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V/0289/2006

Bebauungsplan Nr. 474 - Beschluss über die Anregungen - Satzungsbeschluss

Vorlage 18.04.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.06.2006, TOP 24

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4994 Zeichen

V/0289/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 474: Angelmodde - Wohngebiet östlich Twenhövenweg 
1. Beschluss über die Anregungen  
2. Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.06.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
21.06.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Über die vorliegenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 474: Angelmodde 
– Wohngebiet östlich Twenhövenweg wird wie folgt Beschluss gefasst: 
 
1.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 474 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 
 
1.1.1 Die Begründung des Bebauungsplanes wird dahingehend ergänzt, dass unter 
Einbeziehung der benachbarten Sportanlage für den geplanten Bolzplatz eine 
maximale Richtwertüberschreitung von 2 db(A) prognostiziert wird (Anlage 1, 
Punkt 1). 
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinan-
der wird den nachfolgenden Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 474: Angelmodde – 
Wohngebiet östlich Twenhövenweg nicht gefolgt: 
 
1.2.1 Den Bedenken, dass die geplante Umgehungsstraße im Bebauungsplan nicht 
dargestellt sei (Anlage 1, Punkt 2). 
 
1.2.2 Den Bedenken, dass kein Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken in Angel-
modde vorhanden sei (Anlage 1, Punkt 2). 
 
1.2.3 Den Bedenken, dass im Lärmschutzgutachten die Knotenpunktgestaltung der ge-
planten Umgehungsstraße nicht berücksichtigt sei (Anlage 1, Punkt 2). 
 
1.2.4 Den Bedenken, dass die Schmutzwasserk analisation für zusätzliche Anschlüsse 
nicht ausreichend dimensioniert sei (Anlage 1, Punkt 2). 
 
1.2.5 Den Bedenken, dass die geplante Wohnbaufläche für einen landwirtschaftlichen 
Betrieb zur Gülleaufbringung zwingend benötigt werde (Anlage 1, Punkt 2). 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0289/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.05.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0289/2006 
1.2.6 Den Bedenken, dass der Twenhövenweg durch zusätzlichen Verkehr unzumut-
bar belastet werde (Anlage 1, Punkte 2 und 3). 
 
1.2.7 Der Anregung, auf das Wohngebiet weitgehend zu verzichten und stattdessen ei-
nen Grüngürtel zu realisieren (Anlage 1, Punkt 2).  
 
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 474: Angelmodde – Wohngebiet östlich Twenhö-
venweg wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW 
als Satzung beschlossen. 
 
Die ergänzte Begründung zum Bebauungsplan Nr. 474 wird ebenfalls beschlossen. 
 
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 474 treten die Bebauungspläne ANG 8: 
Sportzentrum und 357: Angelmodde – Twenhövenweg / Uferstraße / Gallitzinstraße, soweit 
sie vom Bebauungsplan Nr. 474 überlagert
 werden, teilweise außer Kraft. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die vorstehenden Beschlussvorschläge keine zusätz-
lichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. Die zur Realisierung des Bebauungspla-
nes Nr. 474 erforderlichen Mittel werden z. Z. auf ca. 2,65 Mio. € geschätzt.  
 
Begründung: 
1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 474: Angelmodde – Wohngebiet öst-
lich Twenhövenweg wurde vom Rat der Stadt Münster am 14.07.2004 gefasst. Der Entwurf des 
Bebauungsplanes hat vom 20.02. bis zum 20.03.2006 öffentlich ausgelegen. Während der Of-
fenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Anregungen vorgetragen, über die entspre-
chend den obenstehenden Beschlussvorschlägen Beschluss gefasst werden soll. 
 
