V/0086/2006
Satzungen zur Änderung der Festsetzungen der Rezesse der Interessentengesamtheit der Hornheide, des
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Beschlussvorlage
4298 Zeichen
V/0086/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Liegenschaften Betrifft Satzungen zur Änderung der Festsetzungen der Rezesse der Interessentengesamtheit der Hornheide, des Mühlenfeldes, der Inkingrodde und der Mengelingheide Beratungsfolge 27.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 10.05.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 17.05.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Satzungen der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen der Rezesse 1. der Gesamtheit der Interessenten der Hornheide 2. der Interessentengesamtheit des Mühlenfeldes 3. der Beteiligten der Inkingrodde 4. der Interessentenschaft der Mengelingheide zu Handorf werden in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Begründung: In den Rezessen (Auseinandersetzung, Vergleich, fixiertes Verhandlungsergebnis) zu den Interes- sentenschaften der Hornheide, des Mühlenfeldes, der Inkingrodde sowie der Mengelingheide zu Handorf sind die Rechte und Pflichten der einz elnen Interessenten (Grundstückseigentümer im Rezessgebiet) an den Wegen, Gewässern und anderen Anlagen, die zur gemeinschaftlichen Be- nutzung bestimmt sind oder einem anderen gemeinschaftlichen Interesse dienen, festgesetzt. Diese gemeinsamen Interessen können heute unter Berücksichtigung der Entwicklung im jeweili- gen Rezessgebiet bei den nachfolgend aufgeführten Grundstücken nicht mehr festgestellt, nach- gewiesen oder auch nur unterstellt werden, zumal die Interessentengesamtheiten heute nicht mehr Vorlagen-Nr.: V/0086/2006 Auskunft erteilt: Herr Ameling Ruf: 492 23 21 E-Mail: AmelingC@stadt-muenster Datum: 15.02.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0086/2006 definiert werden können. Da der Rezess für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interes- se getroffen worden sind, die Wirkung von Gemeindesatzungen hat, können diese nur durch Er- lass einer Satzung mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde geändert oder aufgehoben werden. Für die nachfolgenden Grundstücke soll en die in dem Rezess getroffenen Festsetzungen aufgehoben werden: Gesamtheit der Interessenten der Hornheide Gemarkung Handorf Flur 10 Nr. 394 Bei dem Grundstück handelt es sich um einen früheren Wirtschaftsweg mit Entwässerungsgraben und aufstehendem Baumbestand. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 492 sieht vor, dass dieses Grundstück Bestandteil des vom Vorhabenträger zu erstellenden Grünzuges wird. Das Grundstück wird nach Aufhebung des Rezesses von dem Vorhabenträger entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes hergerichtet und danach von der Stadt übernommen. Interessentengesamtheit des Mühlenfeldes a) Gemarkung Amelsbüren Flur 8 Nr. 66, 70 und 71 Bei den Parzellen handelt es sich um eine heute nicht mehr existierende Wegeverbindung. Nach Entlass aus dem Rezess sollen diese Flächen an den Anlieger veräußert werden. b) Gemarkung Amelsbüren Flur 9 Nr. 219 Bei dem Grundstück (5 qm) handelt es sich um eine Vorgartenfläche. Diese Fläche soll nach Entlass aus dem Rezess an den Anlieger veräußert werden. c) Gemarkung Amelsbüren Flur 9 Nr. 356 Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Teilstück der ausgebauten Straße „Im Mühlenfeld“. Das Grundstück soll in städtisches Eigentum übernommen werden. Die Beteiligten der Inkingrodde Gemarkung Amelsbüren Flur 38 Nr. 13 Es handelt sich bei diesem Grundstück um ein in der Örtlichkeit nicht mehr vorhandenes Teilstück eines Wirtschaftsweges. Die Fläche soll in städtisches Eigentum übernommen werden. Interessentenschaft der Mengelingheide zu Handorf Gemarkung Handorf Flur 2 Nr. 193 Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Te ilstück des Radwanderweges R 1 zwischen der Straße Alter Mühlenweg und Kasewinkel. Dieses Teilstück befindet sich in einem äußerst schlech- ten baulichen Zustand. Da die Interessentenschaft über keine Barmittel verfügt, ist vorgesehen, dieses Teilstück in städtisches Eigentum zu übernehmen und vorbehaltlich einer Gesamtfinanzie- rung auszubauen. In Vertretung Anlagen: gez. 4 Satzungsentwürfe Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Alter Mühlenweg
- Im Mühlenfeld
- Inkingrodde 4
- Kasewinkel
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0086/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 01.02.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37