V/0797/2020
Digitalpakt II: Umsetzung der Förderrichtlinien für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie für Lehrkräfte
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
10913 Zeichen
V/0797/2020 V/0797/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Digitalpakt II: Umsetzung der Förderrichtlinien für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie für Lehrkräfte Beratungsfolge 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Landes NRW mit 2 Förderrichtlinien die Bescha f- fung von digitalen Endgeräten sowohl für benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte vorgelegt worden sind. 2. Die Dringlichkeitsentscheidung D/0098/2020 zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung und Ausschreibung von Endgeräten (Anlage) wird gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW genehmigt. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Wartung, Support und Betrieb in beiden Fällen nicht förderfä- hig und damit durch den Schulträger aufzubringen sind. 4. Es ist sicherzustellen, dass diese Ausstattung nicht zu Lasten des Betriebs und weiteren Au s- baus der IT-Unterstützung der Schulen der Stadt Münster geht. Der vorerst auf 4 Jahre befriste- ten Einrichtung von 3 zusätzlichen Stellen (E09 - 11) zur Administration der über die Fördermi t- tel bereitgestellten Geräte wird zugestimmt. Die Stellen werden im Wirtschaftsplan der citeq für das Jahr 2021 - bei entsprechender Gegenfinanzierung durch das Amt für Schule und Weiter- bildung - befristet eingerichtet. Bereits in 2020 entstehende Aufwendungen sind im lfd. Haushalt auszugleichen. 5. Der Rat beschließt die Umsetzung beider Förderrichtlinien nach den in der Begründung g e- nannten Maßgaben 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung bereits vor dem Vorliegen der Förderrichtlinie 1.000 iPads für Schülerinnen und Schüler beschafft hat; die Geräte sollen dazu dienen, z u- nächst die Schulen mit den höchsten Bedarfen nach dem Index zu beliefern. Amt für Schule und Weiterbildung 18.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492-4000 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0797/2020 Finanzielle Auswirkungen Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaß- nahme 6050 Beschaffungen DigitalPakt 2 Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagever- mögen 2020 4.199.115,37 € Zeile 01 Einzahlungen aus Zuwendun- gen für Investitionsmaßnahmen 2020 3.944.903,83 € Saldo 252.211,54 € Eigenanteil Stadt MS Siehe auch Dringlichkeitsentscheidung D/0098/2020. Gemäß den Förderrichtlinien des Landes NRW sind Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben nicht förderfähig. Die Zweckbi n- dungsfrist für die angeschafften mobilen Endgeräte und der technischen Werkzeuge beträgt vier Jahre. Di e dafür erforderlichen 3 Stellen können umgehend besetzt werden und werden im Wir t- schaftsplan der citeq für 2021 bis 2024 befristet eingerichtet. Die Finanzierung erfolgt aus den für 2020 für den MEP Berufskollegs bereitgestellten Haushaltsmitteln. Begründung: zu 1: Im Frühjahr dieses Jahres wurden seitens des Bundes 500 Mio. € für die Beschaffung digitaler En d- geräte für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt. Mit den Geldern sollte Schülerinnen und Schülern geholfen werden, die in ihrer hä uslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können, um so insbesondere in Corona -Zeiten ein Abhängen dieser Schülerinnen und Schüler zu verhindern und Bildungsgerechtigkeit zu erreichen. Die Mittel wurden landesseitig noch einma l deutlich aufgestockt; die Bekanntgabe erfolgte über die „Richtlinie über die Förderung von digitalen Sonderausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwa l- tungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen“ vom 21.07.2020. Am 28.07.2020 folgte die „Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen“. zu 2: Über die Dringlichkeitsentscheidung D/0098/2020 (Anlage) wurde - die Ausschreibung von 3.250 iOS -Geräten (iPads) für Schülerinnen und Schüler beschlossen und - die Haushaltsmittel außerplanmäßig in der Investitionsmaßnahme „6050 - Beschaffungen Digi- talpakt II“ bereitgestellt. - 3 - V/0797/2020 Das Erfordernis für eine Dringlichkeitsentscheidung für die Beschaffung ergab sich in erster Linie dar- aus, dass alle Kreise und kreisfreien Städte nach Bekanntwerden der Förderrichtlinie sich nunmehr auf den Markt begeben werden, um mobile Endgeräte zu beschaffen. Die ersten Signa le deuten be- reits darauf hin, dass der Markt dies nicht ohne weiteres wird bewältigen können; es wird also zu Engpässen und Lieferschwierigkeiten kommen. Gleichzeitig besteht einerseits die Notwendigkeit der Ausstattung, andererseits die enge Fristsetzung der Förderrichtlinie (Abrechnung der angeschafften Geräte bis 31.12.2020). zu 3/4: Nach den Förderrichtlinien beider Förderstränge sind Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben nicht förde rfähig. Das bedeutet, die Umsetzung beider Förderprogramme erfordert Ressourcen erfordern sowohl beim Amt für Schule und Weiterbildung als auch bei der citeq. Insbesondere hinsichtlich der Endgeräte für Lehrkräfte, über deren Finanzierungszuständigkeit seit Jahren unterschiedliche Auffassungen herrschen, ist in diesem Zusammenhang das Thema der Ko n- nexität relevant. Die Verwaltung schlägt vor, dennoch beide Förderstränge in Anspruch zu nehmen; einerseits bieten die Programme die Möglichkeit, einen deutli chen Schritt bei der Digitalisierung zu machen. Andere r- seits können die Schülergeräte, wenn sie nicht (mehr) für das Distanzlernen benötigt werden, in den Schulen zum digitalen Lernen eingesetzt werden. Im Hinblick auf eine Eingrenzung des Folgeaufwandes für den Betrieb und Support sollen zum ganz überwiegenden Teil iOS-Geräte beschafft werden: Die Umsetzung ist deutlich trivialer und in größeren Mengen möglich als mit Windows - Endgeräten. Die Installation von Apps kann komfortabel im Nachgang erfolgen, die Anpassung der Berech- tigungen ebenfalls. iOS-Geräte bieten bessere Möglichkeiten, Diebstahl zu verhindern bzw. unrentabel zu m a- chen; Geräte können geortet werden. Bei Windows -Notebooks wären zusätzliche technische Prüfungen notwendig und es ist mit deutlich höheren Aufwänden in der Administration zu rechnen. Nach Herausgabe ist eine Fernwartung nicht möglich; Geräte müssen im Bedarfsfall zur citeq. Unter der Voraussetzung, dass ganz überwiegend iPads beschafft werden, sind für Administration, Wartung und Support 3 zusätzliche Stellen bei der citeq erforderlich, die umgehend besetzt werden sollen, um das Förderprogramm tatsächlich umsetzen zu können. Die Stellen werden zunächst für die mit der Förderrichtlinie verbundene Zweckbindungsfrist von 4 Jahren eingerichtet. - 4 - V/0797/2020 zu 5: Die Umsetzung der Förderprogramme erfolgt unter den folgenden Maßgaben: Förderrichtlinie für Schülergeräte als Schülergeräte werden iPads beschafft (inwieweit es für die Berufskollegs zu Abweichungen kommt, ist zu ermitteln). Im Wege einer Abfrage wird die Zusatzausstattung ermittelt (Stift oder Tastatur). 15 % der Fördermittel für die Schülergeräte werden für die Berufskollegs vorgesehen; die Ve r- teilung der Mittel bei den Berufskollegs soll die unterschiedlichen Frequenzen in d en Bildungs- gängen gerade der Ausbildungsvorbereitung und der Berufsfachschulen berücksichtigen. Für die Berufskollegs ist eine Abstimmung über den Gerät etyp noch herbeizuführen; auch hier gilt aber der Vorzug den iPads. die Verteilung der verbleibenden 85 % der Mittel erfolgt entsprechend der Anzahl der Schülerin- nen und Schüler aus Haushalten im Transferleistungsbezug, der u.a. für die Verteilung der Schulsozialarbeit verwendet wird. Laut Förderrichtlinie entscheidet der Zuwendungsempfänger, d.h. der Sch ulträger, über die b e- darfsgerechte Verteilung in den Schulen. Die Förderrichtlinie formuliert hierzu: „Schülerinnen und Schüler haben Bedarf, wenn sie in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende techn i- sche Geräte zurückgreifen können.