V/0564/2006
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 - Plan
34 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 564/2006
Beschlussvorlage
3107 Zeichen
V/0564/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg 1. Beschluss über die Stellungnahme 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 23.08.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird der zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albers- loher Weg vorgetragenen Stellungnahme, dass vorhandene Anschlussgleis der Stadtwerke nördlich des Stadthafens I als Eisenbahnanlage darzustellen, nicht gefolgt. (Anlage 1, Punkt 2) 2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg wird gemäß den §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 wird ebenfalls beschlos- sen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die vorstehenden Beschlussvor- schläge keine zusätzlichen Kosten und keine weiteren Folgekosten entstehen. Wie in der Vorlage Nr. 104/2006 erläutert werden die zur Realisierung erforderlichen Mittel zurzeit auf ca. 2 Mio. € geschätzt. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel für den ersten Bauabschnitt (Hafenplatz – Verlagsspeicher / Hafenweg 30) sind im Finanzplan und Investitionsprogramm 2005 – 2009 mit 1,2 Mio. € veranschlagt. Dabei sind für das Haushaltsjahr 2006 Ausgaben von 0,7 Mio. € und, mit einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2007, von 0,5 Mio. € vorgesehen. Vorlagen-Nr.: V/0564/2006 Auskunft erteilt: Herr Leifken / Herr Hülk Ruf: 492 6181 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 17.07.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0564/2006 Die Realisierung des 2. Bauabschnittes (Hafenweg 32 – 48) wird im Zusammenhang mit der Ent- wicklung des Bereiches Kreativkai-Ost (OSMO - Gelände) erfolgen und wird ca. 800.000 € kosten. Diese Kosten sollen von den zukünftigen Investoren getragen werden. Begründung: 1. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 -vereinfachtes Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch- hat vom 10.04. bis 10.05.2006 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen abgegeben über die entsprechend Beschlussvorschlag 1 Beschluss gefasst werden soll. 2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 soll gemäß Beschlussvor- schlag 1 nicht geändert oder ergänzt werden. Somit kann der Satzungsbeschluss zur ver- einfachten Bebauungsplanänderung gefasst werden. (Beschlussvorschlag 2) I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Planausschnitt (verkleinert)
Anlage 2 - Begründung
8702 Zeichen
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401
Satzung
1
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 564/2006
B e g r ü n d u n g
zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401:
Stadthafen I / Albersloher Weg.
Inhalt
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
2. Geltungsbereich
3. Planungsrechtliche Situation
4. räumliche und strukturelle Situation
5. Planungsziele
6 Inhalte des Bebauungsplans
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht
8. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Durch die Entwicklung der Bebauung am nördlichen Ufer des Stadthafens I, im Bebauungsplan
Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg entstand eine umfangreiche öffentliche Erholungs- und
Freizeitnutzung, die sich insbesondere auf die Freiflächen an den nördlichen Kaianlagen - be-
kannt unter dem Namen “Kreativkai“ - erstreckt.
Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan bestehende Festesetzung “mit Gehrechten, Fahr-
rechten und Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Erschlie-
ßungsträger“ sichert den neu entstandenen öffentlichen Charakter jedoch weder öffentlich-
rechtlich noch privatrechtlich.
Aus diesem Grund wurde im Jahr 2004 gemäß dem “Masterplan / Integriertes Handlungskonzept
Stadthäfen Münster“ ein Moderationsverfahren mit den Eigentümern und Erbbaurechtsnehmern
am Kreativkai durchgeführt. Durch das o.g. Moderationsverfahren wurde ein Konsens über ein
Gestaltungskonzept und die rechtliche Sicherung einer öffentlichen Nutzung gefunden.
Damit diese Maßnahme in einer geordneten städtebaulichen Entwicklung realisiert werden
kann, ist die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 erforderlich.
2. Geltungsbereich
Der Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes 401 erstreckt auf das Gebiet zwischen der
Wasserfläche des Stadthafens I der Stadt Münster und der nördlich angrenzenden Gebäude-
zeile. Der Änderungsbereich beginnt im Westen am Hafenplatz und endet mit der Einfahrt in
den Stadthafen I am Dortmund – Ems - Kanal.
