich, dass aufgrund der hohen Wohnungsnachfr age und vor
dem Hintergrund des hohen Investitionsdrucks die Inwertsetzungsperspektive für Eigentümer und
Projektentwickler in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle bekannt ist. Im Übrigen werden dabei
regelmäßig auch Projektentwicklungen in Bereichen angestoßen, in denen vorab nicht unbedingt ein
realistisches Nachverdichtungspotenzial gesehen werden konnte.
Vor diesem Hintergrund ist das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen in Bezug auf eine im er s-
ten Schritt zu erfolgende Innenentwicklungspotenzialkartierung aus Sicht der Verwaltung ungünstig.
Dies betrifft weiterhin auch die Aufgaben, die sich in einem zweiten Schritt daran für einen Inne n-
entwicklungsmanager ergeben.
Die im Antrag angesprochenen Modellvorhaben laufen bereits seit 2017 und werden in diesem Jahr
abgeschlossen, eine Förderung der Stadt Münster durch das Bundesinstitut für Bau -, Stadt - und
Raumforschung (BBSR) in diesem Zuge ist daher nicht mehr möglich. Eine Abschlussdokumentat i-
on mit den Ergebnissen wird es erst voraussichtlich im Laufe des Jahres geben, die Zwischenmittei-
lungen zu den einzelnen Projekten lassen aber erkennen, dass das in einzelnen Städten praktizierte
Innenentwicklungsmanagement viele Aspekte aufweist, die auch für die Stadt Münster im Rahm en
der Optimierung der Prozesssteuerung der Baulandentwicklung gerade eingeführt werden (vgl. dazu
die Ausführungen unter 3.2). Nach Vorlage der Abschlussdokumentation wird nochmals geprüft
werden, inwiefern einzelne dort erprobte und positiv bewertete Asp ekte auch für die Stadt Münster
angewandt werden können.
Zu 3.:
Die frühzeitige Information über neue Planungen im Bereich des Wohnungsbaus und damit auch die
frühzeitige Diskussion solcher Ziele wird in den letzten Jahren regelmäßig praktiziert. Erprobt wurde
beispielsweise beim neuen Baugebiet in Handorf am Kirschgarten, bereits vor ersten planerischen
Überlegungen im Rahmen einer Informations - und Diskussionsveranstaltung die wichtigsten Ziele
mit der Bürgerschaft zu erörtern und Sorgen und Wünsche die ser in Bezug auf das neue Baugebiet
aufzunehmen, um sie wenn möglich bereits im Rahmen des ersten städtebaulichen Vorentwurfes
berücksichtigen zu können. Dieses Verfahren („Weißblatt -Verfahren nach dem Handorfer Modell“)
soll auch zukünftig in weiteren Bau gebieten (wie beispielsweise beim neuen Baugebiet in Wolbeck
südlich der Straße Berdel) Anwendung finden. Im Übrigen werden mehrere der neuen großen Ba u-
gebiete begleitet durch vorangehende Stadtteilentwicklungsprozesse (so bspw. in Nienberge, Ha n-
dorf und Hiltrup-Ost), in denen bereits die umfassende Möglichkeit besteht, die geplanten Baugebie-
te und deren Anforderungen zu diskutieren.
Darüber hinaus werden bereits heute regelmäßig Wettbewerbsverfahren eingesetzt (vgl. z.B. die
Baugebiete „Kinderhaus – südlich Langebusch (ehem. Moldrickx)“ oder „Albachten -Ost“ sowie die
geplanten Wettbewerbe für die neuen Baugebiete in Nienberge und Hiltrup -Ost). Allerdings ist auch
ein fachlich überzeugendes Wettbewerbsergebnis kein Garant dafür, dass die Planung in der Bü r-
gerschaft stets auf eine umfassende Akzeptanz stößt.
12 vgl. dazu auch Ausführungen zu den im Antrag genannten Modellvorhaben in „Aktivierung von Innenentwic k-
lungspotenzialen in wachsenden Kommunten“, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, ExWoSt-
Information 51-2, S. 7
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Zu 4.:
Mit Inkrafttreten der Stellplatzsatzung der Stadt Münster zum 01.01.20 ist der Nachweis von Pkw -
Stellplätzen als regelmäßig kommuniziertes Hindernis für den nachträglichen Ausbau / die Nu t-
zungsänderung von Dachgeschossen nunmehr grundsätzlich entfallen13.
Eine ähnliche Regelung galt nach alter Landesbauordnung zwar bereits, die Regelung der Stel l-
platzsatzung berücksichtigt darüber hinaus aber neu die Fälle, bei denen beispielsweise aufgrund
statischer Gegebenheiten eine Dachkonstruktion komplett neu errichtet werden muss. Diese Fälle
werden jetzt ebenso unter den genannten Voraussetzungen von der Stellplatzpflicht befreit. Glei-
ches gilt für Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum, auch unabhängig von der Lage im
Gebäude.
Seitens des Bauordnungsamtes wird bereits seit Jahren regelmäßig zu den Möglichkeiten vo n
Dachgeschossausbauten beraten.
Die Notwendigkeit der (aufwändigen) Erstellung einer entsprechenden Informationsbroschüre wird
daher derzeit von der Verwaltung nicht gesehen.