“ Da dies durch die Schulverwaltung nicht für den Einzelfall entschieden werden kann, sollen hierzu gemeinsam mit den Schulformsprecherinnen und - sprechern Kriterien/Verfahren verabredet werden, anhand derer in der Schule der Verleih e r- folgt. Förderrichtlinie für Endgeräte für Lehrkräfte Für die Lehrergeräte erfolgt noch eine Abstimmung mit den Schulen. Da durch diese Endgeräte auch Aufgaben durchgeführt werden können/sollen, die datensensibler Schulverwaltung zuzuordnen sind (z. B. Zeugnisse), ist zu überprüfen, ob dies mit einem Gerätetyp möglich ist oder Mischformen sin n- voll sind (Beschaffung von einigen Notebooks, die als mobile Geräte in der Schule genutzt werden können und darüber hinaus iOS -Geräte für die Lehrkräfte). Es ist zu erwarten, dass für eine solche Kombination nicht ausreichend Mittel vorhanden sind. Ein Aufstocken der Mittel aus kommunalen Mitteln wird ausgeschlossen. Für die Beschaffung der Endgeräte für Lehrkräfte erfolgt eine Festlegung unter Berücksicht i- gung der Wirtschaftlichkeit, der Belang e der Datensicherheit sowie der Zukunftsfähigkeit und der jeweils bestehenden technischen Optionen; vorzugsweise sollen auch hier iPads beschafft werden, da der kommunal zu tragende Aufwand für Wartung und Support erheblich geringer ist. Die Fördersumme für die Geräte für Lehrkräfte ist gedeckelt und wird entsprechend der Zahl der Lehrkräfte auf die Schulen aufgeteilt. Eine darüber hinaus gehende kommunale Finanzierung für den Fall, dass die Mittel nicht ausreichend sind, erfolgt nicht. zu 7: Um bei dem n ach Veröffentlichung der Förderrichtlinien durch die Länder zu erwartenden Ansturm auf den bundesdeutschen Markt zumindest ein Stück zuvorzukommen, hat die Verwaltung bereits vorab 1.000 iPads beschafft, die in den nächsten Wochen an die Schulen verteilt w erden, die nach dem Index den höchsten Bedarf aufweisen. - 5 - V/0797/2020 Die Verwaltung wird nach Festlegung der Geräteart für Lehrer ebenfalls unverzüglich in die Bescha f- fung gehen. Ziel ist dabei natürlich, die Mittel vollumfänglich abzurufen und für die genannten Zwecke einzusetzen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: 1. Dringlichkeitsentscheidung D/0098/2020 „Digitalpakt II: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte; Ausschreibung zur Beschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler“ 2. Anlage A
10.08.2020_Dringlichkeitsentscheidung
7111 Zeichen
Dringlichkeitsentscheidung D/0098/2020 Betreff: Digitalpakt II: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte; Ausschreibung zur Beschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler Beschluss: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster erhält vom Land NRW Fördermittel in Höhe von insgesamt 3.944.903,83 € - für die Versorgung von Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie zur Verbesserung der Schulausstattung zur Erstellung pr o- fessioneller Online-Lehrangebote (Förderbudget 2.287.903,83 € - Fördersatz bis zu 90%) und - für die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten sowie zur Unterstützung der Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten. (Förderbudget 1.657.000 € - Fördersatz 100%) Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Münster für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler beläuft sich auf 254.211,54 €. Für die Umsetzung des Programms wird in der Produktgruppe 0 301 - „Leistungen für Schulen“ eine neue Investitionsmaßnahme „6050 - Beschaffungen DigitalPakt 2“ eingerichtet. Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 3.944.903,83 € - durch zweckgebundene Mehrerträ- ge aus Investitionszuweisunge n und in Höhe von 254.211,54 € durch Umschichtung von Mitteln des Ergebnisplans (PG 0301 „Leistungen für Schulen“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen“. 