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V/0086/2006

Satzungen zur Änderung der Festsetzungen der Rezesse der Interessentengesamtheit der Hornheide, des

Vorlage 01.02.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2006, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4298 Zeichen

V/0086/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Liegenschaften 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzungen zur Änderung der Festsetzungen der Rezesse der Interessentengesamtheit der 
Hornheide, des Mühlenfeldes, der Inkingrodde und der Mengelingheide 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
10.05.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
17.05.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die Satzungen der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen der Rezesse 
 
1. der Gesamtheit der Interessenten der Hornheide 
 
2. der Interessentengesamtheit des Mühlenfeldes 
 
3. der Beteiligten der Inkingrodde 
 
4. der Interessentenschaft der Mengelingheide zu Handorf 
 
werden in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 
 
 
Begründung: 
 
In den Rezessen (Auseinandersetzung, Vergleich, fixiertes Verhandlungsergebnis) zu den Interes-
sentenschaften der Hornheide, des Mühlenfeldes, der Inkingrodde sowie der Mengelingheide zu 
Handorf sind die Rechte und Pflichten der einz elnen Interessenten (Grundstückseigentümer im 
Rezessgebiet) an den Wegen, Gewässern und anderen Anlagen, die zur gemeinschaftlichen Be-
nutzung bestimmt sind oder einem anderen gemeinschaftlichen Interesse dienen, festgesetzt. 
 
Diese gemeinsamen Interessen können heute unter Berücksichtigung der Entwicklung im jeweili-
gen Rezessgebiet bei den nachfolgend aufgeführten Grundstücken nicht mehr festgestellt, nach-
gewiesen oder auch nur unterstellt werden, zumal die Interessentengesamtheiten heute nicht mehr 
Vorlagen-Nr.: 
V/0086/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Ameling 
Ruf: 
492 23 21 
E-Mail: 
AmelingC@stadt-muenster  
Datum: 
15.02.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0086/2006 
definiert werden können. Da der Rezess für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interes-
se getroffen worden sind, die Wirkung von Gemeindesatzungen hat, können diese nur durch Er-
lass einer Satzung mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde geändert oder aufgehoben 
werden. Für die nachfolgenden Grundstücke soll en die in dem Rezess getroffenen Festsetzungen 
aufgehoben werden:  
 
Gesamtheit der Interessenten der Hornheide 
 
 
Gemarkung Handorf Flur 10 Nr. 394 
 
Bei dem 
Grundstück handelt es sich um einen früheren Wirtschaftsweg mit Entwässerungsgraben 
und aufstehendem Baumbestand. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 492 sieht vor, dass 
dieses Grundstück Bestandteil des vom Vorhabenträger zu erstellenden Grünzuges wird.  
Das Grundstück wird nach Aufhebung des Rezesses von dem Vorhabenträger entsprechend den 
Festsetzungen des Bebauungsplanes hergerichtet und danach von der Stadt übernommen. 
 
Interessentengesamtheit des Mühlenfeldes
 
 
a) Gemarkung Amelsbüren Flur 8 Nr. 66, 70 und 71 
 
 Bei den Parzellen handelt es sich um eine heute nicht mehr existierende Wegeverbindung.  
 Nach Entlass aus dem Rezess sollen diese Flächen an den Anlieger veräußert werden. 
 
b) Gemarkung Amelsbüren Flur 9 Nr. 219 
 
 Bei dem Grundstück (5 qm) handelt es sich um eine Vorgartenfläche. Diese Fläche soll nach 
Entlass aus dem Rezess an den Anlieger veräußert werden. 
 
c) Gemarkung Amelsbüren Flur 9 Nr. 356 
 
 Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Teilstück der ausgebauten Straße „Im Mühlenfeld“. 
Das Grundstück soll in städtisches Eigentum übernommen werden. 
 
Die Beteiligten der Inkingrodde
 
 
Gemarkung Amelsbüren Flur 38 Nr. 13 
 
Es handelt 
sich bei diesem Grundstück um ein in der Örtlichkeit nicht mehr vorhandenes Teilstück 
eines Wirtschaftsweges. Die Fläche soll in städtisches Eigentum übernommen werden. 
 
Interessentenschaft der Mengelingheide zu Handorf 
 
Gemarkung Handorf Flur 2 Nr. 193 
 
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Te ilstück des Radwanderweges R 1 zwischen der 
Straße Alter Mühlenweg und Kasewinkel. Dieses Teilstück befindet sich in einem äußerst schlech-
ten baulichen Zustand. Da die Interessentenschaft über keine Barmittel verfügt, ist vorgesehen, 
dieses Teilstück in städtisches Eigentum zu übernehmen und vorbehaltlich einer Gesamtfinanzie-
rung auszubauen. 
 
In Vertretung       Anlagen: 
gez.        4 Satzungsentwürfe 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (5)

27.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2006 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2006 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Alter Mühlenweg
  • Im Mühlenfeld
  • Inkingrodde 4
  • Kasewinkel

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0086/2006
Typ
Vorlage
Datum
01.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37