Zu 5.:
Vor dem Hintergrund der begrenzten Arbeitskapazitäten im Stadtplanungsamt bedeutet die Prüfung
einer großen Anzahl entsprechender Bebauungspläne einen erheblichen Aufwand. Sofern dennoch
eine solche Prüfung durchgeführt werden würde, ergeben sich in denjenigen Fällen, in denen ta t-
sächlich eine entsprechende Nachverdichtung angestrebt werden würde, sehr zeitaufwändige Ve r-
fahren, da erfahrungsgemäß nur ein Teil der betroffenen Eigentümer eine solche Entwicklun g be-
fürwortet. Auch die Quote der Realisierungen solcher Wohnungsbaupotenziale ist nicht bekannt. Vor
diesem Hintergrund stehen Aufwand (hoch) und Nutzen (voraussichtlich gering) in keinem guten
Verhältnis zueinander.
Die Verwaltung schlägt hingegen vor, zum jetzigen Zeitpunkt nur in Einzelfällen eine solche Nac h-
verdichtung aktiv anzugehen. Dies betrifft Fälle, in denen aus der Bauberatung heraus ein erhebl i-
ches Nachverdichtungspotenzial erkannt wird und von der Eigentümerschaft mehrheitlich bzw. g e-
schlossen eine solche Nachverdichtung aktiv artikuliert wird.
Zu 6.:
Die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats soll gerade nicht zu Verzögerungen von Genehmigungsverfa h-
ren beitragen, sondern einen Beitrag dazu liefern, genehmigungsfähige Vorhaben zu entwickeln und
für den Planungsausschuss eine fachliche Empfehlung auszusprechen. Im Ergebnis hat in der Ve r-
gangenheit auch eine Mehrfachberatung oftmals dazu geführt, ein nicht genehmigungsfähiges Vor-
haben in eine Genehmigu ngsfähigkeit zu bringen und damit eine Ablehnung des Vorhabens zu
vermeiden.
Das Bauordnungsamt als Geschäftsstelle des Beirats für Stadtgestaltung wird diese Grundposition –
keine Verzögerung von Verfahren durch den Beirat – auch mit der neu zu wählenden Vorsitzenden /
dem neu zu wählenden Vorsitzenden erörtern.
13 Vgl. Auszug aus der Stellplatzsatzung: „§ 3 Abs.7 Werden in einem vor dem Inkrafttreten der Satzung fe r-
tiggestellten Gebäude 1. in Folge einer Nutzungsänderung oder 2. durch Ausbau und/oder Neubau eines vo r-
handenen Dachgeschosses erstmalig oder zusätzlich Wohnungen geschaffen, so brauchen notwendige Stel l-
plätze nicht hergestellt zu werden, soweit die Herstellung von Stellplätzen auf dem Grundstück nicht oder nur
unter großen Schwierigkeiten möglich ist.“
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V/0104/2020
Der Antrag an den Rat Nr. A-R/0031/2017 „Wohnungsbau weiter beschleunigen“ der FDP-
Ratsfraktion ist hiermit erledigt.
In Vertretung
gez. Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2019
Anlage 2: Baulandprogramm 2020 – 2025/2030 Übersichtskarte
Anlage 3: Baulandprogramm 2020 – 2025 Tabelle Stufe 1
Anlage 4: Baulandprogramm 2020 – 2030 Tabelle Stufe 2
Anlage 5: Priorisierung der Wohnbaugebiete
Anlage 6: Antrag der FDP-Ratsfraktion A-R/0031/2017 „Wohnungsbau weiter beschleunigen“
Anlage_1_Bericht_zur_Wohnbaulandentwicklung_2019
21249 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0104/2020
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2019
1. Zusammenfassung
Im vorliegenden Bericht zur Wohnbaulandentwicklung wird die Baulandentwicklung des Jahres 2019
bezogen auf das Baulandprogramm, auf die daraus res ultierenden Reserven, den derzeitigen Bau-
überhang (genehmigte, aber noch nicht fertig gestel lte Bauvorhaben) sowie die Fertigstellungen um-
fassend dargelegt.
Zentrale Erkenntnisse sind:
- Die Stadt Münster hat seit 2014 (Ratsbeschluss zur Einführung der sozialgerechten Bodennut-
zung Münster - SoboMünster) rd. 100 ha Wohnbaupoten tialflächen (zusätzlich zu den Konversi-
onsflächen) erworben. Diese Flächen werden überplan t, erschlossen und dem Markt zugeführt.
Nachfolgend zeigen sich erste positive Auswirkungen der städtischen Baulandoffensive.
- Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit c a. 1.750 Wohneinheiten (WE) für das Jahr
2019 auf einem sehr hohen Niveau und hat gegenüber 2017 bzw. 2018 deutlich zugenommen
1,
den höchsten Wert seit dem Jahr 2000 erreicht 2 und nähert sich dem Ziel des Handlungskonzepts
Wohnen von 2.000 WE jährlich.
- Die Steigerung der Wohnungs-Fertigstellungszahlen gegenüber 2017 bzw. 2018 wird begleitet
von einem historisch hohen Bauüberhang, der zum End e des Jahres 2019 mit über 3.500 WE
nochmals um mehr als 300 WE zugenommen hat. Sofern diese (zusätzlichen gut 300) Wohnun-
gen bereits in 2019 hätten fertiggestellt werden kö nnen, wäre bereits in 2019 die Zielzahl von
2.000 WE erreicht worden.
- Vor diesem Hintergrund wird eine weitere Erhöhung der Wohnungs-Fertigstellungszahlen im Jahr
2020 erwartet.
- Die Zielzahl von mindestens 300 Wohneinheiten im s ozial geförderten Wohnungsbau wird seit
2017 regelmäßig nicht nur erreicht, sondern übertro ffen. Nachdem in den Jahren 2017 310
Wohneinheiten und 2018 385 Wohneinheiten bewilligt wurden, lag die Zahl der beantragten sozial
geförderten Wohneinheiten im Jahr 2019 mit 410 deutlich über der Zielmarke.
