Mandari Insight

V/0797/2020

Digitalpakt II: Umsetzung der Förderrichtlinien für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie für Lehrkräfte

Vorlagen 06.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 30

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

10.08.2020_Dringlichkeitsentscheidung

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

10913 Zeichen

V/0797/2020 
V/0797/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Digitalpakt II: Umsetzung der Förderrichtlinien für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für 
Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie für Lehrkräfte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Landes NRW mit 2 Förderrichtlinien die Bescha f-
fung von digitalen Endgeräten sowohl für benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie für 
Lehrkräfte vorgelegt worden sind. 
 
2. Die Dringlichkeitsentscheidung D/0098/2020 zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung und 
Ausschreibung von Endgeräten  (Anlage) wird gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW genehmigt. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Wartung, Support und Betrieb in beiden Fällen nicht förderfä-
hig und damit durch den Schulträger aufzubringen sind. 
4. Es ist sicherzustellen, dass diese Ausstattung nicht zu Lasten des Betriebs und weiteren Au s-
baus der IT-Unterstützung der Schulen der Stadt Münster geht. Der vorerst auf 4 Jahre befriste-
ten Einrichtung von 3 zusätzlichen Stellen (E09 - 11) zur Administration der über die Fördermi t-
tel bereitgestellten Geräte wird zugestimmt. Die Stellen werden im Wirtschaftsplan der citeq für 
das Jahr 2021 - bei entsprechender Gegenfinanzierung durch das Amt für  Schule und Weiter-
bildung - befristet eingerichtet. Bereits in 2020 entstehende Aufwendungen sind im lfd. Haushalt 
auszugleichen. 
 
5. Der Rat beschließt die Umsetzung beider Förderrichtlinien nach den in der Begründung g e-
nannten Maßgaben  
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung bereits vor dem Vorliegen der Förderrichtlinie 
1.000 iPads für Schülerinnen und Schüler beschafft hat; die Geräte sollen dazu dienen, z u-
nächst die Schulen mit den höchsten Bedarfen nach dem Index zu beliefern. 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
18.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Telefon: 492-4000 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0797/2020 
Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaß-
nahme 
6050 Beschaffungen DigitalPakt 2    
 Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb 
von beweglichem Anlagever-
mögen 
 
 
2020 4.199.115,37 €  
 Zeile 01 Einzahlungen aus Zuwendun-
gen für Investitionsmaßnahmen 
2020 3.944.903,83 €  
Saldo  252.211,54 € Eigenanteil 
Stadt MS 
 
Siehe auch Dringlichkeitsentscheidung D/0098/2020.  
Gemäß den Förderrichtlinien des Landes NRW sind Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb 
der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben nicht förderfähig. Die Zweckbi n-
dungsfrist für die angeschafften mobilen Endgeräte und der technischen Werkzeuge beträgt vier 
Jahre. Di e dafür erforderlichen 3 Stellen können umgehend besetzt werden und werden im Wir t-
schaftsplan der citeq für 2021 bis 2024 befristet eingerichtet. Die Finanzierung erfolgt aus den für 
2020 für den MEP Berufskollegs bereitgestellten Haushaltsmitteln. 
 
 
Begründung: 
 
zu 1: 
Im Frühjahr dieses Jahres wurden seitens des Bundes 500 Mio. € für die Beschaffung digitaler En d-
geräte für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt. Mit den Geldern sollte Schülerinnen und 
Schülern geholfen werden, die in ihrer hä uslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte 
zurückgreifen können, um so insbesondere in Corona -Zeiten ein Abhängen dieser Schülerinnen und 
Schüler zu verhindern und Bildungsgerechtigkeit zu erreichen. 
Die Mittel wurden landesseitig noch einma l deutlich aufgestockt; die Bekanntgabe erfolgte über die 
„Richtlinie über die Förderung von digitalen Sonderausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwa l-
tungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und 
in Regionen in Nordrhein-Westfalen“ vom 21.07.2020. 
Am 28.07.2020 folgte die „Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an 
Schulen in Nordrhein-Westfalen“. 
 
 
zu 2: 
Über die Dringlichkeitsentscheidung D/0098/2020 (Anlage) wurde 
 
- die Ausschreibung von 3.250 iOS -Geräten (iPads) für Schülerinnen und Schüler beschlossen 
und   
 
- die Haushaltsmittel außerplanmäßig in der Investitionsmaßnahme „6050 - Beschaffungen Digi-
talpakt II“ bereitgestellt.

