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V/0059/2020

Erwerb von Grundstücken durch die Stadt von der KonvOY GmbH zum Zwecke der Bestellung/Gewährleistung von Erbbaurechten für gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte

Vorlagen 22.01.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2020, TOP 22

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5393 Zeichen

V/0059/2020 
V/0059/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erwerb von Grundstücken durch die Stadt von der KonvOY GmbH zum Zwecke der 
Bestellung/Gewährleistung von Erbbaurechten für gemeinschaftsorientierte, genossenschaftliche 
und inklusive Wohnprojekte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.02.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.02.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, Grundstücke für gemeinschaftsorientierte, geno s-
senschaftliche und inklusive Wohnprojekte aus dem Eigentum der KonvOY GmbH zum vorgesehen 
oder sich aus dem Vergabeverfahren ergebenden Veräußerungswert in dem Fall zu erwerb en, 
wenn die dort ausgewählte Bewerbergruppe für die Umsetzung ihres Projektes ein Erbbaurecht b e-
nötigt und die Kosten, die sich aus dem Grundstückserwerb ergeben, vollständig übernehmen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. 
Die entstehenden Kosten der jeweiligen Ankäufe werden zu den jeweils entsprechenden Zeitpunk-
ten in den gesonderten Ankaufsvorlagen zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss der Vorlage V/0872/2019/1 „Gemeinschaftsorie ntierte, genossenschaftliche und inkl u-
sive Wohnprojekte fördern“ hat der Rat am 09.10.2019 die Förderung von gemeinschaftsorientierten, 
genossenschaftlichen und inklusiven Wohnprojekten unter der grundsätzlichen Zielsetzung, bezah l-
baren Wohnraum zu schaffen, bekräftigt. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
27.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Andrzejewski 
Telefon: 492-2305 
Andrzejewski@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0059/2020 
In gleicher Sitzung beschloss der Rat mit Vorlage V/0656/2019 „Städtische Erbbaurechte - Betriebs-
wirtschaftliche und strategische Betrachtungen zu bestehenden Erbbaurechten / Verstärkte Auswe i-
sung von Erbbaurechten als zentraler Baustein ei ner gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe“ 
zudem neu zu vergebende Mehrfamilienhausgrundstücke den Wohnbau -Genossenschaften (e.G.), 
inklusiven und sozialen Wohnprojekten, Miethäusersyndikaten, Baugemeinschaften, die gemeinwoh l-
orientiertes Wohnen ermöglichen, sowie Stiftungen und Organisationen, die auf preiswertes nachha l-
tiges Wohnen ausgerichtet sind, im Wege des Erbbaurechtes mit einer Laufzeit von 60 Jahren oder 
alternativ als Kaufgrundstück anzubieten. Der Rat empfahl ferner den städtischen Töchteru nterneh-
men (Wohn + Stadtbau GmbH, Wirtschaftsförderung Münster GmbH, KonvOY GmbH, WBI GmbH, 
Stadtwerke Münster GmbH) sich ebenfalls mit dem Thema Erbbaurecht zu befassen und ihren jewe i-
ligen Aufsichtsratsgremien bis zum Sommer 2020 Beschlussvorschläge vorzulegen. 
 
Ziel beider Vorlagen ist es auch, die Gründung von neuen Genossenschaften zu fördern. Genosse n-
schaften bieten durch ihren Satzungszweck die Grundlage, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum für ihre 
Mitglieder zu schaffen. Gleichwohl kann es im Einzelfall  vorkommen, dass insbesondere für neue, 
sich in Gründung befindende Genossenschaften tendenziell ungünstigere Kapitalmarktzinsen für die 
Finanzierung zu erhalten sind. Vor diesem Hintergrund stellt die Bestellung eines Erbbaurechtes ge-
rade für diese Gruppe n eine denkbare attraktive Alternative im Vergleich zu einem Kauf des Grun d-
stücks dar. 
 
Die KonvOY GmbH ist für die Entwicklung und Vermarktung der zukünftigen Stadtquartiere auf den 
Arealen der ehemaligen York -Kaserne in Münster -Gremmendorf und Oxford -Kaserne in Münster -
Gievenbeck verantwortlich. Auch für Zwecke des gemeinschaftlichen Wohnens sind Grundstücke für 
eine zeitnahe Vermarktung vorgesehen. 
Aus diesem Grund ist der Grundstücksbestand der KonvOY GmbH zur Veräußerung vorgesehen und 
widerspricht insofern der Vergabe von Grundstücken im Wege des Erbbaurechts vom Grundsatz her.  
 
Um jedoch auch auf den beiden Konversionsstandorten gemeinschaftsorientierte, genossenschaftl i-
che und inklusive Wohnprojekte auch mit dem Mittel des Erbbaurechtes in dem Einze lfall fördern zu 
können, bei dem ein Erbbaurechtsweg die Umsetzung entsprechender Projekte ermöglichen kann, ist 
ein Verfahrensweg bei Grundstücksvergaben der KonvOY GmbH möglich, bei dem die Stadt letztend-
lich als Erbbaurechtsgeber ins Eigentum der Grundstücke für bestimmte Wohnprojekte gelangt. 
Sofern die Bestellung eines Erbbaurechtes seitens des Bewerbers zur Umsetzung seines  Projektes 
notwendig wird, erwirbt die Stadt das entsprechende Grundstück zu dem vorgesehenen oder sich aus 
dem Vergabeverfahren ergebenden Veräußerungswert.  
Grundlage des Erbbaurechts sind im Wesentlichen die in den Bezugsvorlagen genannten Konditi o-
nen (z.B. Erbbauzinssatz: 1,5 % für Flächen, auf denen öffentlich geförderter; 2,5 % für Flächen, auf 
denen freifinanzierter Wohnraum e rrichtet wird). Die Bestellung des Erbbaurechtes und der Ankauf 
durch die Stadt erfolgt erst nach entsprechendem Beschluss der städtischen Gremien, für diesen B e-
werber und für dessen Vorhaben.  
Die aus diesem Grundstücksgeschäft resultierenden Vertragsnebe nkosten (Grunderwerbsteuer, 
Notargebühren) trägt der Bieter durch direkte Erstattung.  
 
 
I.V. 
gez. 
Mathias Peck 
Stadtrat

Anlage A

1671 Zeichen

Anlage A zur V/0059/2020 
Kurzüberblick 
Der Rat erklärt seine Bereitschaft, Grundstücke, für die ein Erbbaurecht für gemeinschaftsorien-
tierte, genossenschaftliche und inklusive Wohnprojekte von der KonvOY GmbH bestellt wurde, zu 
erwerben. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Ba-
lance in der Stadtgesellschaft zu entwickeln. 
Hierzu wird als Teilziel die Realisierung von gemeinschaftsorientierten, genossenschaftlichen und 
inklusiven Wohnprojekten verfolgt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
In dem im Jahr 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungs-
konzept Wohnen – Grundsätze und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedene Hand-
lungsfelder entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. 
Bestandteil dieses Wohnungsmarktes sind auch gemeinschaftliche, genossenschaftliche und inklu-
sive Wohnprojekte. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es handelt sich um eine Grundsatzvorlage.

Beratungsverlauf (4)

05.02.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.02.2020 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0059/2020
Typ
Vorlagen
Datum
22.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37