- Mehr als Dreiviertel der neuerrichteten Wohnungen befanden sich seit 2013 im Innenbereich. Der
Siedlungsbestand hat damit gegenüber den klassische n Neubaugebieten in ehemaligen Außen-
bereichslagen weiterhin eine besondere Bedeutung. T endenziell nimmt der Anteil der Neubauge-
biete am Siedlungsrand an der Anzahl der fertiggestellten WE allerdings zukünftig wieder zu.
- Die Inanspruchnahme von Baugebieten hat bereits se it dem Jahr 2015 insgesamt leicht zuge-
nommen, was insbesondere Ausdruck der erhöhten Baulandbereitstellung seit dem Jahr 2014 ist.
1 Aus statistischen Gründen gibt es für die Jahre 2017 und 2018 nur einen gemeinsamen Wert, der zur besse-
ren Lesbarkeit und Vergleichbarkeit rein rechnerisch auf die Jahre 2017 und 2018 zu gleichen Teilen, d.h. für
2017 und 2018 je 1.375 WE aufgeteilt worden ist.
2 Die beiden Jahre 2012 und 2013 werden hierbei ausgeklammert, da die hohen Fertigstellungszahlen hier im
Wesentlichen durch den Sondereffekt des Baus des Studierendenwohnheims an der Boeselagerstraße („Bo-
eselburg“) erreicht wurden, dem Wohnungsabbrüche in entsprechender Größenordnung in den Vorjahren vo-
rausgingen
Anlage 1 zur Vorlage V/0104/2020
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- Fast alle im Baulandprogramm 2019 – 2025 / 2030 fü r das Jahr 2019 eingeplanten Baugebiete
wurden im letzten Jahr baureif. Lediglich das klein e Baugebiet in Roxel (30 WE) südlich des Not-
tulner Landweges wird erst im Jahr 2020 baureif, da s große Baugebiet in Sentrup, westlich der
Steinfurter Straße (ehem. Eissporthalle) wird mit Beschluss über die Vorlage V/0891/2019 baureif.
- Der Wert von ca. 900 WE, die 2019 in Baugebieten z ur Baureife geführt wurden, lag deutlich über
der Inanspruchnahme, so dass die baureifen Reserven in Baugebieten insgesamt weiter zuge-
nommen haben und zum Stichtag 31.12.2019 fast 3.850 WE betragen (und damit deutlich über
dem „Soll“-Wert 3 liegen, der zurzeit ca. 2.900 WE beträgt), ein Wer t der zuletzt im Jahr 2010 er-
reicht worden ist.
- Der historisch hohe Bauüberhang und die stetig ste igende Anzahl vorhandener Reserven – bei
gleichzeitig unzweifelhaft vorhandener hoher Nachfrage – legen die Vermutung nahe, dass die lo-
kale Bauwirtschaft diese Mengen derzeit (noch) nicht umsetzen kann (vgl. unter Punkt 4.).
- Für knapp ein Viertel (ca. 870 WE) dieser baureife n Reserven ist eine Aktivierung nicht konkret
geplant bzw. nicht bekannt.
- Der Großteil dieser Reserven, von denen eine Aktiv ierung nicht geplant oder nicht bekannt ist,
befindet sich im Besitz von einzelnen Eigentümern. Daneben gibt es allerdings drei Eigentümer,
die über baureife Grundstücke für zusammen über 200 WE verfügen und bei denen eine Ver-
kaufs-/ bzw. Entwicklungsabsicht bisher leider nicht erkennbar ist.
2. Rahmenbedingungen
In der Stadt Münster herrscht weiterhin ein dynamis cher Wohnungsmarkt mit großem Nachfrage-
druck. Eine in den letzten Jahren zunehmende Wohnun gsknappheit und eine hohe Nachfrage insbe-
sondere im innerstädtischen Bereich führen in viele n Quartieren zu steigenden Mieten und Boden-
preisen.
Dies lässt sich beispielhaft an einigen Kenngrößen festmachen:
- Charakteristische Bodenwerte für Wohnbaugrundstück e für den individuellen Wohnungsbau in
Münster lagen im Jahr 2018 bei 480 €/m² in mittlere n Wohnlagen, und damit um mehr als 6,5 %
höher als im Jahr zuvor. Damit liegt Münster in der Spitzengruppe der NRW-Großstädte hinter
Düsseldorf, Köln und Bonn.
4
- Aufgrund der starken Nachfrage erreichten die Ange botsmieten 2018 in Münster bereits die Mar-
ke von 10 Euro pro Quadratmeter – lagen damit NRW-w eit lediglich hinter den Mieten in Düssel-
dorf und Köln, zudem ist mit einer Rate von 0,4 % im Prinzip kein Wohnungsleerstand mehr in der
Stadt vorhanden. 5
- Die Steigerung der Angebotsmiete hat sich 2018 jed och mit 2,0 Prozent abgeflacht (und liegt da-
mit nur knapp über der Inflationsrate) 6, einzelne Forschungsinstitute vermelden bereits er ste An-
zeichen einer Entspannung an den Wohnungsmärkten.7
3 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten sol l dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandver-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.