- 3 - 
V/0797/2020 
Das Erfordernis für eine Dringlichkeitsentscheidung für die Beschaffung ergab sich in erster Linie dar-
aus, dass alle Kreise und kreisfreien Städte nach Bekanntwerden der Förderrichtlinie sich nunmehr 
auf den Markt begeben werden, um mobile Endgeräte zu beschaffen. Die ersten Signa le deuten be-
reits darauf hin, dass der Markt dies nicht ohne weiteres wird bewältigen können; es wird also zu 
Engpässen und Lieferschwierigkeiten kommen. Gleichzeitig besteht einerseits die Notwendigkeit der 
Ausstattung, andererseits die enge Fristsetzung der Förderrichtlinie (Abrechnung der angeschafften 
Geräte bis 31.12.2020). 
 
 
zu 3/4: 
 
Nach den Förderrichtlinien beider Förderstränge sind Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb 
der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben nicht förde rfähig.  Das bedeutet, 
die Umsetzung beider Förderprogramme erfordert Ressourcen erfordern sowohl beim Amt für Schule 
und Weiterbildung als auch bei der citeq.  
 
Insbesondere hinsichtlich der Endgeräte für Lehrkräfte, über deren Finanzierungszuständigkeit seit 
Jahren unterschiedliche Auffassungen herrschen, ist in diesem Zusammenhang das Thema der Ko n-
nexität relevant. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dennoch beide Förderstränge in Anspruch zu nehmen; einerseits bieten 
die Programme die Möglichkeit, einen deutli chen Schritt bei der Digitalisierung zu machen. Andere r-
seits können die Schülergeräte, wenn sie nicht (mehr) für das Distanzlernen benötigt werden, in den 
Schulen zum digitalen Lernen eingesetzt werden. 
 
Im Hinblick auf eine Eingrenzung des Folgeaufwandes für den Betrieb und Support sollen zum ganz 
überwiegenden Teil iOS-Geräte beschafft werden: 
 
 Die Umsetzung ist deutlich trivialer und in größeren Mengen möglich als mit Windows -
Endgeräten. 
 
 Die Installation von Apps kann komfortabel im Nachgang erfolgen, die Anpassung der Berech-
tigungen ebenfalls. 
 
 iOS-Geräte bieten bessere Möglichkeiten, Diebstahl zu verhindern bzw. unrentabel zu m a-
chen; Geräte können geortet werden. 
 
 Bei Windows -Notebooks wären zusätzliche technische Prüfungen notwendig und es ist mit 
deutlich höheren Aufwänden in der Administration zu rechnen. Nach Herausgabe ist eine 
Fernwartung nicht möglich; Geräte müssen im Bedarfsfall zur citeq. 
Unter der Voraussetzung, dass ganz überwiegend iPads beschafft werden, sind für Administration,  
Wartung und Support 3 zusätzliche Stellen bei der citeq erforderlich, die umgehend besetzt werden 
sollen, um das Förderprogramm tatsächlich umsetzen zu können. Die Stellen werden zunächst für die 
mit der Förderrichtlinie verbundene Zweckbindungsfrist von 4 Jahren eingerichtet.

- 4 - 
V/0797/2020 
zu 5: 
 
Die Umsetzung der Förderprogramme erfolgt unter den folgenden Maßgaben: 
 
Förderrichtlinie für Schülergeräte 
 
 als Schülergeräte werden iPads beschafft (inwieweit es für die Berufskollegs zu Abweichungen 
kommt, ist zu ermitteln). Im Wege einer Abfrage wird die Zusatzausstattung ermittelt (Stift oder 
Tastatur). 
 
 15 % der Fördermittel für die Schülergeräte werden für die Berufskollegs  vorgesehen; die Ve r-
teilung der Mittel bei den Berufskollegs soll die unterschiedlichen Frequenzen in d en Bildungs-
gängen gerade der Ausbildungsvorbereitung und der Berufsfachschulen berücksichtigen. Für 
die Berufskollegs ist eine Abstimmung über den Gerät etyp noch herbeizuführen; auch hier gilt 
aber der Vorzug den iPads. 
 
 die Verteilung der verbleibenden 85 % der Mittel erfolgt entsprechend der Anzahl der Schülerin-
nen und Schüler aus Haushalten im Transferleistungsbezug, der u.a. für die Verteilung der  
Schulsozialarbeit verwendet wird. 
 
