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V/0564/2006

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg

Vorlage 13.07.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.08.2006, TOP 27.1.6

Anlage 3 - Plan

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Begründung

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Anlage 1 - Stellungnahme

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Ansehen

Anlage 3 - Plan

34 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 564/2006

Beschlussvorlage

3107 Zeichen

V/0564/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg 
1. Beschluss über die Stellungnahme 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
23.08.2006 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird der zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albers-
loher Weg vorgetragenen Stellungnahme, dass vorhandene Anschlussgleis der Stadtwerke 
nördlich des Stadthafens I als Eisenbahnanlage darzustellen, nicht gefolgt. (Anlage 1, 
Punkt 2) 
 
2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher 
Weg wird gemäß den §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch 
und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen.  
 
Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 wird ebenfalls beschlos-
sen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvor-
schläge keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen.  
 
Wie in der Vorlage Nr. 104/2006 erläutert  werden die zur Realisierung erforderlichen Mittel zurzeit 
auf ca. 2 Mio. € geschätzt.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die erforderlichen Mittel für den ersten Bauabschnitt (Hafenplatz – Verlagsspeicher / Hafenweg 30) 
sind im Finanzplan und Investitionsprogramm 2005 – 2009 mit 1,2 Mio. € veranschlagt. Dabei sind 
für das Haushaltsjahr 2006 Ausgaben von 0,7 Mio. € und, mit einer Verpflichtungsermächtigung für 
das Haushaltsjahr 2007, von 0,5 Mio. € vorgesehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0564/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Leifken / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6181 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.07.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0564/2006 
Die Realisierung des 2. Bauabschnittes (Hafenweg 32 – 48) wird im Zusammenhang mit der Ent-
wicklung des Bereiches Kreativkai-Ost (OSMO - Gelände) erfolgen und wird ca. 800.000 € kosten. 
Diese Kosten sollen von den zukünftigen Investoren getragen werden. 
 
Begründung: 
1. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 -vereinfachtes Verfahren gem. 
§ 13 Baugesetzbuch- hat vom 10.04. bis 10.05.2006 öffentlich ausgelegen. Während der 
Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen abgegeben über die 
entsprechend Beschlussvorschlag 1 Beschluss gefasst werden soll. 
 
2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 soll gemäß Beschlussvor-
schlag 1 nicht geändert oder ergänzt werden. Somit kann der Satzungsbeschluss zur ver-
einfachten Bebauungsplanänderung gefasst werden. (Beschlussvorschlag 2) 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Stellungnahmen 
2. Begründung 
3. Planausschnitt (verkleinert)

Anlage 2 - Begründung

8702 Zeichen

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 
Satzung  
1 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 564/2006 
 
 
B e g r ü n d u n g  
 
zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: 
Stadthafen I / Albersloher Weg. 
 
Inhalt  
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen    
2. Geltungsbereich  
3. Planungsrechtliche Situation   
4. räumliche und strukturelle Situation  
5. Planungsziele  
6 Inhalte des Bebauungsplans  
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht  
8. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen   
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
Durch die Entwicklung der Bebauung am nördlichen Ufer des Stadthafens I, im Bebauungsplan  
Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg entstand eine umfangreiche öffentliche Erholungs- und 
Freizeitnutzung, die sich insbesondere auf die Freiflächen an den nördlichen Kaianlagen - be- 
kannt unter dem Namen “Kreativkai“ - erstreckt.  
 
Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan bestehende Festesetzung “mit Gehrechten, Fahr- 
rechten und Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Erschlie- 
ßungsträger“ sichert den neu entstandenen öffentlichen Charakter jedoch weder öffentlich-
rechtlich noch privatrechtlich.  
Aus diesem Grund wurde im Jahr 2004 gemäß dem “Masterplan / Integriertes Handlungskonzept 
Stadthäfen Münster“ ein Moderationsverfahren mit den Eigentümern und Erbbaurechtsnehmern 
am Kreativkai durchgeführt. Durch das o.g. Moderationsverfahren wurde ein Konsens über ein 
Gestaltungskonzept und die rechtliche Sicherung einer öffentlichen Nutzung gefunden.  
Damit diese Maßnahme in einer geordneten städtebaulichen Entwicklung realisiert werden 
kann, ist die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 erforderlich. 
 