4 vgl. Grundstücksmarktbericht NRW 2019
5 vgl. LEG Wohnungsmarktreport NRW 2019
6 vgl. LEG Wohnungsmarktreport NRW 2019
7 vgl. „DON’T PANIC: DER #MIETENWAHNSINN GEHT ABSEHB AR ZU ENDE“, empirica-paper Nr. 248, Ber-
lin 2019
Anlage 1 zur Vorlage V/0104/2020
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- Die Angebotskaufpreise für neue Eigentumswohnungen lagen in Münster mit rund 3.560 Euro pro
Quadratmeter ebenfalls etwas niedriger als in Düsseldorf und Köln.8
Dies trotz der Tatsache, dass in Münster in den let zten Jahren eine sehr hohe Wohnungsbautätigkeit
zu verzeichnen war. Bei einem Vergleich der relativ en Wohnungsbautätigkeit von 32 Großstädten in
Deutschland liegt Münster mit Frankfurt am Main mit je ca. 29 Wohnungen je 1.000 Einwohnern in
den Jahren 2012 – 2017 auf dem vordersten Rang. Mit etwas Abstand folgen Aachen und München. 9
Bei einer derzeit prognostizierten Einwohnerentwick lung auf über 326.000 Einwohner (Basisvariante)
bis zum Jahr 2030 (vgl. Vorlage V/0462/2016) wird d ie hohe Nachfrage nach Wohnungen in Münster
auch in den kommenden Jahren weiter anhalten. Daher ist trotz vieler Neubauwohnungen der ver-
gangenen Jahre weiter mit einem hohen Miet- und Bodenpreisniveau zu rechnen.
Gerade bestimmte Zielgruppen – insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, Familien, Men-
schen mit Mobilitätseinschränkungen und Studierende, zunehmend aber auch Haushalte mit mittleren
Einkommen – haben unter diesen Rahmenbedingungen na ch wie vor eine erhöhte Schwierigkeit, ein
passendes Wohnangebot zu finden. Auch als Standortf aktor für ansiedlungsbereite bzw. bereits an-
sässige Unternehmen besitzt der Faktor Wohnkosten i n Münster inzwischen eine nicht unerhebliche
Bedeutung, so dass auch Betriebswohnungen für einzelne Unternehmen inzwischen wieder diskutiert
werden.
Vor diesem Hintergrund nimmt auch die Suburbanisierung seit 2010 daher wieder zu, im Durchschnitt
der Jahre 2010 – 2019 sind jährlich über 500 Menschen mehr in die Stadtregion Münster gezogen als
aus ihr in die Stadt Münster gezogen sind, seit 201 6 liegt der Wert bei je ca. 600 - 700 Menschen.
Insbesondere betrifft dieses negative Wanderungssal do in der Stadtregion die Altersgruppen der Fa-
milien (unter 18-jährige sowie 30 - 44-jährige).
3. Wohnungsbau-Fertigstellungen
Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit ca . 1.750 Wohneinheiten (WE) für das Jahr 2019
auf einem sehr hohen Niveau und hat gegenüber 2017 bzw. 2018 deutlich zugenommen (vgl. Abb.1).
Die (seit 2015 erhöhte) Zielzahl von jährlich 2.000 Neubauwohnungen wird für 2019 noch verfehlt,
eine weitere Näherung wird allerdings für 2020 erwa rtet. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
(Einkommen, Zinsniveau, Arbeitsplatzentwicklung) un d die Attraktivität der Stadt als Wohnstandort
sind für den Wohnungsbau weiterhin sehr günstig und bekräftigen die Notwendigkeit, die Bauland-
entwicklung weiter zu forcieren. Mehr als 80 % der fertig gestellten Wohnungen befanden sich in
Mehrfamilienhäusern, nur knapp ein Fünftel entfiel auf den Einfamilienhausbau.
Mehr als ein Drittel der fertiggestellten Wohnungen (35 Prozent) hat einen Raum oder zwei Räume;
mehr als 20 Prozent sind große Wohnungen mit fünf u nd mehr Räumen. Die durchschnittliche Wohn-
fläche einer fertig gestellten Wohnung in Münster lag bei 88,7 Quadratmetern
8 vgl. LEG Wohnungsmarktreport NRW 2019
9 vgl. ILS-trends 2/19: „Stadt oder Umland – Aktuelle Trends des Bauens und Wohnen in deutschen Stadtregio-
nen“, Dortmund 2019, S. 9
Anlage 1 zur Vorlage V/0104/2020
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Abb. 1: Wohnungs-Fertigstellungen 10
Im Jahr 2019 wurden 248 Wohnungen als Abriss regist riert. Diese Zahl liegt etwas höher als in den
letzten Jahren. Aufgrund einer Änderung der Landesbauordnung wird das Nachhalten der Anzahl der
abgebrochenen Wohnungen in Zukunft zunehmend schwie riger werden, da viele Abbrüche nicht
mehr genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind.
Die nach der Zahl der fertig gestellten Wohnungen w ichtigsten Baugebiete und Wohnungsbauprojek-
te der vergangenen zwei Jahre waren (jeweils > 50 WE):
- Kinderhaus – westlich Regina-Prothmann-Str. (136 WE)
- Mitte – Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße (93 WE )
- Mitte – Friedrichsburg (72 WE)
- Amelsbüren – Nördlich Deermannstraße (57 WE)
- Kinderhaus – Kristiansandstraße 121 A/B, 123 A/B (54 WE)
- Mecklenbeck – Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beres a) (53 WE)
- Mitte – Andreas-Hofer-Str. – Klarastift (52 WE)
- Mecklenbeck – Mitte, westlich Dingbänger Weg (52 WE)
Die Fertigstellungen im Eigenheimbau bewegten sich in Münster seit den 90er-Jahren auf einem
durchschnittlichen Niveau zwischen 400 WE und 650 W E. 2007 wurde mit 652 WE ein Spitzenwert
erzielt. Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage sank der Eigenheimbau auf unter 400 WE in 2009,
konnte danach aber wieder kurzzeitig zulegen. Ein k ontinuierliches Absinken seit dem Jahr 2012 fällt
zusammen mit einem geringen Angebot an neu erschlossenen Einfamilienhausgebieten und ist wahr-
scheinlich dadurch begründet. Aufgrund des gestiege nen Angebots der letzten Jahre konnten die
Fertigstellungszahlen auch im Eigenheimbau wieder leicht zulegen und lagen 2019 bei ca. 325 WE.