2. Der Rat stimmt der sofortigen Ausschreibung von 3.250 iOS -Geräten (iPads) für Schülerinnen und Schüler gemäß der „Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen und Regionen in Nordrhein-Westfalen“ durch die citeq zu. Amt für Schule und Weiterbildung Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492-4000 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 6050 Beschaffungen DigitalPakt 2 Auszahlungen Zeile 09 Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlageve r- mögen 2020 4.199.115,37 € Einzahlungen Zeile 01 Aus Zuwendungen für Investit i- onsmaßnahmen 2020 3.944.903,83 € Saldo 252.211,54 € Eigenanteil Stadt MS Die Deckungsmittel für den Eigenanteil stammen aus dem Haushaltsansatz für den „Medienentwic k- lungsplan“ im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen. Gemäß den Förderrichtlinien des Landes NRW sind Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben nicht förderfähig. Die Zweckbindungsfrist für die angeschafften mobilen Endgeräte und der technischen Werkzeuge beträgt vier Jahre. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Budget des Amtes für Schule und Weiterbildung keine Haushaltsmittel und bei der Citeq keine personellen Ressourcen für die Betreuung der anzuschaffenden Endgeräte ein- geplant sind. Nach Kalkulation der Folgekosten wird das Amt für Schule und Weiterbildung zu den Eta t- beratungen entsprechende Haushaltsmittel anmelden. Die Verwaltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stel- le des Haushalts zu kompensieren. Begründung: Aufgrund der COVID-19 Pandemie erhält die Stadt Münster vom Land NRW Zuwendungen zur Verbesse- rung der digitalen Ausstattung (Digitalpakt 2). Es handelt sich um zwei verschiedene Programme, deren Förderrichtlinien vom Land NRW Ende Juli 2020 veröffentlicht wurden. Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Ve r- waltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen Ziel ist es, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht, sowie die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online -Lehrangebote zu verbessern. Der Fördersatz beträgt bis zu 90% der Gesamtauszahlungen. Auf die Stadt Münster entfällt ein Fö r- derbudget von 2.287.903,83 €. Bei Ausschöpfung des gesamten Budgets beträgt der Eigenanteil der Stadt Münster 254.211,54 €. - 3 - Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nor d- rhein-Westfalen Ziel ist es, Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen durch Ausstattung der Lehrkr äfte mit digi- talen dienstlichen Endgeräten sowie Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit perso nenbezogenen Daten zu unterstützen. Der Fördersatz beträgt 100% der Gesamtausgaben. Auf die Stadt Münster entfällt ein Förderbudget von 1.657.000 €. Gemäß den Bestimmungen der Förderrichtlinien sind die bis zum 31.12.2020 nicht verbrauchten Mittel an die Bezirksregierungen des Landes zurückzuzahlen. Somit ist nicht nur durch die coronabedingten Bedar- fe, sondern auch durch die Förderrichtlinie eine zügige Umset zung notwendig. Die Zweckbindungsfrist für die angeschafften mobilen Endgeräte und technischen Werkzeuge beträgt vier Jahre. Für das Beschaffungsprogramm für Schülerinnen und Schüler werden für den ganz überwiegenden Teil der Schulen (85 %) iOS-Geräte angeschafft. Hinsichtlich der Ausstattung bei den Berufskollegs sind noch Absprachen / Abstimmungen erforderlich, ebenso wie bei der Beschaffung der Endgeräte für Lehrkräfte. Die in jedem Fall benötigten iOS-Geräte sollen nun unmittelbar ausgeschrieben werden. Die Dringlichkeit für die jetzige Beschaffung ergibt sich in erster Linie daraus, dass alle Kreise und krei s- freien Städte nach Bekanntwerden der Förderrichtlinie sich nunmehr auf den Markt begeben werden, um mobile Endgeräte zu beschaffen. Die ersten Si gnale deuten bereits darauf hin, dass der Markt dies nicht ohne weiteres wird bewältigen können; es wird also zu Engpässen und Lieferschwierigkeiten