3. planungsrechtliche Situation
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt das Gebiet der Planänderung als
“Gewerbegebiet“ dar.
Die Inhalte der Bebauungsplanänderung sind i. S. des § 8 (2) BauGB als aus den Darstellun-
gen des Flächennutzungsplans entwickelt anzusehen.
Zurzeit wird durch die Bezirksregierung eine neue Stadthafenverordnung vorbereitet.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401
Satzung
2
4. räumliche und strukturelle Situation
- Lage und visuelle Prägung -
Das Plangebiet liegt im Hafengelände, im südöstlichen Anschluss zur Innenstadt. Es wird durch
die ehemalige industrielle Hafennutzung und die im Rahmen der Neustrukturierung des Hafen-
geländes entstandenen Büro- und Freizeitnutzungen geprägt.
Auf den Freiflächen finden sich noch Anlegepoller und die Gleisanlage des ehemaligen An-
schlussgleises. Die Oberflächenbeschaffenheit ist heterogen.
- Nutzungsstruktur -
Das Plangebiet ist eine Freifläche und wird für die Zwecke der angrenzenden Einrichtungen
und als Freizeit- und Erholungsbereich der Bürger und Besucher der Stadt Münster, für die Au-
ßengastronomie der nördlich angrenzenden gastronomischen Einrichtungen, als repräsentative
Außendarstellungsfläche der nördlich angrenzenden Bürogebäude und zum Festmachen von
Schiffen aus dem südlich angrenzenden Stadthafen I genutzt.
Die ehem. hafenaffin genutzten Gebäude und Neubauten bilden mittlerweile den so genannten
Kreativkai. Die Nutzung ist geprägt durch gastronomische Einrichtungen, Büros und Ateliers mit
vorwiegend kreativen Dienstleistern. Nördlich grenzt das Mischgebiet des Hansaviertels an.
Das gesamte Gebiet ist ein Schwerpunkt der Stadterneuerung und erfährt somit einen grundle-
genden strukturellen Wandel.
5. Planungsziele
übergeordnete Ziele:
Mit der Maßnahme wird der begonnene Erneuerungsproz ess der Stadthäfen Münster fortge-
führt. Das Erleben und Begehen des Hafens als besonderer städtischer Raum soll für die
Öffentlichkeit gesichert werden.
konkrete Zielsetzungen:
Für diese Freiflächen soll der mit den Eigentümern u nd Erbbaurechtsnehmern getroffene
Konsens über die liegenschaftlichen Rahmenbedingungen und die gestalterischen Grund-
züge für die offizielle Etablierung und rechtliche Absicherung der öffentlichen Nutzung des
Kreativkais umgesetzt werden.
weitere Ziele:
Ziel der Planung ist zudem, dass mittels der öffent lichen Nutzung auf dem Kreativkai ein
Puffer zwischen den sensiblen, und zum Teil konkurrierenden Nutzungen – auf der einen
Seite (zu den Gebäuden) die private, individuelle Nutzung, auf der anderen Seite (zum Was-
ser) die Hafennutzung – geschaffen wird. Hierdurch kann seitens der Stadt Münster eine
ausgleichende Funktion übernommen werden. Divergierende Interessen sollen somit auf der
dann öffentlich gesicherten und nutzbaren Anlage „Kreativkai“ ausgeschlossen werden. Die
Planung gewährleistet damit zum einen die allgemeine öffentliche Nutzung und zum ande-
ren die Aufrechterhaltung der angrenzenden privaten und hafenbezogenen Nutzungen.
