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V/0810/2016

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2017

Vorlagen 21.09.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 16.14

Anlagen 1 und 2

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Beschlussvorlage

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Anlagen 1 und 2

4190 Zeichen

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0810/2016 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2017 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 14.12.2016 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Normalstunde: 38,42 € 37,05 € 30,33 €
1/6 Stundensatz 6,40 € 6,18 € 5,06 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,30 € 3,20 € 2,96 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,30 € 3,20 € 2,96 €
Sonntags 25% 4,12 € 4,00 € 3,70 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,77 € 5,59 € 5,18 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 22,26 € 21,57 € 20,00 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. 
Zeitzuschläge je Stunde:

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0810/2016 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde je Stunde 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 4,00 € 24,00 €
Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 €
Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen 
a) Altholz A I - III 
b) Altholz A IV 
c) Wurzelstöcke 
d) Styropor 
e) Flachglas 
f) Reifen 
g) Grünabfälle 
h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 
i) Mineralwolle 
j) Asbestabfälle 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
90,00 €/t 
130,00 €/t 
45,00 €/t 
60,00 €/t 
60,00 €/t 
2,50 €/Stück 
45,00 €/t 
190,00 €/t 
195,00 €/t 
140,00 €/t

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0810/2016 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2016 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Normalstunde: 35,83 € 34,54 € 28,28 €
1/6 Stundensatz 5,97 € 5,76 € 4,71 €
Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 €
Sonntags 25% 3,93 € 3,81 € 3,53 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,51 € 5,34 € 4,95 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 21,24 € 20,58 € 19,08 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen.

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0810/2016 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 Stunde je Stunde 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 4,00 € 24,00 €
Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 €
Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen 
a) Altholz A I - III 90,00 €/t 
b) Altholz A IV 130,00 €/t 
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t 
d) Styropor 60,00 €/t 
e) Flachglas 60,00 €/t 
f) Reifen 2,50 €/Stück 
g) Grünabfälle 45,00 €/t 
h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 190,00 €/t 
i) Mineralwolle 195,00 €/t 
j) Asbestabfälle 140,00 €/t 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.

Beschlussvorlage

3723 Zeichen

V/0810/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2016 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2017“ wird beschlossen (An-
lage 1). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung 
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge-
mein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, sondern 
privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, sofern keine 
individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leis-
tenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von 
verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0810/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
03.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0810/2016 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohn gruppen wurden anhand der Durchschnitts -
sätze für das Jahr 2015 – aufgestellt durch das Personal - und Organisationsamt – einschließlich ei-
nes Verwaltungs - und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnitts -
kostensatzes resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und 
ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mita rbeiter 
und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. 
 
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen 
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt um 
7,2% auf 30,33 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 ste igt um 7,2% auf 37,05 Euro 
und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 7,2% auf 38,42 Euro. 
 
 
Sachkosten 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts -, Werkstatt- und 
Betriebskosten. Für die Kalku lation der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der Betriebsa b-
rechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Verä n-
derungen der Stundensätze. 
 
 
Entgelte für die Annahme von Abfällen 
 
Das Entgelt für die Anna hme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den 
Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünabfallkompostierungsanlage einschließlich des 
Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. Für die Annahme von Abfällen zur Verwe rtung2 in der 
Abfallbehandlungsanlage am Entsorgungszentrum Münster ist für AWM -Kunden ein privatrechtliches 
Entgelt in Höhe von 190,00 Euro/to festgelegt.  
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage 1: Tarif für Leistungen der AWM 2017 
Anlage 2: Tarif für Leistungen der AWM 2016 
 
 
 
  
                                                
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis g) und i) bis j) 
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. h)

Beratungsverlauf (3)

22.11.2016 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 16.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0810/2016
Typ
Vorlagen
Datum
21.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37