V/0059/2020
Erwerb von Grundstücken durch die Stadt von der KonvOY GmbH zum Zwecke der Bestellung/Gewährleistung von Erbbaurechten für gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte
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Beschlussvorlage
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V/0059/2020 V/0059/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erwerb von Grundstücken durch die Stadt von der KonvOY GmbH zum Zwecke der Bestellung/Gewährleistung von Erbbaurechten für gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte Beratungsfolge 05.02.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.02.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, Grundstücke für gemeinschaftsorientierte, geno s- senschaftliche und inklusive Wohnprojekte aus dem Eigentum der KonvOY GmbH zum vorgesehen oder sich aus dem Vergabeverfahren ergebenden Veräußerungswert in dem Fall zu erwerb en, wenn die dort ausgewählte Bewerbergruppe für die Umsetzung ihres Projektes ein Erbbaurecht b e- nötigt und die Kosten, die sich aus dem Grundstückserwerb ergeben, vollständig übernehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Die entstehenden Kosten der jeweiligen Ankäufe werden zu den jeweils entsprechenden Zeitpunk- ten in den gesonderten Ankaufsvorlagen zur Entscheidung vorgelegt. Begründung: Mit Beschluss der Vorlage V/0872/2019/1 „Gemeinschaftsorie ntierte, genossenschaftliche und inkl u- sive Wohnprojekte fördern“ hat der Rat am 09.10.2019 die Förderung von gemeinschaftsorientierten, genossenschaftlichen und inklusiven Wohnprojekten unter der grundsätzlichen Zielsetzung, bezah l- baren Wohnraum zu schaffen, bekräftigt. Amt für Immobilienmanagement 27.01.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Andrzejewski Telefon: 492-2305 Andrzejewski@stadt- muenster.de - 2 - V/0059/2020 In gleicher Sitzung beschloss der Rat mit Vorlage V/0656/2019 „Städtische Erbbaurechte - Betriebs- wirtschaftliche und strategische Betrachtungen zu bestehenden Erbbaurechten / Verstärkte Auswe i- sung von Erbbaurechten als zentraler Baustein ei ner gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe“ zudem neu zu vergebende Mehrfamilienhausgrundstücke den Wohnbau -Genossenschaften (e.G.), inklusiven und sozialen Wohnprojekten, Miethäusersyndikaten, Baugemeinschaften, die gemeinwoh l- orientiertes Wohnen ermöglichen, sowie Stiftungen und Organisationen, die auf preiswertes nachha l- tiges Wohnen ausgerichtet sind, im Wege des Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von 60 Jahren oder alternativ als Kaufgrundstück anzubieten. Der Rat empfahl ferner den städtischen Töchteru nterneh- men (Wohn + Stadtbau GmbH, Wirtschaftsförderung Münster GmbH, KonvOY GmbH, WBI GmbH, Stadtwerke Münster GmbH) sich ebenfalls mit dem Thema Erbbaurecht zu befassen und ihren jewe i- ligen Aufsichtsratsgremien bis zum Sommer 2020 Beschlussvorschläge vorzulegen. Ziel beider Vorlagen ist es auch, die Gründung von neuen Genossenschaften zu fördern. Genosse n- schaften bieten durch ihren Satzungszweck die Grundlage, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum für ihre Mitglieder zu schaffen. Gleichwohl kann es im Einzelfall vorkommen, dass insbesondere für neue, sich in Gründung befindende Genossenschaften tendenziell ungünstigere Kapitalmarktzinsen für die Finanzierung zu erhalten sind. Vor diesem Hintergrund stellt die Bestellung eines Erbbaurechtes ge- rade für diese Gruppe n eine denkbare attraktive Alternative im Vergleich zu einem Kauf des Grun d- stücks dar. Die KonvOY GmbH ist für die Entwicklung und Vermarktung der zukünftigen Stadtquartiere auf den Arealen der ehemaligen York -Kaserne in Münster -Gremmendorf und Oxford -Kaserne in Münster - Gievenbeck verantwortlich. Auch für Zwecke des gemeinschaftlichen Wohnens sind Grundstücke für eine zeitnahe Vermarktung vorgesehen. Aus diesem Grund ist der Grundstücksbestand der KonvOY GmbH zur Veräußerung vorgesehen und widerspricht insofern der Vergabe von Grundstücken im Wege des Erbbaurechts vom Grundsatz her. Um jedoch auch auf den beiden Konversionsstandorten gemeinschaftsorientierte, genossenschaftl i- che und inklusive Wohnprojekte auch mit dem Mittel des Erbbaurechtes in dem Einze lfall fördern zu können, bei dem ein Erbbaurechtsweg die Umsetzung entsprechender Projekte ermöglichen kann, ist ein Verfahrensweg bei Grundstücksvergaben der KonvOY GmbH möglich, bei dem die Stadt letztend- lich als Erbbaurechtsgeber ins Eigentum der Grundstücke für bestimmte Wohnprojekte gelangt. Sofern die Bestellung eines Erbbaurechtes seitens des Bewerbers zur Umsetzung seines Projektes notwendig wird, erwirbt die Stadt das entsprechende Grundstück zu dem vorgesehenen oder sich aus dem Vergabeverfahren ergebenden Veräußerungswert. Grundlage des Erbbaurechts sind im Wesentlichen die in den Bezugsvorlagen genannten Konditi o- nen (z.B. Erbbauzinssatz: 1,5 % für Flächen, auf denen öffentlich geförderter; 2,5 % für Flächen, auf denen freifinanzierter Wohnraum e rrichtet wird). Die Bestellung des Erbbaurechtes und der Ankauf durch die Stadt erfolgt erst nach entsprechendem Beschluss der städtischen Gremien, für diesen B e- werber und für dessen Vorhaben. Die aus diesem Grundstücksgeschäft resultierenden Vertragsnebe nkosten (Grunderwerbsteuer, Notargebühren) trägt der Bieter durch direkte Erstattung. I.V. gez. Mathias Peck Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0059/2020 Kurzüberblick Der Rat erklärt seine Bereitschaft, Grundstücke, für die ein Erbbaurecht für gemeinschaftsorien- tierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte von der KonvOY GmbH bestellt wurde, zu erwerben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Ba- lance in der Stadtgesellschaft zu entwickeln. Hierzu wird als Teilziel die Realisierung von gemeinschaftsorientierten, genossenschaftlichen und inklusiven Wohnprojekten verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig In dem im Jahr 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungs- konzept Wohnen – Grundsätze und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedene Hand- lungsfelder entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Bestandteil dieses Wohnungsmarktes sind auch gemeinschaftliche, genossenschaftliche und inklu- sive Wohnprojekte. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es handelt sich um eine Grundsatzvorlage.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0059/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37