2. Die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.1 vorgesehene Änderung dient lediglich der Präzisierung 
der Begründung zum Bebauungsplan und berührt nicht die Grundzüge der Planung. Eine weite-
re Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange ist nicht notwendig. Somit 
kann der Bebauungsplan Nr. 474 gemäß Beschlu ssvorschlag 2 als Satzung beschlossen wer-
den. 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 474 überlagert teilweise die Geltungsbereiche 
der Bebauungspläne ANG 8: Sportzentrum und 357: Angelmodde – Twenhövenweg / Uferstra-
ße / Gallitzinstraße. In diesen Teilbereichen soll der Bebauungsplan Nr. 474 an die Stelle des 
alten Rechts treten und zur neuen planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage werden. Die 
Festsetzungen in den übrigen Bereichen der Bebauungspläne ANG 8 und 357 können als ei-
genständige Festsetzungen bestehen bleiben. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Die zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 474 erforderlichen Mittel werden, wie in der Vorla-
ge Nr. 901/2005 ausführlich dargestellt, z. Z. auf ca. 2,65 Mio. € geschätzt. Es entstehen keine 
zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten. 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
  
Anlagen: 
1. Anregungen 
2. Begründung 
3. Plan (verkleinert)

V-0289-2006-Anlage-1-Anregungen.pdf

5576 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 289/2006 
... 
Bebauungsplan Nr. 474: 
Angelmodde – Wohngebiet östlich Twenhövenweg 
 
 
Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauu ngsplanes Nr. 474 wurden folgende 
Anregungen vorgetragen: 
 
 
1. Das Staatliche Umweltamt (StUA) hat bei der Über prüfung der lärmtechnischen Untersu-
chung ermittelt, dass unter Einbeziehung benachbart er Sportanlagen die Richtwertüber-
schreitung für den geplanten Bolzplatz nicht 1 dB(A ), sondern 2 dB(A) beträgt. Die 
Überschreitung sei abschließend im Rahmen der Abwägung zu behandeln. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
 
Wird die Sportanlagenlärmschutzverordnung zugrunde gelegt, sind die Emissionen vorhandener 
Sportanlagen in die Immissionsprognose mit einzuste llen. Insofern kann von einer 
Richtwertüberschreitung von max. 2 dB(A) am nächstg elegenen Immissionsort ausgegangen 
werden. 
 
Nach dem Bau der Umgehungsstraße werden die Emissio nen der vorhandenen Anlagen des 
VFL Wolbeck allerdings durch die entstehenden Verkehrsgeräusche überlagert. 
 
Für die Abwägung ist von Bedeutung, dass eine Richt wertüberschreitung nur für die Ruhezeiten 
(20.00 – 22.00 Uhr, sonn- und feiertags auch 13.00 – 15.00 Uhr) unter der Annahme eines 
ununterbrochenen Spielbetriebes gegeben ist und dav on ausgegangen werden kann, dass die 
Nutzer des Bolzplatzes ganz überwiegend aus dem zu schützenden Wohngebiet stammen 
werden. Darüber hinaus wird die Stadt sicherstellen , dass der Bolzplatz in lärmgeminderter 
Ausführung (schallgedämmte Ballfangzäune, etc.) err ichtet wird. Insoweit ist auch eine 
Richtwertüberschreitung von 2 dB(A) im Rahmen der Abwägung vertretbar. 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Anregung wird hiermit gefolgt. Die Begründung z um Bebauungsplan wird unter Punkt 8.3 
(Immissionsschutz) entsprechend ergänzt (Beschlussvorschlag 1.1.1). 
 
 
2. Von einem Eingeber wird die Planung insgesamt in  mehreren Punkten kritisiert: 
 
- Im Internetauftritt der Stadt werde behauptet, di e Bauentwicklung Angelmodde-Dorf sei 
abgeschlossen; mit dem Bebauungsplan Nr. 474 werde genau das Gegenteil betrieben. 
 
- Die geplante Umgehungsstraße L 585 n werde in der  Planung nicht dargestellt. 
 
- Ein Bedarf sei nicht gegeben, da gerade das Gebie t Wolbeck – Nord entwickelt werde 
und generell ein ausreichendes Angebot an bebaubare n Grundstücken zur Verfügung 
stehe. 
 
- Der Lärmschutz sei nicht ausreichend, da das Lärm gutachten vermutlich die im Bereich 
des Baugebietes geplanten Kreisverkehre der Umgehun gsstraße und die damit 
verbundenen Brems- und Beschleunigungsvorgänge nicht berücksichtige. 
 