10 s. die Anmerkungen unter Fußnote 1
Anlage 1 zur Vorlage V/0104/2020
- 5 -
Abb. 2: Fertigstellungen in Baugebieten 11
Seit den 90er-Jahren wurden die meisten neuen Wohnu ngen in von der Stadt geplanten (bzw. aktiv
begleiteten) Baugebieten fertig gestellt (vgl. Abb. 2). Danach war der Anteil der Bautätigkeit, der au f
die Baugebiete entfällt, tendenziell rückläufig. Während zu Beginn der 90er-Jahre noch über 80 % der
neuen Wohnungen innerhalb der Baugebiete fertig ges tellt wurden, sank dieser Wert im Zeitraum
zwischen 2002 und 2011 im Durchschnitt auf unter 60 %. Seit dem Jahr 2012 schließlich lag der An-
teil z.T. deutlich unter 50 %, konnte in den letzte n Jahren aber – auf Grundlage der Ausweitung des
Baulandprogramms ab dem Jahr 2014 – teilweise wiede r gesteigert werden. Die Bautätigkeit außer-
halb von Baugebieten, insbesondere im Siedlungsbest and, hat daher nach wie vor eine sehr hohe
Bedeutung. Dies kann zum einen Ausdruck zu geringer baureifer Baulandreserven sein, zum anderen
kommt darin vermutlich auch die besondere Attraktivität der inneren Stadt und der dortige Nachfrage-
druck zum Tragen, denn die große Mehrzahl der Bauge biete befindet sich außerhalb des Innenstadt-
rings.
Gemäß Handlungskonzept Wohnen sollen mindestens die Hälfte der neu errichteten Wohnungen im
Rahmen der Innenentwicklung realisiert werden. Dies er Wert wurde in den letzten zehn Jahren re-
gelmäßig deutlich überschritten (vgl. Abb. 3). Etwa 80 % der neuerrichteten Wohnungen befanden
sich seit 2014 im Innenbereich. Neubaugebiete am Siedlungsrand als ehemalige Außenbereichslagen
hatten damit gegenüber dem Siedlungsbestand in den letzten Jahren eine eher geringe Bedeutung,
tendenziell wird der Anteil der Neubaugebiete am Si edlungsrand jedoch in den kommenden Jahren
zunehmen. Die Zielzahlen, wie sie im Rahmen des Pro zesses zur Planungswerkstatt 2030 diskutiert
worden sind, gehen von einem ungefähren Anteil der Wohnungsfertigstellungen von 25 % in Neu-
11 s. auch die Anmerkungen unter Fußnote 5
Anlage 1 zur Vorlage V/0104/2020
- 6 -
baugebieten am Siedlungsrand aus, dementsprechend geringer wäre der Anteil für den Innenbereich,
da auch ein einstelliger Prozentanteil der fertigge stellten Wohnungen gänzlich außerhalb des Sied-
lungsbestandes im Außenbereich realisiert wird. Dies entspricht auch dem Anteil im Jahr 2019.
Abb. 3: Lage der Wohnungsneubauten 12
4. Genehmigte Wohnbauvorhaben – Wohnungen im Bau
Eine sehr große Zahl von Wohnungsbauvorhaben ist zurzeit im Bau. Die Höhe der im Jahr 2020 fertig
gestellten Wohneinheiten kann zum jetzigen Zeitpunk t (Mai 2020) naturgemäß zwar noch nicht prog-
nostiziert werden, dennoch gibt die Anzahl der bere its genehmigten, aber noch nicht fertig gestellten
Wohnbauvorhaben einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob kurzfristig mit einem weiter regen Wohnungs-
baugeschehen gerechnet werden kann. Die Genehmigung en wurden in der Mehrzahl im Jahr 2019,
teilweise aber auch bereits im Jahr 2018 oder sogar 2017 erteilt. Die Bauvorhaben werden in der Re-
gel zurzeit realisiert 13 und damit im Jahr 2020 oder aber 2021 voraussichtlich fertig gestellt.
Zum Ende des Jahres 2019 waren Baugenehmigungen für über 3.500 Wohneinheiten noch nicht ab-
schließend umgesetzt (Bauüberhang). Diese Zahl hat sich gegenüber 2018 nochmals erhöht und ist
so groß wie nie zuvor. Dazu beigetragen hat auch die hohe Anzahl an Genehmigungen für über 2.000
Wohneinheiten im Jahr 2019.
12 s. auch die Anmerkungen unter Fußnote 5
13 In geringem Umfang kommt es auch vor, dass Genehmi gungen aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt
werden.