6. Inhalte des Bebauungsplans
Auf der Grundlage der mit der öffentlichen Berichtsvorlage (Vorl.-Nr.: V/0427/2005) vorgestell-
ten Planung trifft die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 folgende neue, zusätzliche
Festsetzung:
Beginnend am Hafenplatz bis zur Einmündung in den Betriebsweg am Dortmund – Ems – Ka-
nal wird in einem Abstand von einem Meter zur nördlichen Uferkante des Stadthafen I eine Flä-
che „öffentliche Einrichtung Kreativkai“ in einer Breite von 4,0 m festgesetzt und damit Pla-
nungsrecht für die Verwirklichung der genannten Ziele geschaffen.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401
Satzung
3
Damit verbleibt zur Wasserfläche hin eine 1.0 m breite mit Gehrechten, Fahrrechten und Lei-
tungsrechten zu belastende Fläche zugunsten der Anlieger und der Erschließungsträger, deren
Benutzung durch die Hafenverordnung definiert wird.
An der gegenüberliegenden Seite, nördlich der oben genannten Gemeinbedarfsflächen – We-
gefläche - verbleibt die mit Gehrechten, Fahrrechten und Leitungsrechten zu belastende Fläche
zugunsten der Anlieger und der Erschließungsträger, deren Benutzungshoheit bei den privaten
Eigentümern und Erbbaurechtsnehmern verbleibt.
Das in diesem Bereich im Bebauungsplan dargestellte Anschlussgleis hat seine Funktion dau-
erhaft verloren. Die Darstellung der entsprechenden Fläche wird daher im Bebauungsplan ge-
strichen.
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB
Da durch die zusätzliche Festsetzung eines öffentlichen Gehrechtes die Grundzüge des rechts-
verbindlichen Bebauungsplanes 401: Stadthafen I / Albersloher Weg nicht berührt werden, wird
ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Mit den beabsichtigten Maßnahmen wird kein Vorhaben vorbereitet, das der Pflicht zur Durch-
führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Ebenso liegen keine Anhaltspunkte für
eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter vor.
8. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Mit der Umsetzung des Entwurfes wird der industrielle Charakter der Freifläche erhalten, weit-
gehend der vorhandene Materialbestand berücksichtigt und, wo notwendig, mit gleichwertigen
Materialien ergänzt. Dabei wird eine deutliche, robuste bauliche Markierung bzw. Trennung zwi-
schen öffentlicher Fläche und Hafenbereich sowie eine Trennung lediglich durch Materialwech-
sel in der Oberflächengestaltung zwischen öffentlicher und privater Fläche erfolgen.
Mit den Eigentümern der Grundstücke werden/sind Verträge geschlossen, mit denen Errichtung
und Widmung der öffentlichen Anlage „Kreativkai“ privatrechtlich und öffentlichrechtlich gesi-
chert werden.
Die Verwirklichung der Bebauungsplanänderung wird sich auf die persönlichen Lebensumstän-
de der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswir-
kungen in wirtschaftlicher oder finanzieller Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan
ist daher nicht erforderlich.
Die Realisierung der Bebauungsplanänderung wird in Teilabschnitten erfolgen. Für die Fertig-
stellung des 1. Bauabschnittes (Hafenplatz – Verlagsspeicher/Hafenweg 30) im 1. Halbjahr
2007 geplant.
Diese Begründung dient gemäß §9 (8) BauGB als Anlage zu der durch den Rat
der Stadt Münster am als Satzung beschlossenen 5. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I /Albersloher Weg.
