V/0289/2006
Bebauungsplan Nr. 474 - Beschluss über die Anregungen - Satzungsbeschluss
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Beschlussvorlage
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V/0289/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 474: Angelmodde - Wohngebiet östlich Twenhövenweg 1. Beschluss über die Anregungen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 21.06.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 474: Angelmodde – Wohngebiet östlich Twenhövenweg wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 474 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1.1 Die Begründung des Bebauungsplanes wird dahingehend ergänzt, dass unter Einbeziehung der benachbarten Sportanlage für den geplanten Bolzplatz eine maximale Richtwertüberschreitung von 2 db(A) prognostiziert wird (Anlage 1, Punkt 1). 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinan- der wird den nachfolgenden Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 474: Angelmodde – Wohngebiet östlich Twenhövenweg nicht gefolgt: 1.2.1 Den Bedenken, dass die geplante Umgehungsstraße im Bebauungsplan nicht dargestellt sei (Anlage 1, Punkt 2). 1.2.2 Den Bedenken, dass kein Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken in Angel- modde vorhanden sei (Anlage 1, Punkt 2). 1.2.3 Den Bedenken, dass im Lärmschutzgutachten die Knotenpunktgestaltung der ge- planten Umgehungsstraße nicht berücksichtigt sei (Anlage 1, Punkt 2). 1.2.4 Den Bedenken, dass die Schmutzwasserk analisation für zusätzliche Anschlüsse nicht ausreichend dimensioniert sei (Anlage 1, Punkt 2). 1.2.5 Den Bedenken, dass die geplante Wohnbaufläche für einen landwirtschaftlichen Betrieb zur Gülleaufbringung zwingend benötigt werde (Anlage 1, Punkt 2). Vorlagen-Nr.: V/0289/2006 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 02.05.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0289/2006 1.2.6 Den Bedenken, dass der Twenhövenweg durch zusätzlichen Verkehr unzumut- bar belastet werde (Anlage 1, Punkte 2 und 3). 1.2.7 Der Anregung, auf das Wohngebiet weitgehend zu verzichten und stattdessen ei- nen Grüngürtel zu realisieren (Anlage 1, Punkt 2). 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 474: Angelmodde – Wohngebiet östlich Twenhö- venweg wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die ergänzte Begründung zum Bebauungsplan Nr. 474 wird ebenfalls beschlossen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 474 treten die Bebauungspläne ANG 8: Sportzentrum und 357: Angelmodde – Twenhövenweg / Uferstraße / Gallitzinstraße, soweit sie vom Bebauungsplan Nr. 474 überlagert werden, teilweise außer Kraft. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die vorstehenden Beschlussvorschläge keine zusätz- lichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. Die zur Realisierung des Bebauungspla- nes Nr. 474 erforderlichen Mittel werden z. Z. auf ca. 2,65 Mio. € geschätzt. Begründung: 1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 474: Angelmodde – Wohngebiet öst- lich Twenhövenweg wurde vom Rat der Stadt Münster am 14.07.2004 gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 20.02. bis zum 20.03.2006 öffentlich ausgelegen. Während der Of- fenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Anregungen vorgetragen, über die entspre- chend den obenstehenden Beschlussvorschlägen Beschluss gefasst werden soll. 2. Die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.1 vorgesehene Änderung dient lediglich der Präzisierung der Begründung zum Bebauungsplan und berührt nicht die Grundzüge der Planung. Eine weite- re Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange ist nicht notwendig. Somit kann der Bebauungsplan Nr. 474 gemäß Beschlu ssvorschlag 2 als Satzung beschlossen wer- den. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 474 überlagert teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne ANG 8: Sportzentrum und 357: Angelmodde – Twenhövenweg / Uferstra- ße / Gallitzinstraße. In diesen Teilbereichen soll der Bebauungsplan Nr. 474 an die Stelle des alten Rechts treten und zur neuen planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage werden. Die Festsetzungen in den übrigen Bereichen der Bebauungspläne ANG 8 und 357 können als ei- genständige Festsetzungen bestehen bleiben. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 474 erforderlichen Mittel werden, wie in der Vorla- ge Nr. 901/2005 ausführlich dargestellt, z. Z. auf ca. 2,65 Mio. € geschätzt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Anregungen 2. Begründung 3. Plan (verkleinert)
V-0289-2006-Anlage-1-Anregungen.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 289/2006 ... Bebauungsplan Nr. 474: Angelmodde – Wohngebiet östlich Twenhövenweg Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauu ngsplanes Nr. 474 wurden folgende Anregungen vorgetragen: 1. Das Staatliche Umweltamt (StUA) hat bei der Über prüfung der lärmtechnischen Untersu- chung ermittelt, dass unter Einbeziehung benachbart er Sportanlagen die Richtwertüber- schreitung für den geplanten Bolzplatz nicht 1 dB(A ), sondern 2 dB(A) beträgt. Die Überschreitung sei abschließend im Rahmen der Abwägung zu behandeln. Stellungnahme der Verwaltung: Wird die Sportanlagenlärmschutzverordnung zugrunde gelegt, sind die Emissionen vorhandener Sportanlagen in die Immissionsprognose mit einzuste llen. Insofern kann von einer Richtwertüberschreitung von max. 2 dB(A) am nächstg elegenen Immissionsort ausgegangen werden. Nach dem Bau der Umgehungsstraße werden die Emissio nen der vorhandenen Anlagen des VFL Wolbeck allerdings durch die entstehenden Verkehrsgeräusche überlagert. Für die Abwägung ist von Bedeutung, dass eine Richt wertüberschreitung nur für die Ruhezeiten (20.00 – 22.00 Uhr, sonn- und feiertags auch 13.00 – 15.00 Uhr) unter der Annahme eines ununterbrochenen Spielbetriebes gegeben ist und dav on ausgegangen werden kann, dass die Nutzer des Bolzplatzes ganz überwiegend aus dem zu schützenden Wohngebiet stammen werden. Darüber hinaus wird die Stadt sicherstellen , dass der Bolzplatz in lärmgeminderter Ausführung (schallgedämmte Ballfangzäune, etc.) err ichtet wird. Insoweit ist auch eine Richtwertüberschreitung von 2 dB(A) im Rahmen der Abwägung vertretbar. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird hiermit gefolgt. Die Begründung z um Bebauungsplan wird unter Punkt 8.3 (Immissionsschutz) entsprechend ergänzt (Beschlussvorschlag 1.1.1). 2. Von einem Eingeber wird die Planung insgesamt in mehreren Punkten kritisiert: - Im Internetauftritt der Stadt werde behauptet, di e Bauentwicklung Angelmodde-Dorf sei abgeschlossen; mit dem Bebauungsplan Nr. 474 werde genau das Gegenteil betrieben. - Die geplante Umgehungsstraße L 585 n werde in der Planung nicht dargestellt. - Ein Bedarf sei nicht gegeben, da gerade das Gebie t Wolbeck – Nord entwickelt werde und generell ein ausreichendes Angebot an bebaubare n Grundstücken zur Verfügung stehe. - Der Lärmschutz sei nicht ausreichend, da das Lärm gutachten vermutlich die im Bereich des Baugebietes geplanten Kreisverkehre der Umgehun gsstraße und die damit verbundenen Brems- und Beschleunigungsvorgänge nicht berücksichtige. - Die bestehende Schmutzwasserkanalisation sei nich t ausrechend dimensioniert, um die zusätzlich anfallenden Wassermengen aufzunehmen. - Die zur Bebauung vorgesehenen Fläche werde von ei nem benachbarten Schweine- mastbetrieb zur Gülleaufbringung genutzt. Durch den künftigen Entfall dieser Flächen, sei dem Fortbestand des Mastbetriebes die Grundlage ent zogen, da ein Nachweis ausreichender Ausbringungsflächen zwingende Genehmigungsvoraussetzung sei. - 2 - - Der Querschnitt des Twenhövenweges sei nicht geei gnet, die zusätzlichen Verkehre für ca. 100 WE aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, auf das gepla nte Wohngebiet weitgehend zu verzichten und stattdessen parallel zur geplanten U mgehungsstraße einen breiten Grüngürtel mit großzügigen Rad- und Wanderwegen anzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: - Der angesprochene Internettext stammt aus dem Buc h „Das neue Münster“ aus dem Jahre 1996. Zur Vermeidung künftiger Missverständnisse wu rde der monierte Satz zwischenzeitlich aus dem Internetauftritt der Stadt herausgenommen. - Die geplante Umgehungsstraße ist nicht dargestell t, da sie sich außerhalb des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet. - Mit ihrem Baulandkonzept verfolgt die Stadt Münst er das Ziel einer kontinuierlichen, stadt- teilbezogenen Baulandbereitstellung. Für den Ortste il Angelmodde ist das in Rede stehende Baugebiet die einzige größere Flächenaktivierung mi t mittelfristigem Zeithorizont. Damit wird ein bedarfsberechtes Angebot geschaffen. - Die Knotenpunktgestaltung der geplanten Umgehungs straße wurde im Lärmgutachten ent- sprechend berücksichtigt. - Im Rahmen des Entwässerungskonzeptes für das Baug ebiet wurden die Kapazitäten der bestehenden Schmutzwasserkanalisation geprüft. Die Dimensionierung der vorhandenen Netze ist ausreichend. - Der angesprochene Landwirt hat der Verwaltung geg enüber schriftlich erklärt, dass ihm auch nach Realisierung des geplanten Baugebietes ausreic hend Bewirtschaftungsflächen für das Ausbringen von Flüssigdünger zur Verfügung stehen. Im Übrigen muss nach der geltenden Gülleverordnung der Landwirtschaftskammer im jährli chen Turnus ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. - Aufgrund des dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Erschließungskonzeptes wird weniger als die Hälfte der geplanten Baugrundstücke verkehr lich an den Twenhövenweg angebunden. Dadurch ist gewährleistet, dass der Twenhövenweg au ch künftig nicht über Gebühr belastet wird. Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird nicht gefolgt (Beschlussvorschläge 1.2.1 bis 1.2.7). 3. In einer weiteren Stellungnahme wird ebenfalls d er widersprüchliche Internetauftritt (vgl. Punkt 2) moniert, sowie auf das steigende Verkehrsa ufkommen auf dem Twenhövenweg hingewiesen. Stellungnahme der Verwaltung: Siehe Ausführungen unter Punkt 2. Beschlussvorschlag: Den Anregungen wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.6).
V-0289-2006-Anlage-3-Planverkleinerung.pdf
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 289/2006 Alur2 Tert + 000 e} ErHo00000 000000000 00000000000 FHsfHoooo0o00000000 = o000000000000000 00000000000000000 E 00000000000000000 Doo00L 000000000000 fi 20000000000000000000 o200000000000000 BD 0000000000000 00000000000 000000000000 00000000000 Of + Branshore 20000000 oo00000) oo IE ı = 0,3 ® =
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 474 (amtlicher Umring) amtlich
- Uferstraße
- Gallitzinstraße
- Twenhövenweg 1
- Umgehungsstraße
Bebauungsplan Nr. 474
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Angelmodde - Wohngebiet östlich Twenhövenweg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0289/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37