2. Geltungsbereich 
 
Der Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes 401 erstreckt auf das Gebiet zwischen der 
Wasserfläche des Stadthafens I der Stadt Münster und der nördlich angrenzenden Gebäude- 
zeile. Der Änderungsbereich beginnt im Westen am Hafenplatz und endet mit der Einfahrt in 
den Stadthafen I am Dortmund – Ems - Kanal. 
 
3.  planungsrechtliche Situation 
 
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt das Gebiet der Planänderung als 
“Gewerbegebiet“ dar. 
Die Inhalte der Bebauungsplanänderung sind i. S. des § 8 (2) BauGB als aus den Darstellun- 
gen des Flächennutzungsplans entwickelt anzusehen.  
 
Zurzeit wird durch die Bezirksregierung eine neue Stadthafenverordnung vorbereitet.

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 
Satzung  
2 
4.   räumliche und strukturelle Situation 
 
-  Lage und visuelle Prägung  - 
Das Plangebiet liegt im Hafengelände, im südöstlichen Anschluss zur Innenstadt. Es wird durch 
die ehemalige industrielle Hafennutzung und die im Rahmen der Neustrukturierung des Hafen- 
geländes entstandenen Büro- und Freizeitnutzungen geprägt.  
Auf den Freiflächen finden sich noch Anlegepoller und die Gleisanlage des ehemaligen An- 
schlussgleises. Die Oberflächenbeschaffenheit ist heterogen.  
-  Nutzungsstruktur - 
Das Plangebiet ist eine Freifläche und wird für die Zwecke der angrenzenden Einrichtungen 
und als Freizeit- und Erholungsbereich der Bürger und Besucher der Stadt Münster, für die Au- 
ßengastronomie der nördlich angrenzenden gastronomischen Einrichtungen, als repräsentative 
Außendarstellungsfläche der nördlich angrenzenden Bürogebäude und zum Festmachen von 
Schiffen aus dem südlich angrenzenden Stadthafen I genutzt.  
Die ehem. hafenaffin genutzten Gebäude und Neubauten bilden mittlerweile den so genannten 
Kreativkai. Die Nutzung ist geprägt durch gastronomische Einrichtungen, Büros und Ateliers mit 
vorwiegend kreativen Dienstleistern. Nördlich grenzt das Mischgebiet des Hansaviertels an. 
Das gesamte Gebiet ist ein Schwerpunkt der Stadterneuerung und erfährt somit einen grundle- 
genden strukturellen Wandel. 
  
5.   Planungsziele 
 
             übergeordnete Ziele: 
 Mit der Maßnahme wird der begonnene Erneuerungsproz ess der Stadthäfen Münster fortge- 
führt. Das Erleben und Begehen des Hafens als besonderer städtischer Raum soll für die 
Öffentlichkeit gesichert werden. 
 
             konkrete Zielsetzungen: 
 Für diese Freiflächen soll der mit den Eigentümern u nd Erbbaurechtsnehmern getroffene 
Konsens über die liegenschaftlichen Rahmenbedingungen und die gestalterischen Grund- 
züge für die offizielle Etablierung und rechtliche Absicherung der öffentlichen Nutzung des 
Kreativkais umgesetzt werden.  
  
              weitere Ziele: 
 Ziel der Planung ist zudem, dass mittels der öffent lichen Nutzung auf dem Kreativkai ein 
Puffer zwischen den sensiblen, und zum Teil konkurrierenden Nutzungen – auf der einen 
Seite (zu den Gebäuden) die private, individuelle Nutzung, auf der anderen Seite (zum Was- 
ser) die Hafennutzung – geschaffen wird. Hierdurch kann seitens der Stadt Münster eine 
ausgleichende Funktion übernommen werden. Divergierende Interessen sollen somit auf der 
dann öffentlich gesicherten und nutzbaren Anlage „Kreativkai“ ausgeschlossen werden. Die 
Planung gewährleistet damit zum einen die allgemeine öffentliche Nutzung und zum ande- 
ren die Aufrechterhaltung der angrenzenden privaten und hafenbezogenen Nutzungen.  
 