kommen, im schlimmsten Fall verzögert sich die Beschaffung dadurch so lange, dass eine Beschaffung im Förde rzeit- raum nicht mehr abrechenbar ist. Das war auch der Grund dafür, dass bereits vor endgültiger Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Vo r- griff darauf 1.000 iPads beschafft worden sind, die mittlerweile auch vorhanden sind. Insgesamt können rd. 4.25 0 iPads beschafft in dem definierten Rahmen von 85 % der Fördersumme. Wegen der beschriebenen Marktsituation, des bestehenden Bedarfs an den Schulen, aber auch der durch die Förderrichtlinie gesetzten Abrechnungsfrist bis zum 31.12.2020 ist die umgehende A usschreibung der weiteren 3.250 Geräte erforderlich. Der Start der Ausschreibung ist für den 07.08.2020 geplant, daher ist eine rechtzeitige Einberufung der Gremien nicht möglich. Münster, den 07.08.2020 Thomas Paal Dr. Michael Jung Stadtdirektor Fraktionsvorsitzender Mitglied des Rates
Anlage A
3758 Zeichen
Anlage A zur V/0797/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll die Umsetzung der Förderrichtlinien des Landes für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie für Lehrkräfte beschlossen werden. Das Land stellt für die Dauer von 4 Jahren Mittel zur Beschaffung bereit, Wartung, Betrieb und Support sind durch die Stadt Münster sicherzustellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel der weiteren Digitalisierung der städtischen Schulen verfolgt. Das Teilziel lautet dabei, dass die im Rahmen des ‚DigitalPakt Schule 2019 bis 2024‘ zur Verfü- gung gestellten Mittel (Förderbudget) und auch die mit den zusätzlichen Förderrichtlinien des Landes für die Beschaffung von Endgeräten fristgerecht beantragt und abgerufen werden. Die Stadt Münster erhält vom Land NRW Fördermittel in Höhe von insgesamt 3.944.903,83 € - für die Versorgung von Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten zum Au s- gleich sozialer Ungleichgewichte sowie zur Verbesserung der Schulausstattung zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote (Förderbudget 2.287.903,83 € - Fördersatz bis zu 90%) und - für die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten sowie zur Unterstützung der Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten. (Förderbudget 1.657.000 € - Fördersatz 100%) Der Eigenanteil der Stadt Münster beläuft sich auf 254.211,54 €. Bei der Förderrichtlinie für benachteiligte Schülerinnen und Schüler handelt es sich um eine Maß- nahme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. „Ziel ist die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozia- ler Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht…“ Die Förderrichtlinie für die Beschaffung von Endgeräten für Lehrkräfte soll die weitere Digitalisie- rung vorantreiben. Über Jahre gab es zwischen dem Land auf der einen Seite und den kommuna- len Spitzenverbänden auf der anderen Seite unterschiedliche Auffassungen über die Zuständig- keit für die Ausstattung von Lehrkräften mit Endgeräten. Die Förderrichtlinie ermöglicht zwar die Beschaffung, nicht aber Wartung und Betrieb/Support. Dies ist durch den Schulträger sicherzustellen und das löst sowohl personellen Aufwand bei der citeq aus als auch finanziellen Aufwand für das Amt für Schule und Weiterbildung. Zielerreichung: Bis spätestens 31.12.202 0 müssen die Fördermittel bei der Geschäftsstelle G i- gabit in der Bezirksregierung Münster abgerechnet sein, sodass ein erheblicher Zeitdruck b e- steht; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass aktuell bundesweit alle Schulträger vers u- chen, sich auf den Markt zu versorgen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 0111 Leistungen für Schulen Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger dazu verpflichtet, die für einen ordnungsgemä- ßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemei- nen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0797/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37