Anlage 1 zur Vorlage V/0104/2020
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Dass der Bauüberhang nochmals gegenüber Ende 2018 d eutlich gestiegen ist, legt nahe, dass „die
Baubetriebe es offenbar nicht schaffen, die eingehe nden Aufträge zeitnah abzuarbeiten“. 14 Die lokale
Bauwirtschaft hat offenbar ihre Kapazitätsgrenze erreicht. 15
5. Baulandreserven
Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an baureifem Bauland für den Wohnungsbau ist
eine zentrale Aufgabe der Stadt im Rahmen der Kommu nalen Wohnungspolitik. Nur damit kann vor-
gesorgt werden, dass der Markt auch zukünftig die M öglichkeit bekommt, ausreichend neue Woh-
nungen zu bauen. Da das kurzfristig realisierbare P otenzial der „spontanen Bautätigkeit“ außerhalb
von Baugebieten nicht genau ermittelt werden kann, werden unter den Baulandreserven diejenigen
Flächen und Baugebiete behandelt, bei denen die Sta dt die Baureife aktiv begleitet hat und die somit
für eine Bebauung (grundsätzlich) sofort zur Verfügung stehen.
Abb. 4: Baulandbereitstellung und Baulandverbrauch 16
14 vgl. Pressekonferenz des Statistischen Bundesamtes „Städte-Boom und Baustau: Entwicklungen auf dem
deutschen Wohnungsmarkt 2008 – 2018“ am 04.12.2019 in Berlin
15 vgl. Stefan Rein (BBSR): „Bauwirtschaft kommt an ihre Kapazitätsgrenzen“ in Bundesbaublatt online:
https://www.bundesbaublatt.de/artikel/bbb_Bauwirtschaft_kommt_an_Kapazitaetsgrenze_3116979.html, abge-
rufen am 05.02.2020
16 s. die Anmerkungen unter Fußnote 5 (hier nur in Bezug auf die Baufertigstellungen)
Anlage 1 zur Vorlage V/0104/2020
- 8 -
Im Rahmen des Baulandmonitorings werden daher seit Langem Baulandbereitstellung und Bauland-
verbrauch bilanziert. Dadurch kann überprüft werden , ob das Angebot an baureifen Baulandreserven
noch den qualitativen und quantitativen Anforderungen entspricht. In den Jahren 2009 - 2013 war der
Baulandverbrauch stets, z.T. deutlich, höher als di e Baulandbereitstellung mittels Baulandprogramm
(vgl. Abb. 4).
Diese Entwicklung führte dazu, dass die baureifen Baulandreserven erheblich zurückgingen und unter
den „Soll“-Wert 17 gesunken waren (vgl. Abb. 5). Dieser Trend konnte m it der deutlichen Ausweitung
der Baulandaktivitäten und dem neuen Baulandprogram m ab dem Jahr 2014 (vgl. Vorlage
V/0115/2014) vorerst gestoppt werden, so dass der I stwert inzwischen wieder in deutlich zunehmen-
dem Maße oberhalb des Sollwertes liegt.
Abb. 5: Baureifes Wohnbauland – Soll / Ist Vergleich
18
So wurden im letzten Jahr fast alle im Baulandprogramm 2019 – 2025 für das Jahr 2019 dargestellten
Flächen baureif – insgesamt eine Kapazität von ca. 900 Wohneinheiten, die die noch vorhandenen
weiteren Reserven deutlich erhöhen.
Die baureifen Reserven in Baugebieten haben zum Sti chtag 31.12.2019 ca. 3.850 WE betragen und
damit einen Wert, der zuletzt im Jahr 2010 erreicht worden ist. Dass nicht mehr der grundsätzlich
vorhandenen Reserven genutzt und bei unzweifelhaft vorhandener Nachfrage entsprechende Woh-
nungen fertiggestellt werden, unterstützt die These , dass die lokale Bauwirtschaft diese Mengen der-
zeit (noch) nicht umsetzen kann (vgl. unter Punkt 4.).
17 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten sol l dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandver-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.
18 Für 2018 sind keine Werte verfügbar – vgl. auch die Anmerkungen unter Fußnote 1
Anlage 1 zur Vorlage V/0104/2020
- 9 -
Die nach der Zahl der Wohneinheiten wichtigsten Baugebiete dieser Baulandreserven sind:
- Mitte – Zentrum Nord (z.Zt. im Bau): 530 WE
- Mitte – Südlich Roddestraße (z.Zt. in Planung / B auvorbereitung): 310 WE
- Mitte – Südlich Markweg (z.Zt. im Bau): 290 WE
- Mitte – Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege (z.Zt . im Bau): 147 WE
- Mecklenbeck – Meckmannweg / Schwarzer Kamp (ehem. Beresa) (z.Zt. im Bau): 364 WE
- Kinderhaus – Südlich Ermlandweg (z.Zt. in Planung / Bauvorbereitung): 70 WE
- Angelmodde – Schlesienstraße / Albersloher Weg (z .Zt. im Bau): 66 WE
- Wolbeck – Am Steintor / Petersheide (z.Zt. im Bau ): 229 WE
- Wolbeck Nord – Nördlich Am Borggarten (nur tlw. i m Bau): 171 WE
- Hiltrup – Lange Straße / Malteserstraße (nur tlw. im Bau): 58 WE
- Amelsbüren – Nördlich Deermannstraße (z.Zt. im Ba u): 76 WE
Die Restkapazitäten von ca. 3.850 WE in baureifen G ebieten sind darüber hinaus im Hinblick auf die
tatsächliche Verfügbarkeit zu relativieren. So sind mit dem o.a. Wert sämtliche Restkapazitäten in
allen im Baulandmonitoring erfassten Baugebieten be rücksichtigt. Als Restkapazität werden dabei
alle Grundstücke gewertet, auf denen die angestrebte Wohnbebauung noch nicht fertiggestellt ist.