6.   Inhalte des Bebauungsplans 
 
Auf der Grundlage der mit der öffentlichen Berichtsvorlage (Vorl.-Nr.: V/0427/2005) vorgestell- 
ten Planung trifft die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 folgende neue, zusätzliche 
Festsetzung: 
 
Beginnend am Hafenplatz bis zur Einmündung in den Betriebsweg am Dortmund – Ems – Ka- 
nal wird in einem Abstand von einem Meter zur nördlichen Uferkante des Stadthafen I eine Flä- 
che „öffentliche Einrichtung Kreativkai“ in einer Breite von 4,0 m festgesetzt und damit Pla- 
nungsrecht für die Verwirklichung der genannten Ziele geschaffen.

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 
Satzung  
3 
Damit verbleibt zur Wasserfläche hin eine 1.0 m breite mit Gehrechten, Fahrrechten und Lei- 
tungsrechten zu belastende Fläche zugunsten der Anlieger und der Erschließungsträger, deren 
Benutzung durch die Hafenverordnung definiert wird. 
 
An der gegenüberliegenden Seite, nördlich der oben genannten Gemeinbedarfsflächen – We- 
gefläche - verbleibt die mit Gehrechten, Fahrrechten und Leitungsrechten zu belastende Fläche 
zugunsten der Anlieger und der Erschließungsträger, deren Benutzungshoheit bei den privaten 
Eigentümern und Erbbaurechtsnehmern verbleibt. 
 
Das in diesem Bereich im Bebauungsplan dargestellte Anschlussgleis hat seine Funktion dau- 
erhaft verloren. Die Darstellung der entsprechenden Fläche wird daher im Bebauungsplan ge- 
strichen. 
 
7.   Auswirkungen auf die Umwelt  /  Umweltbericht gem. § 2 a  BauGB 
 
Da durch die zusätzliche Festsetzung eines öffentlichen Gehrechtes die Grundzüge des rechts- 
verbindlichen Bebauungsplanes 401: Stadthafen I / Albersloher Weg nicht berührt werden, wird 
ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.  
 
Mit den beabsichtigten Maßnahmen wird kein Vorhaben vorbereitet, das der Pflicht zur Durch- 
führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Ebenso liegen keine Anhaltspunkte für 
eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter vor. 
 
8.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
 
Mit der Umsetzung des Entwurfes wird der industrielle Charakter der Freifläche erhalten, weit- 
gehend der vorhandene Materialbestand berücksichtigt und, wo notwendig, mit gleichwertigen 
Materialien ergänzt. Dabei wird eine deutliche, robuste bauliche Markierung bzw. Trennung zwi- 
schen öffentlicher Fläche und Hafenbereich sowie eine Trennung lediglich durch Materialwech- 
sel in der Oberflächengestaltung zwischen öffentlicher und privater Fläche erfolgen.  
 
Mit den Eigentümern der Grundstücke werden/sind Verträge geschlossen, mit denen Errichtung 
und Widmung der öffentlichen Anlage „Kreativkai“ privatrechtlich und öffentlichrechtlich gesi- 
chert werden.  
 
Die Verwirklichung der Bebauungsplanänderung wird sich auf die persönlichen Lebensumstän- 
de der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswir- 
kungen in wirtschaftlicher oder finanzieller Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan 
ist daher nicht erforderlich.  
Die Realisierung der Bebauungsplanänderung wird in Teilabschnitten erfolgen. Für die Fertig- 
stellung des 1. Bauabschnittes (Hafenplatz – Verlagsspeicher/Hafenweg 30) im 1. Halbjahr 
2007 geplant. 
Diese Begründung dient gemäß §9 (8) BauGB als Anlage zu der durch den Rat 
der Stadt Münster am                            als Satzung beschlossenen 5. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I /Albersloher Weg. 
 
Münster, 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Anlage 1 - Stellungnahme

3957 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage 564/2006 
5. Änderung des Bebauungsplanes 401: Stadthafen I / Albersloher Weg“  
 
Während der Offenlegung wurden zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 fol- 
gende Stellungnahme abgegeben: 
 
1. Das Staatliche Umweltamt Münster, äußert zu der P lanung keine Bedenken. 
 Es weist jedoch darauf hin, dass sich am Südufer d es Stadthafens I Gefahrstoffläger befinden, 
die der Störfallverordnung unterliegen. Im Rahmen weiterer Planungen und auch bei der Zulas- 
sung von Einzelvorhaben ist der Artikel 12 der SEVESO II – Richtlinie in Verbindung mit § 50 
Bundes – Immissionsschutzgesetz zu beachten. Die Stadt Münster wird gebeten, im Rahmen der 
Weiterentwicklung des Hafengebietes die Ausführungen des § 50 BImSchG zu berücksichtigen.  
 