 Laut Förderrichtlinie entscheidet der Zuwendungsempfänger, d.h. der Sch ulträger, über die b e-
darfsgerechte Verteilung in den Schulen. Die Förderrichtlinie formuliert hierzu: „Schülerinnen 
und Schüler haben Bedarf, wenn sie in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende techn i-
sche Geräte zurückgreifen können.“ Da dies durch  die Schulverwaltung nicht für den Einzelfall 
entschieden werden kann, sollen hierzu gemeinsam mit den Schulformsprecherinnen und -
sprechern Kriterien/Verfahren verabredet werden, anhand derer in der Schule der Verleih e r-
folgt. 
 
Förderrichtlinie für Endgeräte für Lehrkräfte 
 
Für die Lehrergeräte erfolgt noch eine Abstimmung mit den Schulen. Da durch diese Endgeräte auch 
Aufgaben durchgeführt werden können/sollen, die datensensibler Schulverwaltung zuzuordnen sind 
(z. B. Zeugnisse), ist zu überprüfen, ob dies mit einem Gerätetyp möglich ist oder Mischformen sin n-
voll sind (Beschaffung von einigen Notebooks, die als mobile Geräte in der Schule genutzt werden 
können und darüber hinaus iOS -Geräte für die Lehrkräfte). Es ist zu erwarten, dass für eine solche  
Kombination nicht ausreichend Mittel vorhanden sind. Ein Aufstocken der Mittel aus kommunalen 
Mitteln wird ausgeschlossen. 
  
 Für die Beschaffung der Endgeräte für Lehrkräfte erfolgt eine Festlegung unter Berücksicht i-
gung der Wirtschaftlichkeit, der Belang e der Datensicherheit sowie der Zukunftsfähigkeit und 
der jeweils bestehenden technischen Optionen; vorzugsweise sollen auch hier iPads beschafft 
werden, da der kommunal zu tragende Aufwand für Wartung und Support erheblich geringer ist. 
 
 Die Fördersumme für die Geräte für Lehrkräfte ist gedeckelt und wird entsprechend der Zahl der 
Lehrkräfte auf die Schulen aufgeteilt. Eine darüber hinaus gehende kommunale Finanzierung 
für den Fall, dass die Mittel nicht ausreichend sind, erfolgt nicht. 
 
zu 7: 
Um bei dem n ach Veröffentlichung der Förderrichtlinien durch die Länder zu erwartenden Ansturm 
auf den bundesdeutschen Markt zumindest ein Stück zuvorzukommen, hat die Verwaltung bereits 
vorab 1.000 iPads beschafft, die in den nächsten Wochen an die Schulen verteilt w erden, die nach 
dem Index den höchsten Bedarf aufweisen.

- 5 - 
V/0797/2020 
 
Die Verwaltung wird nach Festlegung der Geräteart für Lehrer ebenfalls unverzüglich in die Bescha f-
fung gehen. Ziel ist dabei natürlich, die Mittel vollumfänglich abzurufen und für die genannten Zwecke 
einzusetzen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Dringlichkeitsentscheidung D/0098/2020  „Digitalpakt II: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung 
für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte; 
Ausschreibung zur Beschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler“ 
 
2. Anlage A

10.08.2020_Dringlichkeitsentscheidung

7111 Zeichen

Dringlichkeitsentscheidung D/0098/2020 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Digitalpakt II: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für 
Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte; Ausschreibung zur Beschaffung digitaler Endgeräte für 
Schülerinnen und Schüler 
 
 
Beschluss: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster erhält vom Land NRW Fördermittel in Höhe von insgesamt 3.944.903,83 € 
 
- für die Versorgung von Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten zum Ausgleich 
sozialer Ungleichgewichte sowie zur Verbesserung der Schulausstattung zur Erstellung pr o-
fessioneller Online-Lehrangebote  
  (Förderbudget 2.287.903,83 € - Fördersatz bis zu 90%) und 
 
- für die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten sowie zur Unterstützung der 
Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten.  
  (Förderbudget 1.657.000 € - Fördersatz 100%) 
 
Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Münster für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler 
beläuft sich auf 254.211,54 €.  
 
 Für die Umsetzung des Programms wird in der Produktgruppe 0 301 - „Leistungen für Schulen“ 
eine neue Investitionsmaßnahme „6050 - Beschaffungen DigitalPakt 2“ eingerichtet.  
 
 Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen wird nach § 83 GO NRW 
zugestimmt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 3.944.903,83 € - durch zweckgebundene Mehrerträ-
ge aus Investitionszuweisunge n und in Höhe von 254.211,54 € durch Umschichtung von Mitteln 
des Ergebnisplans (PG 0301 „Leistungen für Schulen“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen“. 
 
2. Der Rat stimmt der sofortigen Ausschreibung von 3.250 iOS -Geräten (iPads) für Schülerinnen und 
Schüler gemäß der „Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen und 
Regionen in Nordrhein-Westfalen“ durch die citeq zu. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Telefon: 492-4000 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitions-
maßnahme 
6050 Beschaffungen DigitalPakt 2    
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlung für den Erwerb 
von beweglichem Anlageve r-
mögen 
 
 
2020 4.199.115,37 €  
Einzahlungen Zeile 01 Aus Zuwendungen für Investit i-
onsmaßnahmen 
2020 3.944.903,83 €  
Saldo  252.211,54 € Eigenanteil 
Stadt MS 
 
Die Deckungsmittel für den Eigenanteil stammen aus dem Haushaltsansatz für den „Medienentwic k-
lungsplan“ im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen. 
 
Gemäß den Förderrichtlinien des Landes NRW sind Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb der 
anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben nicht förderfähig. Die Zweckbindungsfrist 
für die angeschafften mobilen Endgeräte und der technischen Werkzeuge beträgt vier Jahre. Es wird zur 
Kenntnis genommen, dass im Budget des Amtes für Schule und Weiterbildung keine Haushaltsmittel 
und bei der Citeq keine personellen Ressourcen für die Betreuung der anzuschaffenden Endgeräte  ein-
geplant sind. Nach Kalkulation der Folgekosten wird das Amt für Schule und Weiterbildung zu den Eta t-
beratungen entsprechende Haushaltsmittel anmelden. 
 
Die Verwaltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stel-
le des Haushalts zu kompensieren. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Aufgrund der COVID-19 Pandemie erhält die Stadt Münster vom Land NRW Zuwendungen zur Verbesse-
rung der digitalen Ausstattung (Digitalpakt 2). Es handelt sich um zwei verschiedene Programme, deren 
Förderrichtlinien vom Land NRW Ende Juli 2020 veröffentlicht wurden. 
 
 Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Ve r-
waltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an 
Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen 
 
Ziel ist es, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein 
besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger 
besteht, sowie die  Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online -Lehrangebote zu 
verbessern. 
 
Der Fördersatz beträgt bis zu 90% der Gesamtauszahlungen. Auf die Stadt Münster entfällt ein Fö r-
derbudget von 2.287.903,83 €. Bei Ausschöpfung des gesamten Budgets beträgt der Eigenanteil der 
Stadt Münster 254.211,54 €.

- 3 - 
 
 Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nor d-
rhein-Westfalen 
 
Ziel ist es, Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen durch Ausstattung der Lehrkr äfte mit digi-
talen dienstlichen Endgeräten sowie Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit perso nenbezogenen 
Daten zu unterstützen. 
 
Der Fördersatz beträgt 100% der Gesamtausgaben. Auf die Stadt Münster entfällt ein Förderbudget 
von 1.657.000 €.  
 
Gemäß den Bestimmungen der Förderrichtlinien sind die bis zum 31.12.2020 nicht verbrauchten Mittel an 
die Bezirksregierungen des Landes zurückzuzahlen. Somit ist nicht nur durch die coronabedingten Bedar-
fe, sondern auch durch die Förderrichtlinie eine zügige Umset zung notwendig. Die Zweckbindungsfrist für 
die angeschafften mobilen Endgeräte und technischen Werkzeuge beträgt vier Jahre.  
 
Für das Beschaffungsprogramm für Schülerinnen und Schüler werden für den ganz überwiegenden Teil 
der Schulen (85 %) iOS-Geräte angeschafft. Hinsichtlich der Ausstattung bei den Berufskollegs sind noch 
Absprachen / Abstimmungen erforderlich, ebenso wie bei der Beschaffung der Endgeräte für Lehrkräfte. 
Die in jedem Fall benötigten iOS-Geräte sollen nun unmittelbar ausgeschrieben werden. 
Die Dringlichkeit für die jetzige Beschaffung ergibt sich in erster Linie daraus, dass alle Kreise und krei s-
freien Städte nach Bekanntwerden der Förderrichtlinie sich nunmehr auf den Markt begeben werden, um 
mobile Endgeräte zu beschaffen. Die ersten Si gnale deuten bereits darauf hin, dass der Markt dies nicht 
ohne weiteres wird bewältigen können; es wird also zu Engpässen und Lieferschwierigkeiten kommen, im 
schlimmsten Fall verzögert sich die Beschaffung dadurch so lange, dass eine Beschaffung im Förde rzeit-
raum nicht mehr abrechenbar ist. 
 