Münster,
Dr. Tillmann
Oberbürgermeister
Anlage 1 - Stellungnahme
3957 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage 564/2006 5. Änderung des Bebauungsplanes 401: Stadthafen I / Albersloher Weg“ Während der Offenlegung wurden zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 401 fol- gende Stellungnahme abgegeben: 1. Das Staatliche Umweltamt Münster, äußert zu der P lanung keine Bedenken. Es weist jedoch darauf hin, dass sich am Südufer d es Stadthafens I Gefahrstoffläger befinden, die der Störfallverordnung unterliegen. Im Rahmen weiterer Planungen und auch bei der Zulas- sung von Einzelvorhaben ist der Artikel 12 der SEVESO II – Richtlinie in Verbindung mit § 50 Bundes – Immissionsschutzgesetz zu beachten. Die Stadt Münster wird gebeten, im Rahmen der Weiterentwicklung des Hafengebietes die Ausführungen des § 50 BImSchG zu berücksichtigen. Stellungnahme der Verwaltung: Das Ziel der Bebauungsplanänderung ist die öffentli ch-rechtliche Sicherung der faktisch vorhan- denen öffentlichen Nutzung der Kaifläche. Eine über den status quo hinausgehende Konfliktlage gegenüber den Störfallbetrieben wird durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht vorberei- tet. Soweit eine bauleitplanerische Sicherung von weite ren Erneuerungsmaßnahmen gem. „Master- plan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster“ im Umfeld der Störfallbetriebe vorge- sehen ist, wird gemäß der Bitte des Staatlichen Umweltamtes § 50 BImSchG berücksichtigt. Ein Beschluss zu dieser Stellungnahme ist nicht er forderlich. 2. Ministerium für Bauen und Verkehr fordert, dass die vorhandenen Anschlussgleise der Stadtwer- ke Münster GmbH nördlich des Stadthafens I gem. § 14 Eisenbahnkreuzungsgesetz als Eisen- bahnanlage im Bebauungsplan dargestellt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Gleisanlagen sind außer Betrieb, eine weitere B enutzung wird ausgeschlossen. Die Sperrung wurde dem Landesbeaufsichtigten für Bahnaufsicht mi t Datum vom 14.10.02 mitgeteilt. Ein ab- schließendes Entwidmungsverfahren wird durch den Be treiber, die Stadtwerken Münster GmbH eingeleitet. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden. (Beschlu ssvorschlag 1) 3. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine trägt vor : a) Es wird auf das Planfeststellungsverfahren zum A usbau des Dortmund-Ems-Kanals, Lose 11+12 und der damit verbundenen Veränderungssperre hingewiesen. b) Die Grundbücher der betroffenen Flurstücke sind m it dem Recht des Königlich Preußischen Fiskus belastet. Damit wird verlangt, dass die Grund stücke nur zu Hafenzwecken vom Eigen- tümer benutzt werden. Die Wasser- und Schifffahrtsv erwaltung ist Rechtsnachfolger des Kö- niglich Preußischen Fiskus und die Planungen stehen d em vorgenannten Recht entgegen. Hier ist ein Interessenausgleich herbeizuführen. c) Bezüglich des Hinweises auf die Spundwandveranke rung ist statt auf das Bundeswasserstra- ßenneubauamt Datteln auf das Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine zu verweisen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu a) Die Maßnahme, die durch die 5. Änderung des B ebauungsplanes 401 vorbereitet wird, soll zunächst nur im 1. Bauabschnitt durchgeführt werden . Dieser Bauabschnitt tangiert den Bereich der Planfeststellung nicht. Im Zuge der weit eren Realisierung wird das Vorhaben mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt abgestimmt. Zu b) Im Rahmen der Planungen zum Ausbau des Dortm und-Ems-Kanals ist diese Thematik bereits mit dem WSA erörtert worden. Eine grundsätz liche Bereitschaft zur Löschung des Rechtes des Königlich Preußischen Fiskus wurde seiten s des WSA signalisiert. Die weite- ren Schritte und Maßnahmen werden in den anstehenden liegenschaftlichen Verhandlun- gen bezüglich des notwendigen Erwerbs städtischer Fl ächen für den Ausbau des DEK ge- regelt. Ein Interessenausgleich ist absehbar. Zu c) Der textliche Hinweis wird entsprechend dem Hinweis des Wasser- und Schifffahrtsamtes geändert. Die Inhalte des Bebauungsplanes werden hierdurch nicht berührt. Zu a-c) Eine Beschlussfassung erübrigt sich.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Bebauungsplan Nr. 401, 5. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Albersloher Weg 5
- Hafenplatz
- Hafenweg 30
Bebauungsplan Nr. 401, 5. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Stadthafen I / Albersloher Weg
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0564/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37