 Stellungnahme der Verwaltung: 
 Das Ziel der Bebauungsplanänderung ist die öffentli ch-rechtliche Sicherung der faktisch vorhan- 
denen öffentlichen Nutzung der Kaifläche. Eine über den status quo hinausgehende Konfliktlage 
gegenüber den Störfallbetrieben wird durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht vorberei- 
tet.  
 Soweit eine bauleitplanerische Sicherung von weite ren Erneuerungsmaßnahmen gem. „Master- 
plan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster“ im Umfeld der Störfallbetriebe vorge- 
sehen ist, wird gemäß der Bitte des Staatlichen Umweltamtes § 50 BImSchG berücksichtigt.  
 Ein Beschluss zu dieser Stellungnahme ist nicht er forderlich. 
 
2. Ministerium für Bauen und Verkehr fordert, dass die vorhandenen Anschlussgleise der Stadtwer- 
ke Münster GmbH nördlich des Stadthafens I gem. § 14 Eisenbahnkreuzungsgesetz als Eisen- 
bahnanlage im Bebauungsplan dargestellt werden.  
 
 Stellungnahme der Verwaltung: 
 Die Gleisanlagen sind außer Betrieb, eine weitere B enutzung wird ausgeschlossen. Die Sperrung 
wurde dem Landesbeaufsichtigten für Bahnaufsicht mi t Datum vom 14.10.02 mitgeteilt. Ein ab- 
schließendes Entwidmungsverfahren wird durch den Be treiber, die Stadtwerken Münster GmbH 
eingeleitet.  
 Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlu ssvorschlag 1)  
 
3. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine trägt vor : 
a) Es wird auf das Planfeststellungsverfahren zum A usbau des Dortmund-Ems-Kanals, Lose 
11+12 und der damit verbundenen Veränderungssperre hingewiesen. 
b) Die Grundbücher der betroffenen Flurstücke sind m it dem Recht des Königlich Preußischen 
Fiskus belastet. Damit wird verlangt, dass die Grund stücke nur zu Hafenzwecken vom Eigen- 
tümer benutzt werden. Die Wasser- und Schifffahrtsv erwaltung ist Rechtsnachfolger des Kö- 
niglich Preußischen Fiskus und die Planungen stehen d em vorgenannten Recht entgegen. 
Hier ist ein Interessenausgleich herbeizuführen.  
c) Bezüglich des Hinweises auf die Spundwandveranke rung ist statt auf das Bundeswasserstra- 
ßenneubauamt Datteln auf das Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine zu verweisen. 
 
 Stellungnahme der Verwaltung: 
 Zu a)  Die Maßnahme, die durch die 5. Änderung des B ebauungsplanes 401 vorbereitet wird, soll 
zunächst nur im 1. Bauabschnitt durchgeführt werden . Dieser Bauabschnitt tangiert den 
Bereich der Planfeststellung nicht. Im Zuge der weit eren Realisierung wird das Vorhaben 
mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt abgestimmt.  
 Zu b)  Im Rahmen der Planungen zum Ausbau des Dortm und-Ems-Kanals ist diese Thematik 
bereits mit dem WSA erörtert worden. Eine grundsätz liche Bereitschaft zur Löschung des 
Rechtes des Königlich Preußischen Fiskus wurde seiten s des WSA signalisiert. Die weite- 
ren Schritte und Maßnahmen werden in den anstehenden  liegenschaftlichen Verhandlun- 
gen bezüglich des notwendigen Erwerbs städtischer Fl ächen für den Ausbau des DEK ge- 
regelt. Ein Interessenausgleich ist absehbar.  
 
 Zu c)  Der textliche Hinweis wird entsprechend dem Hinweis des Wasser- und Schifffahrtsamtes 
geändert. Die Inhalte des Bebauungsplanes werden hierdurch nicht berührt.   
 
 Zu a-c) Eine Beschlussfassung erübrigt sich.

Beratungsverlauf (4)

15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2006 Hauptausschuss
TOP 24.1.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2006 Rat
TOP 27.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 401, 5. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Albersloher Weg 5
  • Hafenplatz
  • Hafenweg 30

Bebauungsplan Nr. 401, 5. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Stadthafen I / Albersloher Weg

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0564/2006
Typ
Vorlage
Datum
13.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37