V/0810/2016
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2017
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Anlagen 1 und 2
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0810/2016 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2017 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 14.12.2016 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 38,42 € 37,05 € 30,33 € 1/6 Stundensatz 6,40 € 6,18 € 5,06 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,30 € 3,20 € 2,96 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,30 € 3,20 € 2,96 € Sonntags 25% 4,12 € 4,00 € 3,70 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,77 € 5,59 € 5,18 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 22,26 € 21,57 € 20,00 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Zeitzuschläge je Stunde: Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0810/2016 II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde je Stunde Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 € Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € Kehrmaschine 4,00 € 24,00 € Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 € Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 € Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III b) Altholz A IV c) Wurzelstöcke d) Styropor e) Flachglas f) Reifen g) Grünabfälle h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung i) Mineralwolle j) Asbestabfälle Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 90,00 €/t 130,00 €/t 45,00 €/t 60,00 €/t 60,00 €/t 2,50 €/Stück 45,00 €/t 190,00 €/t 195,00 €/t 140,00 €/t Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0810/2016 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2016 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 35,83 € 34,54 € 28,28 € 1/6 Stundensatz 5,97 € 5,76 € 4,71 € Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 3,15 € 3,05 € 2,83 € Sonntags 25% 3,93 € 3,81 € 3,53 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,51 € 5,34 € 4,95 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 21,24 € 20,58 € 19,08 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0810/2016 II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde je Stunde Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 € Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € Kehrmaschine 4,00 € 24,00 € Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 € Radwegbetreuungsgerät 2,25 € 13,50 € Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III 90,00 €/t b) Altholz A IV 130,00 €/t c) Wurzelstöcke 45,00 €/t d) Styropor 60,00 €/t e) Flachglas 60,00 €/t f) Reifen 2,50 €/Stück g) Grünabfälle 45,00 €/t h) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung 190,00 €/t i) Mineralwolle 195,00 €/t j) Asbestabfälle 140,00 €/t Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
Beschlussvorlage
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V/0810/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Betrifft
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2017
Beratungsfolge
22.11.2016 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.12.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2017“ wird beschlossen (An-
lage 1).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW obliegt dem Rat neben der Festsetzung
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung allge-
mein geltender privatrechtlicher Entgelte.
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, sondern
privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, sofern keine
individuelle Kostenberechnung erfolgt.
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu leis-
tenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme von
verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen.
Vorlagen-Nr.:
V/0810/2016
Auskunft erteilt:
Herr Dornseif
Ruf:
60 52 16
E-Mail:
Dornseif@awm.stadt-muenster.de
Datum:
03.11.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0810/2016
Personalkosten
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohn gruppen wurden anhand der Durchschnitts -
sätze für das Jahr 2015 – aufgestellt durch das Personal - und Organisationsamt – einschließlich ei-
nes Verwaltungs - und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnitts -
kostensatzes resultiert im Wesentlichen aus tariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten und
ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mita rbeiter
und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand.
Für die im Rahmen dieser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr eingetreten: Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt um
7,2% auf 30,33 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 ste igt um 7,2% auf 37,05 Euro
und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 steigt um 7,2% auf 38,42 Euro.
Sachkosten
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts -, Werkstatt- und
Betriebskosten. Für die Kalku lation der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der Betriebsa b-
rechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich keine Verä n-
derungen der Stundensätze.
Entgelte für die Annahme von Abfällen
Das Entgelt für die Anna hme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus den
Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünabfallkompostierungsanlage einschließlich des
Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. Für die Annahme von Abfällen zur Verwe rtung2 in der
Abfallbehandlungsanlage am Entsorgungszentrum Münster ist für AWM -Kunden ein privatrechtliches
Entgelt in Höhe von 190,00 Euro/to festgelegt.
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt.
I. V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlage 1: Tarif für Leistungen der AWM 2017
Anlage 2: Tarif für Leistungen der AWM 2016
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis g) und i) bis j)
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. h)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0810/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37