- Die bestehende Schmutzwasserkanalisation sei nich t ausrechend dimensioniert, um die 
zusätzlich anfallenden Wassermengen aufzunehmen. 
 
- Die zur Bebauung vorgesehenen Fläche werde von ei nem benachbarten Schweine-
mastbetrieb zur Gülleaufbringung genutzt. Durch den künftigen Entfall dieser Flächen, sei 
dem Fortbestand des Mastbetriebes die Grundlage ent zogen, da ein Nachweis 
ausreichender Ausbringungsflächen zwingende Genehmigungsvoraussetzung sei.

- 2 -
 
- Der Querschnitt des Twenhövenweges sei nicht geei gnet, die zusätzlichen Verkehre für 
ca. 100 WE aufzunehmen. 
 
Vor diesem Hintergrund wird angeregt, auf das gepla nte Wohngebiet weitgehend zu 
verzichten und stattdessen parallel zur geplanten U mgehungsstraße einen breiten 
Grüngürtel mit großzügigen Rad- und Wanderwegen anzulegen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
- Der angesprochene Internettext stammt aus dem Buc h „Das neue Münster“ aus dem Jahre 
1996. Zur Vermeidung künftiger Missverständnisse wu rde der monierte Satz zwischenzeitlich 
aus dem Internetauftritt der Stadt herausgenommen. 
 
- Die geplante Umgehungsstraße ist nicht dargestell t, da sie sich außerhalb des künftigen 
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet. 
 
- Mit ihrem Baulandkonzept verfolgt die Stadt Münst er das Ziel einer kontinuierlichen, stadt-
teilbezogenen Baulandbereitstellung. Für den Ortste il Angelmodde ist das in Rede stehende 
Baugebiet die einzige größere Flächenaktivierung mi t mittelfristigem Zeithorizont. Damit wird 
ein bedarfsberechtes Angebot geschaffen. 
 
- Die Knotenpunktgestaltung der geplanten Umgehungs straße wurde im Lärmgutachten  ent-
sprechend berücksichtigt. 
 
- Im Rahmen des Entwässerungskonzeptes für das Baug ebiet wurden die Kapazitäten der 
bestehenden Schmutzwasserkanalisation geprüft. Die Dimensionierung der vorhandenen 
Netze ist ausreichend. 
 
- Der angesprochene Landwirt hat der Verwaltung geg enüber schriftlich erklärt, dass ihm auch 
nach Realisierung des geplanten Baugebietes ausreic hend Bewirtschaftungsflächen für das 
Ausbringen von Flüssigdünger zur Verfügung stehen. Im Übrigen muss nach der geltenden 
Gülleverordnung der Landwirtschaftskammer im jährli chen Turnus ein entsprechender 
Nachweis vorgelegt werden. 
 
- Aufgrund des dem Bebauungsplan zugrunde liegenden  Erschließungskonzeptes wird weniger 
als die Hälfte der geplanten Baugrundstücke verkehr lich an den Twenhövenweg angebunden. 
Dadurch ist gewährleistet, dass der Twenhövenweg au ch künftig nicht über Gebühr belastet 
wird. 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Den Anregungen wird nicht gefolgt (Beschlussvorschläge 1.2.1 bis 1.2.7). 
 
 
3. In einer weiteren Stellungnahme wird ebenfalls d er widersprüchliche Internetauftritt (vgl. 
Punkt 2) moniert, sowie auf das steigende Verkehrsa ufkommen auf dem Twenhövenweg 
hingewiesen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
 
Siehe Ausführungen unter Punkt 2. 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Den Anregungen wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.6).

V-0289-2006-Anlage-3-Planverkleinerung.pdf

342 Zeichen

Anlage 3

zur Vorlage Nr. 289/2006

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Beratungsverlauf (4)

30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2006 Hauptausschuss
TOP 25.3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2006 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 474 (amtlicher Umring) amtlich
  • Uferstraße
  • Gallitzinstraße
  • Twenhövenweg 1
  • Umgehungsstraße

Bebauungsplan Nr. 474

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Angelmodde - Wohngebiet östlich Twenhövenweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0289/2006
Typ
Vorlage
Datum
18.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37