Um zu ermitteln, welches Potenzial dieser Reserven bisher noch nicht genutzt wird, muss man von
dieser Zahl die in Umsetzung (erteilte Baugenehmigu ng) sowie in Vorbereitung (Vermarktung bzw.
geplante Bebauung bekannt) befindlichen Wohnbauvorh aben abziehen. Im Ergebnis ist für ca. 22 %
dieser Reserven (ca. 870 WE) eine Umsetzung bzw. Ve rmarktung nicht bekannt (vgl. Abb. 6). Berei-
nigt um kleinere Einzelgrundstücke verschiedener Ei gentümer verbleiben im Wesentlichen allerdings
drei Eigentümer, die über baureife Grundstücke für ca. 200 WE verfügen.
Die Reserven mit unbekannter Ver-
marktung liegen nahezu ausschließ-
lich in älteren Baugebieten und es ist
davon auszugehen, dass – aufgrund
fehlender liegenschaftlicher Verfüg-
barkeit – nur ein kleinerer Teil dieser
Reserven jährlich aktiviert werden
kann. Gegenüber dem Vorjahr haben
die Reserven, bei denen eine Umset-
zung bzw. Vermarktung nicht bekannt
ist, allerdings leicht abgenommen,
was ein Indiz dafür ist, dass – wenn
auch in geringem Maße – ein Teil die-
ser Reserven tatsächlich aktiviert wird.
Abb. 6: Restkapazitäten in baureifen
Wohngebieten
Anlage2_Baulandprogramm_2020_Karte
768 Zeichen
k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k 957-02 584-01 562-07 874-04814-04-4 981-04 862-03 814-04-5 983-04 712-02515-04-1 774-08A 515-04-2 774-06 431-02 681-07 814-04-2 212-01 814-04-1 681-05 562-10 972-05 814-04-2 547-08 634-02 814-04-3 344-03 681-04C 515-04-3 523-03 333-05 572-07 614-03 513-08 573-07A 714-04 525-10 561-07 515-04-1 966-05 814-04-2 863-07 572-08 526-04 622-02 813-03 518-07 515-04 581-01B ROXEL GEIST HÄGER GELMER COERDE HANDORF SPRAKEL WOLBECK HILTRUP KINDERHAUS GIEVENBECK ANGELMODDE BERG FIDEL MECKLENBECK GREMMENDORF ST. MAURITZ NIENBERGE ALBACHTEN AMELSBÜREN Wohnbauflächenmonitoring Baulandprogramm 2020 bis 2025/2030 ± Stand: 05.05.2020 Anlage 2 zur Vorlage V/104/2020 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Stufe 2 (Flächensicherung)k
Anlage4_Baulandprogramm_2020_Stufe2_Tabelle
1362 Zeichen
Baulandprogramm 2020 - 2030: Stufe 2 Anlage 4 zur Vorlage V/0224/2019 (28.04.2020) Stufe 2 (Flächensicherung) Stadtteil Name Stadtteil Name Stadtbezirk Mitte Stadtteil Kinderhaus Mitte - Hörster - Parkplatz Kinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia Mitte - Gartenstr. / Niedersachsenring Mitte - Mauritzheide Stadtteil Sprakel Mitte - östl. Gartenstr. Sprakel - westl. Erweiterung, südl. Landwehr Mitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße Stadtteil Mauritz-Ost Stadtteil Gievenbeck Mauritz Ost - Westl. Schmittingheide Gievenbeck - südlich Laxenburg Gievenbeck - Borghorstweg Stadtteil Gelmer Gievenbeck - nördlich Toppheide (ehem. Institut) Gelmer - nördliche, östliche Erweiterung Gievenbeck - westlich Steinfurter Straße Stadtteil Gremmendorf Stadtteil Sentrup Gremmendorf - Südlich Angelmodder Weg Sentrup - Muckermannweg Sentrup - Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. Stadtteil Angelmodde Angelmodde - Westfalen AG Stadtteil Roxel Angelmodde - Nördl. Homannstr. Roxel - südl. Tilbecker Str. Sportplatz Teil 2 Roxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach Stadtteil Wolbeck Roxel - Nordwest Wolbeck - südl. Petersheide Wolbeck - Westl. Brandhoveweg Stadtteil Nienberge Wolbeck - Berdel Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil Häger - nördlich der Bahn Stadtteil Hiltrup Häger - östliche Erweiterung Hiltrup - Südlich Tulpenweg Hiltrup - Südlich Pfarrer-Ensink-Weg
Anlage3_Baulandprogramm_2020_Stufe1_Tabelle
4460 Zeichen
Baulandprogramm 2020 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Anlage 3 zur Vorlage V/0104/2020 05.05.2020 Nr. Gebiet Mefa Efa insg. Stadt / W+S Dritte / Privat Entwickler Liegen- schaftl. Sicherung Freigabe Städtebaul. Konzept Schaffung Planungs- recht Bau der öff. Erschließung Baureif 2020 344-03 Düesberg - Nordkirchenweg 40 25 65 X Stadt n a a r 526-04 Sentrup - westl. Steinfurter Str. (ehem. Eissporthalle) 450 0 450 X Privat - a r n 572-08 Roxel - südl. Nottulner Landweg 30 0 30 X Stadt a a a r 614-03 Coerde - Kiesekampweg 170 0 170 X Privat - a r n 814-04A Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 1 330 0 330 X Konv OY a a a r 972-05 Hiltrup - Westfalenstr. (ehem. Baumschule Eschweiler) 180 25 205 X W+S - a a r Summe 2020 1.200 50 1.250 Baureif 2021 515-04A Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1 605 70 675 X Kon vOY a a a r 518-07 Gievenbeck - Gescherweg 60 0 60 X W+S n a r n 525-10 Sentrup - ehem. Wartburgschule 30 0 30 X Privat - a r n 622-02 Kinderhaus - Im Moorhook 40 4 44 X X Stadt a a r n 634-02 Kinderhaus - Südl. Langebusch 180 15 195 X Stadt a a r r 681-04C Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr 2. Teil 0 11 11 X Stadt a a r r 814-04B Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 2 470 100 570 X Ko nvOY a a a r 981-04 Amelsbüren - Nordwestl. Am Dornbusch 105 65 170 X Stadt a a a r Summe 2021 1.490 265 1.755 Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (05/2020) - nicht erforderlich a abgeschlossen n vorhanden n größenteils vorhanden r noch ncht abgeschlossen Seite 1 von 3 Baulandprogramm 2020 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Anlage 3 zur Vorlage V/0104/2020 05.05.2020 Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (05/2020) - nicht erforderlich a abgeschlossen n vorhanden n größenteils vorhanden r noch ncht abgeschlossen Baureif 2022 333-05 Mitte - Südlicher Dahlweg 300 0 300 X Privat - r r r 513-08 Gievenbeck - Appelbreistiege 100 0 100 X Privat - r r r 561-07 Albachten - Lindenallee / nördl. feie Flur 20 14 34 X X S tadt a a r r 573-07 Roxel - südl. Tilbecker Straße Teil 1 60 15 75 X Stadt a a r r 581-01B Nienberge - Westlich Plettendorfstraße (St. Lydia) 2 7 0 27 X Privat - a r n 681-05 Sprakel - östl. Sprakeler Straße / westl. DB 87 47 134 X Privat r a r r 712-02 Mauritz Ost - Maikottenweg 170 110 280 X X Privat a a r r 774-06 Handorf - Kirschgarten / Bäder 100 100 200 X Stadt n a r r 814-04C Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 3 70 0 70 X KonvOY a a a r 862-03 Angelmodde - Südl. Hiltruper Straße 170 80 250 X X Stadt a a r r 966-05 Hiltrup - An der Vogelstange 57 0 57 X Stadt n a r r Summe 2022 1.161 366 1.527 Baureif 2023 431-02 Mitte - Neuhafen / Hafenkante 690 0 690 X Privat - a r r 515-04C Gievenbeck - Oxford-Kaserne Teil 3 325 30 355 X KonvOY a a a r 547-08 Mecklenbeck - Südlich verlegter Heroldstraße 110 50 160 X Stadt n r r r 562-07 Albachten - östl. Erw. südl. Teil 309 166 475 X Stadt a a r r 813-03 Gremmendorf - Westlich Frankenweg 15 5 20 X Stadt a r r r 814-04D Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 4 350 0 350 X Konv OY a a a r 863-07 Wolbeck - Südlich Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach 25 15 40 X X Stadt a r r r 874-04 Wolbeck - Südlich Berdel 150 150 300 X Stadt a r r r Summe 2023 1.974 416 2.390 Seite 2 von 3 Baulandprogramm 2020 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Anlage 3 zur Vorlage V/0104/2020 05.05.2020 Wohneinheiten Eigentum Entwicklungsstand (05/2020) - nicht erforderlich a abgeschlossen n vorhanden n größenteils vorhanden r noch ncht abgeschlossen Baureif 2024 212-01 Mitte - Friedrichsburg 330 0 330 X Privat - r r r 515-04D Gievenbeck - Oxford-Kaserne Teil 4 170 0 170 X KonvOY a a a r 572-07 Roxel - östl. Tilsiter Straße / westl. BAB 35 35 70 X St adt a r r r 584-01 Nienberge - Feldstiege / Beerwiede 400 200 600 X Stadt a r r r 681-07 Sprakel - östl. Bahn 140 60 200 X Stadt n r r r 774-08 Handorf - Nördlich Kötterstaße 180 120 300 X Stadt a r r r Summe 2024 1.255 415 1.670 Baureif 2025 523-03 Sentrup - Schmeddingstraße / östl. Josef-Pieper-Straße 40 30 70 X Stadt n r r r 562-10 Albachten - Steinbrede 87 55 142 X Stadt n a r r 714-04 Mauritz-Ost - Westlich Mondstraße / Südlich Hans-Bredow-Weg (WDR) 120 0 120 (X) Stadt r r r r 814-04E Gremmendorf - York-Kaserne, Abschnitt 5 480 0 480 X Konv OY a a a r 957-02 Hiltrup - Nördl. Osttor 700 300 1.000 X Stadt a r r r 983-04 Amelsbüren - Böckenhorst 130 100 230 X Stadt a r r r Summe 2025 1.557 485 2.042 Summe 2020 bis 2025 8.637 1.997 10.634 Seite 3 von 3
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (73)
- Gartenstraße
- Sibeliusstraße
- Steinfurter Straße
- Albert-Schweitzer-Straße
- Fliednerstraße
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- Tilbecker Straße
- Pienersallee
- Geringhoffstraße 48
- Boeselagerstraße
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- Bahnhofstraße
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- Heroldstraße 110
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- Kristiansandstraße 121A
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- Schlesienstraße
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- Feldstiege
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- Osttor 700
- Düesberg
- Markweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0104/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37