Das war auch der Grund dafür, dass bereits vor endgültiger Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Vo r-
griff darauf 1.000 iPads beschafft worden sind, die mittlerweile auch vorhanden sind.  
 
Insgesamt können rd. 4.25 0 iPads beschafft in dem definierten Rahmen von 85 % der Fördersumme. 
Wegen der beschriebenen Marktsituation, des bestehenden Bedarfs an den Schulen, aber auch der durch 
die Förderrichtlinie gesetzten Abrechnungsfrist bis zum 31.12.2020 ist die umgehende A usschreibung der 
weiteren 3.250 Geräte erforderlich. Der Start der Ausschreibung ist für den 07.08.2020 geplant, daher ist 
eine rechtzeitige Einberufung der Gremien nicht möglich. 
 
 
 
Münster, den 07.08.2020 
 
 
 
 
Thomas Paal Dr. Michael Jung 
Stadtdirektor Fraktionsvorsitzender 
 Mitglied des Rates

Anlage A

3758 Zeichen

Anlage A zur V/0797/2020 
Kurzüberblick 
 
Mit der Vorlage soll die Umsetzung der Förderrichtlinien des Landes für die Anschaffung von 
digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte 
sowie für Lehrkräfte beschlossen werden. Das Land stellt für die Dauer von 4 Jahren Mittel zur 
Beschaffung bereit, Wartung, Betrieb und Support sind durch die Stadt Münster sicherzustellen. 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel der weiteren Digitalisierung der städtischen Schulen verfolgt.  
 
Das Teilziel lautet dabei, dass die im Rahmen des ‚DigitalPakt Schule 2019 bis 2024‘ zur Verfü-
gung gestellten Mittel (Förderbudget) und auch die mit den zusätzlichen Förderrichtlinien des 
Landes für die Beschaffung von Endgeräten fristgerecht beantragt und abgerufen werden. 
 
Die Stadt Münster erhält vom Land NRW Fördermittel in Höhe von insgesamt 3.944.903,83 € 
 
- für die Versorgung von Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten zum Au s-
gleich sozialer Ungleichgewichte sowie zur Verbesserung der Schulausstattung zur 
Erstellung professioneller Online-Lehrangebote  
(Förderbudget 2.287.903,83 € - Fördersatz bis zu 90%) 
und 
 
- für die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten sowie zur Unterstützung 
der Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten.  
(Förderbudget 1.657.000 € - Fördersatz 100%) 
Der Eigenanteil der Stadt Münster beläuft sich auf 254.211,54 €.  
 
Bei der Förderrichtlinie für benachteiligte Schülerinnen und Schüler handelt es sich um eine Maß-
nahme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. „Ziel ist die Versorgung der Schülerinnen 
und Schüler mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozia-
ler Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht…“ 
 
Die Förderrichtlinie für die Beschaffung von Endgeräten für Lehrkräfte soll die weitere Digitalisie-
rung vorantreiben. Über Jahre gab es zwischen dem Land auf der einen Seite und den kommuna-
len Spitzenverbänden auf der anderen Seite unterschiedliche Auffassungen über die Zuständig-
keit für die Ausstattung von Lehrkräften mit Endgeräten. 
 
Die Förderrichtlinie ermöglicht zwar die Beschaffung, nicht aber Wartung und Betrieb/Support. 
Dies ist durch den Schulträger sicherzustellen und das löst sowohl personellen Aufwand bei der 
citeq aus als auch finanziellen Aufwand für das Amt für Schule und Weiterbildung. 
 
 
Zielerreichung: Bis spätestens 31.12.202 0 müssen die Fördermittel bei der Geschäftsstelle G i-
gabit in der Bezirksregierung Münster abgerechnet sein, sodass ein erheblicher Zeitdruck b e-
steht; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass aktuell bundesweit alle Schulträger vers u-
chen, sich auf den Markt zu versorgen.

Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 
0111 
 
Leistungen für Schulen 
Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger dazu verpflichtet, die für einen ordnungsgemä-
ßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen 
und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemei-
nen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen.

Beratungsverlauf (2)

26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0797/2020
Typ
Vorlagen
Datum
06.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37